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Tag 3 im zweiten Wolbergs-Prozess

Ein „unverschämter Kerl“, ein brachialer Vergleich und „feuchter Kehricht“

Beim zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs muss Richter Georg Kimmerl immer wieder die Gemüter beruhigen. Mehrfach geraten die Staatsanwälte und der Angeklagte aneinander. Mit seiner persönlichen Einlassung hat Wolbergs aber gerade erst begonnen.

Joachim Wolbergs will “Emotionen weitgehend aus dem Spiel zu lassen“. Foto: Archiv/om

„Ich neige dazu, es dem Angeklagten nicht zu verwehren, sich in diesem Verfahren auch umfassend zu anderen Dingen zu äußern“, sagt Georg Kimmerl gegen 15.45 Uhr. „Und zum Ton habe ich ja einiges gesagt. Wir sehen uns erst in zwei Wochen wieder. Diese Kammer hat ja auch noch andere Verfahren.“ Damit schließt der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer am Landgericht Regensburg die Sitzung. Am dritten Verhandlungstag wird der zweite Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs – nach abgelehntem Einstellungs– und Befangenheitsantrag – nun auch in der Sache fortgesetzt. Zwei Verteidiger halten ihre Eröffnungsreden, Joachim Wolbergs beginnt mit den einleitenden Worten seiner Einlassung und Richter Kimmerl bemüht sich weitgehend erfolgreich, erste Kabbeleien zwischen Wolbergs und dessen Strafverteidiger Peter Witting auf der einen und den beiden Vertretern der Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite begütigend und leicht genervt herunterzukochen.

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Die BGH-Urteile im Fokus

Während die Rechtsanwälte der beiden Bauträger-Brüder Ferdinand und Martin Schmack am Mittwoch auf ein „Opening Statement“ verzichten, widmen sich Witting und Dr. Georg Karl (er vertritt den wegen Bestechung angeklagten früheren Sontowski-Geschäftsführer Thomas R.) in ihren Ausführungen insbesondere der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, den beiden Urteilen gegen den früheren Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl 2004 und 2007, die für diesen Prozess maßgeblich sein dürften. Ein zentraler Satz darin:

„Der Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen, dessen Vermeidung Schutzzweck des § 331 StGB (Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewähnrung, Anm. d. Red.) auch mit Blick auf Fälle von Unterstützung im Wahlkampf ist (…), entsteht auch dann, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass dieser im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu diesem oder jenem Vorhaben des Spenders befasst sein wird und ein unbeteiligter Betrachter den Eindruck gewinnt, dass jener mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will.“

Beide Anwälte halten die Anwendung auf diesen Fall und ihre Mandanten für zumindest schwierig. Karl wirft der Staatsanwaltschaft zudem vor, die Urteile teils falsch zu zitieren. Witting bezeichnet die BGH-Rechtsprechung als „nicht praktikabel“. Diese gehe „völlig vorbei“ an den kommunalen Gegebenheiten, wo ein Politiker im Wahlkampf naturgemäß lokale Unternehmer, mit deren Anliegen er später fast zwangsläufig befasst sei, um Spenden bitten müsse. „Das kann nicht lebenswirklich sein.“

Kann der Prozess überhaupt in Regensburg verhandelt werden?

In einer rhetorisch geschliffenen Rede holt der Münchner Strafverteidiger weit aus, lässt den Beginn der Ermittlungen bis zu Wolbergs’ Verhaftung noch einmal Revue passieren: die flankierende Berichterstattung, das teils umstrittene Urteil der 6. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher, wo Wolbergs in den meisten Anklagepunkten frei- und wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme schuldig gesprochen wurde, aber straffrei blieb.

Vor allem an die Schöffen gerichtet scheint Wittings Frage danach, ob angesichts all dessen der Prozess in Regensburg überhaupt verhandelt werden könne. Jeder lasse sich schließlich durch Medienberichterstattung beeinflussen. Jeder habe sicher schon mal im Bekanntenkreis eine Wertung über Wolbergs abgegeben. Eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft im ersten Verfahren sei zudem früher Mitglied von Kimmerls Strafkammer gewesen. „Jetzt sitzen Sie zu Gericht. Ich weiß nicht, wie Sie denken.“

Wittings brachialer Vergleich

Außerdem gebe es da noch, meist anonym, „Hass und Häme“ in den sozialen Netzwerken. Dann greift Witting zu einem brachialen Vergleich. Er habe seinen Mandanten angesichts solcher Kommentare schon gewarnt. „Nicht, dass da was passiert wie in Köln oder Kassel.“ Eine offensichtliche Anspielung auf den Mordanschlag auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker und den Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke durch rechtsextreme Attentäter. Beide hatten im Vorfeld wegen ihrer Haltung zu Flüchtlingen Morddrohungen erhalten und wurden in vielen sozialen Netzwerken als Feindbilder der extremen Rechten hochstilisiert.

Könne so – unter dem Eindruck all dessen – überhaupt unvoreingenommen geurteilt werden?, fragt Witting. „Richter sind auch nur Menschen.“ Und der Auftakt des Prozesses habe auch „nicht gerade ermutigt“. Dann aber der versöhnliche Schwenk: Es müsse hier in Regensburg geurteilt werden und er sei auch guter Hoffnung, dass dies auch in einem positiven Sinne gelingen könne, wenn man professionell und unvoreingenommen an die Sache herangehe. „Auf geht’s!“

„Der Wahnsinn dieses Verfahrens“

Es ist bereits Nachmittag, als Joachim Wolbergs dann mit seiner Einlassung beginnt. Bereits im Vorfeld hatte er angekündigt, dass diese „sehr, sehr lang“ ausfallen werde, und was am Mittwoch kommt, darf man wohl allenfalls als Einleitung bezeichnen. Ausführlich widmet sich der 48jährige zunächst seiner Kritik an den Ermittlungsbehörden und dem „Wahnsinn dieses Verfahrens“.

