Vertragsklauseln: Versicherung muss nicht für Corona-Schließung zahlen
Die Betriebsschließungsversicherung, die ein Regensburger Gastronom 2013 bei der Dialog AG abgeschlossen hatte, um sich gegen entsprechende Folgen abzusichern, muss nicht für dessen Corona-Ausfälle zahlen. Das entschied das Landgericht Regensburg am heutigen Freitag. Es geht um die Versicherungsklauseln im Detail.

Der Hacker-Pschorr-Biergarten im Alten Augustiner-Kloster. Dem Wirt sind durch die Schließung nach eigenen Angaben 125.000 Euro Schaden entstanden. Foto: om
Die mündliche Verkündung des Urteils dauert keine fünf Minuten. „Die Klage wird abgewiesen,“ sagt Richterin Katja Poeck gleich zu Beginn. Zur Begründung führt sie nur kurz an, dass die Versicherungsbedingungen „nicht die Betriebsschließung aufgrund von Corona“ umfasse. „Es liegt kein Versicherungsfall vor.“ Dem Kläger wünscht sie dennoch „alles Gute“. Das Urteil selbst ist 15 Seiten lang.