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Protest

Biotop-Bebauung: Naturschützer drohen mit Klage

Die Auseinandersetzung um die mögliche Bebauung eines kleinen Wäldchens im Stadtwesten von Regensburg verschärft sich. Der Bund Naturschutz will notfalls gegen das Vorhaben klagen – mit Rückendeckung des Landesverbandes. Den Fall werde man bayernweit bekannt machen, so die Ankündigung.

Man redet noch miteinander aber die Fronten sind verhärtet: Raimund Schoberer und OB Maltz-Schwarzfischer bei der Übergabe der Petition. Foto: om

Von Martin Oswald und Stefan Aigner

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„Wir wollen der Stadt zeigen, was geht und was nicht geht.“ Raimund Schoberer, Vorsitzender des Bund Naturschutz in Regensburg, gibt sich vor dem Alten Rathaus kämpferisch. 3.260 Unterschriften werden hier an Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz Schwarzfischer übergeben. Sie richten sich gegen die geplante Bebauung eines kleinen Wäldchens im Stadtwesten von Regensburg an der Ecke Lilienthalstraße/Hermann-Köhl-Straße. Ein eingetragenes Biotop auf der einen Seite, aber auch eine Fläche, auf der gemäß einem Bebauungsplan aus den 1980er Jahren ein großzügiges Baurecht für Gewerbe bestand.

Proteste seit über einem Jahr

Seit Januar 2021 machen verschiedene Verbände und Initiativen, allen voran der Bund Naturschutz, Front gegen ein „Quartier West“, das das „Immobilien Zentrum Regensburg“ (IZ) dort errichten will. Das IZ hatte das Vorhaben kurz zuvor in einem Werbeprospekt angekündigt, allerdings ohne, dass es zu diesem Zeitpunkt eine Baugenehmigung geschweige denn einen entsprechenden Bebauungsplan gegeben hätte. Auch Stadträte und die Oberbürgermeisterin zeigten sich über dieses Vorgehen irritiert.

Doch das Bebauungsplanverfahren läuft mittlerweile. Den entsprechenden Beschluss brachte der Stadtrat Ende Juli gegen die Stimmen von Grünen, ÖDP und Einzelstadträten auf den Weg – den Protesten und mehreren Gesprächsterminen mit den Fraktionen vor Ort zum Trotz.

Stadt: Jetztige Lösung besser als früher

Die Oberbürgermeisterin hatte das Vorgehen der Stadt wiederholt verteidigt. Auf dem Areal habe es seit den 1980ern besagtes Baurecht für Gewerbe (40.000 Quadratmeter) gegeben – mit „wesentlich weniger Auflagen für Grün“. Schon allein deshalb sei die Änderung hin zu Wohn- und Gewerbebebauung ein Fortschritt. „Wenn wir nichts gemacht hätten, hätte der Eigentümer dort ohne Probleme eine große Gewerbehalle hinbauen können.“ Sichern könne sich die Stadt die Fläche nicht, das gehe „in Richtung Enteignung“. Wenn Baurecht bestehe, dann könne sich der Eigentümer „auch wehren“, so die OB.

Einige Mitstreiter begleiteten die Petitions-Übergabe vor dem Alten Rathaus. Foto: om

Die aktuellen Pläne der Bauträger-Holding sehen eine maximale Geschossfläche von 35.000 Quadratmetern auf dem Gebiet vor. Wie viel Grün und Bäume erhalten werden können, ist derzeit noch unklar. Es hängt von den Altlasten im Untergrund ab und der damit notwendigen Bodensanierung.

Ökologisch unbedeutend ist die Fläche nicht. Laut städtischem Klimagutachten gilt sie als „lokal wichtiger thermischer Ausgleichsraum mit bedeutender klimarelevanter Aktivität“, auf dem man, so die Empfehlung, „keine Bebauung zulassen“ solle.

Naturschützer haben gut gefüllte Kriegskasse

Bei der Übergabe der Unterschriften versucht Gertrud Maltz-Schwarzfischer die Wogen zu glätten. Das Bebauungsplanverfahren stehe erst am Anfang. Man versuche, so viel Grün wie möglich zu erhalten, aber im Zweifel gehe „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Die Lilienthalstraße sei eben nur ein Beispiel von vielen für die „Flächenkonkurrenz in Regensburg“. Die Petition werde im Stadtrat diskutiert.

