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Kolumne

Hellseher im Jobcenter und andere Behördengeschichten

Wieder einmal berichtet der Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk über seine Erfahrungen mit Behörden. Heute gibt es ein Lob fürs Jobcenter der Stadt Regensburg, eine Lehrstunde in Sachen Datenschutz und die Erkenntnis, dass es in mancher Behörde Hellseher gibt.

Jobcenter bewahrt Mutter mit Kind vor Obdachlosigkeit

Ziemlich am Ende war die alleinerziehende Mutter mit ihrem Kleinkind, als sie zu mir kam. Seit Monaten zahlte das Jobcenter Stadt Regensburg nichts, weil noch einige Unterlagen fehlten. Nun hatte die Vermieterin die fristlose Kündigung angedroht, falls auch eine dritte ausstehende Monatsmiete nicht bezahlt werde. Ich zeige die Vertretung an und weise darauf hin, dass es nicht sein darf, dass wegen einiger fehlender Unterlagen eine Mutter mit Kind obdachlos wird. Nun meldet sich die zuständige Abteilungsleiterin des Jobcenter bei mir. Wir einigen uns darauf, dass das Jobcenter sofort vorab die Mieten zahlt,während ich der Frau helfe, die angeforderten Unterlagen beizubringen. Dafür ein ehrliches Dankeschön, Jobcenter!

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Das Schnüffelcenter

Ein Wohnungsloser findet endlich, endlich ein Zimmer zur Untermiete. Aber: Bis heute, über drei Wochen nach Mietbeginn, hat das Jobcenter Landkreis Regensburg weder die erste Miete noch die Mietkaution an den Untervermieter überwiesen.

Immerhin bekam ich knapp zwei Wochen nach Mietbeginn die Bestätigung , dass die Miethöhe angemessen ist. Aber nun kommt’s: Vor einer Übernahme des Kosten der Unterkunft müsse noch der Vertrag des Hauptmieters mit dem Eigentümer, eine Mietbescheinigung des Eigentümers, sowie eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers für die Untervermietung vorgelegt werden. Und das Mietkautionsdarlehen zahle das Jobcenter nicht auf das angegebene Konto des Untervermieters, vielmehr müsse dieser erst einmal ein extra Mietkautonskonto nachweisen, auf das dann…

Rechtswidrig! Rechtswidrig! Rechtswidrig! Jede Forderung des Jobcenters ist ein Verstoß gegen die Rechtsprechung und gegen seine Aufsichtsbehörde. Die Aufsicht über die Jobcenter zur Frage der Einholung von Daten hat nämlich die Bundesdatenschutzbeauftragte. Und die hat den Jobcentern schon vor Jahren schwarz auf weiß mitgeteilt, dass sie sich bei Untermietverhältnissen mit den Daten des Untervermieters begnügen müssen. Daten nicht am (Unter-)Mietverhältnis Beteiligter brauchen nicht beigebracht zu werden. Und:Das Kontrollrecht über die Anlage der Mietkaution hat nach dem Gesetz der Mieter, nicht das Jobcenter.

Ist dem Jobcenter Landkreis seine fortgesetzt rechtswidrige Datenschnüffelei wichtiger als dass seine „Kunden“ einen Platz zum Leben finden? Ich habe dem Jobcenter mitgeteilt: Entweder Bewilligung der Kosten der Unterkunft und der Mietkaution binnen einer Woche, oder ich beantrage eine einstweilige Zahlungsanordnung beim Sozialgericht.

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Jobcenter beschäftigt Hellseher

Sie sind in Not und bekommen von einem Familienangehörigen 140 Euro überwiesen. Werden Sie auch im nächsten halben Jahr jeden Monat 140 Euro überwiesen bekommen? Eine Sachbearbeiterin im Jobcenter Stadt Regensburg ist hellseherisch begabt: Darum erlässt sie einen Bescheid, wonach dem betroffenen Grundsicherungsempfänger ab dem Folgemonat sechs Monate lang nur noch 286 Euro anstatt der 416 Euro Regelunterhalt ausbezahlt werden.

Überleben mit 286 Euro im Monat für alles? Wie soll das gehen? Na ja, man kann sich ja bei der Tafel für Essen anstellen, passives Betteln wird von der Stadt auch nicht bestraft. Und man kann im Abfallkorb nach Pfandflaschen wühlen – da wird’s allerdings schon schwierig in der kalten Jahreszeit. Und überhaupt, beklagte sich kürzlich ein Betreuter, gibt’s da inzwischen eine große Konkurrenz mit nach Regensburg zugezogenen EU-Bürgern…aber ich schweife ab.

Inzwischen habe ich nachgewiesen, dass nicht weiter 140 Euro überwiesen wurden. Und weil ich nicht lange rumstreiten wollte, habe ich wunschgemäß sogar eine schriftliche Bestätigung des Angehörigen beigebracht, dass er nichts mehr zahlen wird. Nun warten wir seit Wochen auf die Nachzahlung des Jobcenters. Wie lange noch? Leider bin ich kein Hellseher.

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Kommentare (38)

  • Else E.

    |

    Ich wundere mich immer wieder, dass die Geschichten aus den Behörden, die RA Spirk erleben muss, kein Ende nehmen. In Variation produzieren die Jobcenter Landkreis und Stadt Schikanen und Rechtsverletzungen, gegen die man sich mit Anwalt wehren muss, wenn man es nicht selbst durchblickt. Ein Dauertrauerspiel… , Und ein Systemfehler, der nach grundsätzlicher Änderung schreit.

