Das Bündnis „Pro Stadtpass“ darf vor dem Jobcenter der Stadt Regensburg keine Unterschriften sammeln. Man sein nicht zuständig, heißt es von der Stadt. Das Gebäude befinde sich auf Privatgelände im Gewerbepark. Die Geschäftsführung der Gewerbepark GmbH wiederum genehmigt „grundsätzlich“ keine solchen Veranstaltungen. Juristisch ist die Sache allerdings nicht so einfach. Schließlich geht es um ein Grundrecht.
Flüchtlinge, Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung oder Wohngeld – für sie ist er gedacht: der Stadtpass. Zehn Euro im Monat soll er kosten und neben einem Busticket 50 Prozent Ermäßigung für städtische Einrichtungen mit sich bringen. Seit Ende Januar werden Unterschriften für ein entsprechendes Bürgerbegehren gesammelt. Doch just dort, wo ein Großteil der Betroffenen zu erreichen wäre, wird das untersagt: beim Jobcenter der Stadt Regensburg. Die kuriose Begründung, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken: Die öffentliche städtische Einrichtung, zuständig für tausende Hartz IV-Empfänger in Regensburg, befinde sich auf Privatgelände.
Ordnungsamt „nicht zuständig“
„Beim Informationsgespräch mit dem Ordnungsamt wurde uns mitgeteilt, dass die Stadt für eine Genehmigung nicht zuständig sei“, sagt Bettina Moser. Sie ist Mitglied der „Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union“ (FAU), die zum Bündnis Pro Stadtpass gehört und wollte in dieser Eigenschaft einen Infostand auf dem Vorplatz des Jobcenters anmelden. Doch das ging nicht.
Der Gewerbepark Regensburg, wo sich das Jobcenter eingemietet hat, sei nämlich Privatgrund und entsprechend müsse man bei der dortigen Geschäftsführung nachfragen, so die Auskunft des Ordnungsamtes. Und dort, bei der Geschäftsführung, sei man, „nach langwierigen Gesprächen“, abgeblitzt, so Moser weiter.
Gewerbepark „genehmigt grundsätzlich nichts“
Roland Seehofer, Geschäftsführer des Gewerbeparks, bestätigt gegenüber unserer Redaktion, dass es eine entsprechende Anfrage der FAU gegeben und dass man diese abgelehnt habe. Man genehmige so etwas, also Unterschriftensammlungen, Demonstrationen oder ähnliche politische Veranstaltungen, grundsätzlich nicht. Weder vor dem Jobcenter, noch sonstwo. „Das bedeutet nicht, dass wir etwas gegen dieses politische Anliegen haben“, sagt er. Aber wenn man einmal etwas erlaube, könnten sich andere darauf berufen. Und wer solle dann entscheiden, ob man nun etwas zulasse oder nicht.
Eine interessante Frage. Wie ist das mit dem Versammlungsrecht auf Privatgelände?
Ist der Gewerbepark ein „allgemeines öffentlich zugängliches Kommunikationsforum“
Damit hat sich bereits das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Es ging um das Verteilen von Flugblättern im Rahmen einer Demonstration auf dem Frankfurter Flughafen. Damals, 2011, wurde in der sogenannten „Fraport-Entscheidung“ festgestellt, dass Versammlungen auf privatem Gelände nur genehmigt werden müssen, wenn der Raum ein „allgemeines öffentlich zugängliches Kommunikationsforum“ sei.
Was ist nun der Gewerbepark, der in den 80er Jahren von dem Unternehmer Johann Vielberth im Stadtnorden Regensburgs errichtet wurde und der sich in Eigentum der „Gewerbepark Regensburg GmbH“ befindet?
Gastronomie, Geschäfte, Grünflächen
Auf einer Grundfläche von 220.000 Quadratmetern stehen dort 30 Gebäudekomplexe. Dort gibt es Geschäfte, Büros, Gastronomie, Arztpraxen, Bildungseinrichtungen, Betriebe und eben auch das Jobcenter der Stadt Regensburg. Täglich halten sich, laut Angaben der Gewerbepark GmbH, dort, neben den rund 5.000 Beschäftigten, etwa 15.5000 Besucher auf. Es gibt Parkplätze und Verkehrsflächen, Bänke zum Verweilen, eingebettet auf 60.000 Quadratmeter großen Grün- und Wasserflächen.
Ist dieses Gelände also ein „öffentliches Kommunikationsforum“?
„Wunsch nach Wohlfühlatmosphäre“ darf Grundrechte nicht einschränken
In der Urteilsbegründung heißt unter anderem: Ein Verbot zum Verteilen von Flugblättern könne nicht auf den „Wunsch gestützt werden, eine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt. Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf.“
Beim Frankfurter Flughafen handelt es sich um ein Unternehmen, dass sich überwiegend in öffentlicher Hand befindet. Insofern ist die erwähnte Fraport-Entscheidung nicht einfach so auf den Gewerbepark Regensburg umzusetzen.
Die Verfassungsrichter ließen in ihrer Entscheidung 2011 auch offen, ob in voll privatisierten Straßenzügen oder rein privaten Einkaufszentren das Recht auf Versammlungen und Demonstrationen eingeräumt werden muss. Ausgeschlossen haben sie es allerdings nicht.
