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Urteil: Radfahren auf der Fahrbahn muss die Regel sein

Ein wegweisendes Urteil hat der Kreisverband Regensburg des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erstritten: Nur in Ausnahmefällen dürfen Kommunen demnach eine Benutzungspflicht für Radwege anordnen. Der ADFC sieht durch das Urteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt (Das komplette Urteil als PDF). Im konkreten Fall setze sich der hiesige Vorsitzende Klaus Wörle mit Unterstützung des ADFC Bayern gegen die Stadt Regensburg durch, die nun zwei gemeinsame Geh- und Radwege in den Ortsteilen Oberisling, Leoprechting und Grass von der Benutzungspflicht befreien muss. Nur bei einer deutlich erhöhten Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer sei eine Benutzungspflicht zulässig, so das Gericht. Diese sei bei der erwähnten Strecke, die durch Tempo-30-Zonen führt und ansonsten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorsieht, nicht gegeben. Die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen in ihrer Urteilsbegründung zudem davon aus, dass auch in zahlreichen anderen Fällen die Radwegebenutzradweg_schild-299x300ungspflicht widerrechtlich angeordnet wurde. Seit Anfang der 90er Jahre gibt es Studien, die belegen, dass Radwege in vielen Fällen unsicher sind als die Fahrbahn. Klaus Wörle spricht von einer „trügerischen Sicherheit”. Auf Radwegen befänden sich die Radfahrer nicht im Blickfeld der Autofahrer. „Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil Pkw-Fahrer die Radler beim Abbiegen übersehen.” Benutzungsrecht statt -pflicht müsse die Regel sein. Wörle fordert nun, weitere Radwege auf den Prüfstand zu stellen. Tatsächlich muss eine Verwaltung prüfen, ob ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko vorliegt, wenn Rad- und Autofahrer die Fahrbahn gemeinsam nutzen. Nur wenn das gegeben ist, sind verschiedene Maßnahmen möglich. Dazu gehört gehört eine Benutzungspflicht für Radwege. Es kann aber auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden. Der Regelfall ist allerdings nach wie vor eine pauschale Benutzungspflicht – und die ist seit zwölf Jahren eigentlich rechtswidrig. Bereits seit 1997 sieht die Straßenverkehrsordnung das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild (Foto) als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. „Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland haben die Verordnung bis heute weitestgehend ignoriert und dennoch fast alle Radwege beschildert”, sagt der ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener. „Nach diesem Urteil sind nun alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten.” Das Urteil gilt formal nur für Bayern, dürfte aufgrund seiner ausführlichen Begründung aber den Charakter eines Grundsatzurteils erlangen, an dem sich auch Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern orientieren werden.
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Kommentare (27)

  • Der Besserwisser

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    ja genau was für ne super idee… man kommt eh schon nicht vorwärts und dann holt man noch sämtliche ommas auf ihren klapprädern zurück auf die fahrbahn… wunderbar

  • Bert

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    da hat der besserwisser was nicht kapiert. klein mensch verbietet den omas, auf den radwegen zu fahren. es wird ihnen nur nicht mehr vorgeschrieben. und: es geht nicht ums vorwärts kommen und bedingunfgslos freie fahrt für pkws, sondern um glasklare sicherheitsaspekte, sprich: weniger unfälle ohne radwegpflicht.

  • Andreas

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    So beschi..en wie die meisten Radwege sind, wäre es allerdings ein Unding, uns Radlfahrer darauf zu zwingen.

    Es ist ja nicht nur die schlechtere Einsehbarkeit; in vielen Fällen sind die Radwege auch von Leuten geplant, die selbst offensichtlich kein Fahrrad benutzen. Sonst wären die vielen absurden Linienführungen und Beschilderungen nicht erklärbar

    Dazu kommt noch, dass innerorts die Radlwege sehr oft von Lieferfahrzeugen als Ladezone missbraucht werden und außerorts nichts gegen durchbrechendes Baumwurzelwerk und Verschmutzung durch die Landwirtschaft unternommen wird.

