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Urteil frühestens im Oktober

Mordvorwurf im Fall Maria Baumer ab Juli vor Gericht

Erst monatelang vermisst, dann im September 2013 tot aufgefunden: Maria Baumer (26).

Fast sieben Jahre, nachdem die 26jährige Maria Baumer in einem Waldstück tot aufgefunden wurde, beginnt nun der Prozess gegen ihren früheren Verlobten. Das Landgericht Regensburg hat die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Mordes zugelassen.

Fast ein halbes Jahr ist es her, seit die Regensburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen Christian F. erhoben hat. Vorwurf: Mord. Seitdem sitzt der frühere Verlobte der 2012 verschwundenen und im September 2013 tot aufgefundenen Maria Baumer in Untersuchungshaft. Nun hat das Landgericht Regensburg die Anklage zugelassen. Am 1. Juli soll der Prozess beginnen. Das hat Gerichtssprecher Thomas Polnik am heutigen Donnerstag mitgeteilt. Vorerst sind 35 Verhandlungstage angesetzt.

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Erst Ende 2018 war ein erstes Ermittlungsverfahren gegen seinen Christian F. mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, nachdem Kripo und Staatsanwaltschaft zuvor über vier Jahre wegen möglichen Totschlags gegen ihn ermittelt und seine Wohnung mehrfach durchsucht hatten. Schon damals saß der heute 36jährige sechs Wochen in Untersuchungshaft.

“Neue Ermittlungserkenntnisse” führten zur Anklage

Über sieben Jahre nach dem Verschwinden seiner früheren Verlobten und mehr als sechs Jahre, nachdem Pilzsammler die sterblichen Überreste der 26jährigen in einem Waldstück entdeckt hatten, erwirkte die Staatsanwaltschaft dann Anfang Dezember 2019 einen erneuten Haftbefehl. Von neuen Ermittlungserkenntnissen war bei einer Pressekonferenz anlässlich von F.s Festnahme die Rede.

Demnach habe man erstmals Spuren des Medikaments Lorazepam (Handelsname: Tavor) an einem Kleidungsstück und Haaren von Maria Baumer nachweisen können. Ein Wirkstoff, der bereits 2016 bei einem Prozess gegen Christian F. zur Sprache kam. Damals war der Krankenpfleger und ehemalige Domspatz vom Landgericht Regensburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (damalige Internatsschüler der Domspatzen) und einer „wehrunfähigen“ Frau zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Wie sich bei dem Prozess herausstellte, hatte Christian F. dabei das Medikament Tavor eingesetzt, um seine Opfer zu betäuben und damit gefügig zu machen.

Verteidiger: Annahmen sind “rein spekulativ”

Dass der Nachweis des Medikaments, mit dem Baumer laut Einschätzung der Ermittler mindestens betäubt, wenn nicht direkt getötet worden sein soll, erst Jahre nach dem Fund ihrer sterblichen Überreste möglich war, erklärte Staatsanwalt Thomas Rauscher, Gruppenleiter bei der wiederaufgenommenen Ermittlungen, im Dezember mit neuen Labormethoden.

Die im Wald verscharrte Leiche der jungen Frau war mit Branntkalk überschüttet worden und in entsprechend schlechtem Zustand. Deshalb seien die Rückstände von Tavor an Baumers Kleidung und Haaren nur sehr gering gewesen, so Rauscher. „Erst mit „den heutigen technischen Möglichkeiten“ habe man diese nachweisen können.

Strafverteidiger Michael Haizmann, der Christian F. vertritt, hatte die Annahmen der Ermittler zuletzt als „rein spekulativ“ bezeichnet. Bis heute sei keine eindeutige Todesursache von Maria Baumer festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund könne man auch von keinem Tötungsdelikt sprechen.

25 Verhandlungstage in dem Indizienprozess sind derzeit bis 2. Oktober angesetzt. Zehn weitere Termine als Reserve. Ob diese benötigt werden oder bereits Anfang Oktober ein Urteil fällt, hänge vom Verlauf der Beweisaufnahme ab, so Gerichtssprecher Polnik.

