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Tag 5 im zweiten Wolbergs-Prozess

„Ich werde hier nur noch Blödsinn gefragt.“

Am fünften Verhandlungstag kommen die Mitangeklagten zu Wort und Joachim Wolbergs beantwortet Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft. Reibereien bleiben erneut nicht aus. Dem anonymen Schreiben über den Chefermittler der Kripo, das letzte Woche präsentiert wurde, will das Gericht mangels Substanz nicht nachgehen. Rechtsanwalt Peter Witting reagiert nicht nur darauf erzürnt.

„Der Schaidinger hätte Sie gefressen.“ Joachim Wolbergs am fünften Verhandlungstag.

„Wissen Sie, die Wohnungswirtschaft funktioniert zunächst einmal über die Menge von Wohnraum. Deshalb ist jede Wohnung, die entsteht, erst einmal gut.“ Joachim Wolbergs ist um Erklärung bemüht. Gerade hat ihn der beisitzende Richter Wolfgang Schirmbeck gefragt, was denn „Auf der Platte“ hätte entstehen sollen. Jenem Areal in einem Landschaftsschutzgebiet im Stadtwesten von Regensburg, das Thomas Dietlmeier, Boss des Immobilien Zentrum Regensburg, gerne bebaut hätte.

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Wolbergs hatte sich, das räumt er durchaus ein, für dieses Projekt bei der Verwaltung stark gemacht. Wenn es irgendeine Lösung dafür gäbe, dann solle sie machen, habe er zu Planungsreferentin Christine Schimpfermann gesagt. Der Wohnungen wegen, die in Regensburg dringend benötigt werden, deren Schaffung seine Aufgabe als Oberbürgermeister sei und zu denen auch das Projekt „Auf der Platte“ seinen Teil, wenn auch „einen sehr kleinen“, beigetragen hätte. Reihen- und Mehrfamilienhäuser hätten das werden sollen, so weit er sich erinnere, hat Wolbergs zunächst gesagt. Als Schirmbeck dann anmerkt, dass sich aus den Akten ergebe, dass es Luxusvillen geworden wären, liefert er obige Erklärung nach: Jede Wohnung, egal welche, sei zunächst einmal gut, um den Markt zu entspannen. Später am Tag, in einer Videobotschaft, erklärt Wolbergs, dass er von Luxusvillen zum damaligen Zeitpunkt nichts gewusst habe. 

„Herr Schmack hat die politische Mitte gefördert.“

Am fünften Tag des Korruptionsprozesses werden aber nicht nur Fragen an den suspendierten Oberbürgermeister gestellt. Zum ersten Mal haben am Mittwoch auch die anderen Angeklagten die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Gebrauch davon machen zunächst der frühere Sontowski-Geschäftsführer Thomas R. und Unternehmer Martin Schmack. Beide lassen über ihre Verteidiger Erklärungen abgeben. Michael Haizmann, er vertritt Ferdinand Schmack, will dies beim nächsten Prozesstag tun.

Die Wirtschaftsstrafrechtlerin Dr. Annette Rosskopf weist im Namen von Martin Schmack alle Vorwürfe in Zusammenhang mit der LAGO A3, jener Industriehalle auf den Schlämmteichen der früheren Zuckerfabrik, zurück. Joachim Wolbergs hatte dafür 2016 die Baugenehmigung unterschrieben – im Gegenzug für Spenden von rund 80.000 Euro, die von den Schmacks zwischen 2012 und 2014 für seinen Wahlkampf kamen, glaubt die Staatsanwaltschaft. Doch dies sei „in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unbegründet“, so Rosskopf.

Zum einen hätten die Schmacks, in diesem Fall Martin Schmack, nicht nur an die SPD, sondern auch an die CSU gespendet. Dies habe Wolbergs auch gewusst. „Herr Schmack hat die politische Mitte gefördert.“ Schon allein deshalb habe sich Wolbergs ihm gegenüber zu nichts verpflichtet gefühlt haben können.

“Schmack klagte gegen Baugenehmigung”

Zudem seien diese Spenden ausschließlich vor der Wahl, zuletzt im Februar 2014, geflossen, zu einem Zeitpunkt also, als Wolbergs lediglich dritter Bürgermeister gewesen sei, der mit Belangen der Bau- und Immobilienwirtschaft nicht befasst war. Eventuelle Vorteile könnten aber nur im Hinblick auf die Ausübung des Amtes gewährt werden, dass der Empfänger zum Zeitpunkt der Spenden inne habe und nicht in Aussicht auf ein künftiges Amt. Dies ergebe sich sowohl aus der Gesetzesnorm als auch aus gewichtigen Stimmen in der Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil der 6. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher. Der Bundesgerichtshof freilich hat diese Frage – flapsig ausgedrückt, ob das „Anfüttern“ mit Blick auf ein künftiges Amt legal sei – in seinen einschlägigen Urteilen zum Fall Kremendahl bislang offen gelassen.

Auch für eine Unrechtsvereinbarung zwischen Schmack und Wolbergs gebe es keinen Beleg. Im Gegenteil sprächen zahlreiche Indizien gerade gegen eine solche Vereinbarung. Zum einen habe Wolbergs seine Entscheidung plausibel begründet – breite politische Mehrheit, Arbeitsplätze, Einigung mit den Umweltverbänden. Zum anderen habe Schmack sogar gegen die von Wolbergs unterzeichnete Baugenehmigung geklagt, weil diese mit der Vorgabe, das Dach zu begrünen, angesichts der Statik der beabsichtigten Industriehalle „unbrauchbar“ gewesen sei. In einem später geschlossenen Vergleich, unterzeichnet vom damaligen Rechtsreferenten Wolfgang Schörnig, sei diese Begrünung denn auch nicht mehr gefordert worden – dies zu einem Zeitpunkt, als Wolbergs sich in U-Haft befand. „Er hatte mit dieser Genehmigung nichts mehr zu tun“, so Rosskopf.