  • Drahtesel

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    Fahrradfahren ist doch für A****!
    Diese Umweltfanatiker stören doch nur auf der Straße. Da braucht sich das Gericht nicht wundern, wenn es nun zu vermehrten Verkehrstoten kommt.

    Wenn einer umbedingt Fahrradfahren will, bitte. Aber dann doch bitte in einer verkrehsberuhigten Zone, oder zumindest auf dem Radweg. Aber diese Rücksicht auf die Autofahrer fehlt den meisten Radlern leider. Kam hat man mal einen neben sich, so hat man schon die ersten Kratzer im Lack, wenn nicht sogar schlimmeres. Zwar lässt sich das Fahrradfahrerblut noch halbwegs einfach vom Kühlergrill waschen, aber die Spuren im Chrom sind nicht so einfach wegzubekommen. Doch zahlen wollen die für solche Schäden nie.

    Mein Motto: Mein Auto fährt auch ohne Wald!

  • Hochradfahrer

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    Radler in Regensburg glauben, dass sie alles dürfen: Den Autoverkehr behindern, durch die Fußgängerzonen brettern, Einbahnstraßen verkehrt herum befahren, …

    Wenigstens kann man sich nach dem Urteil jetzt das Geschrei nach mehr und besseren Radwegen sparen. Und das Geld dafür!

  • peter sturm

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    @Drahtesel

    draht?!

  • Bernd Henneberg

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    @Peter Sturm
    kapiert er wahrscheinlich nicht

  • Anwohner

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    “Von Bernd Henneberg am 07. Nov 2009, 11:32 Uhr”
    Cool, bei mir ist es erst 10:56.
    In welcher Zeitzone leben sie?

    @Drahtesel: Witzig.
    Leider werden es einige nicht kapieren, da die Ironie-Tags fehlen.

  • Jakob

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    Manche Radwege sind tatsächlich lebensgefährlich.
    An der Landshuterstraße Richtung Burgweinting hat man vor und nach der Autobahn Ampeln in den gemeinsamen beidseitig befahrenen Rad/Fußweg gebaut. Bei Nebel sind die grauen Pfosten nicht zu sehen und wer neu in BW wohnt kommt die ersten Male mit dem Schrecken davon nicht hineingeradelt zu sein. Bis vor nicht allzulanger Zeit war zusätzlich ein Schlagloch vor dem Pfosten.
    Ich selbst selbst kenne zwei Fälle wo sich Bekannte fast den Schädel an der Apelanlage gespalten haben. Der eine kam mit dem Schreck und zerrissenem Gesicht davon, der Andere lag allem Anschein nach
    im Koma.

    Wahrscheinlich sind hier schon wirklich viele Radler verunglückt.

    Leider ist es an dieser Stelle auch nicht sicherer auf der Straße zu fahren.

    Ich bin auch der Meinung, das man Radwege schaffen sollte an denen man unbehelligt vom Automobilem Verkehr, Abgasen und geparkten Autos die Stadt durchqueren kann z.B. entlang der Bahnlinie.
    Solche Zeichen werden notwendig sein um eine Wende in der Energie- und Umweltpolitik herbeizuführen und andere Wertvorstellungen durchzusetzen.
    Grün für Radler!
    Für eine Fahradgerechte Verkehrsplanung, also Radumgehungen/brücken und bahnen die richtig viel kosten.

    Wer meint das sei dogmatisch und verbohrt, der denke mal an das manipulative Potential einer Abfrackprämie nach und wieviel Geld für Autowerbung/Imagekampagnen und autogerechte Verkehrsplanung ausgegeben wird. Von allein läuft der Laden nicht (das es aber mehr als nur einen Laden gibt scheint man zu ignorieren!)