Dass diese Diskussion an den Plänen nichts ändern wird, ist aber auch Schoberer und seinen Mitstreitern klar. Zwar hofft er, dass der Stadtrat „in sich gehen werde“, sagt aber auch: „Wenn die Stadt das weiterverfolgt, werden wir klagen.“. Der Landesverband habe dafür eine fünfstellige Summe bereitgestellt. Auch werde man den Fall bayernweit bekannt machen.

Es geht ums Prinzip

Der Grundsatzbeschluss, Wohnbebauung auf der Fläche zu prüfen war 2016 zusammen mit einem größeren Paket im Rahmen der städtischen Wohnbauoffensive gefasst worden. Der Stadtrat wurde damals nicht darüber informiert, dass es sich bei der Fläche um ein kartiertes Biotop handelt. Auch die Feststellungen im städtischen Klimagutachten waren in keiner Verwaltungsvorlage Thema, auch nicht im Klimavorbehalt, der seit 2021 solchen Beschlüssen beigelegt wird. „Die Stadt informiert den Stadtrat nicht umfassend“, kritisiert Schoberer deshalb.

Für Josef Paukner von der Donau-Naab-Regen-Allianz geht es bei der Sache nicht nur um das kleine Wäldchen, sondern auch ums Prinzip (ein Kommentar dazu). „Solange versiegelte Flächen nur zum Parken dastehen, solange sehen wir nicht ein, neue Flächen zu versiegeln.“

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Kommentare (24)

  • Solitär

    |

    „Sichern könne sich die Stadt die Fläche nicht, das gehe „in Richtung Enteignung“. Wenn Baurecht bestehe, dann könne sich der Eigentümer „auch wehren“, so die OB.“

    Dann enteignet die Kasper doch. Sollen sie klagen. Das dauert Jahre. Mal sehen, was sich bis dahin getan hat.
    Aber nicht mit der SPD, den Stiefelputzern des Baugewerbe in der Stadt.

  • Julian86

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    Wegweisend bei der Abwägung ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021. Der Kampf um den Schutz des Klimas wird bundes- und EU-weit in den Kommunen entschieden.

    Die OB sollte sich an ihrer Pariser Kollegin ein Beispiel nehmen. Ein bayerischer OB hat große Gestaltungsmacht.
    https://www.deutschlandfunk.de/buergermeisterin-anne-hidalgo-der-gruene-umbau-von-paris-100.html

    Die Zeiten des Herumlavierens sind für alle Verantwortungsträger vorbei. Zumal die Bürgerschaften in den Kommunen in aller Regel was Schutz des Klimas sowie der Tier- und Pflanzenwelt angeht, schon weiter sind als die Politik.

    BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021
    – 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270,
    http://www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.html

    Jermann möge diese Leitsätze lesen. Unter anderem diesen:

    Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.

    Fangen wir angesichts der heraufziehenden Klimakatastrophe an, nicht länger von ´Umweltschutz` zu sprechen; reden wir stets von ´Mitweltschutz`, das fördert das Bewusst-Sein!

    Reihen wir uns ein in Flora und Fauna. Machen wir uns der(!) Welt und ihren Nöten als Grundlage unseres (Über)Lebens untertan!

    P.S.
    Wo kann ein neuer(!) Stadtwald angelegt werden? Jedem Stadrat sein Baum! Paten für Bäume! Jetzt! Bäume statt Autos! Das Maß des Menschen ist der Fuß.

  • Jonas Wiehr

    |

    Der Platz ist ein eingetragenes Biotop, dann ist er als solches auch zu behandeln. Seit den Korruptionsprozessen hat sich im Umgang der Stadtverwaltung mit dem IZ in nichts geändert. Merkwürdig!

  • KW

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    Das einzige was mich am Artikel ein bisschen stört ist der etwas martialische Terminus “Kriegskasse”.
    Ansonsten bin ich voll beim Bund Naturschutz – im Zeichen des faktisch nicht mehr aufzuhaltenden Klimawandels gilt es, und dies insbesondere in einer Steinstadt wie Regensburg, ALLES dafür zu tun, das Kleinklima erträglich zu halten bzw. zu verbessern. Aktuell merkt man davon nicht sehr viel.

  • joey

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    Aus den Altlasten kann sich aber auch eine Sanierungspflicht herleiten, wodurch die Bäume gefällt werden. Die Altlasten geben das Gift weiter ins Wasser ab, diese Gefahr muß durch geregelte Deponierung beseitigt werden.

