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Tag 12 und 13 im zweiten Korruptionsprozess

Rückendeckung für Wolbergs aus Koalition und Verwaltung

Zustimmung in der Koalition, Ablehnung in der Verwaltung: So stellt sich im zweiten Korruptionsprozess bislang die Situation bei der Diskussion um größere Einzelhandelsflächen am „Nördlichen Rübenhof“ dar. Einen anrüchigen Einsatz von Wolbergs für dieses Projekt der Unternehmer Schmack und Sontowski & Partner sehen weder Spitzenbeamte der Verwaltung noch Stadträte.

Müssen sich wegen der Genehmigung einer Logistikhalle und zusätzlichen Einzelhandelsflächen vor Gericht verantworten: Ferdinand Schmack und Joachim Wolbergs. Foto: om

„Da haben Sie sich mit einem ganz Großen angelegt“, sagt Joachim Wolbergs. „Der ist noch viel schlimmer als ich.“ Mit diesem Verfahren habe er nichts zu tun, gibt Staatsanwalt Wolfgang Voit gleichfalls süffisant zurück. „Da habe ich nochmal Glück gehabt.“ Es ist einer der wenigen gelösten Momente im zweiten Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister. Gerade ist Verhandlungspause am Donnerstagvormittag. Man wartet auf einen weiteren Zeugen. Wolbergs hat die Gelegenheit genutzt, um Voit eine Passage aus der Mittelbayerischen Zeitung vorzulesen. Es geht um das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Abgeordneten Franz Rieger, den die Regensburger Staatsanwaltschaft gerade wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz, Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Erpressung angeklagt hat.

Welle der Solidarität mit der VVN

“Verfassungsschutz” kostet Antifaschisten die Gemeinnützigkeit

Seit mehr als 70 Jahren existiert die VVN-BdA in Deutschland. Als Vereinigung der Überlebenden des Nazi-Regimes gegründet, versteht man sich bis heute als wichtiger antifaschistischer und demokratischer Akteur der Zivilgesellschaft. Insbesondere in der deutschen Erinnerungs- und Gedenkstättenkultur hat der Verein viel geleistet. Nun entzog die Berliner Finanzverwaltung dem Dachverband die Gemeinnützigkeit. Grund: Die Überwachung des Landesverbands durch den hiesigen “Verfassungsschutz”. Die Begründungen hierfür sind jedoch fragwürdig. Nun luden Mitglieder der VVN zur Pressekonferenz.

Obdachlos mit 1.200 Euro Nettoeinkommen?

Schwarzfahrer-Justiz

800 Euro soll ein ertappter Schwarzfahrer laut einem Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg zahlen – ersatzweise 20 Tage Haft. Der Betroffene ist obdach- und erwerbslos.

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