    Weitere Vorschläge:
    Wer einen Führerschein machen will muß beweisen das er/sie ein Rad reparieren kann und das er/sie weis, wie man mit der Bahn fährt. Und wer ein Auto kauft muß ein teures Rad mitkaufen, egal ob er/sie schon eins hat! Anders kommt man der Sache nicht bei. Dann gibt es halt mal mehr Räder als nötig, aber auch das fördert die Konjunktur!
    Bin ich ein Rassist, der gerne Andere gängelt und Ihnen etwas vorschreiben und alles regulieren will oder gleiche ich nur Gleiches mit Gleichem ab???

    Dass es eine Wende in der Energie und Umweltpolitik geben muß ist ja wohl überall angekommen aber was passiert abgesehen von neuen Sprachregelungen?

    Das Engagement Klaus Wörle setzt an der untersten Sachebene an und bewirkt doch einiges. Ich glaube es geht um mehr.
    Also “Tankst du noch oder fährst du schon?” wie es auf einem Plakat des ADFC heißt.

  • Streitberger, Gotthold

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    Danke an Dr. Klaus Wörle und ADFC für Durchhaltewillen (seit 2003) und Durchsetzungsfähigkeit.
    Gotthold Streitberger (10000 – 13000 Radkm/Jahr)

  • Drahtesel

    |

    @ Jakob:

    Ihre Forderung geht genau in die falsche Richtung: Wenn Radfahren so gefährlich ist wie Sie behaupten, dass gehört es verboten und nicht gefördert. Zumindest sollte dann -ähnlich wie bei Autos – für Radfahrer eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung gelten die sicherstellt, dass sich die Fahrradfahrer nicht verletzten. Ich denke da an 5 km/h.

    Abgesehen davon vermisse ich eine gewisse Konsequenz. Man muss sich entscheiden:
    Gehören die Radler auf Radwege, dann sollte man solche bauen.
    Gehören Radler allerdings auf die Straße, dann stellt der Bau von Radwegen eine Steuerverschwendung dar. Statt dessen müssten die vorhandenen Radwege aus Umweltgründen (Stichwort: Verdichtung des Bodens) sogar zurückgebaut werden.

    Ihre weitergehende Forderung nach einer “Zwangsradlerisierung” zu kommentieren, erspare ich mir.

  • south-west1

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    tja die Radfahrer – bin übrigens selber begeisterter Freizeitradler – aber mache Radfahrer glauben an die eigene Unverletzlichkeit, warum wollen die sonst – offensichtlich Generell – auf der Straße fahren wenns anders auch geht?

    Wer glaubt in den hier gegnständlichen Bereich (Oberisling-Grass) möglichst noch bei Nebel und Dämmerung die Straße dem sichereren Radweg vorziehen zu müssen, bitte schön. “No risk no fun” kann man da nur noch sagen.
    Ok – ihr könnte jetzt einwenden, dass ggf. der Autofahren aufpassen muß – richtig – und der ggf. auch an einem Unfall schuld wäre wenn er den Radfahrer übersieht – auch richtig, aber – was hat ein Radfahrer davon, der dann mit Knochenbrüchen im Streckverbandliegt oder die Kartoffel im Extremfall von unten anschauen kann.
    Richtig, er hat die Genugtuung, es den utofahrern und den Verschriftenhengsten in der Verwaltung die ihn, den Radfahrer auf den Radweg prügeln wollten, gezeigt zu haben.

    Aber jetzt mal im Ernst, kann man es Radfahrern recht machen die einen kämpfen 15 Jahre für diesen Radweg, die anderen wollen ihn nicht benutzen? Fazit in Zukunft Steuergelder sparen.

    Übrigens wer auf der Straße fahren will (RAdfahrer) sollte auch ein Nummernschild haben und eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen müssen, um ihn bei verkehrswidrigem Verhalten (ohne Licht, verkehrt in Einbahnstraßen, verkehrte Richtung auf dem Radweg, bei Rotlichtverstößen, beim Fußgängererschrecken in der Bahnhofsallee usw.usw. auch wie die Autofahrer abzocken zu können.