Und schließlich habe es genügend Gelegenheiten gegebenen, bei denen Wolbergs Positionen vertreten habe, die den Interessen der Schmacks zuwider gelaufen seien. Die Verteidigerin nennt die Projekte Candis II, Ostiense und Gleisdreieck als Beispiele. Ihr Fazit: Spenden an politische Parteien seien erwünscht gewollt und legitim – „auch ein Bauunternehmer darf im Kommunalwahlkampf spenden“. Und selbst wenn man zu dem Schluss käme, dass diese Spenden nicht zulässig gewesen seien, so sei Schmack mindestens einem „unvermeidbaren Irrtum“ unterlegen.

“Mit 5.000 Euro kann man kein Millionenprojekt beeinflussen.”

Davon, dass er „in keinster Weise rechtswidrig gehandelt“ habe, ist auch Thomas R. überzeugt, wie er über seinen Verteidiger Dr. Georg Karl erklären lässt. Dem früheren Sontowski-Geschäftsführer wirft die Staatsanwaltschaft Bestechung vor. In Abstimmung mit Ferdinand Schmack soll er 5.000 Euro für Wolbergs’ Wahlkampf gespendet haben, um diesen dazu zu bewegen, dass am Nördlichen Rübenhof, wo Sontowski einen REWE-Markt errichtet hat, das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und für eine Vergrößerung der bewilligten Einzelhandelsfläche zu sorgen.

Die besagte Spende räumt R. unumwunden ein. Es sei Praxis bei bei dem Erlanger Immobilienkonzern Sontowski und Partner gewesen, demokratischen Parteien zu spenden. Das habe auch der Firmeninhaber bestätigt. Und R. sei der „festen Überzeugung“, dass man mit einer Spende von 5.000 Euro an eine Partei kein Projekt mit einem Volumen von drei Millionen Euro beeinflussen könne. „Das glaubt doch auch niemand hier im Raum“, so Karl.

Ja, es stimme, Schmack habe R. per Mail diese Spende vorgeschlagen. Ja, es stimme auch, dass es einem Mailwechsel zwischen ihm und dem zweiten Geschäftsführer bei Sontowski gegeben habe, in dem R. schreibt:

„Würden Sie das bitte veranlassen, ich habe die Spende zugesagt, damit der zweite Bauabschnitt und die Bücherei kommen.“

Aber, so führt Karl weiter aus: „Mein Mandant weiß nicht mehr, was er sich dabei gedacht hat, als er das geschrieben hat.“ Auf jeden Fall sei das keine Unrechtsvereinbarung oder die Verknüpfung der Spende mit einer Diensthandlung gewesen. „Wäre dies die Absicht meines Mandanten gewesen, dann wäre eine solche Dokumentation völlig widersinnig.“

„Dietlmeier hatte immer einen direkten Draht zu den Verantwortlichen in der Verwaltung – so wie sich das gehört.“

Während R. und Martin Schmack vorerst keine weiteren Fragen beantworten, ist Wolbergs dazu auch weiter bereit. Diese Gelegenheit nutzen sowohl die Richter als auch die beiden Staatsanwälte. Vor allem Wolbergs’ Einsatz für eine Baugenehmigung „Auf der Platte“ ist dabei – siehe oben – von Interesse.

Insbesondere geht es um den engen zeitliche Zusammenhang Ende Oktober/Anfang November 2015 zwischen dem Eingang von 50.000 Euro an Spenden von Töchtern des Immobilien Zentrums (IZ), einem Mailwechsel zwischen Wolbergs und einem IZ-Mitgesellschafter zu dem Bauvorhaben und einem Jour Fix mit den zuständigen städtischen Verwaltungsmitarbeitern, bei dem Wolbergs eine Lösung für das Bauvorhaben besprechen wollte. Er könne auch nicht ausschließen, dass er kurz zuvor mit Thomas Dietlmeier wegen des Vorhabens telefoniert habe, räumt Wolbergs auf Nachfrage von Georg Kimmerl ein. Doch dieser habe ihn nie direkt um Hilfe gebeten oder gar gedrängt, er habe ihm nur das Vorhaben vorgestellt, so Wolbergs.

Dietlmeier hätte so etwas auch gar nicht nötig gehabt. „Er hatte immer einen direkten Draht zu den Verantwortlichen in der Verwaltung – so wie sich das gehört.“ Und auch dass er diesen, das bestreitet Wolbergs nicht, gefragt habe, ob er ihm irgendwie helfen könne, sei nichts Ungewöhnliches. Ein Mitarbeiter bei der Sparkasse müsse diese Frage bei jedem Telefonat mit Kunden stellen und er tue dies als Oberbürgermeister auch immer. „Das ist mein Job.“

Frühere Spenden “nicht gebacken gekriegt”

Natürlich habe er von der „Naturschutzproblematik“ gewusst und auch, „dass das keine einfache Lösung wird“, aber er habe sicher die Planungsreferentin darum gebeten, eine solche Lösung zu finden. In Einklang mit Recht und Gesetz, wie Wolbergs betont.

Von dem Eingang der Spenden Ende Oktober 2015 habe er sicher erst später erfahren. Einen Zusammenhang mt dem Bauvorhaben herzustellen sei allein schon deshalb „absurd“. Um Genaueres zu erfahren, solle man doch die damalige Leiterin seines Wahlkampfbüros, Ulrike W., fragen, sagt Wolbergs mehrfach. Aber ja: Er habe gewusst, dass Dietlmeier 2015 und 16 jeweils 50.000 Euro spenden werde. Der IZ-Chef habe schon früher mehr spenden wollen, aber „das irgendwie nicht gebacken gekriegt“. Warum, das müsse man den fragen.

