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Klage gegen Corona-Regeln

Nagellack hui, Tattoo pfui

Überall im Bundesgebiet durften Tattoo-Studios bei einem lokalen Corona-Inzidenzwert unter 100 seit dem 1. März öffnen – nur nicht in Bayern. Bei einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof liefert die Staatsregierung eine bemerkenswerte Begründung für diese weiß-blaue Sonderregelung.

Protest gegen Ungleichbehandlung: Monika Schmid und Kolleginnen aus ihrem Tattoo-Studio. Foto: privat

„Wir werden von der Bayerischen Staatsregierung behandelt wie Prostituierte“, schimpft Monika Schmid. „Nichts gegen diesen Beruf, aber die Körpernähe und das damit verbundene Infektionsrisiko ist wohl etwas anders als bei uns.“ Seit knapp fünf Jahren ist Schmid Inhaberin von „Anstich – All Stars Tattoo“ in Regensburgs Nachbargemeinde Wenzenbach und in dieser Eigenschaft hat sie kürzlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt. Es geht um die bayerischen Corona-Regeln und die Ungleichbehandlung von Tattoo-Studios im Freistaat.

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Anfang März hatten Bund und Länder beschlossen, dass sogenannte körpernahe Dienstleistungen mit entsprechendem Hygienekonzept (einen lokalen Inzidenzwert von unter 100 vorausgesetzt) ab dem 8. März wieder öffnen dürfen. Dazu gehören auch Tätowiererinnen und Tätowierer in allen Bundesländern – mit Ausnahme des Freistaats Bayern.

„Wir gelten der Regierungspartei anscheinend als etwas Schmuddeliges.“

Hier zählen laut der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lediglich „Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege“ zu jenen solchen Dienstleistungen, die erlaubt sind. Dagegen heißt es explizit: „Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt.“ Ihre Öffnung würde erst im letzten Lockerungsschritt erlaubt werden – dann wenn auch Bäder, (nichtmedizinische) Massagepraxen, sämtliche Freizeiteinrichtungen und Bordelle wieder öffnen dürfen. Schmid sieht als Grund „eine generelle Geringschätzung“ ihres Berufs im Freistaat. „Wir gelten der Regierungspartei anscheinend als etwas Schmuddeliges.“

Bereits am 1. März, kurz nachdem die neuen Regeln bekannt geworden waren, reichte die 39jährige über ihren Rechtsanwalt Andreas Hoyer einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Sie moniert eine Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes. „Mir kann niemand erklären, was den Unterschied ausmacht zwischen einem Kosmetikstudio, das Permanent Make Up anbietet und einem Tattoo-Studio, das genau so über ein Hygienekonzept und entsprechende Erfahrung verfügt und wo der Kundenkontakt auch nicht länger dauert.“ Darüber hinaus sei die nichtmedizinische Gesichtspflege ebenso wie das Tätowieren reiner Luxus.

15 Tage für einen Eilantrag

„Wären wir gleichbehandelt worden, hätte ich zumindest bis jetzt schon zwei Wochen wieder arbeiten können – das hätte ein bisschen Luft zum Atmen verschafft.“ Doch ihr Tattoo-Studio blieb geschlossen – und wird es wohl, wie alle anderen im Freistaat, auf absehbare Zeit bleiben.

Am Verwaltungsgerichtshof ließ man sich 15 Tage Zeit, um über den Eilantrag zu befinden. Und in dem Schriftsatz, den die Landesanwaltschaft namens des Freistaats Bayern derweil als Erwiderung auf Schmids Klage eingereicht hatte, klingt doch recht unverhohlen durch, dass man den Berufsstand des Tätowierers bei der Staatsregierung zumindest als etwas Vernachlässigbares anzusehen scheint.