Die Staatsanwaltschaft habe „jedes Maß und Ziel verloren“ und „keine Gelegenheit ausgelassen, mich zu kriminalisieren“. Zeugen seien eingeschüchtert, an einigen Stellen sei „rechtswidrig oder gar nicht“ ermittelt worden. „Und nach dem ersten Urteil sind die noch wilder geworden.“ Denn zwei Dinge könnten die mit seinem Verfahren betrauten Staatsanwälte überhaupt nicht ab: „Wenn ein Beschuldigter sich wehrt und wenn es ein Urteil gibt, das sie deutlich in ihre Schranken weist.“

Staatsanwaltschaft „will sich rächen“

Er habe beim ersten Prozess gelernt, dass es der Staatsanwaltschaft nicht um Wahrheit gehe, sondern darum, zu gewinnen. Und nun wolle man sich „für das erste Urteil rächen“. Dabei sei es den Verantwortlichen egal, dass sie „Stadt und Stadtgesellschaft kaputt gemacht“ hätten, und es sei ihnen egal, wie sie mit einem demokratisch gewählten Oberbürgermeister umgingen. Willkürlich habe man sein Verfahren aufgespaltet, „wohlwissend, dass einen das kaputt macht“. Dabei hätten die Ermittler weder von Politik noch von Verwaltungshandeln auf kommunaler Ebene eine Ahnung.

Er sei auch sehr verwundert, dass nun Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier als Sitzungsvertreter im Gerichtssaal sitze. Wolbergs hatte diesen im ersten Prozess als „Obergschaftler“ bezeichnet und sich auch in seinen Videobotschaften mehrfach an Kastenmeier abgearbeitet. „Es kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass der mir hier objektiv gegenübertreten wird“, so Wolbergs.

„Niemand schützt mich.“

„Ihnen gegenüber bin ich völlig unvoreingenommen“, wendet sich der OB dann an den Kammervorsitzenden Kimmerl. Aber natürlich sei er etwas irritiert. Zunächst habe er sich sehr gefreut, als Kimmerls Kammer die Anklage nicht zugelassen habe. Die anschließende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg habe ihn aber dann entsetzt. Wieder einmal habe sich da jemand nicht genau mit der Sache beschäftigt. Das laufe immer so und das wisse auch Kimmerl ganz genau. Er, Wolbergs, habe den Verdacht, dass es im Gerichtssaal und bei Entscheidungen häufig nicht um die Sache gehe, sondern darum, „dass man nicht von der nächsten Instanz kassiert“ werden wolle.

Er werde nun versuchen, „Emotionen weitgehend aus dem Spiel zu lassen“, aber die Dinge dennoch deutlich anzusprechen. „Ich habe nämlich den Eindruck, dass mich in diesem Staat niemand mehr schützt.“ Dann verliest Wolbergs eine anonyme Nachricht, die er vor kurzem erhalten, auf Facebook veröffentlicht und zur Anzeige gebracht hat. Geschmacklos, derb, hämisch. Er erhalte jede Woche solche Zuschriften, aber die Staatsanwaltschaft unternehme nichts. „Wenn Sie es anzeigen, gehen wir dem nach“, wirft Jürgen Kastenmeier ein. Wolbergs winkt ab.

„Ich war niemals käuflich.“

Dann, nach etwa 20 Minuten, beginnt er, ein Schreiben zu verlesen, dass er am 26. Juni 2016, zwölf Tage nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Ermittlungen für seine Anwälte verfasst hat. Teils geht es darin um die einzelnen Vorwürfe, um kursierende Gerüchte, um die Berichterstattung und darum, welche Wirkung all dies auf Wolbergs hatte. Ein zentraler Satz: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen und ich war niemals käuflich.“

Seine öffentlichen Äußerungen während dieser Zeit, insbesondere eine Pressekonferenz zwei Tage nach Beginn der Ermittlungen, bezeichnet Wolbergs darin als Fehler. Er sei weinerlich rübergekommen und es habe so gewirkt, als wolle er von den Vorwürfen gegen sich ablenken. Aber er habe irgendwie reagieren wollen und verfüge nunmal über keine Krisenberater.

„Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“

Es sind teils bewegende Schilderungen, die eine Einblick in die Gefühlswelt des Oberbürgermeisters geben, der zu diesem Zeitpunkt kaum Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden oder den SPD-Landesschatzmeister Thomas Goger, der nach der Sichtung von Spendenlisten die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte, erhebt. Der, Goger, habe ihn in seiner dienstlichen Stellungnahme nicht angeklagt, sondern lediglich erklärt, dass er einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme nicht ausschließen könne, und den Vorgang deshalb an seine Vorgesetzten weiterreiche. Er selbst habe den Begriff „Stückelung“ bis kurzem gar nicht gekannt, heißt es weiter in dem Schreiben und er habe sich auch nichts vorzuwerfen. Jede Spende sei ordnungsgemäß verbucht und durch den Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung seines Ortsvereins abgesegnet worden.

Bei einem Gutteil der Verdachtsmomente stütze sich die Staatsanwaltschaft auf mediale Berichterstattung, vor allem regensburg-digital werde häufig erwähnt. Dabei sei doch mittlerweile bekannt, dass der Herausgeber und verantwortliche Journalist Stefan Aigner seine Berichterstattung so ausrichte, dass er immer auf Regierende losgehen könne.

„Es gab nie den Versuch einer Käuflichkeit.“

Über sein Verhältnis zu Bauträgern schreibt Wolbergs, dass es seine Pflicht als Oberbürgermeister sei, sich auch mit diesen häufig zu treffen, um Lösungen für bezahlbaren Wohnraum zu finden und so viel Baurecht wie möglich zu schaffen. Dabei habe es „nie den Versuch einer Käuflichkeit“ gegeben. Er schätze sowohl die Gebrüder Schmack als auch Volker Tretzel und Thomas Dietlmeier und halte diese auch für integer. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen und werde genau so weitermachen.“ Dann kommt Wolbergs zu den (damals im Raum stehenden) Vorwürfen.

Im Fall von Thomas Dietlmeier ermittelte die Staatsanwaltschaft damals beispielsweise wegen des “Marinaquartiers”, doch dieses Projekt falle in die OB-Zeit von Hans Schaidinger, ebenso Entscheidungen in Zusammenhang mit dem „Candis-Park“ und dem Hotel Karmeliten. Dass es Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Ankauf des Schlosses Pürklgut durch das „Immobilien Zentrum Regensburg“ gebe, sei „haarsträubend“, heißt es in dem Schreiben weiter.

