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Neue Verordnung - von 0G zu 3G plus

Testpflicht: Keine Extrawurst mehr für Prüfungen

Prüflinge, etwa bei der IHK, mussten bislang keinerlei Nachweis – geimpft, genesen oder getestet – vorlegen, um an den Prüfungen teilnehmen zu können. Die Begründungen, warum dies so sei, sind mannigfach. Die Aussagen dazu teils widersprüchlich. Nun legt die Staatsregierung eine Kehrtwende hin: Was bislang nicht ging, geht nun doch – für Prüfungen gilt künftig 3G plus.

Für Werner Müller (Name geändert) war es von Anfang an ein Unding. Müller ist ehrenamtlicher Prüfer bei der IHK Regensburg. „Bei schriftlichen Prüfungen sitzen da 20 bis 30 Leute zwei Stunden lang im selben Raum.“ Die mündlichen Prüfungen müssen jeweils einzeln vor drei Prüfern abgelegt werden. Doch während in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mindestens eine 3G-Regel galt, war dies bei diesen Prüfungen nicht der Fall. „Ich weiß nicht, ob die Person, die mir gegenübersitzt geimpft ist oder nicht. Auch einen negativen Corona-Test muss niemand vorlegen.“

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Bisherige Verordnung sieht keine Testpflicht vor

Obwohl er selbst geimpft ist, macht Müller sich deshalb Sorgen. Das Risiko einer Ansteckung gebe es trotzdem. Er habe zudem eine 82jährige Mutter zuhause – potentielle Risikopatientin. „Ich verstehe nicht, warum man Prüfer und Prüflinge einem unnötigen Risiko aussetzt und hier von der Corona-Testpflicht abweicht.“ Das Gesundheitsamt Regensburg verwies Müller an das städtische Ordnungsamt – und von dort erhielt er die Auskunft, dass diese Ausnahme von der Testpflicht völlig in Ordnung sei.

Das bestätigt uns auch eine Sprecherin der Stadt Regensburg. Laut der morgen auslaufenden 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern sind Prüfungen dort von der Testpflicht ausgenommen. Das gelte nicht nur für die IHK, auch an Hochschulen gebe es ausdrücklich eine Ausnahme von der 3G-Regel. „Natürlich kann der Organisator einer Prüfung ggf. für einen erhöhten Infektionsschutz freiwillig 3G oder 3G-plus vorschreiben. Hier liegt die Verantwortung und Entscheidung bei der IHK Regensburg“, so die städtische Auskunft.

IHK: „Wir haben keine Rechtsgrundlage.“

Doch ganz so einfach ist das laut IHK-Bereichsleiter Ralf Kohl nicht. „Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht derzeit keine 3G-Regelung beim Zugang zu Prüfungen vor.“ Man habe dementsprechend auch keine Rechtsgrundlage, um weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. „Stellen Sie sich vor, ich verweigere jemandem den Zugang zur Facharbeiter-Prüfung und damit letztlich zum Beruf.“ Im Zweifel könne so jemand dagegen klagen und auch Schadenersatz für das entgangene höhere Gehalt verlangen. „Das zahlt dann die IHK“, so Kohl.

Man habe versucht, das Risiko durch ein entsprechendes „Hygiene-Konzept Maßnahmen (u.a. Maske, Abstand und Lüften)“ zu minimieren. Zudem gebe es separate Räume für Prüflinge, die von der Maskenpflicht befreit seien. Und in Eigenregie verlange man von den übrigen Prüfungsteilnehmerinnen, auch am Platz eine medizinische Maske zu tragen. Doch mehr könne man nicht tun, so Kohl. „Das geht nicht so einfach, wie sich die Stadt Regensburg das vielleicht vorstellt.“

Wirtschaftsministerium begründet Ausnahme mit Fairness

Das bayerische Wirtschaftsministerium begründet die Ausnahme für Prüfungen von der Testpflicht unter anderem damit, dass es sich „in sehr vielen Fällen um bundesweite Prüfungen in Aus- und Fortbildung“ handle. „Zum Prüfungsbeginn, zumindest bei vielen IHKs kommen mehrere tausende von Personen zusammen, sodass 3G nicht rechtzeitig überprüft werden kann“, so ein Sprecher. Und ein späterer Start der Prüfungen sei nicht möglich, da diese bundesweite Prüfungen „alle zu einer festen Uhrzeit (ein bisschen vergleichbar mit den Abiprüfungen in einem Bundesland)“ abgelegt werden müssten.

