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Fall Eisenberg: „Kein Grund, das System zu verbessern”?

Das Theater an der Universität ist voll. Zwischen 200 und 250 Zuhörer sind gekommen, um die Podiumsdiskussion zum „Fall Eisenberg” zu verfolgen. Tragischer Fall oder veritabler Justizskandal ist die Frage, mit der sich Alexander Bosch (Amnesty International), Professor Henning Müller, der CSU-Landtagsabgeordnete Manfred Ländner und Polizeipräsident Rudolf Kraus befassen. Um es vorweg zu nehmen: Wesentliche Erkenntnisse bringt der Abend nicht – aber immerhin wird deutlich, dass die staatstragende Partei offenbar keinen Grund sieht, ernsthafte Konsequenzen aus den tödlichen Schüssen vom 30. April 2009 zu ziehen. „Es gibt keinen Grund, das System zu verbessern”, wiederholt der CSU-Experte für Polizeifragen im Landtag, Ländner, fast mantraartig seine Ablehnung gegenüber einer unabhängigen Kontrollinstanz für die Polizei. Bezeichnend seine Begründung: Auch diese Kontrolle benötige irgendwann eine Kontrolle. Insofern: Das bringe nichts.
Hochkarätiges Podium, wenig Neues: Alexander Bosch, Professor Müller, MdL Ländner, Polizeipräsident Kraus und Diskussionsleiter Martin Witte. Foto: Mirwald
Zuvor hat bereits Professor Müller eingehend begründet, weshalb er sich für eine solche Kontrollinstanz stark macht. Die beiden Polizisten, gegen die wegen der Schüsse auf Tennessee Eisenberg ermittelt wurde, haben in seinen Augen eine bevorzugte Behandlung erfahren. Im Vergleich zu anderen Fällen, in denen ein Fehlverhalten nicht ausgeschlossen werden könne, sei im Fall Eisenberg eine „Ungleichbehandlung” zugunsten der Polizeibeamten erkennbar. Müller hat die übergroße Mehrheit der Zuhörer mit dieser Forderung auf seiner Seite. Wenig Erfolgsaussichten sieht der Strafrechtsexperte für das Klageerzwingungsverfahren, das die Familie Eisenbergs derzeit vor dem OLG Nürnberg anstrengt. Zwar begrüße er diesen Schritt, allerdings hält er dieses Instrument für ein „stumpfes Schwert”. „Die Statistik besagt, dass es im allgemeinen nie zu einem Verfahren kommt”, so Müller. Diese Aussage bleibt unwidersprochen. Betretene Stille herrscht im Theatersaal, als eine junge Frau aus dem Publikum in Tränen ausbricht. Sie könne sich nicht vorstellen, dass Eisenberg nach den ersten Schüssen noch zur Gegenwehr fähig gewesen sein soll. Eisenberg war bereits von acht Kugeln getroffen worden, als schließlich die vier tödlichen Schüsse abgegeben wurden – von einem Beamten, der zuvor sechs Jahre in der bayerische „Elitepolizeitruppe” USK eingesetzt war. „Wie kann es so weit kommen, dass so oft auf einen Menschen geschossen wird?” Polizeipräsident Kraus nimmt seine Beamten in Schutz. Eisenberg sei „trotz der tödlichen Schüsse noch aktionsfähig” gewesen, glaubt er. Kraus bemüht sich, den Ablauf minutiös darzustellen – bis zu einem gewissen Punkt. Er erläutert, dass der Einsatz – vom Eintreffen der Polizei bis zu den letzten Schüssen – weniger als sechs Minuten gedauert habe, schildert, dass die Beamten Eisenberg aufgefordert hätten, dass Messer weg zu legen, um dann – nach Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz – zu schießen. Die Widersprüche zwischen Staatsanwaltschaft auf der einen und den Rechtsanwälten der Familie auf der anderen Seite, was die Frage Notwehr oder nicht angeht, bleiben bei den Ausführungen von Kraus außen vor. Der Polizeipräsident flüchtet sich ins Allgemeine, verstrickt sich immer wieder in Widersprüche. Auf der einen Seite wollen Kraus wie auch MdL Ländner immer wieder klar machen, wie stressig und irrational der Einsatz für die Polizisten innerhalb der knappen Zeit abgelaufen sein müsse, andererseits betonen beide, dass die Polizisten „absolut koordiniert” vorgegangen seien. In Bedrängnis bringt Kraus die Frage einer jungen Frau, die wissen will weshalb die in Regensburg ansässige speziell geschulte „Verhandlungsgruppe” nicht zum Einsatz gekommen sei – Fahrzeit zum Tatort maximal zehn Minuten. Kraus spricht dagegen davon, dass es mindestens eine halbe Stunde gedauert hätte, bis diese Gruppe vor Ort gewesen wäre. „Das hätte zu lange gedauert.” Weshalb bleibt offen. Eisenberg befand sich zu diesem Zeitpunkt allein in seiner Wohnung. Das war nach dem Notruf des Mitbewohners bekannt. Ebenfalls widersprüchlich sind Kraus’ Einlassungen zum zuvor als „koordiniert” beschriebenen Einsatz. Der Polizeipräsident bestätigt nämlich, dass es keinen Einsatzleiter gegeben habe – und dass man dies für die Zukunft ändern werde. Eine unabhängige Kontrollinstanz lehnt es denn auch ab. Er sehe dafür „keinen Grund”, es sei denn, „das ist politisch gewollt”. Und hier weiß Kraus, das zeigen die Ausführungen von Ländner, die Mehrheit im bayerischen Landtag auf seiner Seite. Bedauerlich: Trotz statistischer und allgemeiner Kenntnisse zu Polizeieinsätzen in Deutschland konnte Alexander Bosch von Amnesty International nur wenig zum Fall Eisenberg sagen. Er habe keine Detailkenntnisse. So geht es vielen im Rest der Republik.
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Kommentare (46)

  • Veits M.

    |

    Fragen:

    Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte gab es im Jahre 2009 allein in Bayern?
    Wegen welcher Taten?
    Wieviele davon wurden eingestellt?
    Was waren die wesentlichen Einstellungsgründe?
    In wie vielen Fällen kam es zur Erhebung der öffentlichen Anklage, fand also eine Hauptverhandlung statt?
    Wie viele dieser Angeklagten wurden tatsächlich für schuldig befunden und wegen welcher Taten verurteilt?

    Um Antwort wird gebeten –> MdL – danke!

  • hans

    |

    Das von der Familie des getöteten jungen Mannes angestrengte Klageerzwingungsverfahren ist in diesem Fall die letzte Chance für die Demokratie und für das Ansehen der Gerichtsbarkeit für Aufklärung und Gerechtigkeit zu sorgen. Ich würde mir wünschen, dass diese Chance nicht mit Füssen getreten wird.

  • Henning Ernst Müller

    |

    Ergänzend: Ich habe das Klageerzwingungsverfahren im allg. als stumpfes Schwert bezeichnet – die Statistik ist wirklich wenig ermutigend. Aber ichj habe trotzdem einen gewissen Optimismus im vorliegenden Fall: es ist ein außergewöhnlicher Fall mit außergewöhnlichem öffentlichem Interesse und es besteht daher durchaus Anlass zur Hoffnung, dass das OLG Nürnberg eine Anklageerhebung anordnet.

