Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Tag 3 im Wolbergs-Prozess

SSV Jahn: Start Up mit Türöffnern

Bitter für Joachim Wolbergs: Der SSV Jahn steht blendend da, er sitzt unter anderem deshalb auf der Anklagebank. Foto: Staudinger

Im Prozess gegen Joachim Wolbergs und Volker Tretzel hat am Montag vor dem Landgericht Regensburg die Beweisaufnahme begonnen. Neun Verhandlungstage lang geht es zunächst um den SSV Jahn und die Frage, ob Tretzels finanzielles Engagement mit positiven Entscheidungen der Stadt bei seinen Bauvorhaben in Zusammenhang stand. Kronzeuge der Staatsanwaltschaft für diesen Vorwurf ist CSU-Stadtrat Christian Schlegl. Jahn-Geschäftsführer Christian Keller machte als Zeuge den Anfang und musste an einige Details erinnert werden. Eine Kurzversion gibt es im Video am Ende des Artikels.

Von Stefan Aigner und Martin Oswald

WERBUNG

Seine Parkuhr ist schon abgelaufen, als Dr. Christian Keller schließlich in den Zeugenstand gerufen wird. Für neun Uhr morgens ist der Geschäftsführer des SSV Jahn Regensburg zur Aussage geladen. Es ist kurz vor elf, ehe er auf dem Stuhl in der Mitte des großen Sitzungssaals im Landgericht Regensburg Platz nehmen kann.

Entscheidung über Telefonüberwachung steht noch aus

Zuvor haben die Rechtsanwälte von Joachim Wolbergs, Franz W. und Norbert Hartl sich dem Antrag der Verteidigung von Volker Tretzel angeschlossen und fordern, die Ergebnisse der Telefonüberwachung nicht als Beweismittel in dem Verfahren zuzulassen. Sie führen Dutzende Gespräche und Kurznachrichten an, die entweder Verteidigergespräche gewesen oder dem Kernbereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen seien. Dr. Gunther Haberl, einer der beiden Verteidiger des früheren leitenden Tretzel-Mitarbeiters Franz W., spricht beispielsweise davon, dass man die Kommunikation zur Verschlechterung des Gesundheitszustands von W.s Vater bis zu dessen Ableben in den verschrifteten Aufzeichnungen „in der Art eines Livetickers“ nachlesen könne.

Die Vorsitzende Richterin Elke Escher wartet bislang noch auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu den Anträgen, dann wird sie – wohl spätestens Anfang nächster Woche – darüber entscheiden. Bald kommen nämlich auch Zeugen, bei denen die Ergebnisse der Telefonüberwachung eine Rolle spielen könnten.

SSV Jahn: Finanzspritzen mit Hintergrund?

So weit ist es aber bislang noch nicht. Die Beweisaufnahme hat am Montag gerade erst begonnen und zunächst geht es um Tretzels finanzielles Engagement beim SSV Jahn Regensburg. Neun Tage hat das Gericht für diesen Themenkomplex angesetzt.

Insgesamt 7,225 Millionen Euro hatte Tretzel seit 2009 in die Kapitalgesellschaft des Fußballvereins gesteckt. Zuletzt hielt er rund 90 Prozent der Anteile. Die Staatsanwaltschaft vermutet einen Zusammenhang zwischen dieser großzügigen Unterstützung für den SSV Jahn und „positiven Entscheidungen bezüglich der Bauvorhaben“ von Tretzels Unternehmen BTT. Im Fokus dabei stehen ausschließlich zwei Kapitalerhöhungen in den Jahren 2014 und 2015 durch Tretzel – in diesem Zeitraum erhöhte sich das Finanzvolumen der SSV Jahn KGaA um 2,8 Millionen Euro.

Warten auf den Kronzeugen Schlegl

Kronzeuge der Staatsanwaltschaft dafür, dass diese neuerlichen Geldspritzen Tretzels mit der Vergabe des städtischen Nibelungenareals an den Baulöwen zu tun haben, ist CSU-Stadtrat Christian Schlegl, im OB-Wahlkampf Herausforderer von Joachim Wolbergs. Er muss am Donnerstag aussagen.