  • xy

    |

    Manchmal habe ich den Eindruck, dass es einfacher laufen könnte, wenn Spirk sich bei Problemen offen und mit einigem Vertrauen an die vorgesetzten Behördenmitarbeiter wenden würde, wie die genannte Abteilungsleiterin, die er lobt, anstatt jeglichen Ärger immer bei RD zu posten. Das fördert jedenfalls kein Vertrauen, wie es im Anwaltsberuf zum Vorteil für die Mandanten irgendwie dazu gehört. Wie man nämlich in den Wald hineinruft…

  • Ex Regensburger

    |

    Man darf getrost davon ausgehen, dass die Rechtsverstösse des Jobcenters (über die Spirk berichtet) nur die Spitze des Grusel-Eisbergs sind. Schließlich landen nicht alle bei Spirk u. viele “Jobcenter-Kunden” geben einfach auf.
    Ich habe auch den Eindruck, dass das früher – als noch das Sozialamt für alles zuständig war – nicht so übel lief. Also diese Jobcenter abschaffen u. Verwaltungs- und Gerichtskosten etc. einsparen u. Bürgergeld einführen. Wie es Frau Nahles empfiehlt. Auch wenn Wirtschaftskreise dagegen wettern, die ja davon nicht profitieren und “Leistung muß sich wieder lohnen” posauen (FDP-Zitat). Von daher ist leicht lästern.
    Und die von den “abzockenden Kunden” u. von Mr. Spirk ach so genervten Jobcenter-Mitarbeiter entlasten u. anderweitig sinnvoll beschäftigen.
    Und einfach mal ganz praktisch: Die Gesetzeslage gibt es hervorragend her, dass im Notfall erst GEZAHLT wird u. die notwendigen Unterlagen nachgereicht werden. Wenn jemand Hunger hatte, die Wohnung in Gefahr war MUSS geschwind geholfen werden, da man es keinen Sinn den Amtsschimmel zu satteln u. darauf zu verweisen, dass noch X Bescheinigungen eingeholt werden müssen. Dagegen wird wohl permant verstossen.
    Hier ist nachzulesen, wie das Steuergeld für das “Bürokratiemonster” Jobcenter verbraten wird:
    https://www.huffingtonpost.de/2017/12/04/jobcenter-hartziv-verwaltungskosten-buerokratiemonster_n_18724068.html
    Oder auch hier:
    https://www.hartz4hilfthartz4.de/verwaltungskosten-fuer-das-hartz-4-system-explodieren-911-millionen-mehr-als-geplant-ausgegeben/

  • Thik

    |

    @xy 24. November 2018 um 08:30
    “Manchmal habe ich den Eindruck, dass es einfacher laufen könnte, wenn Spirk sich bei Problemen offen und mit einigem Vertrauen an die vorgesetzten Behördenmitarbeiter wenden würde, …”

    Tut er das nicht?
    Wir lesen etwa “… oder ich beantrage eine einstweilige Zahlungsanordnung beim Sozialgericht.”
    Das ist nicht etwa vorgeschrieben, das anzukündigen.

    Im Blick auf die letzte Debatte um die anwaltliche Tätigkeit des Betreuers Spirk, ist hier auch noch anzumerken, dass er sich mit Warnungen an das Amt ja um die großzügige Entlohnung nach dem Prozesskostenhilferecht bringt. https://www.regensburg-digital.de/ein-mensch-wird-vergessen/14112018/

    “… anstatt jeglichen Ärger immer bei RD zu posten.”

    Tut er das, oder sehen wir hier nur einen kleinen Ausschnitt aus seinem tatsächlichen täglichen Ärger?

  • Arzt

    |

    @xy

    “Das fördert jedenfalls kein Vertrauen, wie es im Anwaltsberuf zum Vorteil für die Mandanten irgendwie dazu gehört. Wie man nämlich in den Wald hineinruft…”

    Wie wär’s denn mit vertrauensbildenden Maßnahmen der Behörden zum Vorteil der Bürger, für die sie eingerichtet worden sind? Beispielsweise dahingehend, dass man sich an die geltenden Vorschriften hält anstatt zu versuchen, Bedürftige über den Tisch zu ziehen, wenn sie sich nicht zufällig anwaltliche Unterstützung zur Wahrung ihrer Rechte suchen… Wie man nämlich in den Wald hineinruft … da braucht man sich dann als Behörde auch nicht wundern oder beklagen, wenn irgendwann auch in den Medien darüber berichtet wird.

  • xy

    |

    @Thik, Sie fragen: “Tut er das, oder sehen wir hier nur einen kleinen Ausschnitt aus seinem tatsächlichen täglichen Ärger?”
    Diese übertriebene Litigation-PR Spirks, mit dem Ziel das Ergebnis der juristischen Auseinandersetzung mit Hilfe der Öffentlichkeit zu beeinflussen, schadet den Mandanten mehr, als sie nützt. Dabei gehe ich mal davon aus, dass die Mandanten wenigstens ordentlich belehrt sind und ihr Einverständnis erklärt haben, andernfalls noch ganz andere Aspekte in den Blick geraten könnten, auch wenn Spirk seine PR anonym betreibt…

  • Eingeborener

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    Schau an, ein möchte-gerne-denunziant, der @ xy .
    Aus welchem von RA Spirks Kritik betroffenen Amt sind Sie denn, @xy ?

  • xy

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    Nur weil ich das hier so beliebte “Behörden-Bashing” nicht so gut finde, bin ich kein “möchte-gerne-denunziant”. Und weil ich eine Lanze für unsere demokratisch legitimierten und kontrollierten Behörden breche, bin ich noch lange nicht ein Angehöriger eines “von RA Spirks Kritik betroffenen Amts”. Und weil ich mich für Tierschutz ausspreche, bin ich noch lange kein Schwein und weil ich mich für Naturschutz ausspreche, noch lange kein Borkenkäfer. Unser Sozialstaat ist ein Behördenstaat. Wer das nicht schätzt, weiß nicht Bescheid. Und wer das nicht weiß, ist kein Bürger, sondern nur ein Mitläufer.

  • R.G.

    |

    Entweder ist Deutschland ein Rechtsstaat, weil der einzelne Beamte und Sachbearbeiter ihm dient; zustehende Zahlungen erreichen dann die Berechtigten verlässlich- in dem Fall sind Aussehen, Charakter und Herkunft des gesetzlichen Betreuers der Klienten egal und es bedarf keiner SUSPEKT VERTRAULICHEN Stimmungsmache bei den Sachbearbeitern-
    ………………………….oder Deutschland wird zum Willkürstaat.

  • Piedro

    |

    @xy
    Diese Argumentation ist ziemlich schräg. Eine Behörde, die rechtswidrig agiert zu kritisieren ist kein Bashing, das ist mehr als berechtigte Kritik. Keine Behörde darf rechtswidrig agieren. Und hier geht es um den Verfassungsauftrag der Grundsicherung. Rechtswidriges Handeln bedeutet für die Betroffenen Leid. Echtes Leid. Wenn sich rechtswidriges Handeln häuft und dem Anschein nach sogar systemisch ist, weil es von “Verantwortlichen” gedeckt wird und Verfehlungen nicht geahndet wird, ist Kritik dringend geboten. Und bitte: wer soll denn eine Behörde schätzen, die rechtswidrig handelt und bedürftigen, oft auch hilflosen Menschen das Existenzminimum bestreitet? Wer das nicht schätzt ist ein Mitläufer? Mit wem läuft der denn? Und wohin?