  • Veits M.

    |

    “Letzte Chance” ? Hans´ Anmerkung und Sorge wegen ein kleiner Überblick, wie sich die ggf. einzuschlagenden Wege zum Bundesverfassungsgericht darstellten – nur beim BVerfG wird man nach meiner Auffassung transparentes und damit nachvollziehbares Recht erstreiten können.

    Weg A

    1. OLG-Entscheidung ordnet Anklageerhebung an
    2. Strafverfahren vor dem Landgericht Regensburg
    3. Bei Freispruch Möglichkeit der Revision zum BGH
    4. Hat Revision Erfolg, ggf. 2. Strafverhandlung vor dem Landgericht Regensburg
    5. Gegen diese 2. Entscheidung dann wieder Revision zulässig …
    6. Gang zum Bundesverfassungsgericht (wenn in 1. Verhandlung Freispruch, dagg. eingel. Rev. erfolglos)

    Weg B

    1. OLG Nürnberg entscheidet gegen die Beschwerdeführer
    2. Dagegen binnen 14 Tagen sog. Anhörungsrüge
    3. Dann wäre bereits der Rechtsweg erschöpft und eine Verfassungsbeschwerde nach KA zulässig

    Meine derzeitige Einschätzung:

    Der “außergewöhnliche Fall mit außergewöhnlichem öffentlichem Interesse” würde eher und rascher über Weg B zur Rechtsklarheit führen. Dabei ist zu beachten, dass von den ca. 6000 jährlich eingelegten Verfassungsbeschwerden nur etwa 2,5 % erfolgreich sind. Was nicht bedeutet, dass eine VB keine Aussicht auf Erfolg hätte, denn die bisherigen Begründungen der Einstellung erscheinen in vielfältiger – und von mir schon mehrmals darglegter – Hinsicht, grob verfassungswidrig.

  • Huber

    |

    Sabine Leutheusser-Schn. „Unabhängigkeit der Justiz!“ 29.9.09 „Berlusconis Traum wären deutsche Verhältnisse“ (Richter)

    Ein Verwaltungsrichter meint “….Berlusconis Traum wären deutsche Verhältnisse….”
    vgl. http://www.gewaltenteilung.de/kluever.htm. zitiert nach http://blog.beck.de/2010/01/07/braucht-deutschland-eine-unabhaengige-ermittlungsinstanz-bei-vorwuerfen-gegen-polizeiverhalten-wie-in-england-und-wal#comment-23799

    Berlin/Strasbourg – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Berichtsentwurf von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz in Europa, der morgen im Strasbourger Europarat diskutiert und verabschiedet werden soll. Im Berichtsentwurf wird Deutschland empfohlen, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte aufzuheben.
    “Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz:
    29. September 2009 … http://www.s-o-z.de/?p=7708

    Wie stehen denn die verängstigten bayerischen Liberalen dazu? Schweigen sie zu allem, was nicht im Koalitionsvertrag steht?

  • hans

    |

    Herr Veits vielen Dank für die fachlichen Infos.
    Dann braucht man also tatsächlich nur noch das nötige Kleingeld um durch die Instanzen zu gehen.
    Weg A hört sich auch etwas kostspieliger an als Weg B.
    Ab wann würden bei Weg A oder Weg B die Kosten des Klägers vom Staat getragen?

  • Daniel Gilch (Mitglied der SI)

    |

    zitat: “Wenig Erfolgsaussichten sieht der Strafrechtsexperte für das Klageerzwingungsverfahren, das die Familie Eisenbergs derzeit vor dem OLG Nürnberg anstrengt”

    Das war nicht die aussage von prof. dr. e. h. müller! er sagte, dass statistisch gesehn, die 0,5% marke realistisch ist, was erfolgreiche klageerzwingungsverfahren betrifft. JEDOCH in diesem besonderen fall ist er optimistisch gestimmt, dass es zu einer klage kommt, da der fall besonderes öffetnliches interresse wecken konnte!

  • Rudolf Gaßenhuber

    |

    Der Vorgang stellt insgesamt das Prinzip der Gewaltenteilung in Frage. Wir erleben hier ein Übergewicht der Exekutive (Regierung, Verwaltung) und ein Übergehen der dritten Gewalt (Rechtssprechung). Das hat in Deutschland System, die Unabhängigkeit der Justiz ist strukturell schlecht gesichert. Siehe hierzu die engagierten Seiten des ehemaligen Richters Udo Hochschild
    http://www.gewaltenteilung.de/

    Gewaltenteilung und Kontrolle bedeutet immer auch mehr Bürokratie. Das stimmt. Am wenigsten Bürokratie hätten wir unter einem Guten König. Leider müssen wir uns von diesem Kindertraum verabschieden. Uns bleibt nur eins: die Aufteilung der Macht, wachsam sein und sich auseinandersetzen.

  • Kisara

    |

    Der “außergewöhnliche Fall mit außergewöhnlichem öffentlichem Interesse” ist einzig und allein auf das unaufhörliche Bestreben der Familie Eisenberg und den Rückhalt durch Freunde und Bekannte und Gleichgesonnene zurückzuführen, die sich durch die vielen Knüppel, die man ihnen in den Weg warf, nicht davon abbringen ließ, Gerechtigkeit für Tennessee einzufordern. Es gibt sicherlich in Deutschland ähnliche Fälle, wo Angehörige nicht den Mut und die Unterstützung fanden, die es gebraucht hätte. Die Öffentlichkeit will Gerechtigkeit und Aufklärung, deshalb müssen hier alle Möglichkeiten bis zur letzten Instanz ausgeschöpft werden.

  • Aktenzeichen XY

    |

    Weg C mit Klage beim EuGH für Menschenrechte „Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Justiz“ gem. Resolution 1685 des Europarates?

    vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/010/1701097.pdf Anfragepunkt 5
    Fehlende Umsetzung der deutschen Gesetzgebung der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in ihrer Resolution 1685 (2009) geforderten Einführung eines Systems der Selbstverwaltung der Justiz in Form von Justiz(verwaltungs)räten

    Wer ist klageberechtigt?

  • Veits M.

    |

    Es gibt keinen Weg C. Die rechtliche Prüfung führt zunächst immer über Karlsruhe (BVerfG). Die verlinkte Anfrage ist gleichwohl für die weitere Rechtsentwicklung sehr wichtig und ich bin “AKTENZEICHEN XY” dankbar für den Hinweis. Zur fälligen Weiterentwicklung der deutschen Rechtskultur. Forderungen der Neuen Richtervereinigung

    Wer Interesse hat, mag sich vertiefend einlesen.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg als Organ des Europarats.
    http://www.egmr.org/

    (Nicht: EuGH: Sitz Luxemburg, Organ der EU
    http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof )

    Zwei Links:

    http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/

    Reform
    http://www.coe.int/t/dc/files/themes/protocole14bis/default_de.asp?

    Verfahren:

    Ein Klage zum EGMR kann jeder Bürger eines Landes erheben, das Mitglied des Europarats (47 Länder).

    http://www.coe.int/DefaultDE.asp
    http://de.wikipedia.org/wiki/Europarat

    Ein deutscher Staatsbürger erhebt also Klage in Straßburg gegen die Bundesrepublik Deutschland. Geprüft wird in jedem Fall nur, ob die Bestimmungen der Menschenrechtskonvention durch die handelnden deutschen Stellen (Staatsanwaltschaft, Gerichte) verletzt wurden.

    Beachte: Immer ist jedoch erforderlich, dass der nationale, hier also der deutsche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Das bedeutete vorliegend, dass in jedem Fall vorher eine – erfolglose – Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht durchgeführt sein muss.