    @ Streitberger
    Respekt täglich im Schnitt 35,6 Kilometer auf dem Rad. So viel Zeit hab ich leider nicht zum Fahrradfahren, ich muß täglich 9 Stunden arbeiten, oder sind Sie einer dieser wildgewordenen Fahrradkuriere für die Verkehrsregeln eh nicht gelten?

  • die mauer ist weg

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    @Besserwisser: Du willst die Omas lieber im Auto auf der Fahrbahn haben als auf dem Fahrrad? Da ja anscheinend die Fahrräder respektive die Fahrradfahrer die rollenden Verkehrshindernisse sind, sollte man das Radfahren verbieten und stattdessen das Autofahren fördern.
    Erst wenn alle Radfahrer mit dem Auto statt dem Fahrrad unterwegs sind, sind die Straßen wieder frei und ohne Staus befahrbar.

  • Das Grauen

    |

    Als Gelegenheitsradfahrer kann ich gut nachvollziehen, daß es oft gute Gründe gibt, warum man den Radweg nicht benutzen kann oder will. Gut, daß es jetzt für Radfahrer Rechtssicherheit gibt, wenn sie die Straße benutzen. Das ändert aber nichts dran, daß man im Normalfall auf dem Radweg besser, weil sicherer unterwegs ist. Wie einige Kommentatoren richtig schreiben, so richtig toll ist es nicht, Recht zu haben, wenn man mit mehrfachen Brüchen im Krankenhaus liegt und der Unfallgegner nur eine Beule im Auto hat. Die klare Rechtslage wird jedenfalls so schnell am haarsträubenden Verhalten vieler Autofahrer nichts ändern!

  • trojan

    |

    @ das grauen

    im haarstreubenden Verhalten stehen Radfahrer den autofahrern nicht nach.

    Hier zwei erlebnisse von heute früh, 06.30 Uhr:

    1. Ein Radfahrer ohne Rücklicht (nach vorne Stirnlampe) auf der Fahrbahn des Hochwegs stadteinwärts. War wirklich “gut” zu erkennen für mich im Regen, dass könnt ihr mir glaube.

    2. Ich steh mit dem Auto an der Ampel Jakobstraße/Arnulfsplatz. Radfahrer kommt auf dem Gehweg um die Ecke, zum Glück war gerade kein Fußgänger unterwegs.

    Also wie gesagt, ich gönne jedem Radfahrer seine Freiheiten, ich fahr auch selbst gerne wenn´s die zeit zulässt. Aber manche Radfahrer müssen einen Hang zum Masochismus haben wenn sie auf Beleuchtung bei solchem Wetter wie heute verzichten oder Gehsteige an Hausecken als Freestylestrecken zum Ampelumgehung benutzten.

    Als Fußgänger könnte man darüber nachdenken auf den Radweg auszuweichen, weil Radfahrer offenbar bevorzugt auf der Straße oder dem Gehweg rumturnen wäre man da relativ sicher.

  • Radler

    |

    Vielen Dank lieber Klaus Wörle für dein Engagement und Durchhaltevermögen.

    Die Statistik – nicht nur in Regensburg – zeigt nur zu deutlich, dass kein Radler, der auf der Fahrbahn fährt, von einem Auto angefahren wurde. Diese Radler werden von den motorisierten Verkehrsteilnehmern wahrgenommen, und somit sind sie sicher unterwegs. Die gefährlichen und teilweise sogar tödlichen Unfälle geschehen zwischen radwegbenutzenden Radlern und rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Der Radweg ist also nicht der sicherere Weg.

    Wer dennoch auf abgesetzten Wegen fahren möchte, kann dies immer noch wenn ein Radweg ohne blaues Zusatzschild oder bei Fußwegen der Zusatz “Radfahrer frei” vorfhanden ist.

