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Tag 9 im zweiten Wolbergs-Prozess

„Mir wurde oft erklärt, dass das alles ganz normal ist.“

Den einen hat das genaue Procedere nicht interessiert, die andere stieg wegen der Genehmigung für eine Logistikhalle der Schmacks aus der Bunten Koalition aus. Die Aussagen der Stadträte Horst Meierhofer und Tina Lorenz beim Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs bieten Einblick in die politische Entscheidungsfindung bei dem Bauvorhaben. Lorenz empfand einiges als „seltsam“, hat aber vor Gericht große Erinnerungslücken.

Ein Bild aus (halbwegs) glücklichen Koalitionstagen 2015. Heute findet Tina Lorenz manche Vorgehensweisen von Joachim Wolbergs “seltsam” und er bezeichnet sie als “völlig überfordert”. Foto: Archiv

„Das habe ich nicht gemacht.“ „Da habe ich nichts gemacht.“ „Hier habe ich überhaupt nichts gemacht.“ Es kommt eher selten vor, dass ein Politiker auflistet, was er alles nicht gemacht hat, doch das Setting für Joachim Wolbergs beim zweiten Korruptionsprozess vor dem Landgericht Regensburg ist ein etwas anderes.

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Am Donnerstag geht es vor der 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl um eine so betitelte „To Do-Liste“, die ihm aus dem Hause der Gebrüder Schmack einen Tag nach der gewonnenen Stichwahl übermittelt wurde. Punkt für Punkt wird darin aufgelistet, welche Schritte sich die beiden Brüder Martin und Ferdinand Schmack mit Blick auf ihre Bauvorhaben von Politik und Verwaltung in Zukunft erwarten und wie sie sich die künftige Weiterentwicklung im Stadtosten von Regensburg vorstellen. Punkt für Punkt werden mit einem jeweils vorangestellten „To Do“ unter anderem die Projekte Candis II, Ostiense, Gleisdreieck, Nördlicher Rübenhof und Kremser Straße aufgelistet, versehen mit den Entscheidungen, die die Unternehmer für notwendig halten, und Argumenten, die ihre Position untermauern.

“Habe den Schmacks die Suppe versalzen.”

Für die Staatsanwaltschaft ist das Auffinden der Liste bei Joachim Wolbergs ein Beleg dafür, dass es eine Vorzugsbehandlung für die beiden Brüder durch den Oberbürgermeister gegeben habe, die in Zusammenhang mit den 80.000 Euro an Wahlkampfspenden stehen könnte, die zwischen 2012 und 2014 flossen. Wolbergs zeigt sich hingegen froh darüber, dass diese Liste am 8. Verhandlungstag komplett verlesen wird. Denn der Abgleich mit seinem tatsächlichen Handeln zeige klar, dass ihm niemand vorwerfen könne, „ich hätte die Firma Schmack in irgendeiner Weise bevorzugt“. In einem Fall, der von ihm favorisierten Verlegung eines Ausweichplatzes für den VfR Regensburg ins Gleisdreieck – dort wollen die Schmacks Wohnungen bauen – habe er ihnen sogar „die Suppe versalzen“, so Wolbergs. „Das hätte die Fläche völlig wertlos gemacht.“

Die Kammer hört interessiert zu. Mehrfach fragt Georg Kimmerl nach. Man werde die Liste an Planungsreferentin Christine Schimpfermann übermitteln, kündigt der Vorsitzende an. Diese könne bei ihrer nächsten Zeugenvernehmung Wolbergs’ Aussage gegebenenfalls bestätigen „oder auch nicht“.

“…dafür bin ich nicht der Fachmann.”

Am Vormittag haben bereits zwei Stadträte ausgesagt. Horst Meierhofer (FDP) ist, Tina Lorenz (parteilos) war Mitglied der Bunten Koalition, als über die Baugenehmigung für die Logistikhalle (LAGO A3) der Schmacks auf dem Areal der Schlämmteiche der früheren Zuckerfabrik gesprochen wurde, die Wolbergs im September 2016 schließlich unterschrieb. Den Tenor der bisherigen Beweisaufnahme bestätigen im Kern beide: breite politische Zustimmung für das Vorhaben, aber deutliche Warnungen und Ablehnung aus der Verwaltung, was die von Wolbergs am Ende erteilte Einzelgenehmigung nach § 35 Baugesetzbuch betrifft.

„Ob das genehmigungsmäßig machbar war, dafür bin ich nicht der Fachmann“, so Meierhofer. Aber die Argumente, dass damit Arbeitsplätze geschaffen würden und dass es schnell gehen müsse, hätten für ihn Sinn gemacht. Und er glaube nicht, dass „das Procedere der Genehmigung“, ob nun über Bebauungsplan oder per Einzelgenehmigung, Teil der Fragestellung gewesen sei, als er bei einem Treffen des Koalitionsausschusses seine grundsätzliche Zustimmung gegeben habe.

„Und alle haben gesagt: Wolbergs mach.“

Wolbergs-Verteidiger Peter Witting übt nach Meierhofers Aussage deutliche Kritik an dem FDP-Stadtrat. Als politischer Vertreter könne dieser sich nicht „so einfach aus der Verantwortung stehlen“. Das rechtliche Problem, die Bedenken der Verwaltung gegen eine Genehmigung nach § 35, seien ausweislich der Einladung zu dem fraglichen Koalitionsausschuss „klar auf dem Tisch“ gelegen. Jeder habe es gewusst. „Und alle haben gesagt: Wolbergs mach.“

Laut dem Protokoll der Sitzung habe auch Planungsreferentin Schimpfermann sogar vor eventuellen Schadenersatzansprüchen der Schmacks gewarnt, sollte es keine zeitnahe Genehmigung der Halle geben. Bei ihrer Zeugenaussage hatte Schimpfermann zudem erklärt, dass sie die Ansiedlung von Gewerbe auf der Fläche für wünschenswert gehalten habe. Ihre Unterschrift aber wollte die städtische Spitzenbeamtin nicht unter die Baugenehmigung setzen.