„Sozial übliches Äußeres“ versus „künstlerisch-kreative Veränderung“

An der Erbringung der zulässigen Dienstleistungen von Friseuren sowie der Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege bestehe „aus Gründen der Hygiene und der Erhaltung eines gepflegten und sozial üblichen Äußeren ein hohes Interesse“, heißt es in der Klageerwiderung. Die Dienstleistung eines Tattoo-Studios hingegen ziele „demgegenüber nicht auf die Erhaltung dieses äußeren Erscheinungsbildes ab, sondern auf die künstlerisch-kreative Veränderung desselben“. Das könne aufgeschoben werden, so die Argumentation. Der permanente Lidstrich und die lackierten Nägel hingegen nicht.

Darüber hinaus argumentiert die Landesanwaltschaft damit, dass die Schließung von Tattoo-Studios ohnehin nur eine Minderheit treffe. Und deren Rechte werden offenbar geringer eingeschätzt als jene der Mehrheit. Im Rahmen einer Abwägung verletzte man keine Rechte, wenn man Dienstleistungen zulasse, an denen „nahezu die gesamte Bevölkerung interessiert“ sei, jene, an denen „nur ein Spezialinteresse“ bestehe, hingegen nicht, heißt es in dem Schriftsatz.

VGH hat Zweifel an Rechtmäßigkeit, aber…

Diese Argumentation scheint den Verwaltungsgerichtshof nicht wirklich zu überzeugen. In dem Beschluss vom 16. März hegt der 20. Senat „allerdings Zweifel“, ob die Regelungen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung „als Ganzes gesehen noch mit dem Gleichheitsgrundsatz (…) zu vereinbaren sind“. Die zunehmenden Ausnahmen vom Öffnungsverbot würden „zahlreiche Fragen“ aufwerfen, die „zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der aktuell gültigen Verordnung begründen könnten.

Selbst wenn die Öffnung der Friseurladengeschäfte aufgrund ihrer allgemeinen Bedeutung für die Bevölkerung noch nachvollziehbar wäre, erkenne man für die Öffnung der nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege „keinen zwingenden Sachgrund“. Pflegerische Leistungen in diesem Bereich seien ohnehin zulässig. Insofern könne man keinen Grund für die weitere Differenzierung zwischen den übrigen körpernahen Dienstleistungen erkennen. Die Begründung „Körperhygiene und -pflege“ sei hier „nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen“.

Doch trotz dieser und weiterer Bedenken, die in dem Beschluss formuliert sind, hat der VGH den Eilantrag von Monika Schmid am Ende dann doch abgewiesen. Im Rahmen eines Eilverfahrens könne man darüber nicht entscheiden. Ob der Gleichheitsgrundsatz tatsächlich so gravierend verletzt sei, dass das Öffnungsverbot generell in Frage gestellt werden müsse, bliebe der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten. Das dauert nun einige Monate – und so lange bleiben die Tattoo-Studios in Bayern zu. Selbst wenn die Inzidenzwerte, wonach es derzeit ohnehin nicht aussieht, wieder unter 100 sinken sollten.

Enttäuschung über bayerische Gerichte

Möglicherweise ließ sich der Senat bei seiner Entscheidung auch von einem Verweis der Landesanwaltschaft auf eine länger zurückliegende Entscheidung beeindrucken. Als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im November 2020 entschied, dass die damalige Komplettschließung von Fitnessstudios gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstieß und dieses Verbot vorläufig außer Vollzug setzte, reagierte man im Freistaat prompt: Man verschärfte die Regeln und ordnete die Schließung aller – bis dahin noch im begrenzten Umfang geöffneten – Sportstätten an, um die Gleichbehandlung wiederherzustellen.

Die Landesanwaltschaft deutet in ihrem Schriftsatz durchaus an, dass es auch hier denkbar sei, auf einen entsprechenden Beschluss zugunsten der Tattoo-Studios mit der Schließung aller körpernahen Dienstleistungen zu reagieren, um für Gleichbehandlung zu sorgen. Ein solches Szenario wollte der 20. Senat dann wohl auch nicht verantworten müssen.