    Nein, wer so etwas deckt und das schönreden will macht sich mitschuldig am Leid, das durch rechtswidriges Handeln verursacht wird.

    Sie schreiben von PR des Herrn Spirk. Es scheint ihnen gar nicht klar zu sein, dass ein Sozialrechtsanwalt keinerlei PR braucht um genug Mandanten zu haben. Dafür sorgen die Behörden mit rechtswidrigen Bescheiden, die eine Quote von ca. 50% erfüllen. Da ist Kritik genauso angebracht wie Öffentlichkeit. Herr Spirk leistet hier wertvolle Arbeit, so erfahren die Bürger Regensburg wenigstens die Spitze des Eisberges bürokratischer Menschenverachtung.

  • erik

    |

    kürzlich war zu lesen:
    Hartz IV verstößt gegen den UNO-Sozialpakt

    Hochkommissariat für Menschenrechte übt starke Kritik an Deutschland

    Jedoch lässt der aktuelle Bericht der Vereinten Nationen (UNO) den Anschein erwecken, als hätte Deutschland die Einhaltung des Paktes nicht ernst genug genommen. Insbesondere das Hartz IV System fällt bei der Prüfung durch die UNO durch.
    Quelle:
    https://www.hartziv.org/news/20181107-hartz-iv-verstoesst-gegen-den-uno-sozialpakt.html

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “xy” – Vielen Dank für Ihre Kommentare. Es tut wohl, wenn jemand einmal
    eine Situation ganz sachlich aus einem anderen Blickwinkel sieht.

  • Thik

    |

    @xy 25. November 2018 um 05:41
    “Diese übertriebene Litigation-PR Spirks, mit dem Ziel das Ergebnis der juristischen Auseinandersetzung mit Hilfe der Öffentlichkeit zu beeinflussen, schadet den Mandanten mehr, als sie nützt.”

    Ich höre.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    DAS SCHNÜFFELCENTER Jobcenter Landkreis hat nunmehr innerhalb der von mir mit Klageandrohung gesetzten Wochen-Frist den geforderten Mietübernahme- sowie den Mietkautionsbescheid erlassen.
    Mein Rat an Grundsicherungsempfänger: Machen Sie sich nicht rechtloser, als Sie sind ! Besorgen Sie sich notfalls einen sog. Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und gehen Sie damit zum Anwalt. Das bringt Ihnen hoffentlich das Recht , das Sie haben . Und- zur Info für Neider – den Anwalt “bereichert” es um stolze 85 EUR Gebühr, die er für Ihre Vertretung gegenüber dem Jobcenter von der Justizkasse erhält.

  • Piedro

    |

    “…– den Anwalt „bereichert“ es um stolze 85 EUR Gebühr, die er für Ihre Vertretung gegenüber dem Jobcenter von der Justizkasse erhält.”

    Würde hier das Verursacherprinzip greifen und die Kosten für Anwälte, Gerichte etc. bei grob rechtswidrigen Vorgängen der Behörde selbst angerechnet werden, also der Bundesagentur für Arbeit oder, bei Optionskommunen, den Städten oder Landkreisen, würde sich das vermutlich massiv auf die Qualität der Arbeit auswirken. Man würde das geschulte Personal nicht entlassen, sobald es eingearbeitet ist (wird seitens JC-Mitarbeitern seit Jahren massiv kritisiert, die allermeisten haben befristete Verträge), man würde darauf achten, dass solche Vorgänge wie hier zu Konsequenzen führen, man würde sich Mühe geben den Verfassungsauftrag zu erfüllen statt zum Nachteil der “Kunden” zu agieren, wenn eine Einsparung irgendwie möglich erscheint. So lange die Allgemeinheit für die juristischen Folgekosten aufkommt interessieren die nicht. Zumindest so lange sie weiterhin erfolgreich verschleiert werden können.

  • xy

    |

    Kommentar gelöscht. Nö. Es langt.

  • erich

    |

    “Mein Rat an Grundsicherungsempfänger: Machen Sie sich nicht rechtloser, als Sie sind ! Besorgen Sie sich notfalls einen sog. Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und gehen Sie damit zum Anwalt.”

    wie tief ist dieses Land unter cdu csu spd Regierungen gefallen, das man erst einen Anwalt aufsuchen muss um Unterstützung vom Staat zu erhalten.
    Für mich sind das die ersten Anzeichen für einen Staat bzw. ein Land das sich im politischen, moralischen, gesellschaftlichen Verfall und in Auflösung befindet.

  • mkv

    |

    Zur grundlegenden Kritik an Hartz-IV und zum unterminierten demokratischen, sozialen Rechtsstaat zwei Artikel, die Wahres schildern und grundlegende Änderungen fordern.

    1. Hilde Mattheis, eine Aufrechte aus der SPD
    https://www.neues-deutschland.de/artikel/1106418.sozialpolitik-der-spd-hartz-iv-ueberwinden-heisst-hartz-iv-abschaffen.html

    2. Die Mär von der Chancengleichheit (Georg Rammer)
    Nachrichten über einen »sozialen Rechtsstaat«.
    http://www.ossietzky.net/22-2018&textfile=4571

    Zitat:

    Wirtschaftsverbände nutzen Armut und die Angst vor Deklassierung durchaus als Druckmittel zur Disziplinierung; die Krankheitsstatistiken zeigen die Folgen. Aber auch die Regierungspolitik mit einer strikten neoliberalen Programmatik will es nicht anders: Der Markt soll über die Kinder richten. Sozialpolitik in Deutschland ist gleichbedeutend mit kurzsichtiger Wirtschaftsförderung; die resultierenden Kollateralschäden werden billigend in Kauf genommen. Kinderarmut, Ausgrenzung und soziale Ungleichheit mit allen ihren destruktiven Wirkungen für die Menschen und die Gesellschaft sind solche Kollateralschäden. Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes? UN-Kinderrechtskonvention? Statt sie umzusetzen, wird die Illusion der Chancengleichheit genährt.
    Zitatende

    Wer sich die Wortmeldungen von Sahra Wagenknecht in der Sonntagstalk-Sendung noch mal vergegenwärtigt, wird erkennen, dass diese Politikerin wie kein(e) andere(r) in der Lage und mutig genug ist, das neoliberale Elend, das Merkels Union auch heute noch verteidigt, zu erklären und nicht aufhört, um Mehrheiten zu werben, es abzuschaffen.
    https://daserste.ndr.de/annewill/

  • Piedro

    |

    @erich
    “wie tief ist dieses Land unter cdu csu spd Regierungen gefallen, das man erst einen Anwalt aufsuchen muss um Unterstützung vom Staat zu erhalten.”