Heftiger Streit und “seltsame” Forderung

Etwas anders fällt die Schilderung von Tina Lorenz aus. Bei einer ersten Sitzung des Koalitionsausschusses 2015 sei die Halle den Stadträten mit Argumenten schmackhaft gemacht worden wie: Arbeitsplätze, das sei gut für die Wirtschaft und der Tatsache, dass es dort schon eine solche Halle gebe, genehmigt nach § 35 unter Hans Schaidinger (wer die Genehmigung unterschrieben hat, ist bislang unklar). Deshalb habe auch sie dem Vorhaben zugestimmt. Erst später seien die Umwelt-, Artenschutz- („Vogelparadies“) und Genehmigungsbedenken aufs Tapet gebracht worden.

Bei einer Sitzung im Sommer 2016, die Ermittlungen liefen bereits, habe es eine heftige Auseinandersetzung zwischen Wolbergs und Armin Frohschammer, Leiter des Bauordnungsamtes, gegeben. Dieser habe einen Schmack-Plan präsentiert, in dem bereits vier Hallen eingezeichnet waren, erklärt, dass er schon gegen die Genehmigung der ersten Halle protestiert habe (das steht im Widerspruch zu Frohschammers Zeugenaussage vor Gericht) und dass er seine Unterschrift für eine zweite solche Halle keinesfalls geben werde. Wolbergs habe gebrüllt und angekündigt, Frohschammers Behauptungen ganz genau zu überprüfen.

Von den Koalitionären habe er eine neuerliche Entscheidung zu dem Thema verlangt. „Damit ihr bei der Staatsanwaltschaft sagen könnt, das war auch eure Idee“, habe er ihrer Erinnerung nach gesagt. Als Nötigung zur Falschaussage habe sie diesen Satz zwar nicht empfunden, erklärt Lorenz später auf Nachfrage, aber nicht nur sie habe das Procedere für “seltsam” gehalten, sondern insbesondere auch der Fraktionschef der Freien Wähler, Ludwig Artinger. Dieser habe einen neuerlichen Beschluss der Koalition abgelehnt. „Ich fand das seltsam, weil Herr Artinger sonst immer allem zugestimmt hat.“ Eine Abstimmung, die im Protokoll der Sitzung vermerkt ist, habe es ihrer Erinnerung nach denn auch nicht gegeben.

“Die einzige Option war, auszusteigen.”

Für Lorenz war dieses Ereignis Anlass, die Koalition zu verlassen. Öffentlich erklärte sie damals lediglich, dass die Vertrauensbasis nicht mehr vorhanden sei, um weiter der Bunten Koalition angehören zu können. Gegenüber der Kripo sagte sie später aus, dass sie für diese Entscheidung die Verantwortung nicht mittragen wollte.

„Nein“ zu sagen, die generelle Möglichkeit zum Widerspruch, sei für sie innerhalb der Koalition nur „in ganz engem Rahmen möglich” gewesen, erklärt Lorenz am Donnerstag. „Die einzige Option für mich war, auszusteigen.“

Wenig verwunderlich ist es vor diesem Hintergrund, dass die anschließende Befragung durch die Verteidiger sehr intensiv ausfällt. „Ist es als Politikerin denn nicht Ihre Aufgabe, zu widersprechen?“, fragt Peter Witting. Sie habe in der Koalition als Einzelstadträtin die schlechteste Position gehabt, rechtfertigt sich Lorenz. Sie könne froh sein, überhaupt dabei zu sein, habe es immer wieder geheißen. Kritik von ihr sei abgebügelt oder „überhört“ worden. Auch sei ihr immer wieder erklärt worden, „dass das alles ganz normal ist“.

„Nicht regierungsfähig und völlig überfordert“

Mehrfach verweist die 38jährige dann auf Erinnerungslücken zum Zeitablauf und zu Passagen in Protokollen von zwei Koalitionsausschüssen, die sich trotz mehrfacher Nachfragen nicht auflösen. Immer wieder kommt es zu Missverständnissen, manchmal reden Lorenz und die nachfragenden Verteidiger länger aneinander vorbei. „Wenn wir lauter solche Zeugen hätten wie Sie, könnten wir hier einpacken“, moniert Schmack-Verteidiger Michael Haizmann irgendwann. Sie habe vor drei Jahren ihre sämtlichen Unterlagen den Ermittlungsbehörden und dem Gericht überlassen, rechtfertigt sich Lorenz. Bei ihren grundsätzlichen Aussagen aber bleibe sie.

Wolbergs lässt, nachdem Lorenz den Sitzungssaal verlassen hat, kein gutes Haar an der früheren Koalitionspartnerin. Deren einzige Leistung sei es gewesen, Videoübertragungen aus dem Stadtrat in den Koalitionsvertrag hineinzuverhandeln. Am Ende habe sie einfach nach irgendeinem Grund gesucht, um die Koalition zu verlassen. Lorenz sei „nicht regierungsfähig und völlig überfordert“ gewesen. Außerdem habe es immer mehr Kritik von ihrer Basis, Bekannten und Medien gegeben. Da sei das einfach ein willkommener Anlass für die Stadträtin gewesen.

