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Auch SPD-Fraktionschef rudert zurück

Falsche Abrechnungen: Angeblicher Skandal wird zur Posse

In der Posse um falsche Abrechnungen im Regensburger Stadtrat hat sich nach Kerstin Radler nun Jürgen Huber (Grüne) als einer drei vermeintlichen Abzocker geoutet. Er und ein weiteres Mitglied der Grünen-Fraktion haben fälschlicherweise Aufwandsentschädigungen für die Fraktionssitzungen beantragt und ausbezahlt bekommen. Die Aufforderung dafür kam aus der Stadtverwaltung.

Flucht nach vorn: Jürgen Huber. Foto: Archiv

„Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Das ist eine Schmutzkampagne.“ In der Posse um falsche Abrechnungen im Regensburger Stadtrat hat sich nun ein weiterer Betroffener öffentlich zu Wort gemeldet. Jürgen Huber (Grüne) hat jeweils für die erste Stunde der Fraktionssitzungen Aufwandsentschädigungen beantragt. 20 Euro die Stunde, zwischen 30 und 35 Sitzungen jährlich. So kamen binnen vier Jahren rund 2.500 Euro zusammen.

Aufforderung der Verwaltung: Fraktionssitzung abrechnen

Das Dumme: Freiberufler dürfen Fraktionssitzungen im Gegensatz zu Angestellten nicht abrechnen. Eine per Satzung geregelte Regensburger Besonderheit. Das Erstaunliche: Der Hinweis, diese Fraktionssitzungen zu beantragen, kam von der Verwaltung in einem zweifach abgezeichneten Schreiben. Das ist nun etwas ganz Neues: Bislang hatte es stets geheißen, dem (von der Verwaltung klar eingestandenem Fehler) liege die Unerfahrenheit einer Mitarbeiterin zugrunde. Aber weiter: Entsprechend dem Verwaltungsschreiben stellten Huber und ein weiteres Mitglied der Grünen-Fraktion (derzeit im Ausland und telefonisch nicht erreichbar) ihre Anträge und erhielten vier Jahre lang den entsprechenden Verdienstausfall von 20 Euro die Stunde. „Jetzt stehen wir als Abzocker am Pranger.“ Die Schuld dafür sieht Huber in erster Linie bei SPD-Fraktionschef Norbert Hartl (SPD). Der hatte die Sache im Rahmen einer Fastenpredigt angesprochen – ohne Namen zu nennen. Kurz darauf landete das Thema als „Skandal“ in den Medien.

Hartl: „Dann sieht die Sache ganz anders aus.“

„Wenn das tatsächlich so ist, sieht die Sache natürlich anders aus“, sagt Norbert Hartl, als wir ihn auf das Schreiben ansprechen. „Da haben die Betroffenen sich nichts zuschulden kommen lassen.“ Auf einen Hinweis der Verwaltung müsse man sich als Stadtrat verlassen können, so Hartl. Zurückgezahlt werden müsse das Geld aber dennoch. Juristisch ist die Sachlage nach Auskunft der Stadtverwaltung eindeutig: Erheben die Stadträte Einrede wegen Verjährung bzw. Entreicherung (d.h. das Geld ist bereits ausgegeben), muss das Geld auch nicht zurückgezahlt werden. Den Hinweis auf diese Möglichkeit erhielten die drei betroffenen Stadträte auch von der Stadtverwaltung selbst. „Darauf müssen wir hinweisen“, so eine städtische Sprecherin. Im Gegensatz zu Kerstin Radler (Freie Wähler) haben die beiden grünen Stadtratsmitglieder auf diese Einrede jedoch nicht verzichtet.

Huber: „Das Geld zahle ich zurück, aber…“

Ihm gehe es dabei nicht ums Geld, sagt Huber. Das werde er „auf jeden Fall“ zurückzahlen. „Aber auf die Möglichkeit der Einrede zu verzichten, wäre einem Schuldeingeständnis gleichgekommen und ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Generell müsse auch geklärt werden, ob diese „bayernweit einmalige“ Ungleichbehandlung von Freiberuflern und Angestellten im Regensburger Stadtrat überhaupt rechtmäßig sei. „Politisch war diese Einrede vielleicht eine Dummheit. Aber ich habe keinen Bock, mich auf irgendwelche taktischen Spielchen einzulassen.“ Bei alledem gehe völlig unter, dass hier Details und persönliche Daten an die Öffentlichkeit gelangt seien, die niemanden etwas angingen. „Hier wollte jemand bewusst missliebige Personen diskreditieren.“
Juristische Kniffe

Abrechnungsfehler: Zwei Stadträte wollen das Geld behalten/ UPDATE: Juristisch ist der Fall eindeutig

Wie man einen Nicht-Skandal doch noch zum Skandal macht – das exerzieren gerade zwei Regensburger Stadtratsmitglieder vor. Wie am Dienstag bekannt wurde, weigern sich offenbar zwei der drei freiberuflichen Stadträte, die zu hohe Aufwandsentschädigungen erhalten haben, diese zurückzuzahlen. Insgesamt geht es um rund 5.300 Euro.

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