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„Das ist ein privates Grundstück.“

Stadtrat debattiert Biotop-Bebauung

Am Dienstag diskutierte der Planungsausschuss über die geplante Wohnbebauung auf einem Biotop im Stadtwesten Regensburgs. Informationsdefizite gegenüber dem Stadtrat sieht die Oberbürgermeisterin nicht. Der Bund Naturschutz will die Fläche erhalten.

Die beplante Fläche sei eine „wichtige Natur- und Klimainsel inmitten dichter Bebauung“, so die Naturschutzverbände. Foto: pm

Noch gibt es kein Baurecht für Wohnungen im „Quartier West“. Allerdings gebe es, so bezeichnet es Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer in einer Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag, „deutliche Irritationen“ wegen einer Vorankündigung, die das „Immobilien Zentrum Regensburg“ Mitte November unter eben diesem Titel in seiner Werbezeitschrift veröffentlicht hatte. Weil das geplante „Quartier“ sich auf einem kartierten, mit Bäumen bestandenem Biotop befindet, liefen mehrere Naturschutzverbände dagegen Sturm (unser Bericht).

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Eine eigens gestartete Online-Petition für den Erhalt der Fläche hat mittlerweile über 1.200 Unterschriften. Die Bauträger-Gruppe wandte sich mit einem teils sehr begütigend klingendem Schreiben an den Bund Naturschutz und lud zum Gespräch. ÖDP und Grüne griffen das Thema auf und forderten einen Bericht im Stadtrat.

Seit 2016 wurde der Stadtrat nicht mehr informiert

Zwar hatten auch die beiden Öko-Parteien im Januar 2016 einem Antrag zugestimmt, demzufolge die Verwaltung die Möglichkeit von Wohnbebauung auf der Fläche prüfen solle. Allerdings gab es seitdem keine weiteren Informationen mehr an den Stadtrat. Dass es sich dabei um ein Biotop handelt, sei damals nicht erwähnt worden, monieren unter anderem Benedikt Suttner (ÖDP) und Irmgard Freihoffer (Linke).

Auch fühlen sich einige von der Ankündigung des IZ überrollt. „Da wird der Eindruck erweckt, dass bereits Fakten geschaffen wurden“, so Suttner. Auch werde auf diese Art Druck ausgeübt. Zumindest solle der Stadtrat doch zunächst informiert werden, wenn eine Planung schon so weit gediehen sei. Das solle man doch dem Investor mal signalisieren, wenn man schon verhandle.

„Das ist ein privates Grundstück, gewerblich zu nutzen.“

Auf dem 11.000 Quadratmeter großen Areal bestehe bereits seit 1988 Baurecht, sagt dazu Planungsreferentin Christine Schimpfermann. „Das ist ein privates Grundstück, gewerblich zu nutzen.“ Deshalb habe man in der Vorlage für den Stadtrat 2016 auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass es dort um (seit 2007 kartierte) Biotopflächen gehe. Es habe sich zum einen um einen Grundsatzbeschluss gehandelt, um dort Wohnbebauung zu ermöglichen. Die weiteren Details würden erst in einem späteren Bebauungsplanverfahren relevant werden. Zum anderen genieße dieses Biotop auch keinen besonders strengen Schutz – es könne grundsätzlich überplant werden, wenngleich einige Bäume erhalten werden müssten.

Mit seiner Vorankündigung für ein “Quartier West” sorgte das IZ nicht unbedingt für die erwünschte Aufmerksamkeit.

Dass bereits 2021 mit dem Bau begonnen wird (wie offenbar einem Testanrufer aus dem Umfeld des Bund Naturschutz vom IZ am Telefon in Aussicht gestellt wurde), scheint aber laut den Erläuterungen Schimpfermanns eher unwahrscheinlich zu sein. Erst 2020 habe das IZ die Fläche demnach vom Voreigentümer erworben. Seitdem befinde man sich mit dem Unternehmen in Verhandlungen über die konkrete städtebauliche Entwicklung. Erst wenn man hier Ergebnisse erzielt habe, werde man „eine Art Wettbewerb“ starten, um Entwürfe für die künftige Entwicklung zu erhalten. Anhand dieser Ergebnisse ein Bauleitplanverfahren auf den Weg bringen – inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung und der Möglichkeit, Einwände zu erheben. Die Themen Klimaschutz, Artenschutz, Naturschutz etc. würden dabei „umfassend abgearbeitet werden“.