Für Monika Schmid und ihr fünfköpfiges Team heißt es nun weiter durchhalten. Sie sei bitter enttäuscht, dass Verwaltungsgerichte in Bayern nach ihrer Erfahrung und der einiger Berufskollegen, „offenbar zu feige“ seien, um zu entscheiden. Woanders gebe es klare Entscheidungen. „Ich bin familiär in Bayern gebunden“, sagt sie. Denn sonst hätte sie auch darüber nachgedacht, es so zu handhaben wie einige ihrer Kollegen, und zumindest vorübergehend in einem anderen Bundesland ihre Dienste anzubieten. „Dort dürfen Tätowierer noch arbeiten – und werden auch mehr geschätzt als hier.“ Das Hauptsacheverfahren wollen sie und ihr Anwalt nun durchziehen – auch wenn es Monate dauern kann. „Vielleicht können wir dann zumindest später Schadenersatz erstreiten.“

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Kommentare (28)

  • Mr. T.

    |

    Wirklich nicht nachvollziehbar diese permanenten Doppelstandards bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Wieder ein Paradebeispiel das zeigt, was man ohne entsprechende Lobby in der Staatskanzlei wert ist.
    Während es in Supermärkten bis auf die Maskenpflicht keine Einschränkungen gibt, dürfen Einzelhädler*innen nicht mal mit den besten Hygienekonzepten einzelne Kunden bedienen. Während es in Firmen komplett in der Hand der Geschäftsleitung liegt, ob und wie sie Hygienekonzepte nicht anwenden, dürfen andere Geschäftsleute nicht mal beste Konzepte anwenden.
    Und von den extrem grundrechtseinschneidenden Beschränkungen im Privatbereich und den Ausgangssperren möchte ich noch nicht mal anfangen. Sauer ich bin – wieder einmal mehr!

  • RegensburgerIn

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    Ich bin überhaupt kein Fan von Tattoos, aber…
    Die Haarentfernung am Körper, sogar im Intimbereich ist ja erlaubt!
    Gehört es auch zu “Erhaltung eines gepflegten und sozial üblichen Äußeren” ? :)

  • KW

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    Da kommt halt die immer noch etablierte Denke in bayerischen Regierungskreisen durch, so pauschalisierend und abgedroschen das klingen mag:
    Der Mo geht zur Arbeit, respektive intrigieren, ‘s Wei hockt daheim – aber gepflegt. Drum dürfen Nagellackstudios und Friseure öffnen.
    Wichtig natürlich auch, dass man immer noch einen oben drauf packen muss, wegen der Zwangsneurose “besser” als alle anderen Bundesländer sein zu müssen.
    (Achtung: obiger Beitrag kann satirische oder ironische Elemente enhalten. Kann.)

  • xy

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    Na ja, Tattoos sind schon etwas ganz anderes als Haare und Nägel. Tattoos gehen unter die Haut und sind auf jeden Fall viel infektionsanfälliger. Man sollte nur Vergleichbares vergleichen.

  • R.G.

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    “Die Haarentfernung am Körper, sogar im Intimbereich ist ja erlaubt!”
    Für Bürger mindestens einer andersreligiösen Herkunft stellt die Ganzkörperenthaarung ein Muss dar.

  • Skyrider

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    Hat hier irgendeiner eine andere Entscheidung erwartet? Tattoostudios, sind halt nicht “Systemrelevant”.Oder liegts vielleicht daran, dass nicht genügend an eine “Staatstragende Partei” gespendet wurde? Ganz beliebt sind hier gerade 9950 Euro….
    Wie gut es “funktionieren” kann, zeigt sich gerade wieder im verarbeitenden Gewerbe. Hier gibts k e i n Homeoffice, k e i n e Testpflicht und k e i n e FFP2-Maskenpflicht.
    Ironie aus.