Dass Dietlmeier die Wahlkampfrechnung einer Agentur übernommen habe, habe er gewusst, allerdings weder die genaue Summe noch die Modalitäten. Der Unternehmer habe gesagt, er werde sich darum kümmern. „Das war dann überhaupt nicht mehr mein Thema.“ Dass es dann 37.5000 Euro waren und die Rechnung auf das IZ ausgestellt wurde, es sich also um eine Scheinrechnung handelt, habe er erste während der Ermittlungen erfahren. Und zuvor sei er davon ausgegangen, dass es völlig in Ordnung sei, wenn das IZ eine Rechnung für die SPD übernehme und dass man das auch nicht irgendwo verbuchen müsse.

„Ich war der Meinung, diese Rechnung muss man überhaupt nicht verbuchen.“

Als Staatsanwalt Wolfgang Voit bei verschiedenen Punkten genauer nachfragt, wird Wolbergs zunehmend lauter. „Ich höre noch ziemlich gut, trotz fortgeschrittenen Alters“, geht der Vorsitzende Richter irgendwann dazwischen. „Wir hören Ihnen auch so zu, Herr Wolbergs.“ Der Angeklagte versucht sich zu beruhigen, merkt aber doch noch an: „Ich werde hier nur noch Blödsinn gefragt.“ Schließlich bekräftigt er aber: „Ich war der Meinung, diese Rechnung muss man überhaupt nicht verbuchen.“ Die Rechnung werde an das Unternehmen geschickt, „und die bezahlen das“. Erst heute wisse er, „dass das nicht in Ordnung war“.

Aber woher habe er dann gewusst, dass die Rechnung bezahlt war?, hakt Voit erneut nach. „Herr Dietlmeier hat gesagt, er kümmert sich darum.“ „Und die Übernahme der Rechnung war für Sie keine Spende?“ „Nein. Das war ein Fehler. Und das habe ich jetzt schon oft genug gesagt.“

„Der Schaidinger hätte Sie gefressen.“

Bereits bei den Fragen von Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier hat es zuvor einige Reibereien gegeben. „Der Schaidinger, wenn hier an meiner Stelle sitzen würde, der hätte Sie gefressen“, sagt Wolbergs irgendwann. „Nein. Der hätte mich auch nicht gefressen“, gibt Kastenmeier darauf nur zurück. Der Oberstaatsanwalt beantragt, die Protokolle sämtlicher Planungsausschusssitzungen während Wolbergs’ Zeit als dritter Bürgermeister beizuziehen, um nachzuprüfen, „was da genau abgelaufen ist“. Eine Forderung, die Verteidiger Peter Witting mit dem Attribut „unglaublich“ versieht.

Hintergrund von Kastenmeiers Antrag: Wolbergs hatte bei drei Gelegenheiten in Vertretung von Hans Schaidinger die Sitzungsleitung inne. In mindestens einem Fall (lediglich eine Vorlage zur Kenntnisnahme) ging es dabei auch um Belange des Schmack-Unternehmens. Ein Umstand, der deren Verteidigungslinie, demnach Wolbergs nie mit Immobilienangelegenheiten befasst gewesen sei, infrage stellen könnte. 

Gericht hält anonyme Vorwürfe für substanzlos

Erneut geht es am Ende des fünften Verhandlungstages um das anonyme Schreiben, das Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting vergangene Woche präsentiert haben. Der leitende Ermittler bei der Kripo habe vor Zeuge gesagt, dass man Wolbergs „fertig machen“ werde, heißt es darin. Wittings Antrag, deshalb Ermittlungen aufzunehmen, lehnt die Fünfte Strafkammer am Mittwoch ab. Es sei zwar nicht generell ausgeschlossen, dass man anonymen Hinweisen nachgehe, so Richter Georg Kimmerl. Allerdings müsse ein Gericht dies zuvor sorgfältig prüfen. In diesem Fall sei das Schreiben „völlig allgemein gehalten“, der anonyme Verfasser nenne weder konkrete Tatsachen, noch Personen, noch Zeitpunkte, noch die Gelegenheit, bei der sich der besagte Beamte so geäußert haben soll. Ein „zumindest gewisser Grad an Substanz“ sei nicht vorhanden. Zudem sei die Position des Ermittlers in dem Schreiben ebenso falsch angegeben wie der Sitz der Ermittlungsgruppe. Er gebe es deshalb an die Staatsanwaltschaft weiter, damit die es in eigener Zuständigkeit prüfe.

Rechtsanwalt Witting bezeichnet diese Entscheidung als „sehr bedenklich“. Schließlich sei die Staatsanwaltschaft doch auch anonymen Hinweisen gegen seinen Mandanten nachgegangen. „Das passt überhaupt nicht zu dem, was in diesem Verfahren bisher geschehen ist.“ Bis zum nächsten Verhandlungstag in zwei Wochen werde er darauf entsprechend reagieren.

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Kommentare (43)

  • Rengsburger

    |

    Schon komisch erst will Wolli das er was gefragt wird und wenn er was gefragt wird passt es ihm auch nicht.

    Ich habe mal gehört es gibt keine dummen Fragen. Es gibt nur enthüllende Antworten. Wolli liefert sich selber aus.

  • Empörer007

    |

    Frage:
    der Angeklagte W. antwortet auf die StA-Frage zur “Auf der Platten-Bebauung”… “Welche Wohnungen wurde da geplant?” Antwort v. W. “ganz normale Wohnungen, 1-2 Fam.-Häuser…, Aus den Planungs-Unterlagen geht aber ein wesentlich, grobrigeres Vorhaben, sprich LUXUSHÄUSER, hervor…
    Heute (gleich nach Sitzungeschluß) (s. Wolbergs auf seiner Homepage) schaut der Hr. W. in seinen “Unterlagen u. Aufzeichnungen” nach und erkennt einen kl. einen Unterschied…
    Hat der Hr. W. noch Einblick in die vergangenen Abläufe, führt er gar ein “Privatarchiv”, das es ihm ermöglicht in verwaltungstechnische, vergangene Abläufe und über seine “Glanztaten” sofortie Antworten zu erlangen?…
    Fragen, die man nicht anonym beantworten sollte…

  • Christian

    |

    1. Es war alles Ok
    2. Mein Gott, also bitte, was ist denn schon halbe Million, von der ich gar nix mitbekommen habe! Außerdem hab ich meinen Kaffee immer selber gezahlt. Das ist Beweis genug. Nur die Staatsanwaltschaft will das nicht kapieren!
    3. Und die CSU erst! Die ist so richtig schlimm!

