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Urteil im Wolbergs-Prozess

Wolbergs knapp am Freispruch vorbei

Das Urteil im Regensburger Korruptionsprozess ist gefallen. Joachim Wolbergs wird der Vorteilsannahme in zwei Fällen (Spendenannahmen in den Jahren 2015 und 2016) schuldig gesprochen. Von einer Strafe wird abgesehen. In allen weiteren Anklagepunkten wird der derzeit supendierte Oberbürgermeister freigesprochen. Bauträger Volker Tretzel (BTT GmbH) wird wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und insgesamt fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz (Strohmannsystem) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird samt einer Geldauflage von 500.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Sein ehemaliger Geschftsführer Franz W. wird wegen Mittäterschaft (ein Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, wird freigesprochen.

Joachim Wolbergs am Tag der Urteilsverkündung mit seiner Verteidigung. Foto: om

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Zur Urteilsverkündung veröffentlichen wir die Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg vom 3. Juli 2019 im Wortlaut:

Urteil im Strafverfahren gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl

Landgericht Regensburg sieht nach Freispruch in allen bis auf zwei Anklagepunkten von Strafe gegen Joachim Wolbergs ab, Volker Tretzel und Franz W. erhalten Bewährungs-/Geldstrafen, Norbert Hartl wird freigesprochen

Am 60. Tag der Hauptverhandlung hat das Landgericht Regensburg das Strafverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg Joachim Wolbergs, den Bauträger Volker Tretzel, dessen früheren Mitarbeiter Franz W. und den Stadtrat Norbert Hartl erstinstanzlich abgeschlossen. In ihrem Urteil vom 3. Juli 2019 gelangte die Wirtschaftsstrafkammer zu der Überzeugung, dass Joachim Wolbergs lediglich zwei Fälle der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit den Parteispenden der Jahre 2015 und 2016 (insgesamt rund 150.000 Euro) anzulasten sind und er in allen übrigen Anklagepunkten freizusprechen ist. Der verbliebene Schuldvorwurf relativierte sich erheblich durch die Feststellung, dass der Oberbürgermeister stets im Glauben an die Zulässigkeit der Spenden und damit in einem, wenn auch vermeidbaren, Verbotsirrtum gehandelt hatte. Neben den für ihn besonders nachteiligen Verfahrensfolgen war dies einer der Hauptgründe, warum das Gericht von Strafe absah. Für eine Verurteilung insbesondere wegen Bestechlichkeit oder Annahme privater Vorteile hatte die Kammer trotz intensiver Sachverhaltsaufklärung keine Grundlage gefunden. Das Entlastungsvorbringen von Joachim Wolbergs, der sich zu jeder relevanten Beweisfrage ausführlich erklärt hatte, stufte sie in vollem Umfang als glaubhaft ein.

Spiegelbildlich zur Beurteilung bei Joachim Wolbergs wertete das Gericht die Parteispenden der Jahre 2015 und 2016 in Bezug auf Volker Tretzel als zwei Fälle der Vorteilsgewährung. Da der Bauträger nach den getroffenen Feststellungen im Gegensatz zum Oberbürgermeister mit Interna der Bauteam Tretzel GmbH (BTT) vertraut gewesen war, aus denen hervorging, dass zumindest teilweise Strohmannspenden geleistet wurden, nahm die Kammer bei ihm zusätzlich fünf Fälle des Verstoßes gegen das Parteiengesetz für die Rechenschaftsjahre 2011 bis 2015 an. Seinen Mitarbeiter Franz W. sah das Gericht wegen dessen maßgeblicher Beteiligung an der Organisation der Spenden bis zum Ausscheiden aus der Firma BTT im Jahr 2015 als Mittäter der fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz und der ersten von beiden Vorteilsgewährungen an. In der Konsequenz erachtete die Kammer, auch unter Berücksichtigung der einschneidenden Verfahrenswirkungen, für Volker Tretzel eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung und 500.000 Euro Geldauflage, für Franz W. eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro als angemessen. Norbert Hartls Freispruch resultierte daraus, dass in den für ihn bedeutsamen Sachverhaltskomplexen (Jahn Regensburg und Nibelungenkaserne) keine beihilfefähige Verfehlung von Joachim Wolbergs festgestellt wurde.

Dazu eine Kurzübersicht der wesentlichen Urteilsfeststellungen:

Joachim Wolbergs

  • Joachim Wolbergs sind lediglich zwei Fälle der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit den Parteispenden der Jahre 2015 und 2016 (insgesamt rund 150.000 Euro) anzulasten.
  • Erkennungsmerkmale für den strafbewehrten Anschein der Käuflichkeit waren die Höhe der Spenden und seine dienstlichen Berührungspunkte mit der Firma BTT.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Joachim Wolbergs von Strohmannspenden der Firma BTT wusste oder mit Strohmannspenden rechnete.
  • Neben den beiden Vorteilsannahmen fällt Joachim Wolbergs aufgrund dieses Wissensdefizits kein zusätzlicher Verstoß gegen das Parteiengesetz zur Last.
  • Die Spenden aus seiner Amtszeit als dritter Bürgermeister (2011 bis 2014) führen nicht zu Vorteilsannahmen, weil er mit Belangen der Bauwirtschaft damals nicht befasst war.
  • Auch für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit oder Annahme privater Vorteile sieht das Landgericht Regensburg keine Grundlage.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Joachim Wolbergs eine Dienstpflichtverletzung begangen oder sich hierzu bereit erklärt hat.
  • Dass Joachim Wolbergs bewusst Vergünstigungen bei Wohnungskäufen oder Renovierungen in Anspruch genommen hätte, hat die Beweisaufnahme nicht bestätigt.
  • Die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Sparkassenkredit und den Kapitalerhöhungen bei der SSV Jahn KGaA haben sich als weitgehend substanzlos erwiesen.
  • Joachim Wolbergs‘ Einlassung in der Hauptverhandlung stuft die Wirtschaftsstrafkammer in vollem Umfang als glaubhaft ein.
  • Der verbleibende Schuldvorwurf relativiert sich erheblich dadurch, dass Joachim Wolbergs im Glauben an die Zulässigkeit der Spenden handelte (Verbotsirrtum).
  • Sein Verbotsirrtum wäre durch Einholung von Rechtsrat vermeidbar gewesen, mindert die persönliche Vorwerfbarkeit aber stark (gesetzlicher Milderungsgrund).
  • Die nachteiligen Verfahrenswirkungen haben Joachim Wolbergs so schwer getroffen, dass eine Bestrafung offensichtlich verfehlt wäre.
  • Das Spektrum der Beeinträchtigungen erstreckt sich auf alle in der Hauptverhandlung beleuchteten Lebensbereiche von Joachim Wolbergs.
  • Besonders negativ hat sich seine Inhaftierung ausgewirkt, für deren Anordnung beim heutigen Stand der Erkenntnisse kein Raum gewesen wäre (vorläufige Suspendierung).

Volker Tretzel

  • Spiegelbildlich zur Beurteilung bei Joachim Wolbergs stellen die Parteispenden der Jahre 2015 und 2016 für Volker Tretzel zwei Fälle der Vorteilsgewährung dar.
  • Volker Tretzel war anders als Joachim Wolbergs mit Interna der Firma BTT vertraut, aus denen hervorging, dass teilweise Strohmannspenden flossen.
  • Diese Einblicke führen bei ihm zu einer Strafbarkeit auch wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz in fünf Fällen (Rechenschaftsjahre 2011 bis 2015).
  • Der Annahme eines Verbotsirrtums steht zudem entgegen, dass Volker Tretzels Spendenmotivation von Geschäftsinteressen geprägt war (politische Klimapflege).
  • Die Summe der Strohmannspenden (rund 277.000 Euro) war jedoch deutlich geringer als das Gesamtaufkommen der Spenden (rund 475.000 Euro).
  • Auch Volker Tretzel hat Untersuchungshaft aufgrund von Verdachtsmomenten erlitten, die in der Hauptverhandlung in wesentlichen Teilbereichen entkräftet worden sind.
  • Er und die Firma BTT waren außerdem vorübergehend mit einem Vermögensarrest in Millionenhöhe belegt, der sich als nicht gerechtfertigt herausgestellt hat.

