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Tag 31 im Wolbergs-Prozess

Sachaufklärung zwischen „Anstandswauwau“ und politischer Landschaftsgartenpflege

Begleitet von Wutausbrüchen von Joachim Wolbergs und neuerlichen Auseinandersetzung zwischen dessen Verteidigern und einer offensiver auftretenden Staatsanwaltschaft versucht die Wirtschaftstrafkammer von Elke Escher Licht ins Dunkel der persönlichen Vorteile für den angeklagte Oberbürgermeister zu bringen. Dass das Bauteam Tretzel Rechnungen im fünfstelligen Bereich für ihn übernahm, scheint dabei unstrittig zu sein. Die Vorsitzende Richterin stellt derweil unmissverständlich klar, dass sie das Verfahren nicht einstellen und die Korruptionsvorwürfe in Gänze aufklären will: „Wir machen weiter.“

Weiter auf Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft: Joachim Wolbergs und Peter Witting.

Die Frage, ob seine Fähigkeiten als Landschaftsgärtner auch zur Pflege der politischen Landschaft dienen sollten, hat sich Stefan L. vermutlich nicht gestellt, als ihn Oliver S., ein Bauleiter des Bauteam Tretzel (BTT), irgendwann im Frühjahr 2013 anrief und einen gemeinsamen Termin in Mitterhaselbach vereinbarte. Schließlich pflegt man schon lange Geschäftsbeziehungen zu BTT. „40 Jahre sind es“, wirft Bauträger Volker Tretzel irgendwann wohlwollend ein, während Stephan L. vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg als Zeuge vernommen wird.

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Gemeinsam mit Franz W., Tretzels damaliger rechter Hand, jenem Bauleiter sowie Joachim Wolbergs und dessen Mutter habe man damals den Garten des Wochenendhäuschens begutachtet, das Wolbergs kurz zuvor von seinem verstorbenem Vater geerbt hatte. Etwas verwildert sei der gewesen, „a bisserl was herzurichten“ habe es gegeben. Mit Mutter Wolbergs galt es zudem abzuklären, welche Büsche nicht zu sehr beschnitten werden sollten.

Knapp 20.000 Euro bezahlte das Bauteam Tretzel

Landschaftsgärtner L. ist einer von mehreren Handwerkern, die derzeit im Korruptionsprozess gegen Wolbergs, Tretzel und zwei Mitangeklagte zum „Komplex Renovierungen“ vernommen werden. Es geht um knapp 20.000 Euro an Rechnungen, die BTT dabei zugunsten von Wolbergs übernommen haben soll – für Renovierungen an besagtem Wochenendhäuschen und einer Pächterwohnung in der Alten Mälzerei, die der SPD-Politiker als damaliger Inhaber der dortigen Gastronomie gemietet hatte (nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister gab Wolbergs den Pachtvertrag an seine Frau ab).

Stefan L. beschreibt in seiner Aussage ein ähnliches Muster, wie ein Handwerker, der bereits am Montag vernommen wurde. Auftraggeber für ihn sei das Bauteam Tretzel gewesen. Und an BTT habe er dann auch seine Rechnung für zwei Tage Arbeit gestellt, die seine Mitarbeiter für die „Renovierung“ des Gartens gebraucht hätten. „Kurz nachdem ich die Rechnung abgeschickt habe, kam dann ein Anruf von Franz W.“ Er solle die Rechnung – etwas mehr als 2.000 Euro – aufsplitten. Weisungsgemäß stellte Stephan L. daraufhin Joachim Wolbergs nur einen Teilbetrag in Rechnung. Der Rest wurde über BTT abgewickelt, ausgestellt für (dort nicht erbrachte) Leistungen auf dem damals im Bau befindlichen Tretzel-Projekt „La Serena“.

Dass er für Tretzel Arbeiten an einem privaten Objekt erledigen sollte, sei ebenso ein einmaliger Vorgang gewesen, wie die Bitte, dass er seine Rechnung splitten solle, erklärt Stephan L. auf Nachfrage. Aber er habe sich nicht groß was dabei gedacht. Auch das hatte man am Montag schon in ähnlicher Form gehört, einerseits von BTT-Bauleiter Oliver S., andererseits von einem Glasermeister, der etwa zur selben Zeit die maroden Scheiben im Wochenendhäuschen von Wolbergs ersetzt hatte.

Parkettboden von Tretzel-Baustelle abgeholt

Am Nachmittag ist es dann der Geschäftsführer eines Malerbetriebs, der – ebenfalls 2013 – sowohl im Wochenendhäuschen als auch in Wolbergs’ Pächterwohnung Renovierungen ausgeführt hatte. Dieser splittete damals beispielsweise eine Rechnung über rund 10.000 Euro für das Lackieren von Fensterrahmen. Knapp die Hälfte bezahlte Wolbergs. Der Rest wurde über eine zweite Rechnung vom Bauteam Tretzel beglichen – gestellt für (nicht durchgeführte) Malerarbeiten am Blockheizkraftwerk in „La Serena“. Warum die Splittung? „Es hat geheißen, wir sollen das so machen und dann wurde das so gemacht“, lautet die lapidare Antwort des Handwerkers, der sich ebenfalls an kein vergleichbares Vorgehen bei der Zusammenarbeit mit BTT erinnern kann.

Der Hausmeister schließlich, den Joachim Wolbergs als Pächter der Mälze-Gastronomie angestellt hatte, berichtet in seiner Zeugenaussage davon, dass er selbst einige der notwendigen Arbeiten in Wohnung und Häuschen erledigt habe. Einen Parkettboden, den er unter anderem verlegte, habe er beim Roten-Brach-Weg – auf einer Baustelle Tretzels – abgeholt. „Da wurde ich angerufen, dass ich es dort holen kann.“

Wolbergs: Nachlässigkeiten, aber nix Kriminelles

Wolbergs hatte bereits in der Vergangenheit stets beteuert, dass er von den Splittungen nichts gewusst habe. Er sei immer der Meinung gewesen, alle Handwerkerrechnungen aus eigener Tasche bezahlt zu haben. Er habe den damaligen BTT-Geschäftsführer Franz W. einfach um Hilfe beim Organisieren der Handwerker gebeten – „aus freundschaftlicher Verbundenheit“. Man kannte sich über den SSV Jahn, wo sowohl Wolbergs als auch W. in den Gremien vertreten waren. Erst im Dezember 2016 habe er davon erfahren, dass ein Teil der Rechnungen – laut Anklage etwa 60 Prozent der Gesamtkosten für Wohnung und Wochenendhäuschen – von BTT übernommen worden seien, so Wolbergs.

In seiner Einlassung am zweiten Prozesstag hatte Wolbergs davon gesprochen, dass der wegen Beihilfe zur Vorteilsgewährung angeklagte Franz W. ihm „aus Nettigkeit“ Rechnungen erspart und über das Tretzel-Unternehmen bezahlt habe, weil sie über dem Preis gelegen seien, den der damalige BTT-Geschäftsführer ihm zuvor genannt habe. Das seien Fehler gewesen, Nachlässigkeiten, hatte Wolbergs damals eingeräumt, aber doch nichts Kriminelles.

„Kehren Sie Ihren Sauhaufen zusammen.“

Auch der 31. Verhandlungstag ist begleitet von Auseinandersetzungen zwischen der Verteidigung – vor allem jener von Wolbergs – und der Staatsanwaltschaft. Nach dem Auftritt von Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller am Montag ist es dieses Mal Oberstaatsanwältin Dr. Christine Müller, die neben ihren Kolleginnen Ingrid Wein und Christine Ernstberger Platz nimmt. Während die Verteidiger von Franz W. und Volker Tretzel, noch vor den erwähnten Zeugenvernehmungen, inhaltlich auf Pfallers Ausführungen vom Montag eingehen, geht Peter Witting relativ rasch zu einer etwas anderen Attacke über.

Am 31. Verhandlungstag erstmals dabei: Oberstaatsanwältin Müller (rechts). Foto: om

Pfallers Auftritt sei „extrem peinlich“ gewesen, so der Strafverteidiger. Dieser sei am 30. Verhandlungstag einfach aufgetaucht „wie ein Phönix aus der Asche“, habe über Dinge geredet, die er gar nicht miterlebt habe und nehme es sich dann noch heraus, ihn zu belehren, wettert Witting. Manche verträten in einem Strafprozess eben professionell eine Meinung, „andere haben nur eine Robe an“. Pfallers Auftritt sei allein als „Show“ für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen und hier gebe es mittlerweile einen „medialen Pranger“, der den Strafprozess „mehr und mehr pervertiert“.