  • Lothgaßler

    |

    @Wolbergs, falls Sie mitlesen:
    Der Spruch”…Der Schaidinger hätte Sie gefressen…” ist wie das Pfeiffen im Walde: Vor Schaidinger hat niemand mehr Angst, und auch der Respekt ist futsch.

    Ich habe schon öfters darauf hingewiesen: Wolbergs war in seiner Zeit als Bürgermeister selbstverständlich informiert (immer über seine Fraktion) und auch beruflich mit Bauangelegenheiten befasst: als Vertreter des OB Schadinger.
    “…Joachim Wolbergs vertrat den Oberbürgermeister im Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, im Kulturausschuss und im Bau- und Vergabeausschuss…” (https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/oberbuergermeister-buergermeister/joachim-wolbergs). Undenkbar, dass ein Vertreter völlig außen vor gelassen wird. Und wenn ein Alphatier einer Fraktion informiert ist, dann beeinflusst bzw. bestimmt dieses auch das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

  • Giesinger

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    Ich hätte einige Fragen zur Agenturrechnung:

    An wen war sie jetzt (ursprünglich) adressiert, an Wolbergs, an die SPD, oder von vornherein an das IZ?
    Wurde sie irgendwann umgeschrieben?
    Wie muß ich mir das vorstellen?
    Hat Wolbergs quasi zur Agentur gesagt “macht mal bitte Werbung für mich und meine SPD” und schickt die Rechnung dem IZ”?
    Wird die Agentur dazu als Zeuge geladen?

    Voll lustig finde ich sonst noch diesen Satz des Anwalts Karl:
    „Mein Mandant weiß nicht mehr, was er sich dabei gedacht hat, als er das geschrieben hat.“

  • Giesinger

    |

    Es gibt heute bereits ein zweites Video. Schuld daran wohl der Bayerische Rundfunk und regensburg-digital.

  • Mr. T.

    |

    Interessante Strategie:

    Aber, so führt Karl weiter aus: „Mein Mandant weiß nicht mehr, was er sich dabei gedacht hat, als er das geschrieben hat.“ Auf jeden Fall sei das keine Unrechtsvereinbarung oder die Verknüpfung der Spende mit einer Diensthandlung gewesen. „Wäre dies die Absicht meines Mandanten gewesen, dann wäre eine solche Dokumentation völlig widersinnig.“
    Die Ausflucht ist also, dass, wenn es eine Unrechtsvereinbarung gegeben hätte, R. dies nicht so geschrieben hätte. Und weil er es so geschrieben hat, dass es wie eine Unrechtsvereinbarung ausschaut, kann es keine Unrechtsvereinbarung gewesen sein. Hat ihm da die Autokorrektur wirklich so einen Streich gespielt, dass sich sein vertipper so liest wie eine Unrechtsvereinbarung? Oder war er einfach nur zu sorglos in seiner Kommunikation?

  • XYZ

    |

    Zweit-Auflage ein ‘perpetuum mobile’ für Prozess/Presse/Publikum:
    Eine Maschine die sich ständig wiederholt wie die Melodie einer Musica.
    Wäre das nicht einfacher gegangen? Mühsam ernähren sich die Eichhörnchen beim Nüsseknacken oder Aktenstudium.

  • Lieschen Müller

    |

    How dare you br and rd?!
    Wolli is suffering……

    Da wurde wohl jemand an seinem politischen Wurzelchakra gekitzelt?

  • Rengsburger

    |

    Lustig ist ja die Aussage der IZ Chef wollte mir ja vor der Wahl schon mehr spenden. Aber das hat er ja nicht gebacken bekommen.

    Bitte 5000 Euro Spende überweisen sonst klappt das mit der Bücherei nicht. ?

  • XYZ

    |

    Lieschen Müller 20.23:
    Chakra, hinduistisch oder buddhistisch ist pfeiltrefflich: das Rad oder der Kreis der irdischen oder geistigen Existenz der wir nicht entfliehen können ausser durch Bewusstsein.

  • Hans Herberger

    |

    Luxusvillen, übernommene Rechungen… was kommt als nächstes ? Immer wenn es interessant wird leiden die Angeklagen an Gedäxhtnislücken oder unter dem neuen Modewort „ unvermeidbarer Verbotsirrtum“. Dieser Prozess und seine Begleiterscheinung zeigen deutlich den Niedergang unserer Demokratie. Nicht eine Staatsanwaltschft oder der Rechtstaat sind das Problem sondern ihre Moralvorstellungen Herr Wolbergs. Sie haben die Wähler nach Strich und Faden zu Gunsten der eigenen Karriere verarscht und besitzen jetzt noch die Dreistigkeit um die Gunst der Wählerschaft mit herzzerreißenden Videobotschaften zu buhlen. Dass ein Verein wie Brücke ihr Tun noch gut heißt und unterstützt zeigt wie weit unsere Gesellschaft gesunken ist. Fakt ist, dass die Taschen der Bauträger prall gefüllt sind und Wohraum für die Normale unbezahlbar ist. Vielen Dank dafür ??