    Es gibt also keinen Weg C – sondern, wie stets, kann gegen jede Entscheidung des BVerfG binnen 6 Monaten der EGMR angerufen werden. Nicht selten kommt eine Verletzung des Artikel 6 MRK in Betracht

    http://dejure.org/gesetze/MRK/6.html

    Gleichwohl ist der Hinweis auf die verlinkte BTags-Anfrage sehr aufschlussreich. Gerade Frage 5 und die Antwort der Bundesregierung mögen ggf. einmal für die längst fällige Weiterentwicklung des Rechts und der Rechtskultur (hin zu einer von der Exekutive unabhängigen und selbstverwalteten Justiz) Bedeutung erlangen.

    Vorher steht der u.U. der lange Weg durch die Instanzen bevor. Ohne – finanzielle – Unterstützung der Zivilgesellschaft in der Causa Eisenberg wird das nicht gehen.

    Zur Forderung der Neuen Richtervereinigung

    Gehen Sie bitte auf

    http://www.neuerichtervereinigung.de/main.php

    und geben sodann “Unabhängigkeit” ohne “..” in das Suchfeld ein. Sie werden dann fündig, u.a. mit der Forderung:

    “Gebt der deutschen Justiz eine stärkere Unabhängigkeit!”

    Dort heißt es u.a.:

    “Vor dem Hintergrund eines evidenten Mängelprofils des notleidenden deutschen Justizsystems richten sich die Hoffnungen auf eine zentrale Problemlösung: Eine Stärkung institutioneller und innerer Unabhängigkeit der Justiz als Kontrollmacht im Gefüge der Gewaltenteilung des demokratischen Staates.“

  • Paulus van Husen...

    |

    … Oberverwaltungsgerichtspräsident in NRW, führte den Kampf für eine unabhängige Justiz schon in den 50er Jahren:

    “Paulus van Husen setzte sich nachhaltig für die “Entfesselung der Dritten Gewalt” ein. Darunter verstand er die Herstellung der “Selbständigkeit der Gerichte” und wandte sich deshalb gegen die traditionelle obrigkeitsstaatliche Anbindung der Justiz an die Exekutive, wie sie bei Richterernennung, Dienstaufsicht und der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zum Ausdruck kommt. ”
    http://www.gewaltenteilung.de/husen.htm

    Vielleicht gibt es ja heute via Europa neue Chancen, der Machtverfilzung Einhalt zu gebieten.

  • Aktenzeichen XY

    |

    Artikel 2 „Recht auf Leben“ MRK, die Resolution 1685 und politische Glaubwürdigkeit –

    @29. April 2010 um 11:49 Uhr
    Vertiefendes Einlesen überlasse ich gerne den Spezialisten.

    Wohl um die Instanz EGMR zu verlängern sind die Wege A und B von Herrn M.Veits. Dabei kommt auf den ersten Blick eine Verletzung des Artikel 6 MRK strafrechtlich kaum in Betracht, da der nur zum Schutz Strafangeklagter dient, nicht umgekehrt zur Durchsetzung einer Anklage . In Betracht kommt sicher Artikel 2 „Recht auf Leben“, ggfs. auch Artikel 13 „Recht auf wirksame Beschwerde“.

    Weg C? Ist die Resolution 1685 eher eine nicht einklagbare Selbstverpflichtung?
    Wie glaubwürdig ist dann eine scharz-gelbe Außenpolitik, wenn die Bundesregierung gegenüber dem Europarat eine Verpflichtung eingegangen ist und eine schwarz-gelbe Landesregierung in München die Umsetzung blockiert?

    Auch wenn Änderungen des Weisungsrechtes in Bundesgesetzen auf unserer langen Bank verschoben werden, kann eine Landesregierung sich öffentlich verpflichten, auf die Ausübung dieses Rechtes zu verzichten. Demgemäß steht im FDP-Wahlprogramm für die Weiterführung der scharz-gelben Koalition in NRW (S.55)

    „Staatsanwaltschaften müssen auch zukünftig ohne jede politische Einflussnahme unabhängig und ohne Ansehen der Person ermitteln.“

    Ohne „auch“ sollten dies nicht nur FDP-MdL unter Verweis auf die Europaratsresolution 1685 in ihren Fraktionen und in Ausschüssen des Bayerischen Landtages immer wieder einfordern.

  • Veits M.

    |

    @ AZ XY
    Auf einer wirklich unabhängigen und selbstverwalteten Justiz

    Ich rege an, dass Sie sich an den MR-Kommissar
    http://www.coe.int/t/D/Commissioner/default_DE.asp
    wenden, ihm kurz die fehlende deutsche rechtliche Umsetzung (an der Causa E.) schildern und ihn bitten, Ihnen aufzeigen zu lassen, welchen Weg ein deutscher Bürger in seiner Rolle als Souverän einschlagen kann, um darauf einzuwirken, dass die deutsche Regierung etc. getroffene Zusagen ( Aufbau einer unabhängigen und selbstverwalteten Justiz) einhält und umsetzt.

    Schildern Sie dabei alle ihre Aktivitäten und Feedbacks auf regensburg-digital.de …??

    Und die Öffentlichkeit wird erkennen, was einer/wenige zu bewirken in der Lage sind …

  • eduard buchinger

    |

    an @all und @RA Manfred Veits

    bei der Podiumsdiskussion im “Fall Eisenberg” wurde u.a. durch Herrn Polizeipräsidenten Rudolf Kraus (auch) aufgehührt, dass Tennessee E. ca. 45 Minuten seinen Mitbewohner Von der Redaktion gelöscht auf’s erheblichste bedroht hat und dieser froh sein kann
    jenes überlebt zu haben (sinngemäß)!” (…)
    Aber wenn T. Eisenberg wirklich so “fremdgefährlich” gewesen sein soll, dass sogar ein benachbarter Kindergarten hätte davon betroffen sein können, dann frage ich mich: Wie es möglich ist, dass sein Mitbewohner in den angeblichen 45 Minuten keine einzige Schramme davongetragen hat, also keinerlei typische Verletzhungmuster nachweisbar sind?”

    Vielmehr, und das hat auch der Polizeipräsident so bestätigt, wurde im durch den benannten Mitbewohner abgesetzten Notruf, “auch eine Suizidabsicht des T. Eisenberg” der Einsatzzentrale mitgeteilt!” (…)

    Ich glaube aber, dass eben bei einer Suizidandrohung -keine, wie durch die Polizei vorgegeben “eindeutige Notwehrsituation aufgrund einer angeblichen Fremdgefahr ausgehend durch den wohl deswegen getöteten Eisenberg” am Einsatzort vorzufinden war. Vielmehr auch eine Selbstgefährdungsgefahr akut vorhanden war, und bei einer solchen eben, wie
    durch Kraus bestätigt, die in Regensburg vorhandene “Polizeiliche Verhandlungsgruppe” unmittelbar eingesetzt hätte werden müssen!!!
    Der Hinweis durch den Polizeipräsidenten, dass die Aktivierung und der Einsatz dieses Verhandlungsteams mindestens
    30 Minuten gebraucht hätte, reicht zumindest (mir) so nicht aus.

    Um in den Worten des Herrn Präsidenten Kraus zu schließen: “Sprache – sprechen ist die beste Waffe!” (aus einen Rundschauinterview 2009)

    Mit besten Grüssen! Eduard Buchinger ,-)

  • kopfschüttelnd

    |

    @Hr. Buchinger

    “Wie es möglich ist, dass sein Mitbewohner in den angeblichen 45 Minuten keine einzige Schramme davongetragen hat, also keinerlei typische Verletzhungmuster nachweisbar sind?”