Ein Bild aus glücklicheren Tagen: Schlegl und Wolbergs bei einem Empfang des SSV Jahn im Jahr 2014. Foto: Archiv/ Staudinger

Schlegl und Wolbergs waren beide Mitglied im Aufsichtsrat der SSV Jahn KGaA. In den Pausen von Aufsichtsratssitzungen des Fußballclubs sei es immer mehr oder weniger Thema gewesen, dass eine günstige Entscheidung für Tretzel bei der Vergabe wichtig für die finanzielle Zukunft des Vereins sei, so eine Aussage Schlegls gegenüber der Kripo. Der Mitangeklagte Norbert Hartl habe ihn am Rande einer Sitzung sogar offen auf diesen Zusammenhang angesprochen, sinngemäß: Tretzel müsse die Nibelungenkaserne bekommen, weil der Jahn Geld brauche. Nach der Vorentscheidung für die Vergabe des Nibelungenareals an Tretzel hatte Schlegl seinen Aufsichtsratsposten im Oktober 2014 niedergelegt. In seinem Rücktrittsschreiben von damals, lange vor irgendwelchen Ermittlungen, heißt es:

„Gerne hätte ich als lang gedienter, amtierender Aufsichtsrat des Jahn Spiele im neuen Stadion gesehen. Allerdings erkenne ich aufgrund des Verhaltens der politisch Verantwortlichen im Aufsichtsrat im Hinblick auf die Vergabe der Nibelungenkaserne einen zwar bei anderem Vorgehen vermeidbaren, aber auf keinen Fall mehr zu vertretenden Interessenskonflikt zwischen einem öffentlichen Mandat, in meinem Fall dem Stadtratsmandat, und den Aufsichtsratssitzen beim SSV Jahn. Deshalb lege ich mit sofortiger Wirkung meinen Aufsichtsratssitz nieder.“

Keller hatte „nicht viel Redebedarf“ mit Schlegl

Christian Keller, seit 2013 Geschäftsführer des SSV Jahn, bezeichnet einen Zusammenhang zwischen Tretzels Jahn-Förderung und der Vergabe des Nibelungenareals am Montag als „komplett lächerlich und an den Haaren herbeigezogen“. Mit Christian Schlegl habe er über dieses Thema nie gesprochen. „Sein Verhalten im Aufsichtsrat hat nicht dazu beigetragen, dass die Geschäftsführung viel Redebedarf mit Herrn Schlegl hatte“, sagt Keller irgendwann.

Knapp zwei Stunden musste Christian Keller vor dem Sitzungssaal auf seine Vernehmung warten. Foto: as

Der 39jährige braucht immer wieder lange bis er zum Punkt kommt, holt weit aus und schildert engagiert und in epischer Breite, wie er seine Vorstellung, das „Start Up“ SSV Jahn auf finanziell eigene Beine zu stellen, umgesetzt habe. Kein Zweifel: Da sitzt ein Vollblut-Manager, dem der Jahn über alles geht. Die Anteile von Volker Tretzel gehören nun, nach einigen Turbulenzen, dem SSV Jahn – zu einem „marktgerechten Preis“, wie Keller sagt.

„Ohne Tretzel gäbe es keinen Profifußball mehr.“

Erträge habe es beim SSV Jahn quasi nicht gegeben, als er sein Amt angetreten habe, auch mit dem Vertrauen und der Glaubwürdigkeit sei es nicht weit her gewesen. „Aber was Sie im Profifußball verkaufen, sind Emotionen.“ Man habe Zuschüsse von Externen gebraucht, um das strukturelle Defizit des SSV Jahn zu beheben und dieser Externe war im Wesentlichen Volker Tretzel. „Ohne ihn und sein Investment würde es in Regensburg keinen Profifußball und keinen SSV Jahn mehr geben“, sagt Keller – er und der frühere Jahn-Gönner nicken einander wohlwollend zu.

