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„Bei einem solch erheblichen Eingriff in demokratische Grundregeln muss es in der Tat schwerwiegende Gründe geben und selbstverständlich müssen Alternativen zu diesem Vorgehen ausreichend geprüft worden sein. Letzteres stelle ich in Frage. Irmgard Freihoffer. Foto: Archiv“

Um das Ansteckungsrisiko zu verkleinern, tagt der Regensburger Stadtrat bis Ende April nur noch in der Besetzung als Ferienausschuss. Stadträtin Irmgard Freihoffer fragt sich, warum man bereits so weit im Voraus demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten einschränke und weshalb problemlos aufschiebbare Entscheidungen dort auf die Tagesordnung gesetzt wurden.

Wegen der Corona-Pandemie tagt auch der Stadtrat in den kommenden Wochen nur noch auf Sparflamme. Zunächst war noch, nur noch dringend notwendige Ausschusssitzungen im Rathaus durchzuführen und die Stadtratssitzungen ins Jahnstadion zu verlegen, um so dem empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können. Am 25. März wurde dann über einen tags zuvor versandten Umlaufbeschluss von der Stadtratsmehrheit beschlossen, anstelle des Stadtrats nur noch mit einem 16köpfigen Ferienausschuss zu tagen.

Mangel in Krankenhäusern, hoher Verbrauch bei Autozulieferern

Priorität bei Schutzmasken in Zeiten von Corona: Kliniken und Pflege – oder doch Industrie?

In Krankenhäusern und Pflegeheimen werden Schutzmasken für die Beschäftigten rationiert und müssen mehrfach verwendet werden. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft via Facebook zum Nähen von Mundschutzmasken auf, um den Mangel zu dämpfen. Doch in nicht systemrelevanten Bereichen – wie der Autozulieferindustrie – werden täglich tausende dieser Masken verbraucht, um die Produktion aufrecht zu erhalten. Auch in Regensburg. Wie passt das zusammen? Die Gesundheitsministerien von Land und Bund schweigen sich zu der Frage aus.

Kommentar

Smart sein bedeutet smart sein

Zu den dringlichen Angelegenheiten, mit denen sich der Stadtrat am 2. April in der Notbesetzung des Ferienausschusses befassen soll, gehört auch die „Rahmenstrategie für Smart City Regensburg (SCR)“. Doch das achtseitige Papier ist weder dringlich noch sinnvoll. Es ist einfach nur peinlich.

Hotline vernetzt Freiwillige und Hilfesuchende

Regensburger Nachbarschaftshilfe soll ein überregionales und dauerhaftes Netzwerk werden

Binnen kürzester Zeit hat eine Gruppe von Freiwilligen mit der Regensburger Nachbarschaftshilfe ein Netzwerk aufgebaut, um Hilfesuchende und Helfer zu vernetzen. Das Angebot soll nun noch breiter gestreut werden, auch über die Landesgrenzen hinaus, und auch nach der Corona-Pandemie eine feste Institution werden.

Wochen gegen Rassismus virtuell

Zwischen #IchbinkeinVirus und #RassismuskommtunsnichtindieTüte

Eigentlich sollten vom 10. bis 31. März in zahlreichen Städten Veranstaltungen zum Thema Diskriminierung stattfinden. Doch wie vieles andere mussten im Zuge der Corona-Pandemie auch die Internationalen Wochen gegen Rassismus abgesagt werden. Diese finden stets um den 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, statt. Auch für Regensburg waren ein umfangreiches Programm und zentrale Kundgebung geplant. Nun soll das Thema zumindest virtuell hochgehalten werden.

Ab sofort: Zusätzliche Überwachung der Maßnahmen

Nach Klage gegen Ausgangsbeschränkungen: Der Freistaat muss nachbessern

Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung nun nachgebessert und anstelle einer Verfügung eine gesetzliche Verordnung erlassen. Außerdem soll es ein Monitoring der jetzigen und weiteren Maßnahmen geben, um sie in Einklang „mit der Liberalität unseres Rechtsstaats“ zu bringen, so Ministerpräsident Markus Söder.

Ein Zwischenruf aus der Strafrechtswissenschaft

In Bayern beginnt die Strafbarkeit seit Samstag jenseits der Schwelle der Wohnungstür

Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 (Az. Z6a-G8000-2020/122-98) über die landesweite Ausgangssperre für alle Einwohner Bayerns macht sich seit Samstag strafbar, wer seine Wohnung „ohne triftige Gründe“ verlässt. Die Folge ist eine im Einzelnen völlig unvorhergesehene und potentiell unabsehbare Kriminalisierung ganz gewöhnlicher Verrichtungen des alltäglichen Lebens außerhalb der eigenen Wohnung. Die Begründung der Allgemeinverfügung lässt uns an diesem heiklen Punkt indes im Ungewissen, meint der Regensburger Strafrechtler Martin Heuser.

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