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Versichertenfeindlicher geht es kaum - ein Kommentar

AOK Regensburg – die kranke Kasse

Nach einem rechtswidrigen Bescheid der AOK erhielt der 29jährige Emanuel Berlinger über Monate kein Krankengeld, verlor seine Wohnung und ist mittlerweile obdachlos. Dabei war stets klar: Er hat eine gebrochene Hand und kann nicht arbeiten. Das Sozialgericht Regensburg hat diesen Bescheid als rechtswidrig eingestuft. Die AOK hat das nach einem zähen Rückzugsgefecht schließlich anerkannt – und nun erneut Argumente gefunden, um Berlinger einen Großteil des Geldes zu verweigern.

Dauercamper dank der AOK Regensburg: Emanuel und Maria Berlinger. Foto: Archiv/ as

Die Tatsachen liegen klar nachvollziehbar auf dem Tisch: Emanuel Berlinger (29) hat sich im Juni 2017 seine Hand gebrochen, genauer gesagt das Kahnbein. Ein komplizierter Bruch, der oft erst spät erkannt wird. Mehrere Atteste und Untersuchungsnachweise verschiedener Ärzte und schließlich eine Operation, die erst verspätet durchgeführt werden konnte, belegen das. Fast 14 Jahre war er bei der AOK Regensburg versichert, zahlte seine Beiträge und hat dementsprechend Anspruch auf Krankengeld. Doch es gibt durchaus Möglichkeiten, sich vor der Zahlung zu drücken und der Ablauf dieses Falls, den wir intensiv begleitet haben, macht klar: Hier geht es nicht mehr nur um ein Versehen oder der Bürokratie geschuldete Fehler.

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Ein rechtswidriger Bescheid und fragwürdige Ratschläge

Am 18. Dezember 2017 teilte die AOK Berlinger per Bescheid mit, dass er aufgrund einer Lücke bei den Krankschreibungen keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe und auch, anders kann man das Schreiben nicht interpretieren, dass für ihn kein Versicherungsschutz mehr bestehe. Mehrere Telefonate und Gespräche mit Sachbearbeitern der AOK, durch Berlinger selbst, durch einen behandelnden Facharzt und schließlich einen Rechtsanwalt brachten nichts. Die Krankenkasse zeigte keinerlei Kulanz oder Entgegenkommen. Es gab offenbar süffisante Hinweise, dass eine gerichtliche Entscheidung Jahre dauern könne und Ratschläge a la Berlinger solle seine Handschiene abnehmen, zum Arbeitsamt gehen und dort versuchen, Arbeitslosengeld zu beantragen.

Letzteres könnte man durchaus als Anstiftung zum Sozialbetrug interpretieren. Die AOK bestreitet zwar, dass es einen solchen Vorschlag gab, doch bei dem Gespräch war nicht nur Berlinger und dessen Ehefrau Maria, sondern auch sein Rechtsanwalt dabei.

Die Folge: Obdachlosigkeit

Die Folgen für das Ehepaar Berlinger waren dramatisch. Man geriet in die Mühlen der Bürokratie: Die AOK zahlte nicht – immerhin rund 1.400 Euro monatlich. Die Agentur für Arbeit zahlte nicht – Berlinger war (und ist bis heute) schließlich eindeutig nicht arbeitsfähig. Und das Jobcenter schließlich zögerte die Bearbeitung eines Hartz IV-Antrages über Monate hinaus – wegen fehlender Krankenversicherung. Monatelang ohne Einkommen konnten die Berlingers schließlich ihre Miete nicht mehr bezahlen und flogen aus ihrer Wohnung. Daraus resultierenden Schufa-Anträge machen es schwer, eine neue zu finden. Die beiden sind obdachlos und leben auf dem Campingplatz – bis heute.

Mittlerweile ist klar: Der Bescheid, mit dem die AOK die Zahlung verweigerte, ist rechtswidrig. Das hat das Sozialgericht Regensburg am 13. September festgestellt. Die AOK Regensburg hat dieses Urteil auch anerkannt – nicht ohne zuvor zu versuchen, sich mit allerlei juristischen Spitzfindigkeiten vor ihrer Verantwortung zu drücken. Der Auftritt der AOK-Vertreter vor Gericht war peinlich und beschämend. Nimmt man den Zeitraum bis heute, so stünden Berlinger nun Zahlungen von rund 13.000 Euro durch die AOK zu – 44 Euro täglich.

Wo andere Kulanz zeigen, sucht die AOK nach Schlupflöchern

Doch die AOK Regensburg hat nun erneut einen Weg gefunden, um einen Großteil des Geldes zu verweigern. Es geht, man ahnt es vielleicht schon, erneut um Lücken bei der Krankschreibung. Diese Lücken entstanden im Wesentlichen während der Zeit, als Berlinger davon ausgehen musste, dass er gar nicht krankenversichert war. Entsprechend konnte er während dieser Zeit auch nicht zum Arzt gehen, um die nun geforderten Krankschreibungen ausstellen zu lassen.

Auch die eigentlich für Ende Januar angesetzte Operation seines Bruchs musste mangels Krankenversicherung verschoben werden und konnte schließlich Ende Juni nur deshalb durchgeführt werden, weil ihn die Krankenkasse seiner Frau – die TK – in die Familienversicherung aufgenommen hatte – nicht aus Verpflichtung, sondern aus Kulanz. Kulanz übrigens, die auch eine Kreditausfallversicherung der Berlingers gezeigt und entsprechende Raten bezahlte hatte. Der Versicherung reichten die ärztlichen Atteste aus, die offenkundige Tatsache: Berlinger hat eine verletzte Hand und kann nicht arbeiten. Er ist bis heute arbeitsunfähig. Die Diagnose in sämtlichen Nachweisen, die auch der AOK vorliegen, ist immer dieselbe: Kahnbeinbruch.