„Wenn dies nicht zentral und gleich organisiert wäre, könnte Fairness nicht mehr garantiert werden (z. B. könnte ein Prüfling, der an einem Ort A die Prüfung ablegt, diese fotografieren und einem Mitprüfling an einem Ort B die abfotografierten Aufgaben zukommen lassen).“ Zudem gingen die meisten Prüflinge zur Prüfungsvorbereitung auf eine Berufsschule, wo regelmäßig Corona-Tests stattfänden, „sodass davon auch schon eine Schutzwirkung ausgeht“.

Was nicht ging, geht nun doch

Doch trotz dieser mannigfaltigen Begründung scheint es mit dieser Ausnahme nun vorbei zu sein. Laut der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem morgigen Mittwoch in Kraft tritt, scheint nun auch für Prüfungen eine generelle PCR-Testpflicht (3G plus) zu gelten. Das geht zumindest aus der Kombination verschiedener Punkte im Entwurf dieser neuen Verordnung hervor.

Demnach gibt es bei Prüfungen nun eine Ausnahme von der ab morgen geltenden generellen 2G-Regel (nur geimpft oder genesen), sofern der Prüfling einen negativen PCR-Test vorlegt, der maximal 48 Stunden alt ist.

Bei der IHK Regensburg arbeitet man nun daran, die Prüflinge entsprechend zu informieren und größere zeitliche Puffer im Vorfeld einzubauen. „Organisatorisch werden wir das hinkriegen, sobald uns die Neuregelung denn verbindlich vorliegt“, sagt Bereichsleiter Kohl. Für Werner Müller ist diese Neuregelung überfällig. „Und dass das in der Verordnung geändert wird, zeigt für mich auch, dass die vorherige Ausnahme einfach nicht in Ordnung war.“

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Kommentare (3)

  • Hthik

    |

    Das ist natürlich organisatorisch und rechtlich völlig unmöglich, weil, da müssten wir ja am Ablauf etwas ändern. Ändern! Das geht natürlich nicht. Außer es geht dann doch.

    Kristan Schneider hat fünf Szenarien untersucht. So ungefähr aus den veröffentlichten Diagrammen abgelesen ergibt sich bis Juni 2022 in tausend Toten bei

    Szenario 1: Keine Einschränkungen circa 380
    Szenario 2: Nur Impfpflicht 12+ circa 310
    Szenario 3: Nur Kitas und Schulen zu circa 270
    Szenario 4: Notbremse circa 160
    Szenario 5: Impfpflicht 12+ und Notbremse circa 150

    Angesichts dessen, dass schon allein “Kitas und Schulen zu” eine erhebliche Wirkung zeigt, erscheint diese Behauptung

    “Zudem gingen die meisten Prüflinge zur Prüfungsvorbereitung auf eine Berufsschule, wo regelmäßig Corona-Tests stattfänden, „sodass davon auch schon eine Schutzwirkung ausgeht“.”

    ziemlich gewagt. Dem Vorteil der Testung wirkt das sehr virusübertragungsfreundliche Milieu “Schule” entgegen.

  • Mich

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    Deine Szenarien sind völlig unsinnig, wieso schreibst du sie unter jeden Beitrag? Es gab letztes Jahr bei 0% Impfquote weit weniger Tote als jede Berechnung es prophezeit hat.Fakt.
    Aber sich in der eigenen Angst suhlen scheint momentan populär zu sein.

  • peter sturm

    |

    “Bei der IHK Regensburg arbeitet man nun daran, die Prüflinge entsprechend zu informieren”

    na prima! die bundesweiten IHK-prüfungen waren gestern und sind heute.

Kommentare sind deaktiviert

drin