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Reifenschlitzer in Roding

Tatmuster: junge Frauen?

Seit Dienstag steht ein 39-Jähriger vor Gericht, weil er im Herbst 2020 in Roding die Reifen von insgesamt zwölf Autos zerstochen haben soll. Dabei gibt es eine Auffälligkeit: Alle Geschädigten sind junge Frauen. Auch wegen sexueller Belästigung und Einbruchsdiebstahl muss er sich verantworten.

Zerstach ein Täter Autoreifen von Frauen, weil sie Frauen sind? Foto: Symbolbild/Pixabay

Die Taten spielten sich binnen eines knappen Monats im Herbst 2020 in Roding ab. Immer abends in der Dämmerung, immer nach einem ähnlichen Muster in einem Radius von gerade einmal 300 Metern. Zwischen dem 27. Oktober und 23. November wurden auf öffentlichen Parkplätzen, vor allem am Parkplatz des TEDI-Marktes in der Schulstraße, die Reifen von insgesamt zwölf Autos zerstochen. Manchmal ein Reifen, manchmal auch zwei. An zwei Tagen passierte es sogar mehrfach. Und zunächst erschienen die Taten wahllos und willkürlich. Die Fahrzeuge waren unterschiedlich, die Kennzeichen auch. Ein äußerer Zusammenhang war nicht erkennbar. Doch ein verbindendes Element gab es: Alle Opfer sind junge Frauen.

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Für zwölf Taten verantwortlich?

Vorgeworfen werden die Reifenstechereien einem 39-jährigen Maurer. Doch nicht nur das. Auch wegen sexueller Belästigung und Einbruchsdiebstahls in einer Privatwohnung muss sich Marcel G. seit diesem Dienstag vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Nach dem mutmaßlich letzten zerstochenen Reifen Ende November 2020 konnte ihn die Polizei nach Zeugenhinweisen in der Nähe des Tatortes festnehmen und ein „kleines Samuraischwert“ sichern. Dabei soll es sich um das Tatwerkzeug handeln.

Ein Abgleich mit „Altfällen“ ergab laut dem zuständigen Sachbearbeiter der Polizei Roding, dass G. auch für die elf weiteren Taten verantwortlich sein könnte. Gleiches Schnittmuster, ähnliche Uhrzeit, die Tatorte in einer auffälligen örtlichen Nähe. Ein Gutachter bestätigt die durch den „Brieföffner in Katana-Form“ verursachte gleiche Schnittmarke in den Reifen.

Verdächtige Funde in der Wohnung

Teilweise standen die Autos keine halbe Stunde am Parkplatz bevor die Fahrerinnen einen Platten vorfanden. Die Vermutung liegt nahe, dass der Täter die Frauen beim Parken zunächst beobachtete und dann ihre Autoreifen gezielt zerstach.

Bei der Durchsuchung nach G.s Festnahme fand die Polizei Merkwürdiges und Verdächtiges in seiner Wohnung, die sich in unmittelbarer Nähe zu den Reifen-Tatorten befindet. Eine Brille mit Kamerafunktion, auf seinem Handy zahlreiche Fotos von Frauen auf Parkplätzen und etliche benutzte Damenslips „feinsäuberlich abgepackt in Frischhaltetüten“. So schildert es der Rodinger Polizist im Zeugenstand.

Wie kam G. an den Führerschein der Nachbarin?

Auch den Führerschein der Nachbarin Tabea D. (Name geändert), die mit ihrem Mann und drei Kindern seit Juli 2020 im gleichen Haus im Dachgeschoss wohnte, fanden die Ermittler bei Marcel G. Wie kam der 39-jährige an dieses Dokument? Und wie gelangte er an „drei bereits getragene Unterhosen“ derselben Nachbarin?

Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen wirft dem Rodinger deshalb auch Einbruchsdiebstahl vor. Die These der Ermittlungsbehörden: Der Maurer hat sich durch Aufhebeln der Tür oder durch Verwendung eines Dietrichs Zutritt zur Wohnung verschafft. Zwei oder drei Mal habe die Familie die Wohnungstür beim Nachhausekommen offen vorgefunden und konnte sich das zunächst nicht erklären, so der Nachbar bei seiner Zeugenvernehmung. Auch der Türrahmen sei verbogen gwesen. Ein weiteres Indiz für die Polizei ist ein Lockpicking-Set mit Dietrichen und Übungsschließzylindern, das ebenfalls beim Angeklagten gefunden wurde. Es weise Gebrauchsspuren auf.