    Das ist mir zu pauschal und unzutreffend. Schließlich werden viele Leistungsberechtigte ohne anwaltliche Hilfe unterstützt. Bei diesem Thema sollte man präzise formulieren.

    Das Problem ist vielfältig. Da gibt es das unzureichend geschulte Personal, von den Herren Alt und Weise mehrfach öffentlich ausgesprochen, ohne etwas daran zu ändern, die Befristungen sind geblieben, wer eingearbeitet ist geht, der nächste bitte. Ein weiterer Aspekt sind interne Weisungen, gerade in den Optionskommunen, die oft gegen geltendes Recht verstoßen. Nicht selten hat das den Hintergrund: der GF benennt eine Quote für die Einsparung von Aktiva, wird die eingehalten gibt es einen Bonus. Die einzusparenden Aktiva sind die auszuzahlenden Leistungen. (Diese Bonuszahllungen wurden lange bestritten, inzwischen sind sie belegbar.) Das dritte Problem ist, dass rechtswidrig handelnde Mitarbeiter nicht zur Verantwortung gezogen werden, es gibt keinerlei Konsequenzen, sieht man von möglichen Festanstellungen/Beförderungen ab.

    Ein wichtiger Punkt: Das SGB ist ein Stückwerk von Gesetz, wie es das in D-Land noch nie gegeben hat, an dem ständig herumgebastelt wird. Die Änderungen machen manchmal die bisherige Rechtsprechung obsolet, es braucht dann neue Grundsatzurteile. Die von Frau Nahles verabschiedeten “Rechtsvereinfachungen” haben den bürokratischen Aufwand nicht verringert. Die Fachlichen Weisungen der BA bleiben oft unbeachtet, was von der internen Revision zwar beklagt wird, regelmäßig, aber auch da tut sich nichts. Und für Optionskommunen sind sie nicht verbindlich, die dürfen das als Handlungsempfehlung verstehen und dingsen oft drauf.

    Ein wichtiger Punkt ist auch die Überlastung des Personals. Die ursprünglich von der Hartz-Komission veranlagten Fallzahlen wurden nie umgesetzt, inwzischen sind sie kaum noch zu leisten, das gilt für die Vermittlung wie für die Leistungsabteilung.

    Da die Beratungspflicht bei den Jobcentern liegt werden die Leistungsberechtigten oft irregeführt, sie glauben denen, die sie beraten sollen und bleiben zu -zigtausenden schlicht über.

    Verfahren dauern oft Jahre, oft knicken die JC erst ein, wenn der Fall vor das BSG kommt. So werden bundesweit gültige Urteile verhindert. Die Urteile von LSGs bleiben unbeachtet so lange es geht.

    Aber trotz allem kann man nicht behaupten leistungsberechtigte Bürger erführen ohne Anwalt keine Unterstützung.

    Ich würde den Rat des Herrn Spirk gern ergänzen: Betroffene müssen sich informieren. Dazu braucht es nicht zwingend einen Anwalt – und wenn man da einen schlechten gerät kann das katastrophal sein. Im Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Bescheiden und Aussagen finden sich einige Beratungsforen im Netz. Man sollte immer in zweien anfragen und die Ratschläge vergleichen. Und niemals (!!!) auf das vertrauen, was in einem Forum behauptet wird, das die 24 im Namen hat.

    Vielerorts gibt es auch kompetente Erwerbsloseninitiativen, die kompetent beraten und begleiten. Die meisten allerdings in Großstädten.

    Es ist hoch an der Zeit, dass sich die Gesellschaft mit der Realität des Hartz-Systems beschäftigt und die Meinungsbildung nicht RTL2 u.ä. überlässt. Was da völlig sinnlos an Geld verbrannt wird brauchen wir anderswo, in den Schulen, in der Infrastruktur, angeblich sogar in der Bundeswehr.

  • mkv

    |

    Ergänzend zu @Piedro will ich hinweisen auf die aufklärende Arbeit des vom Vorstand Harald Thomé geleiteten TACHELES e.V unter
    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/

    Der Leitfaden in der 29. Auflage zeigt die Beständigkeit der dortigen Arbeit
    https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/leitfaden/#c51

    So finden sich auch alle drei(!) Entscheidungen des BVerfG zu den Kosten der Unterkunft
    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2391/

    Zitat:

    Insgesamt hinterlassen die drei Entscheidungen vom 6.10.2017 und 10.10.2017 den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht mit zwei Stimmen spricht. Im „Hartz-IV-Urteil“ hat das Gericht vollmundig versprochen: „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BVerfG, 9.2.2010, 1 BvL 1/09 Rn 137) Wenn die Leistungsberechtigten dann aber die Einlösung dieses Versprechens verlangen, will das Bundesverfassungsgericht nichts mehr davon wissen, behilft sich mit hässlichen Winkelzügen und hofft, dass es keiner merkt.

    Tacheles möchte eine breite Diskussion dieser Entscheidungen des BVerfG anregen und fördern. Eine sachliche Bewertung der Entscheidungen erfordert jedoch nicht nur die Kenntnis der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch die Kenntnis des Vorlagebeschlusses und der zurückgewiesenen Verfassungsbeschwerden.

    Zitatende

    Die zuletzt erwähnten Urkunden sind ebenfalls bei Tacheles verlinkt. Nicht nur Sozialpolitiker mögen sich also einlesen, wenn es darum geht, sich Argumente zu erarbeiten, um H4 “zu überwinden”.

  • Thik

    |

    @Piedro 26. November 2018 um 17:49
    “So lange die Allgemeinheit für die juristischen Folgekosten aufkommt interessieren die nicht.”

    Das kann man so nicht sagen, denn wie man hier sehr gut sieht: RA Spirk soll schuld an den Kosten sein.

    Ansonsten ist das ein erstaunlicher blinder Fleck. Überall sonst ist es der erste Gedanke: Wenn sich jemand nicht an das Gesetz hält, wird mit einer Geldbuße nachgeholfen.

  • Thik

    |

    @Piedro 27. November 2018 um 15:47 | #
    “Das ist mir zu pauschal und unzutreffend.”