    Außerdem: Jeder Radler, der die Fahrbahn
    benützt, hält sich sowieso an die Fahrtrichtung und kann damit auch kein Geisterradler sein! Also wieder ein guter Nebeneffekt!

    Noch eine Bitte an alle Radler: Bitte benützt keine Gehwege und keine Radwege in falscher Richtung. Nur wenn wir uns an unsere Rechte halten, können wir die schlechte Einstellung mancher Mitbürger uns Radlern gegenüber reduzieren!

  • Das Grauen

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    @trojan: Sicher gibt’s auch haarsträubende Radfahrer, aber die Evolution arbeitet gegen diese Gattung. Wenn die Knautschzone die eigenen Knochen sind, sollte man sich vor Übermut hüten!
    Bringt einem auch nix, wenn die Erben Schadenersatz kriegen, weil der Autofahrer Mitschuld hatte…

  • Radlfahrer

    |

    Das Urteil war längst überfällig. Seit gut zehn Jahren mißachtet die Stadt Regensburg bei der Kennzeichnung von Radwegen die geltenden
    Verwaltungsvorschriften, die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) und ignoriert bei der Begründung der Benutzungspflicht die aktuelle
    Gesetzeslage.

    Fragt sich nur, ob die Stadt die illegal angeordneten Benutzungspflichen (blaues Schild mit weißem Fahrrad) von selbst nach und nach abmontiert oder ob wir gegen jedes Schild einzeln klagen müssen.

  • Josef

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    Also ich finde dieses Urteil in der jetztigen Zeit absolut vortelhaft für die Stadt Regensburg. So kann man bei jedem Straßenneubau komplett auf den Radweg verzichten und spart so noch eine Menge Geld. Vorhandene Radwege könnte man sperren und so aus dem Unterhalt herausnehmen. Da steckt eine Menge Sparpotential in dem Urteil. Und wer weiß, wenn die Radfahrer immer gemeinsam mit allen Verkehrsteilnehmern eine Straße benutzen – vielleicht halten sie sich dann öfter an die StVO.

  • trojan

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    @ das grauen

    ich möchte dir meine “Radfahrerkontakte” seit gestern 16.00 Uhr nicht vorenthalten.

    Montag 16.15, Ampel Platz der Einheit Richtung westen. Radfahrerin quert bei Rot von der Wittelsbacherstraße kommend, ich hab aber trotz grün gewartet bis sie ganz drüber war, unf fährt dann auf dem Gehweg Richtung Jakobstor weiter.

    Dienstag 06.45 Uhr, Radfahrer überquert die Wittelsbacherstraße bei roter Ampel, weil halt grad kein Auto in Sicht war.

    Radfahrer ohne Licht in der Jakobstraße Richtung Arnulfsplatz,

    und auch ja mein Freund auf dem Gehweg Ecke Arnulfsplatz/Jakobstraße kam auch wieder in voller Fahrt ums Hauseck geschossen um die rote Ampel in der Neuhausstraße zu umgehen.

    Einen Radfahrer der sich vorschriftsmäßig verhalten hat hab ich heute früh nicht gesehen, irgendwie komisch oder?

    Wenn ich dann heute in der Örtlichen noch lese, dass sich Dr. Wöhrle von ADFC damit brüstet bei seiner Radwegverweigerung in Oberisling auch noch seine Kinder im Fahrradanhänger dabei gehabt zu haben um diese in den Kindergarten zu bringen stellen sich mir die Nackenhaare auf. Wenn er selber statt auf´m Radweg auf der Straße fahren will meinetwegen, no risk no fun, aber wenn er seine Kinder dabei einer – aus meiner Sicht vermeidbaren – Gefahr aussetzt hört der Spaß auf.