    -> Glück ? Siehe heutiges Urteil zum Fall Ansbach. Da war es auch nur Glück das keiner ums Leben kam…

    “auch eine Suizidabsicht des T. Eisenberg” der Einsatzzentrale mitgeteilt!”

    Soll sich in Zukunft die Polizei von jedem Suizidgefährdetem fernhalten? Nennt man das nicht unterlassene Hilfeleistung wenn er sich dann umbringt?

    Soll man beim nächsten (potentiellen) Amokläufer wertvolle Zeit verstreichen lassen um auf ein SEK zu warten? Ein Kindergarten war in der Nähe? Nach Ihren Auswertungen ist also dann das Leben von Kindern nicht so viel wert wie das eines Täters der einen anderen fast eine Stunde lang als Geisel nimmt (hatte der Mitbewohner nicht evtl. auch Todesangst – egal, ihm ist ja nichts passiert und damit wird er schon leben können nach Ihren Ausführungen), auch nicht so viel Wert wie das Leben von Polizisten das durch ein Messer bedroht war (egal – ist ja deren Job sich für uns abstechen zu lassen)…

    Warum wird jemand der seine Grenzen klar überschritten hat zum Märtyrer erhoben? Es hört sich hart an (und ist es auch): Hr. Eisenberg war an seinem Tod nicht unschuldig. Es kotzt mich an dass in Deutschland jeder Verbrecher/Täter mehr Rechte hat als ein Opfer. Und wird der Täter zu guter letzt noch zum Opfer ist das Geschrei noch größer. Schaffen wir doch die Polizei ab und lassen wir unsere Kinder von jedem dem es mal nicht so gut geht bearbeiten. Sind ja nur Kinder. Oder Mitbewohner. Oder ein Rentner der sich nicht mehr selbst helfen kann. Vielleicht sind Sie es auch mal selbst. Die antiautoritäre Erziehung hat einigen anscheinend sehr geschadet. Was richtig und was falsch ist zählt nicht mehr. Und mit Konsequenzen aus einem falschen Verhalten leben kann heute sowieso keiner mehr. Es sind immer nur die anderen. Nur die anderen…! Die Polizei – die Staatsanwaltschaft – der liebe Gott… nur derjenige der über die Strenge schlägt, der hat natürlich keine schuld. Man holt sich halt ein Gutachten das genau das Bescheinigt was man hören möchte. Man aktiviert den Mob – und schon kann man gegen den Staat wieder mal protestieren. Am Samstag wird man Deutschland wieder brennen sehen… (1. Mai). Was sagen Sie dann Herr Buchberger? Richtig so? Hr. Eisenberg war offensichtlich nicht mehr Herr seiner Sinne – ansonsten geht man nicht mit einem Messer gegen bewaffnete Beamte vor. Ach ja – das sehen Sie ja anders. Ok – Türen zu und hoffen er macht Selbstmord (dann hat man auch Grund zum schreiben, wäre ja dann unterlassene Hilfeleistung – Juhuu!!! Sie können dann den Beamten trotzdem eine reinwürgen). Nein? Ok – Türen zu und hoffen er klettert nicht irgendwo aus einem Fenster und haut ab (dann wären ja nur normale Bürger oder Kinder dran – und – ACHJA – Juhuu!!! Beamte verklagen weil die ihn haben laufen lassen!!!).

    Nein Herr Buchinger – so geht es leider nicht! Es ist sehr tragisch was da passiert ist. In der kurzen Zeit in der sich das ganze abgespielt hat wurden mit Sicherheit auch Fehler gemacht. Es waren aber Menschen in Gefahr. Sie wissen nicht was sich ereignet hätte wenn man ihn nicht gestoppt hätte. Es wurden Warnschüsse abgegeben. Er war dadurch nicht zu stoppen! Dann aber sagen: “Ach der arme Junge! Hätte man ihn halt laufen lassen” geht eindeutig zu weit. Warten wäre in diesem Fall eventuell tödlich für unbeteiligte gewesen. Was wäre gewesen er entwischt und steht zufällig vor Ihnen? Haben Sie so viel Vertrauen in Ihre psychischen und psysischen Fähigkeiten und hätten ihn entwaffnet, nachdem das vorher die Polizei und sein Mitbewohner (der ihn mit Sicherheit länger gekannt hat als jeder anwesende Polizist) nicht geschafft haben? Ich glaube Ihnen gerne das Sie es mit Sicherheit versucht hätten, aber was wenn Sie keinen Erfolg gehabt hätten? Dann wären vielleicht Sie ein Opfer geworden…

    Ich weiss das ich jetzt sehr übertreibe – aber in der ganzen Diskussion hier wird nur noch mit Paragraphen argumentiert. Hier wird gesagt das Fehler gemacht wurden die gesühnt werden müssen. Wollen Sie Rache wegen Eisenberg oder aus persönlichen negativen Erfahrungen? Hier wird argumentiert: weg mit der Macht des Staatsanwalts, keine Macht der Polizei usw. OK. Keiner denkt daran was anderen hätte passieren können. Es ist ein Kind einer jetzt verzweifelten Mutter gestorben. Es hätten aber sehr viele Kinder von noch verzweifelteren Müttern sterben können (siehe Erfurt, Winnenden usw.). Es darf nicht sein, dass man aus Rücksicht auf einen Täter andere unschuldige in lebensbedrohliche Lagen bringt.

    Leider ist es in Deutschland aber mittlerweile so: Täter kriegen ein paar Jahre (bei guter Führung und einem wertlosen psychologischem Gutachten) und sind freudig wieder unter uns. Die Opfer müssen ein leben lang mit dem erlebten leben (siehe Mitbewohner). Oft nehmen sich die Opfer das Leben weil Sie nicht mehr klarkommen. Denen steht kein Psychologe zur Seite der vom Staat bezahlt wird. Der Täter hingegen wird betreut und gehätschelt.

    Sorry – No Way!

  • Veits M.

    |

    Mangelnde “Erforderlichkeit” bei Abgabe von Schüssen – siehe BGH-Urteil auf
    http://www.aktionboss.de

  • eduard buchinger

    |

    an @kopfschüttelnd ;-)

    ## Soll sich in Zukunft die Polizei von jedem Suizidgefährdetem fernhalten? Nennt man das nicht unterlassene Hilfeleistung wenn er sich dann umbringt? ##

    Hallo @kopfschüttelnd,

    danke für Ihre schnelle und ehrliche Art und Weise auf meinen Beitrag vom 29.04.10 zu antworten!

    Zuerst weise ich daraufhin, dass heute genau von einem Jahr, beinahe zur gleichen Uhrzeit unser Freund Tennessee Eisenberg bei einen tragischen Polizeieinsatz getötet worden ist.
    Erlauben Sie mir bitte hier kurz Tennessee, der durch ihm gegen jedwede Menschlichkeit erlittenen Schmerzen, verursacht durch Pfefferspray – Einsatzstock – und 12 Kugeln die ihr Ziel – zu töten, ganz sicher nicht verfehlten, zu gedenken!” (…)

    Auch will ich an die beiden Polizeischützen, ihre Bilder (Flsshback) – wohl auch Gewissensbisse, deren Familien und das
    verusachte schwere Leid durch jene Überreaktion, die uns alle treffen kann, am 30.04.2009 , nicht nur jezt denken.