  • auwehzwick

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    Die Sperre ist vielleicht nicht mal so schlecht, wenn man sich zwischenzeitlich noch mal überlegen kann: muss ich mir das wirklich an tun?

  • B

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    Liebe/r/s xy,
    gerade weil tätowieren in (nicht unter, es ist gerade mal knapp unter der ersten Hautschicht) die Haut geht, hatten Tätowierer*innen schon vor der Pandemie extrem strenge Hygieneauflagen zu beachten, sind also deutlich geschulter und überprüfter in Sachen Infektionsschutz als Frisör*innen oder Kosmetiker*innen. Zudem haben Tätowierer gerade mal einen, höchstens zwei Kunden pro Tag. Mit Schnelltest ginge das Infektionsrisiko gegen null. Permanent Make-up ist nichts anderes als eine Tätowierung im Gesicht, das ist in der Kosmetik ohne Maske gestattet, ich darf aber niemanden am Bein oder Rücken tätowieren. Dafür gibt es keine glaubwürdige Rechtfertigung.

  • R.G.

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    @auwehzwick
    Mir persönlich gefallen Tätowierungen für mich nicht, ich habe jedoch Respekt vor meinen Nachbarn mit mehr oder weniger bebilderter Haut. Für sie ist die Art Körperschmuck außer einer optischen Bereicherung, Ausdrucksmittel für ihre Biographie, sie können viele Emotionen damit binden.
    Ich bin ehrlich genug zu verstehen, dass die ewig wechselnden Haarfarben der Damen und Herren in unserer Familie gleich unnötige Veränderungen sind. Der Mensch ist nicht als Chamäleon geboren.
    Wenn Natürlichkeit der Maßstab ist, den wir bei der Aufhebung der temporären Berufsverbote anwenden, wäre selbst das Schneiden der Haare als gegen die Ursprünglichkeit, und damit als unnötiger Luxus zu werten.
    Ich hätte nichts gegen einen im Sinne des Infektonsschutzes mit wilder Mähne auftretenden Ministerpräsidenten Söder, stört ihn das üppige Haar bei einer Entscheidung, könnte er es mit einer Binsenschnur zu Zöpfen zusammenfassen.

  • Sigi

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    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie sachlich.

  • xy

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    @B, trotzdem halte ich die Rechtsprechung des VGH München für richtig: “Die Ausnahme zu Gunsten von Friseurbetrieben … erweist sich jedenfalls nicht als offensichtlich gleichheitswidrig…; im Übrigen hätte selbst das Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung für diese Privilegierung nicht ohne weiteres zur Folge, dass sich andere körpernahe Dienstleistungen ebenfalls darauf berufen könnten… Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass mit nah am Körper des Kunden ausgeführten Dienstleistungen – zu denen auch die Tätowierung gehört – keinerlei erhöhte Infektionsgefahr bestünde, hat der Antragsteller nicht vorgetragen und sind auch nicht erkennbar” (VGH München, B. v. 26.11.2020 – 20 NE 20.2589, Rdnr. 17; https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-32988)

    Das sind die nachvollziehbaren massgeblichen Gründe des VGH. Dass das Tätowieren ungefährlich ist, konnte der Betreiber nicht nachweisen. Es gilt der Grundsatz des “Keine Gleichheit im Unrecht”. Notfalls hätten die Friseure und Nagelstudios eben auch schliessen müssen, bevor der Tätowierer aufmachen darf. Ein Tätowierer sollte sich bewußt sein, wie gefährlich sein Handeln ist und nicht auf Kindergeburtstag machen.

  • Stefan Aigner

    |

    @xy

    Das Urteil ist von 2020. Damals waren auch Kosmetikstudios etc. von der Schließung betroffen. Insofern ist das mit der aktuellen Entscheidung nicht vergleichbar. Diese führt tauch völlig andere Punkte an – der VGH moniert Ungleichbehandlung, entscheidet aber nicht.

