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Deal?

Korruptionsaffäre: IZ-Gründer Dietlmeier akzeptiert Strafbefehl wegen Bestechung

„Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat Herr Dietlmeier mit der Staatsanwaltschaft kooperiert und umfangreiche Angaben zur Sache gemacht“, schreiben seine Strafverteidiger. Foto: IZ

Mit einem Strafbefehl wegen Bestechung von Joachim Wolbergs sowie Vorteilsgewährung habe das Amtsgericht Regensburg „sämtliche Strafverfahren“ in Zusammenhang mit Parteispenden an den suspendierten Oberbürgermeister beendet, teilen die Verteidiger des Bauträgers Thomas Dietlmeier mit.

Das riecht nach Deal. In einer knappen Pressemitteilung haben die Strafverteidiger von Thomas Dietlmeier am späten Mittwochnachmittag mitgeteilt, dass das Amtsgericht Regensburg „sämtliche Strafverfahren (…) im Zusammenhang mit Parteispenden an den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs durch Erlass eines Strafbefehls wegen eines Falls der Vorteilsgewährung sowie eines Falls der Bestechung (…) beendet“ habe.

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Verteidigung hält rechtliche Bewertung für falsch, aber…

Gegen den Gründer des „Immobilien Zentrum Regensburg“ (ein kleines Porträt lesen Sie hier) wurde seit über eineinhalb Jahren in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre ermittelt. Im November 2017 wurde er wegen dringenden Bestechungsverdachts für zwei Wochen in Untersuchungshaft genommen.

„Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat Herr Dietlmeier mit der Staatsanwaltschaft kooperiert und umfangreiche Angaben zur Sache gemacht“, schreiben nun seine Rechtsanwälte Dr. Peter Gauweiler und Dr. Christian Pelz. Zwar halte man die rechtliche Wertung des Strafbefehls, insbesondere den Vorwurf der Bestechung, für falsch. „Angesichts der erheblichen persönlichen Belastungen und Umstände einer Hauptverhandlung und im Interesse gerade auch seines Unternehmens haben wir Herrn Dietlmeier gleichwohl geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren.“ 

Bei dem Vorwurf der Bestechung ging es der Pressemitteilung zufolge um ein Bauvorhaben „Auf der Platte“ in einem Landschaftsschutzgebiet im Stadtwesten Regensburgs. Wolbergs soll hier Planungsreferentin Christine Schimpfermann darum gebeten haben, ein Bauvorhaben dort „wohlwollend zu prüfen“. Eine Baugenehmigung wurde allerdings nicht erteilt.

Bei einem Prozess gegen Wolbergs müsste Dietlmeier aussagen

Unklar ist, ob es noch weitere Ermittlungsverfahren gegen Dietlmeier – etwa in Zusammenhang mit Spenden an die CSU – gibt. Ebenfalls war heute nicht mehr zu klären, ob der Gründer des Immobilien Zentrum Regensburg eine Geld- oder Haftstrafe erhalten hat. Maximal wäre ein Jahr – zur Bewährung ausgesetzt – möglich. Fest steht allerdings: Mit dem Abschluss des Verfahrens gegen Dietlmeier per Strafbefehl hätte dieser in einem eventuellen Prozess gegen Joachim Wolbergs kein Auskunftsverweigerungsrecht.

Für nähere Informationen war heute weder beim Amtsgericht noch bei der Verteidigung von Thomas Dietlmeier jemand zu erreichen. Wir werden weiter darüber berichten.

IZ sieht sich “positiv bestätigt”

Das Immobilien Zentrum Regensburg hat seine ganz eigene Interpretation dieses Verfahrensabschlusses und sieht sich durch diesen Strafbefehl wegen Bestechung und Vorteilsgewährung gegen seinen Gründer und langjährigen Vorstandsvorsitzenden “positiv bestätigt”. “Die in Rede stehenden Parteispenden an Herrn Oberbürgermeister Joachim Wolbergs haben weder bei einem unserer Bauprojekte dazu geführt, dass die Immobilien Zentrum Unternehmensgruppe Baugenehmigungen oder sonstige behördliche Genehmigungen erlangt hat, noch wurden wir im Rahmen von öffentlichen Grundstücksausschreibungen bevorteilt.” 