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Kommentare (28)

  • xy

    |

    Schon wieder so eine wieselhaarige Anklage! Die Regensburger Staatsanwälte lieben offenbar solche Herausforderungen…

  • Roche-Dirac

    |

    Die Aussage von Christian F.’s Strafverteidiger Michael Haizmann, dies sei alles spekulativ und von einem Tötungsdelikt könne man nicht sprechen, finde ich bemerkenswert.

    Eine offensichtlich schnell verscharrte und mit Kalk überschüttete Leiche ist wie zu Tode gekommen? Auf natürliche Weise? Echt??!
    Durch einen Unfall? Und dann hat man(wer?) sie einfach mal so vergraben um … um was, um die Beerdigungskosten zu sparen, oder wie?

    Also ich weiss ja nicht was da sonst ausser einem Tötungsdelikt dahinter stecken soll.

  • R.G.

    |

    Sehr gut!
    Zu dem Thema IMMER nur als “Redaktion”schreiben!

    Man erinnert sich der vielen seltsamen Postings in Foren, die wie von Rechtskundigen oder Privatdetektiven geschrieben wirken sollten und nur einem Zweck zu dienen schienen; die öffentliche Meinung zum Einschlafen zu bringen.

  • Hans

    |

    “Bis heute sei keine eindeutige Todesursache von Maria Baumer festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund könne man auch von keinem Tötungsdelikt sprechen.”

    Also der Logik kann ich nichts abgewinnen. Es wird ja auch berichtet, die “im Wald verscharrte Leiche der jungen Frau war mit Branntkalk überschüttet”.
    Sich selber wird die junge Frau ja kaum überschüttet haben können und versehentlich wird der Branntkalk auch nicht dorthin gelangt sein. Sagt ja vorerst nix über den Täter aus, aber ein Tötungsdelikt ist ja da kaum von der Hand zu weisen.

  • Stefan Egeli

    |

    @Roche-Dirac: Das ist schon richtig, dass sie mit Kalk überschüttet und verscharrt wurde. Dem muss aber nicht unbedingt ein Mord vorausgegangen sein. Bestimmt ist sie gewaltsam zu Tode gekommen. Sie kann aber auch durch Totschlag, also nicht unbedingt durch Mord zu Tode gekommen sein. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft liegt darin, den Tathergang zu beweisen .

  • highwayfloh

    |

    Sicher wird sich die Verstorbene nicht selbst mit Brantkalk überschüttet und eingegraben haben. Strafrechtlich muss aber eben die Todesursache einwandfrei nachgewiesen werden, damit rechtlich festgestellt werden kann, ob ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorliegt, eine Körperverletzung mit Todesfolge oder ein Unfall und das Verbringen der Leiche und die Anwendung des Brantkalks beide letztere vertuschen sollte. Diese Möglichkeiten sind auch gegeben. Darauf zielt meiner Meinung nach die Verteidigungsstrategie ab.

  • xy

    |

    @Günther Herzig, eine “wieselhaarige Anklage” ist, wenn sie auf Lorazepam gestützt wird, das lange Zeit eines der gebräuchlichsten Beruhigungsmittel war. Was soll das also beweisen?

  • highwayfloh

    |

    @xy: mal etwas langsamer:

    Die Fakten sind folgende:

    Jemand ist verstorben und die Todesursache ungeklärt. In Folge dessen muss die Todesursache so gut es geht zweifelsfrei ermittelt werden, damit entsprechend dem Strafgesetz eine entsprechend korrekte Anklage erhoben und ein entsprechender Prozeß geführt werden kann. Solange dies _nicht_ der Fall ist, nützt es gar nichts, wenn bezüglich todesursächlicher Substanzen irgendwelche Vermutungen und Spekulationen in die Welt gesetzt werden, ebenso über deren Hintergründe.