  • die mauer ist weg

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    Es ist schön wenn Autofahrer hier ihre Erlebnisse mit Radfahrern schildern und so bestätigen das die Radwege und die Benutzungspflicht das schlimmste ist was passieren konnte. Also ‘trojan’ und ‘das Grauen’ fangt an und trommelt kräftig dafür das Radfahren auf der Fahrbahn wieder zum Normalfall wird und viele der von euch geschilderten Probleme werden verschwinden. Man sollte die Radwege zurückbauen und daraus entweder Parkplätze machen oder die gewonnene Fläche der Fahrbahn zuschlagen.

    P.S. Wenn ich anfangen würde das Fehlverhalten von Autofahrern gegenüber Radfahrer hier aufzuführen, wäre dies keine Tageweise, sondern eher eine Aufzählung im halbstundentakt (nur gerechnet gefährdendes abbiegen ohne auf Radfahrer zu achten).

  • Uwe Fritz

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    Ich sehe täglich viele anständige Fahrradfahrer in Regensburg. Wer wegen ein paar Rouwdis eine ganze Gruppe in Sippenhaft nimmt zielt am Thema vorbei.
    Es wird auch niemand gezwungen auf der Straße zu fahren wenn ein Radweg vorhanden ist.
    Mütter und Väter mit Kindern und auch ältere Mitbürger benutzen Radwege gerne.
    Miteinander gehts viel besser!

  • Alltagsradler

    |

    @trojan

    Was haben die von dir beobachteten Fehlverhalten mit der Radwegbenutzungspflicht zu tun? Einziger Zusammenhang, der sich mir erschließt: Wer Radfahrer mit blauen Schildern auf ehemalige Gehwege zwingt, braucht sich nicht wundern, wenn sie auch anderswo genau dort fahren.

    Desweiteren (Zitat von trojan):
    “Wenn ich dann heute in der Örtlichen noch lese, dass sich Dr. Wöhrle von ADFC damit brüstet bei seiner Radwegverweigerung in Oberisling auch noch seine Kinder im Fahrradanhänger dabei gehabt zu haben um diese in den Kindergarten zu bringen”

    In der MZ steht, wie er auf diesem unmöglichen Radweg mehrmals die Fahrbahn kreuzen muß. Wo brüstet er sich da mit Radwegverweigerung?

    “stellen sich mir die Nackenhaare auf. Wenn er selber statt auf´m Radweg auf der Straße fahren will meinetwegen, no risk no fun, aber wenn er seine Kinder dabei einer – aus meiner Sicht vermeidbaren – Gefahr aussetzt hört der Spaß auf.”

    So viel Unsinn in einem Satz. Gratuliere.

    1. Der Radweg ist Teil der Straße. Der andere Straßenteil heißt “Fahrbahn”.

    2. no risk no fun: Nirgendwo wird man mit so vielen Hindernissen und Gefahren pro Strecke beglückt wie auf einem Radweg. Also, wer risk & fun haben will, ab dorthin. Aufgrund des Fahrbahnbelags MTB-Teststrecke inklusive.

    3. Der Spaß hört dort auf, wo gerade unerfahrene Verkehrsteilnehmer, sprich Kinder und Jugendliche, auf Radwege gezwungen werden. Auf Radwegen gibt es viele Gefahren und verwirrende Verkehrssituationen, die es auf der Fahrbahn im ‘normalen’ Verkehr gar nicht gibt. Dazu zählen insb.: Rechtsabbigende Kfz, völlige Verdrehung der notwendigen Aufmerksamkeit bei linksseitigen Radwegen, sogar für Juristen undurchschaubare Regeln bei “welche Ampel gilt fuer mich?”, oft schwer erkennbare Verschwenkungen und Kurvenführungen etc, etc…

    Vielleicht wird alles verständlicher wenn allgemein bekannt wird, daß Radwege keine Einrichgung für Radfahrer sind, sondern zur optimierung des Autoverkehrs angelegt werden.