Witting wiederholt die (von Pfaller am Montag gerügte) Wolbergs-Aussage, das die Staatsanwaltschaft dem Baulöwen Thomas Dietlmeier einen Strafbefehl wegen Bestechung des Oberbürgermeisters „abgenötigt“ habe. Man solle wegen dieser Aussage dann eben ein Verfahren gegen ihn oder seinen Mandanten einleiten. „Dann werden wir den Wahrheitsbeweis führen.“ Nachdem er sich zunehmend in Rage geredet hat, ruft Witting den Staatsanwältinnen schließlich zu: „Kehren Sie mal Ihren Sauhaufen zusammen.“

Der “Anstandswauwau” und “der Herr Doktor”

Oberstaatsanwältin Müller schaltet sich ein. Das Gericht solle diese Aussage Wittings protokollieren. Jetzt reiche es mal. „Das mache ich nicht“, erwidert Richterin Elke Escher. „Ich weise Sie darauf hin, dass sie dazu verpflichtet sind“, gibt Müller zurück. Doch Witting ist noch nicht fertig. Was Pfaller getan habe sei „ein Affront nicht nur gegen die Verteidigung, sondern auch das Gericht“. Der Oberstaatsanwalt habe nicht das Recht, die Verteidiger „der Unsachlichkeit zu zeihen“.

„Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht darauf hinzuwirken, dass das Verfahren geordnet abläuft“, gibt Oberstaatsanwältin Müller zurück. Das werde man ab 2019 tun. Was die Verteidigung Wolbergs hier bislang abgeliefert habe, „hat nämlich mit Sachlichkeit nichts zu tun“. Als Wolbergs darauf ein „Geht’s noch?“ dazwischen schreit und zu einer Erwiderung ansetzen will, geht Richterin Escher dazwischen. Er sei jetzt nicht dran. An Müller gerichtet sagt sie: „Ich hab’ das Verfahren schon im Griff.“ Das stelle sie nicht in Frage, retourniert Müller. „Aber offensichtlich müssen wir das auch leisten.“ Sichtlich verärgert, aber offenbar unbeeindruckt davon bezeichnet Wolbergs die Oberstaatsanwältin schließlich als „Anstandswauwau.“ Für Pfaller, den Wolbergs während seiner Wutrede konsequent als „der Herr Doktor“ bezeichnet an: „Der kriegt noch eine Antwort. Eine öffentliche.“ Mit einiger Mühe gelingt es Elke Escher aber doch, die Wogen etwas zu glätten – zumindest vorerst – und mit der Befragung der Zeugen zu beginnen.

“Aufklärung der Vorwürfe auch für Angeklagte zentral”

Am Ende des 31. Tages betont die Vorsitzende Richterin dann, dass es im Interesse aller Verfahrensbeteiligten sei, sich auf die Sachaufklärung zu konzentrieren. Der Antrag der Tretzel-Verteidigung, das Verfahren einzustellen, sei durchaus ernstzunehmen. Er berge Brisanz. Und es habe gravierende Grundrechtsverstöße vonseiten der Ermittlungsbehörden gegeben, insbesondere die Fehler bei der Telefonüberwachung und die vertrauliche Verteidigerpost in den sichergestellten Asservaten. Vor diesem Hintergrund könne „nicht wegdiskutiert werden“, dass der Grundsatz eines fairen Verfahrens „negativ tangiert“ sei. Dass nach fünf Wochen immer noch nicht damit begonnen worden sei, die falsch verschrifteten Telefonate neu zu verschriften, wie von ihr angeordnet, runde dieses Bild zusätzlich ab, so Escher. „Das ist schon ein starkes Stück.“

Allerdings sehe sich die Strafkammer bislang – „Man weiß ja nicht, ob noch was kommt.“ – in der Lage, diese Mängel aufzufangen, beispielsweise durch Beweisverbote und eventuelle Feststellungen im Urteil. Ein Abbruch des Verfahrens nehme zudem den Angeklagten die Chance, sich „jedenfalls bis zu einem gewissen Grad“ zu rehabilitieren. Die Klärung der Vorwürfe sei also sowohl für diese als auch für die Allgemeinheit ein zentraler Aspekt. „Wir machen weiter.“

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

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Kommentare (74)

  • Ahnungsloser

    |

    Mich würde mal interessieren, was tatsächlich passieren würde, wenn eine Verletzung des “fair-trial”-Grundsatzes festgestellt und das Verfahren eingestellt würde. Dies hätte doch keine Rechtskraft für ein neues Verfahren zu den gleichen Anschuldigungen, bei dem dann die Verfahrensfehler behoben worden wären. Oder sehe ich das falsch?

  • Jonas Wihr

    |

    Was ist das denn für eine Richterin? Den “Sauhaufen” nicht protokollieren zu lassen … Unverständlich. Frau Escher hätte auch bei Ihrer Aussage Christa Meier zurechtweisen müssen, als diese davon sprach, dieser Prozess sei eine “Farce”. Offensichtlich gefällt sich Frau Richterin, in einer “Farce” eine tragende Rolle zu spielen.

  • Noch ein Regensburger

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    Eine persönlich anwesende Oberstaatsanwältin während der Hauptverhandlung als “Anstandswauwau” zu betitlen, sie also mit einem Hund gleichzusetzen, ………….. es ist nicht mehr zu fassen, was sich der Noch-Oberbürgermeister in Gegenwart der Vorsitzenden Richterin erlauben kann …………. *5 mal Kopfschüttel*

  • Lieschen Müller

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    Ja, der Herr Doktor! Und ein Auftritt, bei dem förmlich die Strahler angingen. Das hat heftig am wolbergschn Ego gekratzt.
    Da war wohl jemand neidisch?
    Was würde er nicht alles tun wenn er in dieser Stadt noch was zu sagen hätte…..

  • Giesinger

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    Aus dem Text:
    Einen Parkettboden, den er unter anderem verlegte, habe er beim Roten-Brach-Weg – auf einer Baustelle Tretzels – abgeholt. „Da wurde ich angerufen, dass ich es dort holen kann.“
    —————–
    Gab es für den Materialwert des Parkettbodens eine Aufstellung in einer Handwerker-Rechnung (was normal wäre) oder war dieser Boden auch als Geschenk von BTT gedacht?

  • Mr. T.

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    Die “Nachlässigkeiten” erinnern mich etwas an Uli Hoeness, der auch gemeint hat, so lange er sein “Spielgeldkonto” nicht realisiert, braucht er es nicht anzugeben. Was sind dann noch alles Nachlässigkeiten? Wenn ich vergesse, meine Zeche zu bezahlen oder wie schnell ich fahren darf? Eigentlich alles außer Gewaltverbrechen? Ich zweifle in keinster Weise daran, dass sich Wolbergs unschuldig fühlt – im Gegensatz zu den anderen Angeklagten. Aber wohl nur, weil seine Maßstäbe mittlerweile komplett verschoben sind. Daher auch sein Auftreten vor Gericht.

  • oregano

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    Also, was hat Wolbergs sich bloß dabei gedacht die Oberstaatsanwältin mit den Worten „Sie reden hier einen Blödsinn!“ anzufahren.

    Was glaubt er, wer er ist. Er lebt im Gerichtssaal das aus, was er im Sitzungssaal gegenbüer dem politischen Gegner des öfteren praktiziert hat.

    Abkanzeln – „Sie reden hier einen Blödsinn!“
    beleidigen – Anstandswauwau
    und
    drohen – ” Pfaller werde von ihm eine Antwort bekommen, schneller als dieser denke.”

    vgl. – https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs-nachrichten/der-wolbergs-prozess-im-newsblog-23476-art1697432.html

    Ein echtes Vorbild dieser Oberbürgermeister.

  • X

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    Man lese 14 StGB: Der Unternehmensträger ist nicht nicht dafür verantwortlich was seine Angestellten oder Geschäftsträger so alles anstellen, die reinste Vetterleswirtschaft

  • X

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    Nachsatz: es besteht natürlich auch eine allgemeine Aufsichtspflicht, der GF wurde dann anfangs 2016 auch verabschiedet, seine “Dienste” waren kontraproduktiv und illegal

  • Richard Heigl

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    Wenn man sich das so ansieht, wird jedem klar, dass der eine niemals Bürgermeister und der andere niemals Strafverteidiger hätte werden dürfen.

  • Hirsch

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    Wenn so ein Prozesstag aussieht, bei dem Frau Escher “das Verfahren im Griff hat”, dann gute Nacht. Die Geister, die sie gerufen hat, wird sie nicht mehr los. Vielleicht sollte man tatsächlich ein paar Pappfiguren zusätzlich aufstellen, damit sich die beiden Choleriker abreagieren können während sich die leibhaftigen Staatsanwälte mit der restlichen Verteidigung auf einem angemessenen Niveau auseinandersetzen.
    Falls es zu einem weiteren Prozess kommt (IZ), bin ich gespannt, ob sich das jeweilige Gericht auf den gleichen Eiertanz einlässt, Frau Escher hat leider jegliche Kontrolle verloren.

  • Hirsch

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    @ Richard Heigl
    besser kann man es in einem Satz nicht zusammenfassen.

  • Auch ein Zuhörer

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    Egal wie dieser Prozess ausgehen mag, klar ist , Wolberg hat im Gerichtssaal bisher sein wahres Gesicht gezeigt und der schlaue und ruhige Tretzel hat erheblich von seinen „kleinen Gefälligkeiten“ für Wolberg pofiitiert. Vetterlnwirtschaft eben. Und dem Herrn W. und dem Herrn Hartl ist es auch ganz gut gegangen dabei.
    Und die Regensburger schauen blöd aus der Wäsche und wundern sich darüber, was für einen Oberbürgemeister sie sich vor 4 Jahren gewählt haben. Ich möchte mich nicht ausnehmen. Das tut schon weh.