Der AOK Regensburg reicht all das nicht. Sie hat in einem Schreiben anlässlich des Urteils des Sozialgerichts nun mitgeteilt, dass man nur einen Teil des ausstehenden Krankengeldes zahlen werde – etwas mehr als 2.500 Euro. Für den Rest der Zeit sei die „Vorlage eines Nachweises der Arbeitsunfähigkeit“ notwendig.

Versichertenfeindlicher geht es kaum

Wir haben bei der AOK nachgefragt, wie sich Berlinger denn nun hätte verhalten sollen, damit die AOK, die mit Slogans wie „Die Gesundheitskasse“ und „Immer für Sie da“ um Beitragszahler wirbt, nach Monaten der Verweigerung zumindest das läppische Krankengeld bezahlt. Für den Rest des Schadens, der ihm und seiner Frau durch ein zumindest erhebliches Mitverschulden der AOK entstanden ist, müssen weder die verantwortlichen Sachbearbeiter aufkommen, noch diejenigen, die ein derart versichertenfeindliches Verhalten anweisen – die AOK Regensburg ist eine kranke Kasse.

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Kommentare (46)

  • xy

    |

    Ich dachte, die Sache wäre nach einem Gerichtstermin längst erledigt, in dem die AOK beigedreht hatte…

  • MasterCube

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    Beigedreht hat sie in dem das Gericht das recht gesprochen hat das der Rauswurf rechtswidrig ist. Aber zahlen werden sie deswegen noch lange nicht. Ich kann nur eins sagen. Diese Versicherung ist krank und assozial nach so einem Fall keine Kulanz zu zeigen.
    Demzufolge AOK suck ur bomboclaat mumma

  • erich honecker

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    in der BRD ist der Bürger eben ein potentieller Schmarotzer der wo es nur geht sanktioniert und gegängelt werden muss. Aber Hauptsache die Oberschmarotzer in den Bundespräsidenten- und Bundeskanzleramt haben sich und ihren Rattenschwanz ein rundum Sorglospaket auf Kosten der Bürger und des Staates für sich geschnürt!

    kürzlich war zu lesen:
    Rechnungshof kritisiert Privilegien von Altkanzlern
    Erst waren es nur die Ex-Bundespräsidenten, nun stellt der Bundesrechnungshof offenbar auch die Versorgungsregelung für frühere Bundeskanzler in Frage.

  • R.G.

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    Ich wachte die vergangenen zwei Nächte aus Sorge um die Berlingers auf und lag lange wach…

    Leider kann ich hier nicht persönlich helfen.
    Hat unter den Lesern jemand Spielraum, um den beiden für die Wintermonate Platz wenigstens zum Schlafen in einem frostfreien und heizbaren Bereich zu geben?

    Ich spreche die Pfarreien, Klöster, Vereine und Bildungshäuser direkt an!

  • T. Z.

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    Ist eigentlich irgendeinem der Redakteure bewusst dass die AOK an sich eine BEHÖRDE (Exekutive) im rechtlichen Sinne ist? Das bedeutet dass sie sich an Gesetze und Verfügungen der Gesetzgeber (Politik) halten muss. Außerdem ist ein „Kulanz“ an sich gegenüber der Solidargemeinschaft (jeder Mensch hat das gleiche Recht, die gleichen Ansprüche) verboten. Eine Familienversicherung bei der TK ist demnach keine Kulanz sondern gutes Recht.

    Das Vorgehen der AOK rechtfertigt sich durch den Wegfall der Versicherung nach 192 Abs. 1 Nr. 2 Sgb V wodurch die Mitgliedschaft weiter besteht. Hat man nun einen Tag Lücke in der Versicherung sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben!

    Übrigens: würde ein Arzt eine Bescheinigung rückdatieren obwohl dies nicht den Tatsachen entspricht ist dies ebenfalls betrug.

  • Stefan Aigner

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    @T.Z.

    Nachdem ich sowohl den kompletten Schriftverkehr kenne als auch bei der Verhandlung des Sozialgerichts dabei war, wo die AOK schließlich eine Krankschreibung anerkennen musste, von der zuvor behauptet wurde (auch mit der von Ihnen genannten rechtlichen Begründung),, das ginge unter keinen Umständen (siehe die beiden vorhergehenden Berichte), kann ich Ihre Ausführungen nicht nachvollziehen.

    Das Gericht hat ein sog. Grundurteil gefällt, wonach die Mitgliedschaft in der AOK weiter fortbesteht, ebenso der Krankengeldanspruch, sofern dafür Nachweise vorliegen. Nachweise gibt es, die AOK fordert aber nun (zumindest laut bisherigem Schriftverkehr) solche, von denen klar ist, dass Herr Berlinger sie – mangels Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt – gar nicht haben kann. Und dass es diesen Versicherungsschutz nicht gab, so dass kein Arztbesuch möglich war, basierte auf einem rechtswidrigen Bescheid der AOK, die nun weiter auf sturen Bürokratismus setzt anstatt zu zahlen und sich für den – mit Verlaub – Mist, den man gebaut hat, zu entschuldigen.

  • Ex Regensburger

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    Unglaublich, wieso kommt da kein AOK-Topmanager, spricht ein Machtwort und sagt wenigstens: “Jetzt schaut mal, dass denen geholfen wird u. das geregelt wird. Schließlich wollen wir nicht permanent so eine miese Presse!”. Rechnet sich doch nicht, konterkariert die 100.000e von Euro für Öffentlichkeitsarbeit.
    Die BEK, SBK etc. lachen sich inzwischen ins Fäustchen…

  • B.S.

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    Diese Masche ist nicht nur bei der AOK der Fall. Selbst die BARMER treibt solche Spielchen.

  • Piedro

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    Wäre ich in der AOK, nach diesen Vorkommnissen hätte ich die Krankenkasse auf der Stelle gewechselt und das auch entsprechend begründet. So lange die zahlenden Mitglieder nicht reagieren scheint es keinen zu interessieren was aus diesen Menschen wird – oder aus denen, die derart mies agieren.