LAGO A3: „Stadtrat mit großer Mehrheit dafür“

Zu der nun angeklagten Baugenehmigung für die Industriehalle LAGO A3 im Stadtosten Regensburgs, merkt Wolbergs damals an, dass das Amt für Wirtschaftsförderung damals darauf gedrängt habe. Er habe sich damals mit allen Beteiligten zusammengesetzt, um Lösungen zu erreichen. Im Stadtrat habe es auch eine große Mehrheit für die Genehmigung gegeben.

Einige damals kursierenden Gerüchte nimmt Wolbergs auseinander, er beschreibt recht detailliert, das Problem der Parteienfinanzierung auf kommunaler Ebene und erklärt, warum der Wahlkampf über seinen Ortsverein abgewickelt wurde und wie die Spenden abgewickelt wurden. Er sei überzeugt, alle Gesetze eingehalten zu haben. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen seien, dann werde er einen großen Saal anmieten, um öffentlich zu allen vorwürfen Stellung zu nehmen, schließt Wolbergs’ Schreiben.

„25 bis 35 Sonderermittlungen“

Seinen Plan, bereits heute mit der Stellungnahme zu den einzelnen Vorwürfen zu beginnen, muss Wolbergs aus zeitlichen Gründen auf den nächsten Verhandlungstag verschieben. Richter Kimmerl hat bereits angekündigt, dass heute kurz vor 16 Uhr Schluss sein wird. Aber die verbliebene Stunde reicht doch noch, um den Punkt „Sonderermittlungen“ vorzuziehen, den Wolbergs eigentlich als Schlusspunkt seiner Ausführungen vorgesehen hatte.

Ermittlungen, die vor allem durch Gerüchte und anonyme Hinweise ausgelöst worden seien, aber nichts erbracht hätten. Wolbergs spricht von „25 bis 35 Verfahren“ – die Fläche „Weichs Ost“, Leasingraten für seinen BMW, eine angeblich zu billige Miete seiner Wohnung und Berichte angeblicher Insider in der Kittelschen Stadtzeitung nennt Wolbergs als Beispiele.

Krumme Dinger beim CSU-Jubiläum?

Auch müsse man sich die Frage stellen, warum gegen die CSU, von deren langjähriger Spendenpraxis er sich insbesondere die Abwicklung des Wahlkampfes über einen Ortsverein „abgeschaut“ habe, erst eineinhalb Jahre später ermittelt worden sei.

Im Wahlkampf 2007/08 sei Schaidingers Wahlkampf zu einem Gutteil über einen CSU-Ortsverein (Schwabelweis) abgewickelt worden. Über 275.000 Euro an Spenden seien dort eingegangen. Weitere rund 220.000 Euro an Spenden habe der Kreisverband erhalten. Damit habe die CSU damals über 500.000 Euro an Wahlkampfspenden erhalten, teils noch ein Jahr nach der Wahl, Sachleistungen und die Übernahme von Wahlkampfrechnungen durch Dritte seien da gar nicht mitgerechnet. Und die Staatsanwaltschaft solle doch mal die Feier zum 70. CSU-Jubiläum 2016 im Schloss Thurn&Taxis unter die Lupe nehmen. Normalerweise koste die Saalmiete dort 15.000 Euro. „Schauen Sie mal, ob das bezahlt wurde oder wer das bezahlt hat“, fordert Wolbergs die beiden Staatsanwälte im Gerichtssaal auf. „Da werden Sie zu erstaunlichen Ergebnissen kommen.“ Jeder wisse es, aber niemand rede darüber.

Weiter im CSU-Text. Für den Wahlkampf 2013/14 habe der Kreisverband zwischen 2012 und 2015 rund 830.000 Euro an Spenden eingenommen, teils mit Verwendungszweck („Rieger“ oder „Schlegl“). Zudem habe es auch hier von Dritten, dem Immobilien Zentrum Regensburg, übernommene Agenturrechnungen gegeben, und zusätzlich Spenden an den CSU-nahen Verein „Bürger für Regensburg“. Bei der SPD habe es (abgesehen von einem flankierenden Verein) all das erstmals 2014 gegeben, bei der CSU habe man diese Spendenpraxis hingegen schon „sehr lange“ betrieben.

„… will nicht sagen, dass die CSU etwas rechtswidrig gemacht hat.“

Nun schaltet sich Staatsanwalt Wolfgang Voit ein und macht von Wolbergs’ Angebot, jederzeit dazwischen fragen zu dürfen, Gebrauch. „Herr Wolbergs, wie soll uns das weiter bringen. Wo soll das hinführen? Ich möchte es nur verstehen?“ Es sei seine Einlassung, gibt Wolbergs zurück. Er wolle das nur einmal gegenüberstellen. „Ich will nicht sagen, dass die CSU etwas rechtswidrig gemacht hat, aber ich wehre mich dagegen, dass die Staatsanwaltschaft beurteilt, was geht oder nicht.“ Aber für dieses Verfahren bringe diese Einlassung doch nun nicht wirklich etwas, wendet Voit ein. Worauf und wozu er sich einlasse, „geht die Staatsanwaltschaft einen feuchten Kehricht an“, keift Wolbergs nun.

Kurz muss Kimmerl intervenieren. Er bittet Wolbergs, auf seine Wortwahl zu achten, betont aber gleichzeitig dessen Recht, sich umfassend zu allem äußern zu können. Also weiter mit den Sonderermittlungen.

Streit um einen Wahlkampf-Roller und §154

Besonders verärgert ist Wolbergs dabei über ein Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit einem Roller, den die SPD im letzten Kommunalwahlkampf verwendet hatte. Mit ein paar wenigen Kilometern auf dem Tacho sei der anschließend in seiner Garage verstaubt. Obwohl er sich mehrfach an die Bundes-SPD gewandt habe mit der Frage, was mit dem Roller passieren solle, und angeboten habe, den Roller zum Ankaufspreis anzukaufen sei nichts geschehen. Die Staatsanwaltschaft habe ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und das Verfahren nach §154 (kurz zusammengefasst: weil in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe zu erwarten sei). eingestellt, ohne ihn überhaupt anzuhören.

Schnell entspinnt sich darüber ein Wortgefecht zwischen Rechtsanwalt Witting und Oberstaatsanwalt Kastenmeier. Jeder Jurist wisse, dass solche Einstellungen „gang und gäbe“ seien, so Kastenmeier. Damit werde weder etwas über Schuld noch Unschuld ausgesagt. Nein. Das sei nicht normal, gibt Witting zurück. Die Staatsanwaltschaft müsse umfassend ermitteln und dürfe erst einstellen, wenn der Beschuldigte auch Akteneinsicht bekommen habe. Ungewöhnlich sei eine Einstellung nach §154 nicht, versucht Richter Kimmerl beruhigend einzugreifen. Zunächst ohne Erfolg.