Franz W.

  • Das Landgericht Regensburg sieht Franz W. wegen seiner maßgeblichen Beteiligung an der Organisation der Spenden als Mittäter von Volker Tretzel an.
  • Da er 2016 bereits aus der Firma BTT ausgeschieden war, fällt ihm nur ein Fall der Vorteilsgewährung (Parteispenden aus dem Jahr 2015) zur Last.
  • Hinzu kommen, wie bei Volker Tretzel, fünf Fälle des Verstoßes gegen das Parteiengesetz (Rechenschaftsjahre 2011 bis 2015).
  • Franz W. war am stärksten von grundrechtswidrigen Datenspeicherungen und Gesprächsaufzeichnungen bei der Telekommunikationsüberwachung betroffen.
  • Auch bei ihm beruhte die Untersuchungshaft auf mittlerweile in wesentlichen Teilbereichen entkräfteten Verdachtsmomenten und hat zum Verlust seiner Anstellung geführt.

Norbert Hartl

  • Norbert Hartls Freispruch resultiert daraus, dass in den für ihn bedeutsamen Sachverhaltskomplexen keine beihilfefähige Tat von Joachim Wolbergs festgestellt wurde.

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Kommentare (84)

  • Niederbayerischer Freigeist

    |

    Ja wo sind sie denn jetzt alle, die Exorzisten wie Checker ( der eigentlich gar nichts checkt) usw.
    Euch kann ich nur wünschen auch mal in diese Mühlen zu geraten. Ich würde es euch von Herzen gönnen.

  • Rainer Wehpunkt

    |

    Bei einem Urteil gibt es doch immer Sieger und Besiegte. Die Anhänger von Herrn Wolbergs können heute nach langer Durststrecke feiern. Sie sollten das auch, denn die Freude wird nicht lange anhalten: die Mehrheit der Regensburger wird im nächsten Jahr Herrn Wolbergs sicherlich nicht wiederwählen.

    Zumindest die Beleidigung der Staatsanwältin: „Sie brauchen gar nicht so dämlich zu lachen“ hätte IMHO von der Richterin geahndet werden sollen. Vielleicht können mal alle Leser, die derzeit vor Gericht stehen, ihren Staatsanwalt einen ‚dämlichen Obergschaftler‘ nennen und dann hier von ihren Erfahrungen berichten.

    Zum Verfahren gegen den 21-jährigen Lucas A. (https://www.regensburg-digital.de/520-euro-schwarzfahren-vor-schoeffengericht/02072019/) hatte ich gestern Abend kommentiert:
    „Dieses Vergehen des 21-jährigen und das aufwendige Verfahren klingt schon fast wie Hohn des Schicksals am Vorabend der Entscheidung im Regensburger Mammut-Prozess, bei der Millionen-Jongleure hunderttausende Euronen halblegal/illegal/scheißegal zu ihrem Vorteil verschoben haben, mit allen Wassern gewaschen, skrupellos um keine Ausrede verlegen, unverschämt bis zur Unerträglichkeit, protegiert von den cleversten Anwälten der Republik nun dennoch vermutlich ungeschoren davon kommen werden.“

    Das ist für mich immer noch aktuell.

    Trotzdem: fast ein Freispruch ist doch so gut wie ein Freispruch.
    Herzlichen Glückwunsch, Herr Wolbergs!

  • Queen of Suburbia

    |

    Dieses Urteil bedeutet für mich nichts weiter als die Fortführung des Wahnsinns, den wir seit Wolbergs Amtsantritt hier in Regensburg erleben. Ich hatte keinem der Angeklagten abzusitzende Haftstrafen gewünscht, aber zumindest für Wolbergs eine Haftstrafe von mindestens 1 Jahr auf Bewährung erwartet.

    Meines Erachtens erweist sich das Regensburger Landgericht in diesem Fall als ein Gremium, das der unglaublichen Selbstinszenierung und permanenten Propaganda eines Joachim Wolbergs aufgesessen und den Winkelzügen hochbezahlter Staranwälte nicht gewachsen ist. Das Gericht zeigt sich unzumutbar gnädig gegenüber den zahlreichen Vergehen der Beteiligten. Zeugen, die nicht genehm sind, werden einfach als nicht glaubwürdig abgetan, das durchschaubare Wolbergs-Gehabe à la „wusste ich nicht, hatte keine Ahnung, hat mich nicht interessiert etc.“ hat hingegen überzeugt. Ich hatte auf ein Urteil gehofft, das als Mahnung und Leitlinie für die nächsten Amtsinhaber geeignet gewesen wäre und, vor allem, ein Urteil, das weiteres Unheil von dieser Stadt abwenden würde.

    Das Gegenteil ist geschehen.

    Dieses Urteil, mitsamt der für mich in weiten Teilen nicht nachvollziehbaren Begründungen, ist geradezu eine Aufforderung an alle kommenden Aspiranten für das Bürgermeisteramt und hohe Verwaltungsposten, sich weiterhin ungeniert allseits zu bedienen und die heute schon unerträgliche Spezlwirtschaft weiter zu intensivieren.

    Liebe Staatsanwaltschaft, insbesondere Dres. Ernstberger und Wein, bitte legen Sie umgehend in allen Punkten Berufung ein. Prüfen Sie alles doppelt und dreifach, damit keine weiteren Pannen passieren und hoffen wir alle, dass zumindest das OLG/der BGH (oder wer auch immer zuständig ist) in der Lage ist, das Offensichtliche zu erkennen.

  • Arno Nym

    |

    “•Joachim Wolbergs sind lediglich zwei Fälle der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit den Parteispenden der Jahre 2015 und 2016 (insgesamt rund 150.000 Euro) anzulasten.
    •Erkennungsmerkmale für den strafbewehrten Anschein der Käuflichkeit waren die Höhe der Spenden und seine dienstlichen Berührungspunkte mit der Firma BTT.”

    Das reicht für mich vollkommen aus, um ihn nicht wieder zu wählen….

  • Sir Sonderling

    |

    Ein wenig Häme kann ich mir heute nicht verkneifen.
    Wo sind sie denn nun alle, die langjährigen Hobbyjuristen und Ritter vom Konjunktiv?
    Hätte, würde, sollte, könnte….war wohl nix.

    Wie Günther Herzig oben so schön sagt: “Es gibt mehr Farben als Schwarz und Weiß”
    So ist es. Und das Urteil scheint nach dem erstem Eindruck genau diesem Umstand Rechnung zu tragen.

    Viel Vergnügen beim Ereifern!

    Servus,
    Sir

  • Victor Lustig

    |

    Ich gebe zu, dass ich von dem Urteil überrascht bin, es klingt aber ganz vernünftig wie es begründet wird.

    Trotzdem bleibt für mich ein Bild von Herrn Wolbergs zurück, das dazu führt, ihn für ungeeignet für das Amt des Oberbürgermeisters zu halten. Da sind zum einen seine sehr unsachlichen Angriffe auf die Staatsanwälte und zum anderen scheint er zumindest sehr unwissend und unbedarft im Umgang mit Rechtsgeschäften zu sein, das finde ich nicht besonders beruhigend…
    Ich würde mir wünschen, dass Regensburg einen Neuanfang mit einem neu gewählten Bürgermeister schafft – Jürgen Mistol wäre ein guter Kandidat gewesen, aber die Grünen haben diese Chance verstreichen lasssen.