    Um auch Ihre obige Frage nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten, verweise ich auf den Gesetzgeber, der
    da sinngemäß sagt: Das sich die Polizei keinenfalss einen Suizidgefährdeten fernhalten darf, ein solches Verhalten wäre
    “unterlassene Hilfeleistung”, und wurde von der Regensburger Polizei so auch nicht praktiziert.

    Aber der Gesetzgeber gibt auch die sogen. Verhältnismäßigkeit eines, hier konkret praktizierten “Schußwaffengebrauchs”, bzw. Ausmaß des Schußwaffengebrauchs, eindeutig vor!

    Auch bei einer vorerst angenommenen “Notwehrsituation” ist die Anzahl und Zielführung der abgegebenen 12 Schüsse, bei der vorherschenden Situation am Einsatzort, -eindeutig zu hoch bzw. den gesetlichen Vorgaben abweichend.

    Wenn auch die beiden Beamten in “Angst und Schrecken” gehandelt hätten, wäre dieser Notwehrexzess nicht so wie bishert zu rechtfertigen, vielmehr ist es von Nöten “Rechtsicherheit” nicht nur für die Angehörigen sondern auch für die beiden Polizisten vor einen ordentlichen und unabhängigen Deutschen Gericht u m g e h e n d herzustellen.

    Warum der hiesige LOStA solches durch seine bedenkliche Einstellung, so auch Prof. Dr. Müller bei der Podiumsdiskussion, verhindert entzieht sich meinen Kenntnisstand, wird aber sicher bald eine zutreffende Antwort
    ergeben.

    Mit besten Grüssen! Eduard Buchinger :-)

  • Ruiß

    |

    Es gibt in diesem Fall viel Ungereimtheiten.
    Der Verdacht steht im Raum, dass die Polizisten in Panik geraten sind und schließlich wahllos um sich geschossen haben. Woanders stoppt man bewaffnete Täter anderen Kalibers mit zwei gezielten Schüssen ohne sie zu töten. Ist die Regensburger Polziei dazu nicht in der Lage?
    Schon allein auf Grund des sichtbaren und immer wieder demonstrierten Interesses aus der Bevölkerung heraus, hätte man diesen Fall anders behandeln müssen. Es sieht nun in der Tat so aus, als werde hier von allen verantwortlichen Stellen etwas unter den Teppich gekehrt.
    Ich gehe davon aus, dass ein unabhängiger und nicht weisungsgebundener Richter hier eine objektive und von den Angehörigen akezptierte Entscheidung getroffen hätte. Das wäre ein sauberer Abschluß des Ganzen gewesen. So wird immer ein fader Beigeschmack (gegen die Polizei kommt man ohnehin nicht an, auch wenn man im Recht ist) bleiben.

  • kopfschüttelnd

    |

    @Hr. Buchinger

    Sie haben sicherlich Recht das ein Gericht das ganze klären soll. Da hätte ich überhaupt nichts dagegen. Ich finde aber die ganzen Diskussionen hier sehr daneben. Jeder der mal was negatives mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft erlebt hat, benutzt den Fall hier für unglaubliche Kommentare. User die nicht die linke Grundeinstellunge mancher Poster haben werden sofort niedergeknüppelt und blöd angemacht.

    Ich habe bei der ganzen Diskussion hier einfach nur Angst um meine Kinder sollte sich so ein Fall wiederholen und es dreht wieder einer durch. Was macht dann die verunsicherte Polizei? Lässt Sie den Täter erst mal laufen, zieht sich zurück und wartet auf einen Psychologen, ein SEK oder sonstwas? Was veranlasst die Menschen hier das Verhalten von Hrn. Eisenberg ständig zu verteidigen oder abzumildern? Da steht einer nach 8 Schüssen, nach Pfefferspray- und Schlagstock-Einsatz und nach einer Geiselnahme immer noch auf den Beinen und ist nicht bereit sein Messer wegzulegen, sondern schleppt sich noch weiter auf Menschen zu – in Tötungsabsicht gegen sich selbst und andere!!! Er lässt sich von den Beamten erschiessen! Er wollte sich umbringen! Für mich sieht es so aus, also wollte er genau das und anscheinend hätte er alles dafür getan. Was wäre geschehen der läuft (vielleicht sogar aus Versehen) in den Kindergarten???

    Ich bin nur eine Mutter die sich sorgen um Ihre Kinder macht. Es kann immer und überall wieder passieren. Ein Arzt darf nicht mal der Polizei einen Tip geben wenn er vermutet, sein Patient könnte zu einem Amoklauf fähig sein. So weit sind wir in Deutschland. Präventiv gegen vermeindliche Täter und Nachsicht gegen Täter. Null Toleranz für Opfer, Kinder, Rentner oder grundsätzlich Schwächeren. So wird hier argumentiert von einer Waldorf-Antiautoritären Masse, die alles gut finden was gegen den Staat geht, die für alles Verständnis aber kein Strafmass für etwas kennen, ausser es geht wieder gegen demokratische Einrichtungen. Wo soll das hinführen? Unsere Jugendlichen kennen keine Grenzen mehr weil Ihnen alles erlaubt wird, weil Ihnen nicht mehr beigebracht wird, wie man sich gegenüber dem Gesetz verhält, wie man dieses Einhält. Nachdem dann aber was passiert ist, wird mit dem Finger auf die anderen gezeigt. Eine ganz feige und fiese Art ist das.

    Was dann dabei herauskommt sieht man im Fall Eisenberg. Es betrifft nicht nur seine Familie, sondern auch die Familien der Leute die beim Einsatz dabei waren oder sich damit befassen müssen. Da haben Sie vollkommen recht. Darum finde ich die Art und Weise der Berichterstattung und mancher Kommentare hier völligst daneben. Die sollen doch abwarten was bei dem Klageerzwingungsverfahren rauskommt. Man hält das ganze von Seiten der Anwälte immer schön am kochen, damit weiterhin Geld fliesst für das Verfahren. Wenn die Anwälte so dermassen betroffen sind, können diese doch auch einstweilen mal kostenlos arbeiten und vorstrecken. In deren Augen ist doch alles klar.

    Aber nochmals Sorry wenn ich es sage: Herr Eisenberg (auch wenn es heute sein Todestag ist) war der Auslöser des ganzen!

  • hans

    |

    @kopfschüttelnd

    “Ich bin nur eine Mutter die sich sorgen um Ihre Kinder macht.”
    Das glaube ich Ihnen nicht!

    Zu Ihrem letzten Satz: Der junge Mann war sicherlich der Auslöser für den Polizeieinsatz, wenn man der Aussage des angeblich bedrohten Mitbewohners glaubt. Der junge Mann wurde dann schließlich auch von 12 Polizeikugeln durchsiebt und getötet! Das erfordert die Klärung durch eine ordentliche Verhandlung, nicht mehr und nicht weniger!

  • kopfschüttelnd

    |

    @hans

    ” “Ich bin nur eine Mutter die sich sorgen um Ihre Kinder macht.”
    Das glaube ich Ihnen nicht!”

