Franz Rieger muss 120.000 Euro wegen Erpressung zahlen
Das Urteil der Sechsten Strafkammer am Landgericht Regensburg ist eindeutig: Franz Rieger ist schuldig der Erpressung und zweier Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Landtagsabgeordnete hat bereits Revision gegen die Entscheidung angekündigt. Sein Mandat will er behalten. Im Landtag muss er zwei Ämter niederlegen. Weitere Schritte hält Fraktionschef Thomas Kreuzer derzeit nicht für nötig.

Will das Urteil nicht akzeptieren: Franz Rieger. Foto: om
Franz Rieger versucht, sich rasch an den wartenden Medienvertretern vor dem Sitzungssaal 104 vorbei zu drücken. Seine beiden Verteidiger haben bereits eine knappe Pressemitteilung vorbereitet. Es sind genügend Kopien da. Man werde Revision beim BGH einlegen, heißt es da. Begründung: „Herr Rieger hat hinsichtlich des Vorwurfs der Erpressung zu keiner Zeit ein Geständnis abgelegt“, sondern lediglich einen „Sachverhalt unstrittig gestellt“, der aber „keine Verurteilung wegen Erpressung zulässt“.