  • beobachter

    |

    +++Schon wieder so eine wieselhaarige Anklage! Die Regensburger Staatsanwälte lieben offenbar solche Herausforderungen…+++

    Soll heißen: Ohne “Smoking gun”, keine Anklageerhebung? Nein, da bin ich anderer Meinung. Wenn hinreichender Tatverdacht besteht, dann muß Anklage erhoben und versucht werden die Tat im Rahmen eines Gerichtverfahrens aufzuklären.

  • xy

    |

    So einfach, weil man etwas “aufklären” will, kann man nicht jemanden einer monatelangen und äußerst belastenden Hauptverhandlung aussetzen. Die Aufklärung sollte vorher die Staatsanwaltschaft geleistet haben. Ohne eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit darf keine Anklage “zur weiteren Aufklärung” erhoben werden. Und das Lorazepam kann mE eben eine solche Verurteilungswahrscheinlichkeit nicht begründen, wenn vorher (ohne Lorazepam) das Verfahren schon einmal eingestellt werden mußte. Aber zugegeben: Wenn das Verfahren vom Gericht eröffnet wird, spricht einiges für eine Verurteilungswahrscheinlichkeit. Aber das dachte man im Wolbergsverfahren auch und Escher war dann doch ganz anderer Meinung…

  • Hutzelwutzel

    |

    Wird schwierig werden F. zu verurteilen. Kalkanhaftungen hatte man scheinbar an keinem seiner erreichbaren Kleidungsstücke feststellen können. Eine Leiche mit Kalk schneller verwesen zu lassen, passt vom Alter und Wissensstand nicht zu F..
    Wer so kaltblütig organisiert vorgeht, vergisst nicht auf seinem Rechner Spuren der Suche nach Tötungsmitteln zu vernichten. Da passt einiges nicht zusammen. Sollten die bisher bekannten Dinge alles sein was die AnklängerInnen vorbringen können, und es “aus gesellschaftlichen Gründen” wirklich zu einer Verurteilung kommen, wäre diese im Revisionsverfahren mit Sicherheit mit einem “Freispruch mangels Beweisen” aufzuheben.

  • Julian86

    |

    Nein, xy, es war nicht “Escher”, wie Sie oberflächlich behaupten. Zur Frage von Schuld/Nichtschuld muss einer 5-köpfige-Strafkammer mit zwei Drittel Mehrheit entscheiden, das sind hier 4 Mitglieder der Kammer.

    § 263 Strafprozessordnung
    Abstimmung

    (1) Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.

  • Julian86

    |

    G:S produziert mit seinem ersten Satz eine – Vorverurteilung. Da haben wir den ersten Laien, der richtet.

    In der SZ steht, es seien 25 Verhandlungstage angsetzt. Wer irrt?

  • Stefan Aigner

    |

    @Julian

    Zitat aus dem Text:

    „25 Verhandlungstage in dem Indizienprozess sind derzeit bis 2. Oktober angesetzt. Zehn weitere Termine als Reserve.“

    Wer liest?

  • xy

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    Günter Herzig schreibt: “Also, was jetzt? Wenn die Anklage zugelassen wird, entfällt die Wieselhaarigkeit?”
    Nein. Wieselhaarig bleibt wieselhaarig, gleich, ob zugelassen oder nicht zugelassen.

    Günter Herzig schreibt: “Und das Urteil der Frau Escher ist auch noch nicht rechtskräftig…”
    Ich habe niemals etwas anderes behauptet. Aber Urteil ist Urteil, gleich, ob es schon rechtskräftig ist oder nicht.

    Günter Herzig schreibt: “Diese Aufmerksamkeit erheischende Geschwätzigkeit, -Stilmittel „heiße Luft-„, nervt.”
    Das könnte direkt von Donald Trump stammen, der auch vom Faktencheck genervt ist.

  • R.G.