  • GSH

    |

    @Niederbayerischer Freigeist:
    Was soll dieser schwachsinnige Kommentar? Machen Sie sich doch die Flasche Piccolo daheim auf und denken Sie sich ihren Teil.

    Niederbayerischer Kleingeist wäre mir angebrachter als Benutzername.

    Kompliment an Frau Richterin Escher. Die Staatsanwaltschaft hat das ganze Verfahren in den Sand gesetzt. Wer so schlecht performt, wird in der freien Wirtschaft ausgewechselt. Wie das wohl bei der Staatsanwaltschaft sein wird?

  • Robert

    |

    Angesichts der vom Gericht festgestellten Vorteilsannahme hätte die Überschrift auch lauten können: “Wolbergs knapp an Haftstrafe vorbei!”

    Ich finde es nicht stimmig, das Wort “Freispruch” in die Überschrift zu heben.

    Was ich bemerkenswert finde, ist etwa die Begründung für die Nichtverurteilung im Komplex Wohnungskauf/Sanierung:
    “Dass Joachim Wolbergs bewusst Vergünstigungen bei Wohnungskäufen oder Renovierungen in Anspruch genommen hätte, hat die Beweisaufnahme nicht bestätigt.”

    Dass Wolberg auch in diesem Bereich aus der Zusammenarbeit mit BTT Vorteile eingestrichen hat, ist weiter unbestritten. Er geht deshalb straffrei aus, weil diese halt unbewußt erhalten hat. An solchen Begründungen wird deutlich, dass Richterin Escher J. Wolberg eher rehabilitieren, denn verurteilen wollte.
    Der erste Teil ihrer Urteilsbegründung war stark von dieser Tendenz geprägt. Sie hätte Wolbergs gerne freigesprochen, konnte aber nicht.

  • Frida

    |

    Er ist in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. Was gibt es hier noch zu diskutieren, ob er als Oberbürgermeister tragbar ist. Ich bitte euch.

  • Alfred Meier

    |

    Jetzt ist der bayriche Innenminister als Dienstvorgesetzter des Generallandesanwalts gefordert. Die Suspendierung Wolbergs als Regensburger Oberbürgermeister ist umgehend aufzuheben.

  • Taxifahrer

    |

    Gutes Urteil. Wolbergs wurde nicht freigesprochen. Er ist schuldig, erhält aber keine Strafe, da er schon gestraft genug ist. Es ist jedoch jetzt schon absehbar, dass in dem Fall das letzte Urteil noch nicht gesprochen ist. Man darf gespannt sein, ob höhere Stellen zu einem ähnlichen Urteil kommen. Richterin Escher hat aus meiner Sicht jedoch eine ganz plausible Erklärung abgegeben. Ich stimme nur in einem Punkt nicht mit ihr überein. Einschätzung des Gerichts: “Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Joachim Wolbergs von Strohmannspenden der Firma BTT wusste oder mit Strohmannspenden rechnete.” Das seh ich doch anders. Wolbergs hat doch ganz klar gewusst, dass es ein Strohmannsystem gab. Es lässt sich nur nicht aus Sicht des Gerichts ausreichend beweisen.

  • Niederbayerischer Freigeist

    |

    @GSH
    Da würde ich an ihrer Stelle lieber von Beleidigungen absehen (ein Armutszeugnis für schlechte Verlierer) und stattdessen die Urteilsbegründung lesen, wenn Sie trotz der Trauer noch in der Lage dazu sind!

  • Arno Nym

    |

    @ Alfred Meier
    Ein wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen schuldig gesprochener OB ist nicht wieder ins Amt zu lassen.
    Wenn er Anstand hätte würde er zurücktreten.

  • Markus Feilner

    |

    Ich hatte früher mal gedacht, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. “Verbotsirrtum” ist ein schönes Wort für Pflichtverletzungen, Schludrigkeit und mehr. Kann jedem passieren, sollte es aber nicht – und wird oft umso dramatischer, je höher in der Verantwortung man steht. Trotzdem finde ich es gut, dass die Richterin die bisherige Behandlung vom Ex-OB durch Ermittler und Staatsanwaltschaft auch als Strafe anerkennt, denn das war sie definitiv – und dann ist das schon egal, ob das politisch motiviert war oder nicht. Hier standen zwei Seiten gegenüber, die teilweise unglaublich dilettantisch agiert hatten – aber eine hatte den längeren Hebel – bis zu diesem Urteil. Glaubwürdiger für die Richterin war wohl der Ex-OB, bei aller Emotionalität, während die Ankläger allzuoft auf dünnem Eis standen und mit Verfassungsbrüchen agierten ( oder mussten?).

  • meine9,99cent

    |

    Suspendierung aufheben?
    Ganz im Gegenteil. Bezüge weg oder Amtsenthebung.
    Das Bundesverwaltungsgericht meint zur Vorteilsnahme

    “Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 13.10.05 – 2 B 19.05 – akezptiert, dass eine Vorteilsnahme, die ein aktiver Beamter begeht, nach seiner Pensionierung während des laufenden Disziplinarverfahrens noch mit der Aberkennung des Ruhegehalts geahndet wird.

    Die Vorteilsnahme stellt eine strafbare Handlung und zugleich ein schweres Dienstvergehen dar. Es rettet den Beamten nicht, dass seine Schuldfähigkeit vermindert gewesen sein mag.”

    Also selbst wenn man wie Wolbergs nichts merkt, nichts hört, nichts sieht, nichts prüft, blind unterschreibt, und glaubt, der BTT_Mitarbeiter-Geldregen für seinen Wahlkampf falle einfach so vom Himmel, weil er ein gottgefälliger OB-Kandidat ist, und das ggf. zu einer eingescchränkten Steuerungsfähigkeit führen würde, dürfte ein schwerwiegendes Dienstvergehen vorliegen.

  • NochRegensburger

    |

    Herr Obergschaftler Wolbergs, nehmen Sie sich ein letztes Stück Ehre und ersparen der Lokalpolitik in und möglichst weit auch um Regensburg Ihr dämliches Grinsen.

  • Johann Doe

    |

    Ich hatte Wolbergs gewählt, einen jungen SPDler, in der Hoffnung auf nötige Änderungen.
    Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass Wolbergs sich der Vorteilsannahme schuldig gemacht hat.
    Er war sich bewusst vom wem die Spenden stammten und hat diese gerne für seinen Wahlkampf angenommen.
    Er wollte OB werden. Das Wie war ihm nicht so wichtig.
    Wäre mir bekannt gewesen, was Wolbergs für Spendensummen von Bauträgern bekommen hat, hätte ich ihn nicht gewählt.
    Meine Stimme wurde also bewusst gestohlen.

    Ich darf auf Basis des Regensburger Mitspiegels mit meinem Vermieter über Mieterhöhungen verhandeln.
    Die Summen die im Prozess genannt wurden, um die es bei BTT Projekten ging und die Spendenhöhen, müssen ja erwirtschaftet werden.
    Am Ende treibt das die Preise in die Höhe und den Mietspiegel und landet natürlich auch bei mir.
    Statt mit Wolbergs jemanden zu haben, der dem entgegen wirkt, ist das Gegenteil eingetreten.
    Hier fühle ich mich Dank Wolbergs jetzt schlechter dazustehen wie vorher.