    Sicherlich ist es das, aber erich wird kaum gemeint haben, dass 1) jeder, der etwas beantragt 2) nichts bekommt.

    Die hier berichten Fälle sind aber auch keine Rechenfehler oder dergleichen Zufallsfehler. Sie zeigen, dass das Amt offenbar systemtisch falscher und sogar verfassungswidriger Rechtsauslegung zum Schaden der Bedürftigen anhängt. Demzufolge ist nicht davon auszugehen, dass es sich hier um Einzelfälle handelt.

    Andere Frage.
    Was ist aus der geplanten “Strafanzeige nach §153 StGB” von hier geworden?
    https://www.regensburg-digital.de/landgericht-verurteilt-machtmissbrauch-eines-betreuungsrichters-der-reagiert-mit-untaetigkeit/15062018/

  • Thik

    |

    @mkv 27. November 2018 um 16:19
    “Wenn die Leistungsberechtigten dann aber die Einlösung dieses Versprechens verlangen, will das Bundesverfassungsgericht nichts mehr davon wissen, behilft sich mit hässlichen Winkelzügen und hofft, dass es keiner merkt.”

    Bestürzenderweise funktioniert das selbst bei der kritischen Presse hervorragend. So stellt etwa der Spiegel zwar richtig dar, wie durch die verdtckt Armen kleingerechnet wird., behauptet aber, das BVerfG würde eine “sachgerechte” Ermittlung fordern. Diese Rechtsprechung hat das BVerfG aber längst aufgegeben, denn dass nicht sachgerecht ermittelt wurde, ist auch außerhalb des Problems der verdeckt Armen, längst nachgewiesen. Es wäre daher nicht mehr zu retten gewesen, wäre das BVerfG nicht darauf verfallen, dass es nur darauf ankommt, ob die Leistung im Einzelfall reicht, ganz egal, wie sie berechnet wurde. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html

  • Piedro

    |

    @Thik
    Jeder Arbeitgeber würde einen Mitarbeiter, der durch Nachlässigkeit, Unfähigkeit oder gar vorsätzlich Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen oder die Behörde verursacht, die auch noch zu Gunsten des Klägers ausgehen, zur Verantwortung ziehen. Die Sozialbehörden sind da offenbar die einzige Ausnahme. Das lässt schon mal tief blicken.

    Wenn dann auch noch bekannt wird, dass rechtswidrige Entscheidungen aufgrund interner Weisungen getroffen werden nimmt das noch eine ganz andere Qualität an. In einem Privatunternehmen wäre das gewerbsmäßiger Betrug, sobald so ein finanzieller Vorteil generiert wird.

    In einigen Jobcentern, überwiegend denen von Optionskommunen, könnte man durchaus von organisierter Kriminalität sprechen. Ich persönlich halte es für kriminell, wenn die Geschäftsführung die Einsparung von “Aktiva” ankündigt und honoriert wird, wenn diese Ankündigung eingehalten wird, weil Leistungsberechtigten das Existenzminimum geschmälert oder ganz vorenthalten wird um das benannte Ziel zu erreichen.

    Welches Ausmaß so was angenommen hat lässt sich für Bürger, die sich nicht intensiv mit dieser Materie beschäftigen, nicht mal ahnen. Ich hätte das auch nie für möglich gehalten, inzwischen bin ich da restlos desillusioniert.

    Und doch warne ich immer wieder nicht zu verallgemeinern. Es ist nicht überall so und nicht jeder Jobcenterangestellte arbeitet so. Aber wo das so ist leiden die Menschen. Sie werden wütend, sie werden frustriert, sie werden oft krank. Ihre ohnehin prekäre Situation wird verschlimmert, durch Stromsperren, durch Mietkündigungen, durch schlichten Hunger.

    Es ist beschämend. Eine Schande für unser Land. Es ist erbärmlich, das so was über so lange Zeit unverändert geschehen kann und noch immer mit spitzem Finger auf Erwerbslose gezeigt wird, mit spitzer Zunge über Leistungsbezieher fabuliert wird.

    Die Herren Alt und Weise wie die Frau von der Leyen haben sich öffentlich zum Anteil von Arbeitsverweigerern geäußert und Zahlen zwischen drei und fünf Prozent benannt. Wenn man das ungeprüft übernimmt bedeutet das: wegen dieser relativ kleinen Gruppe der Bevölkerung soll eine aufgeblähte Bürokratie, eine restriktive und mutmaßlich verfassungswidrige Sozialpolitik gerechtfertigt sein, dürfen alle Leistungsberechtigten unter Generalverdacht gestellt werden, sollen die irrsinnigen Kosten für Bürokratie und juristische Korrektur gerechtfertigt sein.

    Immerhin gibt es auch Nutznießer: die Maßnahmenindustrie, die Millionen für überwiegend sinnlose Zwangsbeglückung generiert und so einen Teil des Förderbudgets wieder in die Staatskasse spült. Supi. Da kann man die alljährliche Kritik des Bundesrechnungshofs leicht ignorieren. Ein ausufernder Niedriglohnsektor und die Aufteilung von richtigen Arbeitsstellen in Minijobs sind wichtiger als der Verfassungsauftrag und das korrekte Arbeiten einer Behörde.

  • Piedro

    |

    @Thik
    28. November 2018 um 16:05
    “Diese Rechtsprechung hat das BVerfG aber längst aufgegeben…”

    Stimmt doch gar nicht.

    Aus dem Beschluss:
    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.

    Peinlich wenn das Höchstgericht Schreibfehler macht… Aber es doch klar erkennbar, dass Unterdeckung in einzelnen Bereichen, etwa bei der Unterdeckung beim Energiebedarf, intern eingespart werden kann. Bei den fetten, immerhin fast 140 Euro für Ernährung kann man was abzwacken, dazu die 1,01 Euro für die Bildung, und mal im Ernst: wer braucht schon Winterkleidung, neue Schuhe oder gar eine Gesundheitspflege? Und fast 10 Euro für Gaststätten und Beherbergung – geht’s noch? Für die Kohle wird man nicht mal in der Jugendherberge beherbergt, und welcher Gastwirt legt schon wert auf Gäste die sich stundenlang an einer Tasse Kaffee festhalten?

  • Mathilde Vietze

    |

    Egal, wie man zu RA Spirk steht: Reich kann d e r von seiner Tätigkeit
    n i c h t werden!

  • R.G.

