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Amtsgericht Regensburg

Querdenken-Aktivist beharrt auf Verurteilung

Die Gesellschaft befinde sich derzeit auf einer „Talfahrt Richtung Diktatur“ und er selbst sei ein „deeskalierendes“ Gegengewicht zu Polizei und Staat. Mit diesen Sätzen wollte sich der überregional bekannte Querdenken-Aktivist Stefan Bauer am Montag vor dem Amtsgericht Regensburg gegen eine Verurteilung wehren. Am Ende schlug er ein Angebot der Richterin aus und kassierte eine Geldstrafe.

Nachdem Stefan Bauer (m.) Polizisten gefilmt und live im Internet gestreamt hatte, kam es am 14. November 2020 zu einer längeren Personenkontrolle. Foto: bm

„Dann hätte ich jetzt gerne, dass Sie mich erschießen. Nehmen Sie ihre Waffe und knallen Sie mich jetzt gleich ab.“ Es ist der 14. November 2020, nachmittags, als Stefan Bauer diese Sätze auf dem Regensburger Dultplatz ruft. Seit einigen Stunden läuft damals bereits die Querdenken-Kundgebung mit über tausend Teilnehmern. Wie schon des Öfteren zu jener Zeit moderiert die Veranstaltung der rechte Influencer Nana Domena.

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Auf der Bühne lässt sich der rechte Akteur Thorsten Schulte über verschiedene krude Verschwörungserzählungen aus. Weitere Redner versteigen sich in NS-Relativierungen und bezeichnen die damals bevorstehende Änderung des Infektionsschutzgesetzes als „Ermächtigungsgesetz“.

Live-Streaming als Gegengewicht zur Polizei

Der in Rosenheim lebende Stefan Bauer ist an diesem Tag für seinen Youtube-Kanal live vor Ort. Mit Beginn der Proteste gegen die Corona-Politik im März 2020 sei ihm klar geworden, dass es eine Live-Berichterstattung von den Demos brauche, als „deeskalierendes“ Gegengewicht zu Polizei und Staat.

In Spitzenzeiten hätten bis zu 30 Personen zu seinem Team gezählt. Zeitgleich konnte so von mehreren Demonstrationen bundesweit online berichtet werden. In Nürnberg habe man eine Zentrale mit Regie gehabt. „Die haben das dann aufbereitet und standen mit uns vor Ort immer in Kontakt“, sagt Bauer am Montag. So habe man dann die interessanten Szenen bei Youtube und anderen Plattformen live senden können.

Filmte Bauer „willkürlichen Polizeieinsatz”?

Live gesendet wurde auch am 14. November 2020 eine Szene aus Regensburg, die Anlass für die Verhandlung diesen Montag ist. Er sei auch in Regensburg als Journalist im Einsatz gewesen, sagt Bauer der Richterin Ursula Schimke-Kinskofer mehrere Male. Für eine „umfassende Berichterstattung“ habe er dann zum Gegenprotest auf der Oberpfalzbrücke gewollt, auch um die Leute dort zu interviewen, wie er sagt. Die Polizei habe ihn daran aber letztlich gehindert, einen Platzverweis ausgesprochen und ihn somit in der Ausübung seiner journalistischen Tätigkeit behindert.

Die gesamte Situation samt dem Vorgehen der Beamten filmte Bauer und die Aufnahme wurde live online übertragen. Hier ist bei der Betrachtung des Beweismaterials dann auch die Forderung zu hören, man möge „mich erschießen“. Sein Smartphone auf einem Stativ in die Luft gehoben, filmt Bauer die Beamten eine Zeitlang und beschwert sich lautstark und penetrant über deren Vorgehen.

Die Polizei hinderte Stefan Bauer daran zum Gegenprotest auf der Brücke zu gelangen. Foto: Witzgall

Dass er die Polizisten gefilmt hat, das gibt der 47-Jährige schon vorher zu. Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf, er habe damit gegen § 201 des Strafgesetzbuches und somit gegen die Vertraulichkeit des Wortes verstoßen, weist er hingegen zurück. Die in Weiden tätige Verteidigerin Ilka Lang-Seifert fordert später einen Freispruch. Die Beamten hätten schließlich wissen müssen, dass sie in der Situation gefilmt würden. Durch ihr eigenes Handeln hätten sie somit indirekt ihr Einverständnis zur Aufnahme gegeben. Zudem habe Bauer einen „willkürlichen Polizeieinsatz dokumentieren und somit Zeitgeschehen filmen wollen“.

§ 201 – der „Abhörparagraf“

Über den Polizeieinsatz an sich lässt sich Schimke-Kinskofer nicht aus. Sie kommt aber ebenfalls zu der Bewertung, dass das Geschehen auf einem öffentlichen Platz und noch dazu auf einem Versammlungsgelände stattgefunden habe. „Da sind ja auch immer wieder andere Leute durchgelaufen“, stellt sie bei der Betrachtung der Beweisvideos fest und von dem Gespräch der Polizei sei auch nichts zu hören. Von einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes könne hier also nicht die Rede sein.