    Der Prozeß hat Wolbergs viele Freiheiten gelassen. Der Eindruck, dass mal wieder die da oben Vorteile haben und sich mehr erlauben können, wie der Bürger, hat sich leider wieder bestätigt.
    In der Urteilsbegründung heißt es auch Wolbergs fehlt die Einsicht Unrecht getan zu haben.

    Am Ende gibt es nur Verlierer. Die Demokratie, die Bürger und auch die Angeklagten.
    Auch wenn die Staatsanwaltschaft viele Fehler gemacht hat, ursächlich verantwortlich sind die Angeklagten durch ihr Tun.

    Die AfD hat soviele Stimmen nicht weil sie so toll ist, sondern weil die anderen Parteien so schlecht sind.
    Wolbergs wird auch hier zu mehr Stimmen beitragen und auch die SPD noch weiter beschädigen und auch die Politikverdrossenheit erhöhen.
    Ich fürchte auch, das Urteil wird andere Politiker nicht einbremsen, sondern eher bestätigen, dass man schon irgendwie durchkommt.
    Eine Änderung, dass Spenden immer öffentlich gemacht werden müssen, wird wohl auch nicht kommen.

    Wolbergs möchte das seine Suspendierung aufgehoben wird und er wieder OB wird. Laut MZ stossen Mitglieder seiner Brücke auf das Urteil an.
    Wir leben wahrlich in Trumpschen Zeiten, wo sich jeder die Realität macht wie er will und nur seine eigene Wahrheit wahrhaftig ist.
    Was man damit anrichtet wird weggewischt.

    „Das ist ein faktischer Freispruch“ steht bei der MZ als Reaktion von Politikern.
    Danke, liebe Politiker. Ich weiß wieder welche Wertigkeit, die Demokratie und ich als Bürger und Wähler, bei euch habe.

  • Zapfnmandl

    |

    Also ich weiß ned so recht: Ich hab eigentlich gedacht, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nun gut, ist anscheinend nicht immer so. Werd ich mir merken, sollte es mal nötig sein.
    Ich hoffe jedenfalls, daß man dann in der Zukunft auch den Leuten von der Müllabfuhr mal an Weihnachten auch wieder eine nette Geste in Form von einer guten Flasche Wein zukommen lassen kann. Denn hier erwarte ich ja auch keine Gegenleistung sondern will mich nur bedanken.

  • Johannes Urban

    |

    Jetzt haben wir bald einen cholerisch reagierenden vorbestraften Oberbürgermeister. Ich freu mi so :)

  • Hartnäckig

    |

    1. Geh in d’ Politik
    2. woas va nix
    3. es feit da nix

  • Dieter

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    Wie von Escher erwartet – ein Urteil das niemandem wehtut.

    “Die Spenden aus seiner Amtszeit als dritter Bürgermeister (2011 bis 2014) führen nicht zu Vorteilsannahmen, weil er mit Belangen der Bauwirtschaft damals nicht befasst war.”

    Aha, damit können Wahlkampfspenden generell bei Neukandidaten nicht Korruption sein. Irrsinn.

    Die privaten Vorteile bei Renovierungen sind bewiesen und von Wolbergs zugegeben.
    Unwissenheit schützt also doch vor Strafe. Gut zu wissen.

    Rieger, Schlegl und Schaidinger, das IZ und Schmack können also erstmal aufatmen.
    Alles bleibt beim alten.

  • Markus

    |

    Klarer geht es nicht – Herr Wolbergs ist korrupt. Da kann er sich jetzt drehen oder wenden wie er will, das hat das Gericht ja gerade festgestellt. Und dieser Schuldspruch bleibt erstmal bestehen bis eine Berufung eingelegt wird (und das geht auch ohne Staatsanwaltschaft, das traue ich ihm durchaus selbst zu).

  • Andreas

    |

    Es bleibt zu hoffen, dass dieses Fehlurteil von höheren Instanzen korrigiert wird. Es kann nicht sein, dass man sich als gewählter Oberbürgermeister bezüglich der kassierten Spenden so dreist auf einen Verbotsirrtum beruft und damit durchkommt.

  • Nullchecker

    |

    Wahnsinn, jetzt ist klar, warum in Deutschland Politik und Wirtschaft so offen ihre Verbindungen zeigen. Danke, Frau Escher, dass Sie uns die Augen geöffnet haben. Ich gehe jetzt auch in die Politik und halte die Hand auf.

    Herr Wolbergs wird wegen Vorteilsnahme verurteilt und fordert sofort die Aufhebung seiner Suspendierung – hahahahahahahahahaha!

    Selbst nach dem Prozess disqualifiziert sich Herr W. noch.

  • Nullchecker

    |

    Eine Frage noch an die Redaktion: Der Nachname von Franz W. wird auf sz.de voll ausgeschrieben. Warum kann das rd nicht tun ?

    Danke.

  • Lol

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    Nah knapp vorbei ist auch daneben ..

  • Checker

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    Das ist nur ein Etappensieg.
    Dieses Urteil hat keinen Bestand. :)

  • Gargantua

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    Es ist schon bitter: da hat man hier jahrelang gegeifert und gekläfft und jetzt fliesst doch kein Blut, zäfix aber auch! Rechtsstaat, saudummer! Die ganze Lust an der anonymen Hetze verdirbt er einem!!

  • Checker

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    Die Nichtzulassung der zweiten Klage in Regensburg wurde vom OLG in Nürnberg kassiert.

    So wird dieses Skandal Urteil kassiert werden. Die Reichen sollten sich nicht zu sicher fühlen. Es wäre schlecht wenn der Eindruck entsteht dass man die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt.

  • R.G.

    |

    @Johannes Urban
    schrieb: “Jetzt haben wir bald einen cholerisch reagierenden vorbestraften Oberbürgermeister. Ich freu mi so :)”

    Danke für den Lacher.
    Die indirekten Auswirkungen des bei der Prozessführung für mich vorhersehbar gewesenen Urteils auf das Frauenbild sind für mich bemerkenswert.

    Die Richterin gilt nun bei den seit heute von ihrer Weisheit Begeisterten als salomonisch entschiedene habende Frau, somit bloß an ein ein ewig großes Männliches Erinnernde.

    Politikerfrauen bekamen vorgeführt, wie sich eine liebende Gattin definieren könne (solle?), als im Wahlkampf des Mannes dienliche, dann im Privaten ersetzte, und trotzdem in der Rolle der Unterstützerin des außerhäusig Engagierten jederzeit abrufbare zweite Hälfte.

    Politikermütter wissen durch die rührende Anekdote im Gericht, dass echte Liebe zum Sohn so weit gehen darf, für ihn ins Gefängnis gehen zu wollen.

    Der souveräne Unternehmer Tretzel zeigt, dass es den paar Männern in seinem beruflichen Umkreis finanziell auch wirklich gut ging.

    Mein Fazit:
    Grad wo das Patriarchat aufgrund schlechter Berichtserstattung und Quotenregelungen schwächelte, wurde es so nebenbei durch einen Provinz – Prozess in seinem Ruf geheilt, ja gestärkt!

  • gustl

    |

    Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Liegenschaftsamt und möchten ein städtisches Grundstück kaufen. Welchen Gedanken haben Sie, wenn Sie wissen, dass der Leiter der Verwaltung wegen Vorteilsnahme verurteilt wurde und Ihnen eben mitgeteilt wurde, dass die Grundstücke alle schon an die Vorteilsgeber vergeben wurden.

  • Taxifahrer

    |

    Manchmal frage ich mich, was im Kopf von Wolbergs vorgeht. Er kommentiert das Urteil: „Klarer geht es nicht“, sagte Wolbergs. Ähm….doch. Ein Freispruch wäre klarer.