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    Es ist Vorweihnacht, die härteste Zeit für Bedürftige.

    Ich möchte mich bei den Herren Aigner und Oswald für ihr soziales Gewissem bedanken und meine Bewunderung dafür ausdrücken, wie sie ihre Verantwortung leben.
    Herr Rechtsanwalt Spirk hat sich meinen großen Respekt erworben.

    User Piedro spricht mit seinem neuen Stil beim Kommentieren und die dargebrachten Inhalte, ebenfalls direkt mein Herz an.

    DANKE euch allen!

  • Thik

    |

    @Piedro 28. November 2018 um 16:32
    “Die Sozialbehörden sind da offenbar die einzige Ausnahme.”
    Sie sollten die Ausnahme sein. Auf diese theoretische Annahme stützt sich das BSG.

    Tatsächlich ist solches Verhalten durchaus wirtschaftlich, denn es klagt ja bei weitem nicht jeder.

  • Piedro

    |

    @Thik
    “Tatsächlich ist solches Verhalten durchaus wirtschaftlich, denn es klagt ja bei weitem nicht jeder.”

    Auch das hat Herr Alt mal im TV eingestanden, als er die hohe Quote rechtswidriger Bescheide mit der fehlenden Qualifikation der Mitarbeiter rechtfertigte (als läge die nicht in seiner Verantwortung). Er meinte, wenn auch nur doppelt so viele “Kunden” klagen würden rechnete sich das System nicht mehr. Damals war das Hartz-System noch relativ jung, inzwischen ist die Selbsthilfe und Unterstützung wesentlich besser organisiert, man kann davon ausgehen, dass die Verdoppelung längst stattgefunden hat. Aber da die Kosten nicht zu erfahren sind, und es den “Verantwortlichen” wurscht ist was die Gerichte kosten (oder was es für die Betroffenen bedeutet um ihr Existenzminimum gebracht zu werden) ändert sich nichts, so lange das Volk als ganzes still hält. Die bundesweite Praxis hat was von organisierter Kriminalität. “Kunden” können wirklich froh sein, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Wert auf korrektes Arbeiten gelegt wird oder sie an einen Sachbearbeiter/Vermittler geraten, der das tut.

  • mkv

    |

    Den demokratischen Sozialstaat (Artikel 20 GG) jenseits von Hartz-IV erneuern: Aber wie?

    Dr. Wiebke Esdar, 34 Jahre alt, von Beruf Diplom-Psychologin und seit September 2017 direkt gewählte SPD-Bundestagsabgeordnete, hat einen heraus-ragenden Beitrag verfasst, wie jenseits von staatlicher erzeugter Angst und Demütigung “allen Menschen auf Augenhöhe zu begegnen ist”, jenseits von “Entmündigung und Fremdbestimmung”.

    https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/wuerde-chancen-anerkennung

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  • Piedro

    |

    Herausragend ist an diesem Artikel nur, dass dies von einer SPD-Mandatarin geschrieben wurde. Keine neuen Positionen, das alles wird von anderen Seiten schon seit Jahren kommuniziert. Und wieder einmal fehlen zwei Aspekte völlig: das Ausmaß der rechtswidrigen Arbeit der Sozialbehörden und die Hartneckigkeit, mit der an diesen rechtswidrigen Entscheidungen festgehalten wird. Und natürlich der Kostenfaktor, das Geld, das diese ausufernde Bürokratie verschlingt, die Kosten für die gerichtlichen Verfahren, die durch falsche Bescheidung entstehen.

    Es wäre auch nett gewesen sich das SGB mal näher anzuschauen und die offenkundigen Schwachstellen dieses so wichtigen Gesetzeswerkes zu benennen. Aber naja, für die SPD ist das tatsächlich bemerkenswert.

  • mkv

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    Warum ich finde, dass Hartz-IV im Kern abzuschaffen ist, hat der Autor dieser Zeilen wie folgt auf den Punkt gebracht:

    “Das Ziel von Hartz IV ist es einzig und allein, den Boden für multinationale Konzerne, Banken und Investmentgesellschaften zu bereiten. Nur auf einem solchermaßen verseuchten Boden lassen sich Arbeitnehmer und Gewerkschaften zu immer mehr Eingeständnissen bewegen, Nur so lassen sich massenhaft billige Arbeitsplätze etablieren. Nur so lässt sich die restliche „Mittelschicht“ im Zaum halten.

    Das Ziel ist Ruhe im Land, keine Streiks, keine Aufstände, keine überzogenen Gehaltsforderungen, keine übermäßigen Steigerungen der Renten. Ruhe im Karton!”

    Es lohnt, den gesamten Beitrag von Dirk van Uden, 50 Jahre, Vater, Großvater, IT Fachkraft, eingehend zu lesen:

    https://www.freitag.de/autoren/dvanuden/ruhe-im-karton-das-hartz-iv-prinzip#1544029822911582

  • Piedro

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    Den habe ich gestern auch gelesen und er ist nicht falsch. Bisher ist das Konzept aufgegangen. Schröder hat den erwünschten Niedriglohnsektor etablieren und ausbauen können, zum Ärger der europäischen Nachbarn und Mitbewerber. Aber mit Ruhe im Karton ist langsam aber sicher vorbei. Ewig funktioniert die Stimmungsmache gegen die Erwerbslosen auch nicht, gerade weil immer mehr fleißige und motivierte Menschen in das System geraten und diese Missstände (3 S, das tut immer wieder weh…) am eigenen Leib erleben – und ihr Umfeld ebenfalls.

    Tomm-Bubs Artikel trifft den Kern aber besser, nicht nur, weil der Mann ein Insider ist und vieles anspricht, was meist untergeht. ZB dass “fordern und fördern” nach Hartz 4 ursprünglich auf tatsächliche Förderung ausgelegt war, im Sinne von Unterstützung. Das ist durch das Vervierfachen der Fallzahlen schon organisatorisch nicht mehr möglich und wird durch Kürzungen und vor allem die Zweckentfremdung von Fördermitteln inzwischen eiskalt ad absurdum geführt.

    Dabei war Herr Tomm-Bub meines Wissens nicht mal in einer Optionskommune tätig, hat also die Vorgaben durch lokalpolitische Interessen nicht selbst erlebt. Wo die Bundesagentur für Arbeit das Sagen hat, und nicht irgendein ein völlig losgelöster Geschäftsführer, sind die Verhältnisse in der Regel nicht ganz so schlimm wie in den Optionskommunen, wo geltendes Recht mehr und mehr als eine unverbindliche Option gesehen wird.