  • S.G.

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    Die AOK ist schon lange keine Krankenversicherung mehr, es wird nur noch aufs Geld geschaut wo man sparen, der Mensch bleibt auf der Strecke. Wir haben ein Kind mit Diabetes, es gibt heute soviele Möglichkeiten für eine bessere Einstellung um mögliche Folgeerkrankung zu vermeiden und somit Kosten zu sparen. Aber bei der AOK stößt man nur auf Taube Ohren. Die Leute die in der Fachabteilung sitzen sind schlecht geschult oder man bekommt ganz schlaue Antworten. Wirklich hilfreich ist das meist nicht. Es ist echt traurig wenn man eine Krankheit hat für die man nix kann, für jedes Hilfsmittel kämpfen muss.

  • Wissend

    |

    Der Versicherte wird nicht ohne Grund zu einem Gespräch eingeladen, wenn es um den Bezug von Krankengeld geht. Der Versicherte kann viel falsch machen und zack ist der Versicherungsschutz flöten. Mit einer gebrochenen Hand ist man sehr wohl in der Lage rechtzeitig zum Arzt zu gehen. Da es nun mal Gesetze gibt, an denen sich Kassen und Versicherte halten müssen, hat die AOK hier alles richtig gemacht. Ps: auf den gelben Zetteln stehen die Hinweise bzgl. Leistungsgewährung bei nicht oder zu spät eingereichten Unterlagen.
    Vg

  • Stefan Aigner

    |

    @Wissend

    In den verlinkten Beiträgen ist sehr ausführlich erläutert, dass der Versicherte seinen Pflichten nachgekommen ist. Das hat auch das Sozialgericht in seinem Urteil festgestellt. Der Bescheid war rechtswidrig. Die nun monierten Lücken basieren – wie ebenfalls erwähnt – im Wesentlichen darauf, dass der Betroffene aufgrund des rechtswidrigen Bescheids nicht versichert war und nicht zum Arzt gehen konnte. Stünde alles im Artikel. Erst lesen, dann kommentieren.

  • Martina

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    Das macht einen sprachlos und sowas dürfte überhaupt nie passieren.
    Aber ich kenne das Spiel auch mit der AOK meine Mutter hat Nasenkrebs und hat eine Vollamputation der Nase hinter sich, letztes Jahr hat ein Epithetiker meiner Mutter eine neue Nase gemacht das sehr viel Aufwand ist und Zeitintensiv, nicht viele Menschen sind darauf spezialisiert.
    Wir streiten gerade mit der AOK da bei uns 2.500€ offen sind wo die AOK meinte der Mann der die Nase herstellt ist zu teuer und ich soll zum Zahntechniker gehen… Was soll ich bei dem? Zähne sind für mich was anderes wie Nase… Aber der stellt halt solche Sachen günstiger her und die AOK würde sparen, so die Auskunft der AOK.
    Ich habe die dort auch schon gesagt das sie mal ihren Slogen über nach denken sollen und das sie Krebspatienten über den Tisch ziehen und mit wieviel tausend Fällen machen die das???
    Ich soll die Kosten selbst tragen war auch beim Anwalt aber viel Hoffnung gibt es in unserem Fall nicht. Nur habe ich nicht alle zwei Jahre soviel Geld auf der Seite damit meine Mutter anständig versorgt ist. Traurig auch weil meine Mutter seit über 40 Jahren einbezahlt hat und die Krankenkasse prahlt Milliarden an Überschüssen wo frag ich mich ist das Geld…
    Das ist frech, dreist und unverschämt.
    Ich wünsche der Familie alles Gute und hoffe das sie bald wieder eine vernünftige Wohnung finden und wieder arbeiten gehen können und vorallem das Geld bekommt was ihnen zusteht.

  • R.G.

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    Leuchten aus der Versicherungswirtschaft mühen sich anscheinend, uns in der Kommentarspalte ihre Logik zu lehren.

    Das hier Geschriebene nennt man Mauern.

  • T.Z.

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    @Stefan Aigner

    Dann erklären Sie mir bitte wie man in DE nicht versichert sein kann. Eine Familienversicherung war doch möglich? (undzwar wie gesagt nicht aus Kulanz sondern aufgrund der rechtlichen Verpflichtung, ein Widerspruch gegen den Bescheid der KK hat keine aufschiebende Wirkung , erst im Nachhinein wurde die unrechtmäßigkeit gerichtlich festgestellt).

    Und selbst wenn nicht greift in solchen Fällen die obligatorische Anschlussversicherung solange keine anderweitiger Anspruch (z.B. ALG I/II) besteht?!

    Natürlich muss solch ein Antrag erst gestellt werden bzw. wirkt zeitverzögert – jedoch greift dies rückwirkend ohne einen Tag Lücke.

  • KevinTom

    |

    Jaja die Gesundheitskasse. Die AOK verhält sich schon seit einigen Jahren rechtswidrig. Gängeleien und Pseudobürokratische Fallstricke sind hier an der Tagesordnung. Es betrifft nicht nur die AOK in Regensburg, in ganz Deutschland bereichern sich die TopManager der Ortskrankenkassen am Geld ihrer Versicherten in Form großzügiger Gewährung von Gehaltserhöhungen und der Errichtung neuer Geschäftsstellen in jedem kleinsten noch so unrentablen Ort. Die Politik schaut weg und viele bleiben aus reiner Bequemlichkeit bei einer Krankenkasse denen es nur ums Geld geht, komme was wolle. Ich bin schon vor 2 Jahren gewechselt, jede andere Kasse ist besser als die AOK

  • Ge Sie

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    In dem Artikel sind einige Sachverhalte unklar.

    Gab es nun Lücken in der Krankschreibung? Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht: Bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust!

    Die TK kann niemanden aus Kulanz aufnehmen. Wenn E.Berlinger keine Versicherung hatte (und das konnte er ja mit dem Schreiben belegen) und auch kein Einkommen, hat er Anspruch auf die Familienversicherung.