    Es ist mir ziemlich egal was Sie glauben. Sie können Ihre Kinder gerne solchen Gefahren aussetzen. Ein Amokläufer hat bei mir keinen Bonus. Wir unterhalten uns oft genug auf Elternabenden über dieses Thema und uns wird vor Augen geführt, wie machtlos man leider ist, sollte jemand auf die Kinder losgehen. Trotz aller neuer Maßnahmen die eingeführt wurden. Da hat man als (verantwortungsvoller) Elternteil einfach Angst. Warum sollte ich das Abstreiten? Ich habe daher eher Mitleid mit der Familie von Herrn Eisenberg (denen hat er nämlich auch schreckliches angetan) sowie mit den Angehörigen der Beamten oder Eltern deren Kinder Opfer von solchen Menschen wurden. Ich habe aber kein Mitleid mit dem Täter.

    “Der junge Mann war sicherlich der Auslöser für den Polizeieinsatz, wenn man der Aussage des angeblich bedrohten Mitbewohners glaubt.”

    Wenn man der Aussage glaubt? Sie müssen niemandem glauben. Das kann jeder für sich halten wie er möchte. Nachdem er aber anscheinend die Wahrheit gesprochen hat, bin ich ihm schon dankbar dass er reagiert und eventuell schlimmeres verhindert hat.

    “Der junge Mann wurde dann schließlich auch von 12 Polizeikugeln durchsiebt und getötet!”

    Nein – er wurde erst mit Pfefferspray besprüht, mit Schlagstock versucht zu entwaffnen, durch 8 Warnschüsse verletzt und erst in letzter Instanz getötet. Wenn Sie das schon wiederholen, dann bitte auch richtig.

    Ich hab überhaupt nichts dagegen dass man ein Gericht deshalb bemüht. Das Gericht wird aber nicht so polemisch argumentieren wie sie das machen (“von 12 Polizeikugeln durchsiebt und getötet!”) sondern wird alle anderen Punkte ebenfalls berücksichtigen (was Sie nicht machen). Das müssen Sie dann allerdings nach wie vor nicht glauben. Sie müssen es auch nicht glauben wenn Ihnen einmal solch jemand gegenübersteht und Sie bedroht. Sie dürfen glauben und annehmen was Sie wollen. Aber akzeptieren Sie es bitte auch, wenn jemand nicht so blind glaubt wie Sie.

  • grace

    |

    Der Spiegel beschäftigt sich heute (30.04.2010) mit der causa Eisenberg unter
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,692300,00.html
    mit dem Titel:

    Getöteter Student – Polizisten schossen von hinten auf Tennessee Eisenberg:

    …”Nach Informationen des SPIEGEL belegt nun ein Polizeivideo, dass die ersten Schüsse auf den 24-Jährigen von hinten abgegeben wurden”…

  • hans

    |

    @kopfschüttelnd
    Sie sind wieder so einer der glaubt, je öfter eine Behauptung wiederholt wird umso wahrer wird sie.
    Ich hoffe nicht, dass Ihre Kinder von Polizisten erschossen werden, aus welchen Umständen auch immer.

  • kopfschüttelnd

    |

    @Hans

    Erstmal bin ich nicht “einer” sondern “eine” – und zum zweiten hoffe ich, dass meine Kinder weder von der Polizei erschossen noch von einem anderen abgestochen oder verletzt werden.

    Wenn es für Sie Ok ist nur nicht von der Polizei erschossen, aber von jedem anderen verletzt zu werden ist das ihr Ding. Dann schreien Sie aber bitte auch nicht nach der Polizei sollten Sie von einem nicht-Polizisten angegriffen oder bedroht werden, sondern kümmern sich dann auch selbst darum.

    @Grace

    Danke, interessanter Link. Darum ist ein Gerichtsverfahren von Interesse. Ändert aber nichts an meiner Einstellung, dass man einen potentiellen Amokläufer (auch wenn er vorher noch so ein netter Mensch gewesen sein soll) stoppen sollte bevor er schlimmeres anstellt, noch dazu wenn ein Kindergarten in der Nähe ist (sieht Hans anders, aber jeder mag halt nicht Kinder). Er hätte das Messer einfach weglegen sollen. Sie zitieren leider auch nur die Einleitung. Da dachte ich im ersten Moment, es gäbe ein Video vom Einsatz. Das es sich um eine nachgestellte Szene handelte war mir im ersten Moment nicht bewusst. Trotzdem: Danke für den Link!

  • Wolfgang B

    |

    * Ein Amokläufer hat bei mir keinen Bonus.*

    Es sind also auch noch vernünftige Poster im ‘Forum.

    *Ich habe daher eher Mitleid mit der Familie von Herrn Eisenberg (denen hat er nämlich auch schreckliches angetan) sowie mit den Angehörigen der Beamten oder Eltern deren Kinder Opfer von solchen Menschen wurden. Ich habe aber kein Mitleid mit dem Täter.*

    so ist es. Wird leider in bestimmten Kreisen vor lauter Staats- und Beamtenhass nicht wahrgenommen.

    *Nein – er wurde erst mit Pfefferspray besprüht, mit Schlagstock versucht zu entwaffnen, durch 8 Warnschüsse verletzt und erst in letzter Instanz getötet. Wenn Sie das schon wiederholen, dann bitte auch richtig.*

    all dies wird von Hasspostern verdrängt. Es wird auch abgeleugnet, daß der Eisenberg, zumindest zum Zeitpunkt des Vorfalls, nicht Herr seiner Sinne war und eine GEfahr für die Allgemeinheit dargestellt hatte. Man verkürzt den Sachverhalt auf die letzte Minute und negiert die Vorgeschichte.

    *Ich hab überhaupt nichts dagegen dass man ein Gericht deshalb bemüht. Das Gericht wird aber nicht so polemisch argumentieren wie sie das machen (“von 12 Polizeikugeln durchsiebt und getötet!”) sondern wird alle anderen Punkte ebenfalls berücksichtigen (was Sie nicht machen).*

    Bei einem etwaigen Gerichtsverfahren (wird wohl nicht kommen. Ist einerseits für jene, die immer “kreuzigt sie” rufen schade, weil man ihnen dann gerichtlich bescheinigt hätte, daß sie den Forfall juristisch völlig falsch beurteilt haben. Anderseits können die anderen Opfer der Geschehnisse, die Polizeibeamten, mit der psychologischen Bewältigung des belastenden Vorfalls beginnen.

    * Aber akzeptieren Sie es bitte auch, wenn jemand nicht so blind glaubt wie Sie.*

    Bei Fanatikern ist Hopfen und Malz verloren……..

  • Jens

    |

    Am Vermischen von Gegensätzen erkennt man einen Troll. Warum ihn füttern?
    @eduard buchinger 30. April 2010 um 12:55 Uhr

    Hilfe aufzwingen, ist i.allg. keine Polizeiaufgabe und gesetzlich ganz selten erlaubt:
    bei Anschein, dass der Gefährdete akut krank keine Verantwortung für das eigene Tun tragen kann, oder bei akuter Fremdgefährdung, nicht bei jeder Suizidgefährdung.

    Dann darf auch die Polizei nur geeignet, vorsichtig helfen (§2 Bayerisches Polizeiaufgabengesetz) und das ist extrem gegensätzlich zum Amokfall.
    Nicht auf Nicknames, auf das Argumentationsniveau achten! Am Vermischen von Gegensätzen erkennt man einen Troll. Warum ihn füttern?