  • Till Rickelt

    |

    @Mr.T.: “Die Ausflucht ist also, dass, wenn es eine Unrechtsvereinbarung gegeben hätte, R. dies nicht so geschrieben hätte. Und weil er es so geschrieben hat, dass es wie eine Unrechtsvereinbarung ausschaut, kann es keine Unrechtsvereinbarung gewesen sein”. Ich musste tatsächlich laut lachen, als ich das gelesen habe. Sinngemäß besagt die Argumentation ja: Wenn ein Bauunternehmer einem Politiker hunderttausend Euro überweist und kurz darauf den Zuschlag für ein lukratives Baugebiet bekommt, ist keine Korruption nachweisbar, weil es ja keine Unrechtsvereinbarung gibt. Wenn der Bauunternehmer bei der Überweisung seiner Spende allerdings als Verwendungszweck angibt: “Spende für Zuschlag bei Baugebiet X wie vereinbart”, ist AUCH keine Korruption nachweisbar, weil niemand, der einen Politiker bestechen will, ja so blöd wäre, eine so offensichtliche Unrechtsvereinbarung einzugegehen (und es deshalb glasklar ist, dass er nur einen Spass machen wollte oder so).

    Was das ganze weniger lustig macht ist, dass sich das jetzt auch nicht wirklich substantiell von der Argumentation unterscheidet, die Wolbergs und Tretzel und ihre Anwälte schon im ersten Prozess bemüht haben – und das durchaus erfolgreich. Da hat Tretzel ja sogar im Schlusswort die Unrechtsvereinbarung (dass die Spenden selbstverständlich im Zusammenhang mit der Vergabe der Baugebiete standen) mehr oder weniger offen zugegeben. Aber klar, war natürlich nur Spass, kein Mensch wäre ja so blöde, in seinem Schlusswort noch…

  • meinekleinemeinung

    |

    Das Bild von den drei Affen wird von W. permanent erweitert.Nix sehen,nix hören,nix sagen,nix verstehen, nix wissen, nix denken, nix gelesen haben wollen, nirgendwo direkt dabei gewesen, nix davon strafbar.

    Das Einzige,was er sicher weiß: das machen die anderen doch auch.

  • Ronald McDonald

    |

    @ Stefan Aigner

    Wie steht es um Ihre Zitattreue?
    Z. B. hier:
    “‘Ich höre noch ziemlich gut, trotz fortgeschrittenem Alters’ geht der Vorsitzende Richter … dazwischen.”
    Radebrechte der präsidierende Iudex tatsächlich so – oder war das dessen “fortgeschrittenes Alters Ego” im Gehörgang des Prozeßbeobachters?

  • Mr. T.

    |

    Ja, diese partiellen Wissens- oder Erkenntnislücken sind schwer zu glauben von jemandem, der sonst sehr mit seiner Kompetenz wuchert und anderen gerne vorhält, dass sie so gar keine Ahnung davon haben, wie es in der Politik zugeht. Und hier zitiere ich mich mal selbst:
    “Allerdings war es doch sehr unglaubwürdig, dass ausgerechnet ein Bürgermeister, OB-Kandidat und Ex-Jura-Student, der massiv um Spenden für seinen Wahlkampf wirbt, überhaupt keine Ahnung vom Parteiengesetz hat; und zwar so wenig Ahnung, dass er nicht mal gemerkt hat, dass er sich vielleicht näher informieren müsste, also quasi keine Ahnung von der Existenz des Parteiengesetzes und der möglichen Unzulässigkeit von Spenden gehabt hat. ”
    Als Bürger muss man sich mehr als verarscht vorkommen! Das kann er ja dem Gericht erzählen, aber doch nicht denen, die ihre Hoffnungen in ihn gesteckt haben. In der Causa BTT will er das Wort “stückeln” gar nicht gekannt haben, in der Causa IZ hat er aber anhand von Strohmannlisten den Eingang gestückelter Spenden für den Stückelnden verifiziert. Dann hat es wieder geheißen, die Spenden wurden nicht gestückelt, da sie wie eingegangen verbucht worden sind, also nicht nach dem Eingang nochmal künstlich aufgeteilt und auf mehrere Buchungen verteilt wurden, was nun mehr als hochkriminell gewesen wäre.

  • Stefan Aigner

    |

    @Ronald

    Wird korrigiert. Danke.

  • Rengsburger

    |

    Roland Mc Donald:

    “Radebrechte der präsidierende ludex tatsächlich so” ?

    Also wenn jemand eine solch komplexe Verhandlung in so kurzer Zeit so aufbereiten kann, müßte man nicht an jeder Kleinigkeit Anstoß nehmen. Niemand ist perfekt.

    Interessant ist doch, dass jetzt die wichtigen Fragen gestellt werden und das von den Richtern und dem Staatsanwälten. Und Wolli kommt kräftig ins Schwimmen.

    So läuft das eben bei normal Sterblichen. Die Richter und Staatsanwälte stellen unangenehme Fragen welche sich aus den Vorgängen ergeben. Wenn das ein Angeklagter damit abtut, dass er nur noch Blödsinn gefragt wird beleidigt er damit die Fragenden.

    Herrn Witting bläst auch ein kalter Wind ins Gesicht. Seine Anträge den Prozess zu verzögern oder eine Verhandlung unmöglich zu machen scheitern alle.

  • Kros

    |

    Du bist unehrlich und ekelhaft. Aigner Du musst dich schämen

  • Westendler

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    “Die besagte Spende räumt R. unumwunden ein. Es sei Praxis bei bei dem Erlanger Immobilienkonzern Sontowski und Partner gewesen, demokratischen Parteien zu spenden. Das habe auch der Firmeninhaber bestätigt. Und R. sei der „festen Überzeugung“, dass man mit einer Spende von 5.000 Euro an eine Partei kein Projekt mit einem Volumen von drei Millionen Euro beeinflussen könne. „Das glaubt doch auch niemand hier im Raum“, so Karl.”

    Schade! Hier wäre die Frage angebracht gewesen: “Ab welcher Summe kann man denn ein Bauprojekt (in Regensburg) beeinflussen?!”