    Warum zögerte das Jobcenter die Bearbeitung hinaus? Aufgrund fehlender Krankenversicherung?! Wenn man Hartz IV bezieht, wird man bei einer Krankenkasse pflichtversichert. Die ARGE versichert einen erst dann, wenn die beantragte Leistung auch bewilligt worden ist. Die Versicherung beginnt grundsätzlich rückwirkend mit dem ersten Tag, für den Leistungen bezogen werden. Wenn sich die Bearbeitung z.B. aufgrund fehlender Mitwirkungspflicht oder fehlender Unterlagen verzögert, verzögert sich auch die Anmeldung bei der Krankenkasse, wird aber rückwirkend vollzogen.

    Wie T.Z. schon schrieb greift -wenn keine andere Versicherung besteht- die obligatorische Anschlussversicherung. Allerdings muss man die jeweiligen Anträge auch frühzeitig und fristgerecht stellen.

  • Stefan Aigner

    |

    @T.Z.

    Dass er nicht versichert sei, schrieb die AOK an Herrn Berlinger. Er hätte eine Weiterversicherung ohne Krankengeldansprüche unterschreiben sollen. Sie argumentieren im Übrigen so bürokratisch wie die AOK gehandelt hat.

    Es gab genügend Gespräche, auch auf höherer Ebene, bei denen gegenüber Herrn Berlinger auf stur geschaltet hat. Dass das nicht daran lag, dass das Gesetz, das vorgegeben hätte, zeigt das Urteil des Sozialgerichts, gegen das die AOK-Vertreter sich auf eine derart peinliche Art gestemmt haben, das offensichtlich ist, dass es hier nur ums Geld sparen ging.

  • Anstoss

    |

    AOK ist keine Krankenkasse die ihren Versicherten hilft. Mir wurde ebenfalls das Krankengeld verweigert! Und gerichtlich bewegt sich auch nichts. Bei mir hat zum Glück das Jobcenter sofort reagiert und innerhalb von 3 Tagen das ALG 2 bewilligt.

    Ich hab meine Mitgliedschaft inzwischen gekündigt znd werde nie mehr zu einer AOK wechseln!

  • Piedro

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    @Ge Sie
    Der Gesetzgeber räumt den Leistungsträgern ein halbes Jahr zur Bearbeitung eines Neuantrags ein. Dabei handelt es sich bei Krankengeld um eine vorrangige Leistung, und es gab ja guten Grund anzunehmen, dass er KG-berechtigt war. Dieses Vorgehen ist zwar weder sozial, noch wird der Verfassungsauftrag der Existenzsicherung erfüllt, aber nach dem SGB ist das in Ordnung. Das JC hätte an das Sozialamt verweisen müssen, aber die Beratungspflicht ist oft auch nur Makulatur. Ob das Sozialamt eingeschritten wäre kann man auch dahingestellt lassen.

    Es hätte auch nichts geholfen, wenn die Versicherungsbeiträge rückwirkend entrichtet würden, ein Arztbesuch ist rückwirkend nicht möglich, ergo auch keine Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit. Da all das auf einem klar rechtswidrigen Bescheid beruht ist es eine menschenverachtende Frechheit nach diesem Urteil noch darauf herum zu reiten, dass der mittellose Patient nicht auf eigene Rechnung zum Arzt gegangen ist um seine rechtswidrig bestrittenen Ansprüche zu sichern.

    Ich denke es wird ein weiteres Verfahren geben, damit der Patient seine Ansprüche voll umfänglich erhält. Danach dürfen sich alle schämen, die dieser Sachbearbeitung hier noch Rechtmäßigkeit andichten.

  • Kono

    |

    Das Schicksal ist sicher hart, beruht aber im Wesentlichen auf eigenem Verschulden des Kranken. Er hätte sich rechtzeitig weiter krankschreiben lassen müssen.

    In so einer Situation sind einer Krankenkasse, egal wie sie heißt, die Hände gebunden. Dieser Artikel, der immer wieder auf Kulanz pocht, ist deswegen mehr als peinlich.

    Warum soll der ursprüngliche Bescheid denn fehlerhaft gewesen sein? Warum hat sich der Betroffene nicht früher um die Familienversicherung bei der TK gekümmert und ist zum Arzt gegangen? Lauter Fragen bleiben hier ungeklärt; dieser Artikel ist nichts aus unseriöse Hetze.

    Trotzdem wünsche ich demjenigen alles Gute und hoffe, dass er schnell wieder auf die Beine kommt. Gesundheitlich und finanziell.

    Der Verfasser dieses Artikels sollte aber deutlich gewissenhafter vorgehen.

  • Stefan Aigner

    |

    @Kono

    Der ursprüngliche Bescheid ist rechtswidrig. Urteil des Sozialgerichts Regensburg, das gerade kein Verschulden des Versicherten sieht, sondern eines Arztes und das ist gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der AOK zuzurechnen. Die genauen Details, Abläufe und Urteile finden Sie in den verlinkten Artikeln. In diesem Kommentar wird darauf ausdrücklich verwiesen, aber nicht alles nochmal wiederholt. Kritik gerne, aber gelesen sollte man vorher schon.

  • Kono

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    Herr Aigner, es ist bereits merkwürdig, dass die AOK von sich aus anerkannt hat und nicht verurteilt wurde. Wäre die Sache rechtlich so eindeutig gewesen, hätte der Richter auch ohne weiteres per Urteil zu Gunsten von Herrn Berlinger entscheiden müssen. Die Überzeugungsarbeit des Gerichts wäre dann völlig unnötig gewesen.

    Da es sich übrigens um ein Anerkenntnis handelt, hat das Gericht eben nicht gesagt, dass der Bescheid rechtswidrig war. Die AOK hat den Vorwurf nur anerkannt, sich also “nicht mehr dagegen gewehrt”.

