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Mit einer einstweiligen Verfügung versuchte die Geschäftsführung der KDL mbH an der Uniklinik Regensburg, gegen einen weiteren Warnstreik der zu Niedriglöhnen angestellten Beschäftigten vorzugehen – erfolglos.

In der Tarifauseinandersetzung mit den Beschäftigten der KDL mbH, Servicegesellschaft an der Uniklinik Regensburg, greift die Geschäftsführung zu härteren Bandagen. Im Vorfeld eines neuerlichen Warnstreiks am heutigen Mittwoch und am Donnerstag hatte die Arbeitgeberseite versucht, dies per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen.

Engagiert hatte man dafür die auf diesem Gebiet einschlägig bekannte Münchner Sozietät Seufert Rechtsanwälte. Vor dem Arbeitsgericht Regensburg ist man mit dem Verfügungsantrag allerdings krachend gescheitert. Er wurde von der 6. Kammer als unbegründet zurückgewiesen. Die Streikmaßnahme sei nicht rechtswidrig, sondern im Gegenteil nachvollziehbar und verhältnismäßig.

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