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(UPDATE am 19.4.20) Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb seines Haushalts nicht einhält, kann mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt werden. So sieht es die bayerische Verordnung zu den verhängten Ausgangsbeschränkungen vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nun relativiert. Ein generelles Verbot sei nicht verhältnismäßig. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung. Ein Bußgeld kann nur in bestimmten Fällen verhängt werden. Geklagt hatte ein Jurist aus der Oberpfalz. Zwischenzeitlich gibt es einen neuen Bußgeldkatalog.

” Sollte sich die Unverhältnismäßigkeit einzelner Regelungen herausstellen, wären diese auch vor Ablauf des befristeten Geltungszeitraums unverzüglich aufzuheben.“ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner gestrigen Entscheidung zu den Ausgangsbeschränkungen. Foto: Wikimedia Commons

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München vom gestrigen Montag liest sich zunächst nicht spektakulär. Der Eilantrag eines Klägers aus der Oberpfalz, einzelne Bestimmungen der „Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ außer Kraft zu setzen, wird abgelehnt. Das Bayerische Gesundheitsministerium bekommt also in vollem Umfang recht – die Ausgangsbeschränkungen sind rechtens. Ein Blick in die Begründung des Beschlusses zeigt allerdings: Die Bayerische Staatsregierung hat in wesentlichen Teilen der Verordnung geschlampt. Sie ist in wesentlichen Teilen nämlich überhaupt nicht vollziehbar.

Stadträtin übt Kritik

Ferienausschuss statt Stadtrat: „Sehr bedenkliche Vorgehensweise“

Um das Ansteckungsrisiko zu verkleinern, tagt der Regensburger Stadtrat bis Ende April nur noch in der Besetzung als Ferienausschuss. Stadträtin Irmgard Freihoffer fragt sich, warum man bereits so weit im Voraus demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten einschränke und weshalb problemlos aufschiebbare Entscheidungen dort auf die Tagesordnung gesetzt wurden.

Mangel in Krankenhäusern, hoher Verbrauch bei Autozulieferern

Priorität bei Schutzmasken in Zeiten von Corona: Kliniken und Pflege – oder doch Industrie?

In Krankenhäusern und Pflegeheimen werden Schutzmasken für die Beschäftigten rationiert und müssen mehrfach verwendet werden. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft via Facebook zum Nähen von Mundschutzmasken auf, um den Mangel zu dämpfen. Doch in nicht systemrelevanten Bereichen – wie der Autozulieferindustrie – werden täglich tausende dieser Masken verbraucht, um die Produktion aufrecht zu erhalten. Auch in Regensburg. Wie passt das zusammen? Die Gesundheitsministerien von Land und Bund schweigen sich zu der Frage aus.

Kommentar

Smart sein bedeutet smart sein

Zu den dringlichen Angelegenheiten, mit denen sich der Stadtrat am 2. April in der Notbesetzung des Ferienausschusses befassen soll, gehört auch die „Rahmenstrategie für Smart City Regensburg (SCR)“. Doch das achtseitige Papier ist weder dringlich noch sinnvoll. Es ist einfach nur peinlich.

Hotline vernetzt Freiwillige und Hilfesuchende

Regensburger Nachbarschaftshilfe soll ein überregionales und dauerhaftes Netzwerk werden

Binnen kürzester Zeit hat eine Gruppe von Freiwilligen mit der Regensburger Nachbarschaftshilfe ein Netzwerk aufgebaut, um Hilfesuchende und Helfer zu vernetzen. Das Angebot soll nun noch breiter gestreut werden, auch über die Landesgrenzen hinaus, und auch nach der Corona-Pandemie eine feste Institution werden.

Wochen gegen Rassismus virtuell

Zwischen #IchbinkeinVirus und #RassismuskommtunsnichtindieTüte

Eigentlich sollten vom 10. bis 31. März in zahlreichen Städten Veranstaltungen zum Thema Diskriminierung stattfinden. Doch wie vieles andere mussten im Zuge der Corona-Pandemie auch die Internationalen Wochen gegen Rassismus abgesagt werden. Diese finden stets um den 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, statt. Auch für Regensburg waren ein umfangreiches Programm und zentrale Kundgebung geplant. Nun soll das Thema zumindest virtuell hochgehalten werden.

Ab sofort: Zusätzliche Überwachung der Maßnahmen

Nach Klage gegen Ausgangsbeschränkungen: Der Freistaat muss nachbessern

Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung nun nachgebessert und anstelle einer Verfügung eine gesetzliche Verordnung erlassen. Außerdem soll es ein Monitoring der jetzigen und weiteren Maßnahmen geben, um sie in Einklang „mit der Liberalität unseres Rechtsstaats“ zu bringen, so Ministerpräsident Markus Söder.

Ein Zwischenruf aus der Strafrechtswissenschaft

In Bayern beginnt die Strafbarkeit seit Samstag jenseits der Schwelle der Wohnungstür

Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 (Az. Z6a-G8000-2020/122-98) über die landesweite Ausgangssperre für alle Einwohner Bayerns macht sich seit Samstag strafbar, wer seine Wohnung „ohne triftige Gründe“ verlässt. Die Folge ist eine im Einzelnen völlig unvorhergesehene und potentiell unabsehbare Kriminalisierung ganz gewöhnlicher Verrichtungen des alltäglichen Lebens außerhalb der eigenen Wohnung. Die Begründung der Allgemeinverfügung lässt uns an diesem heiklen Punkt indes im Ungewissen, meint der Regensburger Strafrechtler Martin Heuser.

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