Die üblichen Kontroversen

Wieder einmal braust Wolbergs auf, während er all das ausführt. Als er wieder einmal vom „idiotischen Verhalten“ der Staatsanwaltschaft spricht, schreitet Richter Kimmerl ein. „Wenn das nochmal passiert, müssen Sie mit Maßnahmen rechnen.“ Welche das den seien, gibt Wolbergs zurück. „Darf man mich dann auch nicht als korrupt bezeichnen?“, legt er nach. Seines Wissens sei das in diesem Prozess noch nicht passiert, sagt Kimmerl ruhig. Und das gehe auch nicht. Aber im anderen Verfahren, beharrt Wolbergs. „Ich bin aber froh, dass sie zumindest jetzt gesagt haben, dass man mich nicht korrupt nennen darf.“

Ein Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung, das auf Anregung von Michael Haizmann während der Mittagspause hinter den Kulissen geführt wird, bleibt ohne nennenswertes Ergebnis. Es sei nicht um eine Verständigung im Hinblick auf eine Strafe, sondern ausschließlich um verfahrensrechtliche Aspekte gegangen, gibt Georg Kimmerl später zu Protokoll. Mann habe „sehr kontrovers“ über Aspekte einer möglichen Straffung des Verfahrens und die Abladung von Zeugen diskutiert – ohne Konsens.

Als Kimmerl die Position von Rechtsanwalt Witting während dieser Unterredung ins Protokoll diktieren will, widerspricht dieser immer wieder. „Das habe ich nicht gesagt.“ Als Kimmerl fragt, was er denn gesagt habe und im Protokoll sehen haben wolle, winkt der Wolbergs-Verteidiger ab und meint: „Dazu habe ich jedenfalls nichts gesagt.“ Dann streiche man das eben komplett, meint Kimmerl leicht genervt und fügt noch an, dass die Kammer eine mögliche Abtrennung des Verfahrens von Thomas R., dem früheren Geschäftsführer von Sontowski & Partner, der wegen Bestechung angeklagt ist, zu einem späteren Zeitpunkt für „nicht ausgeschlossen“ halte.

Kommt “Kronzeuge” Dietlmeier?

Der Prozess wird in zwei Wochen fortgesetzt. Dann steht laut Terminplan die Aussage von Thomas Dietlmeier an. Der frühere Frontmann des „Immobilien Zentrum Regensburg“ ist bereits per Strafbefehl unter anderem wegen Bestechung von Joachim Wolbergs zu einer einjährigen Bewährungsstrafe plus 500 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Er gilt als wichtiger Belastungszeuge der Staatsanwaltschaft. Mehrfach hat er aber über seine Anwaltskanzlei Gauweiler zu verstehen gegeben, dass er nicht aussagen will. Zuletzt offenbar mit Verweis auf ein angeblich noch laufendes Ermittlungsverfahren. Ein solches aber habe man trotz intensiver Recherche nicht finden können, sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier am Donnerstag. Und eine Rückfrage des Gerichts ließen die Dietlmeier-Anwälte bislang unbeantwortet.

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Kommentare (43)

  • Rengsburger

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    So so er hat den Schmacks die Suppe versalzen.

    Unterschreibt aber in einem anderen zwielichtigen Fall die Baugenehmigung gegen den Rat seiner Verwaltung ungewöhnlicher Weise persönlich. Wenn das keine Bevorzugung ist versteh ich die Welt nicht mehr.

  • Rengsburger

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    Einen Tag nach der Stichwahl haben die Unternehmer also ihre Forderungen an dem im Wahlkampf üppig unterstützten Wolbergs gestellt.

    Das Wolbergs nicht dazu gekommen ist alles voranzutreiben ist doch für ihn nicht entlastend.

    Was wäre passiert wenn er noch 5 Jahre im Amt geblieben wäre?

    Außerdem hat die eine Unterschrift die er für die Schmacks geleistet hat den Unternehmern schon Millionen eingebracht. So waht???

  • Ely

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    Kittel, der nicht gerade ein Freund Wolbergs ist, attestiert ihm Menschenfängerpotential. Auch ich habe mich von ihm begeistern, fangen lassen. Logischerweise wählte ich ihn 2014 auch als OB-Kandidat und freute mich über seinen Wahlerfolg. Es schien, mit ihm würde eine neue Zeit in Regensburg anbrechen, ein anderes gesellschaftliches Klima geschaffen. Nach allem, was in den bisherigen Prozesstagen auftauchte, bin ich nur noch enttäuscht und verärgert über meine Naivität.

    Immer deutlicher wird erkennbar, dass er seinem Vorgänger in Sprache und Gehabe nacheifert und ihn übertreffen will. Leider muss ich feststellen, er kann ihm keinster Weise das Wasser reichen. Schließlich wurden jenem zu keiner Zeit vor Gericht ähnliche Vorwürfe gemacht. In Abwandlung eines Sprichworts muss man wohl sagen, was Hans kann lernt Hänschen nimmermehr.

    W ist in keinster Weise bereit Verantwortung zu übernehmen, reagiert auf alles wie ein kleines jähzorniges Kind, das zur Überdeckung seiner Schandtat laut wird und mit dem Fuß aufstampft. Bezeichnend die Aussage von Frau Lorenz heute, dass es zwischen W und dem Leiter des Bauordnungsamtes wegen der rechtswidrigen Baugenehmigung zu einer lautstarken Auseinandersetzung gekommen sei. Die Aussagen von Frau Lorenz halte ich für glaubwürdig, weil sie W nichts zu danken hat, anders als die städtischen Referenten und mancher Politiker.

    W hat ein sonderbares Rechtsverständnis, wenn er überhaupt eines hat. Als OB hätte er sogar einen rechtswidrigen Beschluss des Stadtrats zur Bebauung der Klärschlammteiche beanstanden müssen. Dass die Baugenehmigung rechtswidrig war, ist wohl unstrittig. Die Bauherren hatten mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg, in dem sie die Auflage des Gründachs im Wege eines Vergleichs weg verhandeln konnten. Die Stadt war an dem Vergleich interessiert, weil sie die Feststellung der Rechtswidrigkeit durch das Verwaltungsgericht vermeiden wollte. Gerade anders als vom Anwalt Ws dargestellt wird ein Schuh aus dem Vergleich.