Der § 201 StGB, auch als „Abhörparagraf“ bekannt, wird schon länger juristisch im Kontext von Polizeieinsätzen diskutiert. Mit dem Fall George Floyd in den USA 2020 erhielt die Debatte um die rechtliche Bewertung von Aufnahmen von Polizeieinsätzen dann auch hierzulande neuen Wind. Grundsätzlich verbietet der § 201 Tonaufnahmen in bestimmten Fällen und soll vor allem das vertraulich gesprochene Wort, sogenannte „Schlafzimmergespräche“, schützen. Bildaufnahmen sind hiervon nicht tangiert, was im Laufe des Prozesses am Montag noch eine Rolle spielen wird.

Polizist agiere immer als Amtsträger

Eine grundsätzliche Frage zur Vertraulichkeit des Wortes ist, ob Polizisten in ihrem Dienst überhaupt von diesem Paragrafen geschützt sind. Der Strafrechtler Fredrik Roggan, Ausbilder der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, kam gegenüber Panorama vor wenigen Monaten zu der Einschätzung, dass das dienstlich gesprochene Wort eines Polizisten gegenüber einem Bürger grundsätzlich und immer ein öffentlich gesprochenes Wort und damit gar nicht vom „Abhörparagraphen“ erfasst sei. Der Polizist agiere eben nicht als Person, sondern als Amtsträger. Es gehe nicht um intime Gespräche, sondern um einen Polizeieinsatz.

Wichtig dabei: Es geht hier aber „nur“ um die private Aufnahme etwa zum Zwecke einer Beweiserhebung. Würden derlei Aufnahmen später veröffentlicht werden, müsste dies rechtlich anders bewertet werden. Hier kommt dann auch das Kunsturhebergesetz zur Anwendung. Und das zieht am Montag auch das Amtsgericht Regensburg heran.

Geldstrafe wegen Live-Streaming

Wenngleich die Richterin Bauer bezüglich des § 201 freispricht, verhängt sie dennoch eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro. Mit der Veröffentlichung der Videoaufnahme habe der Rosenheimer § 33 des Kunsturhebergesetzes verletzt.

Die Beamten hätten zwar durchaus wissen können, dass sie in der konkreten Situation gefilmt werden. Das Filmen an sich stellt in den meisten Fällen auch noch keine Straftat dar. „Dass das Material aber umgehend im Livestream online landet, davon konnten die Beamten nicht ausgehen.“ Hier sei nicht „mal kurz“ über die Szenerie geschwenkt worden. Die Beamten, so ist es auf dem mittlerweile online gelöschten Video zu sehen, seien vielmehr konkret in den Fokus gestellt und somit zum direkten Gegenstand der Aufnahme gemacht worden, lautet die Erklärung der Richterin.

Bauer schlägt Einstellung des Verfahrens aus

Wäre es nach Schimke-Kinskofer und der Staatsanwaltschaft gegangen, wäre das Verfahren sogar gegen die Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt worden. Bauer und seine Verteidigerin, die selbst in der Querdenken-Szene aktiv ist, verlangen jedoch ein Urteil.

Später lässt Bauer per Videobotschaft an seine Follower wissen, er bezweifle, dass Polizisten vom Kunsturhebergesetz geschützt seien. Er wolle das nun genau überprüfen und das Urteil in nächster Instanz anfechten. Die Gerichte hätten ihn bei seinem „Einsatz für die Gesellschaft“ und gegen die „Talfahrt in Richtung Diktatur“, so Bauer im Laufe der Verhandlung, bislang kläglich im Stich gelassen.

Warnungen vor “Ermächtigungsgesetz” und “Diktatur” gabe es auf Transparenten und in Reden Foto: Witzgall

Kein unbeschriebenes Blatt

Stattdessen stehe er aktuell vor dem Nichts. Für die Arbeit als bundesweiter Demonstrationsberichterstatter habe er mittlerweile sein gesamtes Erbe aufbringen müssen und lebe momentan von 450 Euro monatlich, berichtet Bauer klagend. Er sei mittlerweile ruiniert. Dabei habe er nie jemanden gestört oder belästigt. Vielmehr müssten sich die Beamten bei ihm entschuldigen. „Alles andere wäre unzumutbar“, so Bauers letzte Worte vor dem Amtsgericht.

Für unzumutbar hielt der österreichische Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hingegen ein Video von Stefan Bauer. An der KZ-Gedenkstätte im österreichischen Mauthausen stehend, hatte Bauer vor einigen Monaten die Covid-Impfung mit dem Einsatz des Giftgases Zyklon B verglichen sowie Parallelen zwischen Holocaust und Corona-Maßnahmen gezogen. Nehammer sagte damals, das sei „an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten“. Der Vorfall beschäftigte kurzzeitig den österreichischen Verfassungsschutz und bis vor kurzem auch die AfD.

Selbst der AfD zu extrem?

