Korruptionsaffäre: BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung
Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil in der Regensburger Korruptionsaffäre bestätigt. Die Verurteilung des Bauträgers Ferdinand Schmack wegen Bestechung ist damit rechtens.

Ferdinand Schmack und Joachim Wolbergs beim zweiten Korruptionsprozess. Foto: om
„Die durch den Angeklagten veranlasste Spendenzahlung der S&P hat das Landgericht aber im Ergebnis zutreffend als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung Wolbergs’ gewertet.“ Es ist der zentrale Satz, mit dem der Bundesgerichtshof die Revision des Regensburger Bauträgers Ferdinand Schmack zurückweist und dessen Verurteilung durch das Landgericht Regensburg bestätigt.