    Charakterlich hat W in den bisherigen Verfahren Einblicke in die Abgründe seines Seelenlebens gegeben. Frau Lorenz macht er ebenso klein wie alle anderen, die nicht seiner Ansicht sind. Seinem Parteifreund Hartl bescheinigte er in einem der abgehörten Telefonate schlechte Charaktereigenschaften, gleichzeitig bezeichnete er ihn in dem Verfahren als seinen Vertrauten.
    Anscheinend hat er sich das Prinzip seines Vorgängers, Weihrauchkesselschwinger um sich zu scharen, bereits zu Beginn seiner Amtszeit zu eigen gemacht. Die vermeintlich 70% Zustimmung bei der OB-Wahl sind ihm wohl zu Kopf gestiegen. Schade! Es hätte alles anders verlaufen können. Man sagt: Hochmut kommt vor den Fall.

  • Piedro

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    “Für die Staatsanwaltschaft ist das Auffinden der Liste bei Joachim Wolbergs ein Beleg dafür, dass es eine Vorzugsbehandlung für die beiden Brüder durch den Oberbürgermeister gegeben habe, die in Zusammenhang mit den 80.000 Euro an Wahlkampfspenden stehen könnte, die zwischen 2012 und 2014 flossen. ”
    Zumindest belegt das, dass diese Herren sich in der Position sahen dem Bürgermeister To Dos auf den Tisch zu legen. In dieser Position sind sonst eher Vorgesetzte.

    “Denn der Abgleich mit seinem tatsächlichen Handeln zeige klar, dass ihm niemand vorwerfen könne, „ich hätte die Firma Schmack in irgendeiner Weise bevorzugt“. ”
    Aha. Er hat all seine Spender in gleicher Weise bevorzugt? Immerhin.

  • XYZ

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    Nicht normal sondern seltsam. Politiker setzten sich über stringente Normen des BauGB mit fragwürdigen Argumenten hinweg. Dabei wurde die Gelegenheit hintan gestellt aus einem Scherbenviertel ein ansehnlicheres Quartier z. B. für mindestens ebenso dringende
    Wohnungen zu planen buchstäblich verscherbelt.

  • Kernel

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    … eine so betitelte „To Do-Liste“, die ihm aus dem Hause der Gebrüder Schmack
    „Ob das genehmigungsmäßig machbar war, dafür bin ich nicht der Fachmann“, so Meierhofer.
    Das rechtliche Problem, die Bedenken der Verwaltung gegen eine Genehmigung nach § 35, seien ausweislich der Einladung zu dem fraglichen Koalitionsausschuss „klar auf dem Tisch“ gelegen. Jeder habe es gewusst. „Und alle haben gesagt: Wolbergs mach.“

    Welche Volksvertreter habe wir da gewählt? Für mich wird immer klarer – keiner der bis jetzt dabei war wird meine Stimmen im nächsten Jahr bekommen. Als Bürger der Stadt Regensburg fühle ich mich mittlerweile absolut verschaukelt.
    NB: Ich hätte schon gedacht wir haben Fachleute und keine Ja-Sager gewählt.

  • Mr. T.

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    Ely, so ist’s vielen gegangen. Für mich ist ihm aber schon vor den ersten Vorwürfen etwas der Glanz verloren gegangen. Vor allem durch seine unveränderte Immobilienpolitik und sein Auftreten. Einzig sein vorbildliches Verhalten beim Umgang mit den Geflüchteten hat mich noch beeindruckt. Und mittlerweile ist er natürlich untragbar geworden.
    Er hätte die Spenden (vor allem in dieser Höhe) nie undnimmer annehmen, geschweige denn einwerben dürfen. Die Wahl gegen Schlegl hätte er auch mit der Hälfte des Etats vom Ribisl-Störenfriedl gewonnen.
    Ein anderer OB hat Spenden aus so einer Ecke eine Horrorvorstellung genannt. Deswegen waren sie ja alle so bemüht, die Spenden nicht bekannt werden zu lassen. Die CSU hat das ja jahrelang auch gut geschafft. Wolbergs Schludrigkeit und der Vorsicht der SPD-Landesgeschäftsführung ist es zu verdanken, dass dies überhaupt ans Licht gekommen ist.

    Kittels Haltung zu Wolbergs sollte man nicht ernst nehmen. Zuerst ist er noch aufs übelste mit ihm umgesprungen (das Foto des toten Barschel war wohl das asozialste, was jemals in Regensburg gedruckt worden ist) und seit er selber bis zum Hals mit im Sumpf steckt, tut er plötzlich so, als würde er ihm Leid tun, und haut mit auf die Staatsanwaltschaft ein.

  • Horst

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    “Wolbergs lässt, nachdem Lorenz den Sitzungssaal verlassen hat, kein gutes Haar an der früheren Koalitionspartnerin. Deren einzige Leistung sei es gewesen, Videoübertragungen aus dem Stadtrat in den Koalitionsvertrag hineinzuverhandeln.”

    Da wäre ich an Wolbergs Stelle auch sauer, konnte nun doch jeder sehen, mit welcher Arroganz und mit welchem peinlichen Triumphgehabe der GröBaZ die Sitzungen bestritten hat.