  • shadowchaos

    |

    Na ja, Schuldig der Vorteilsnahme.
    Da dürfte doch noch disziplinarrechtlich etwas auf den Herrn Wolbergs zukommen.
    Oder täusche ich mich da?

  • auch_ein_regensburger

    |

    Ein etwas überraschendes, vor allem aber ausgewogenes und differenziertes Urteil. Respekt dafür, Frau Escher! Genau das ist der Unterschied zwischen einem realen Gericht in einem Rechtstaat und dem selbst ernannten Volksgerichtshof hier im Forum.

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

    |

    ,W. knapp.am Freispruch vorbei’ – was für eine in die Irre führende Schlagzeile .
    Er ist also verurteilt worden, weil er 150000 Euro unrechtmäßig von einem Baulöwen angenommen hat. Da staunt Otto Normalverdiener.
    So ein Wirtschafts-Spezl als OB? Nein danke.
    Das ,Heranziehen’/Finanzieren eines Politikers durch einen Baulöwen ist ok, sagt das Gericht, solange der nur 3. Bürgermeister ist und nichts für den Baulöwen tun kann. Das ist ein Freibrief für ein länger geplantes Aufbauen von Politikern zum Unternehmer-Amigo.
    Da merkt man dann schon,dass dieses Gericht eher wirtschaftsfreundlich ist .
    Tretzel: Ein milder Schuss vor den Bug ,ob das für die Abschreckung anderer Unternehmer taugt ?
    Staatsanwaltschaft: Einerseits gut, dass sie nicht auf Kompromiss aus war, andererseits möchte niemand mit teils rechtswidriger telefon- Totalkontrolle und U-Haft überzogen wetden.
    Ich bin gespannt, ob sie sich bei Schaidinger und Co. auch nur annähernd so reinhängt.
    Ein mässiger Sieg für die Demokratie und gegen Korruption .

  • Bei Gelegenheit

    |

    Also die Champagnerkorken müssen jetzt nicht gleich knallen ;-)

    Ich finde die SZ beschreibt das heutige Spektakel wirklich ganz treffend:

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/wolbergs-prozess-urteil-analyse-quasi-freispruch-1.4509768

    Und die Landesanwaltschaft hat sich offenbar auch ein paar Gedanken gemacht:

    https://www.mittelbayerische.de/fileserver/mittelbayerische/files/66900/66929/PM_Wolbergs_20190703_PM.pdf

    Und ich persönlich denke, wenn etwas nicht bewiesen werden kann, heißt das noch lange nicht, dass es nicht statt gefunden hat.

    Ich habe Wolbergs nicht gewählt. Und ich werde auch nicht tun.

    Völlig einerlei ob es außer Schwarz und Weiß auch noch Grau gibt.

  • auch_ein_regensburger

    |

    @ Bürgerbegehren und alle anderen, die sich über die Überschrift mokieren

    Vom Vorwurf der Bestechlichkeit z.B. ist nichts übrig geblieben, vom Vorwurf der persönlichen Vorteilsnahme ebenfalls nichts. Also passt die Überschrift ganz gut.

  • Alfred E. Altmann

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    “Wenn ich verurteilt werde, trete ich nicht mehr an…”
    Wir wären dann jetzt soweit.

  • Empörer007

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    „Die Spenden aus seiner Amtszeit als dritter Bürgermeister (2011 bis 2014) führen nicht zu Vorteilsannahmen, weil er mit Belangen der Bauwirtschaft damals nicht befasst war.“
    Es darf erneut gelacht werden…
    In Kreisen, in denen die Seuche der Korruption grassiert, nennt man das “Anfüttern” und der Hr. W. wurde kräftigst angefüttert! Weiter so, im Regensburg-Napoli…
    Frechheit und Unverschämtheit siegen, also ein bestes Beispiel f. d. vielgepriesene Vorbildfunktion eines Amtsträgers, egal ob 3. BM oder OB…

  • Hansemann

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    Ich kann es nicht glauben!!!
    Das ist die größte Provinzposse, die jemals in die Analen von Regensburg eingehen werden. Da wird in einem Gerichtsverfahren, in ein und derselben Sache, ein Angeklagter
    verurteilt und bestraft und der andere freigesprochen?
    So leise, kommen da einem schon Zweifel an unserem Rechtsstaat auf.
    Gleich ist halt, doch nicht gleich!!!

  • Lothgaßler

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    Ich hoffe das Urteil wird einkassiert.
    Ansonsten sollte der Straftatbestand Korruption ersatzlos für Politiker gestrichen werden.

  • xy

    |

    Da haben sich einige schon so festgefressen in ihren Vorurteilen bzgl. einer “Weltkorruptionshauptstadt Regensburg”, dass sie nicht mehr in der Lage sind, sine ira et studio einem sorgfältig begründeten Urteil zu folgen. Leute, seid froh: Es gibt noch RichterInnen in Regensburg. Es wäre schlimm, wenn es anders wäre! Das nächste Mal könnte es nämlich Euch treffen…

  • Radifreund

    |

    Breaking News aus dem schönen Märchenland Provincia: “OB wird in zwei Fällen der Korruption schuldig gesprochen und nimmt das Urteil mit Erleichterung auf” Und seine Anhänger bewundern seine neuen Kleider, bevor sie merken, dass sie noch lange an ihrer getrübten Wahrnehmung und ihren eigenen Worten kauen werden. Guten Appetit!

  • Regensburger

    |

    Ich habe hier mehrfach kommentiert, dass es um absolute Lappalien geht, wegen derer Herr Goger (SPD-Kassier) unseren OB ans Messer geliefert hat. Diese Wertung, für die ich hier regelmäßig kritisiert und die von Herrn Aigner meist gelöscht wurde, hat das Gericht vollständig bestätigt.
    Ich hoffe, jetzt endlich zieht die SPD Herrn Goger endlich zur Rechenschaft. Vielleicht klären sich auch bald seine Motive auf. Sein Verhalten war an Unsolidarität nicht zu überbieten. Die Regensburger Bürger sollten ihm das deutlich mitteilen.

  • Taxifahrer

    |

    xy: “Das nächste Mal könnte es nämlich Euch treffen…”

    Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Bauunternehmer mir 500.000 gestückelt überweist. Einfach so. Auch wenn ich Kandidat wäre. Ich würde mich fragen: Was will der von mir? Warum überweist er das Geld nicht auf einmal, sondern gestückelt? Ist es nicht problematisch, wenn er auch nach meiner Wahl spendet, wenn Grundstücke an ihn vergeben werden? Das sind so ganz einfach Fragen, die ich mir als Kandidat stellen würde…

  • auch_ein_regensburger

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    @ xy
    Das sehen Sie völlig falsch! Wenn die Richterin nicht so urteilt, wie sich das der selbsternannte Volksgerichtshof vorstellt, beweist das doch ganz eindeutig, dass Frau Escher keine Ahnung hat, von Haus aus wirtschaftsfreundlich ist oder wahlweise auch der Rechtstaat generell versagt hat. Oder man kehrt das Urteil einfach in sein Gegenteil um und behauptet dreist, Wolbergs wäre damit der Korruption überführt. Sehr beliebt ist auch die Forderung, Wolbergs sollte jetzt aber wenigstens aus Anstand zurücktreten.

    Selbstreflexion oder gar Selbstkritik ist eben nicht so einfach, so mancher ist offensichtlich komplett überfordert damit und Anstand sollen immer nur die anderen zeigen.

  • Karl55

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    …. ab dem heutigen Tage ganz offiziell und provinzrichterlich abgesegnet:
    Don Corrupto !
    Der Sektenführer wird zweifach schuldig gesprochen und die Mitläufer trinken Sekt.
    Das lässt tief blicken.