  • xy

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    @Stefan Aigner, wenn die Rechtsprechung der aktuellen Entscheidung von der damaligen abweicht, wäre es sinnvoll, das Aktenzeichen zu nennen und ggf. den Link zur Entscheidung anzugeben. Wir können nicht sinnvoll über ein Urteil diskutieren, die unbekannt und mit früheren Entscheidungen nicht vergleichbar ist.

  • Stefan Aigner

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    @xy

    Die wesentlichen Passagen sind im Text zitiert. Die Eilentscheidung ist – wie so oft – noch nicht veröffentlicht.

  • Hartnäckig

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    Vor lauter Öffnungswahn haben wir nun den ( Oster-) Salat !

  • Mr. T.

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    Welcher “Öffnungswahn”? In den letzten Wochen waren es grad ein paar Baumärkte und Salons mehr. Und in denen sollen sich jetzt auf einmal alle die angesteckt haben, die sich zuvor monatelang nicht in den Supermärkten und Betrieben angesteckt haben? Das Framing auf die Sündenböcke funktioniert einwandfrei! Da hatten die Tätowierer*innen ja Glück, dass man sie nicht hatte öffnen lassen, um als Sündenböcke herzuhalten…

  • Sjolm

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    Die Maßnahmen gehören beendet.

  • Jakob

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    @Sjolm

    Sehr guter Plan… Wenn durch leichte Lockerungen und einem nicht beachten der Regeln, die Infektionszahlen und damit die Auslastung in den Intensivstationen wieder anfängt zu steigen und es auch immer mehr bei jüngeren Menschen zu einem schweren Verlauf kommen kann, aufgrund der Mutationen, dann ist es natürlich der beste Vorschlag alle Maßnahmen zu beenden.

  • joey

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    Haare und Nägel sind Pflege. Muß man Tattoos pflegen?

  • Skyrider

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    “Wenn durch leichte Lockerungen und einem nicht beachten der Regeln, die Infektionszahlen und damit die Auslastung in den Intensivstationen wieder anfängt zu steigen”
    Die leichten Lockerungen haben mit dem derzeitigen Infektionsgeschehen gar nichts zu tun, oder meint hier einer, die Menschen haben sich alle im Baumarkt oder beim Friseur angesteckt?
    Die Auslastung der Intensivstationen ist auch bei sinkenden Zahlen von Covid-19 Patienten, seit Wochen konstant auf hohem Niveau. Die Krankenhäuser füllen diese Betten einfach mit konventionellen intensiv Patienten auf. Dieses Argument zieht auch nicht mehr.
    Wo soll bitte in einem Tattoostudio, wenn ein funktionierendes Hygienekonzept vorliegt und sich nur ein Kunde da aufhält, jeder eine FFP2-Maske trägt, sich jeder die Hände desinfiziert, eine Infektion stattfinden? Da gibts ganz andere Bereiche, die aber von der Politik bei Maßnahmen und Einschränkungen ganz bewusst ausgespart werden…
    Es liegt einfach daran, das die Politik mit der derzeitigen Lage überfordert ist. Ein aggressives Virus, verschlafene Impfstoffbeschaffung, zu spät bestellt Schnelltests und ein nicht funktionierendes Konzept in teuer errichteten Impfzentren. Noch dazu ein MP Söder, der uns ein ums andere Mal, in seinen zahlreichen Interviews Corona erklärt und dabei betont, wie sehr es auch ihn “nervt”. Planlos in der Eindämmung der Pandemie, mutlos neue Wege zu gehen (siehe Österreich), aber “maßlos”, wenn es ums “abkassieren” geht. Nicht umsonst, sind aktuell 69 % der Bürger mit der Bundesregierung unzufrieden. In Bayern siehts nicht viel anders aus, wie die drastisch sinkenden Umfragewerte der CSU zeigen.