„Unverschämter Kerl“

Jürgen Kastenmeier will noch etwas dazu sagen. „Ich mach’s kurz. Sie wollen ja alle heim“, meint er einleitend etwas flapsig-bairisch. „Unverschämter Kerl“, tönt es daraufhin von Wolbergs’ Platz herüber. Jetzt reicht es Kastenmeier. „Ich rege an, Herrn Wolbergs ernsthaft wegen seines Umgangstons zu ermahnen.“

Er könne sich darauf verlassen, dass er schon eingreife, wenn sich die Staatsanwälte unverschämt verhalten würden, wendet sich Kimmerl darauf an Wolbergs. Im selben Atemzug wendet er sich an Kastenmeier zu: Er bitte in Zukunft auch, Bemerkungen darüber, ob und wann jemand heim wolle, zu unterlassen. Um 15.45 ist die Sitzung geschlossen. Weiter geht es am 7. November.

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Kommentare (31)

  • Rengsburger

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    Natürlich ist es ein Indiz wenn in Regensburg ein Millionen Wahlkampf geführt wird. Also ca. 10 Euro für jeden Wähler ausgegeben wird und sonst überall in Bayern mit 1 bis 2 Euro pro Wähler kalkuliert wird.

    Das zeigt, dass in Regensburg die Parteien auf Grund des enormen Finanzbedarfs anfälliger für illegale Machenschaften sind. Ausserdem gab es in Regensburg und wird es auch in Regensburg nie wieder so einen Wahlkampf wie 2014 geben. Man denke nur an die viel zu vielen Plakate.

    Wolbergs und die CSU haben Maß und Ziel verloren. Deshalb tut dieser Prozess auch so gut. Und noch etwas wenn Wolbergs von der Zerstörung der Gesellschaft in Regensburg durch die Staatsanwaltschaft spricht weiss ich nicht wo er die letzten 4 Jahre gelebt hat. Ich finde es jedenfalls super in Regensburg mindestens genau so super wie in den 2 Jahren wo er OB war.

  • Piedro

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    Von allen lustigen Aussagen war das die beste, ein Sonderklassewitz:

    “Dabei sei doch mittlerweile bekannt, dass der Herausgeber und verantwortliche Journalist Stefan Aigner seine Berichterstattung so ausrichte, dass er immer auf Regierende losgehen könne.”

    So ein böser Aigner!

    Dass sich das Gericht bemühe ein Urteil zu finden, das nicht von der nächsten Instanz kassiert wird ist auch höchst verwerflich. Oder der Umstand, dass sich Richter nicht in der Kommunalpolitik und der Verwaltung auskennen – und sich deshalb dummerweise am Gesetz orientieren. Wirklich schlimm!

    Wenn er seine Rente im Trockenen hat kann sich der Herr W. ja als Komödiant versuchen. Rote Nase und geht schon.

  • Alfred Meier

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    SPD-Landesschatzmeister Goger hat also nur aufgrund der Sichtung der Spendenlisten der Staatsanwaltschaft gemeldet, dass er den ” Anfangsverdacht wegen Vorteilsnahme nicht ausschließen könne.” Toll! Er hatte also nicht einmal einen begründeten Anfangverdacht!
    Und warum hat er dann diesen Tsunami über Regensburg ausgelöst?

  • Rengsburger

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    Wolbergs: Ich will nicht sagen, dass die CSU etwas rechtswidriges gemacht hat.

    Er sagte es aber trotzdem. Vielleicht soll es ja von ihm ablenken oder sein Verhalten weniger schlimm machen.

    Ich versteh nur nicht wie er dann sagen kann das mit den Spenden hab ich von der CSU gelernt. Das macht doch nichts besser. Er könnte ja auch sagen das Klauen habe ich von dem und dem gelernt. Deshalb ist er doch immer noch selber noch Schuld wenn er klaut.

    Ausserdem dachte ich er hat noch nie was von Stückeln gehört bis ihm der Staatsanwalt geschrieben hat. Ja was hat er denn dann von der CSU gelernt?

    Ausserdem verkennt er das der CSU Kandidat eben nicht OB geworden ist und nach der Wahl weiter fleissig gestückelte Spenden gesammelt hat.

    Hätte das ein Herr Schlegel so gemacht und wäre er in die Fänge der Staatsanwaltschaft geraten hätte er schon lange zurücktreten müssen.

    Bei einem CSU Ob schaut man da nicht so lange zu siehe Ingolstadt.

  • Andreas Silzle

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    Es wird zusehends deutlicher, dass es sich bei dem Oberbürgermeister wahrscheinlich um den Donald Trump der Oberpfalz handelt – a very stable genius ………….

    Bescheidenheit, Augenmaß, Sachlichkeit, Zurückhaltung, Aufrichtigkeit, Selbstkritik, Höflichkeit, in allen Lebenslagen die Contenance zu wahren, das ist es, was diese beiden Politiker auszeichnet.

  • Andreas Silzle

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    2 Vorschriften aus dem Gerichtsverfassungsgesetz in ihrem Wortlaut:

    § 176 GVG
    Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden.

    § 178 GVG
    (1) Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. Bei der Festsetzung von Ordnungsgeld ist zugleich für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, zu bestimmen, in welchem Maße Ordnungshaft an seine Stelle tritt.

    (2) Über die Festsetzung von Ordnungsmitteln entscheidet gegenüber Personen, die bei der Verhandlung nicht beteiligt sind, der Vorsitzende, in den übrigen Fällen das Gericht.

    (3) Wird wegen derselben Tat später auf Strafe erkannt, so sind das Ordnungsgeld oder die Ordnungshaft auf die Strafe anzurechnen.

  • Stefan Aigner

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    @Regnsburger

    Das „von der CSU gelernt“ bezog sich in erster Linie auf die Auslagerung der Spenden in einen Ortsverein. Etwas missverständlich formuliert. Wird geändert.