    Der BGH wirds richten.

  • Perspektive

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    Zitat Artikel SZ (siehe Kommentar “Bei Gelegenheit” 14:49 Uhr)
    “Er habe sich nicht kaufen lassen, seine Äußerungen vor Gericht seien glaubhaft gewesen, er habe nicht taktiert oder sei Antworten schuldig geblieben. Nun sei er ruiniert. “Wie soll er jemals Ruhe bekommen, wie soll er wieder Fuß fassen?”, fragt Escher. “Das Ganze ist einfach nur dramatisch.”

    Unabhängig davon, ob das Urteil gerecht ist, ruiniert ist er sicher nicht!
    Wenn er durch die “Brücke” als OB-Kandidat aufgestellt wird, bekommt er ab nächstes Jahr (nicht erst bei Erreichen des Rentenalters) seine volle Pension, was ca. 6500-7500 Euro monatlich entsprechen dürfte… lebenslang, ohne dafür arbeiten zu müssen.
    Nahezu jeder Normalbürger wäre über dieses Gehalt (selbst wenn er dafür arbeiten müsste) überglücklich. Auch wenn der Ruf zugegebenermaßen massiv geschädigt wurde, finanziell geht es ihm zukünftig wirklich besser als 98 Prozent der Bevölkerung.
    Wenn eine Richterin in diesem Zusammenhang begründet, die Strafe wird erlassen, weil er ja “ruiniert” ist (und damit “gewissermaßen” genug gestraft), dann fehlt mir dafür wirklich jedes Verständnis.

  • Checker

    |

    Wolbergs hat doch gesagt, dass wenn er wegen eines Korruptionsdelikt verurteilt wird er umgehend Regensburg verlässt.

    Vorteilsnahme ist doch ein Korruptionsdelikt. Er wurde in zwei Fällen verurteilt. Man sollte ihn beim Wort nehmen.

    Wann geht er?

  • Alfred Meier

    |

    @ Frida und Arno Nym
    Die Landesanwaltschaft ist bei der Suspendierung Wolbergs davon ausgegangen, dass er “mit großer Wahrscheinlichkeit” eine Strafe erhält, die eine Entfernung aus dem Dienst notwendig macht. Das Landgericht Regensburg hat gutbegründet keine Strafe verhängt. Damit ist die Grundlage für die Entscheidung der Landesstaatsanwaltschaft entfallen. Die “vorläufige Suspendierung” des Regensburger OB vom Dienst ist damit aufzuheben!
    Der Generallandesanwalt teilt nun in einer Presseerklärung mit, er wolle die schriftliche Begründung des Landgerichts abwarten. Es ist zu hoffen, dass er dann die richtige Entscheidung trifft und Wolbergs den Gang vor das Verwaltungsgericht erspart.

  • Hutzelwutzel

    |

    ich wiederhole mich gerne noch einmal, auch wenn es niemand gutieren will: Wichtig bei der ganzen, zum Strafprozeß führenden Sache war nur, das nun Kleinteiliges in Großteiliges gewandelt wurde (Einzelgrundstücke in große Konglomerate) , dieses für KleinanlegerInnen zu eigenen Ankauf unerreichbar sein wird, und dies nun indirekt auch durch ein Gericht abgesegnet wurde.
    Der bzw. die Mohren haben alle deren Schuldigkeit getan!

  • Giesinger

    |

    Danke @Perspektive 3. Juli 2019 um 16.01.

    Zu Checker:
    “Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?”

  • R.G.

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    @Checker
    Eine Fahrt in den Supermarkt außerhalb, schon ist das Versprechen eingelöst.
    Er sagte ja nicht, für wie lange er Regensburg zu verlassen gedenke und wann er wieder zurückkehren wolle. ; ))

    Sinnerfassend lesen lernen müssen offensichtlich WIR.

  • Giesinger

    |

    Jetzt mit den Revisionen, wie lange wird der Zirkus denn noch weitergehen in Regensburg?
    Oder wo ist das dann, Karlsruhe?

  • Dieter

    |

    @Regensburger

    “Ich habe hier mehrfach kommentiert, dass es um absolute Lappalien geht, wegen derer Herr Goger (SPD-Kassier) unseren OB ans Messer geliefert hat. Diese Wertung, für die ich hier regelmäßig kritisiert und die von Herrn Aigner meist gelöscht wurde, hat das Gericht vollständig bestätigt.”

    Das ist schlichtweg falsch.

    Dank Goger wurde das rechtswidrige Strohmannsystem des BTT aufgedeckt und die Verantwortlichen Tretzel und Franz W. verurteilt.

    Man könnte höchstens darüber diskutieren, ob die Strafe zu milde ausgefallen ist.
    Wolbergs kann froh sein, dass er nur für die Jahre nach der Wahl (also “im Amt”) schuldig gesprochen wurde.

    Unabhängig davon, wie man das Urteil nun findet, den Rechtsfrieden stellt es sicherlich nicht her.

    Das habe ich von Escher allerdings auch nicht erwartet, ihre gesamte Prozessführung und auch schon das Urteil im Verfahren gegen den Wenzenbacher Bürgermeister waren unsouveräne Kuschel-Justiz.

  • Bei Gelegenheit

    |

    @Alfred Meier

    Lesen Sie doch mal unter dem zweiten Link oben
    (Bei Gelegenheit 3. Juli 2019 um 14:49 | #)
    die Pressmitteilung der Landesanwaltschaft.
    Hier nochmal:

    https://www.mittelbayerische.de/fileserver/mittelbayerische/files/66900/66929/PM_Wolbergs_20190703_PM.pdf

    Da steht unter Anderem:

    “…
    Unabhängig vom heutigen Urteil ist auf Folgendes hi
    nzuweisen:
    Mit Beschluss vom 16. April 2019 hat das Oberlandes
    gericht Nürnberg be-
    züglich eines anderen Tatkomplexes („Immobilienzent
    rum Regensburg“) ei-
    nen hinreichenden Tatverdacht wegen Bestechlichkeit
    bejaht und die Anklage
    gegen Oberbürgermeister Wolbergs zur Hauptverhandlu
    ng zugelassen
    (Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg v
    om 17. April 2019). Im
    Mai 2019 hat die Landesanwaltschaft Bayern nach Prü
    fung des Beschlusses
    vom 16. April 2019 das Disziplinarverfahren fortges
    etzt und auf den Sachver-
    halt der zweiten zugelassenen Anklage ausgedehnt. E
    s handelt sich dabei
    um einen die vorläufige Dienstenthebung selbständig
    tragenden Sachverhalt.
    …”

    Kommt irgendwo nicht so rüber, als wollte die Landesanwaltschaft jetzt sofort so einfach die Suspendierung aufheben, oder?

  • Samson

    |

    Klar wählen wir Wolbergs wieder ??
    ?

  • joey

    |

    Wolbergs konnte die Stückelung nicht erkennen?
    Soo groß ist Regensburg ja nun doch nicht – und plötzlich spenden irgendwelche Bauleiter viel Geld? Auch wenn diese Bauleiter noch sooo viel mehr Geld verdienen, sind es trotzdem Spenden, die über Normalbürger hinausgehen.

  • Wunderer

    |

    Eine Provinzposse! – Und zu den ungehörigen verbalen Ausfällen: Verhängt das Gericht denn heutzutage keine Ordnungsstrafen mehr>?

  • Checker

    |

    hf:

    Der arme Heinz Lorenz hat halt in seinem Dorf anscheinend keinen Freund wie Tretzl gehabt, der sich einen Prozess für 3 Millionen Euro leisten konnte.