„…haben nicht zu verantworten, was der Investor veröffentlicht.“

Doch wann es so weit ist, kann weder Schimpfermann sagen noch Lothar Backhaus, derzeitiger Leiter des Planungsamtes. Es gebe noch keinerlei Zeitablauf dazu. Der Stadtrat werde darüber „zu einem späteren Zeitpunkt“ informiert. „Wir haben auch nicht zu verantworten, was der Investor ohne Absprache mit der Verwaltung veröffentlicht“, sagt die Oberbürgermeisterin. Stand heute sei nämlich: „Es gibt kein Baurecht für Wohnen.“ Außerdem sei in der damaligen Sitzung sicher auch gesagt worden, dass es sich um ein Biotop handelt, glaubt Maltz-Schwarzfischer. Im entsprechenden Sitzungsprotokoll allerdings findet sich dazu keinerlei Aussage.

Thomas Thurow (Brücke) sieht in dem gestarteten Verfahren Chancen. Man habe durch das neue Bauleitplanverfahren die Möglichkeit, etwas zu verbessern. Anstelle der bislang möglichen, dichten gewerblichen Bebauung könne so tatsächlich auch eine öffentlich zugängliche Grünfläche geschaffen werden – je nachdem wie die Verhandlungen laufen. „Da werden wir alle hier genau aufpassen.“

Bund Naturschutz sammelt weiter

Der Norden des Areals ist im Freiraumentwicklungskonzept der Stadt als „Potentialfläche Grün“ eingezeichnet, als Möglichkeit zur Naherholung. Das werde bei den Verhandlungen mit dem IZ auf jeden Fall eine Rolle spielen, verspricht Backhaus. Klar ist aber auch: Eine Bebauung wird kommen. Günther Riepl (Freie Wähler) hält das auch für vollkommen richtig. Die Fläche sei dafür bestens geeignet und in unmittelbarer Nähe zu den Grünflächen an der Donau. „Ich weiß gar nicht, was für eine Diskussion wir hier führen.“

Raimund Schoberer, Vorsitzender des Bund Naturschutz, hat die spätabendliche Debatte vor Ort verfolgt. Auch mit Vertretern des IZ hat er sich bereits zum Gespräch getroffen. Auch wenn man nicht auf Konfrontation gehen wolle, blieben er und seine Mitstreiter bei ihrer Haltung. „Die Fläche ist so wertvoll, dass sie erhalten werden sollte.“ Stadt und IZ sollten sich zusammensetzen und flächenübergreifend denken – das Biotop erhalten und Wohnbebauung an anderer Stelle ermöglichen. Für die Petition sammelt der Bund Naturschutz deshalb auch weiter Unterschriften.

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Kommentare (29)

  • Tröster

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    “Wir haben nicht zu verantworten, was der Investor ohne Absprache mit der Verwaltung veröffentlicht.”
    Kein Investor wird entsprechende Veröffentlichungen machen, wenn es nicht vorher Gespräche mit bzw. klare Signale seitens der Verwaltung gegeben hat.
    (Was er veröffentlicht, ist dann seine Sache, dazu bedarf es natürlich keiner Absprache mit der Verwaltung…)

  • joey

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    Der Voreigentümer hat einen Fehler gemacht. Er hat das Biotop entstehen lassen.

    In einem anderen Fall hatte ein EFH mit großem Grundstück einen vorbildlichen Gartenteich angelegt und die Fläche als Reserve gehalten, falls mal die Tochter dort bauen möchte. Das Biotop war mittlerweile eingetragen und ein Baurecht am Ende vor Gericht abgewiesen. Selber schuld, wenn man ein Biotop macht.

    Übrigens ist ein Biotop kein Hunde-, Grill-, Party- oder Spielplatz. Der Bereich müßte gegen Betreten gesichert werden, damit das Biotop keinen Schaden nimmt… und plötzlich doch bebaubar wird.

  • XYZ

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    Der BN Kreisgruppe R – Zentrale des BN auch in R – könnte gegen den BPl von 1988 (über 30 Jahre alt) mit einem Eilantrag vor dem BayVGH nach dem UmwRG vorgehen. Argumente: BPl durch Entwicklung eines gesetzlich geschützten Biotops überholt, 30 BNatSchG unterscheidet nicht zwischen harten (Tabu) oder weichen Zonen – zur Antragsbefugnis bei BPlänen BayVGH, B vom 11.04.2018, 2 CS 18.198 – damit könnte bei Stattgeben vorerst keine BauGen. erfolgen, bis im Hauptsacheverfahren etwaigenfalls negativ entschieden.