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    Na dann, widme ich mich den Worten eines Weisen namens…
    @Hutzelwutzel
    ” Kalkanhaftungen hatte man scheinbar an keinem seiner erreichbaren Kleidungsstücke feststellen können.”
    Was macht unsereins nur falsch? In unserem Haushalt wurde Kalk des öfteren gebraucht, dennoch hätten Sie zwischendurch kein Kleidungsstück mit Kalkresten bei uns gefunden…

    “Eine Leiche mit Kalk schneller verwesen zu lassen, passt vom Alter und Wissensstand nicht zu F..”
    Lassen Sie mich raten, im Vorschulalter wusste ich schon sicher, dass früher Menschenleichen mit Kalk überschüttet worden waren. Wie alt schätzen Sie Herrn F. zum Zeitpunkt seiner Verlobung mit Maria Bauer? Jünger als sechs Jahre?

    “und es „aus gesellschaftlichen Gründen“ wirklich zu einer Verurteilung kommen,”
    Haben Sie da irgendetwas Bemerkenswertes zu seiner Gesellschaft parat, was allerdings dem wissenschaftlichen Anspruch der B.ld Zeitung genügen könnte?

    “wäre diese im Revisionsverfahren mit Sicherheit mit einem „Freispruch mangels Beweisen“ aufzuheben.”
    Das könnte man als klare Weisung an die Richter formulieren, wenn man politisch weit oben stünde. Sind Sie am Ende ein Ministerpräsident? Kann ich dann bitte ein Autogramm haben?

  • R.G.

    |

    “G:S produziert mit seinem ersten Satz eine – Vorverurteilung. Da haben wir den ersten Laien, der richtet.”

    Sie sind unbedingt zu Höherem berufen.
    Zum Posten und Lesen in Juristen-Blogs mit Zutrittsschranke nur für echte Juristen.

  • xy

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    Die Erhebung einer Anklage auf einer ungesicherten tatsächlichen Grundlage widerspricht der Strafprozeßordnung, ist daher amtspflichtwidrig und eröffnet möglicherweise auch Schadensersatzansprüche (vgl. BGH, U. v. 18.5.2000 – III ZR 180/99).

  • beobachter

    |

    +++Wenn das Verfahren vom Gericht eröffnet wird, spricht einiges für eine Verurteilungswahrscheinlichkeit. Aber das dachte man im Wolbergsverfahren auch und Escher war dann doch ganz anderer Meinung…+++

    Dazu ist anzumerken, dass sogar Frau Escher der Ansicht war, dass Herr Wolbergs schuldig war und ihn deshalb verurteilt hat. Insoweit hat sie sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
    Was das ungewöhnlich milde Strafmaß angeht, hat die Staatsanwaltschaft dazu gebracht die nächste Instanz anzurufen. Es ist ist durchaus möglich (für mich sogar eher wahrscheinlich), dass das Urteil der Frau Escher zuungunsten des Herrn Wolbergs abgeändert wird.

  • Mr. T.

    |

    Ist das hier noch eine Diskussion zum Thema oder eher ein laienjuristischer Schwanzvergleich?

  • Hutzelwutzel

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    @xy:

    Die “Amtspflichtswidrigkeit” müssen Sie im Fall der Fälle aber nachweisen. Da sich in der Regel aber niemand unnütz Arbeit macht, am allerwenigstens chronisch überlastete Staatsanwaltschaften, dürfte dies bei einer weiterhin gegebenen Weisungsgebundenheit deutscher Staatsanwaltschaften sehr schwierig werden. Anders, nicht ganz Rechtsstaat konform ausgedrückt: Wenn man was finden soll, wird was ggf. was anderes als sog. “Zufallsfund” gefunden und thematisiert werden. Kennen wir?!? ;-)

  • Hutzelwutzel

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine Hobbyermittlungen auf dieser Seite.

  • Mr. B.

    |

    “Zu den Beiträgen des/der xy”

    Ich glaube, ein wenig Aufklärung (bin kein Jurist) tut Ihnen ganz gut!