  • kopfschüttelnd

    |

    @grace

    Ich bin Ihrem Link mal in die Tiefe gefolgt und hab auch einige gefunden. Weiss nicht ob Sie die schon kennen. Aber es stehen sehr interessante Dinge dort. In dem PDF steht auch was über seinen Mitbewohner und wie er die Sache erlebt hat. Ist wirklich viel zu lesen. Ein Bild soll sich aber jeder selbst darüber machen (gerade weil es mit Sicherheit jeder anders interpretieren wird).

    http://www.spiegel.de/wikipedia/Tennessee_Eisenberg.html

    -> Wiki und Hintergrundinformationen

    http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/feature-am-sonntag/-/id=659974/nid=659974/did=5898904/mpdid=6073266/cy6lf6/index.html

    -> ein Journalist der eine Sendung über den Fall gemacht hat mit interessanten persönlichen Anmerkungen

    http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/feature-am-sonntag/-/id=5898906/property=download/nid=659974/1ocw34c/swr2-feature-am-sonntag-20100307.pdf

    -> ein sehr langes Manuskript zu obiger Sendung mit vielen Informationen zu Herrn Eisenberg sowie einem kurzen Interview mit seinem Mitbewohner.

    Wie gesagt – wen es interessiert. Man sollte sich aber einiges an Zeit nehmen und lieber ein paar mal darüber lesen. Falls die Links schon bekannt waren: Sorry!

  • Werner Stern

    |

    Sollte sich dies, was unter dem Link von ‘grace’ auf SPON zu lesen steht, bewahrheiten, dann geht’s nachweislich nicht mehr, um es mit MDL Ländners Worten zu sagen, darum, dass das System nicht verbessert werden müsse, sondern darum, für solche Fälle endlich überhaupt ein “System” zu schaffen, das ein derart eklatantes Versagen staatlicher Instanzen überhaupt zu erkennen in der Lage ist und den Willen zum rechtsstaatlichen Handeln aufbringt. Wenn Politik sich bei der Schaffung unabhängiger Kontrolle sperrt, wird sie zum Handlanger von Tätern!

  • Dolittle

    |

    Vor vielen Jahren war ich mal selbst im Rahmen meiner Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft Regensburg. Ich habe dort seriöse Juristen kennen gelernt, die ordentlich Arbeit machen. Gleiches gilt für die Polizei.

    Ich habe aber zugleich in Regensburg viele Verfahren erlebt, die eindeutig auf Druck von oben politisch motiviert waren. Da wurden die absurdesten Dinge vom Zaun gebrochen (der Klassiker: § 166 StGB für jede Kritik an der Katholischen Kirche und den Bischof), die ich als Fachmann nur als Rechtsbeugung empfand.

    Und ich verstand nicht, wie die ordentlichen Mitarbeiter, die ich kennengelernt hatte, nur so einen Sch… mitmachen konnten.

    Insofern wundert es mich nicht, das Polizei und Justiz in Regensburg so agieren, wie sie agieren. Vertuschen, unter den Tisch kehren, niedermachen.

    Zum Toden von T. Eisenberg will ich gar nichts sagen, außer, dass die Geschichte zum Himmel stinkt und einer unabhängigen Untersuchung bedürfte. Es gibt täglich dutzende psychisch Kranke in Bayern, die durchdrehen und ohne jedes Blutvergießen in ein Krankenhaus gebracht werden. Da ist ganz gewaltig was schief gegangen. Öffentlichkeit und Angehörige haben einen Anspruch auf die Wahrheit.

  • hans

    |

    Ich schreie nicht nach der Polizei.
    Ich schreie deshalb, weil die Tatrekonstruktion ergeben hat, dass der getötete junge Mann sich von den Polizisten abgewandt hatte und in seine Wohnung zurück wollte als er von den ersten Schüssen von hinten getroffen wurde. Dann hat er sich wohl umgedreht um dem Schützen in die Augen zu sehen (wie hätten Sie reagiert?) Schließlich folgten in kurzer Folge weitere und letztendlich tödliche Treffer. Das ist nicht erklärbar und die handelnden (schießenden) Polizisten müssen sich dafür rechtfertigen.

  • gifthaferl

    |

    Diese “geistigen” Amokläufer immer.

    Jetzt auch noch das Geschlecht gewechselt, Kindergartenkindlein gekriegt, die armen Kindlein, passt doch so schön aktuell……und das alles in ner Woche oder so.
    Da sage einer die Zeit rase nicht heutzutage.

    Ansonsten die gleichen ausufernden aber haltlosen Phantasien, die schon 1000 mal dargebracht wurden hier, von Dingen die irgendwann irgendwo auf der Welt hätten passieren können, aber hier NICHT passiert sind, und nicht einmal hätten passieren können in diesem Fall.

    Es gibt aber mit Sicherheit Mütter und Väter in dieser Stadt, die sich große Sorgen machen, was so alles passieren kann, wenn ein Kind mal in eine Situation kommen sollte – kein Kind bleibt im Kindergartenalter, und das pflegt normalerweise sogar Müttern bekannt zu sein – in der jemand aus welchen Gründen auch immer die Polizei ruft – weil es bereits passiert IST.

    Für andere wiederum mag das ungeahnte Perspektiven aufzeigen………………

  • grace

    |

    Bei dem besagten Video handelt es sich mitnichten um ein “Amateurvideo vom Kindergeburtstag” .

    Laut Spiegel Online geht es um das “Polizeivideo, auf dem der nachgestellte Einsatz aufgezeichnet ist”.

    Auf diesem -laut Spiegel Online- “erklären ein Gutachter des Landeskriminalamts und ein Schussexperte übereinstimmend, dass der Student in diesem Moment nicht, wie Zeugen angaben, mit dem Messer vor einem in die Ecke gedrängten Kollegen stand, sondern offenbar die Treppe wieder hinaufgehen wollte.

  • Neuromancerr

    |

    Bitte die nachgestellte Tatrekonstruktion auf TVA ansehen!

    http://www.tvaktuell.com/default.aspx?ID=846&showNews=692470

    Es ist erschütternd!
    Allerdings sind die schauspielerischen Fähigkeiten fast schon Realsatire.
    Gut möglich, dass die Polizei genau so aus der Wäsche geschaut hat :-)

    Trotz dem urkomischen Beigeschmack finde ich es stark dass TVA diesen Beitrag gemacht hat. Es hilft ungemein wenn dieses Ereignis visualisiert wird.
    Danke TVA, da seid ihr über euch selbst hinausgewachsen!

  • Lang

    |

    Wechselnde Nicknamen des Polizeipräsidenten auf regensburg-digital? @ gifthaferl

    Während die Staatsanwaltschaft zu Reichweitezentimetern im privaten Treppenhaus Gutachten einholte, um die von Eisenberg ausgehende Gefahr für einen Polizisten zu begründen, phantasieren geistige Amokläufer hier im Forum mal eben über Gefährdete in 80 bis 100 Metern Entfernung.

    Wäre es nicht zum Weinen, hätte man Rudolf Kraus auf der Podiumsdiskussion ausgelacht: „Was wäre gewesen, wenn sich Herr Eisenberg dorthin begeben hätte?“ Ebenso sinnvoll ist die Spekulation über wechselnde Nicknamen des Polizeipräsidenten auf regensburg-digital.

  • Veits M.

    |

    Jedwede Spekulationen tatsächlicher Art sind von der Meinungsfreiheit umfasst.

    Ein demokratisches Streitgespräch kommt jedoch ohne eine gewisse Technik der Infragestellung – siehe schon Sokrates – nicht aus:

    Dabei geht es nicht(!) darum, (eigene) Überzeugungen zu vermitteln.
    Es geht vielmehr darum, (falsche?) Überzeugungen (anderer) ins Wanken zu bringen.