  • Horst

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    Was lernen wir daraus? Wenn ihr ein Stück Bauland habt, lasst bloß nix drauf wachsen. Haltet das Gras kurz und vergiftet jede Sorte von Tierchen die man da finden könnte, sonst kannst Du es nicht mehr als Bauland verkaufen.
    Erinnert ein bisschen an Hubsis Streuobstwiesen-Vernichtungsgesetz von vor ein Paar Jahren (Schneid sie jetzt alle um, in Zukunft darfst Du nicht mehr…)

  • Robert Fischer ÖDP

    |

    @Horst: Nein man lernt daraus: Kauf dir kein kartiertes Biotop und geh davon aus, dass paar Parteispenden schon langen, um darauf maximale Baurendite zu erwirtschaften, weil es schon allerweils so geklappt hat.

  • Raimund Schoberer Bund Naturschutz

    |

    @Herr Aigner: etwas aktualisiert
    Sehr geehrte RD Leser,

    zunächst Danke für den Artikel.

    Das Wort „K-Kasse“ ist nie gefallen sondern eine journalistische Zuspitzung. K-Worte und gar K-Taten brauchen und wollen wir als BN nicht. Die Botschaft ist, sollte es wirklich notwendig sein und all unsere Argumente und die vielen Petitions-Unterschriften nicht zu einem Umdenken führen, dass der BN mit Unterstützung weitere Organisationen und privater Spenden die notwendigen finanziellen Mittel wohlüberlegt und mit Bedacht zu Verfügung stellen wird, um die Frage „Bauen auf dieser wertvollen Fläche: ja oder nein“ letztendlich auch vor Gericht klären zu lassen.

    Für die Zukunft der Stadt ist es natürlich besser, wenn Politik und Verwaltung selbst erkennen, welche Verluste an Natur- Umwelt-, Klima- und Lebensqualität mit dem derzeitigen „Bauen überall“ verbunden sind; hier aber auch anderswo. Dazu braucht es nicht nur Worte sondern auch Taten.

    Es geht um die Frage, ob wir im Jahr 2022 derart wichtige Biotop-, Klima- und Erholungsflächen überbauen dürfen; wohlgemerkt ohne Not, weil es noch andere bebaubare Flächen im Stadtgebiet gibt.

    Zu klären ist dann auch die Frage, ob ein etwa 40 Jahre alter BBP -der nie umgesetzt wurde- für eine Fläche die sich seit rd. 80 Jahren zu einem Natur- und Klimaareal entwickelt hat, als Bebauungsgrundlage dienen kann. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass neuere anderslautende städtische Gutachten und Erhebungen (u.a. Klimagutachten, Biotopkartierung) und Stadtratsbeschlüsse (u.a. Freiflächenentwicklungssatzung, Aufstellungsbeschlüsse, die zeigen, dass der alte BBP nicht realisiert werden soll, weil sich das Umfeld völlig verändert hat) vorliegen.

    Wir freuen uns über jede Unterstützung im Bestreben, derart wertvolle Bereiche ohne Bebauung für nachfolgende Generationen zu erhalten.

    MfG
    Raimund Schoberer
    Vorsitzender BN Regensburg

  • Daniela Camin-Heckl

    |

    Viel Erfolg dem BN Regensburg.

    Das mit der Informationsweitergabe an den Stadtrat durch die Stadtverwaltung zu Grundsatzbeschlüssen Wohnbebauung, auch bei sonstigen Grundsatzbeschlüssen, muss eindeutig besser werden.

    Hier ist möglicherweise ein Beschluss des Stadtrates zustande gekommen, ohne, dass den Stadtratsmitgliedern alle erforderlichen Unterlagen übermittelt wurden. Der Stadtrat ist nun einmal die gewählte Vertretung der Bürgerschaft.
    Dies ginge, nach meiner Meinung, am (im Sinne der Demokratie) Mitbestimmungsrecht der Gesamtheit der Stadtbürgerschaft vorbei.

    Wenn etwas noch nicht geschehen (bebaut) ist, das in den 80igern geplant oder ausgewiesen würde, was aus heutiger Sicht (Klimawandel ect.) falsch ist, dann muss man die Ansicht aus den 80igern auch revidieren können?!