  • XYZ

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    Zur Ergänzung nach weiterer Recherche: Schon vor einem Eilantrag an den BayVGH, der für BPläne zuständig ist und dessen Ausarbeitung komplex sein dürfte, kann nach 123 VwGO ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden, dass Baumfäll- und sonstige in das Biotop eingreifende Arbeiten zu untersagen sind, die zu befürchten, da hierdurch in das Recht eines Umweltverbandes eingegriffen werden könnte.

  • Madame

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    Es ist schade, dass wieder eine grünfläche von der Stadt regensburg verschwindet. Inmitten von Wohnungen und Häusern sollte immerein Ausgleich von Bäumen und wiesen sich befinden. Gerade jetzt in der Krise drängen die Menschen nach draußen. Sauerstoff Sonne, gemeinsame erlaubte Begegnungen, baden an der Donau usw sind eigentlich der lebensquell der stadtmenschen. Wohnungen werden natürlich dringend gebraucht. Bei der Fülle der neuen Einwohner sollte sich die Stadt gründlich überlegen,wo neues Bauland erschliessen sollte. Das Biotop ist schön, aber es müsste ein wenig kultiviert werden.

  • Mr. T.

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    Ich bin mal gespannt, wann das Argument kommt, dass es eigentlich gar kein schützenswertes Biotop ist. Das wurde nämlich im vergangenen Jahr schon zerstört, um Fakten proaktiv zu schaffen. Das ganze Gebiet war bis auf den Weg dicht mit Unterholz und Gedtrüpp bewachsen. Das wurde alles entfernt. Jetzt ist es ein lichter Jungwald.

  • WerWeiß

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    Eine typische Taktik der Stadtverwaltung, erst so tun als wäre alles gar nicht so schlimm, dann das Biotop wieder kleinreden und am Ende sagen: “Ihr habt es selbst so gewollt” (Der Stadtrat von 2016).

    Auch interessant finde ich, dass sich die OBin anmaßt über die Wertigkeit eines Biotops zu urteilen. Wofür braucht es dann eigentlich die ganzen Experten, wenn sie eh alles besser weiß?

  • Bürgerblick

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    Die Grünen und die ÖDP in erster Linie und alle Parteien im Stadtrat haben einen Beschluss gefasst im Stadtgebiet nach Flächen zu suchen die für eine Wohnraumausweisung geeignet wären. Wenn sich dann im vollkommen erschlossenen ( Straße Kanal ÖPNV, Versorgung) Stadtgebiet so eine Fläche finden lässt, vergisst die Opposition ihren gefassten Beschluss . Dieser Bereich hat als Nachbarn Wohnbebauung und liegt am schönsten Landschaftsbereich im Stadtwesten. Wer erklären kann welchen Aufenthaltswert zur Erholung dieses Karree in den bestehenden dreiseitig eingegrenzten Straßen haben könnte ist leider im Vergleich der örtlichen Bewertung zur Bestandssituation außerhalb den stadtplanerischen Zwängen ( Wohnen in der Stadt) zuhause. Man beschließt ein zwingend erforderliches Nachverdichten von Wohnraum in der Stadt aber will die möglichen Flächen die es dafür hätte zu Erholungsflächen ausweisen. Wenn das das Stadtplanungsziel sein soll dann ist der bestehende Beschluss Wohnraum im Stadtgebiet zu ermöglichen nichts anderes als eine Luftnummer. Diese Fläche ist eine Restfläche einer ungeordneten Industriefläche der ehemaligen Messerschmittfliegerproduktion, so wie deren Flächen dort der Stadtplanung zugeführt wurden. Der Restbereich aus dieser Industriebrache die 75 Jahre der Natur überlassen wurde und sich selber renaturiert hat ist heute scheinbar zum Erholungsgebiet moutiert. Als Bayernwerk und die Sparkasse auf gleichen Flächenzuständen unmittelbar angrenzend gebaut haben, hat man den großen Freizeitbiotopen scheinbar keinen Wert zugesprochen. Ich empfehle den Gegnern der Bebauung die Stadträte mit gleicher Überzeugung dazu aufzurufen einen Antrag zu stellen der ihrer bisherigen Beschlussintension Wohnbebauung zu ermöglichen entgegensteht. So entsteht dann Unkalkulierbarkeit der Stadtplanung. Nämlich – heute so – morgen so- Bravo meinerseits. Das soll vorausschauende Stadtpolitik sein? Das ist Parteiengeschachere in Vollendung.