  • Charlotte

    |

    Es geht wie immer um die Reduzierung der Kontakte, so dass es tatsächlich nicht in Ordnung ist, dass Kosmetikstudios zur Zeit offen haben können. Sie müssten ebenso schließen. Genauso unsinnig ist es, Baumärkte zu öffnen. Bei familiengeführten Gärtnereien kann ich noch mitgehen, denn hier ist vieles mit Zutrittsbeschränkung auch im Freien ohne nahen Körperkontakt möglich. Das ist wirklich Saisonware und sollte nicht auf dem Kompost landen.
    Wir sind mittendrin in einer neuen Pandemie und wir wissen leidvoll, dass zu frühe Öffnungen zu neuen Schließungen führen, ob uns das gefällt oder nicht.

    Und wie erwartet bin ich nicht vollständig der Meinung von Skyrider

    Die Zahlen gehen selbstverständlich nach oben, weil vieles wieder möglich wurde UND offensichtlich die Eigenmotivation und Disziplin im privaten Umfeld und auch in manchen Firmen nicht (mehr) da ist. Und selbstverständlich war das Personal um den Jahreswechsel am Limit und ist es chronisch nach einem Jahr Dauerbelastung permanent. Es hilft uns nix, wenn das Personal in den Intensivstationen wegen Erschöpfung ausfällt, denn dann haben wir alle ein Problem: wer versorgt dann die vielen Herzinfarkte, Schlaganfälle, Krebspatienten oder Unfallopfer? Es ist ein Dilemma: ein Teil der Bevölkerung fühlt sich aufgrund der Beschränkungen nicht ausgelastet und unterfordert, Teile des Gesundheitswesens überlastet.

    Dass zuwenig Impfstoffe auf Risiko bestellt wurde, richtig. Im Nachhinein ein Fehler.

    Und nein, die Politik ist nicht grundsätzlich schuld, sondern ein Virus. Würden sich alle von sich aus an die Regeln halten, bräuchten wir gar keine Vorgaben. Aber das funktioniert eben nicht. Österreich als positives Beispiel zu nennen, ist mutig und absurd. Abkassiert wird gar nicht, die Unterstützungsmaßnahmen mit Kurzarbeit und Überbrückungshilfen sind exorbitant gut. Ich kenne genügend Unternehmer, die bereits vieles bekommen haben. Sie haben gut gewirtschaftet und kommen gut über die Runden. So mancher profitiert sogar, da sein Sortiment extrem besser nachgefragt wird.

    Warum die Zustimmungsraten sinken? Das liegt daran, dass viele die Lockerungen (!) nicht nachvollziehen können.

  • Mr. T.

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    Welche “Lockerungen”? Die Verkürzung der Ausgangssperre um eine Stunde vielleicht? Lächerlich!
    In keinem Studio, Salon oder Geschäft, die fast immer zu waren, geht es “riskanter” zu, wie in allen Supermärkten oder Betrieben, die immer auf waren.

  • Ureinwohner

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    Man kann von mir aus darüber streiten ob es nun sinnvoll war körpernahe Dienstleistungen überhaupt wieder zu öffnen. Das ist aber nicht das grundsätzliche Problem hier. Das Problem ist das in Bayern als einzigem Bundesland den Tätowierern nicht gestattete zu eröffnen während Kosmetiker und Friseure es durften. Und es sich tatsächlich die Frage stellt weshalb ein Kosmetiker permanent Make ups stechen darf aber ein Tätowierer kein kein Tatoo. Und mit der geradezu frechen gleich Bewertung von Tätowierern und Prostituierten steht für die Tätowierer auch zu befürchten das sie nach derzeitiger Lage erst im Herbst nach einem Jahr Arbeitslosigkeit vielleicht wieder arbeiten dürfen, das ist das eigentliche Problem!

  • Mr. T.