    1. Zur o. g. Berichterstattung von R-D:
    Ich meine, dass im o. g. Verfahren jeder Mensch, welcher auf nicht natürliche Weise (und das scheint hier der Fall zu sein) ums Leben gekommen ist, ein Recht in diesem Staat hat, dass sein Tod aufgeklärt wird (bitte entwickeln Sie jetzt Einfühlungsvermögen und denken Sie hier auch an die Angehörigen)!

    2. Zu dem Verfahren gegen Herrn Ex-OB W:
    So ist es eben nun mal bei uns im Staat, dass jeder Verurteilte und auch die Staatsanwaltschaft die nächst höhere Instanz anrufen können.

    3. Immer wieder über Donald Trump….:
    Ich kann diese Vergleiche in den Foren nicht mehr hören. Sie kommen meistens, wenn die Argumente ausgehen! Hr. Trump ist vom amerikanischen Volk gewählt. Machen Sie doch mal einen Faktencheck und schreiben Sie ein Buch, warum er nach Clinton, Bush und Bush und Obama vom Volk als Präsident gewählt wurde und nicht Frau Clinton?

  • Julian86

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    Zu @ Beobachter. Auch für Sie der Hinweis: Es ist nicht “das Urteil der Frau Escher”. Wo bleibt Ihre Beobachtungs-Gabe?

  • beobachter

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    +++Auch für Sie der Hinweis: Es ist nicht „das Urteil der Frau Escher“. Wo bleibt Ihre Beobachtungs-Gabe?+++ Oh, das ändert natürlich alles:)

  • umwasgehtshier

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    Ich entdecke gewisse Parallelen zu manchen eher tendenziösen Forenbeiträgen, die zu diesem Thema verfasst worden sind.

    Worum geht es hier bitte?
    Es geht um die simple Pressemitteilung, dass ein Prozess beginnt, garniert mit Details, die von der Staatsanwaltschaft veröffentlicht wurden. Nichts, was nicht schon bekannt war. Und nichts, was es rechtfertigt, die Ermittlungsarbeit oder den Vorgang der Anklageerhebung in irgendeiner Weise als fehlerhaft darzustellen.

    Was manche hier gerne machen oder es wenigstens versuchen, ist nach Akten-, pardon, nach Pressemitteilungslage zu urteilen. Und erweisen damit der Sache an sich, dem Grundsatz eines rechtsstaatlichen Verfahrens und womöglich auch den eigenen Idealen einen Bärendienst. Denn RD ist sicherlich überregional prominent, was die Berichterstattung zu gewissen Verfahren in Regensburg anbelangt.
    Im Übrigen stimme ich dem Herrn Herzig völlig zu.

    Was ich bei all den Äußerungen jedoch im Besonderen vermisse, ist jegliche Empathie gegenüber der zu Tode Gekommenen und ihren Angehörigen gegenüber. Den Angehörigen steht nun erneut eine sehr schwere Zeit bevor. Es bleibt zu hoffen, dass sie Antworten erhalten, auf quälende Fragen der Ungewissheit.

  • xy

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    Es heißt: “Was manche hier gerne machen oder es wenigstens versuchen, ist nach Akten-, pardon, nach Pressemitteilungslage zu urteilen”.

    Wir urteilen hier jedoch nicht. Wir kommentieren vielmehr. Der Unterschied ist, dass Urteile Rechtswirkung haben und nach bestimmten Regeln zu ergehen haben. Das Kommentieren ist Meinungsfreiheit und unterliegt solchen Regeln nicht.

    Pressemitteilungen haben den Sinn, Entscheidungen der Staatsanwaltschaft für die interessierte Öffentlichkeit verständlich zu machen. Deshalb ist die Pressemitteilung als Grundlage eines Kommentars gut geeignet, weil sie die Rechtslage und Tatsachen aus Sicht der Staatsanwalt ungefiltert wiedergibt.

    Im Hinblick darauf kann ich nicht verstehen, dass einige Teilnehmer dieses Blogs bestimmte Kommentare zu unterbinden suchen.

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