  • Stefan Aigner

    |

    @Hirsch

    Vor Ort habe ich bislang nicht den Eindruck, dass die Kammer die Kontrolle verloren hätte. In der Sache geht es aller Streiterei zum Trotz gemäß Zeitplan voran.

  • Hirsch

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    @ Stefan Aigner
    “Kontrolle verlieren” bezieht sich nicht auf den Zeitplan sondern auf den herrschenden Umgangston, der aus meiner Sicht tatsächlich vom Gericht verschuldet aus den Fugen geraten ist. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass das Regensburger Landgericht in jüngerer Vergangenheit derartige Auftritte von Angeklagten bzw. Verteidigern in dieser Weise geduldet hat.

  • Lothgaßler

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    Wenn Rechnungen gesplittet werden, dann auch Material und Leistung. Jeder würde die Rechnungen prüfen, ob auch das abgerechnet wurde, was an Material verbaut/verbraucht und an Arbeitsleistung erbracht wurde. Wenn knapp 60% der Kosten dann nicht bei mir auf der Rechnung erscheinen, dann fällt einem das auf und es würde einen mehr als wundern. Wenn ich dann den begründeten Verdacht haben müsste, dass hier Rechnungen zu meinen Gunsten von Dritten (BTT) übernommen wurden, dann würde bei mir als Politiker schon eine Alarmglocke läuten, zumal wenn ich nicht darum gebeten habe (also nicht korrupt bin). Was daran soll eine Nachlässigkeit sein? Wolbergs muss das bemerkt haben, und dann hat er es laufen lassen.
    Die Handwerker haben dieses ungewöhnliche Verhalten nicht weiter hinterfragt, für sie war offensichtlich klar, dass hier unter der Hand Wolbergs begünstigt wurde (schließlich haben die einen Teil direkt mit Wolbergs verrechnet). Selbst dem Hausmeister muss gedämmert haben, dass die Materialbeschaffung (als er das Parkett von einer Tretzel-Baustelle abholte!) wohl nicht über eine offizielle Rechnung läuft.
    Zum Begriff Freundschaft: Wenn ich jemanden über mein Vereinsleben kenne, dann ist das damit noch kein Freund, sondern ein Bekannter.

  • Noch ein Regensburger

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    Wenn ein Betriebsinhaber einen Angestellten während dessen Arbeitszeit nicht betrieblich veranlasste Tätigkeiten ausführen lässt, zu denen insbesondere wohl auch die Durchführung von baulichen Maßnahmen an einem sich im Privateigentum des Betriebsinhabers befindlichen Wochenendhäuschen zählen dürften, dann sind diese buchhalterisch und steuerrechtlich als Privatentnahme zu behandeln, so reime ich mir das jedenfalls mal zusammen.

    Ich bin ganz, ganz fest davon überzeugt, dass Herr Wollbergs hinsichtlich der in seinem Wochenendhaus von dem Hausmeister seines Gastronomie-Betriebs ausgeführten Baumaßnahmen dementsprechend verfahren ist.

    Interessenskonflikte scheinen ja für unseren glorreichen Noch-Oberbürgermeister der reinste Greuel zu sein.

    Die Pächter-Wohnung der Mälzerei hat der kommunalpolitische Heilsbringer Wolbergs, sofern ich die Presseberichte zutreffend verstanden habe, während seiner Amtszeit als 3. Bürgermeister für lange Zeit, wenn nicht sogar während seiner gesamte Amtszeit unbewohnt und leer stehen lassen, anstatt sie in Anbetracht der in Regensburg herrschenden Wohnungsnot dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen

    Wenn das tatsächlich so gewesen ist, dann unterstreicht das nur, wie sozial der Noch-Oberbürgermeister denkt und handelt, wenn er sich von der Öffentlichkeit unbeobachtet wähnt.

    Es dürfte niemanden verwundern, wenn der Noch-Oberbürgermeister sich zu diesem Sachverhalt damit zu erklären versuchen würde, indem er äußert:

    “Wohnungsnot in Regensburg? Wohnungsnot bei uns in Regensburg??? Davon hab ich doch nichts gewusst!! Ich habe mich doch nie, um die Situation am Wohnungsmarkt in Regensburg gekümmert, so wie ich es gewohnt bin, mich nicht näher mit der Bezahlung meiner Handwerkerrechnungen zu befassen, und auch genauso, wie ich mich grundsätzlich für die Herkunft exzessiver Spenden für meinen feudalen Luxuswahlkampf interessiere und auch die Gewohnheit habe, mich belastende Emails ungelesen zu lassen.

    Wenn Wolbergs als 3. Bürgermeister Pächter der Gastronomie in der Mälze geblieben und mit seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister das Pachtverhältnis dann auf seine damalige Ehefrau überschrieben worden ist, wird wieder einmal sichtbar, wie in der Regensburger Kommunalpolitik mit Interessenskonflikten umgegangen wird …….. auch in der Post-Schaidinger-Arä unter der bunten Koalition.

  • mkv

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    @Ahnungsloser , lesen Sie bitte § 260 Abs. 3 StPO. Die von Ihnen angesprochene Einstellung, wir sind in der Hauptverhandung, hat danach nicht durch Beschluss, sondern durch Urteil zu geschehen.

    Die StA könnte dagegen Revision (Rechtsfragen) zum BGH einlegen.

    Wird die Revision zurückgewiesen, ist die Sache rechtskräftig. Die Sache bleibt eingestellt. Wolbergs geht zurück ins Amt.

    Ist die Revision erfolgreich, könnte das Verfahren vor einer anderen Strafkammer (Tatsacheninstanz) erneut durchgeführt werden. Usw. usf.

    Ich vermute daher, dass – je nachdem was das Verfahren noch an “Überraschungen” birgt – das Gericht mit einem DEAL-Vorschlag an alle Parteien herantreten könnte, um das Verfahren definitiv zu beenden. Hat sich die StA schon auf “sowas” eingestellt, nachdem es die vom Gericht verfügten Neuverschriftungen der fehlerhaften TKÜ-Protokolle bei heutiger Rüge der Vorsitzenden noch nicht einmal anging, um so dem Grundsatz der Aktenwahrheit gerecht zu werden?

    Bei einem realisierten DEAL könnte dann die potentielle Niederschlagung der (ausstehenden?) Verfahren gegenüber Schaidinger, Schlegl und Rieger der Öffentlichkeit leichter “verkauft” werden. Wobei der Schaden dann nicht bei der CSU, sondern bei der SPD “nachhaltig” entstanden wäre, obwohl die Strukturen der “Anfütterung der Politik” zeitlich weit zurückreichen dürften.

    “Viel Lärm um nichts”? Nicht für J. Wolbergs.
    “Farce”?
    Ein Ermittlungsrichter, der einen Haftbefehl auf der Grundlage inhaltlich fehlerhafter Verschriftungen von TKÜ erlässt (wie heute in der Verhandlung erörtert wurde und wozu entsprechende Anträge seitens der Vert. gestellt wurden)?
    Wäre dergleichen auch denkbar bei einem CSU-OB?

    —–

    https://dejure.org/gesetze/StPO/260.html

    https://revision-strafrecht.com/ablauf-eines-revisionsverfahrens/

  • Dieter

    |

    Diese Wolbergschen Nachlässigkeit gab es schon in der Vergangenheit, siehe Arbeiterwohlfahrt oder Mälzerei/Kulturspeicher. Soweit ich mich erinnere, kam jeweils nichts dabei heraus.
    Seine Verteidigung war aber damals schon dieselbe: Alles nur Schlampigkeit und/oder ein politischer Angriff. Wie hieß es bei der damals kritisierten Challenge Vergabe: “Darf der OB keine Freunde mehr haben?”
    Es gibt hier einen roten Faden.

    Die selbstherrliche und aggressive Art vor Gericht macht es nicht besser und sollte er, wenn überhaupt, besser seinem Anwalt überlassen. Ich wundere mich warum dieser ihn nicht zügelt.
    Sollte das ganze in Revision vor einem anderen Gericht landen, kann er sich das nicht mehr rausnehmen.

    In der Sache scheint es wohl bewiesen: Franz W. hat Wolbergs mehrfach einen geldwerten Vorteil verschafft.
    Später wurde Franz W. übrigens von Hartl und Wolbergs als technischer Leiter der Stadtbau (gegen deutlich bessere Kandidatinnen) “installiert”. So konnte man es im ungefähren Wortlaut auf RD und SZ lesen.
    So langsam wird es interessant, es geht eben nicht nur um Parteispenden.

    Die Fragen wurden schon teilweise in einem anderen Thread gestellt:
    Ist die Pächterwohnung eigentlich bewohnt? Handelt es sich bei der Gastronomie um die Bewirtung in der Mälzerei selbst oder das angeschlossene Cartoon? In den Impressums (Impressi?) bin ich nicht fündig geworden.
    Auf MZ online könnte man noch von einer Ferienwohnung lesen, damit wird wohl das Ferienhaus gemeint sein?
    Auch interessant: Wer hat eigentlich letztendlich die vom BTT gezahlten Renovierungskosten übernommen, evtl. die Eigentümer oder Mieter der jeweiligen Anlage, der die Kosten zugeschrieben wurden?
    Und hat es eigentlich Konsequenzen für die Handwerker, die Phantasierechnungen ausgestellt haben?