  • Hobbyrichter

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    RA Witting sollte dringend nochmal zu 154 StPO nachlesen und insbesondere auch die RiStBV dazu.
    Dort steht bei Nr 101:

    Einstellung nach § 154 StPO
    “(1) 1Von den Möglichkeiten einer Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO soll der Staatsanwalt in weitem Umfang und in einem möglichst frühen Verfahrensstadium Gebrauch machen. 2Er prüft zu diesem Zweck vom Beginn der Ermittlungen an, ob die Voraussetzungen für eine Beschränkung des Prozeßstoffes vorliegen. 3Der Staatsanwalt erteilt der Polizei allgemein oder im Einzelfall die Weisungen, die erforderlich sind, um die Rechtzeitigkeit der Prüfung zu gewährleisten.”

    Rechtliches Gehör ist dabei nur ausnahmsweise zu gewähren, wobei ein derartiger Ausnahmefall hier nicht vorliegt. Selbstverständlich ist nach 170 II StPO einzustellen, wenn das Verfahren ausermittelt ist und der Tatnachweis nicht zu führen. Das aber behauptet RA Witting nicht. Soweit also alles ganz normal und richtig, was diese Einstellungen angeht.

  • Mr. B.

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    Wenn ich die Angaben von Herrn Ex-OB höre, wird es wahrscheinlich noch spannend werden.
    Das weitere große Aufräumen in Regensburg hat begonnen und scheint auch ziemlich nötig zu sein!
    Die Staatsanwaltschaft scheint -trotz vieler Kritik- eine gute Arbeit geleistet zu haben.
    Weiter so!
    Wir sind noch nicht, so glaube ich, ein Mafia-Land.
    Aber der Vergleich mit der nördlichsten Stadt Italiens wird vom Vergangenen immer größer und dem muss Einhalt geboten werden.
    ..natürlich in einem rechtsstaatlichen Verfahren!

  • Andreas Silzle

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    “Anstandswauwau” … “Obergschaftler” …., jetzt “Unverschämter Kerl” ………. bedarf diese Auflistung noch der Vervollständigung?

    Das Auftreten vor Gericht des Oberbürgermeisters mit dessen notorischen Verbalinjurien dürfte schlechterdings in keiner Weise mit dem übereinstimmen, wie sich die meisten eine Würde und Sachlichkeit bestimmte Gerichtsverhandlung vorstellen.

    Es soll schon vorgekommen sein – sofern ich das zutreffend erinnere – , dass sich ein Vorsitzender sich zum Ergreifen von sitzungspolizeilichen Maßnahmen gezwungen sah, nachdem während der Hauptverhandlung ein Handy geläutet hat.

    Es stellt sich hier in aller Schärfe die Frage, welche Konsequenzen es nach sich zieht würde, wenn ein Durchschnittsverdiener oder ein Empfänger von ALG II einen Oberstaatsanwalt im Sitzungsdienst als “Unverschämten Kerl“ tituliert, und nicht ein prominenter Politiker?

    Art 3 Abs. 1 GG:
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    § 38 Abs. 1 DRiG:
    (1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

    “Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.”

  • Hobbyrichter

    |

    @Andreas Silzle
    Ich denke in den meisten Sitzungssaalen ist ein weniger autoritärer Umgang glücklicherweise üblich. Im Übrigen dürften auch die Voraussetzungen der Ungebühr nicht vorliegen. Hierzu das BVerfG:

    „BVerfG: Ordnungsgeld wegen ungebührlicher Äußerung vor Gericht NJW 2007, 2839
    Ordnungsgeld wegen ungebührlicher Äußerung vor Gericht
    GG Art. 5 I 1, II, 20 III; GVG § 178 I
    1. Soll eine Äußerung in einem gerichtlichen Verfahren als Ungebühr geahndet werden, fällt nicht nur die Meinungsfreiheit des sich Äußernden, sondern auch das Rechtsstaatsprinzip ins Gewicht. Im „Kampf um das Recht” darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen. Ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt, sind allerdings nicht privilegiert.

    2. Die Sanktionierung einer Äußerung (hier: „Diese Verhandlung ist eine Farce”) wegen Ungebühr setzt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus, dass die Äußerung nach Zeitpunkt, Inhalt oder Form den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in nicht unerheblichem Ausmaß gestört hat und die Sanktion dem Anlass angemessen ist. Einer Sanktion kann entgegenstehen, dass die Verfahrensstörung eine Spontanreaktion auf ein zumindest aus Sicht des Betroffenen beanstandenswürdiges Fehlverhalten der prozessualen Gegenseite oder des Gerichts war. In einer solchen Situation kann es jedenfalls dann unverhältnismäßig sein, eine Ordnungsmaßnahme nach § 178 I GVG zu ergreifen, wenn der Betroffene vorher nicht ermahnt worden ist.”

    BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluß vom 13. 4. 2007 – 1 BvR 3174/06

    Insoweit ist es ungebührlich hier dem Vorsitzenden zu unterstellen, Wolbergs geniese einen Promibonus.

  • Empörer007

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    An die “Wolbergs-Forscher”:
    Hat der Angeklagte W. einst nicht im Stadtrat an die CSU (Dr. Rieger?) gewandt verbal losgelegt…, “wenn ich hier alles sage, was ich über Sie weiß, dann Gnade Gott…”. Gestern hat er seine CSU-Spenden-Liste im LG (Recherche à la Wolbergs) verlesen, ist was Neues dabei?
    Jeder wußte doch, dass die CSU im Spenden-Sumpf steckte; aber es gab einen “Messias”, der das beenden wollte und den absoluten Neuanfang versprach (Er kniet sich rein!), um den Sumpf “trocken zu legen”.
    Deswegen haben ihm doch die Wähler die Stimmen gegeben. Und nun…, sind denn jetzt die Wähler die bösen, die dem “Kanalarbeiter” u. OB vorwerfen…, der Sumpf ist ja noch gigantischer geworden, bitte um Erklärung Hr. OB-Kandidat. Doch was kommt dann vom Angeklagten, nur Unwissenheit, dumme, kindische Ausreden (von Stückelung (der Spenden, habe ich nie etwas gehört!) Dies ist mehr als eine Unverschämtheit, wenn man solche Äußerungen v. W. vernehmen muss!