    Da sind dann die Richter einfach meist strenger.

    Vor Gericht sind halt doch anscheinend nicht alle gleich. :(

  • highwayfloh

    |

    Was ich sehr interessant finde, ist der Wortlaut der Vorteilsnahme bezüglich Parteispendenannahme. Es haben in dem monierten Zeitraum die anderen Parteien / Kandidaten ja auch entsprechende Parteispenden erhalten. Von daher müssten diese ebenfalls von der Staatsanwaltschaft angeklagt und mit einem entsprechendem Urteil abgehandelt werden. Die Spenden gingen ja schliesslich in den Wahlkampf und wurden nicht privat verwendet. Also wo soll da jetzt die Vorteilsnahme liegen?

    Evtl. können die hier vertretenen Juristen und Herr Aigner dies noch näher beleuchten und erläutern. Vielen Dank.

  • Mr. T.

    |

    Ulli Hoeness hat es nicht geholfen, dass er davon überzeugt war, nichts falsch zu machen – wie fast allen anderen auch, die sich vor Gericht für irgendwas verantworten mussten.

    Wolbergs darf noch mal als aussichtsloser Kandidat antreten und sichert sich dadurch die lebenslange Pension (und bekommt trotz Verurteilung noch das (für ihn absolut wichtige) Gefühl, alles richtig gemacht zu haben).
    Tretzel zahlt eine lächerliche Strafe angesichts dessen, was er mit einem so einen Baugebiet verdienen kann. Wie war das am Roten-Brach-Weg? 40 Millionen für 400 Wohnungen?
    Hartl bleibt grad mal auf seinen Anwaltskosten sitzen – wenn sich nicht zufällig ein guter Freund findet.
    Nur Franz W. muss blechen, wobei der sicher schon genug hat weglegen können in seiner BTT-Karriere.

    Ich wollte keinen in der Augustenburg sitzen sehen, aber doch wenigstens eine Strafe, die nicht wie ein Persilschein ausschaut.

  • Stefan Aigner

    |

    @highwayflo

    Ganz grob gesagt: Zumindest gegen Schlegl wurde wegen dieser Vorwürfe auch ermittelt und er ist u.a. deshalb auch angeklagt.

  • Piedro

    |

    @Alfred Meier
    Die Suspendierung aufheben? Warum das denn? Der Mann wurde in zwei Fällen der Vorteilnahme schuldig gesprochen, da kann er doch nicht ins Amt zurück, weil er straffrei schuldig ist? Welcher Bürger kann das wollen, zumal Herr W. glaubhaft versichert hat, dass er keinen Überblick über Finanzen, Emails, persönliche Vorteile und was sonst noch hat. Nur deshalb ist er straffrei geblieben, und weil die Untersuchungshaft fragwürdig war und berücksichtigt wurde.

  • hansmeier359815

    |

    Weiter so … Deutschland.
    Unser durchwegs korruptes Land.
    Kein freier Wettbewerb – so wird Wohnen in Zukunft teuer bleiben!
    Danke Justitia.
    Jetzt wird weiter bestochen und betrogen!!

  • XYZ

    |

    Zu Meier 16.13
    Nach 60 StGB erfolgte sehr wohl ein Schuldspruch, es wurde nur von einem Strafausspruch abgesehen. Das scheidet aber dann aus, wenn mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe zu verhängen wäre: die Kammer legte also einen geringeren Strafrahmen zu Grunde. Das ist zwar disziplinar- und beamtenrechtlich durchaus von Bedeutung – es läuft aber noch ein anderes Verfahren nach Anklageerhebung. Eine Rückkehr ins Amt ist kaum zu erwarten. Aber er kann erneut kandidieren.

  • Checker

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    Jeder Bürgermeister wird jetzt noch mehr um Spenden bitten.

    Auch wenn man sicher ist, dass man dem Spender mal was gutes tun kann.

    Da bekommt der Begriff Amtsbonus eine ganz neue Bedeutung.

  • Mr. B.

    |

    Die bisherigen Erläuterungen zu der Urteilsverkündung vor Gericht verstehe ich in keiner Weise, wenn man das auf den Tisch Bekommene der zurückliegenden Verhandlungstage genau mitverfolgt hat.

    Vor nicht allzu langer Zeit wollte man den Straftatbestand für Ladendiebstahl abschaffen, weil dieser die Kriminalitätsstatistik auffallend hoch, also zum Nachteil beeinflusste. Man überlegte, ob dieser Tatbestand nicht eine Ordnungswidrigkeit werden könne. Dann würde er in der Statistik nicht mehr auftauchen.

    Nun mein Vorschlag:
    Könnte man nicht auch die Tatbestände für Korruption, Vorteilsannahme/-gewährung, Untreue und so weiter in eine Ordnungswidrigkeit umwandeln, ähnlich der Straßenverkehrsordnung, wo man Verfahren sofort und auch ohne Bußgeld (mündliche Verwarnung nach dem Opportunitätsprinzip) einstellen könnte?
    Dies natürlich nur mit dem Zusatz: Dieser Paragraph gilt ausschließlich nur für Politiker, deren Familienangehörigen und nachweislichen Freunden und Geschäftspartnern.
    Außerdem gilt dieser Paragraph analog auch noch für Millionäre, egal wie sie ihr Vermögen erlangt haben. Die renommierten Anwaltskanzleien, welche den Gesetzgeber bei der Gesetzgebung “unterstützen”, würden natürlich scharf protestieren.

    Aber, wir würden uns viel Zeit und Geld ersparen für aufwendige und teure Strafverfahren. Kein Richter und auch keine Richterin müssten sich dann mehr mit den ungeliebten Straftatbeständen dieser Art, der sog. “Weißkragenkriminalität -mit und ohne Krawatte-“, beschäftigen.

    Ich danke jedenfalls allen Ermittlern und Staatsanwälten, die uns Normalbürgern die Augen geöffnet haben, wie offensichtlich in Regensburg seit vielen Jahren “zum Wohle der Bürger” “geherrscht, regiert” und von einem “auserwählten Personenkreis” viel Geld verdient” wurde. Moral und Anstand darf hier ja sowie nicht verlangt und gewertet werden.

    Ebenso vielen Dank an R-D für die nachweislich glaubhafte Berichterstattung!

    Das Gericht spricht “Im Namen des Volkes….” und das muss in einer Demokratie akzeptiert werden. Es ist unser Land, welches immer hervorhebt, dass es Beobachter bei Wahlen in andere Länder schickt, in denen es noch keine Demokratie gibt. Zugleich wollen wir in diesen Ländern auch mithelfen, die Korruption zu unterbinden, damit es auch dort gerechter zugeht und wir mit diesen Ländern saubere Geschäfte machen können.

    …….nur mal zum Nachdenken für die Zukunft!!!!!!!

  • Lutherer

    |

    Der Berg kreißte und gebar eine Maus – und aus! Was gab es: eine Straftat, einen Schuldspruch und keine Strafe – alle müssen weiterleben und die Sonne wird auch morgen wieder aufgehen. Es bleibt Enttäuschung und ein flaues Gefühl auf allen Seiten: kein Freispruch für die Einen und kein Zuchthaus für die anderen. Bah irgendwie wie ein Kater.

    Habe zu meinem Vergnügen mal den Schwarzfahrartikel durchgelesen. Interessant wie man damit umgeht…

  • Taxifahrer

    |

    Ich halte nicht viel von der Regensburger Staatsanwaltschaft. Sie hat zu viele Fehler im Verfahren gemacht. Amateurhafte Fehler. Aber in einem Punkt haben sie Recht: Wolbergs muss sich vor Gericht für seine Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft verantworten. Das geht nicht. Auch er kann nicht vollständig seine gute Kinderstube vergessen. Etwas mehr Respekt und Anstand. Auch als OB. Auch als jemand, der in der U-Haft saß. Und wie wir heute wissen: Unschuldig ist Wolbergs nicht.