    Man bekommt nur Klarheit über eine Sache (Notwehr), wenn man sie anzweifelt (Video).

    Ich argumentiere für(!) eine Gegenthese, um meine eigene Sicht der Dinge (These) zu prüfen.

    Dabei nehme ich meinen “Widersacher” ernst, zwinge mich dazu und gehe auf alle(!) Argumente ein. Nur so kann Toleranz und demokratischer Meinungsstreit eingeübt werden. Bestenfalls entsteht daraus Transparenz, Überzeugungsbildung, Konsens …. Vertrauen … Glaubwürdigkeit … Legitimation ….

  • Jens

    |

    „Haltlose Phantasien, hier schon 1000 mal dargebracht,“ passen nicht zu Veits’ Idealen. Ich lasse die beiden Trolle wieder gewinnen.

  • Kisara

    |

    Alle “armen Mütter” sollten sich lieber Sorgen darüber machen, dass ihre Kinder nicht eines Tages in den Revolverlauf eines Polizisten blicken. Das kann nämlich, wie im Fall Eisenberg, ganz schnell passieren. Ein Anruf genügt, egal was dahinter steckt. Wie und womit kann eine (wirkliche) Mutter rechtfertigen, dass einer anderen Mutter der Sohn (hinterrücks in den Rücken) abgeschossen wird? Arme Mütter, in der Tat!

  • eduard buchinger

    |

    an @kopfschüttelnd ;-)

    # Ich habe bei der ganzen Diskussion hier einfach nur Angst um meine Kinder sollte sich so ein Fall wiederholen und es dreht wieder einer durch. Was macht dann die verunsicherte Polizei? #

    Sie brauchen sich Ihrer Gefühle nicht rechtfertigen, Ängste – Sorge und Ahnungen sind oft zuverlässige Wegweiser unseres, sicher auch Ihres Lebens!
    Bitte bedenken Sie aber, das Ängste auch aus rein “taktischen Gründen” von wen auch immer, vorsätzlich geschürrt werden können!
    Ich zumindest frage mich ernsthaft (und ich hoffe, dass dieses auch die RA’s tun!): OB sich am 30. April 2009 (also am Vortag zum 1. Mai- Feiertag )zum Zeitpunkt des Einsatzes der Polizeikräfte in der Schwandorfer Straße wirklich noch Kinder im, zur Zeit sehr häufig genannten, Kindergarten befanden?

    Auch wurde der erwähnte Mitbewohner, nach seinen Angaben zwar (angeblich) von Tennessee über 45 Minuten traktiert, dennoch in keinster Weise -körperlich verletzt, seelisch mag das anderes aussehen!

    Persönlich mache ich mir wirklich Sorgen um den einzigen Kronzeugen der Polizei, -den einstigen Mitbewohner und Mitschüler von Tennessee Eisenberg! Vielleicht mögen Sie mir dieses auch abnehmen bzw. glauben?

    Welcher Druck wird hier auf diesen musikalischen, er ist Schlagzeuger in einer Band und hat erst gestern wieder in
    einen Regensburger Szene Resteraunt gespielt (…) und sensiblen jungen Mann, auch (sicher unbewusst) durch die hiesige Polizei und StA aufgebaut.
    Wie soll M. damit fertig werden? Bitte geben Sie mir dazu einen Rat dazu!

    Danke! und bis auf bald …, ein Vater einer bezaubernden Tochter! Eduard Buchinger :-)

  • H. Müller

    |

    Es gehört doch zu den alltäglichen Aufgaben der Polizei, Menschen in psychischen Ausnahmesituationen oder mit akuten Psychosen, “einzufangen” und der Psychiatrie zu übergeben.
    Dazu benötigt man bedächtiges Vorgehen, und auch der Eigenschutz sollte nicht zu kurz kommen.
    Aber jemanden mit 12 Schüssen zu – ja was – zu durchsieben, ist nur durch absolute Unfähigkeit und/oder Menschenverachtung und Aggressivität zu erklären.

    Von wem ging in dieser Situation eigentlich die Gefahr aus? Was, wenn auch noch jemand zufällig an dem Fenster vorbeigegangen wäre, durch das ja auch geschossen wurde? Wer ist in Wirklichkeit Amok gelaufen?

    Ich habe schwere Zweifel an unserer Polizei und an der örtlichen Justiz.
    Aber ich glaube an unseren Rechtsstaat, und darum bin ich überzeugt davon, dass die Schuldigen noch ihre Strafe erhalten werden.

    Gut, dass es so viele Leute gibt, die diesen Fall nicht ruhen lassen.

    Das System Polizei gehört übrigens dahingehend verbessert, dass es komplett umgekrempelt gehört: Mehr Intelligenz, weniger Machtgehabe, mehr soziale Kompetenz, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Geld und Personal, bessere Ausbildung.

  • eduard buchinger

    |

    an @all and @Mr. Müller ;-)
    H. Müller
    10. Mai 2010 um 9:39 Uhr

    # Es gehört doch zu den alltäglichen Aufgaben der Polizei, Menschen in psychischen Ausnahmesituationen oder mit akuten Psychosen, “einzufangen” und der Psychiatrie zu übergebenanan #

    Verehrter Herr Müller ich stimme Ihnen zu!!

    Mir wachsen wirklich Nächtlings die grauen Haare, wenn ich mit ansehen muß, wie sich die im “Fall Eisenberg” und nicht
    nur hier, die darin verwickelten Behörden “gegenseitig decken!”
    Das hat nichts mehr, rein gar nichts mehr mit demokratischer Gewaltenteilung und Rechtstaatlichkeit, was zumindest hier in Regensburg abgeht, (mit Verlaub) zu tun. Aber denken Sie bitte auch an die jüngere Vergangenheit dieser Stadt und
    “ihrer Köpfe”, auch wenn diese zurecht abgeschlagen, wuchsen jene, wie man jetzt erkennen mag, wieder nach!

    Welcher menschenverachtender sozialer Zynismus und Hon auf Kosten eines 24 Jährigen Menschenleben, der Angehörigen und Freunde!
    Wohin soll das Ganze noch führen, da sprechen die Verantwortlichen von “Vertrauensbildenden Massnahemen” und
    vurusachen doch das “glatte Gegenteil!” (…)

    Mirt besten Grüssen! Eduard Buchinger :-(

  • Unglaublich

    |

    Hat man denn als steuerzahlender Bürger überhaupt keine Rechte, wenn es gegen die Polizei und Staatsanwaltschaft geht? Wer bezahlt denn die und wem haben die einen Eid geschworen? Ich krieg einen richtigen Hals wenn ich an dieses Drama denke. Unsere Politiker brauchen sich nicht zu wundern, wenn wieder Protest gewählt wird.

  • Veits M.

    |

    Aus aktuellem Anlass – Bericht vom ai – LINK zur Video-Preseekonferenz, Stern und PM –
    Forderung nach unabhängiger Polizeibeschwerdeinstanz
    Zitate:
    “Es wird nicht ordentlich ermittelt” – “Die Polizeieinheiten schützen sich selbst”

    http://aktionboss.de/uebermaessige-gewalt-durch-polizisten

  • „zwölf zu null“ | Regensburg Digital

    |

    […] Demonstrationen mehrfach die fehlende juristische Aufarbeitung kritisiert und war Initiator einer Podiumsdiskussion an Uni Regensburg, bei der sich Polizeipräsident Rudolf Kraus den kritischen Fragen der Öffentlichkeit stellen […]

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