Für die Rechtsaußen-Partei stand Bauer in Rosenheim auf der Wahlliste zum Stadtrat, scheiterte knapp und war auch Mitglied im Kreisvorstand. Während schon seine Aktivitäten auf den Corona-Protesten innerhalb der Rosenheimer AfD eher auf mäßige Begeisterung stießen, führte das Video zu einem Parteiausschlussverfahren. Anfang November erfolgte dann der Rauswurf aus der AfD.

Wie Florian Rieder von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern gegenüber unserer Redaktion auf Nachfrage erklärt, sei Bauer ohnehin immer eher außerhalb der AfD aufgefallen. Vielmehr pflege er seit vielen Jahren enge Kontakte zu verschiedenen lokalen und auch überregionalen extrem rechten Akteuren. „2020 nahm er mehrfach an Aktionen des mittlerweile per Haftbefehl gesuchten und mutmaßlich in die Türkei geflohenen Verschwörungsideologen und Kochbuchautor Attila Hildmann teil“, nennt Rieder ein Beispiel.

Journalismus als Deckmantel?

„Auch den als ‘Volkslehrer’ auftretenden und wegen Volksverhetzung verurteilten antisemitischen Videoblogger Nikolai Nerling hat Bauer bereits hofiert“, so Rieder weiter. Bekannt ist Bauer dem Experten bereits vor der Pandemie gewesen. Seit über zehn Jahren sei dieser im rechten Milieu verankert. „Er galt längere Zeit als Weggefährte des islamfeindlich gesinnten und vom Verfassungsschutz beobachteten Michael Stürzenberger“, berichtet Rieder (hier ein Artikel zu einer Regensburger Kundgebung).

Dass sich Bauer vor Gericht als Journalist und als vorgeblich objektiven Berichterstatter inszeniert, ist für Rieder eine bewusste rechte Strategie. Vielmehr nutze Bauer dadurch die Möglichkeit, um zu Gegenprotesten zu gelangen, „politische Gegner mit tendenziösen Fragen und Nachstellungen zu bedrängen und zu provozieren, um dann mögliche Äußerungen zu Zwecken der Denunziation und unreflektierten Belustigung ins Netz zu stellen“.

Demnächst wohl am Landgericht

Auch die Süddeutsche Zeitung kommt zu dem Fazit, dass Bauer selbst eher als eine Art Akteur auftritt. So habe er bei einer Kundgebung in Berlin mit dem Verschwörungsideologen Attila Hildmann versucht, anwesende Beobachter zu Interviews zu drängen. Vertreter des Vereins Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) fühlten sich laut SZ „traktiert“ und „Bedrohungen, Einschüchterungen und massiven Bedrängungen ausgesetzt“. Rieder ergänzt, dass Bauer zudem mehrfach als Redner bei rechten Veranstaltungen aufgefallen sei. Der gebürtige Ausgburger müsse also „vielmehr als rechter Aktivist und nicht als seriöser Journalist“ angesehen werden.

Demnächst wird sich in einem Berufungsverfahren wohl das Landgericht noch einmal mit dem Vorfall auf dem Dultplatz beschäftigen müssen. Ob die juristische Einschätzung von Ursula Schimke-Kinskofer standhält, wird sich dann zeigen. Das Kunsturhebergesetz und das darin behandelte Recht am eigenen Bild spielen für die journalistische Arbeit eine wichtige Rolle und stoßen durch die in den vergangenen Jahren neuaufgekommen Medien und Streaming-Möglichkeiten auf neue Herausforderungen. Solche Verfahren sind deshalb durchaus relevant für die allgemeine Rechtssprechung. Ebenso wie für die Polizei.

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Kommentare (3)

  • Jürgen

    |

    Als juristischer Laie glaube ich, dass eine Verurteilung gemäß § 33 des Kunsturhebergesetzes äußerst anfechtbar ist. Schließlich war die “Öffentlichkeit der Veranstaltung” ersichtlich. Wenn sich dann Personen wissentlich ins Bild begeben, ist das konkludentes Verhalten.
    Irgendwie hat es für mich den Anschein, dass man gegen gewissen Menschen keine Handhabe hat. Ich würde mich da eher auf die Aussagen berufen und hier eine Verurteilung erwirken. Ansatzpunkte gibt es hierfür ja zuhauf.

  • fdp Schauspieler

    |

    Kommentar gelöscht. Kein Getrolle.

  • Gerda Huber

    |

    Wie dem auch sei, hier haben wir ein klares Gerichtsurteil:

    “Videoaufnahmen (Ton und Bild) mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen sind nach einem Urteil zulässig, der sogenannte “Abhörparagraf” 201 StGB findet im öffentlichen Raum keine Anwendung. Das entschied jetzt das Landgericht Osnabrück für einen Fall aus dem Juni.”

    https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Urteil-Filmen-von-Polizeieinsaetzen-im-oeffentlichen-Raum-nicht-verboten,polizeigewalt288.html

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drin