    Langsam findet die Staatsanwaltschaft die richtigen Wege.
    Es muss ja nicht unbedingt der Bauausschuss sein um Einfluss für die Baubranche zu nehmen. Ein OB bzw. 3. Bürgermeister kann dies auch über seine Aufsichtsratsmandate (z. B. Energieversorger)

  • Rengsburger

    |

    Also lieber Kros. Ihren Kommentar verstehe ich überhaupt nicht. Sie trage nichts aber auch gar nichts zu der Sache bei. Beleidigen aber einen Journalisten der sich mit der Angelegenheit von Anfang an neutral und unvoreingenommen beschäftigt hat.

    Stellen Sie sich mal vor jemand würde einen solchen Kommentar über Wolbergs schreiben.

    Zu Westendler: Herr Wolbergs hat doch wie gestern bekannt wurde Herrn Schaidinger in einigen Ausschüssen vertreten. Und in zumindest einem Fall wurde doch auch eine Angelegenheit von Schmack behandelt. Noch Fragen?

  • Piedro

    |

    @Giesinger
    Herr W. hat in seinem letzten Video gesagt er hätte “zugesagt” nach jedem Prozesstag ein Bekenner-, tschuldigung, Bekenntnisvideo zu veröffentlichen. Leider sagte er nicht wem er das zusagte.
    Für ein Link zu diesen Zeitzeugnissen bin ich immer dankbar. Auch wenn Herr W. sich hier nicht selbst beteiligen mag, mir darf er gern zu Ohren kommen.

    @Rengsburger
    Das war eine Beleidigung? Schau an. Ich dachte sowas wird hier nicht freigeschaltet.

  • gustl

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    Es war anscheinend allgemein bekannt, dass unter Schaidinger das “Polit-Büro” regelmäßig tagte, das wohl zumindest mit Schaidinger, Schlegel, Weber, Wolbergs und Hartl besetzt war. Es hieß, dass dort die Entscheidungen des Stadtrates festgelegt wurden und wer es mit seinem Anliegen dahinein schaffte, hatte schon fast gewonnen. Kaum zu glauben, dass da nicht über die Vergabe der städtischen Grundstücke gesprochen wurde.

  • R.G.

    |

    @Rengsburger
    Kinder muss man nicht immer verstehen, Hauptsache man mag sie.

    Wäre es nicht niedlich, wenn sie eigene Sätze zu bilden versuchten, gleich nachdem sie die Umlaute erlernten?
    So nach der Art, der Löhrer ist höute kränk, dem Rüdi üst längwöilig, där Stöfän Äigner müss sich schämen.

  • da loisl

    |

    Es ist verständlich und das gute Recht Angeklagter, die Sachverhalte, auf denen die Anklage fußt, anders zu beurteilen als die Staatsanwaltschaft. Es ist auch ihr gutes Recht, die Schuld nicht anzunehmen, sie zu verdrängen. Ob es eine kluge Strategie ist, ist eine andere Frage.

    Fakt ist, der Altruismus der Spender ist vor allem, wenn es um hohe Summen geht, eher nicht gegeben. Die Lebenserfahrung sagt, dass bei hohen Spenden an Politiker ein Return erwartet wird. Deshalb fordert u.a. das Parteiengesetz die Offenlegung von Spenden ab 10.000 EUR. Diese Grenze wurde nach dem Parteispendenskandal der CDU eingeführt, damit die WählerInnen wissen, wer auf diesem Feld aktiv ist.

    Das Strafrecht sieht m.W. keine Strafbarkeit von Mitgliedern des Bundestags, der Landtage und Kommunalparlamenten vor, weil sie im Gegensatz von z.B. Bürgermeistern keine Amtsträger sind. Ein Oberbürgermeister ist Amtsträger und muss sich wie jeder Angestellte und Beamte an Vorschriften halten und daran messen lassen. Um bereits den Anschein der Käuflichkeit von Verwaltungsentscheidungen zu vermeiden, um nichts anderes geht es auch bei Stadtratsentscheidungen, hat z.B. die Stadt Regensburg eine Korruptionsrichtlinie erlassen, wenn auch später als manch andere Kommune. Diese Kommunen gingen sogar noch einen Schritt weiter und haben ihren Eigengesellschaften diese Richtlinie im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses aufgegeben.

    Eine Bebauung im Rahmen der Ortsabrundung Auf der Platte, konnte nur mit wenigen Einfamilienhäusern oder Doppelhäusern erfolgen, wenn man sich die Umgebungsbebauung ansieht. Bei den hohen Grundstückspreisen, die dort gelten, wären nur sehr finanziell potente Käufer in Frage kommen und sie waren wohl auch die Zielgruppe des IZ. Jede andere Vorstellung ist abenteuerlich.

    Wenn die Entscheidung für Lago II so bedeutungsvoll für die wirtschaftliche Entwicklung war, wie im Verfahren vorgetragen wird, stellt sich die Frage, weshalb damit nicht der Planungsauschuss des Stadtrats befasst wurde. Nachdem, was bisher bekannt ist, handelte es sich wohl eher um eine Landratsentscheidung, auch wenn sie in diesem Falle vom OB getroffen wurde. Von Landratsentscheidungen spricht man, wenn eine nicht vom BauGB getragene Aussenbereichsentscheidung getroffen wird und die Entscheidung nur auf Initiative des Landrats erfolgt.

    Wer die Arbeitsweise von Gemeinderäten kennt, weiß, dass Sitzungen im Regelfall nur als Ergebnis protokolliert werden. Die Beiziehung der Protokolle des Planungsausschusses der Stadt bringen daher kein Licht in die Angelegenheit. Allerdings sollte ein Bürgermeister, der Mitglied des Stadtrats war und im Koalitionsauschuss neben dem Fraktionsvorsitzenden über Angelgenheiten verhandelte und entschied, seine Rolle nicht kleinreden. Dass der SPD-Fraktionsvorsitzende und die örtliche CSU-Stadträtin die Ansiedlung eines Ladenzentrums auf dem nördlichen Rübenhof anders beurteilte als die Stadtverwaltung war der Presse vor 2014 zu entnehmen. Die Stadträtin konnte sich in ihrer Fraktion aber nicht durchsetzen. Die Hoffnung des Investors konnte sich somit nur auf die SPD-Fraktion und deren OB-Kandidaten gründen.