    Außerdem entscheiden auch Gerichte nicht immer korrekt, insbesondere nicht die erste Instanz. Für eine fundierte Beurteilung des Sachverhalts müsste man alle Fakten genau kennen und Dokumente, wie z.B. das Sitzungsprotokoll der Verhandlung vor dem SG kennen. Solche objektiven Fakten fehlen hier aber bzw. habe ich keine Lust alles zu lesen, wenn der Artikel bereits in der Überschrift auf Bild-Niveau jemandem peinliches Verhalten attestiert.

    Selbstverständlich ist auch ein Fehler der AOK möglich. Aber den kann ich hier nicht identifizieren.

    Eins möchte ich zu bedenken geben: Für die Mitarbeiter der AOK ist es tausend mal angenehmer, einem Versicherten geben zu können, was er begehrt. Niemand schaut einem Menschen gern in die Augen und bringt ihn – wie in diesem Fall – sogar in existenzielle Not. Glauben Sie mir: Hätte die AOK einen legalen Weg gesehen, die Versicherung bestehen zu lassen und das Krankengeld weiter zu zahlen, wäre dieser Weg beschritten worden. Aber so eine Krankenkasse kann nicht einfach machen was sie will, auch wenn sie gerne helfen würde. Private Unternehmen können das.

    Ich bin mir sicher, Herr Berlinger ist nicht völlig unschuldig an der Misere. Er hätte lückenlos zu TK gehen können, über seine Frau.

    Für mich sind ihre Artikel keine objektive Berichterstattung. Wenn Sie hier nur Ihre Meinung wiedergeben, kennzeichnen Sie das bitte entsprechend.

  • Stefan Aigner

    |

    @Kono

    Der Richter hat der AOK zu Anerkennung geraten, mehrfach, und klar gemacht, dass er zugunsten von Herrn Berlinger urteilen wird. Dass eine Einigung durch das Gericht angestrebt wird, ist alles andere als merkwürdig, sondern – ganz im Gegenteil- der Regelfall. Ein üblicher Vorgang.

    Die AOK hat selbstverständlich anerkannt, dass der vorhergehende Bescheid rechtswidrig war.

    Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung gab es ausreichend Gespräche, Schriftwechsel etc – die AOK wollte schlicht nicht, obwohl es möglich gewesen wäre.

    Herr Berlinger hätte nicht lückenlos zur TK gehen können; diese hat den Rauswurf durch die AOK nämlich gleichfalls als rechtswidrig gesehen, dann aber eben doch gehandelt, unter Vorbehalt, aus Kulanz. Gibt es schriftlich.

    Und nur als Hinweis: Über diesem Text steht „Kommentar“, einsortiert in der sichtbaren Kategorie „Meinung“, rot hinterlegt. Das sollte als Kennzeichnung reichen.

  • Kono

    |

    So, ich habe nun noch mehr gelesen, u.a. auch das erwähnte BSG-Urteil. Dieses Urteil bezieht sich auf eine veraltete Rechtslage und ist nicht einschlägig. Damals musste man seine Krankschreibung spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlängern lassen.

    Im Fall von Herrn Berlinger war das bereits anders. Nach geltendem Recht genügt nun eine Verlängerung am Folgetag der Arbeitsunföhigkeit, also hier der 4. Dezember. Darüber werden Krankengeldbezieher auch eindringlich aufgeklärt und auf die gravierenden Konsequenzen hingewiesen. Trotzdem hat sich Herr Berlinger erst am 5. Dezember weiter krankschreiben lassen. Die AOK war also mit ihrer Entscheidung vollkommen im Recht, auch wenn es sehr hart ist. Aber da gibt es keinen Spielraum für Kulanz.

    Es verwundert also nicht im geringsten, dass das SG nun nicht gegen die AOK entschieden hat. Wenn Sie, Herr Aigner, hier behaupten, das SG hätte den Bescheid für rechtswidrig erklärt, ist das schlichtweg falsch. Es war ein Anerkenntnis und das vermutlich auch nur wegen des desaströsen Imageschadens, der hier für die AOK verursacht wurde, ohne dass sie sich falsch verhalten hätte. Die Fehler liegen hier dem Facharzt und Herrn Berlinger, der auf eine Krankschreibung am 4. Dezember durch den Facharzt hätte bestehen müssen.

    Es so darszustellen, als würde die AOK diesen Fehler opportunistisch nutzen, um einen “teuren” Versicherten loszuwerden, ist total daneben. Ich habe schon in meinem letzten Kommentar geschrieben, dass die AOK mit Sicherheit nur zu gerne weiter gezahlt hätte, hätte die rechtliche Grundlage dafür bestanden. Der “Rat” zum Arbeitsamt zu gehen war auch nicht einfach Anstiftung zum Betrug, sondern Ausdruck menschlichen Mitgefühls – aber das wird hier vergessen.

    14.000 Euro sind übrigens Peanuts für eine Krankenkasse. Die gibt an jedem einzelnen Tag zig Millionen Euro für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten aus und steckt dabei sehr, sehr viel weniger in eigene Verwaltungskosten, als es so landläufige Meinung ist.

    Ich kann Herrn Berlinger völlig verstehen und ich würde an seiner Stelle wohl auch alles tun, um die Situation irgendwie wieder hinzubiegen. Da scheint er in Ihnen ja ein Verbündeten zu haben – was in gewisser Weise ehrbar ist. Aber hier so eine Kampagne gegen die AOK und ihre Mitarbeiter zu führen, welche auf mehr als zweifelhafter Grundlage beruht, genügt sicher nicht journalistischen Ansprüchen.

    Wenn Sie sich intensiv mit dem Thema befasst hätten, dann wüssten Sie, wo die Ursachen für diese bedauerliche Situation liegen. Und diese liegen sicherlich zu allerletzt bei der AOK – komischerweise wird in Ihren Artikeln ein ganz anderer Eindruck vermittelt. Das verzerrte Bild, das Sie zeichnen, geht zu Lasten von mehr als 60.000 Mitarbeitern der AOK (bundesweit), deren Arbeit und menschliche Qualitäten hier in ein schlechtes Licht gerückt werden. Eine Klarstellung Ihrerseits wäre fällig.