  • XYZ

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    Bürgerblick 15.19
    Die Zeiten haben sich halt geändert. Grüninseln sind in einer Stadt auch für das Kleinklima sehr wichtig. Städte wie München haben das längst erkannt. Der Beschluss zum (rigorosen) Nachverdichten ist inzwischen ebenso überholt wie der in Frage stehende Bebauungsplan. Wenn der ehemalige Eigentümer und jetzige Erwerber das nicht erkennen sollten haben sie halt Pech gehabt.

  • Mr. T.

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    Bürgerblick, es geht gar nich um den Aufenthaltswert für den Mensch. Es geht auch um den Wert für Flora und Fauna. Das Flurstück ist sicherlich nicht besonders ansehnlich und lädt zum Verweilen darin ein, aber das muss es für Menschen auch nicht unbedingt sein. Es reicht, wenn sich andere Lebewesen dort wohlfühlen, Wasser versickern kann und Bäume die Luftqualität verbessern.

  • XYZ

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    Mr. T. 16.56
    Ecco – es geht auch um eine Umwelt- und Naturschutz-Überpfrüfung. Die war 1988 noch nicht in der Bauleitplanung vorgeschrieben, das UVPG stammt erst von 1990. Dann, auch erst später, die Neufassung des BauGB in 1 Abs. 4, wonach Erhaltungsziele i. S. des BNatSchG zu prüfen sind. Der historisch bedingte Prüfungsausfall könnte auch durch einen Stadtratsbeschluss nachgeholt werden, dass die Gültigkeit des fraglichen BPl durch eine gutachtliche UVP zu überprüfen ist, da eine grundsätzliche Anpassungs- und etwaige Änderungspflicht bei faktischen und gesetzlichen Veränderungen besteht.

  • Mr. B.

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    Es geht eben wieder einmal um die “Kohle”!!!
    Die Diskussionen um Umweltschutz usw. sollen doch nur ablenken!!! Das Geld der Investoren muss arbeiten!!!
    So war es immer und so wird es auch bleiben!!!!

  • Frieda Walther

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    Die sich hier gegen neue Wohnungen aussprechen hocken sicherlich im Westen in ihren teuren Wohnungen und Villen.

  • Superstructure

    |

    Bebauungsplan 217, was darf jetzt und in Zukunft gebaut werden?
    Wie Frau Schimpfermann in der Stadtratssitzung (Planungsauschuss) am 09.02.2021 ausführte, gibt es im gültigem Bebauungsplan 217 Rennplatz-Nord-Lilienthalstraße von 1988 ein Baurecht für ein Gewerbegebiet, mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0.
    Zum Verständnis möchte ich etwas weiter ausholen.
    Die Grundfläche, GRZ und GFZ sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in § 19 und §20 definiert:
    „Zulässige Grundfläche ist der ……. Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.“

    „Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche …… zulässig sind.“

    Die GRZ 0,6 besagt im Falle des derzeitigen Bebauungsplanes 217, dass 60% der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

    „Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche ……. zulässig sind.“

    Die GFZ 2,0 besagt im Falle des Bebauungsplanes 217, dass das Doppelte der Grundstücksfläche an Geschossen gebaut werden kann, bei einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 2,0 bedeutet das eine teilweise 4 geschossige Bauweise.

    Am 10.01.2016 beschloss der Stadtrat (Planungsauschuss) den Bebauungsplan 217 zu ändern, um dort beschleunigt Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen. (Das ist bis heute nicht geschehen)

    Ich will einmal eine Prognose wagen, wie Stadt, Planungsamt und Stadtrat agieren werden.