Tretzel habe sich als Mäzen gesehen, sich aber auch von seiner (Kellers) Idee überzeugen lassen, dass sich das Investment irgendwann lohnen könne und der SSV Jahn Gewinn abwerfen werde. Ein Ziel, dass der Verein mit dem „Turnaround“ in der Saison 2016/17 schließlich geschafft habe. Wer mit Tretzel, laut Keller „nicht der geborene Fußballexperte“, wann, wie und wo genau über neuerliche Finanzspritzen geredet habe, das wisse er nicht mehr so genau. Er selbst habe sich „alle paar Wochen“ mit ihm getroffen und nachgefragt, wenn es mal wieder eng geworden sei – meist im Zuge der Lizenzvergabe für die nächste Saison.

Volker Tretzel mit seinen Strafverteidigern Jörg Meyer und Dr. Florian Ufer (re.) Foto: as

Sicher habe sich da ab und an auch die Politik eingeschaltet, Joachim Wolbergs, Norbert Hartl und andere, ohne deren Einsatz Profifußball in einer Stadt keine Chance habe, aber nur als „Türöffner“. Und der Bau des Stadions durch die Stadt sei in diesem Zusammenhang eine „sehr weitsichtige Investition“ gewesen. Keller redet und redet, fast so, als wäre er bei einer Pressekonferenz. Konkret wird er nur auf Nachfrage. Selbst Tretzels Name fällt erst, als Richterin Escher einmal nachhakt.

Protokoll-Auszüge und eine „dramatisierende“ E-Mail

Daran, dass er bei seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt hatte, dass Tretzel und sein (damaliger) führender Mitarbeiter Franz W. im Jahr 2014 eine Kapitalerhöhung von bis zu vier Millionen Euro in Aussicht gestellt hatten (am Ende waren es in diesem Fall 1,2 Millionen), kann Keller sich erst erinnern, nachdem das Gericht ihm seine Aussage vorhält. Auch Protokoll-Auszüge einer Aufsichtsratssitzung, laut denen Norbert Hartl nach Ärger über eine Trainer-Entlassung (Christian Brandt) und öffentlich gewordene Streitereien in der Jahn-Spitze erklärt hatte, dass nur noch er und Joachim Wolbergs sich darum kümmern würden, dass Tretzel seine finanziellen Zusagen für den Jahn auch einhalte, bestätigt Keller erst, als ihm die Auszüge vorgelesen werden.

Ebenso braucht es einen Vorhalt, damit sich der Jahn-Geschäftsführer an einen E-Mail-Austausch mit Tretzel vom Mai 2016 erinnert. Im Vorfeld des Schriftwechsels hatte Tretzel dem SSV Jahn eine weitere Finanzspritze von 500.000 Euro in Aussicht gestellt. In besagter E-Mail erwähnt Tretzel nun Probleme mit der Bebauung des Nibelungenareals und dass es angesichts dessen mit diesem Zuschuss dauern könne.

Interessant ist der Zusatz, den Tretzel angefügt hat: Er werde diese E-Mail mit „ähnlichem, aber etwas dramatisierten Text“ noch einmal an ihn, Keller, schicken, dann auch in Kopie an Norbert Hartl und Joachim Wolbergs, in der Hoffnung, dass sich die Abläufe in der Stadtverwaltung daraufhin etwas beschleunigen würden. Ja, jetzt wo es die Richterin ihm vorlese, erinnere er sich daran, so Keller: „Da habe ich mir dann schon meinen Teil gedacht.“

Wolbergs: „Erhalte solche Mails zu hunderten“

Ob die E-Mail nun dramatisiert war oder nicht, gehen die Interpretationen am Montag auseinander. Sie wird auch nie im kompletten Wortlaut vorgetragen. Wolbergs’ Rechtsanwalt Peter Witting bemängelt, dass einige Medien das gleich wieder live aus dem Gerichtssaal getickert hätten, spricht von „entstellender Berichterstattung“ und davon, dass das hier „ja kein Fußballspiel“ sei.