  • Kono

    |

    Bezüglich Meinung/Kommentar haben Sie recht. Verzeihung. Das habe ich leider nicht gesehen.

  • Stefan Aigner

    |

    @Kono

    Ist recht. Das Sozialgericht hat also auch den Imageschaden der AOK bei seinem Urteil im Auge gehabt und nicht die Rechtslage?

    Zitat des Richters zu Ihren Behauptungen zur veralteten Rechtslage:

    Zwar sei es richtig, dass die Rechtsprechung bei Lücken innerhalb von Krankschreibungen zunächst sehr streng gewesen sei. Allerdings habe das Urteil des Bundessozialgerichts von 2017 hier eine „dogmatische Wende“ gebracht. „Vorher konnte der Arzt jeden Unsinn machen und es durfte nicht zulasten der Kasse gehen.“ Seit besagtem Urteil müsse sich auch die Kasse gewisse Fehler von Ärzten zurechnen lassen. Und diese Fehler seien im Fall Berlinger klar gegeben.

    Zitat Ende

    Der Rechtsanwalt von Berlinger hat die AOK ausdrücklich auf das Urteil hingewiesen. Mehrfach. In dem mir vorliegenden Schriftverkehr wurde aber von der AOK einfach nicht darauf eingegangen, so wie die Kasse bei all ihren Abwägungen in diesem Fall, die selbstverständlich möglich sind, stets zu Ungunsten des Versicherten entschieden hat. Ohne Mitgefühl, dass Sie aber in der Aufforderung, es doch ohne Armschiene beim Arbeitsamt zu versuchen, zu erkennen glauben.

    Einen Grund zur Klarstellung gibt es nicht. Selbstverständlich vertrete ich in diesem Kommentar eine klare Haltung, das liegt im Wesen eines Meinungstextes. Diese Haltung ist untermauert durch Gespräche, Unterlagen, dem Besuch beim Sozialgericht und einer Stellungnahme der AOK – Argumente. Der AOK steht es frei, das alles juristisch prüfen zu lassen.

  • Kono

    |

    Das BSG-Urteil ist eben nicht 1:1 auf den aktuellen Fall anwendbar. Das Urteil verlangt zum Beispiel, dass den Patienten kein eigenes Verschulden an der Situation trifft. Aber in Kenntnis der Rechtslage hätte Herr Berlinger gegenüber die Facharzt auf Verlängerung der AU bestehen können.

    Klar kann der SG-Richter so entscheiden, wie er es Ihren Angaben nach in Aussicht gestellt hat. Er hat da mehr Freiheit. Die dogmatische Auslegung früherer Urteile und deren Umdeutung auf andere, neue, jedoch möglicherweise ähnliche Tatbestände bei geänderter Rechtslage steht einer Krankenkasse (Exekutive) nicht zu. Das ist Sache der Judikative und auf so niedrigen Instanzen immer mit Zweifeln behaftet. Der SG-Richter hat da etwas neues erschaffen. Daher bleibt unklar, wie sich LSG/BSG in weiteren Instanzen dazu geäußert hätten.

    Die AOK hat das aber dennoch anerkannt, auch wenn ihr weitere Rechtsmittel offengestanden hätten (juristische Überprüfung ist übrigens in diesem Einzellfall nach Anerkenntnis nicht mehr möglich). Warum? Aus Rücksicht auf das Schicksal von Herrn Berlinger und zur Vermeidung eines noch größeren Imageschadens. Beispielsweise könnte man sich fragen, warum die Solidargemeinschaft für den Fehler eines Arztes haften sollte oder warum Herr Berlinger trotz Kenntnis der Rechtslage nicht die Konsequenzen seines Versäumnisses tragen sollte.

    Gemessen an den mir vorliegenden Informationen, die leider nicht aus erster Hand kommen, hat sich die AOK korrekt und dem Gesetz entsprechend verhalten. Und das sind Vorschriften ohne Auslegungsspielraum für die Exekutive.

    Persönlich finde ich allerdings auch, dass eine versichertenfreundlichere Regelung hier richtig wäre, damit solche persönlichen Desaster vermieden werden. Andersrum finde ich es aber falsch, der AOK die Schuld für die Rechtslage zuzuschieben; mit all den vorher schon geschilderten Nebenwirkungen.

    Dennoch muss ich mich ein Stück weit entschuldigen. Ich hätte mich ohne handfeste Informationen nicht zu solche “definitiven” Aussagen hinreißen lassen dürfen. Dennoch wird hier – gemessen an den hier vorhandenen Informationen – der falsche an den Pranger gestellt.

  • Piedro

    |

    @Kono
    ” Der „Rat“ zum Arbeitsamt zu gehen war auch nicht einfach Anstiftung zum Betrug, sondern Ausdruck menschlichen Mitgefühls – aber das wird hier vergessen.”

    Der “Rat” eine Arbeitsfähigkeit vorzutäuschen war sehr wohl der Rat zu betrügen, denn das JC ist nur für arbeitsfähige Leistungsberechtigte zuständig. Der Patient war jedoch nicht arbeitsfähig. Das Sozialamt hätte helfen können, das JC nicht. Auch ist einem Mittellosen nicht geholfen Monate auf die Bearbeitung eines Antrags zu warten. Man hätte ihm sein Krankengeld auszahlen müssen, wie man es ja nun wenigstens teilweise getan hat. Hätte man das gleich getan wäre er auch nicht obdachlos geworden.

    “Das verzerrte Bild, das Sie zeichnen, geht zu Lasten von mehr als 60.000 Mitarbeitern der AOK (bundesweit), deren Arbeit und menschliche Qualitäten hier in ein schlechtes Licht gerückt werden. Eine Klarstellung Ihrerseits wäre fällig.”