    – Der Investor wirbt bereits mit einem „Urbanen Quartier West“, für das aber kein Baurecht besteht.
    – Das Planungsamt wird auf Grundlage der Planung des Investors einen neuen Bebauungsplan aufstellen und dem Stadtrat vorlegen.
    – Der Stadtrat wird diesen Bebauungsplan ohne Änderung beschließen, jedoch nach intensiver Diskussion über das Gestaltungskonzept (z.B. Farbe von Sitzgelegenheiten und Papierkörben.
    – Der neue Bebauungsplan wird ein Bebauungsplan nach § 6a der BauNVO für ein ein Urbanes Gebiet (MU) sein.
    – In Urbanen Gebieten sind die GRZ und die GFZ höher, es können nach BauNVO die GRZ bei 0,8 und die GFZ bei 3,0 liegen, d.h. es dürfen gegenüber dem bestehenden Baurecht 1/3 mehr Grundstücksfläche bebaut werden und 50% mehr Geschoss¬flächen gebaut werden, die der Investor dann zusätzlich vermarkten kann.
    – (Es wird kein Wohngebiet (WR, WA oder WB) ausgewiesen werden, da dort nur GRZ von 0,4 bis 0,6 und GFZ von 1,2 bis 1,6 genehmigt werden könnten. Für den Investor uninteressant.)
    – Der Benefit aus der zusätzlichen bebaubaren Grundfläche von 30% und Geschoßflächen von 50% wird beim Investor bleiben, die Stadt wird den zusätzlichen Gewinn durch die Bebauungsplanänderung beim Investor nicht abschöpfen oder einfordern.
    – Frau Schimpfermann wird wieder mal „froh sein, einen Investor für ein problematisches Baugrundstück gefunden zu haben.“

    Alles wie gehabt, warum sollte das diesmal anders sein.

  • XYZ

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    Zu Mr.B. 19.20
    Dazu gibt es eine Veröffentlichung des Bundesamts für Naturschutz (Redaktion TUM) von 2013, Stadtbrache als Chance: es handelt sich offensichtlich um eine 75 Jahre alte ungenutzte Fläche, die sich mittlerweile zu einem jedenfalls faktischen Biotop entwickelt hat – da hat ein Investor vorläufig nichts zu suchen, bevor er nicht eine rechtskräftige Baugenehmigung hat – weder schon erfolgte Beseitigung von Unterbewuchs oder Bäumen.

  • XYZ

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    Superstructure 21.10
    Zu ergänzen: jedenfalls scheint mir die Vorgehensweise des Investors sehr bedenklich und nicht ganz unbekannt: es wird als Eigentümer erst mal gelichtet – der Fall – und dann gerodet, kommt wohl demnächst, und dann kann man ein Grundstück ohne Biotopwert dem Gemeinde-Gremium zur allfälligen Beschlussfassung präsentieren – und wo bleibt der Naturschutz der Stadt R, immerhin eine staatliche Aufgabe, hat der ‘Maulsperre’?

  • Raimund Schoberer Bund Naturschutz

    |

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Danke für den Artikel von der Sitzung aus dem Stadtrat. Danke auch für die guten Hinweise aus dem Forum. Den ein oder anderen Hinweis können wir sicher noch gut gebrauchen. Das Thema wird uns länger begleiten und hoffentlich ein gutes Ende finden – nicht nur in der Lilienthalstraße sondern bei vielen anderen wertvollen Freiflächen in der Stadt, die auch im Fokus für weitere Bebauung stehen. Regensburg hat auf der anderen Seite noch genügen Flächen, die ohne Konflilkte bebaut werden können.

    Wir wissen, dass es schon 1988 schützenswerte Bäume (laut Biotopkartierung sind Bäume von vor 1945 vorhanden) gab und der Aufstellungsbeschluss für den neuen BBP 2016 ohne Kenntnis erfolgte, dass seit 2007 rund 80% der Fläche amtlich kartiertes Biotop ist. Die ÖDP hat aktuell folgende Frage an die Stadt gestellt: „Wieso wurde der Ausschuss beim Beschluss von 2016 nicht darüber informiert, dass es sich bei besagter Fläche um ein amtlich kartiertes Biotop handelt?“ Antwort der Stadt: „Im Beschluss vom 19.01.2016 waren keine fachlichen Hinweise zu den einzelnen Grundstücken und Flächen enthalten, da es sich um einen Grundsatzbeschluss/Einleitungsbeschluss handelte. Alles Weitere wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgearbeitet.
    Ich frage mich: wie kann man „grundsätzlich“ entscheiden, ohne wesentliche Randbedingungen zu kennen?