  • Florian Eckert

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    Zitat Witting: ‘Diese [BGH-Rechtsprechung] gehe „völlig vorbei“ an den kommunalen Gegebenheiten, wo ein Politiker im Wahlkampf naturgemäß lokale Unternehmer, mit deren Anliegen er später fast zwangsläufig befasst sei, um Spenden bitten müsse. „Das kann nicht lebenswirklich sein.“’
    Natürlich ist das nicht lebenswirklich für Kommunalpolitiker, die alles dem Wahlerfolg unterordnen. Man könnte sich ja auch die Frage stellen, ob man es nicht grundsätzlich besser bleiben lässt, bei der regionalen Wirtschaft um Geld für seinen Wahlkampf zu betteln. Ist das denn so weltfremd, dass man zur Wahrung der persönlichen Unabhängigkeit und Integrität eben nicht um solche Spenden wirbt? Glaubt Witting allen Ernstes, dass es für Kommunalpolitiker ein Anrecht auf ein derart aufgeblähtes Wahlkampfbudget wie das von Wolbergs gibt? Netter Versuch, hier völlig verrutschte Maßstäbe – finanzielle wie ethische -auch noch als Normalfall hin zu stellen. Fast könnte man meinen: Wer so einen Verteidiger hat, der braucht keinen Ankläger.

  • R.G.

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    @Andreas Silzle
    schreibt: “„Anstandswauwau“ … „Obergschaftler“ …., jetzt „Unverschämter Kerl“ ………. bedarf diese Auflistung noch der Vervollständigung? ”

    Sinngemäß ist der Staatsanwalt wirklich eine Art Anstandshüter, ihn einen Wauwau zu nennen, wäre mir jedoch mit vier Jahren zum letzten Mal passiert. Danach wehrte ich mich heftig gegen Babysprache.

    Obergschaftler, also Vorgesetzter, ist ein Staatsanwalt auch. Die Wortwahl gilt aber gegenüber Höherstehenden nicht als ortsüblich, denke ich.

    Bei “Unverschämter Kerl” ist selbst meine große Güte und Geduld zu Ende. Ich möchte einfach nicht, dass man in offiziellen Situationen so miteinander sprechen darf, schon gar nicht bei Gericht. Mein Wunsch ist, dass Angeklagten Grenzen gesetzt werden, und zwar gegenüber einem Oberbürgermeister gleich wie bei einem Obdachlosen.
    Da sollte kein Unterschied bestehen.

    Über die Medien beobachtete ich kürzlich einen Prozess, in dem mir schien, die Richterin habe ein Maß an Verständnis für das cholerische Auftreten des Angeklagten gezeigt, wie es nicht bei jeder Verhandlung “gegen Irgendwen” durchhaltbar ist.

  • Julian86

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    Wortbedeutungen und CSU-Spenden-Praxis

    “Unverschämter Kerl” = in seinem Verhalten, in seinen Äußerungen sehr frech, herausfordernd

    War das der fragliche, wohl langhaarigere Staatsanwalt nicht, als er recht provokant auf das vom Vorsitzenen angepeilte Ende der Sitzung anspielte?

    “Das geht dich einen feuchten Kehrricht an” = das geht dich nichts an, (derbe) Umgangssprache
    Bezogen darauf, dass es nach Wolbergser Ansicht und wohl auch der nicht weniger Prozessbeobachter nicht Sache der Anklagebehörde sein kann, wieviel Geld eine Partei für einen Wahlkampf ausgibt: Wolbergs weist dieses eingebildete (“klotzige”) Selbstverständnis der StA – grob – zurück. Mit dem Bundesverfassungsgericht, wie oben angesprochen, kann man auch sagen: “Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.”

    Also:
    Sind das Ausdrücke, die in einem Gerichtsverfahren der Qualifizierung der “Unbill” (wie oben zitiert) unterliegen? Oder muss man immer den Zusammenhang sehen? Und beide Seiten und deren Äußerungen bedenken?

    Ich vermisse, womöglich habe ich es überlesen: Nach Schilderung der jahrelangen Praxis der Entgegennahme von etwa gleichhohen Spenden durch die CSU, soll wohl der kurzhaarigere StA interveniert haben und (laut MZ) sinngemäß geäußert haben, Wolbergs Einlassung sei doch alles Stammtischgerede.

    Falls das so zutrifft:
    Kann man in dieser Intervention der StA eine Art entlastende Selbstprojektion in das eigene, womöglich gedanklich aufkommende, potentielle, kollektive Versagen, Unterlassen, Wegschauen …. in Bezug auf die geschilderte CSU-Spenden-Entgegennahme-Praxis während der 18-jährigen Amtszeit Schaidingers sehen, die mit einem verbalen Keulenschlag (Stammtischparolen) “erstickt” werden musste?

    Wer hat dazu den einschlägigen MZ-News Teil? Ich danke.

  • Andreas Silzle

    |

    @Hobbyrichter:

    Ungebührlich ist es vor allem, weder den Post, auf den man erwidert, noch das Urteil, das man dabei anführt, zuvor hinreichend genau gelesen zu haben.

    In meinem Post hatte ich von sitzungspolizeilichen Maßnahmen geschrieben. Das Aussprechen einer Ermahnung durch den Vorsitzenden ist den sitzungspolizeilichen Maßnahmen i.S.v § 176 GVG zuzuordnen.

    Dem Bericht auf Regensburg Digital zufolge wurde seitens des Oberstaatsanwalt ausdrücklich angeregt, dass der Vorsitzende eine Ermahnung des Angeklagten ausspricht: „Ich rege an, Herrn Wolbergs ernsthaft wegen seines Umgangstons zu ermahnen.“ Diese Anregung scheint aber VERGEBLICH gewesen zu sein. Jedenfalls ist dem Bericht nicht zu entnehmen, dass eine Ermahnung des Oberbürgermeisters erfolgt wäre

    Im Gegensatz zu meinem Post ist der Verfahrensgegenstand, der von Dir angeführten Entscheidung des BVerfGs, die Verhängung eines Ordnungsgeldes (§ 178 Abs. 1 GVG). Und tatsächliche Grundlage dieser Entscheidung ist es gerade, dass eine Ermahnung der Beschwerdeführerin VOR Verhängung des Ordnungsgeldes unterblieben oder nicht protokolliert worden war. Bei einer protokollierten Ermahnung wäre die Entscheidung des BVerfGs wohl zuungunsten der Beschwerdeführerin ausgefallen.