    Man darf gespannt sein.

  • Florian

    |

    Das was ich in den letzten beiden Prozesstagen mitbekommen habe ist alles andere als positiv für Joachim Wolbergs. Ihm wurden wohl mehrere tausend Euro an Rechnungen erlassen. Die Entscheidende Frage ist aber, ob ihm das bewusst war. Wenn ja ist sein Verhalten völlig indiskutabel und eine Verurteilung auch gerechtfertigt. Wenn nicht, dann bitte ich alle, die jetzt mal so schnell ihren Stab brechen darüber nachzudenken wie es Ihnen in einer ähnlichen Situation ergangen wäre. Herr Wolbergs hat sich an Menschen aus seinem Umfeld gewendet, die sich mit der Sanierung von Häusern auskennen. Dann kommt es zu einer Einschätzung der Kosten und er erhält Rechnungen, die sich in diesem Bereich bewegen und begleicht diese. Dann stellt sich heraus, dass eine Baufirma einen großen Teil der Gesamtrechnung übernommen hat. Eine Frage die sich mir nun aufdrängt ist ob zu dem Zeitpunkt als er erfahren hat dass er von diesem Unternehmen „gesponsert“ wurde diese Rechnungen begleichen wollte (bzw. Die Erbengemeinschaft). Wenn nicht ist das tatsächlich schwer zu erklären. Wenn ja muss ich sagen dass man nicht jemande für etwas verantwortlich machen kann von dem er nichts weiß. Keine Ahnung ob das juristisch so korrekt ist aber keiner von uns würde sich wünschen in die Tonne gekloppt zu werden für etwas von dem man keine Kenntnis hat.

  • Noch ein Regensburger

    |

    Die Gemeinschaft der Rechtgläubigen von der Church of Wolbergs and the presumption of his innocence möge zur Kenntnis nehmen, dass die von Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den dortigen EX-OB Alfred Lehmann wegen Korruption bei der Vergabe von Immobilien erhobene Anklage vom Landgericht zugelassen worden ist.

    https://www.intv.de/mediathek/video/prozessauftakt-gegen-lehmann-am-7-maerz/

    Parteizugehörigheit von Alfred Lehmann – Man lese und staune: CSU

    Entgegen dem Glaubensbekenntnis der Rechtgläubigen von der Church of Wolbergs and the presumption of his innocence kann also auch im Bayern des 21. Jahrhunderts ein (ehemaliger) CSU-Oberbürgermeister in den Genuß strafrechtlicher Verfolgung. kommen.

  • Noch ein Regensburger

    |

    @Florian
    “Keine Ahnung ob das juristisch so korrekt ist aber keiner von uns würde sich wünschen in die Tonne gekloppt zu werden für etwas von dem man keine Kenntnis hat.”

    Sehr gut erkannt, genau das ist der Dreh- und Angelpunkt: Vorteilsnahme ist ein Vorsatzdelikt und ohne Kenntnis des Amtsträgers vom zugewendeten Vorteil kann es bei ihm keinen Vorsatz, noch mit dem Zuwendenden eine Unrechtsabrede gegeben haben.

    Die behauptete Unkenntnis schließt den Vorsatz aus. Wenn die in der Hauptverhandlung zukünftigen, weiteren Einlassungen des famosen Noch-OBs auch darauf hinauslaufen, so kann dieser Zusammenhang möglicherweise als die sogenannten Wolbergsschen Regeln in die Rechtswissenschaft eingehen:

    1. Wolbergssche Regel:
    “Keine Kenntnis, kein Vorsatz”
    2. Wolbergssche Regel:
    “Tatsachenunkenntnis schützt vor Strafe, jedenfalls bei Vorsatzdelikten”

    Soviel Pech, dass einem die Handwerkerrechnungen hälftig von einem Immobilienunternehmer GANZ STILL UND HEIMLICH bezahlt werden, dürfte keine Forenteilnehmer jemals haben.

    Es steht zu vermuten, dass man Bürgermeister oder mindestens Stadtrat sein muss, damit einem ein solches Unglück widerfährt.

  • Check

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    Lustig ist ja auch die Sache mit dem Parkett Boden. Der hat Wolbergs ja gar nichts gekostet. Das Material kam von der BTT Baustelle und verlegt hat ihn kostenlos der Hausmeister
    An Weihnachten hat sich Wolbergs dann gedacht super ein neuer Boden und gar keine Rechnung . :)
    Wenn das wirklich so war ist Wolbergs nicht einmal als Sachbearbeiter geeignet. Geschweige denn als Führungskraft.

  • Dolittle

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    Man ist immer wieder fassungslos, wenn man die ausführlichen und sachlichen Berichte von Stefan Aigner zur Kenntnis nimmt: Spezlwirtschaft wie aus dem Buche, Kgl. Bay. Amtsgericht wie aus dem Bayerischen Fernsehen – und ein OB, der viel Aggression, Selbstüberschätzung und wenig Größe an den Tag legt. Auch das erinnert an Helmut Kohl.

    Wolbergs Hauptverteidiger hat im Übrigen nach meinem persönlichen Empfinden schon in einigen anderen Kriminalfällen in Geist und Gehabe eine fragwürdige Person abgegeben. “Erfolgreiche” Strafverteidiger neigen häufiger zur überzogenen Theatralik, denn die Mandantschaft scheint’s zu freuen, die Zuschauer auch. Vielleicht lässt sich auch das eine oder andere Gericht durch lautes Poltern verunsichern. Ob’s der Wahrheitsfindung dient, ist die andere Frage.

    Zweifelhaft ist das Agieren des Gerichts. Zwar steuert der Prozess in der Sache auf eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme zu, denn ein Freispruch wäre bei der bisherigen Beweisführung kaum seriös begründbar. Wer sich aber an die strenge Prozessführung beim NSU-Prozess in München durch den Vorsitzenden Manfred Götzl erinnert, der wünscht sie sich hier. Oder lässt die Kammer dem Angeklagten diese Bühne absichtlich, um sich nicht den Vorwurf eines “Tribunals” auszusetzen? Glücklich wirkt das nicht.

    Die Ausflüchte “Schlampigkeit” und “Schludrigkeit” dürfte das Gericht kaum glauben können. Der ertappte Ladendieb dürfte mit der Schutzbehauptung “Wollte ich doch an der Kasse bezahlen, habe ich nur aus Versehen in die Tasche eingesteckt!” vor Gericht nur mitleidiges Lächeln ernten. Handelt es sich um den OB Wolbergs, sind große Teile der Regensburger SPD noch immer bereit, sich gläubig an seinen Lippen zu hängen. Dieser Partei ist nicht zu helfen.

  • altstadtkid

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    Natürlich weiß man wie in Regensburg die Sachen schon immer gehandhabt wurden.
    Entweder ist man drin oder draußt! Und drin geht einfach ziemlich viel.
    Während man draußt oft vor verschlossenen Türen steht oder stand, und zuschauen musste was die drin Alles machen konnten.
    Und zur These oben, natürlich wäre ein CSU Bürgermeister niemals am Morgen in einer Tiefgarage verhaftet worden.Und jeder der glaubt dass sich eine Regensburger Staatsanwaltschaft für eine solche Aktion kein Grünes Licht aus München holt, lebt wohl hinter dem Mond.

  • Check

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    Die Richterin hat zwar einen etwas anderen Stil. Aber ich denke das was die Angeklagten alles gedreht haben kommt im Verfahren recht gut heraus. Wenn die Richterin die Staatsanwaltschaft für ihre gute Arbeit loben würde, würden Witting und Wolbergs den Gerichtssaal schreiend verlassen. Also laßt die Angeklagten doch weiter auf die Staatsanwälte schimpfen und das Gericht weiter aufklären. Die Indizienlage ist erdrückend. Putzig ist auch, dass Witting den Richter vom Oberlandesgericht kritisiert für seinen Haftbefehl. Das ist doch schon lange rum und hat mit den Vorwürfen überhaupt nichts mehr zu tun. Wenn es nach Witting geht sind alle Schuld nur nicht die Angeklagten.
    Witting wird am Ende noch Freispruch für Wolbergs und Gefängnis für den Staatsanwalt und den Richter am OLG fordern. :)

  • Ahnungsloser

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    @ mkv,

    da ihre Antworten in der Regel an der Sache vorbeigehen oder (teilweise) unzutreffend sind, habe ich mir die Mühe gemacht, selbst nachzuschauen. Ihre Antwort ist höchstens teilweise richtig und für den Wolbergs-Prozess (vermutlich völlig) daneben:

    Für ein Eintstellungsurteil nach § 260 III StPO gilt:

    “Das Einstellungsurteil entfaltet grundsätzlich keine materielle Rechtskraftwirkung, sondern nur eine formelle Rechtskraft, wenn es nicht mehr angefochten werden kann. Im Übrigen ist bei der Wirkung des Prozessurteils danach zu unterscheiden, ob es wegen eines behebbaren oder unbehebbaren Verfahrenshindernisses ergangen ist.