    Die Fläche liegt zentral im Westenviertel. Ein Zirkelschlag von der Biotopfläche mit 500m Radius („Stadtteilgrün“) zeigt überdeutlich: zum Beginn des Donauparks sind es 500m; zum Krankenhaus Barmherzige Brüder auch. Daher gilt umso mehr: Lassen Sie uns gemeinsam dafür werden, dass hier ein rund 2 Hektar großer „Natur-, Klima- und Erholungspark Westenviertel“ entsteht und anderswo in der Stadt auch wertvolle Freiflächen erhalten bleiben. Auf dem Areal stehen hunderte z.T. stattliche Bäume die „Klima, Sauerstoff, Erholung, Biodiversität und Lebensqualität“ spenden. Wenn nicht hier, wo dann soll man sich für den Erhalt einer Freifläche einsetzen?

    Bitte unterstützen Sie uns und unterschreiben Sie unsere Petition!

    Danke
    Raimund Schoberer
    1.Vors. Bund Naturschutz KG Regensburg

  • Realist

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    Schaut ja nach einem richtig großen Grundstück aus….Regensburger Westen…1000 – 2000 Euro ist so ein Grundstück pro qm wohl wert, je nach Bebaubarkeit. Sind wohl mehrer Mio Euro die da zusammenkommen……und der Bund Naturschutz hat ja vielleicht recht…aber dann soll er nicht nur jammern sondern auch Taten folgen lassen. .Naja mein Vorschlag: der Bund Naturschutz soll es kaufen….und dann kann er damit machen was er will…

  • Piedro

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    @Realist
    “…der Bund Naturschutz soll es kaufen….und dann kann er damit machen was er will…”
    Ist das so in Regensburg? Wer kauft kann machen was er will? Na dann…

  • Tröster

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    @Realist
    Und wo soll der Bund Naturschutz diesen Batzen Geld hernehmen?
    Für jemanden, der das Pseudonym “Realist” bemüht, ist ihr Vorschlag reichlich unrealistisch.

  • XYZ

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    Zu BN/Schoberer
    Ein Einleitungsbeschluss zur Aufstellung oder Änderung eines BPl kann nur dann sachlich gefasst werden, wenn die wesentlichen Unterlagen dem Beschlussgremium vorliegen, dazu gehört normalerweise und selbstverständlch eine Vor- und Umweltprüfung- unbekannt?

  • Realist

    |

    @Piedro
    Denke wenn da jemand freiwillig einen Park für die Öffentlichkeit hinstellt hat die Stadt sicher nichts dagegen….und naja…der Herr Schoberer soll sich doch mal hier erklären wie das mit einem Kauf wäre…dann können die über ihr eigenes Grundstück entscheiden….denke über fremde Grundstücke bestimmen zu wollen ist einfach….aber wenn es dann um die eigenen Millionen ginge….also die sollten hier einfach mal mal ein Zeichen setzen…. bin hier nochmal auf eine Äußerung von Schoberer gespannt….

  • Mr. B.

    |

    Zu Frieda Walther
    12. Februar 2021 um 19:58 | #
    “Die sich hier gegen neue Wohnungen aussprechen hocken sicherlich im Westen in ihren teuren Wohnungen und Villen.”

    Haben Sie so etwas, wie von Ihnen beschrieben noch nicht, dann wird es an diesem Standort vermutlich auch weiterhin keine Wohnung geben.

    Zu Realist:

    Wohl auch etwas zu Neoliberal, der Herr Realist?
    Wo soll das in Zukunft alles enden??

  • XYZ

    |

    Nochmals zu BN/Schoberer
    Es ist völlig normal, wenn ein Eigentümer/Investor die Einleitung eines BPl-Verfahren anregen/beantragen – der Fall? Das hat aber den Prüfungsgang der Verwaltung zu durchlaufen, zu dem namentlich Belange des Umwelt- und Naturschutzes gehören, hier die Biotop-Kartierung – der Fall? Irgendwie komisch, wenn’s grad 2016 so ablief?

  • XYZ

    |

    BN/Schoberer,
    nochmals nachzutragen:
    Das erinnert in manchem auf die auch vom LG R juristisch und rd publiziell gewürdigte Affäre zum Baugebiet ‘Auf der Platte’ – da hatte der Naturschutz auch nichts zu sagen, nach dem Motto: das können wir per Augenschein besser beurteilen . .