Wolbergs, der im Anschluss an Kellers Aussage eine kurze Erklärung abgibt, spricht davon, dass er und Hartl die E-Mail doch nur in Kopie bekommen hätten, er als Oberbürgermeister derartige Mails „zu hunderten“ erhalte und dass darin „überhaupt nichts dramatisierend“ gewesen sei.

Ohne Tretzels Zustimmung ging in der Kapitalgesellschaft nichts

Der Verteidigung ist es am Montag vor allem wichtig, den von der Staatsanwaltschaft vermuteten Zusammenhang zwischen Tretzels Jahn-Investitionen und der Bauvergabe zu zerstreuen. Mehrfach hakt Tretzel-Verteidiger Jörg Meyer deshalb bei Keller nach, um das Finanzierungssystem zu beschreiben, das offenbar immer weitgehend nach demselben Muster lief: Zunächst gab es Darlehensverträge, um kurzfristig frisches Geld für den Verein bereitzustellen, früher oder später seien dann Kapitalerhöhungen beschlossen worden, um diese Darlehen zurückzuzahlen und so das Fremd- in Eigenkapital umzuwandeln. Die konkreten Zeitpunkte könnten im Verlauf des Prozesses noch eine Rolle spielen.

Über die Kapitalerhöhungen selbst entschied am Ende immer die KGaA, wo Tretzel die überbordende Mehrheit inne hatte. „Wenn er nicht die Hand gehoben hätte, dann wäre dort gar nichts gegangen“, so Keller.

Kurze Zusammenfassung im Live-Video

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (11)

  • mkv

    |

    Wichtig und hier – vorläufig? – nicht berücksichtigt ist die Verteidigungsarbeit von:

    “Dr. Markus Birkenmaier stellt einen neuen Antrag zur rechtlichen Würdigung des Eröffnungsbeschlusses.”

    Einzelheiten im News-Blog der MZ, heute laufende Nr. 3, unmittelbar vor Beginn der Aussage Keller:
    https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs-nachrichten/der-wolbergs-prozess-im-newsblog-23476-art1697432.html

    Birkenmaiers Antrag hat Substanz. Er macht deutlich, dass:
    “Zeit und Ort der Tatbegehung weichen in Eröffnungsbeschluss und verlesener Anklage voneinander ab, genauso wie der Tatinhalt.”

    Damit rügt er mit guten Gründen, die Anklage erfülle die sog. Umgrenzungsfunktion nicht hinreichend.

    Ziel des Antrags ist:
    “Die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO, weil der in der Hauptverhandlung verlesene Anklagesatz keine ausreichende Konkretisierung der einzelnen Tatvorwürfe und Tatumstände enthalte, ist hingegen begründet.”
    2 StR 174/05

    Die Verteidigung zielt also ab auf einen Verfahrensfehler, der die Chance aufrecht erhält, dass der Prozess wegen Einschränkung der Verteidigung allein deswegen “kippt”. Mehr kann man als Verteidiger in diesem Zusammenhang nicht machen.

    —-

    Gut zu lesen, wer sich vertiefend einlesen will:

    In seine Urteil vom 28. April 2006 in dem Verfahren 2 StR 174/05 hat der Bundesgerichtshof eingehend zu den Anforderungen an die Anklageschrift gem. § 200 I StPO Stellung genommen und auf die Revision des Angeklagten das Landgerichtliche Urteil aufgehoben und das Verfahren an ein anderes Landgericht zurückverwiesen: …..
    https://sokolowski.org/strafrecht/bgh-zu-den-anforderungen-an-die-anklageschrift/125/

  • Stefan Aigner

    |

    @mkv

    Der Antrag wurde in der Berichterstattung nicht berücksichtigt, weil er nach kurzer Verhandlungspause als rechtlich unbegründet abgewiesen wurde.