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    Die Benachteiligung von Tätowier*innen kann auf jeden Fall nicht daran liegen, dass Politiker zu dieser Branche eher weniger Kontakt haben. Den Prostituierten und Strichern helfen sie ja auch nicht.

  • Sigi

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    Die Massnahmen allgemein sind das Problem und nicht Tätowierer oder andere Einzelne. Inzwischen ist es gesellschaftlich schädlich (und damit meine ich explizit nicht nur wirtschaftlich) eine von Medizinern und Angst gesteuerte Politik zu betreiben, wo Statistiker und Historiker eindeutig sagen können, dass die Zahlen eine solche Politik nicht rechtfertigen. Es war völlig richtig, am Anfang lieber zu viel als zu wenig zu tun, als keiner genau wusste, worum es ging. Inzwischen weiss man aber, dass es sogar einen Bettenleerstand gab und warum. Die Neoliberalen wollen darum munter weiter Krankenhauskapazitäten abbauen. Wie passt das zusammen? Nach über einem Jahr muss man doch was gelernt haben? In meinen Augen ist das, dass man Covid nicht mehr los wird und damit leben muss. Die Sterbezahlen sind aber trotz aller Dramatisierung niedriger als bei Tabak und Verkehr. Das soll solche Massnahmen rechtfertigen? Es geht tatsächlich jetzt noch viel mehr um Grundrechte, als vor einem Jahr.
    Wo war denn eigentlich die exponentielle Zunahme? [Satire an] Bei uns war ja “dank Lockdown” keine. Aber Stockholm ist jetzt leider eine leere Stadt, weil sie keinen Lockdown machten. [Satire aus] Über Schweden wird erstaunlich wenig geschrieben. Dort gab es trotz fehlender Massnahmen keine exponentielle Zunahme.
    Ich empfehle eine Auseinandersetzung mit Prof. Kuhbandner von der Uni Regensburg. Der ist einer von diesen relevanten Statistikern. Die Mediziner haben gesellschaftlich versagt (was nicht heisst, dass sie nicht im individuellen Fall unbedingt nötig waren) und jetzt müssen sie zurück in die Krankenhäuser! Die Schäden der Therapie sind inzwischen doch schlimmer als die Krankheit.

  • Hans Huber

    |

    Als politisches Argument ist das alles durchaus nachvollziehbar. Dafür dass man sich die Welt gleich klagen kann wie man will, sollte es nicht reichen, tut es leider trotzdem immer wieder in der Pandemie. Drum macht die Politik schon massenweise vorauseilende Rückzieher. Ja, wahrscheinlich hat man sich an die Tätowierer nur rangetraut weil sie weniger Geld für Anwälte haben als etwa die Autofirmen. Siehe der juristisch mal wieder vieeelll zu schwierige Ruhetag. Zugegeben sowieso eher Symbolpolitik, aber dass es auf dem Weg gekippt wird ist trotzdem traurig. Bei den Auslandsurlauben an die man sich ausder wohl leider berechtigter Vermutung das wird eh alles von den Gerichten gekippt nicht rantraut ist der Schaden dann schon höher.

  • Moni

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    @Ureinwohner
    Vielen Dank für Deinen Kommentar..du hast den Nagel auf den Kopf getroffen..genau um das geht es.

  • Skyrider

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    Wer hier bestreitet, dass von bestimmten Kreisen “abkassiert” wurde und wahrscheinlich auch noch immer wird, sollte mal die Süddeutsche lesen.