  • XYZ

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    Habe irgendwelchen digitalen Planententwürfen an die ich mich nicht mehr erinnere entnommen dass südlich der Straubingerstrasse zwar Wohngebäude neben der REWAG vorgesehen sind. Jetzt entstehen aber nördlich der Kremserstrasse und angrenzend Logistikgebäude mit entsprechendem Verkehr und der Problematik der Lärmkontingente. Der baugesetzliche Trennungs-Grundsatz zwischen unverträglichen Nutzungen ist fragwürdig. Die Wohnbebauung wird von gewerblichen/industriellen Nutzungen eingekesselt. Was mit den Klärteichen werden soll ebenfalls ungeklärt. Eine m.E. unbedingt nötige Bauleitplanung hätte auch das zu berücksichtigen. Fazit: allseits totale Unkenntnis.

  • XYZ

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    Es ist zum Grausen:
    Die Herren Stadträte entscheiden nach gusto oder Wohlgefallen, das demokratische BauGB interessiert sie nicht, trotz Gegenvorstellungen der Verwaltung.

  • Julian86

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    Gegen die Baugenehmigungen sprach und spricht “eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange” in Gestalt von “schädlichen Umwelteinwirkungen” gemäß § 35 Abs. 3 Ziffer 3 BauGB, das ist des Pudels Kern und zwar bei beiden Baugenehmigungen.

    Dieser Konflikt war nur durch einen Bebauungsplan in den Griff zu bekommen; dass wusste man in der Verwaltung seit 2011; heute Ende 2019 kommt man endlich langsam auf die Ziellinie. In der Zwischenzeit “blutet” OB Wolbergs, der nicht bei der CSU ist und der gewiss etwas naiv glaubte, was der Schaidinger durfte, sich traute, das könne er auch.

    Anders als die “Belange des Naturschutzes” (Ziffer 5), gemeint sind die Schlämmteiche samt Getier, die laut der Zeugin Schimpfermann im Vorfeld eher praktisch ausgeglichen wurden, hätte es für die

    Einstellung, Gewichtung und Abwägung der schädlichen Umwelteinwirkungen zwingend eines B-Planes bedurft.

    Wie von Herrn XYZ in diesen Tagen herausgearbeitet, gibt es insoweit kein Ermessen der Stadt, vielmehr ist das Recht anzuwenden, ggf. im Rahmen eines B-Plans mit Beteiligung der Öffentlichkeit aufbauend auf dem Flächennutzungsplan und ja, aufwendig zu gestalten.

    Derartiges unterliegt der vollständigen Überprüfung durch die Gerichte, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags begutachteten.

    Wenn Frau Schimpfermann bei Gericht gefragt wird, ob sie die erste Baugenehmigung für rechtswidrig erachte (und ihr dann folgendes Ausweichmanöver seitens Gericht und StA durchgelassen wird) und sie sich bei ihrer Antwort, bei ihrer jedenfalls konkludenten Zustimmung zu Schaidingers Verwaltungsakt auf “Bauchschmerzen” berief, dann sollten wir hier einmal alle innehalten:

    a) weil darüber hinaus auch niemand sonst der zuständigen Amtsleiter und Referenten eine Remonstration gegen Schaidingers “Ordre du Mufti” bei der Regierung der Oberpfalz vorbrachte und

    b) weil diese Fakten zum Einen die Verwaltung prägende Herrschaft Schaidingers über dem Gesetz offenbaren, getragen zum Anderen von ihn umgebenden Buckelnden, die sich dem sich aufdrängenden Eindruck aussetzen, wissentlich durch Unterlassen/Untätigkeit die Rechtswidrigkeit der erste Baugenehmigung – vollständig am Stadtrat und damit an der Bürgerschaft vorbei – mitgetragen zu haben.

    Auch die zweite Baugenehmigung ist rechtswidrig, siehe oben, zumal eine zweite Halle die Lärmproblematik verstärkte (und wenn man insoweit an die planerisch festgehaltenen insgsamt vier Hallen denkt, umso mehr). Der Unterschied bei Wolbergs Genehmigung liegt aber darin, dass er, anders als Schaidinger, die Politik einschaltete, einen Termin etc. ansetzte, sich mit dem jetzigen Bauordnungsamtsleiter Froschhammer in der Sache, wenn auch vorgeblich unbeherrscht, stritt und erst dann dem Wunsch der Koalitionäre, wohl einschließlich CSU, entsprach und diese zweite Genehmigung ausfertigte, die der Wirtschaftsreferent sich so sehnlichst wünschte. Wolbergs kann sich insoweit, anders als Schaidinger, auf einen offenen Umgang mit diesem Thema, ja auf Herstellung von Transparenz, jedenfalls nach innen, berufen.

    Doch jenseits aller politischer Willensbildung gilt die Bindung an “Gesetz und Recht” (wie es so in Artikel 20 Abs. 3 GG steht). Und da hatten beide OBs das falsche Verfahren gewählt, auch wenn dem Politiker Meierhofer der Unterschied laut seiner Aussage scheinbar ziemlich egal war, wobei sich auch Stadtrat und Richter Artinger keine Sterne verdiente.

    So stellt sich für mich die Verwaltungslage dar.

    Und wie ist die Strafrechtslage?

    Hat Herr Wolbergs vorsätzlich gehandelt, wusste er um die Rechtswidrigkeit seines Tuns? Unterlag er einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, weil er meinte, in Schaidinger ein rechtstreues Vorbild sehen zu können, zumal er, Wolbergs, noch Transparenz hergestellt hatte?

    Meine vorläufige Meinung knüpft, diese Fragen offen lassend, an der bekannten, von der StA zu beweisenden sog. Unrechtsvereinbarung an. Und hier gilt das stets zu beachtende Äquivalenzprinzip.