  • ExRA

    |

    Zum wiederholtem Male, aber jedes Mal von Herzen: Danke für ihre Gerichtssaal-Reportagen, Herr Aigner! Finde ich super, wie Sie immer wieder auf den Punkt kommen!
    Freue mich auf jede Fortsetzung und bin so gespannt, was dann Schlegl sagt…

  • Norbert

    |

    -Ohne Tretzel gäbe es keinen Profifußball mehr-
    Dann schau ma mal wie es die nächsten paar Jahre weiter geht?

  • mkv

    |

    Über die Bedeutung der Dokumentation jedweder Anträge der Verteidigung – auch der StA.

    Die “Nichtberücksichtigung des Antrags” durch die @Redaktion und die fragliche Begleit-Musik ist ja jetzt in etwa dokumentiert und “geheilt”.

    Nur für den Fall, und deswegen hat der Verteidiger ja klugerweise den Antrag gestellt, dass nach eingelegter potentieller Revision der BGH den erwähnten Beschluss des Landgerichts für gesetzwidrig erachtet und in Konsequenz das noch zu ergehende Urteil ggf. einkassiert. Gerade auf diesen Aspekt hin wird verteidigt.

    Also: Der Verteidiger hat diesen Antrag nicht gestellt, weil er glaubte oder gar überzeugt war, dass (schon) das Landgericht ihm folgen würde. Er setzt vielmehr darauf, dass der BGH die fragliche Thematik der Notwendigkiet einer ordentlichen Verlesung der Anklageschrift rechtlich anders (!) als bewertet als das LG. Dann wäre das erstinstanzliche Urteil rechtsfehlerhaft und könnte keinen Bestand haben.

    Dieses Prinzip zieht sich durch jeden Strafprozess, woraus die große Bedeutung der Antragstellung durch die Verteidigung mit der jeweiligen Handhabung durch das Gericht folgt. Aus diesem Grund hat der Verteidiger den Antrag auch nochmal wiederholt, die Ausführungen ergänzt und das Ganze protokollieren lassen, damit der BGH das Prozedere ggf. in der Akte nachlesen kann.

    Der Verteidiger hat damit einen ersten “Trumpf” im Blatt. Gewiss besser als keinen zu haben.

    Es bleibt abzuwarten, welcher der Verteidiger welche “Trümpfe” durch aktive Tätigkeit (Antragstellung) zieht. Der Antrag auf Nichtverwertung der telefonischen Mitschnitte wegen des dargelegten Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Eingriffs in die Privatspäre bezweckt das gleiche Ziel.

    Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass in den kommenden noch gut 60 Verhandlungstagen den Antragstellungen der Verteidigung – unabhängig davon, wie das Landgericht darüber erstinstanzlich entscheidet – stets große Bedeutung zukommt.

  • Annemarie Köhler

    |

    Vielen Dank für die Berichterstattung.

  • Lothgaßler

    |

    @mkv:
    Auch wenn andere das als Klugscheißerei kritisieren: Bitte weiter die fachliche Einschätzung abgeben.