Angeklagter ist verurteilter Vergewaltiger

Am 29. September soll Marcel G. – nachdem er vorgeblich Milch verlangte – die Wohnung der Nachbarin betreten und ihr an den Hintern gefasst haben. Dies ist als sexuelle Belästigung in dem mehrtägigen Prozess angeklagt. Nicht zuletzt dieser Vorwurf ließ die Behörden aufhorchen. Beim mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen schon früher verurteilten Vergewaltiger. Er saß deshalb bereits im Gefängnis. Seit 4. Dezember 2020 sitzt G. in der JVA Regensburg in U-Haft.

Bislang will sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen äußern. Die sexuelle Belästigung hat er jedoch schon in einem Brief an die Geschädigte, den die Vorsitzende Richterin Andrea Costa vorliest, eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Von der Entschuldigung möchte die ehemalige Nachbarin, die als Nebenklägerin auftritt, nichts wissen. Stattdessen fordert sie im Rahmen eines Adhäsionsantrags 20.000 Euro Entschädigung von G.

Nachbarin hat panische Ängste

Tabea D. leide nach wie vor stark an den Folgen der Tat. Als G. sie berührte, habe sie laut geschrien, weil sie gleich „begriffen“ habe, „was jetzt passiert“. Er floh sogleich. Sie habe den Vorfall sofort als versuchte Vergewaltigung betrachtet, auch weil er sie an früher erinnert habe. Bereits als 13-Jährige sei sie (damals noch in Rumänien) vom Nachbarn ihrer Großmutter mehrmals vergewaltigt worden, wie sie auf Nachfrage von Verteidigerin Narine Schulz unter Tränen berichtet.

Die Familie sei aus dem Rodinger Haus zwischenzeitlich ausgezogen und möchte sich – sobald es die Finanzen zulassen – neue Autos kaufen. „Ich möchte nicht, dass er uns wieder findet,“ so D. Sie sei in psychiatrischer Behandlung und bemühe sich um einen stationären Platz, wie ihr Anwalt in der Verhandlung mitteilt. Die Geschädigte, die den Angeklagten schon vor dem Vorfall im September „suspekt“ fand, spricht von psychischen Problemen, unter denen sie leide. Ein Attest bescheinigt panische Ängste, depressive Phasen sowie Essstörungen. Sie fühle sich „wie ein Schatten ihrer selbst“. Ein Regensburger Kripobeamter berichtet davon, dass D. geäußert habe, Angst zu haben, sich „feminin“ zu kleiden. Zur polizeilichen Vernehmung sei sie in „legerer“ Kleidung gekommen.

Psychiatrisches Gutachten wird bei Fortsetzung vorgestellt

G.s Verteidigerin Schulz, aber auch Richterin Andrea Costa halten die Entschädigungsforderung für überzogen. Schulz „hat großen Zweifel“, dass der Vorfall am 29. September ursächlich für D.s psychischen Zustand sei. Für ihr Leid kämen eher die früheren Vergewaltigungen infrage. 20.000 Euro für „einmal über den Po streichen“ seien nicht verhältnismäßig.

Dass sich D. nicht mehr traue „sich feminin anzuziehen“, hält die Verteidigerin für widerlegt. Die Beteiligten hätten sie doch bei der Verhandlung gesehen. „Wenn ich mich nicht traue, dann ziehe ich mich auch nicht vor Gericht so an“, so Schulz. Die Nebenklägerin sei „weiblich“ und „sehr hübsch angezogen“ gewesen.

Am 20. Juli wird der Prozess unter anderem mit der Vorstellung des psychiatrischen Gutachtens von Dr. Susanne Lausch fortgesetzt. Möglicherweise gewährt dieses einen Einblick in die Motivlage des Angeklagten. Ein zumindest höchst problematisches Verhältnis zu Frauen scheint naheliegend.

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Kommentare (3)

  • Clemens

    |

    Ich verbinde ‚Regensburg Digital‘ bisher immer im wesentlichen mit dem weiten Umfeld R.
    Das mittlerweile und häufiger auch wesentlich entferntere Gebiete bei den Berichten eingeschlossen werden sollte vielleicht Anlass sein, auch den Namen von rd zu erweitern.

  • R.G.

    |

    @Günther Herzig
    Das stimmt so nicht.
    Das Medium soll schon mal außerhäusig, sogar außerhalb Regensburgs gesehen worden sein, und es saß nicht, sondern bewegte sich aufrechten Ganges vorwärts.

  • Madame

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    Probleme hin und her. Opfer sind die frauen. Komisch alles wird auf die kindheit geschoben. Wenn er mit frauen frust hat soll zu einen seelemklempner gehen. Alles ist vorhanden in deutschland. Dass die opfer unschuldig sind , ist bei so einen menschen zweitrangig. Siehe würzburg

Kommentare sind deaktiviert

drin