  • Stefan Aigner

    |

    @loisl

    Über die LAGO A3-Halle wurde im Planungsausschuss abgestimmt.

  • Giesinger

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    @Piedro, Sie müssen lediglich in Ihrer Suchmaschine nach seiner facebook-Seite suchen. Ich bin nicht bei facebook, aber man kann die Videos und sonstige Kommentare (meist die seiner Jünger) dort sehen.
    Eventuell ein paarmal die Aufforderung zur Anmeldung wegklicken bzw. auf später klicken.

  • Markus Frowein

    |

    Zitat aus J. Wolbergs’ Video: ” … weil sowohl der Bayerische Rundfunk, als auch
    Regensburg Digital – ohne zu recherchieren – Dinge in die Welt gesetzt haben, …”

    In der fraglichen Sitzung des “Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
    Wohnungsfragen” vom 10.03.2009 ging es darum, ob durch die Stadtverwaltung
    “in enger Abstimmung mit dem Eigentümer Fördermittel beim Umweltministerium beantragt werden sollen, um ein Energiekonzept für die Stadtentwicklung des Zuckerfabrikgeländes zu erarbeiten”.

    Hier geht es also darum, dass eine Kommune für einen privaten Bauträger
    Fördermittel beim Umweltministerium beantragt, wobei hier allgemein gilt:
    “Als Projektträger kommen vorrangig Kommunen in Betracht, die dann auch
    den erforderlichen 20-%-Eigenanteil an der Finanzierung beisteuern müssen”.

    Hier wäre interessant, ob die Stadt Regensburg 20 % Anteil beigesteuert hat.

    Zum Sitzungsprotokoll vom 10.03.2009:
    https://srv19.regensburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3950

    Es muss bemerkt werden, dass diese Sitzung allein nicht die vielfältigen Planungen
    und/oder Verflechtungen zwischen der Stadt Regensburg und der Firma Schmack
    wiedergibt, vielmehr gibt es weitere Sitzungen, von denen ich noch eine anführe:

    Sitzung vom 14.10.2008 (Rahmenplan “Innerer Osten”):
    https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/regensburger-sitzungsdienst/sitzungen-uebersicht

    Zum Glück sind ja alle Sitzungen seit 01.11.2006 lückenlos dokumentiert, also
    falls sich jemand berufen fühlt, dem Thema weiter nachzugehen, nur zu … ;-)

    https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/regensburger-sitzungsdienst

  • Rengsburger

    |

    Markus Frowein:

    Sehr interessant und aufschlußreich was da alles so ans Tageslicht kommt. In dem Antrag der FDP ist ja die Firma Schmack sogar namentlich genannt.

    Mir reicht ja schon, dass die Verteidiger so tun als hätte ein 3. Bürgermeister Wolbergs nichts aber auch gar nichts mit Planung und Bauen zu tun und dann stellt sich heraus, dass Wolbergs öfter mal den Planungsausschuss geleitet hat.

    Sind die Verteidiger wirklich so blauäugig u glauben die kommen mit so was durch? Es wäre schön wenn man von den Beschuldigten mal die ganze Wahrheit hören würde.

  • Mr. B.

    |

    Zu
    Kros
    14. November 2019 um 09:57| #
    “Du bist unehrlich und ekelhaft. Aigner Du musst dich schämen”

    Wollen Sie die wirklich freie und ehrliche Presse in Regensburg beleidigen?
    Alleine mit diesem Satz haben Sie geschrieben und auch bewiesen, auf welcher Seite des Rechts Sie vermutlich stehen?
    Ich glaube eher, dass Sie sich schämen sollten! Schade, dass in diesem Prozess nicht mehr Namen von Personen genannt werden, welche sich vermutlich Vorteile aus den vermutlich rechtswidrigen Handlungen der Stadtspitze und deren Helfershelfern erschleichen und erschwindeln konnten!
    Und…bitte glauben Sie mir, dass Sie mit Ihrer Meinung mittlerweile vermutlich einer Minderheit angehören und das ist auch gut so für unsere noch bestehende Demokratie!!

  • Markus Frowein

    |

    @ Rengsburger (14. November 2019 um 15:31)

    Ich finde weder die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen (angeblich) vom 02.10.2008, noch den dazugehörigen FDP-Antrag.
    Der andere, der zur Sitzung vom 10.03.2009 gehört, ist auf den 09.02.2009 datiert und
    quasi nur eine Erinnerung an den Antrag, der vier Monate zuvor gestellt worden ist:
    https://srv19.regensburg.de/bi/___tmp/tmp/45081036698883507/698883507/00033554/54-Anlagen/01/FDP-Antrag.pdf

  • Lothgaßler

    |

    @gustl:
    Sehr richtig, so wird Kommunalpolitik gemacht: Vorbereitung im kleinen Kreis, Verwaltung instumentalisieren, OK abholen im Gemeinde-/Stadtrat. Leider gibts aus den Hinterzimmern der Macht (Polit-Büro/ Elefantenrunde) keine Protokolle.

  • Giesinger

    |

    Nachzutragen habe ich wieder Folgendes:

    Herr Wolbergs war wohl jahrelang Betreiber der Mälze-Gastronomie.
    Hat er da noch nie was mit Rechnungen zu tun gehabt?
    Oder Kassenbuchführung?
    Seine Frau, die Kassier in seinem Ortsverein war, ist die nicht bei einer Bank beschäftigt gewesen?

    Im Zweifelsfall nix gewußt haben zu wollen, von nix eine Ahnung gehabt zu haben, aber zu wissen wollen, wie man “gute Kommunalpolitik” macht?