    Der Zeuge Keller ist eine ganz kleine Nummer im Spiel. Keiner der Angeklagten wäre gut beraten gewesen ihn weitergehend als unbedingt notwendig in Hintergrundwissen einzuweihen. Er war ja auch keiner aus dem inneren Zirkel der Regensburger Hinterzimmer. Einem Zeugen Rothammer wäre da schon mehr zuzutrauen.
    Wie auch immer, die Geschäftsform KGaA deutet nicht auf Mäzenatentum hin, sondern auf Eigentum. Der “Mäzen” hat auf Entscheidungen eingewirkt (ohne ihn ging nichts) und er war sich seiner Rolle als Geldgeber sehr bewusst.
    Was zudem eine Rolle spielen muss, weil es nicht notwendig war aber eine Erwartungshaltung manifestierte: Die massive Präsenz der Lokalpolitiker in den Gremien des Jahn. Es war immer ein offenes Geheimnis, dass die Politiker die Stadt für den Jahn einspannen (z.B. Stadionneubau) und dazu jemand noch das Geld für den laufenden Betrieb der Profitruppe geben muss. Dazu konnte die Stadt nicht ihre städtischen Töchter einspannen, das wäre zu deutlich gewesen. Es gab mal einen Nerb (solange er Geld gab bzw. man das von ihm erwartete wohl gelitten) und dann gab es Tretzel. Alle anderen Finanziers wollten lieber Werbung schalten. Ungeklärt ist, ob und wieviel der Mäzen für den Verkauf seiner Anteile erhalten hat. Auch eine wilde Story: man erinnere sich an einen Investor Philipp Schober, der eher einem Strohmann glich. Zuvor kaufte der von Tretzel, dann verkaufte er wieder an Tretzel und dann verkaufte Tretzel (der Mäzen) an den Jahn zu einem “marktgerechten Preis” (wie der Zeuge Keller aussagte). Ich habe keine Ahnung, was ein 3./2.-Liga-Club ohne Eigentum am Stadion marktgerecht wert sein kann. Wieviel “Mäzenatentum” versteckt sich hier, oder war das sogar finanziell ein gutes Geschäft?
    Die Stadt bzw. die Politiker hatten sich in eine Zwangslage manövriert, nachdem der Stadionneubau beschlossen war: Von jetzt an musste der Erfolg dess SSV Jahn her. Der Denkzettel sollte eigentlich sitzen!

  • Joachim Datko

    |

    Ich würde mich freuen, wenn der Jahn als Profiverein das Zeitliche segnen würde!

    Zu Norbert 21:12 – “-Ohne Tretzel gäbe es keinen Profifußball mehr-
    Dann schau ma mal wie es die nächsten paar Jahre weiter geht?”

    Soweit ich mich erinnern kann, hat der Jahn meist tiefrote Zahlen geschrieben.

    Schon beim Oberbürgermeister Schlichtinger ( SPD, OB von 1959 bis 1978 ) hat der Jahn die Hand aufgehalten. Aus dem Gedächtnis: Schlichtinger hat einmal geantwortet, er sei bereit privat einen Tausender springen zu lassen, wenn sich 99 weitere Spender finden. 100.000 DM waren viel Geld.

  • Brenner

    |

    @ Lothgassler:

    “Ungeklärt ist, ob und wieviel der Mäzen für den Verkauf seiner Anteile erhalten hat.”

    Ca. 3 Mio €. Das können Sie im Geschäftsbericht 2016 der BTT Bauteam Tretzel GmbH nachlesen. Lt. diesen Zahlen betrug der “Verlust” aus der Beteiligung ca. 5 Mio €.

    Gutes Geschäft sieht anders aus. Zumindest auf den ersten Blick. Der zweite Blick wird grade vor dem LG verhandelt.

  • Lothgaßler

    |

    @Brenner:
    Interessant, aber ich dachte an den letzten Verkauf.
    Investor Schober hat im Oktober 2017 an Tretzel zurück verkauft. Die Zahlen von Ihnen waren dann wohl der Verkauf von Tretzel an Schober.
    Mich hätte die Summe interessiert, die der SSV an Tretzel bezahlt hat, als der die Anteile an den SSV Jahn verkaufte.

  • Giesinger

    |

    Lothgaßler, ich finde es auch klasse, dieses Zusammenspiel von Stefan Aigners/Martin Oswalds Berichterstattung und der anschließenden Aufbereitung durch den hochgeschätzten, werten Herrn mkv. Ich wüßte gar nicht, daß werter Herr mkv mal als “Klugscheißer” bezeichnet worden wäre. Als “Marathon-Sozen-Link-Setzer” vielleicht, da würde ich zustimmen!

    Regensburg-Digital wünsche ich als Nebeneffekt dieses Prozesses einen noch größeren Bekanntheitsgrad. Gerade bei den älteren Semestern (so ab ca. 60) stelle ich oft fest, daß regensburg-digital oft völlig unbekannt ist. Die leben halt auch noch im analogen Zeitalter, so wie ich, eigentlich.

Kommentare sind deaktiviert

drin