  • Thik

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    @Piedro 29. November 2018 um 15:02

    “Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.”

    Richtig, das ist die entscheidende Stelle, die man verstehen muss. Die diversen Ausgabenpositionen werden erhoben und ergeben eine Summe, die dem Gesetzgeber zu hoch ist. Um zu kürzen darf er Dinge herausnehmen. Die Frage ist, wie weit darf er das? Wo ist von Verfassung wegen die absolute Untergrenze?

    Hierzu gibt es zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die erste einhielt dazu folgenden Leitsatz

    “Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.”

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html

    Daraus konnte man schließen, dass es möglich ist, zu zeigen, dass der Betrag zu niedrig ist, indem man etwa zeigt, wo die Berechnung nicht sachgerecht oder realitätsgerecht ist und zeigt, wie hoch er sein müsste, wenn diese Fehler korrigiert werden.
    Das haben beispielsweise Dr. Irene Becker und Prof. Dr. Johannes Münder getan. Hierauf stützen sich Kläger in einem folgenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu stammt der ganz oben zitierte Leitsatz.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html

    Das heißt, der Gesetzgeber kann herausnehmen was er will, auch wenn das beispielsweise nicht sachgerecht ist. Denn nur weil der Gesetzgeber fehlerhaft kürzt, beweist ja nicht, dass es nicht doch irgendwie insgesamt bei jedem doch reicht. Das ist natürlich rein logisch richtig, heißt aber zweierlei

    1) Es ist praktisch nicht mehr möglich zu zeigen, dass der Betrag verfassungswidrig niedrig ist, indem man Fehler in der Berechnung zeigt. Ein solcher “abstrakter” Angriff auf die Höhe wie von Becker und Münder ist damit von vorneherein nicht mehr durchführbar.

    2) Wenn ein Einzelner der Ansicht ist, bei ihm reiche es nicht, so muss er das dem Bundesverfassungsgericht nachweisen. Er muss dazu nicht nur all die Arbeit in seinem Einzelfall leisten, die Becker und Münder durchgeführt haben, sondern auch, die zugrundeliegenden statistischen Erhebungen einzelfallbezogen replizieren.

    Das Bundesverfassunggericht schraubt also die Anforderungen an den Gesetzgeber extrem herunter, die an den Bedürftigen dafür hoch.

    Nun stellen wir uns einmal den durchschnittlichen Klienten von RA Spirk vor. Der soll das alles machen und natürlich so nebenbei in seiner Freizeit. Auch RA Spirk wird ihm da nur beschränkte helfen können, denn er ist ja Rechtsanwalt, nicht Ökonom. Außerdem wird er voraussichtlich sowieso keinen Rechtsbeistand bekommen, denn die Gerichte verstehen die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts so, dass die Höhe verfassungsgemäß ist, siehe etwa

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200354&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

    Das Bundesverfassungsgericht sagt also, die Höhe ist verfassungsgemäß, da noch kein Einzelfall vorgelegt wurde, der das Gegenteil zeigt und die Sozialgerichte lesen davon nur das “ist verfassungsgemäß” und beschließen daher keine Ermittlung im Einzelfall vorzunehmen. Die vollständige Entkopplung von der Realität ist damit vollzogen. Damit können alle glücklich sein: das Bundesverfassungsgericht, dass nie mehr einen Einzelfall prüfen muss, die Gerichte, die nichts ermitteln müssen, der Gesetzgeber, der tun kann, was er will, der Staat, der viel Geld spart. Habe ich jemanden vergessen?

  • Piedro

    |

    @Thik
    Das Verfassungsgericht hat gerade noch einen drauf gelegt, im Urteil um die Mietkaution. Die gleiche Denke: grundsätzlich können Bedürftige umschichten und ein Darlehen, das über Jahre mit 10% des Regelsatzes getilgt wird, aus den Ansparbeträgen begleichen. Obwohl diese Ansparbeträge zweckgebunden den existenzsichernden Bedarf decken müssen. Setzt man das in den Kontext des Urteils von 2014 kann man sich nur noch am Kopf kratzen.

    Andererseits hat Regensburg ja bereits auf die Kautionsgewährung als Darlehen verzichtet und ist dabei dem BSG und dem LSG NRW gefolgt, wonach es bei der Darlehensgewährung zu einer anhaltenden Unterdeckung kommt. Ergo, bei dem Thema: das Verfassungsgericht sagt: geht schon, das BSG und untergeordnete Stellen sagen: aber nicht so.

    Abgesehen davon: die vom Verfassungsgericht vor Jahren geforderte Nachbesserung bei der Berechnung ist bis heute nicht erfolgt. Verfassungsrecht verkommt auch langsam zur bloßen Option für die Regierenden, da muss man sich nicht wundern, wenn das SGB und die verbindliche Rechtsprechung auch missachtet wird.

  • Thik

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    @Piedro 6. Dezember 2018 um 17:47 | #

    “Setzt man das in den Kontext des Urteils von 2014 kann man sich nur noch am Kopf kratzen.”

    Nun, das Bundesverfassungsgericht hat eben “klargestellt”, dass sachgerecht alles ist, von dem man nicht einen Fall hat, bei dem es bewiesen nicht reicht. Aus den oben genannten Gründen, wird ein solcher aber nicht kommen.

    “Abgesehen davon: die vom Verfassungsgericht vor Jahren geforderte Nachbesserung bei der Berechnung ist bis heute nicht erfolgt.”

    Doch, das ist sie. Eben das hat 1 BvL 10/12 ja entschieden, dass 1) nicht bewiesen ist, dass die Nachbesserung nicht im Ergebnis reicht und 2) dass diese Nichtbewiesensein reicht, dass sie verfassungsgemäß ist.

    Es war schon immer klar, dass die Berechnung eine nachgeschobene Rechtfertigung ist, an der solange gedreht wird, bis die (damals zwischen der schwarzgelben Regierung und der SPD https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/koalitionsrunde-hartz-iv-soll-um-5-euro-steigen-1596487.html ) ausgekungelte Erhöhung rauskommt. Aber dass diese “Punktladung” harmlos ist, hat sogar die erste Entscheidung schon gesagt. Damals wurden die einmaligen Beihilfen fast ganz abgeschafft und der (in Hartz IV übernommene Sozialhilfe-)Regelsatz auf den alten plus deren Durchschnitt gesetzt. Dennoch wollte unser jetziger Landesvater und Verteiler von (seiner Ansicht nach) unanrechenbaren Bayerischen Zusatzsozialleistungen damals die “unüberschaubaren Zusatzleistungen” abschaffen. https://www.neues-deutschland.de/artikel/108576.soeder-fordert-kuerzungen-bei-alg-ii-empfaengern.html Ich habe bis heute keine Ahnung, wovon der sprach. Vielleicht ist das aber auch nur der Beweis, dass er nicht in der Lage ist, allzuviel zu überschauen.