    Ein Angeklagter, der weder prominent, noch Politiker, sondern nur gewöhnlicher Sterblicher ist, kann sich möglicherweise ruckzuck schon dann eine Ermahnung als sitzungspolizeilichen Maßnahmen i.S.v. § 176 GVG einfangen, wenn er zum Anklagevertreter “Das geht Sie einen feuchten Kehrricht an” äußert. Wenn er trotz erfolgter Ermahnung, dann nochmals mit “Unverschämter Kerl” nachlegt, könnte es schon vorstellbar sein, dass er sich über ein Ordnungsgeld freuen darf.

    Noch ein Zitat aus Deiner Entscheidung des BVerfGs zur Austarierung von § 178 Abs. 1 GVG und Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG:

    “Ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt, sind allerdings nicht privilegiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1991, a. a. O.).”

    Ein wie auch immer gearteter innerer Zusammenhang zur Wahrnehmung und Verteidigung von Rechten, ist dann nicht mehr denkbar, wenn ein Angeklagter von einer Oberstaatsanwältin als “Anstandswauwau” spricht, einzig und alleine, weil diese in der Hauptverhandlung anwesend ist. Die bloße Anwesenheit einer Oberstaatsanwältin kann die Rechte des Angeklagten im Geringsten beeinträchtigten, sie vermag diese noch nicht einmal zu berühren. Sofern ich das richtig erinnern kann, war das die Situation in der der Oberbürgermeister “Anstandswauwau” geäußert hat.

    Und wenn ich auch das richtig erinnern kann, dann ist auch in diesem Fall ist noch nicht einmal eine Ermahnung von Wollbergs erfolgt. Hobbyrichter, ich frage Dich jetzt in Deiner richterlichen Eigenschaft, ob das möglicherweise irgendwie mit gesellschaftlichen Hierarchien und dem sozialen Status eines Oberbürgermeisters zu tun haben könnte?

  • Andreas Silzle

    |

    @R.G.
    “Über die Medien beobachtete ich kürzlich einen Prozess, in dem mir schien, die Richterin habe ein Maß an Verständnis für das cholerische Auftreten des Angeklagten gezeigt, wie es nicht bei jeder Verhandlung „gegen Irgendwen“ durchhaltbar ist.”

    Ich bin vollkommen ratlos, welcher Prozess das denn gewesen sein könnte.

  • Andreas Silzle

    |

    Wenn das, so wie gehabt weitergeht, stellt sich die Frage, ob Wolbergs nicht irgendwann Indemnität kraft Gewohnheitsrechts gegen jegliche Maßnahmen nach den §§ 176 ff GVG genießt.

  • Rengsburger

    |

    Nicht der arme SPD Schatzmeister hat den Tsunami über Wolbergs ausgelöst. Nein das war Wolbergs selber. Je länger Wolbergs seine Machenschaften treiben hätte können desto schlimmer wäre es für Regensburg geworden. Es wurde folglich eine Katastrophe in Regensburg vermieden. Jetzt sollte sich jeder wieder nach dem Gesetz verhalten. D.h. kein Geld von guten Freunden nehmen für die man z.B. später dann mal schnell an der Verwaltung vorbei eine Baugenehmigung unterschreibt.

  • Dieter

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    So langsam hat die Verteidigung deutliche Schwächen:
    “wo ein Politiker im Wahlkampf naturgemäß lokale Unternehmer, mit deren Anliegen er später fast zwangsläufig befasst sei, um Spenden bitten müsse.”

    Es geht aber doch vor allem darum, wie im 1. Prozeß, dass auch Geld ausserhalb des Wahlkampfs geflossen ist. Vom “Dauerwahlkampf” redet man zumindest nicht mehr.

    Ansonsten ist die Strategie auch sehr durchschaubar:
    Die CSU!
    Hass im Internet!
    Gesetze, die hier evtl. gebrochen wurden, sind lebensfremd.
    Ist das Gericht (trotz abgelehntem Antrag) befangen?

    Aber:
    “Spendenstückelung” sollte auf jedem Fall jedem OB ein Begriff sind.

    Auf den “bezahlbaren Wohnraum” warten viele Bürger in der mittlerweile drittteuersten Stadt Deutschlands was Mieten/Löhne angeht schon seit Jahren – unschuldig an der Misere sind die lokalen Politiker, die Verwaltung und die Bauträger sicher nicht. Geholfen hat die enge Kontakt offensichtlich nichts.

    Nein, die Stadtgesellschaft ist nicht kaputt – ein Rücktritt und vorgezogene Neuwahlen hätten aber sicher einen gewissen Heilungseffekt gehabt.

    Und warum sollte die StA (zumindest aktuell) objektiv sein? Es wäre ja keine Anklage erhoben worden, wenn für diese nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren kein hinreichender Tatverdacht bestanden hätte. D.h. die StA hält einen Rechtsbruch für wahrscheinlich.

    Bis jetzt hat die StA beim 2. Prozeß meines Wissens nichts geäußert, was auf irgendeinen Rachefeldzug wegen der VERURTEILUNG Wolbergs im 1. Prozess deutet.

  • Progel

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    Kommentar gelöscht. Bitte etwas sachlicher.

  • Rengsburger

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    Dieter:

    Die Verteidigung hat auch deshalb so viele Schwächen weil es für die Angeklagten einfach ein sehr hoffnungsloser Fall ist.

    Wer argumentiert schon gerne gegen BGH Urteile? Wer glaubt schon wirklich daran, dass der BGH wegen Wolbergs und dem einmalig teuren Wahlkampf in Regensburg alle Gesetzte umschreiben wird nur damit die Amtsträger Dauerwahlkampf führen dürfen und so straffrei nach Lust und Laune Spenden sammeln können?

    Wittings Idee war das erste Urteil von einer gnädigen Richterin und Schöffen kassieren. Die zweite Verhandlung gar nicht führen zu müssen und dann die Wahl Wolbergs abzuwarten mit der Hoffnung das der BGH nicht so schnell einschreiten wird und Wolbergs wieder gewählt würde. Dann hätte der Wähler gesprochen und Wolbergs Chancen hätten sich vermutlich stark verbessert. Alles natürlich höchst fraglich und riskant.