    Das ist sogar, wenn auch nicht mehr rechtens, eine der Begründungen der Stadt Regensburg gegen Widersprüche gegen die Benutzungspflicht.

  • Ortskundiger

    |

    TROJAN schrieb:

    “Dienstag 06.45 Uhr, Radfahrer überquert die Wittelsbacherstraße bei roter Ampel, weil halt grad kein Auto in Sicht war.”

    Vielen Dank für dieses Paradebeispiel, wohin die Radwegbenutzungspflicht führt.

    Nicht, weil grad kein Auto in Sicht war, nein: Weil nicht einzusehen ist, warum man als Radfahrer von der Dr.-Johann-Maier-Str. kommend min. 1,25 bis max. 2,5 Minuten, als Autofahrer jedoch min. 0 bis max. 1,25 Minuten braucht, um die Kreuzung als Linksabbieger zu überqueren.

    Der Zwang zum indirekten Linksabbiegen an Kreuzungen durch Radverkehrsführungen läßt die unglaublichsten Radlmanöver aufblühen, z.B. wechseln auf die linke Radwegseite kurz vor der Kreuzung oder eben das von TROJAN beobachtete.

  • Klaus Wörle

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    Interessant, wie akribisch hier manche die Missachtung der StVO durch Radfahrer auflisten, sich aber aufregen, dass ein Radfahrer von der Straßenverkehrsbehörde die Einhaltung der StVO einfordert. Dieses VGH-Urteil besagt doch letztlich nur, dass auch verkehrsrechtliche Anordnungen für den Radverkehr den Maßstäben der StVO genügen müssen.

  • Martin Oppermann

    |

    Guten Tag!
    Ich hätte da mal eine Frage an alle “unverbesserlichen Radfahrer”, die scheinbar nach allen Möglichkeiten suchen, um Radwege nicht benutzen zu müssen: Sagt Euch der §1 StVO vielleicht etwas? Selbst wenn ihr aufgrund neuer und “fragwürdiger” Gesetze einen Radweg nicht zwingend benutzen müsst, eine STRAFE ZAHLEN müsst Ihr unter bestimmten Bedingungen trotzdem! Wenn ein Radfahrer neben einem Radweg auf der Straße fährt und ein Autofahrer ihn nicht überholen kann, weil er wegen des Gegenverkehrs den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, dann stellt dies eine Nötigung dar und der Radfahrer verstößt gegen Absatz 1 und 2 des §1 StVO. (Entscheidend ist das Ende von Absatz 2!)

    § 1 Grundregeln.
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Aus diesem Grund appelliere ich an den gesunden Menschenverstand aller Radfahrer: Wenn es einen Radweg gibt, oder zumindest die Nutzung eines Fußweges für Radfahrer gestattet ist, dann sollte man die Straße auch verlassen und dort fahren. Leider vergessen viele Radfahrer immer wieder das man neben Rechten eben auch Pflichten hat! Von der “Signalwirkung” auf Kinder will ich erst gar nicht reden. Wenn Kinder sehen das Radfahrer auf der Straße fahren, obwohl ein Radweg vorhanden ist, dann machen sie es womöglich nach und kommen unter die Räder… Habt Ihr darüber vielleicht auch schon mal nachgedacht?
    Was mich selbst betrifft… Ich betreibe selbst aktiv Radsport und lege jedes Jahr mit meinem Treckingrad zwischen 2000 und 3000 Kilometern zurück. Auf der Straße fahre ich aber nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Aber wahrscheinlich legen es viele meiner “Kollegen” ja geradezu darauf an überfahren oder gerammt zu werden… Zudem entzieht sich das nicht benutzen der Radwege auch jeder Logik. Hier in Gifhorn und Umgebung sind die Radwege besonders gut ausgebaut, eben und geteert. Viele diese Wege sind sogar besser befahrbar als die Straße!

    Gruß von Martin

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