    Ist ja putzig. Herr Aigner hat schon einiges klargestellt, aber das wird offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Aber machen Sie ruhig weiter, vielleicht werden Sie noch Pressesprecher wenn Sie noch ein wenig üben.

    Sie lesen ja nicht so gerne, wie Sie bereits bekannt haben, aber so schwer ist nicht zu erkennen, dass es sich hier um eine Meinungsäußerung handelt. Das Wort Kommentar finden Sie in der Überschrift, und was denken Sie wird hier in der Rubrik Meinung veröffentlicht? Bingo!

  • Offburn

    |

    Hier kommen sie wieder vor die Trolle der AOK und stellen sich hin und sagen sie hätten nix ändern können. Einen Menschen in einer Notsituation soviel zu zumuten, dass er das gesamte irrsinnige Regelwerk der Pflichten und Rechte wissen muss ist assozial. Es geht nicht um 14000 Euro. Das bringt keine Kasse zu Fall. Wenn man es allerdings mit System macht und jeden kleinsten Fehler als Straftatbestand sieht werden aus den tausenden Euro schnell mal paar Millionen. Wenn die AOK wüsste wieviele Beschwerden aufgrund ihres Verhaltens schon anwaltlich erfasst wurden würden sie schnell ganz still werden. Bis die Kasse erfolgreich verklagt wird dauert es noch. Ich hoffe dass bis dahin kein Mensch deswegen sterben wird. Es ist nur eine Frage der Zeit.

  • R.G.

    |

    Zu dem Zitat:
    ” Aber hier so eine Kampagne gegen die AOK und ihre Mitarbeiter zu führen,”
    Wahrnehmungsstörungen nehme ich bei Ihnen nicht an.
    Es handelt sich vielleicht eher bei diesem ihrem Ton um gezielte Stimmungsmache.
    Der Eindruck wird verstärkt:
    “so eine Kampagne gegen die AOK und ihre Mitarbeiter zu führen, welche auf mehr als zweifelhafter Grundlage beruht”

    Fragt sich nur, welchen Ansprüchen ihr Posting genügen möchte, da Sie eine Kampagne gegen AOK Mitarbeitern behaupten, “welche auf zweifelhafter Grundlage” beruhe.

    Wenn richterliche Rechtsauslegung gegen private Rechtsauslegung steht, spielt man im Namen der Versicherungswirtschaft Mimose?

  • Piedro

    |

    @R.G.
    “Wenn richterliche Rechtsauslegung gegen private Rechtsauslegung steht, spielt man im Namen der Versicherungswirtschaft Mimose?”

    Fehlt noch, dass jemand schreibt wir müssen doch unsere Anweisungen ausführen.

  • R.G.

    |

    Ganz schön vollmundige Bemerkung, werter Kono! :
    “Aber in Kenntnis der Rechtslage hätte Herr Berlinger gegenüber die Facharzt auf Verlängerung der AU bestehen können.”
    Mit Hausverstand kann man sich ausmalen, was Herrn Berlinger passiert wäre, wenn er trotz des “NEIN” des Arztes auf eine Krankschreibung “bestanden” hätte.
    Zum Beispiel, indem er sich dreist weigerte die Praxis zu verlassen, damit er unbedingt erhalte, was er fordere: Das wäre nur möglich gewesen, bis das Gummiauto oder Polizei ihn geholt hätte.

    Gewalttätigere Mittel sollten selbst Sie sich nicht vorgestellt haben, unterstelle ich Ihnen in meiner übergutmütigen Art.

  • Kono

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    @R.G.

    Lebensfremder geht es wohl kaum. Ich weiß nicht wie es bei Ihnen aussieht, aber ich wäre durchaus in der Lage, dem Arzt mitzuteilen, dass ich dringend noch heute eine Krankschreibung brauche und aus bekannten nicht bis morgen warten kann. Den Hinweis hätte der Arzt sicher auch dankbar aufgenommen.

    Geht auch ohne Sitzstreik oder an was auch immer für gewalttätige Mittel Sie gedacht haben. Den eigenen Mund aufzumachen sollte wohl jedem ohne weiteres zumutbar sein.

  • R.G.

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    Sie wollen Hern Berlinger unterstellen, er hätte den Mund nicht aufgemacht?
    Er hätte nicht um eine Krankschreibung gebeten?

  • Piedro

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    @Kono
    Und Sie meinen Herr B. war dazu nicht in der Lage? Damit es seine Schuld bleibt, dass er um seinen Versicherungsanspruch betrogen wurde? Weil er so lebensfremd ist… Weia! Sie trauen sich was.

  • Kono

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    Nein. Wollen Sie dem Arzt unterstellen, dass er Herrn Berlinger die Krankschreibung verweigert hätte, wäre er sich über die drohenden Konsequenzen im Klaren gewesen?

    Ich vermute (!) eher, dass der Facharzt Berlinger auf den Hausarzt verwiesen hat, ohne dass einer der beiden daran gedacht hat, was dann passieren würde. Hätte Berlinger dran gedacht, hätte er einfach freundlich nachhaken können.

    Oder wären Sie in derselben Situation einfach weggegangen und sehenden Auges in ihr Unheil gelaufen?

  • Piedro

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    Diese Krankenkassenschutzdiskussion ist müßig. Der Bescheid war rechtswidrig, der Versicherungsschutz bestand weiter, wurde aber verweigert. Deshalb gab es keine Fortschreibung, und deshalb wird nun der Versicherungsanspruch über die erfolgte Krankschreibung hinaus verweigert. Schuld ist nicht der Patient, egal wie deppert, verpeilt, lebensfremd oder sonstwas er sein mag. Ohne den rechtswidrigen Bescheid hätte Herr B. die Behandlung fortgesetzt, die Operation wie geplant durchführen lassen, die Krankschreibung wäre fortgeschrieben worden. Das dem Patienten anzulasten ist widerwärtig und hat nur den Zweck dem Versicherten die Verantwortung für die Folgen einer rechtswidrigen Verweigerung anzulasten. Kein Richter wird dem folgen, egal wie vehement und warum die Krankenkassenfürsprecher hier auf der Schuldzuweisung beharren. Wenn die AOK weiter versucht dem Versicherten die Folgen ihres Rechtsbruchs anzulasten wird es ein weiteres Verfahren geben, weitere Gerichtskosten zu Lasten der Kasse, weitere Nachteile für den Patienten, bis das nächste Urteil erfolgt ist.

