Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
"Leugnen als Lebensinhalt"

Haftstrafe für Holocaustleugner

Das Landgericht Regensburg hat die Strafe gegen einen notorischen Holocaustleugner verschärft. Statt der erstinstanzlichen Bewährungsstrafe gab es dieses Mal sechs Monate Haft.
"Bestreiten des Holocausts als wesentlicher Lebensinhalt." Gerd Walther (re.) mit seinem Rechtsanwalt Wolfram Nahrath. Foto: as

“Bestreiten des Holocausts als wesentlicher Lebensinhalt.” Gerd Walther (re.) mit seinem Rechtsanwalt Wolfram Nahrath. Foto: as

Betretene Mienen bei Gerd Walther und seinem Rechtsanwalt Wolfram Nahrath. Am Dienstag verurteilte die sechste Strafkammer des Landgerichts Regensburg den 67jährigen wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft. Eine Bewährungsstrafe, wie sie noch das Amtsgericht in erster Instanz verhängt hatte, komme nicht mehr in Frage, so die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Der Angeklagte sei bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Zudem sei er zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung gestanden. „Mein persönlicher Eindruck ist: Der Angeklagte wird immer so weiter machen. Für ihn ist das Bestreiten des Holocausts zum wesentlichen Lebensinhalt geworden“, so Escher.

Walther inszeniert sich als Opfer

In einer Verhandlungspause beim ersten Prozess gegen den Vagantenbischof Richard Williamson im April 2010 hatte sich Walther vor die Kameras und Mikros der Journalisten gedrängt und unter anderem gebrüllt:
„Die Gerichte haben doch bei den Auschwitzprozessen Beweisnotstand. Es gibt vor keinem Gericht der Welt einen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des Holocaust.“
Während der zwei Verhandlungstage versuchte Walther sich im Zuge ausufernder und zum Teil wirrer Vorträge als einen Zweifler, einen Dissidenten, das Opfer eines „politischen Prozesses“ darzustellen. „Wir (Walther über Walther) wollen es nicht glauben. Wir wollen es wissen.“ Mal verglich er sich mit chinesischen Dissidenten, mal mit „Edgar (sic!) Snowden“ und immer wieder sprach er davon, dass es im nicht um das Leugnen des Holocaust gehe, sondern um Kritik an der deutschen Rechtsprechung. Sein Verteidiger Nahrath, selbst ein bekannter Rechtsextremist, indes versuchte in seinem Plädoyer, das Gericht von der Verfassungswidrigkeit des §130, Abs. 3 („Holocaustleugnung“) zu überzeugen.

„Kollektives Bedürfnis“ Holocaustleugnung?

Dabei warf Nahrath mit allerlei Zitaten – von Roman Herzog bis Immanuel Kant – um sich und verwies immer wieder auf die angeblich klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, allerdings ohne auch nur eine einzige Passage zu zitieren. Darüber hinaus, so Nahrath, gelte es generell, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hochzuhalten, gerade dann, wenn es um „das nach meinem Verständnis kollektive Bedürfnis“ gehe, „das deutsche Volk vor schwersten Vorwürfen, nämlich des industriellen Massenmords, zu verteidigen“.

Von Nürnberger Rassegesetzen und „etwas mit Gas“

Das scheint Nahraths Mandanten Walther tatsächlich ein Anliegen zu sein. Und neben seiner Leidenschaft fürs Holocaustleugnen hat er auch eine für Rassismus. 2004 etwa beschimpfte er am Potsdamer Hauptbahnhof die Mutter eines Kindes mit dunkler Hautfarbe, ob sie denn nichts von den Nürnberger Rassegesetzen wüsste, die nach wie vor ihre Gültigkeit besäßen. Am Dienstag verglich Walther die industrielle Massenvernichtung der Juden mit dem Giftgasangriff in Syrien („Da war ja auch irgendwie etwas mit Gas im Spiel.“) und fabulierte von denjenigen, „die die Macht über die Politik in Deutschland haben“ und „sogar Jahrhunderte“ im Voraus planen würden. Dem Verfahren gegen sich attestierte er „weltweite Bedeutung“ und meinte an Richterin und Schöffen gewandt, sie könnten „heute Helden werden“, so sie ihn den freisprächen.