    Früher wurden auch Flussläufe begradigt und eingeengt, um Bebauung zu ermöglichen. Heute haben wir Überflutungen. Und beginnen erst jetzt zu überprüfen, ob unsere Entscheidungen von damals richtig gewesen sind.

  • Gerhard

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    Das ist mir noch nicht klar. War es vor der Kartierung als Gewerbegebiet schon ein eingetragenes Biotop?
    Wohl nicht oder?

  • Stefan Aigner

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    Nein. Das Gewerbegebiet datiert aus den 80ern, die Eintragung als Biotop aus den 2000er Jahren.

  • Daniela

    |

    Unter den von Stefan Aigner genannten Aspekt `Das Gewerbegebiet datiert aus den 80ern, die Eintragung als Biotop aus den 2000er Jahren.` dürfte es rechtlich schwierig werden.

    Aber, wie wir ja wissen, kann klagen, immens zeitliche Auswirkungen haben.

  • Unterstützer

    |

    Meine Unterschrift ist bei den 3.260 Unterschriften noch gar nicht dabei.
    Habe leider nichts von der Unterschriftensammlung mitbekommen.
    Werde das aber gerne noch nachholen, falls erforderlich bzw. erwünscht.

  • Horst

    |

    @ Robert Fischer,
    eben, in den 80ern wäre es noch ein Gewerbegebiet gewesen. Hätte man da lange genug jede Artenvielfalt bekämpft, dann wäre es jetzt noch mehr wert. Ihr bringt den Leuten bei, dass sie Ihr Eigentum verlieren, wenn sie auch nur vorübergehend was wachsen lassen wollen.

  • idefix

    |

    Es wäre wünschenswert, wenn sich die Berufsökologen im BND und Stadtrat mit demselben Verve auch bei den Bauvorhaben engagieren würden, bei denen im Zuge der verdichteten Bebauung große Grundstücke im vorhandenen Baubestand mit einem oft wertvollen Grünbestand für Mensch und Tiere nach § 34 BauGB genehmigt werden, um dann anstelle eines Eigenheims eine für Investoren rentable große und teuere Eigentumswohnanlage zu bauen. Dazu wird die Natur komplett abgeräumt, um dann auf der gesamten Grundstücksfläche zuerst eine Tiefgarage bauen zu können, was nichts anders als eine 100-prozentige Versiegelung ist. Als ökologisches Feigenblatt wird denn auf den verbleibenden Restflächen rund um die Wohnanlage ein trostloser grüner Rasen angelegt. Eine Baumbepflanzung fehlt, weil wegen der Unterbauung nicht mehr möglich. Vielleicht wäre es ehrlicher, alles gleich grün zu betonieren oder zu streichen anstatt eine grüne Naturfatamorgana zu schaffen.
    Diese von den Stadtplanern und der Politik mantraartig propagierte verdichtete Wohnbebauung um jeden Preis im Bestand geht letztlich zu Lasten der Wohn- und Lebensqualität, die wesentlich auch von dem Umgebungsgrün abhängt. Diese Entwicklung ist auch in Regensburg im Altbestand (siehe Stadtwesten) seit Jahren voll im Gange. Sie ist im höchsten Maße menschenfeindlich. Denn Grünflächen haben positive Auswirkungen auf die Lebenszufriedenheit und Gesundheit der Einwohner. Untersuchungen zeigen, dass sich das Wohlbefinden der Menschen erhöht, je näher sie am Grün wohnen und je mehr Grünflächen es in ihrer Umgebung gibt. Dies muss jedem klar geworden sein, der in der Coronazeit das Privileg hatte, in einem durchgrünten Wohngebiet aus der Zeit bis in die 80-iger Jahre wohnen zu dürfen und nicht eingesperrt in einem der modernen, renditeoptimierten, verdichteten Investorenbetonbunker mit ihren Alibirest-/Minigrünflächen, die auch von jeder Tierart, weil lebensfeindlich, gemieden werden. Die Nähe zur belebten Natur kann demgegenüber das Wohlbefinden und damit die Gesundheit nachhaltig stärken.
    Fazit: Es wird Zeit, dass auch in Regensburg das Allheilmittel der verdichteten und verdichtenden Bebauung wegen den negativen ökologischen Auswirkungen von den Stadtplanern, Architekten und der Politik hinterfragt werden. In diesem Zusammenhang wäre es empfehlenswert, sich mit den interessanten Beiträgen von Prof. Dr. Klaus Neumann, Präsident der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft, zum Stellenwert von Grün auseinander zu setzen.

