„Im Übrigen besteht ein Interesse der Öffentlichkeit daran, über personelle Entwicklungen im Bereich Wirtschaft, insbesondere über den zunehmenden Einsatz von Teilzeitkräften und über den Trend zur Reduzierung von Vollzeitarbeitsstellen anhand konkreter Beispiele informiert zu werden.”
So lautet das abschließende Fazit in der Urteilsbegründung des Landgerichts Regensburg, das unserer Redaktion im Rechtsstreit mit dem Möbelkonzern XXXLutz Anfang März in allen Punkten recht gegeben hat.
Via Abmahnung wollte uns die Hiendl Passau Möbelhandels GmbH folgenden Satz untersagen:
„Im Verkauf bei XXXL Hiendl Passau wurde die Quote der Vollzeitbeschäftigten auf unter 30 Prozent reduziert.”Bei dieser Aussage handelt es sich um eine unbestreitbare Tatsache. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des entsprechenden Artikels waren bei der Lutz-Tochter „PA-Vertriebs GmbH & Co KG”, die im Wesentlichen für den Verkauf in Passau zuständig ist, lediglich 50 von 168 Angestellten in Vollzeit beschäftigt – unter 30 Prozent.