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-maskenaffaere-provisionen-karibik-liechtenstein-1.5243983?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

    Die “Seilschaften” in Bayern dazu funktionieren noch immer bestens. Auch das bayerische Gesundheitsministerium hat hier nach Vermittlung von “Parteifreunden” FFP 2 Masken, zu wahrscheinlich völlig überhöhten Preisen eingekauft. Was in Bezug auf die Ausgabe dieser FFP 2 Masken in den Apotheken abgelaufen ist, sollte manchem Politiker die Schamesröte ins Gesicht treiben. Das war eine willkommene”Finanzspritze”der Steuerzahler für manche Apotheken.
    Zitat.
    “Die Verteilung der FFP2-Masken kommt die Steuerzahler teuer zu stehen. In den Apotheken können sich Bürger, die zu den Risikogruppen gehören und entsprechende Coupons zugeschickt bekommen, die Masken gegen eine geringe Beteiligung abholen. Die Bundesregierung erstattet den Apotheken bisher sechs Euro pro Maske. Bei den 34 Millionen berechtigten Personen zahlt der Bund den Apotheken also 2,45 Milliarden Euro.”

    “Warum die Zustimmungsraten sinken? Das liegt daran, dass viele die Lockerungen (!) nicht nachvollziehen können.”
    Diese Behauptung ist an Absurdität nicht zu überbieten.
    Die Zustimmung der Bevölkerung sinkt weil.
    – die Politik nicht in der Lage ist, die schwächsten der Bevölkerung zeitnah und ausreichend mit Impfstoff zu versorgen. Da die Impfpriorisierung in Bayern ja auch “aufgeweicht” wurde, werden mittlerweile Gruppen geimpft, die noch gar nicht dran wären. Von den über 80zig jährigen, warten immer noch viele auf einen Impftermin!
    – es versäumt wurde, die Kinder, Lehrer, Erzieher in Schulen und Kindergärten ausreichend zu testen. Vor allem, diese Tests auch bereitzustellen.
    – es immer deutlicher zutage tritt, dass die Großindustrie im Vergleich zu Kleinunternehmern und Soloselbständigen massiv bevorzugt wird. Die Nähe der Unionsparteien ist hier unverkennbar. Es wird alles verhindert, was der verarbeitenden Industrie “schaden” könnte,
    – die Menschen die Entscheidungen der Politik hinterfragen und zum Ergebnis kommen, dass hier die Kontrolle verloren geht und die Verantwortlichen anscheinend hoffnungslos überfordert sind.
    – die Bürger die “Selbstbedienung” der Politiker, auch in Bayern einfach satthaben. Da hilft auch die “Södersche Offensive” zur Rückgewinnung von Vertrauen nichts mehr. 56 % der Menschen sind der Meinung, dass sich bei der CSU nichts ändern wird, das ist deutlich.
    – die Bürger das Vertrauen in die sogenannte Ministerpräsidentenkonferenz verloren haben. Jedes Bundesland kocht hier sein eigenes Süppchen, weil es das eigene Ego nicht zulässt, sich anderen Meinungen und Argumenten anzuschließen. Hier im Bericht wieder aufgezeigt mit dem Beispiel der Tattoostudios.
    – die Beschäftigten im Gesundheitswesen und im Pflegebereich merken, dass sich die Politik wieder mal wegduckt und sich nach der Pandemie nichts ändern wird.
    – die Diskrepanz zwischen Ankündigen und Umsetzen von Maßnahmen mit jedem Tag deutlicher wird. In Bayern wieder mal die von MP Söder ins Feld geführte “Testoffensive” oder der “Impfturbo”. Angekündigt, nichts davon wurde umgesetzt!

    Wenn der Einzelhandel und die Gastronomie, natürlich unter Auflagen (Testen, Hygienekonzept) öffnen dürften, würde das dem Steuerzahler Milliarden von Euro sparen. Es ist auch verwunderlich, dass sich zwar Politiker, Experten, sonstige Beteiligte in Talkshows und bei den zahlreichen Pressekonferenzen (natürlich getestet !) treffen dürfen, dieses Recht aber dem Einzelhandel, der Gastro und weiteren Bereichen verwehrt wird.
    So sieht die Gleichbehandlung der Politik aus……
    Das Schlimme daran: Die “Rattenfänger” Rechtsaußen, warten schon….

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