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Die „Zwangs-Briefwahl“ in Bayern ist rechtswidrig. So lautet das Fazit zweier renommierter Regensburger Juristen in der Fachzeitschrift LTO. Ihre Bedenken sind weitreichend – und gehen über das Wahlrecht hinaus. Eine Mahnung zur Wachsamkeit.

Die kommenden Stichwahlen in Bayern werden ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Zum Schutz der Bevölkerung vor der Corona-Pandemie. Das hat das Bayerische Innenministerium den betroffenen Kommunen per Rundschreiben mitgeteilt. Eine Quasi-Anordnung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Und so bekommen die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlunterlagen nun per Brief, können zuhause wählen, abschicken und sind vor einer Ansteckung in der Wahlkabine sicher geschützt. Ein sinnvolles und richtiges Vorgehen.

Hätte man schon bei der Kommunalwahl insgesamt machen sollen, mag sich mancher denken. Und spätestens jetzt wäre etwas anderes kaum zu rechtfertigen. Gerade vor dem Hintergrund der heute erlassenen Ausgangsbeschränkungen. Wie kann man es also wagen von einer „Zwangs-Briefwahl“ zu sprechen und diese Entscheidung der bayerischen Staatsregierung zu kritisieren? Doch zwei renommierte Regensburger Juristen tun genau das.

Fraktionsstärke wird geändert

Mehrheit im neuen Stadtrat einig: Kein Fraktionsstatus für die AfD

In der Geschäftsordnung des neuen Stadtrats wird die notwendige Zahl von Stadträten für eine Fraktion von zwei auf drei erhöht werden. Darauf hat sich eine deutliche Mehrheit bereits jetzt festgelegt. Eine Verschiebung gibt es bei den Stadtratsmandaten: Malkämpfer Jakob Friedl zieht nun doch in den Stadtrat ein – der Leidtragende: Hannes Eberhardt von der ÖDP.

Wolbergs abgewählt

Neustart mit Oberbürgermeisterin

Künftig wird eine Frau an der Spitze der Regensburger Verwaltung stehen – das haben die Wählerinnen und Wähler am Sonntag entschieden. Sowohl Gertrud Maltz-Schwarzfischer als auch Astrid Freudenstein geben sich vor der Stichwahl optimistisch. Verbittert ob seiner Abwahl ist Joachim Wolbergs. Ob er sein Stadtratsmandat annehmen wird, lässt er am Wahlabend offen.

Tag 26 im zweiten Korruptionsprozess

Durchatmen für Wolbergs

Derzeit sieht das Gericht im zweiten Korruptionsprozess „keinen validen Beweis“ dafür, dass Joachim Wolbergs als Dritter Bürgermeister „praktische Einflussmöglichkeiten“ auf Bau- und Immobilienprojekte hatte. Damit ist der Vorwurf der Bestechlichkeit im Fall Schmack vorerst vom Tisch. Zum weniger schwerwiegenden Vorwurf der Vorteilsannahme positionierte sich die Kammer am letzten Verhandlungstag vor der Kommunalwahl nicht. 

Tag 25 im zweiten Korruptionsprozess

Wolbergs-Prozess könnte noch länger dauern

„Praktische Einflussmöglichkeit“: Zu der Frage ob Joachim Wolbergs diese als Dritter Bürgermeister hatte oder nicht, will sich das Gericht im zweiten Korruptionsprozess demnächst positionieren. Verteidigung und Staatsanwaltschaft vertreten dazu eine gegenteilige Auffassung. Das Thema könnte das Verfahren deutlich in die Länge ziehen. 

regensburg-digital Meinungsbild

Umfrage zur Kommunalwahl III: Die Mehrheit denkt positiv

Wie sehen die Regensburgerinnen und Regensburger die Wohnungssituation? Wie gut kommen Sie mit ihrem Geld aus? Wie sehen sie die Zukunft der Stadt? Muss in Sachen Umwelt- und Klimaschutz etwas unternommen werden? Einschätzungen von Wählerinnen und Wählern zur Situation in Regensburg. Der dritte Teil unseres Meinungsbildes zur Kommunalwahl am 15. März.

Folgen von Schaidingers Zweiklassensystem

“Tarifgerechtigkeit” bizarr: Busfahrer sollen halbe Lohnerhöhung “auffangen”

1999 führte Hans Schaidinger mit seiner CSU-Mehrheit ein Zweiklassensystem bei den Regensburger Busfahrern ein: unterschiedlicher Lohn für gleiche Arbeit. Abgeschafft wurde dieses System trotz gegenteiliger Behauptungen auch unter Joachim Wolbergs nicht. Dann gab es auf Druck der Parteibasis ein entsprechendes Versprechen von Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und der SPD-Fraktion. Es folgte ein Beschluss im Stadtrat. Jetzt stocken die Verhandlungen, weil die dafür notwendigen Mehrkosten, die dem Stadtrat vorgestellt wurden, viel zu niedrig angesetzt wurden.

Tag 24 im zweiten Korruptionsprozess

Kein Urteil vor der Wahl – aber vor dem offiziellen Amtsantritt?

Im zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs bemüht sich das Gericht, den Terminplan zu straffen. Zumindest bis Ende April ist ein Urteil – nach derzeitigem Stand – möglich. Es gibt aber noch jede Menge Beweisanträge abzuarbeiten. Unter anderem soll nun der frühere Mitangeklagte Martin Schmack als Zeuge vernommen werden.

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