    Beruht das Prozessurteil auf einem behebbaren Verfahrenshindernis, etwa einer mangels Bestimmtheit unwirksamen Anklage, führt es nicht zu einem Strafklageverbrauch. Zwar erfasst die gerichtliche Einstellung gemäß § 260 Abs. 3 das gesamte Verfahren, das damit seinen Abschluss findet. Jedoch kann der Mangel bzw. das Verfahrenshindernis behoben werden; in einem solchen Fall steht einem neuen gerichtlichen Verfahren wegen desselben Sachverhalts, das die Erhebung einer neuen Anklage voraussetzt, nichts entgegen.” (MünchKommStPO/Maier, 1. Aufl. 2016, § 260 Rn. 172 ff.)

    Oder

    “Auch wenn ein nur derzeit der Strafverfolgung entgegenstehendes, möglicherweise behebbares Hindernis besteht, muss die Einstellung schlechthin ausgesprochen werden; das sollte aber aus den Urteilsgründen hervorgehen (LR-Stuckenberg Rn. 123, 126). Sachlich nimmt das Einstellungsurteil keine Stellung; es verbraucht daher grundsätzlich auch nicht die Strafklage (BGH 30.12.1986 – 4 StR 688/86; KMR-Stuckenberg Rn 82; vgl Rn 16). Ist also das Verfahrenshindernis zB durch einen fehlerfreien Eröffnungsbeschluss behebbar, kann der Sachverhalt (in einem neuen Verfahren, OLG Frankfurt NStZ 1987, 573) neu angeklagt werden (RGSt 46, 363, 369; BGH wistra 1986, 69 nach Verhandlungsunfähigkeit; OLG Köln NJW 1962, 1358).” (KK-StPO/Ott, 7. Aufl 2013, § 260 Rn. 47)

    Ihre Ausführungen würden nur zutreffen, wenn ein unbehebbares Verfahrenshindernis (etwa Verjährung) vorliegen würde. Daher lohnt sich ein Blick auf die geltend gemachten Verfahrensfehler: (vgl. https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-beeindruckend-aber-ohne-grosse-chancen-verteidigung-fordert-einstellung-des-verfahrens/19122018/):

    – “Das Aufzeichnen und Speichern von zig Gesprächen, die mit Strafverteidigern geführt wurden oder dem Kernbereich des privaten Lebens zuzuordnen sind.”
    – “Die fehlerhafte und immer wieder sinnentstellende Verschriftung von Telefonaten.”
    – “[…] in elektronisch gespeicherten Daten und bei den Asservaten der Ermittlungsbehörden zahlreiche Verteidiger-E-Mails wiederfinden.”

    Dies sind keine dauerhaften Verfahrenshindernisse. So können diese Beweismittel gelöscht oder die Telefonate neuverschriftet werden. Dies ist ja durch die Kammer bereits auch angeordnet worden. Zudem besteht im Einzelfall weiter die Möglichkeit eines Beweiserhebungs- und ggd. einesBeweisverwertungsverbots im Einzelfall.

    Daher ist ihre Ausführung sicherlich nicht voll zutreffend. Vielmehr würde ein Einstellungsurteil nach § 260 III StPO bedeuten, dass die StA nacharbeiten muss und dann erneut Anklage vor einer anderen Kammer erhoben werden kann (hinsichtlich des gleichen Prozessgegenstandes) . Eine Revision ist nicht notwendig.

    Zu dem von Ihnen angesprochenen Deal ist zu sagen, dass das für Wolbergs sicher nicht in Betracht kommt, da damit seine Schuld festgestellt würde. Dies bestreitet er ja. Ebenso Herr Tretzel. Auch soll im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO ein Geständnis abgelegt werden, vgl. § 257c II 2 StPO

    Interessant ist diese Konstellation nur für Franz W. Dieser könnte durch seine Aussage beide stark belasten und sich selbst entlasten und anderen Straftatbeständen (wie Untreue, Betrug) entgegenwirken, die sonst auf ihn nach den letzten Verhandlungstagen zukommen könnten . Ich denke, dass sich der Anwalt von Franz W. dieses Vorgehen für seinen Mandanten auch noch vorbehält, um eine möglichst geringen Strafrahmen zu vereinbaren oder gar einen Freispruch zu bekommen (in diesem Fall wäre es aber keine Verständigung, sondern er würde seinem Mandanten nur empfehlen auszusagen). Dies wird aber davon abhängen, ob die Kammer nicht ohnehin davon ausgeht, dass Franz W. nur mit Zustimmung von Tretzel gehandelt hatte und ihm eine untergeordnete und gerade nicht selbstständige Rolle zukam.

  • joey

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    private Ausgaben auf ein Geschäft (ab-) geschrieben? Das sollte sich das Finanzamt nochmal ansehen. Ich halte es für möglich, daß das eine Steuerstraftat ist… kennt sich hier dazu jemand aus?

  • semmeldieb

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    Es gibt nur sehr wenige Menschen, die einem anderen – ob nun Freund oder Bekannter – eine Wohltat verschaffen, ohne sich dem beglückten Empfänger auch in irgendeiner deutlichen Form zeitnah als Segensbringer zu offenbaren.

    Und es geht hier nicht um einen Fuffie, den man einem schlafenden Bettler heimlich in den Hut legt, um dann mit Tränen in den Augen durch ein Schaufenster zu beobachten, wie dieser sich endlich einmal eine warme Suppe kaufen kann, um sich dann voll edler Gefühle unerkannt zu tollen.

    Fast jeder möchte für ein Geschenk eine Gegenleistung sehen, sei es Anerkennung, Dank, PR-Artikel, steuerliche Vorteile oder handfeste Gegengeschenke.

    Wir bewegen uns im Immobiliengeschäft. Dem härtesten und unerbittlichsten. Wenn Herr W. und\oder Herr T. wirklich heimlich dem OB etwas gutes tun wollten, ohne dass er auch nur etwas davon ahnen sollte, dann sind diese Leute wirklich gute, fast heilige Menschen, die man nicht weiter belangen sollte.

    Auf dass sie ihre Füllhörner weiterhin unerkannt und ebenso reichlich über all die Darbenden und Notleidenden dieser Welt ausschütten können.

    Wenn nun der gar nicht so sehr notleidende OB so grosszügig bedacht wurde, möchte man sich gerne ausmalen, wie viele andere, ganz, ganz arme Menschen die Herren bereits mit fürstlichen Geschenken überhäuften.

  • Theobald Anders

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    Es wäre alles so einfach, wenn wenn man sein Temperament etwas zügelt und sich einfach danach richtet:
    BORA§1(3)
    Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

  • Rumpelstilzchen

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    Eigentümer des Kulturspeichers ist der Kulturmäzen und Immobilieninvestor Oswald Zitzelsberger

  • ExRA

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    Nach der alten Weisheit, wonach du immer sanfter wirst, je stärker du wirst, tritt eine zunehmende Schwäche umgekehrt durch wachsende Grobheit zu Tage. Im Sitzungssaal 104 des Landgerichts Regensburg ist seit Beginn des Prozesses diese Entwicklung in Form rabiater Sprache und Wortwahl klar zu beobachten. Nur gut für Wolbergs, daß ein Schuldspruch nicht mit dem Sprichwort “Wer schreit, hat Unrecht” begründet werden kann.

  • mkv

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    Sie @Ahnungsloser über-sehen im Rahmen Ihrer (wertenden) Fleißaufgabe, dass sich die versammelte Verteidigung im Rahmen des vorgetragenen Einstellungsantrags auf eine in ihrer Gesamtschau (!) irreparable Verletzung des Fair-Trial-Grundsatzes berief.

    Nicht Reparierbares kann nun mal nicht nachgebessert werden. Hierfür gibt es enge juristische Grenzen, was ja die Vert. auch vortrugen.

    Wir werden sehen, wie und worin sich das Verfahren im Laufe der nächsten Wochen “erschöpft”; die Vorsitzende Richterin tat jedenfalls “gut” daran, wie sie selbst sagte, keinen Beschluss zu erlassen. Denn auf den Einstellungsantrag der Vert. könnte nur ein Urteil erfolgen, was zwanglos aus § 260 Abs. 3 StPO folgt.

  • Dominik Müller

    |

    “Sie @Ahnungsloser über-sehen im Rahmen Ihrer (wertenden) Fleißaufgabe, ”
    Als ob unser mkv nicht manipulativ argumentieren würde, stört er sich tatsächlich an einem vermeintlich wertenden Kommentar – köstlich. Man darf hier seine eigene Meinung zu Markte tragen, Herr Veits, auch Sie sollten dies anderen zugestehen.

  • Check

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    Ich finde die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben den Umständen entsprechend gute Arbeit geleistet. So einen Sumpf mit Millionen von Dateien trocken zu legen ohne Fehler zu machen ist nahezu unmöglich.
    Aber man sieht es wird bei uns nicht auf die Person geschaut und wie es bei uns am Ende heisst der “Bschiss kummt auf n Disch.”
    Die Machenschaften der Angeklagten werden immer deutlicher und die öffentliche Stimmung kippt mit jedem Handwerker der von den feinen Herren zum Fälschen der Rechnungen veranlaßt wurde.
    So einen OB mit solchen Freunden braucht niemand. Das wird ganz am Ende auch die SPD erkennen.