    Näheres unter
    https://www.iurastudent.de/content/i-%C3%A4quivalenz-oder-bedingungstheorie-conditio-sine-qua-non

    Die im Prozess dargelegten Umstände der beiden Genehmigungen lassen den Schluss zu, dass – auch wenn die zweite Genehmigung nicht oder nicht so erteilt worden wäre – die beiden Brüder auch dann ihre Spenden an die fraglichen Parteien, nicht nur an die SPD, geleistet hätten. Die Handlung (zweite Baug.) war nicht ursächlich für den Erfolg (Spende). Es ging der Politik vor allem darum, den Wirtschaftsstandort Regensburg (200 Arbeitsplätze) weiter vorwärts zu bringen, alles was im Wege stand wurde so oder so “weggeräumt”.

    Merkel spricht insoweit von “marktkonformer Demokratie”, nicht vom demokratiekonformen Markt.

  • XYZ

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    Die bedauernswerte Planungsreferentin kann dazu nur noch sagen: wir hatten keine Planungs- und Personalreserven für das Areal der ehemaligen Zuckerfabrik. Ein Armutszeugnis des OB, ist ja auch für das Personal-Management verantwortlich.

  • Peter Kern

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    @Piedro und alle:
    “dem Bürgermeister To Dos auf den Tisch zu legen” –
    Ein echter Bürgermeister würde so eine Liste mit einem eindeutigen Schreiben an die Absender zurück schicken. Das würde sich in den Kreisen rumsprechen, und die Vorgänge sollten dann korrekter ablaufen. So schaut’s aus.
    Alles andere ist schädlich und schändlich. Immerhin ist er Bürgermeister und kein Kapitalmeister. Ich finde diese Vorgänge alle unfassbar.

  • Neutraublinger

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    „Darf man mich dann auch nicht als korrupt bezeichnen?“, legt er nach. Seines Wissens sei das in diesem Prozess noch nicht passiert, sagt Kimmerl ruhig. Und das gehe auch nicht. Aber im anderen Verfahren, beharrt Wolbergs. „Ich bin aber froh, dass sie zumindest jetzt gesagt haben, dass man mich nicht korrupt nennen darf.“

    Ich dachte immer Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme ist ein Korruptionsdelikt…

  • R.G.

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    Eine Frage in die Runde:

    Kennt jemand einen Darsteller, der durch Jungenrollen berühmt wurde, und in einem Alter, wo ein Blick in den Spiegel ihm zeigen müsste, dass er in der Lebensmitte anlangt, immer noch fürs gleiche Fach besetzt wird?

    Wenn ich weiß, wie man das in der Filmindustrie handhabt, kann ich vielleicht bestimmte Darstellungen in Regensburg, z.B. bei Prozessen, besser einordnen.

  • R.G.

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    “Etwas anders fällt die Schilderung von Tina Lorenz aus. Bei einer ersten Sitzung des Koalitionsausschusses 2015 sei die Halle den Stadträten mit Argumenten schmackhaft gemacht worden ”

    Sollte da nicht Schmack-haft stehen?

  • Rengsburger

    |

    Neutraublinger:

    Unser Wolli nimmt es mit der Korruption nicht so genau. Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme oder irgendwo eine Unterschrift oder TO DO Liste hat doch nichts mit korrupt zu tun.

    Der der das behauptet den zeigt Wolli sofort an. Das ist doch normale Stadtratsarbeit ohne die würde Regensburg von heute auf morgen untergehen.

    Wie Regensburg ohne Wollte als OB 5 Jahre überleben konnte ist ein Wunder. Jeder der das nicht versteht ist unfähig. :)

  • Jürgen

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    @ Peter Kern / 5. Dezember 2019 um 23:42:
    Manchmal ist so eine Liste notwendig um den Entscheidern auf die Sprünge zu helfen um Verfahren zu beschleunigen. Das schreibe ich jetzt ohne Hintergedanken.
    Viele Bürgermeister sind schlicht überfordert. Gerade auf dem Land werden Postboten oder ehemalige Fußballer auf Grund ihres Bekanntheitsgrades und nicht ihrer Qualifikation gewählt. Das muss jetzt nicht in diesem Fall zutreffen, kann aber erklären weshalb Unternehmer zu solchen Mitteln greifen um Verwaltungen zu beschleunigen.

  • Empörer007

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    zu Aufgaben eines Oberbürgermeisters:
    Eine (die?) erste Amtshandlung als OB am 02.05.2014 war Wolbergs “Neuausrichtung” der Nibelungenkaserne; Ergebnis wie im Prozeß 1 bekannt…(BTT).
    Im Prozeß 2 taucht nun diese ominöse “Schmackliste” auf… Wieder das gleich Strickmuster (fast) aller Involvierten, “nichts gewußt, nichts gehört, nichts gelesen”…
    Die Krönung der Unverschämtheit u. Dreistigkeit ist nun W. Versuch (s. Videobotschaften), mittels dem Kohortenverein “Brücke” wieder ins “OB-Amt” zu gelangen… “How dare you” Mister W.

  • Friedrich

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    Wollte Wolli nicht die Stadtverwaltung bitten ihm Sitzungsunterlagen oder sowas ähnliches zur Verfügung zu stellen, damit er seine evtl. Schaidinger Vertretungen nachvollziehen kann? Gibt es hierfür neuere Erkentnisse?

  • Stefan Aigner

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    @Friedrich

    Das Gericht hat einen Teil dieser Unterlagen angefordert.

  • Piedro

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    @Peter Kern
    Herr W. war ein “echter Bürgermeister”, und will wieder einer werden.

    @Jürgen
    “Manchmal ist so eine Liste notwendig um den Entscheidern auf die Sprünge zu helfen um Verfahren zu beschleunigen.”
    Das mag so sein, aber die Betitelung durch den Verfasser ist doch recht fragwürdig. Eine Hilfestellung würde man anders bezeichnen. Ein Blick in das Schreiben wäre natürlich hilfreich, um eine abschließende Beurteilung zu ermöglichen, aber aber auch so lässt sich sagen, dass kein Unternehmer, gleich was er hat springen lassen, einem OB die “To Dos” anzutragen hat. Wenn ein OB sowas hinnimmt, kann man das durchaus dahingehend werten, dass der Unternehmer sich in der Position wähnt weitere Handlungen vorzuschreiben, und der OB das wenigstens ähnlich sieht.