  • Taxifahrer

    |

    …und ich finde es eine Frechheit, wie Wolbergs sich als Opfer stilisiert. Er ist Täter. Er ist verurteilt worden. Er hat gestückelte Spenden angenommen. Als OB. Er ist kein Opfer irgendeiner Verschwörung. Keiner hat ihn dazu gezwungen. Er hat vom Bauunternehmer profitiert. Und umgekehrt. Und damit das ganze im Verborgenen bleibt, wurden die Spenden gestückelt. Was ist jetzt daran ehrenhaft oder eine Verschwörung? Gut, dass die Staatsanwaltschaft dies öffentlich gemacht hat.

  • Dieter

    |

    Welche Fehler hat denn die Staatsanwaltschaft genau gemacht? Weiß das eigentlich noch jemand?

    Eine fehlerhafte Verschriftung der TKÜ und Mitschnitte aus dem Privatbereich oder mit der Verteidigung. Durch die Ermittlungsbehörden wohlgemerkt.
    Die Fehler wurden zu Recht bemängelt und korrigiert. Einfluss hätte dies auf die Beweisführung keine.

    Eine anfängliche, angebliche Durchstechung von Informationen an die Medien.

    Die U-Haft wurde vom OLG abgesegnet.

    War sonst noch was?

  • Checker

    |

    Dieter:

    Nein ich kann mich auch an keine Fehler der Staatsanwaltschaft sonst erinnern.

    Ich kann mich daran erinnern, dass die 5. Strafkammer von einem Verfahren gegen Wolbergs wegen dem Immobilien Zentrum absehen wollte.

    Diese Meinung wurde umgehend vom OLG in Nürnberg korrigiert.

  • xy

    |

    Christine Strasser (MZ): “An der Staatsanwaltschaft übte Escher überaus deutlich Kritik. Den Eröffnungsbeschluss und die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme hätten die Anklagevertreter ignoriert.” – http://tinyurl.com/y5owgxcw

  • jedermann

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    Den hier verwendeten Begriff “Volksgerichtshof”, der geschichtlich belastet ist, halte ich für deplaziert, unangebracht.

    Kommentare in denen dieser Begriff verwndet wird, sollten gelöscht werden.

  • Checker

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    XY:

    Bei der erdrückenden Beweislast gegen die Angeklagten war es von Seiten der Staatsanwaltschaft anscheinend geboten auf den Eröffnungsbeschluss nicht näher einzugehen.

    Wenn ständig als einziger Beweis kommt. Hab ich nicht gewußt, hab ich nicht angeschaut, wollte ich so nicht.

    Und dies in Zukunft als Beweis für Unschuld ausreicht dann haben wir bald nur noch Freisprüche.

  • Mr. B.

    |

    In meinem letzten Beitrag habe ich eingangs geschrieben, dass ich das Urteil nicht verstehe. Nachdem heute im Radio das Urteil von einem Strafrechtsprofessor der Regensburger Universität erklärt wurde und er dafür auch keine rechtliche Erklärung fand, kenne ich mich gar nicht mehr aus.
    Dann immer wieder die anderen Beiträge zur Erklärung des Gerichts, warum Herr W. zwar verurteilt, aber keine Strafe bekam, schlägt dem Fass den Boden aus. Herr W. ist gebrochen, psychisch angeschlagen, existenziell vernichtet, die Familie hat gelitten, usw…………!!! Mit zwei Schuldsprüchen hat man sich selbst in die Lage gebracht. Man hätte ja im Kreis der “Oberen” nicht mitspielen müssen, aber auch ein Geständnis ablegen können und so um eine milde Strafe bitten können. Fahrlässigkeit war in beiden Fällen offensichtlich nicht gegeben.
    Hat eigentlich schon jemand mal darüber nachgedacht, wie es dem normalen, schwer arbeitenden Menschen mit Familie ( 2 Kinder) bei 30 – 39 Grad gehen kann, wenn der monatliche Verdienst bei nur 1500 – 1800 Euro liegt und er einen fahrlässigen Unfall erleiden sollte, er seinen Beruf aufgeben muss und er über Jahre Gerichtsstreitigkeiten mit der Versicherung gegenübersteht, weil diese nicht zahlen will!!!!!!!
    Ich glaube, dann könnte man eher die Begründung “Herr …. ist gebrochen, psychisch angeschlagen, existenziell vernichtet, usw”…………anführen!!!
    Mir fällt in den zurückliegenden Jahren immer mehr auf, dass einige Gerichte bemüht sind, vornehmlich Täterschutz anstatt Opferschutz (klar, in diesem Fall gibt es keine Opfer) zu betreiben. Werden dadurch andere nicht erst ermutigt, denn man kann sich ja auf ein bereits gesprochenes Urteil -mit Begründung- berufen. Man könnte dann ja viele Gesetze abschaffen und auf weitere verzichten, wenn diese sowieso nicht mehr angewendet werden.

  • highwayfloh

    |

    @Stefan Aigner:

    Ihre Antwort beantwortet meine gestellte Frage nicht wirklich. Worin liegt den nun der “Vorteil”, wenn einer Partei gespendet wird (noch dazu wenn der gleiche Spender mehreren Parteien spendet) konkret? Es will sich mir nicht erschliessen, sorry.

    Jedoch kommt mir noch ein anderer Gedanke, wie man die Urteilsbegründung in diesem Punkte ebenso interpretieren kann, nämlich, dass Richterin Escher (ungewollt oder indirekt bewusst ???) mit dieser speziellen Einlassung zu verstehen gibt, dass sämtliche Parteispenden als “Vorteilsgewährung” anzusehen und damit strafbar sind.

  • Stefan Aigner

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    @highwayflo

    Bitte lesen Sie es in den Berichten zur Urteilsbegründung und in der Pressemitteilung des Landgerichts nach. Da steht alles drin. Sämtliche Parteispende sind demnach klar nicht strafbar.

  • Markus Frowein

    |

    @ Mr. B. (4. Juli 2019 um 18:49)
    Zitat: “… klar, in diesem Fall gibt es keine Opfer …”

    Die Opfer sind die, die sich mit 1.500 € mtl. (+ x) die Miete nicht mehr leisten können.

  • Mr. B.

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    @Markus Frowein
    Ja, sie haben recht. Aber, das wurde ja in keiner Weise im Prozess angesprochen. Der Personenkreis von dem sie sprechen, ist bei dem vielen Geld das verdienst wurde, ja wahrscheinlich gar nicht mehr auf dem Schirm!!!! Traurig!!!!!!!

  • XYZ

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    Das ist ja sehr schön: die Spenden sind nicht strafbar – aber die irgendwie bewirkten unrichtigen Rechenschaftsberichte – was hart zu bestrafen ist, aber nicht bei dem OB.
    Dabei war im herangezogenen Fall Kremendahl klar dass eine Grosspende in der Erwartung geleistet wurde dass sich der wiedergewählte OB für ein geplantes FOC einsetzen werde: das war im Fall R bei der Nibelungenkaserne wo sich alle Parteien für einen Verkauf nach sozialen und umweltgerechten Kriterien = Konzept jedenfalls einig waren nicht der Fall. Der Sachverhalt ist nicht vergleichbar. Aber irgendwer muss ja dafür büssen.

  • Dieter

    |

    Kommentar gelöscht. Einige Angaben sind falsch..

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drin