    Gut ist immer dann, “wenn ein Geld” reinschneit, vom Himmel.
    Wieviel, egal. Wenn’s nicht reicht, sagt die Sekretärin Bescheid. Dann trifft man sich halt mit Spendern zur Spendenakquise.

  • Giesinger

    |

    @Kros 14. November 9:57

    Hätten Sie nicht Stefan Aigner, sondern irgend einen anderen Kommentator hier, mit diesen billigen, windigen Worten angesprochen, wären Sie wohl sofort gelöscht worden.

    Dieses Forum hat mitunter hohe Qualität aufzuweisen, auch wenn es oft auch nur der Unterhaltung oder dem Luft rauslassen dient.

  • Rengsburger

    |

    Geisinger:

    Stefan Aigner wird doch nur deshalb beleidigt weil die Angst vor ihm haben. Wolbergs lässt sich auch keine Gelegenheit aus auf RD oder Foren Schreiber zu schimpfen. Gleichzeitig schimpft er dann auf die SZ den BR, die MZ oder Focus.
    Wir befinden uns also in guter Gesellschaft. Schämen sollten sich die Anderen.

    Und ausserdem noch was. Es ist nicht die Hauptaufgabe eines Staatsanwaltes sich mit Politik auszukennen. Seine Hauptaufgabe in diesem Fall ist die Korruptionsgesetzte genauestens zu kenne und diese anzuwenden ohne Ansicht auf die Person oder auf das Amt des Menschen.

  • Empörer007

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    zu Giesinger:
    Über die kaufmännischen u. buchhalterischer “Fähigkeiten” des Angeklagten W. ist ja inzwischen viel, ja viel ge-(be)-schrieben worden…
    Die kaufm. Praktiken des Mälze-GF W. sind ja pressemäßig hinlänglich bekannt, zumal die Stadt Rbg. für das “Schlamassel” des Hrn. “Mälze-GF “letztendlich unter die Arme” greifen musste…, alles Nachzulesen in RD bzw. in den Foren.
    Dass der Hr. W. unter einer gewissen “Dyskalkulie” leiden könnte, das kann man nicht ausschließen…, wer, z. B., trotz “kompetenter Hilfe” und Unterstützung (Ehefrau) bis vor Kurzem weder eine Online-Banküberweisung tätigen noch eine GuV-Rechnung lesen konnte, das sollte doch auch zu denken geben!
    Zumal sich der Kanditat W. erneut zutraut, die Geschicke der Stadt Regensburg mit einem Etat > 750 Mio. EUR (?) stemmen zu wollen…,
    Armes Regensburg, wer dann dem OB W. wieder “ausgeliefert” ist…, aber “Trost”…, “Er kniet sich (wieder) rein”…

  • Monetäre Kriterien

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    Dieser Prozess ist ein wahres Zeugnis der Karnevalisierung (Verkehrung ins Gegenteil) von Politik, Demokratie … und irgendwann dann auch von Vermögen. Ein sich im Kreis drehen um das Sich-im-Kreis-drehen Willen.

    Ein Gesetz, dass die Offenlegung von Spenden ab 10.000 € verlangt, liefert das Schlupfloch (Strohmannsystem) gleich mit. Somit kann alles, was sich auf dieses Gesetz bezieht, auf irgendeine Art legitimiert werden. Weil das Gesetz ein Gesetz ist, obwohl es kein Gesetz ist.

    Es wäre wünschenswert, wenn ein OB-Kandidat bzw. eine Partei bei einer Wahl mal ganz ohne Wahlkampf gut abschneidet. Wenn die Wähler (oder Politikkonsumenten?) mündiger wären und weniger empfänglich für bereits vorgekaute Informationen im Sinne von Werbung.

    Der Verbraucher sollte sich weniger um die Verteidigung seines Arbeitsplatzes kümmern und auch mal aufhören seine Nachbarn mit blöden Investitionen versuchen zu beeindrucken. Er sollte viel mehr in der Lage sein Kompetenz und Sympathie zu bewerten und nicht einfach nur den (m/w) wählen, der (m/w) die coolste Streichholzschachtel verteilt oder besonders schöne lange Beine zur Schau stellt (um nur 2 Bsp. zu nennen).

    Wenn man heutzutage nur noch “Bahnhof” versteht, dann ist man vermutlich genau auf der Richtigen Spur. Mehr sollte auch gar nicht vermittelt werden.

    Außerdem tut mir Herr Witting Leid. Es ist ja nicht auszuschließen, dass er selbst dem Wohlberg’schen Framing anheim gefallen ist.

  • XYZ

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    Rengsburger 15.11, 08.14:
    Natürlich ist oder sollte es nicht Hauptaufgabe eines StA sein sich mit Politik auszukennen. Aber er sollte wenigstens was von Verwaltung verstehen, das haben sie weniger gelernt.

  • Julian86

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    Erfrischendes in grauen Novembertagen liefert der bekannte Ex-BGH-Richter in dieser verlinkten Rezension, ein aktuelles Buch eines Amtsrichters betreffend. Ein Zitat:

    “Wer braucht Beweise, wenn er eine Überzeugung hat?”

    Eine Buchbesprechung, die über jeden viel zu stark gezuckerten Glühwein, weswegen Weihnachtsmärkte zu meiden ich empfehle,
    locker hinweghilft und den Blick auf diesen aktuellen Regensburger Strafprozess gar schärfen mag …

    https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/justizversagen-richter-knallhart-ueber-dem-abgrund-kolumne-a-1297412.html

  • Regensbsurger

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    Dass Thomas Fischer das Buch des Dinslakener Amtsrichters Thorsten Schleif verrissen hat ist Ihnen aber schon auch aufgefallen @Julian86 ?

    Wenn Sie annehmen, dass das Lesen dieser Rezension den Blick auf den Richter des aktuellen Regensburger Strafprozesses schärfen könnte, muss ich annehmen, dass Sie zu viel zu stark gezuckerten Glühwein konsumiert haben.

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drin