    “Gerade auf dem Land werden Postboten oder ehemalige Fußballer auf Grund ihres Bekanntheitsgrades und nicht ihrer Qualifikation gewählt.”
    Das war hier anders, zumal Herr W. außerhalb des Politikbetriebes nicht nur ein ehemaliger gar nichts war und ist. Und gewählt wurde er aufgrund seiner Ankündigungen und seiner bisherigen Laufbahn in der Kommunalpolitik. Eine gewisse Überforderung lässt sich allerdings nicht absprechen, das zeigte sich ja schon im ersten Prozess und wurde dort strafmindernd gewertet. Der Gastbeitrag des Ex-Richters hat die Überforderung ja sehr schön auf den Punkt gebracht. Dennoch kandidiert er abermals, und tatsächlich gibt es Bürger, die ihn dabei unterstützen. Die wussten allerdings nichts von den To Dos seiner Gönner…

  • Wintermute

    |

    Naja, also mal ehrlich, wenn ich OB wäre anstelle des OBs und mir von jemand, der mir vor wenigen Monaten im Wahlkampf immerhin 80.000,- in mehreren Tranchen (warum wohl?) gespendet hätte eine Liste von Projekten auf meinem Tisch fände, die auch noch mit To-Do überschrieben ist, würde ich den Tisch mit einem Flammenwerfer abfackeln und die Reste vom Katastrophenschutz dekontaminieren lassen, damit ganz sicher nicht auch nur ein Anschein von Bevorzugung oder Käuflichkeit aufkommen kann, vor allem in Anbetracht der Summen, um die es geht. Oh, da ist das Wort wieder: Anschein.

  • Markus Frowein

    |

    @ R.G. (6. Dezember 2019 um 09:55)
    “Kennt jemand einen Darsteller, der durch Jungenrollen berühmt wurde …?”

    Der Einzige, der mir im Zusammenhang mit “nichts gesehen, nichts gewusst,
    nichts gelesen sowie nichts auf dem Schirm gehabt” einfällt, ist dieser Film hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/%E2%80%A6_denn_sie_wissen_nicht,_was_sie_tun

    Es ist nicht überprüfbar, welche Rollen dieser Darsteller im Alter gehabt hätte,
    weil er leider zu früh verstorben ist: https://de.wikipedia.org/wiki/James_Dean

    Vielleicht die Hauptrolle in einem Film über einen korrupten Bürgermeister in L.A.?

    @ R.G. (6. Dezember 2019 um 10:08)
    Sollte da nicht Schmack-haft stehen?

    Nicht, dass da in einem der Folgeartikel “Schmack-Haft” steht … ;-)

  • Mr. T.

    |

    Jürgen, schon richtig was Sie da schreiben. Aber dann waren da ja noch die “Spenden” …

  • Bertl

    |

    Es gibt die These, dass die Charakterbildung im wesentlichen in den ersten sechs Lebensjahren abgeschlossen ist. Ich frage mich, wenn ich die Auftritte, Äusserungen und Angriffe der Gerichtsbarkeit von W. Revue passieren lassen, wie wohl die ersten Lebensjahre unseres der eigenen Meinung nach so großartigen, einmaligen und unverzichtbaren OBs abgelaufen sind.
    Viele Anhänger sind auf ihn hereingefallen, haben ihn gewählt, sind nun enttäuscht. Seltsam ist, dass es immer noch Anhänger gibt, die ihm blind folgen.
    Ich meine, man konnte doch in der Vergangenheit sowohl in der großen wie kleinen Politik erfahren, dass Menschenverführer so von sich überzeugt sind, dass es ihnen dank fehlender Selbstzweifel durch eine überdimensionierte Überzeugungskraft gelingt, Menschen und Massen zu überzeugen. Und vor diesen Menschen sollte man sich hüten. Sie sollten m.M. nach kein Amt in der Politik einnehmen.

  • XYZ

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    G. Herzig 07.05
    Die gesetzlichen Fristen für die schriftliche Absetzung des Urteils und die Revisionsbegründungen sind im ersten Prozess beide abgelaufen – der Inhalt ( und damit auch ein etwaige Korrelation zum zweiten Prozess) sind nur ‘noch’ nicht bekannt.

  • XYZ

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    Empörer 007, 11.54
    Eine ‘Neuausrichtung’ der Nibelungenkaserne fand nicht statt, der BPl war beschlossen: es ging nur noch um Details ( Energiekonzept, Anzahl der Sozialwohnungen ).
    Im Gegensatz geht es bei der ehemaligen Rübenfabrik darum dass kein BPl – entgegen allen gesetzlichen Regeln – bestand und trotzdem eine Baugenehmigung erteilt wurde.

  • Gulag

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    Interessant ist ja das die janson”transparente” Piratin Lorenz sich plötzlich mit dem Nein sagen schwer getan hat. Vorher große Klappe – jetzt ganz kleinlaut.

  • XYZ

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    Das Thema bleibt und ist: Es wurden m. E. Entscheidungen im Koalitionsausschuss getroffen, in der BayGO aus gutem Grund nicht vorgesehen, jeder Stadtrat kann nach seinem Gewissen selbst entscheiden, der Stadtrat ist ein Kollegialorgan. Stattdessen gab es anscheinend ein Kabinett im Hinterzimmer ( vom frz. le cabinet ) wo die politischen Absprachen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und Beachtung der Gesetze getroffen wurden. Und das soll Demokratie sein?