  • Piedro

    |

    @Realist
    “…dann können die über ihr eigenes Grundstück entscheiden….denke über fremde Grundstücke bestimmen zu wollen ist einfach….”
    Sie haben nicht verstanden worum es geht. Vielleicht lesen sie den Artikel man, dann müssen Sie sich nicht am BN abarbeiten. Falls Ihnen das zu mühsam es: es geht um eine bevorstehende Entscheidung des Stadtrats, und um die Hintergründe dazu. Und selbst, wenn das in Ihrer Realität verwunderlich erscheint: dieses Gremium ist sehr wohl befugt über die Grundstücke anderer zu entscheiden. Auch dazu finden Fakten aus der Wirklichkeit: als das Grundstück gekauft wurde war es bereits als schützenswertes Biotop ausgewiesen, das ist also der status quo. Natürlich darf ein Bauträger auch Biotope erwerben, aber wenn er sie bebauen will braucht er dazu die Genehmigung des zuständigen Gremiums, hier es Stadtrats. Sie sehen, der BN entscheidet keineswegs über fremdes Eigentum, er bringt sich lediglich in die Debatte und so in den demokratischen Prozess ein. Genau wie Sie das tun mit Ihrer abwegigen Ansicht, der Besitzer dürfte tun was er will, weil er ja bezahlt hat.

  • Realist

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    Vielleicht liege ich hier falsch…aber so wie ich hier nachgelesen habe gibts doch einen gültigen Bebauungsplan für gewerbliche Nutzung mit einer GFZ von 2,0….also dieses Baurecht ist ja vorhanden…und was dann sinnvoller ist 30000 qm Büros oder alternativ wieviel qm auch immer an Wohnungen, liegt in der Entscheidung beim Stadtrat…aber die gewerbliche Bebauung ist doch durch den gültigen Bebauungsplan abgedeckt…ist so zumindest mein Rechtsverständnis…aber vielleicht liege ich auch falsch…kann sein…

  • Piedro

    |

    @Realist
    Jetzt nähern Sie sich der Realität an. Von den drei Parteien – Eigentümer, BN, Stadtrat – kann nur eine entscheiden was mit dem Grundstück passiert. Der Eigentümer hat, kurz nach Erwerb der Fläche, in Kenntnis der Widmung zur gewerblichen Nutzung und des kartierten Biotops, eine irritierende Ankündigung zur Wohnbebauung gemacht, die in keiner Weise gedeckt ist. Die bisher gültige, in denn 80ern beschlossene gewerbliche Nutzung wird natürlich eingeschränkt, wenn das Gelände ein amtliches Biotop ist, seit 2007. Hierzu hat sich der BN fachkundig geäußert. 2016 wurde beschlossen die Umwidmung zur Wohnbebauung zu prüfen. 2020 wurde dabei die Fläche in einer Stadtratsentscheidung als „Potentialfläche Grün“ bezeichnet.
    Bei der anstehenden Entscheidung steht also nicht das Eigentum im Vordergrund, sondern Artenschutz und Erhalt der Grünfläche, wie es gegenüber des Stadtrats bisher kommuniziert wurde. Ehe irgendwas beschlossen werden kann ist hier zu prüfen, welche diesbezüglichen Aspekte zu berücksichtigen sind. Eine Missachtung, etwa durch Rodung, hat nach dem BN strafrechtliche Relevanz. Angesichts der Ankündigung des Eigentümers und des bereits stattgefundenen Eingriffs in das Biotop ist diese Absicht nicht auszuschließen. Brisant ist auch, einmal mehr, wie und wie nicht der Stadtrat informiert wurde.
    Ob es für den Eigentümer lukrativ ist hier Büros anzusiedeln würde ich bezweifeln. Zum einen werden in R gerade weitere Büroflächen geschaffen, zum anderen zeichnet sich ab, dass sich der Bedarf an solchen Objekten mittelfristig verringert. Nicht ohne Grund werden in anderen Städten neu geschaffene Büroflächen in Wohnraum umgewandelt. Deshalb setzt der Eigentümer auf Wohnungsbau, was der erklärten Absicht der Umwidmung entspricht. In welcher Form die stattfindet steht gerade zur Debatte. Der Verkauf an den BN, damit der Stadtrat gesetzliche Vorgaben hinsichtlich des amtlichen Biotops einhält, nicht.

  • XYZ

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    Kommentar gelöscht. Sie liegen mit diversen Aussagen falsch.

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