  • Jonas Wihr

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    Rumpelstilzchen! Den Kulturspeicher gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Es muss das Kulturzentrum Alte Mälzerei sein! Damit Hat Ziztelsberger nichts zu tin.

  • Hansemann52

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    Was bildet sich unser -noch Oberbürgermeister Wolbergs- eigentlich ein, wie er vor Gericht mit der Richterin und den Staatsanwälten umgeht. Wolbergs und seine Verteidiger benehmen sich, wie in einem Marionettentheater. Keine Achtung und keinen Respekt zollen sie dem Gericht (oder den Frauen???, die dahinter stehen). Wolbergs steht zu Recht vor Gericht. Einjeder Manager weiss doch, wann beginnt eine Vorteilsnahme und wann nicht. So naiv kann man doch nicht sein oder???
    Das hätte ein Oberbürgmeister einer so großen Stadt doch wissen müssen. Es kristalliert sich immer mehr heraus -je länger der Prozess dauert- dass Wolbergs vermutlich bestraft werden wird. Schon diese Art und Weise, das Auftreten, wie er sich vor Gericht benimmt, zeugen von keinem souveränen,
    äh, Oberbürgermeister.
    Es ist, wie immer im Leben, mehr Schein als sein.

  • Regensburgerin

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    Wie lange dauert es noch, bis sie sich im Gerichtssaal schlägern?
    Bei diesem Aggressionspotential ist es sehr möglich.
    Wenn ein “Normaler Sterblicher” nur ein Zehntel davon im Gericht geleistet hätte – wäre er schon längst draußen bzw. in dem Fall drin.
    Würde sich ein Ausländer im Gerichtssaal so benehmen, dann würde es sein “die osteuropäische Mentalität” oder “das arabische Blut” schuld.
    Sehr bedauerlich, Wolbergs war immer für seine tollen Reden in der Öffentlichkeit bekannt und jetzt kommen nur Beleidigungen und Schreie raus.
    Jetzt wird es spannend…

  • frage

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    danke regensburg digital für die artikel zum prozess. als juristischer laie kann ich nicht beurteilen wie das verfahren ausgeht, daher möchte ich dazu nichts sagen.

    ich habe herrn wollbergs aber damals gewählt, weil ich bei der csu kein gutes gefühl mehr hatte. obwohl ich dieser immer näher stand als der spd.

    wenn ich das heute so lese, habe ich auch kein gutes gefühl mehr bei der spd. egal was jetzt juristisch rauskommt, aber die verquickungen sind offensichtlich. ich bekomme den eindruck, hier wurde ein bestehendes system übernommen. nur halt nicht so professionell, so dass ich jetzt ein auch ein schlechtes gefühl für die spd, aber ein noch schlechteres bei der csu habe. keiner hat angeblich was gewusst, alle haben alles richtig gemacht und schuld sind sowieso nur die anderen. bewährtes mittel in der heutigen zeit.

    egal wie es ausgeht: die politiker brauchen sich nicht wundern, dass man ihnen nicht mehr vertraut. was hier alles kaputt gemacht wurde, wird so schnell nicht mehr zu reparieren sein. von den jetzigen leuten am ruder schon gleich zweimal nicht. wenn ich beim nächsten wahlkampf von einer person höre “wir machen alles besser und sowas würde es mit uns nicht geben” dann streich ich diesen von haus aus von meiner liste. das vertrauen ist weg, dass es einer tatsächlich besser machen will. ich betone ausdrücklich das WOLLEN! KÖNNEN täten es einige. Obwohl, dass hab ich mir damals auch gedacht und bin enttäuscht worden.

    juristisch kann ich es nicht beurteilen ob sie schuldig sind oder nicht. moralisch seit dieser woche aber endgültig schon. entweder wissen die leute tatsächlich nicht, was eine renovierung tatsächlich kostet (im falle der spd sogar noch schlimmer: was arbeit wert ist!) und sie sind somit so weit weg vom volk, dass man sie schon aus diesem grund nicht mehr wählen darf, oder es ist von vorne bis hinten alles gelogen was vor gericht erzählt wird. das ist mein eindruck von dieser woche.

  • R.G.

    |

    @Regensburgerin
    schrieb:”Wie lange dauert es noch, bis sie sich im Gerichtssaal schlägern?”

    Das passt dann perfekt. Hatte man nicht die Stadt als nördlichste Stadt Italiens verstanden, als man sie touristisch bewarb?

  • Bürgerbegehren Korruptionssumpf CSU/SPD

    |

    Was soll an “Anstandswauwau”,”Sauhaufen” u.ä. unsagbar sein ? Wer austeilt (wie die Staatsanwaltschaft mit ihrer teilweise illegalen Telefon-Totalüberwachung einschliesslich der Anwälte , der teilweise falschen Verschriftung und der Löschungsverweigerung) , der muss auch einstecken. Diese zum Teil devoten Töne in den Leserbriefen – Hallo , wir leben nicht mehr im Obrigkeitsstaat , wo man sich vor jeder Uniform/Schwarzkittel verbeugen muss, und die Staatsanwälte/Innen sind nicht das Gericht ! Ansonsten das fortgesetzte Trauerspiel der verfolgten Unschuld von Wolbergs : mein Name ist Hase und ich weiss von Nichts ! Ich würde wirklich gerne wissen, was seine Anhänger da fasziniert . Und übrigens Staatsanwaltschaft: Warum sitzen Schaidinger, Rieger,Schlegl und Co. immer noch nicht auf der Anklagebank ?! Riesensauerei das !

  • Mr. T.

    |

    Nein, R.G., Regensburg ist nicht die nördlichste Stadt Italiens, sondern die süditalienischste Stadt Deutschlands!

  • liltroll

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    Und wieder einmal fällt einem nur ein: “Si tacuisses, …” – einfach nur unsäglich – man weiß nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll. Warum hindert ihn keiner an solchen Auftritten?
    Langsam schämt man sich, zuzugeben, dass man aus Regensburg kommt.
    https://www.facebook.com/JoachimWolbergs/videos/885340018524268/

  • Bertl(Original)

    |

    Zum Auftreten des “Oberbürgermeisters” vor Gericht fällt mir das Sprichwort ein “ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert”.
    Im Forum glaube ich gelesen zu haben, dass das Handeln von Wolbergs ein politisches Handeln war. Und dass Politik Macht bedeutet. Ich möchte ergänzen, dass zur politischen Machtausübung nach Meiner Meinung vor allem charakterliche Integrität notwendig ist. Wenn die charakterlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kommt das heraus, was jetzt verhandelt wird.

  • Alfred Meier

    |

    Dass die Regensburger Staatsanwälte in diesem Verfahren in großem Umfange gravierende Fehler zu Lasten der Angeklagten gemacht haben, ist inzwischen unbestreitbar. Dass der angeklagte Wolbergs, um dessen berufliche Existenz es geht, darauf emotional reagiert, ist nur allzu verständlich. Unangemessen ist deshalb die Forderung des Oberstaatsanwalts Dr. Pfaller an das Gericht, die Kritik des Angeklagten Wolbergs mit einem Ordnungsgeld wegen ungebührlichem Verhaltens zu anden. Das Verfahren droht aus dem Ruder zu laufen.

    Die Leiterin der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Regensburg ist bisher in diesem Prozeß nicht in Erscheinung getreten. Jetzt sollte sich der zuständige Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg im Rahmen seiner Fachaufsicht der Sache annehmen.

  • Hans

    |

    So formuliert, richtet sich der Bericht weniger gegen Wolbergs sondern gegen die Staatsanwaltschaft und die wütenden Kommentare wären evtl. schon (dass ich das noch über die Mittelbayerische schreibe, dass sie neutraler ist …):

    “Eine Häufung von Verfahrensfehlern könne nicht wegdiskutiert werden, stellt die Richterin auch klar. Sie verweist auf Verteidigerpost und die Telekommunikationsüberwachung. Sie verweist auch darauf, dass mit einer Neuverschriftung der abgehörten Gespräche noch immer nicht begonnen worden sei, wie sich gestern herausgestellt habe. Das bezeichnet Escher als „starkes Stück“.

    Den fair-trial-Grundsatz sehe man durchaus negativ tangiert, räumt Escher ein. Aber das Stadium, dass ein Prozessabbruch notwendig sei, sehe die Kammer noch nicht als erreicht an. Wobei man ja noch nicht wisse, welche Mängel noch auftauchen, schiebt sie nach.

    Der Kammer sei es momentan möglich, das Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen weiterzuführen, streicht Escher heraus. Ein Abbruch würde es den Angeklagten auch nicht mehr möglich machen, sich zu rehabilitieren, gibt sie zu bedenken. Eine Sachaufklärung dürfe nicht vorschnell aufgegeben werden. Sowohl für die Allgemeinheit als auch für die Angeklagten sei das ein wichtiger Aspekt. Zum jetzigen Zeitpunkt komme ein Abbruch nicht in Betracht. „Wir machen weiter“, sagt Escher. Sie hoffe, dass dieses Thema damit nun beendet sei.”