    Nun bricht sein Kartenhaus aber scheinbar zusammen. Mit einem Gericht welches einen härteren Eindruck macht und einem Schöffen aus 1. Instanz der auch noch dumm daher redet und Wolbergs damit einen Bärendienst leistet. :(

  • daraufundschluss

    |

    “Der Korrupte kann keine Kritik annehmen. Er wertet alle ab, die sie vornehmen, und er versucht, jede moralische Autorität, die ihn infrage stellen kann, abzuwerten. Er erkennt den Wert der anderen nicht an und greift mit der Beleidigung alle an, die anders denken, ” Papst Franziskus, 23. Oktober 2014

  • Katholik

    |

    @draufundschluss, ist Wolbergs ein gläubiger, praktizierender Katholik? Oder dürfte ich auch führende Geistliche des Islam zitieren?
    Welchen Sinn hat es, sich hier auf Moral und Ethik zu berufen?

  • Piedro

    |

    @Katholik
    “Welchen Sinn hat es, sich hier auf Moral und Ethik zu berufen?”
    Weil beides, wenigstens minimal, von gewählten Repräsentanten erwartet wird. Moral/Ethik sind die Grundfesten einer Gesellschaft, und die zu gestalten ist Aufgabe der Politik. Wer sich davon entfernt ist deshalb für das Amt ungeeignet, gleich wie die strafrechtliche Würdigung ausfällt.
    Ob es einen Unterschied macht, ob Moral/Ethik vorsätzlich verletzt werden, oder quasi aus Versehen, weil jemand sich nicht klar war welche Erwartungen die Wähler an ein Amt stellen, spielt abseits des Strafrechts keine Rolle.
    Deshalb gibt es nach wie vor zwei Lager, die Befürworter des OB, der “versehentlich” Vorteile generierte, es nicht für nötig hielt seine Korrespondenz zu sichten und sich mit seiner Verwaltung im Sinne von Moral/Ethik abzustimmen, und jene die ihn ablehnen, weil sie eine andere Erwartung haben, nämlich eine gewissenhafte Amtsführung, in der gewährleistet ist, dass es keine fragwürdigen Zuwendungen gibt, keine Vorteilsnahme, keine Möglichkeit einer Amtsführung im Sinne von Unterstützern.
    Nach Herrn Ws Ausführungen soll das unrealistisch sein. Das unterstreicht wie fern er jenen Wählern ist, die genau das mit dem Amt verbinden. Und es unterstreicht, dass es Wähler und Unterstützer gibt, die das leicht nachsehen können. Die Wahl zeigt dann auf wie es um die Gesellschaft in Sachen Anspruch an Moral/Ethik bestellt ist.

  • Piedro

    |

    Wenn ich die Argumentation des Herrn W. und seiner Verteidigung richtig verstanden habe, lässt sie sich auf folgende Punkte zusammen fassen.
    1. Als OB muss ich das dürfen können was ich getan habe, selbst wenn das Bundesgericht dies anders sieht.
    2. Wenn ich schon bestraft wurde, weil ich von anderen widerrechtlich Geld genommen habe, darf ich nicht dafür bestraft werden, dass ich auch von anderen widerrechtlich Geld genommen habe.
    3. Ich bin ein armes, ahnungsloses Zwutschkerl, dem alle nachstellen weil sie böse sind, und der in der virtuellen Güllegrube der Nation auch noch von Trollen belästigt wird.
    4. Deshalb bin ich genau so arm dran wie andere, deren Leben von Extremisten angegriffen wurde oder bedroht wird, und keiner steht mir bei.
    5. Wer über all das berichtet will verhindern, dass ein Gericht objektiv, im Sinne des Gesetzes, urteilt, und weil darüber berichtet wird kann der Prozess nicht fair sein und muss eingestellt werden.
    6. Alle böse, außer Mama und ich und mein Wahlverein.

  • liltroll

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    @Piedro
    Ergänzung zu 6. ….. und die nette Tante Elke

  • Julian86

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    Entscheidungsfindung der Richter: Objektiv oder subjektiv?

    “… , dass ein Gericht objektiv, im Sinne des Gesetzes, urteilt, … ”

    Don Piedro, da liegen Sie daneben. Jedenfalls insoweit als “Schuld” und “Unschuld” in Rede stehen. Dass Herr Wolbergs mit Ausnahme der bekannten, fragwürdigen in der Revision neu von anderen zu überdenkenden Ausnahme verurteilt und schuldig gesprochen wurde (bei Absehen von Strafe) ist das Ergebnis subjektiver (!) Entscheidungsfindung der Richter (und wird im Revisionverfahren ebenso sein).

    Gibt es etwas “Subjektiveres” als diese Norm, zumal man in das Hirnkasterl der zur Entscheidung berufenen Richter nie hineinschauen kann? Und auch nicht soll!

    § 261 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
    Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

    Ihre Aussage, Richter handelten “objektiv”, ist falsch; das Gegenteil ist der Fall:

    “Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten – allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. insbesondere auch danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht. Er ist also nicht, wie dies teilweise in früheren Rechtsordnungen noch der Fall war, an feste Beweisregeln gebunden (z.B.: Pflicht zur Verurteilung, wenn drei Zeugen den Angeklagten beschuldigen, auch wenn der Richter ihren Aussagen keinen Glauben schenkt; zu den wenigen Ausnahmen vgl. unten III 4). Dabei ist die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen die „ureigenste Aufgabe“ des Richters.”
    https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien/materialien-zur-vorlesung-strafprozessrecht-pdf-dateien/materialien-zur-vorlesung-strafprozessrecht-pdf-dateien/39-freiebeweiswuerdigung.pdf

    “Es werde Licht”:
    Am Gallner-Berg scheint heute die Sonne. Start Stallwang.
    http://wanderwege-bayerischer-wald.de/wanderung-von-stallwang-auf-den-gallner/

  • Piedro

    |

    @Julian86
    Master Julian, danke für den Exkurs, frischt den Rechtskundeunterricht wieder etwas auf. Aber das ist es ja, was den Angeklagten stört: wer die Berichterstattung – und die darin vermittelten Fakten – zur Kenntnis nimmt, kann nicht mehr objektiv urteilen, weil er subjektiv manipuliert wird. Wenn jetzt jemand dem Herrn W. sagt, dass die Richter subjektiv urteilen sollen ist ganz aus, dann will ich nicht wissen welche Aussage zum Gericht als nächstes kommt. Schließlich orientiert sich die Urteilsfindung ja nicht zuletzt an Fakten, auch, wenn diese bewertet werden, etwa bei der Glaubwürdigkeit von Zeugen.

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drin