  • Manfred

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    Ist der ganze Bericht den noch aktuell? Ich mag mich täuschen, denke aber das die Familie seit einigen Wochen in einer Wohnung lebt.

  • Stefan Aigner

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    @manfred

    Sie täuschen sich.

  • Barnie Geröllheimer

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    Ich hoffe für Herrn B., dass er inzwischen wieder arbeitsfähig ist, und nicht erst im nächsten Sommer eine Arbeit findet mit der er seiner Frau ein auskömmliches Einkommen und Zuhause bieten kann.

  • R.G.

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    @Barnie Geröllheimer
    Besser durchdenken wäre gut, bevor man OBERFLÄCHLICH DAHINSCHREIBT, man hoffe,…
    “dass er inzwischen wieder arbeitsfähig ist, und nicht erst im nächsten Sommer eine Arbeit findet, mit der er seiner Frau ein auskömmliches Einkommen und Zuhause bieten kann.”

    Ich hoffe, Sie rechnen in Ihrem privaten Bereich realistischer.
    Sein Gehalt wird nicht reichen können, um die nicht durch eigene Schuld entstandenen Schulden abzuzahlen, gleichzeitig das nötige Geld für die Erlangung einer Mietwohnung in der Stadt Regensburg zu ersparen, dann noch eine Summe für die spärlichste Einrichtung.

    Die Chancen am Arbeitsmarkt werden aber durch die unverschuldet späte Operation und den dadurch erst unnötig langen Krankenstand gemindert.
    Weiters ist sehr zu hoffen, dass die Zeit ohne Schmerzbehandlung – aufgrund der Nichtversicherungsphase – keine irreversible, eigenständige Schmerzkrankheit hervorrief.
    Die Aufzählung weiterer Probleme erspare ich ihnen.

  • Giesinger

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    Schrecklich, diese Bürokratenschädel und ganz schrecklich für die Berlingers. Hier versagt leider unser Sozialstaat. Leider habe ich keine Wohnung anzubieten aber einen Vorschlag. Wäre den Berlingers über den Winter mit einem vernünftig großen Wohwagen geholfen (ca. 8 Meter)? Kann man hier auf r-d zum Spenden aufrufen? Natürlich nur falls die Familie Berlinger dies will? Wäre das eine Notlösung? 50.- bis 100.- Euro tun den meisten bestimmt nicht allzu weh, und ich sehe gerade z.B. auf http://www.mobile. de im Bereich bis € 5.000.- wird einiges angeboten. Bitte Bescheid geben ob das o.k. wäre von Seiten der Berlingers und bitte Kontonummer dann nochmal reinschreiben. Ich dachte ja eigentlich, mit den 13 Tsnd Euro hätten sich die Berlingers einen Prachtwohnwagen kaufen können, aber falsch gedacht. Wenn es sein muß kann ich auch für den Wohwagentransport sorgen, wenn es nicht zu weit weg ist.

  • R.G.

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    @Giesinger
    Ihre Idee ist grundsätzlich sehr gut.
    Ich schreibe einige noch ungeordnete Gedanken dazu.

    Herr Aigner bekommt durch den Blog selbst nicht genug an freiwilligen Beiträgen, setzt sich aber aktuell vermutlich vollzeitig für Recherchen ein. Obwohl es für ihn selbst nicht langt, sollte er für die Berlingers sammeln. Das wäre schräg.
    Es sollte daher eine dritte Person diesen Part übernehmen.

    Ein großes praktisches Problem könnte für die Berlinger der dringend nötige Beibehalt einer Regensburger Hauptwohnsitz – Adresse werden, sehr viele Standplätze mit Winterbetrieb gibt es nicht.

    Um das Richtige zu tun, müsste man mit den Berlingers und dann erst ihren bisherigen Helfern etc. sprechen.

    Sollte es zu einer Hilfsaktion kommen, kann man sie keinesfalls im Blog abwickeln, jeder der blauäugig EINEM helfen wollte, wurde danach von Hilfsbitten überrannt, von zurückgewiesenen Enttäuschten gemobbt bzw. seine Webseite gestört.

    Ein den Berlingers sehr zeitnah leihweise zu überlassendes Kohlenmonoxid- und Gaswarngerät erscheint mir extrem wichig.

  • Ronald McDonald

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    “Ich mache mich stark für die AOK, weil sie ein verläßlicher Partner für die Versicherten ist, … und weil ich in meiner Funktion für alle Beschäftigten in der Region eintreten kann”: O-Ton Christian Dietl, DGB-Regionsvorsitzender Regensburg, Vorsitzender des Direktionsbeirates [der AOK Rgbg.] (Gruppe der Versicherten)
    https://www.aok.de/pk/bayern/inhalt/die-direktionsleitung-der-aok-regensburg/

    Warum hat der der Gewerkschaftsnähe unverdächtige Herr Chefredakteur nicht diesen figurstarken Gewerkschaftsbonzen sich “stark machen lassen für diesen Beschäftigten in der Region”?

  • Ex Regensburger

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    Übrigens -, die Fam. Berlinger u. deren Ärger mit der Geiz-KASSE-AOK war Thema in der letzten Quer-Sendung (Bayer. Rundfunk TV). Evtl. mal in der Mediathek suchen, dürfte da noch aktiv sein. War ein KLASSE Beitrag!

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drin