  • Robert Fischer ÖDP

    |

    @Horst: Wäre wäre Fahrradkette.

    Die Erpressung “da könnte aber Gewerbe stehen” ist sowieso hanebüchen. Bebauungspläne stellt immer noch der Stadtrat auf und nicht das IZ!

    Soweit ich weiß, war das Grundstück für eine etwaigen Sparkassenerweiterung geblockt. Die Sparkasse ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Sollte also auch Interesse haben, die Natur zu schützen. Das IZ hat es meines Wissens gekauft, als es schon kartiert war.

    Sie können gerne Großinvestoren, die in unserer Stadt schon mit Korruption aufgefallen sind zur Seite stehen. Ich stelle mich da lieber auf die Seite von Natur-, Arten- und Klimaschutz! Wissentlich, dass es mir als Selbständiger mehr schadet als nutzt.

    Wäre das Grundstück die Altersvorsorge von einem privaten Menschen, wäre meine Meinung differenzierter. Aber mit solchen Leuten ließe sich sicher eine Lösung finden, im Gegensatz zu Großinvestoren.

  • joe

    |

    @Robert Fischer ÖDP
    Horst hat leider Recht. In Oberbayern gab es einen spektakulären Fall: eine Familie hatte nebenan noch ein Baugrundstück ohne Bauzwang – aufgespart für die Tochter, weil klar war, daß man später keine Grundstücke mehr kriegt. Mit Liebe und viel Geld wurde zwischendurch ein großes Teichbiotop angelegt. Als die Tochter dann bauen wollte, kam die böse Überraschung: das Biotop ist nun ein kartiertes Biotop. Die Lehre für alle Grundstücksbesitzer: lasse keine Artenvielfalt zu, denn jede Eidechse kann gegen Dich verwendet werden. Der eigentlich gute Gedanke, für die Umwelt zu tun, was geht wird durch den strengen Umweltschutz pervertiert. Ähnlich ist es mit Denkmälern: abreißen, was geht, so lange es noch geht.
    Nein, das ist nicht gut, aber logisch.

  • Robert Fischer ÖDP

    |

    @joe: Da kann man sich ja politisch für Grautöne einsetzen. Aber das hat mit diesem Fall echt wenig zu tun.

    Fraglich ist halt, was soll der Natur temporäre Biotope bringen sollen. Ja, wenn du später eh bauen willst, dann hilft auch ein temporäres Fünfjahresbiotop nichts für den Artenschutz. Flächen müssen langfristig erhalten bleiben, damit sie dem Artenschutz etwas bringen.

    Und hier in Regensburg müssen wir uns jetzt mal entscheiden, wie viele Flächen wir noch versiegeln wollen und mit was. Viel ist nämlich nicht mehr da zum schützen…

  • Daniela

    |

    @Robert Fischer ÖDP
    1. Februar 2022 um 17:55 | #

    Es wird immer interessanter. Wem hat das Grundstück vor der Kartierung als Biotop gehört, bzw. wem gehört es nach der Kartierung als Biotop? Oder hatte es durchgängig einen einzigen Eigentümer?

    Gab es beim oder zum Stadtratsbeschluss vom Juli diesen Jahres nach Ansicht der/ oder einzelner Stadträte formale oder materielle Fehler?

  • Stefan Aigner

    |

    @Daniela

    Das mit den Eigetumsverhältnissen steht z.B. hier etwas ausführlicher.

    https://www.regensburg-digital.de/biotop-bebauung-ist-beschlossene-sache/28072021/

    Eigentümerin war zunächst eine Tochter des Bayernwerks. Erst im September 2020 hatte das IZ die Fläche erworben, offenbar – das geht aus der Beschlussvorlage hervor – erst nach Gesprächen („planerischen Abstimmungen“) mit der Verwaltung über Art und Umfang einer möglichen Wohnbebauung.

  • Julian86

    |

    Erst NACH den “planerischen Abstimmungen”, so Aigner, sei die Fläche vom IZ erworben worden.

    Daraus kann man schließen, dass das Baurecht (OB man bauen darf, vor allem aufgrund der veränderten Verhältnisse) während der Gespräche IZ/Verwaltung nicht streitig war. Redete man also nur über das WIE der Bebauung? Was dann zum Kaufentschluss führte?