  • Check

    |

    Bevor Herr Wolbergs öffentlich die Staatsanwaltschaft und die Polizei schlecht macht sollte er mal erklären wie der Parkettboden vom BTT in sein Ferienhaus kommt.
    Und ob er das für normal hält. Und ob er bei seinen super Freunden vom BTT noch neutral sein kann. So einen OB hatte Regensburg noch nicht. Laut eigenen Angaben noch nie was mit dem Gericht zu tun gehabt. Ein echter Saubermann eben.

  • X

    |

    Der video-auftritt nach dem debakel der handwerker-rechnungen hat mich an einen politiker aus dem waldviertel erinnert: ich habe macht – psychoanalytisch gesehen.

  • Lutherer

    |

    Videobotschaft. Jämmerlich. Es geht bei dem Verfahren um seine eigene Strafbarkeit (als Privatperson als Joachim wolbergs – nicht OB) und damit ist das Thema ausgeschöpft. Seiner Prominenz ist die Berichterstattung geschuldet. Plakative Stements in Richtung „Unrechtsstaat“ und „ich Wolbergs – Heilsbringer“ sind a) unerheblich für das Verfahren b) peinlich für jeden, der es sich ansieht c) jämmerlich, wenn man versucht die Öffentlichkeit zu instrumentalisieren d) unwürdig und e) ehrlos, wenn man bedenkt, dass er als Vertreter des Rechtsstaats angetreten ist f) g) h) i) usw.etc.pp. er sollte es einfach lassen. Wolbergs lass es!

  • Hansemann52

    |

    Lieber Alfred Meier,
    Sie haben in Ihren Ausführungen wohl vergessen, warum Wolbergs angeklagt worden ist. Es geht hier nicht um einen Bagatellschaden, sondern um Vorteilsnahme von einer weitaus größeren Tragweite, die Sie außen vorlassen.
    Die Staatsanwaltschaft handelt in meinen Augen sehr wohl nach Recht und Gesetz, also was brüskieren Sie sich darüber??? Wolbergs ist zu Recht angeklagt und wird vermutlich um eine Verurteilung nicht herumkommen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Alfred Meier” – Sie sprechen mir aus der Seele. Völlig ungeachtet dessen, was
    Wolbergs zur Last gelegt wird, kann man sich d e s Eindrucks nicht erwehren,
    daß hier “von oben” etwas gesteuert wird.

  • Matthias Beth

    |

    Der Prozessverlauf und die Darsteller ähneln der Fernsehserie, ausgestrahlt vor einigen Jahrzehnten, das “Königlich Bayerische Amtsgericht”.
    Was wundert, ist dass bisher nur Herr Jochen Wolbergs angeklagt ist und nicht der “Macher” dieses Beziehungsgeflechtes Herr Hans Schaidinger udn dessen langjähirger Atlatus Herr Christian Schlegel, die beide ebenfalls Spenden so stückelten, dass dies unter 10.000 EUR blieben und über den Verein “Bürger für Regensburg” für sich einsammelten um den damals nicht in Ihren Ändne befindlichen CSU-Kreisverband zu umgehen. Warum Hr. Rieger nicht auf der Anklagebank sitzt, obwhol er genauso agierte, ist ebenfalls unverständlich!

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Matthias Beth: Sie haben einen sehr mutigen und dringend nötigen Kommentar
    abgegeben. Dieser erhärtet meine Vermutung, daß hier “von oben” etwas gesteuert
    wird, was aber n i c h t heißt, daß ich damit Wolbergs aufs Heiligenpostamentl
    hebe.

  • mkv

    |

    Über die Bilder-Sucheingabe “regensburg leitender oberstaatsanwalt” kann man sich die vielfältigsten Regensburger Verfahren auch der Vergangenheit in Erinnerung bringen, samt ihrer Akteure. Freilich sind nicht immer die Hände erkennbar, deren Träger dieselben schützend über Schaidinger und Co. hielten. Und noch halten? Wie sich so mancher hier zu fragen scheint?

    Fünf Jahre Prozessdauer? Schon?

    Im gestern verlinkten STRAFVERTEIDIGER erinnert Thomas Fischer (*) an das Ziel des Strafverfahrens: Es geht um die Ermittlung der Wahrheit und um ein akzeptables (»gerechtes«) Ergebnis. (Und nicht wie Wolbergs in seinem jüngsten Video rügt, darum, wer den Sieg davon trägt.)

    Zitat:

    In der konkreten Hauptverhandlung entscheidet das Gericht, ob ein Beteiligter sein Recht mißbraucht, und knüpft hieran unter Umständen weitreichende sanktionierende Konsequenzen, etwa indem über gestellte Anträge nicht, nicht sofort, nicht in der ge-
    wünschten Form oder nach Maßgabe von besonderen Regeln
    – »Mißbrauchs-Sonderrecht« – entschieden wird. Das ist eine
    Konsequenz des Inquisitionsprinzips: Nicht sich (»irgend-
    wie«) zu einigen, ist Ziel des Verfahrens, sondern die Wahrheit zu ermitteln und ein nach Maßgabe dieses verfahrensexternen Ziels ein akzeptables (»gerechtes«) Ergebnis zu erzielen. Dies birgt freilich die Gefahr, daß das Gericht unter der Hand zur Partei wird, die über eine Sache (die Verfahrensführung) entscheidet, die
    ihre eigene ist, weil der Richter, der das Verfahren führt, zugleich darüber entscheiden kann, ob derjenige, gegen den sich das Verfahren richtet, sich rechtmißbräuchlich (“dysfunktional”) verhält – mit der Folge, daß die Rechtsausübung des Betroffenen und daher jedenfalls die Effektivität seiner Verteidigung eingeschränkt werden kann. Es liegt auf der Hand, daß hierin ein Potential zum Mißbrauch und damit zugleich ein hohes Legitimitäts-Risiko liegt. Die bloße Wahrscheinlichkeit schon legt es nach aller Erfahrung
    nahe, daß es zu Mißbräuchen einer Macht kommen muß, ein den eigenen Intentionen entgegen stehendes Verhalten anderer Verfahrensbeteiligte als dysfunktional zu delegitimieren
    und zu sanktionieren.

    Zitat Ende

    Erinnert sei daran, dass der Angeklagte Tretzel sich gestern, selten genug, persönlich zu Wort meldete. Er wies hin auf die Diskrepanz der Aufzeichnung/Verschriftung eines Telefonats zwischen ihm und seiner Frau, darauf das der Verdacht bestehe, es existierten unterschiedliche Mitschnitte.

    Die Vorsitzende hat das Streben des Angeklagten T. auf Ermittlung der WAHRHEIT insoweit abgetan, laut MZ (NEWSBLOG) mit den Worten:
    “Tretzel sieht das Problem darin, dass seine Verteidiger eine andere Fassung des Gesprächs haben. Die Richterin meint, dass sie das nicht weiter verfolgen möchte, um nicht noch fünf Jahre zu verhandeln. Man müsse in einem Strafverfahren auch sehen, dass man weiterkomme sagt sie und sehen, was man wirklich brauche.”

    “Nicht noch fünf Jahre”?

    Warum reagiert die Vorsitzende auf das berechtigt erscheinende Anliegen des Herrn Tretzel so ungehalten und über die Maßen unsachlich? Hat sie u.U. das Verfahren mit den greifbaren rechtsstaatlichen Mängeln der StA entgegen ihrer gestrigen Aussage doch nicht so im Griff? Und will sie deshalb einem potenziell weiteren StA-Mangel wie von Tretzel aufgezeigt, gar nicht nachgehen, bezeichnet sie diesen deshalb mittelbar/konkludent als nicht wichtig? Wobei sie aber die Bedeutung des GESAMTgefüges der bisher bekannten StA-Fehlleistungen, wie von allen Verteidigern im Einstellungsantrag gerügt, negierte. Denn ggf. darin läge der irreparable Verstoß gegen den FAIR-TRIAL-Grundsatz, dem ggf. eine weitere Fehlleistung der Ermittler hinzuzurechnen wäre.

    Wird die Verteidigung auf diesen Tretzel-Punkt zurückkommen, um sich gegen diese Beschränkung der Verteidigung zu wehren?

    * Der ehemalige BGH-Richter ist Verfasser dieses Strafrechtskommentars
    https://www.fischer-stgb.de/fischer/

  • Stefan Aigner

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    @mkv

    Die Richterin hat der Verteidigung Tretzel ausdrücklich nicht das Recht abgesprochen, das vermeintlich manipulierte Gespräch selbst beim LKA in Augenschein zu nehmen. Das kam bei der Verhandlung klar heraus, entsprechend gab es auch keinerlei Einwände.