„Wir spielen in der Weltliga…“

Doch selbst dieser Appell vermochte die Kammer nicht zu überzeugen. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sei in punkto Holocaustleugnung eindeutig. Der §130, Abs. 3 setze notwendige Grenzen, um NS-Propaganda zu unterbinden, so Richterin Escher. Walthers Wortspiel – er habe doch nicht den Holocaust, sondern nur dessen Offenkundigkeit bestritten – ändere am Tatbestand nichts. „Leugnen ist auch das Bestreiten der Beweisbarkeit.“ Und Walthers Äußerung könne – das habe auch die Befragung der Zeugen ergeben – ein unvoreingenommener Zuhörer gar nicht anders verstehen. Davon, dass Walther den Gang in die nächste Instanz suchen wird ist auszugehen, schließlich, so erklärte er vor Gericht, „spielen wir (also er) in der Weltliga“.
Abseitiges aus Niederbayern

Das Fenster zum (Fried-)Hof

Im Waldvereinsweg in Freyung, gegenüber vom Friedhof, wird von der Rosenium GmbH mit Sitz in Neureichenau gerade ein Senioren-Pflegeheim errichtet. Das Unternehmen, das bereits mehrere solcher Häuser, unter anderem in den Landkreisen Freyung-Grafenau, Passau und Deggendor betreibt, legt dabei sehr viel Wert auf die richtige Lage, wie man auf der Rosenium-Homepage nachlesen kann: „Jedes dieser Häuser wurde liebevoll in seinen Standort integriert und ist inzwischen aus dem Ortsbild nicht mehr wegzudenken.“ Stimmt, die Symbiose zwischen Altenheim und Friedhof ist unverkennbar…

"Notfalls Beugehaft"

Staatsschutz gegen Journalisten

Unsere Redaktion hat durchaus Erfahrung mit Versuchen, ihre Berichterstattung durch teure Prozesse unterbinden zu lassen. Ähnlich ergeht es auch unserem Passauer Kollegen Hubert Denk, der sich schon des öfteren der Angriffe von Promis, Institutionen und Konzernen erwehren musste. Stets erfolgreich. Auch im Fall des Milliardenkonzerns Schottdorf, gegen den seit Jahren Ermittlungen laufen. Doch nun ermittelt der Staatsschutz gegen Denk. Offenbar will man ihn zwingen, seine Informanten preiszugeben.

Pilotprojekt in Regensburg

Ein Ausrufezeichen für saubere Energie

Solarstrom direkt vom Anbieter? Die CIC Group Regensburg will hier im kommenden Jahr mit einem Pilotprojekt an den Start gehen. Während die Branche insgesamt schwächelt, erwirtschaftete das Unternehmen nach sechs Millionen Euro 2011 ein Jahr später einen Umsatz von 45 Millionen Euro. Während man bei der Gründung 2006 zunächst den Schwerpunkt auf Kapitalanlagen gelegt hatte, ist die CIC Group seit geraumer Zeit Komplettanbieter von Photovoltaikanlagen. Ein Gespräch mit Geschäftsführer Jens Schulz.

Regensburg SeniorenStift: SPD lehnt Antrag auf Tarifbezahlung ab

Koalitionstreue bis zum letzten Tag

„Was die Bundes-SPD kann, können wir schon lange“, denkt man sich bei den Regensburger Sozialdemokraten wohl und lässt Linken-Stadtrat Richard Spieß mit seiner Forderung nach Tariflohn für die Angestellten in der Regensburg SeniorenStift gGmbh (RSG) kurzerhand abblitzen. War das nur ein Wahlkampfmanöver? Eins ist jedenfalls klar: Sobald der erste Politiker bestreitet, sich im Wahlkampf zu befinden, befinden wir uns mittendrin.

Innenministerium fordert Stellungnahme

Hotel Jakob: Urplötzliche Änderung einer „unverbindlichen Auskunft“

Wurde ein Regensburger Investor bevorzugt behandelt? Das Innenministerium fordert jetzt eine Stellungnahme der Stadt Regensburg zur Baugenehmigung am Stahlzwingerweg. Mehrere Investoren, die dort ebenfalls bauen wollten, erhielten von der Stadt durchweg die Auskunft, dass das tabu sei. Erst mit dem Verkauf an Oswald Zitzelsberger kam der Meinungsumschwung.

Falken-Demo vor Gericht

Prozess-Show ums Prinzip

Ansammlung oder Versammlung, politisch oder nicht und was genießt höhere Privilegien? Die Verhandlung über einen Bußgeldbescheid vor dem Amtsgericht Regensburg in dieser Sache glich phasenweise selbst einer politischen Kundgebung.

drin