    Es erscheint angezeigt, im Vorfeld einer Klage sich Akteneinsicht über den Verlauf des fraglichen Gesprächs (Protokoll) im Zweifel bei Gericht zu erstreiten.

    Denn vor dem Hintergrund der von mir oben verlinkten Rechtsprechung des BVerfG erscheint das alte Baurecht nebst Bebauungsplan ohne grundsätzliche Abwägung der widerstreitenden (Klimaschutz etc) nicht realisierbar.

    Es wäre also rechtlich “verwegen”, wenn DIE Verwaltung ohne weiteres Baurecht im Gespräch mit IZ bejaht hätte. Eine Akteneinsicht könnte hierüber Klarheit schaffen.

    Siehe oben, BVerfGE: “Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.”

  • Julian86

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    Fragwürdige Entscheidung des Stadtrats
    Bebauungsplan für “Quartier West” – RD vom 28. Juli 2021 – wie oben verlinkt:
    Schimpfermann: “Tatsächlich habe man nicht die Bebauung einer Grünfläche auf den Weg gebracht, sondern habe „Bauland zu Bauland“ gemacht.

    Ich sehe nicht, dass und ggf. wie hierbei die wohl festgestellte Biotop-Eigenschaft des Grundstücks abwägungsfest berücksichtigt wurde. Dass es auch anders geht, zeigt ein Verfahren vor dem BayVGH. Wer will, mag sich einlesen.

    Das Wichtige findet sich ab Randziffer 22 ff.
    VGH München, Urteil v. 05.08.2020 – 1 N 18.1480
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-20648?hl=true

    Dort wurde durch die Kommune aus Gründen des Naturschutzes ein alter B-Plan mit Baurecht durch einen neuen B-Plan ohne Baurecht aufgehoben. Das Normenkontrollverfahren dagegen war erfolglos.

    Diese Gerichtsentscheidung stammt aus dem Jahr 2020. Die wegweisende Entscheidung des BVerfG vom Frühjahr 2021. Hatte die Mehrheitsfraktion des Stadtrats im Sommer des letzten Jahres die Bedeutung des Nachhaltigskeits-Beschlusses des BVerfG nicht auf dem Schirm als sie “Quartier West” beschloss?

  • Auch a Regensburger

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    Wenn ich das richtig verfolgt habe. Letzte Nutzungsfeststellung des Gebietes war die eines Biotops.
    Mit der Verwaltung hat es (absolut Legitim) ein Gespräch zur möglichen Nutzung gegebn. Anscheinend wurde hier suggeriert/zugesagt ein Wohnbebauung sei möglich.
    Das erlaubt drei Schlüsse. Die Verwaltung kennt die eigenen “Nutzungsausweisungen” für das Gebiet nicht, die Verwaltung hat eigenmächtig entschieden den “Biotops-Beschluß” zu negieren oder der Biotops-Beschluß hat schlichtweg keine Bedeutung.

    Der Stadtrat sollte mal langsam schauen, den ganzen Bauverhau unter Kontrolle zu bringen und die Stadt im Sinne der Bürger zu entwickeln.

    Das ganze nimmt ja kein Ende hier in Regensburg.
    Als “Stadt Ostler” fällt mir da auch gleich das Containerteinal ein. Um DB Cargo den optimalen Standort in Ost und Mittelbayern für eine Container “Wasch und Reperatur Anlage” zu ermöglichen würde auf vielen Ebenen massiv negativ in das Stadtbild eingegrriffen und ein erheblicher Anteil der Stadtbürger mit einer Verschlechterung der Lebensqualitäten belastet.
    Auch hier werden neuere Beschlüße ignoriert (Soziale Stadt, Regensburg 2040, usw.) und auf einen uralt Beschluß verwiesen. Hoffe das auch dieses noch viel einschneidene Projekt Aufmerksamkeit bekommt.

  • Daniela

    |

    @Julian86

    Ich habe mich mehr oder minder durch das von Ihnen zur Verfügung gestellte Urteil ‘durchgewurstelt’, danke nochmals für die Bereitstellung.
    Ich bin kein Jurist, aber ich würde es auch so deuten, wie Sie es erläuterten.

    Was mich auch irritiert, in den 1980 war da nicht das Bayernwerk, mit Mehrheit, im Besitz des Freistaates Bayern. In den 90 ihren wurde dann verkauft/ privatisiert. Das Areal, um das es geht gehörte es nicht dem Freistaat?

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