  • Markus Frowein

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    @ R.G. (6. Dezember 2019 um 09:55)

    PS: Es soll ja schon Schauspieler gegeben haben, die im Alter US-Präsident oder gar
    Gouverneur von Kalifornien geworden sind, also ist demzufolge vieles möglich … ;-)

  • XYZ

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    Meine Wahlmeinung wäre: die Stadt bräuchte unverbrauchte und persönlich integre und sachkundige Kanditaten/innen zum März 2010, da sehe ich bei den Verstrickungen der bisherigen Parteien keinen Wahlerfolg, samt Brücke und AfD sowieso. Mal sehen.

  • Taxifahrer

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    Wolbergs: “Lorenz sei „völlig überfordert“ gewesen. ”

    –> wenn man sich die chaotischen Finanzen im Wahlkampf anschaut, scheint Wolbergs das mit Lorenz gemein zu haben.

    –>keiner Behauptet im Prozess, Wolbergs sei korrupt. Wolbergs beschimpft Staatsanwaltschaft als “idiotisch”. Ermahnung durch Richter. Wolbergs kritisiert Richter, dass er hier vor Gericht als korrupt bezeichnet werden darf? Richter stellt klar, dass das bisher nicht vorgekommen ist. Wolberg erwidert, dass dies aber in einem anderen Prozess der Fall war. So läuft das System Wolbergs. Mehr braucht man eigentlich nicht zu sagen. Es nervt einfach.

  • XYZ

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    Habe mit dem einstweilen bis zur neuen Wahl suspendierten OB alles Mitleid: das Amt überforderte ihn, aber bitte nicht noch mal.

  • Melle

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    @Wintermute
    Genau!

  • Melle

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    Herr Frohschammer informiert die Beteiligten ausführlich zur Rechtslage und ist nicht bereit, gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Dafür wird er vom Herrn Oberbürgermeister in großer Runde angebrüllt.
    Frau Lorenz zieht (als einzige) die Konsequenz, als es ihr allzu “seltsam” wird, und geht.

    Es gibt einzelne Aufrechte. Herr Frohschammer und Frau Lorenz, danke für die Lichtblicke.

    Ein Stadtrat und ein städtischer Referent (sh. SZ-Berichterstattung) erklären öffentlich, dass ihnen Recht und Gesetz so ziemlich am xxx vorbeigehen. Und kommen damit davon. Armes Regensburg.

  • Rengsburger

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    Ich stell mir mal vor die Schmacks hätten dem Schaidinger eine To Do Liste geschickt.

    Und Wolbergs streitet die Mail nicht mal. Sonst hatte er solche Mails ja nie auf dem Schirm. Oder die wurde von seinem Stab bearbeitet.

    Da wackelt ja der Schwanz mit dem Hund.

  • Rengsburger

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    @Wintermute

    Vor 30 Jahren hätte Wolbergs die To Do Liste sicherlich verbrennen können und hätte dann hoffen können dass niemand auch die Kripo keine Kopie findet.

    Heutzutage wird so eine Liste per Mail geschickt. Da ist das mit dem Abfackeln nicht so einfach.

    Es spricht auch wirklich von geringer Intelligenz solch eine Liste To Do Liste zu benennen. Offensichtlicher geht es nun wahrlich nicht.

  • Julian86

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    Weltweit wird unter Korruption der „Missbrauch anvertrauter Macht zu privaten Zwecken“ verstanden. Es kommt danach nicht darauf an, ob eine Person persönlich „bestochen“ im strafrechtlichen Sinne wurde, sondern allein darauf, ob mit der übertragenen Macht, meist der finanziellen Macht, gesetz- und rechtmäßig umgegangen wurde oder ob illegal „privaten“ Zwecken und Zielen zum Erfolg verholfen werden sollte.
    Hartmut Bäumer, Rechtsanwalt und Vorsitzender von Transparency International Deutschland
    https://www.tagesspiegel.de/politik/maut-debakel-warum-das-vorgehen-von-verkehrsminister-scheuer-als-korruption-gelten-kann/25312724.html

  • Mr. B.

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    To Do Liste und der Beitrag von
    Julian86
    10. Dezember 2019 um 13:03| #

    ……ich frage mich, was man hier noch mehr braucht, um für sich zu einem Ergebnis zu kommen? Wann ist endlich jemand bereit “auszupacken”?
    Wie lange soll das “habe nicht gewusst, “davon weiß ich nichts mehr”, “das habe ich nicht gelesen”, “alles nur zum Wohle der Stadt” noch weitergehen??????

  • Rengsburger

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    Mr. B.

    Für mich ist es auch erschreckend wie lange die Justiz und die Politik diesem Treiben in Regensburg zuschaut.

    Es wird der Eindruck erweckt als wäre alle Politik wirklich so wie sie Wollbergs und seine Verteidiger darstellen. Korrupt auf den eigenen Vorteil bedacht nur an die eigenen Amigos denkend. :(

  • Mr. B.

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    Zu
    Rengsburger
    12. Dezember 2019 um 08:58| #

    Es ist aber auch bestimmt nicht einfach für die ermittelnden Behörden in das vermutlich über viele Jahre gebildete “Kartell” einzudringen! Ein Gericht tut sich natürlich auch mit den bereits von mir oben erwähnten Zeugenaussagen schwer. Die Angeklagten und ihre Verteidiger bringen m. E. nichts “Auflösendes” zum Vorhalt ein. Dennoch ist es gut, wenn immer wieder ( “komische”) Schreiben usw. auftauchen, damit sich der Bürger selbst ein Urteil über diese Personen machen kann.

  • Rengsburger

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    Kommentar gelöscht. Bitte eine etwas defensivere Wortwahl.

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