    Weil es so schön ist und damals so große Zustimmung fand noch ein von der Leyen Zitat aus dem obigen Artikel in der FAZ „Hartz IV soll das Existenzminimum sichern. Der Grundbedarf ist unantastbar, aber Genussmittel wie Alkohol und Tabak gehören nicht dazu.“ Ist doch nichts dagegen zu sagen, nicht? Das fand große Zustimmung. In der öffentliche Diskussion damals wurden die Gegenstimmung von Gutmenschen* gestellt, die meinten, das Feierabendbierchen solle man den Armen doch gönnen. Aber sowas geht natürlich nicht, wenn ganz Deutschland den Gürtel enger schnallen muss. Da müssen auch die Armen einen Beitrag leisten.

    Und es wurde dann ja auch gekürzt.

    Hierzu ein Zitat aus https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/ws/fachinfo/Lebensmittelkosten-vollwertige-Ernaehrung.pdf

    “Ein weiterer Bezugsansatz ist die ALG II Regelleistung, die für „Nahrungsmittel, Getränke
    und Tabakwaren“ monatliche Ausgaben in Höhe von ca. 130 € pro Person vorsieht (vgl. B
    ecker, 2006). Nimmt man an, dass dieser Betrag ausschließlich für den Konsum von Lebensmitteln verwendet wird und keine Ausgaben für Tabakwaren anfallen, so ist eine vollwertige Ernährung dann bezahlbar, wenn über alle Lebensmittelgruppen zu einem Preis eingekauft wird, der etwa bei der 25. Perzentile liegt (vgl. Tabelle 3). ”

    Wie nun der Hilfeempfänger das Geld, das gekürzt wurde gleichzeitig noch für notwendige Nahrungsmittel ausgeben soll, hat weder Frau von der Leyen noch einer ihrer Nachfolger erklärt.

    *Die kleine (Selbst-)Ironie sei mir bitte nachgesehen.

  • Thik

    |

    @Piedro 6. Dezember 2018 um 17:47 | #

    “Setzt man das in den Kontext des Urteils von 2014 kann man sich nur noch am Kopf kratzen.”

    Nun, das Bundesverfassungsgericht hat eben “klargestellt”, dass sachgerecht alles ist, von dem man nicht einen Fall hat, bei dem es bewiesen nicht reicht. Aus den oben genannten Gründen, wird ein solcher aber nicht kommen.

    “Abgesehen davon: die vom Verfassungsgericht vor Jahren geforderte Nachbesserung bei der Berechnung ist bis heute nicht erfolgt.”

    Doch, das ist sie. Eben das hat 1 BvL 10/12 ja entschieden, dass 1) nicht bewiesen ist, dass die Nachbesserung nicht im Ergebnis reicht und 2) dass dieses Nichtbewiesensein reicht, dass sie verfassungsgemäß ist.

    Es war schon immer klar, dass die Berechnung eine nachgeschobene Rechtfertigung ist, an der solange gedreht wird, bis die (damals zwischen der schwarzgelben Regierung und der SPD https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/koalitionsrunde-hartz-iv-soll-um-5-euro-steigen-1596487.html ) ausgekungelte Erhöhung rauskommt. Aber dass diese “Punktladung” harmlos ist, hat sogar die erste Entscheidung schon gesagt. Damals wurden die einmaligen Beihilfen fast ganz abgeschafft und der (in Hartz IV übernommene Sozialhilfe-)Regelsatz auf den alten plus deren Durchschnitt gesetzt. Dennoch wollte unser jetziger Landesvater und Verteiler von (seiner Ansicht nach) unanrechenbaren Bayerischen Zusatzsozialleistungen damals die “unüberschaubaren Zusatzleistungen” abschaffen. https://www.neues-deutschland.de/artikel/108576.soeder-fordert-kuerzungen-bei-alg-ii-empfaengern.html Ich habe bis heute keine Ahnung, wovon der sprach. Vielleicht ist das aber auch nur der Beweis, dass er nicht in der Lage ist, allzuviel zu überschauen.

    Weil es so schön ist und damals so große Zustimmung fand noch ein von der Leyen Zitat aus dem obigen Artikel in der FAZ „Hartz IV soll das Existenzminimum sichern. Der Grundbedarf ist unantastbar, aber Genussmittel wie Alkohol und Tabak gehören nicht dazu.“ Ist doch nichts dagegen zu sagen, nicht? Das fand große Zustimmung. In der öffentliche Diskussion damals wurden die Gegenstimmung von Gutmenschen* gestellt, die meinten, das Feierabendbierchen solle man den Armen doch gönnen. Aber sowas geht natürlich nicht, wenn ganz Deutschland den Gürtel enger schnallen muss. Da müssen auch die Armen einen Beitrag leisten.

    Und es wurde dann ja auch gekürzt.

    Hierzu ein Zitat aus https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/ws/fachinfo/Lebensmittelkosten-vollwertige-Ernaehrung.pdf

    “Ein weiterer Bezugsansatz ist die ALG II Regelleistung, die für „Nahrungsmittel, Getränke
    und Tabakwaren“ monatliche Ausgaben in Höhe von ca. 130 € pro Person vorsieht (vgl. B
    ecker, 2006). Nimmt man an, dass dieser Betrag ausschließlich für den Konsum von Lebensmitteln verwendet wird und keine Ausgaben für Tabakwaren anfallen, so ist eine vollwertige Ernährung dann bezahlbar, wenn über alle Lebensmittelgruppen zu einem Preis eingekauft wird, der etwa bei der 25. Perzentile liegt (vgl. Tabelle 3). ”

    Wie nun der Hilfeempfänger das Geld, das gekürzt wurde gleichzeitig noch für notwendige Nahrungsmittel ausgeben soll, hat weder Frau von der Leyen noch einer ihrer Nachfolger erklärt.

    *Die kleine (Selbst-)Ironie sei mir bitte nachgesehen.

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