 

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Kommentare (14)

  • Helmut Knappe

    |

    Es geht doch flott über die Bühne, wenn man will. Respekt.
    Ob es der Wahrheitsfindung dient?

  • highwayfloh

    |

    Sauber! Gauweiler (CSU) rät seinem Mandanten – meine Meinung – offenbar wider besseren Wissens zum “Krötenschlucken” … bevor vor der Landtagswahl – und anstehenden Neuwahl des MP von Bayern … dieses Thema die Generalstrategie von Söder durcheinanderbringen könnte …

    Soviel zu den hiesigen “Honoratioren”… sonst immer großspurig auftreten, oba do wos wirklich drauf okimmt, nämlich Charakter zu zeigen … selbst wenn ma selbst “Scheisse” baut hot… do dafia langst ned… … nur no traurig…

    Oba mia kloana solln ja schö immer as Maul halten und “brav” sei / bleibn!

  • Giesinger

    |

    Sehr interessant!

    Danke für diese Vorab-Information erstmal. Das Wolbergs-Thema, bzw. der ganze “Sumpf” dahinter interessiert mich doch sehr.
    Ich weiß, bei Regensburg-Digital bin ich da bei der ersten Adresse!

    Danke mal an Stefan Aigner & Team bei dieser Gelegenheit.
    Danke auch an die “roten Socken” (die vom Feinsender z.B.) !

  • highwayfloh

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    I hoff, dann oba, dass es dann a öffentlich wird, von wem der Strafbebehl bezahlt wurde… Konten / Geldflüsse etc. selbst wenns dann Bargeld ist, und woher das Geld dann wirklich gekommen ist, um dies “Schweigegeld” aufzubringen damit die Justitz “staad hoit”!

  • Mr. T

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    Glaubt doch kein Mensch, dass der den Strafbefehl akzeptiert, ohne dass er mächtig Dreck am Stecken hat. Interessant auch, dass er wegen der Bestechung von Wolbergs verurteilt wurde. Dann müsste der eigentlich auch wegen Bestechlichkeit verurteilt werden.

  • Giesinger

    |

    “Dann müsste der eigentlich auch wegen Bestechlichkeit verurteilt werden.”

    @Mr. T. Sie meinen mit dem zweiten “der” jetzt aber schon den Wolbergs? War nur ne Nachfrage.

    Zumindest sollte “der” doch dann auch “deswegen” angeklagt werden, oder, häh?

  • Mylena

    |

    Da kommt nix raus,alle kommen davon selbst der OB Wolbergs und alle bekommen leichte Strafen von der Justiz.Geld hat Thomas Dietlmeier 20 LKW voll der ist schon auf seiner Yacht im Ausland und lacht sich zum Tote,und seine 50 Firmen in Regensburg machen weiter die Millionen im Monat.

    Alles gut…

  • mkv

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    Wer sich nicht mit Spekulationen á la Mr. T (“glaubt”, “müsste”) begnügen will, kann sich, wie nachfolgend kurz herausgearbeitet, selber auf den Stand der Dinge bringen.

    Ausgangspunkt ist zunächst die sog. “Pärchenbildung” unter Ziffer 3 auf Seite 515.
    Unter der Ziffer 4 a (nach den Beispielsfällen 6, 7a und 7b) findet sich auf Seite 516 das Wesentliche.
    https://epub.ub.uni-muenchen.de/25895/1/Walther_Korruptionsstrafrecht.pdf

    Hervorzuheben ist:
    * Der Tausch von Vorteilen muss im Gegenseitigkeitsverhältnis geschehen (Do ut des).
    * Die Tathandlungen müssen jeweils “isoliert” nachgewiesen werden.
    * Die sog. Unrechtsvereinbarung mussen nachgewiesen werden (auch konkludent).