  • Max Koenings

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    ..was Wolbergs zur Last gelegt wird, kann man sich d e s Eindrucks nicht erwehren,
    daß hier „von oben“ etwas gesteuert wird..
    Zu M.Vietze, bereits vor langer Zeit äußerte sich u.a. der MP eindeutig:
    Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte am Freitag, die Affäre schade dem Ansehen der gesamten Politik – auch wenn es möglicherweise „nur“ um das Fehlverhalten von einzelnen Personen gehe. Die Frage, welcher politischen Richtung die Beschuldigten angehören, sei dabei zweitrangig. Solche Dinge dürften in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht passieren.
    https://www.merkur.de/bayern/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-regensburger-alt-ob-7312984.html

  • auch_ein_regensburger

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    @ mkv
    „Im gestern verlinkten STRAFVERTEIDIGER erinnert Thomas Fischer (*) an das Ziel des Strafverfahrens: Es geht um die Ermittlung der Wahrheit und um ein akzeptables (»gerechtes«) Ergebnis. (Und nicht wie Wolbergs in seinem jüngsten Video rügt, darum, wer den Sieg davon trägt.)“

    Das gilt vielleicht aus übergeordneter Perspektive , aber sicher nicht aus der des Angeklaten.

  • highwayfloh

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    @Max Koenigs:

    Zu Ihrem Kommentar vom 12. Januar 2019 14:13 Uhr:

    Es ist doch seltsam, dass unser ehem. Ministerpräsident Seehofer auf einmal um das Ansehen der gesamten Politik besorgt ist. Er blendet dabei völlig die ganzen CSU-basierten wirklichen Skandale aus, die unter seiner Ägidie stattgefunden haben, z.B. Landesbank, verkauf der staatlichen Sozialwohnungen (Söder war hier der verantwortliche Finanzminister!) u.v.m. Frei nach dem Motto: Ich seh den Splitter im Auge des politischen Gegners, den Balken in meinem eigenen Auge ignoriere ich aber geflissentlich.

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

    |

    @Koenigs, dass der wolbergs-Prozess der gesamten Politik ( und der gesamten ,Wirtschaft’) schadet, das hat inzwischen auch die MZ gemerkt. Während die MZ anfangs noch mit einer gewissen Schadenfreude über den Sturz eines Sozi-Bürgermeisters berichtete, verharmlost sie inzwischen systematisch die Straftaten von Wolbergs und Tretzel. Z.B. schreibt die MZ kürzlich im kommentar, die Vorwürfe gegen Tretzel seien Ausdruck einer Neid-Debatte gegen Reiche. Heute mal wieder die MZ Titelseite : Eine kostenlose Selbstdarstellung für Wolbergs. Die MZ, das ist nicht mehr journalismus, sondern Verteidigung der korrumpierung der Politik durch die reichen.

  • Peter B

    |

    Was bildet sich der Herr Noch-Oberbürgermeister eigentlich ein wer er ist? Hat immer nix von irgendwas gewusst, hat von dies und das keine Ahnung gehabt. Sehr seltsam. Aber immer den den großen Chef spielen. Das geht. Da muss man auch nicht viel können. Auch die Vorsitzende Richterin, Frau Escher, kann ich nicht verstehen warum Sie solche Ausbrüche von Herrn Wolbergs durchgehen lässt. Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kann man teilweise auch nur noch den Kopf schütteln. Man kann nur hoffen das sich das Gericht nicht blenden lässt und es zu einer Verurteilung kommt. Dem ganzen “Sumpf” gehört endlich mal der Riegel vorgeschoben.

  • Karl55

    |

    Was will Wolbergs für einen Sieg davontragen? Auch wenn die ihm wohlgesonnene Richterin milde urteilt, weiß jeder aufmerksame Beobachter was hier für kriminelle Machenschaften zutage kamen/ kommen! Der Bürger lässt sich durch poltern, beleidigen, mangelnden Respekt und vor allem durch Formfehler nicht irreführen! Das Gericht vielleicht schon?

  • Peter Kärlich

    |

    Soweit sama scho: ein paar Seiten nicht in der richtigen Reihenfolge der Bezifferung wieder eingeheftet und ein (falsches?) Eselsohr.
    Gibt s hier einen §?

  • X

    |

    Die Sache nähert sich dem Bauernschwank “Erster Klasse” von Ludwig Thoma: im Eilzug vom Waldviertel sitzen der kgl.bair.Ministerialrat von Scheibler, der Ökonom Sylvester und der Abgeordnete Filser, Zwischenstopp in Dingharting:
    Scheibler: in meiner Gegenwart reden sie nicht von strafbaren Handlungen.
    Sylvester: Dös muass sie erscht aufweis’n.
    Filser: Hast g’hört? Da Kötzinger Jackl.
    Sylvester: Ah jetza, zwengs dem is es belzi?
    Kurzfassung nach der Gesamtausgabe des Piper-Verlags 1968, und Schmeller Gesamtbayerisches Wörterbuch zu pelzen

  • Hartnäckig

    |

    es ist noch gar nicht so lange her, da musste der Geschäftsleitende Beamte der Gemeinde Wenzenbach Hans E. wegen finanzieller Unregelmässigkeiten seinen Hut nehmen.
    Um wie viel ging es da und über welche Summen geht es bei der Wolbergs-Geschichte ?

  • Mathilde V'ietze

    |

    Zu “Jonas Wihr” – Ich finde die Art und Weise, wie Sie eine integere Richterin wi
    Frau Escher, herabsetzen, einfach nur primitiv.

  • X

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    Noch nachzutragen: Also Johann Andreas Schmeller, Bayer. Wörterbuch, Oldenbourg-Verlag München 1983, Seite 390: “pelzen, ihm eins versetzen, ihn treffen, es sey mit einem Schlag, Wurf oder Schuss”.

  • altstadtkid

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    @Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU
    Die MZ ist umgeschwenkt seit Kittel,Rieger,Schlegel und Co ins Rampenlicht rückten.
    Wenn Wolbergs ein mildes Urteil bekommt, wird es für deren Busen-Freunderln auch nicht so wild

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

    |

    @ALTSTADTKID, dass die MZ in der wolbergs-Recht/Unrecht-Debatte ihre politischen und wirtschaftlichen Spezln unterstützen will, ist sicher richtig. Bei so einem grossen medium vermute ich aber, dass dort zugleich gesamt- politisch und -wirtschaftlich gedacht wird. Und Grund- Thema bei wolbergs, Rieger usw. ist m.E., ist es ,normal’, dass sich Politiker von der ,Wirtschaft’ aushalten lassen ? Da sagt die MZ als Teil dieses Systems der verstrickung von reich und politik ja. Ohne die parallele Berichterstattung von rd wäre die MZ prozess-berichterstattung wohl noch lückenhafter und noch parteiischer . Im Grund redet die MZ mit ihrer Propaganda für wolbergs der Zerstörung der Demokratie das wort , da das eine von den reichen gelenkte ,demokratie’ ist, wenn ein paar reiche mit ihrer Finanzierung von Politikern beeinflussen, wer sich bekannt machen usw.kann.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Wolbergs ist angetreten für eine gerechtere Politik zugunsten der mehrheitlich weniger verdienenden. Dass er sich schon vor der Wahl so erheblich verschuldet hatte, und nicht anders wollte, als willfährig seinen Finanzierungspartnern zur Verfügung zu stehen, wußte nur keiner. Jetzt wissen es halt Alle, und das ist gut so.
    Sich dann auch noch Renovierungen teilweise bezahlen zu lassen spricht schon von einem besonderen Charakter. Und als er ertappt ist führt er sich auf wie ein kleiner Junge, der anstatt in sich zu gehen und sein Fehlverhalten zu reflektieren, auch noch seine Verfolger zu beschimpft. A saubers Bürscherl hamma do. Toller Ziehsohn, gell Frau Meier?

  • Check

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    Herr Gröllheimer Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich habe noch nie gehört, dass sich ein Bürgermeister von seinem Bau Spezi zum halben Preis sein Ferienhaus sanieren hat lassen.
    Reichen die gestückelten Spenden noch nicht aus, dann doch wohl das.
    Das Gesamtbild welches sich abzeichnet ist das eines gierigen Politikers der zu aller erst an sich denkt und dann an seine Partei.

  • Check

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    Ach ja genau und noch etwas.
    Warum trifft sich der OB der Stadt Regensburg am 31.12 in einer Anwaltskanzlei mit seinen Amigos von der Baufirma welche ihm Jahre zuvor sein Ferienhäuschen zu Sonderkonditionen saniert haben? Das stinkt doch zum Himmel.
    Da muss Wolbergs doch komplett den Überblick verloren haben. Dass ihm das irgendwann auf die Füße fallen musste muss ihm doch klar gewesen sein.

  • Dieter

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    Es ist immer wieder amüsant zu lesen wie für die Wolbergs-Unterstützer für diesen die Unschuldsvermutung gilt, im selben Atemzug Schaidinger, Schlegel, Rieger und Goger vorverurteilt werden.

    Außerdem sollte langsam auch beim letzten durchgesickert sein, dass Schlegel nicht wegen Vorteilsnahme oder Bestechung angeklagt werden KANN, weil er nicht ‘im Amt’ ist.
    Nicht, dass mir dieser sonderlich symoaht wäre, aber das ist eben nun mal die Rechtslage.
    Steuerrechtlich sieht es da allerdings anders aus.

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