    Das bedeutet:
    *Es gibt gegen Mr.T. keinen Automatismus (Siehe Fall 6, MW-Ticket).
    * Der Versuch der Firma, sich zu exkulpieren (letzter Satz des Berichts) unterschlägt:
    “Die Gegenleistung des Nehmers (z.B. Genehmigung, Anm. von mir) muss in keinem Fall tatsächlich vorgenommen werden. Vielmehr ist es ausreichend, dass die Parteien sie zum Gegenstand ihrer Unrechtsvereinbarung gemacht haben.”
    (siehe Seite 516, linke Spalte, unteres Drittel)

    Letzteres zu entscheiden, war und ist Sache der Justiz in den jeweiligen Verfahrensstufen. Insoweit rege ich an, journalistisch nachzufassen. Danke.

    (Die rechtlichen Hintergründe zur derzeit nur eingeschränkten Zulassung der Anklage zulasten von J. Wolbergs kann man im Übrigen unter der Ziffer 4 b, Seite 516, beginnend linke Spalte unten finden.)

    Dafür, dass der Teufel im Detail steckt, kündet der bekannte Fall Kremendahl. Es lohnt sich, dass Letzturteil (Bestätigung des Freispruchs des Ex-OB von Wuppertal) des BGH auszudrucken und zu studieren. Das fördert auch die bundesweit wahrgenommene (Aufklärungs)Qualität von r-d, soweit die User sich angemessen in Form und Inhalt daran beteiligen.

    BGH 3 StR 212/07 – Urteil vom 28. August 2007 (LG Dortmund)
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/07/3-212-07.php

  • Mr. T

    |

    Ja, Giesinger, den hab ich schon gemeint.
    Leider kann ich nur fragend spekulieren – bin kein Jurist.

  • altstadtkid

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    Das sinkt nach Deal!!!!!!

  • Barnie Geröllheimer

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    …und der Wolbergs-Anwalt bezeichnet das hier https://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/korruptionsaffaere-wolbergs-anwalt-beklagt-grobes-foul-100.html als “grobes Foul”.
    Ist der Lichtgestalt und seinem Advokaten noch immer nicht klar, dass es sich nicht um ein Spiel unter Schülersprechern handelt?
    500 Tagessätze sind für Dietlmeier Peanuts, aber ein deutliches Signal an die Anderen. Dessen Anwälte hätten nicht dazu geraten, wenn es nur eine Chance auf einen Freispruch gegeben hätte.
    Wolli muß in den Prozeß gehen, denn 500 Tagessätze und die eigenen Anwaltskosten zu verdienen, wird ne lange Strecke. Und dazu kommen noch die Regreßansprüche der SPD. Schließlich hat die ja die 800.000,– bei Bundestagspräsidenten hinterlegen müssen.

  • mkv

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    Danke für den BR-Link, @BarnieG.

    Leider tragen Sie im Übrigen mit Ihrer überschießende Sprache kaum zur sachlichen Erhellung der Kritik von Wolberg-Anwalt bei; auch sonst nur Spekulationen, die ermotionsgesteuert erscheinen.

    Was wollten Sie also der r-d-Community Wissenswertes mitteilen? Woraus der Leser ggf. etwas für sich schöpfen kann?

  • Mr. T.

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    Wie wird eigentlich so ein Tagessatz berechnet? Einkünfte zum Tag des Urteils? Hat D. mit seinem schnellen Abschied vom IZ so die Strafe drücken können?

  • highwayfloh

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    @mkv: eine privates, wenn auch offenbar öffentlich verfügbares PDF-Dokument heisst noch lange nicht, dass dies die Richtschnur für eine zu erfolgende Rechtssprechung ist!

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drin