Sein Auftritt bei der Verhandlung gegen Vagantenbischof Richard Williamson hat Folgen: Der passionierte Judenhasser Gerd Walther muss für sechs Monate ins Gefängnis. Die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg wurde vom OLG Nürnberg verworfen.
Der taktische Koalitionsbruch zeigt: Während die CSU gemeinsam mit mal mehr, mal weniger offensichtlich freundschaftlich verbundenen Medien ihren Kompetenzwahlkampf für Christian Schlegl führt, setzt das „Team Wolbergs“ weiter darauf, dass ihre Sympathiekampagne mit netten Fotos und angeblich „völlig unabhängig gegründeten“ Initiativen („Künstler für Wolbergs“, „Migranten für Wolbergs“, „Arbeitnehmer für Wolbergs“) verfängt.
Man wolle eine „stabile Mehrheit ohne SPD“. Unter dieser Überschrift verkünden Franz Rieger und OB-Kandidat Christian Schlegl am Freitagabend den Bruch der großen Koalition. Auch nach der Wahl wolle man einen anderen Partner. Seinen SPD-Konkurrenten Joachim Wolbergs bezichtigt Schlegl der Lüge. Wolbergs indes weist das zurück, spricht seinerseits von einer „glatten Lüge“ Schlegls und erklärt: „Die haben panische Angst vor der Wahlniederlage“.
Nach mehr als vier Jahren hat die Staatsanwaltschaft München I das Strafverfahren gegen den Passauer Journalisten Hubert Denk eingestellt. Vom Labormilliardär Dr. Bernd Schottdorf wird Denk weiterhin mit Zivilklagen verfolgt.
Er kam 2009 als Nachrücker in den Stadtrat, ist dort mit 31 Jahren der jüngste und nun gleich Oberbürgermeisterkandidat: der Grundschullehrer Benedikt Suttner (ÖDP). Im Stadtrat fiel die ÖDP in den letzten Jahren vor allem durch ihre Gegnerschaft zu fast allen Großprjekten auf. Im Zuge der Debatte um den BVP-NSDAP-CSU-Politiker Hans Herrmann hat sie zuletzt eines ihrer Zugpferde, Eberhard Dünninger, an die CSB verloren. Wie will Suttner mit seiner Partei bei dieser Wahl punkten? Wir haben ihn gefragt.
Image verbessern durch Fotos mit Kindern: Dieses Motto im Regensburger Kommunalwahlkampf hat heute seinen vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Die neue Wahlkampfzeitung von Joachim Wolbergs ist in den Briefkästen gelandet.
Bei dem einen befindet man sich auf der Suche nach den Tassen im Schrank, der andere ist ganz und gar farblos und eine dritte plaudert munter sinnfrei vor sich hin. Es ist nur schwer festzustellen, ob sich Kandidaten im Vorfeld der Kommunalwahl bewusst lächerlich machen, um – wie man so schön sagt – viral im Netz verbreitet zu werden oder ob sie das, was sie da sagen und tun tatsächlich ernst meinen. Wir verleihen Preise.
Am Dienstag traten die ersten Beschäftigten in der bayerischen Druckindustrie in den Arbeitskampf. Mit dabei sind unter anderem Angestellte von Pustet in Regensburg.
Nach wie vor läuft er: der Diskussionsprozess darüber, ob ein Nazi-Bürgermeister Schulpate, Ehrenbürger und Namensstifter eines Parks in Regensburg sein soll. Man müsse Hans Herrmann differenziert sehen und auch seine Verdienste in der Nachkriegszeit beachten, sagen die Verteidiger des BVP-NSDAP-CSU-Politikers. Recherchen von Regensburg Digital belegen nun: Als CSU-Oberbürgermeister hat Herrmann auch im Nachkriegs-Regensburg mehr als genug Schaden angerichtet.
Er ist bislang der Kandidat mit den wenigsten Wahlplakaten und den wenigsten Fotos in der Mittelbayerischen Zeitung, darf sich aber dafür auf die Fahnen schreiben, die meisten (verbalen) Watschen im Stadtrat eingefangen zu haben („Wendehalskommunist“, „rote Socke“, „gnadenloser Demagoge“ etc.) und häufiger Auslöser von Wutanfällen des Bürgermeister-Trios zu sein: Richard Spieß. Seit 2004 ist der selbständige Handwerker bei der Linken (damals noch WASG) und kandidiert nun zum zweiten Mal als Oberbürgermeister-Kandidat. Im Interview erzählt er uns, warum in Verwaltungsvorlagen Schaidingers Wunschzahlen stehen, wohin ihn sich manche Medien wünschen und wie er den überhitzten Immobilienmarkt in den Griff bekommen möchte.
Krankenhaus-Regensburg ist fest in katholischer Hand. Anlässlich der Debatte um die Pille danach fordert OB-Kandidat Horst Meierhofer jetzt einen 24-Stunden-Anlaufpunkt, „wo Frauen nicht wie Täterinnen behandelt werden“. Vor allem mit der Schließung des Evangelischen Krankenhauses bestehe jetzt Handlungsbedarf.
Im KollegInnengespräch mit Radio Z Nürnberg geht es dieses mal um die Zustände in der Forensik in Taufkirchen. Stefan Aigner im Gespräch mit Helen Vierkötter.
Fünf Jahre lang war Rainer Barbey als Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Universität Regensburg beschäftigt. Weil seine Stelle befristet war, soll er jetzt gehen. Der Fall erinnert an die rechtsfehlerhafte Beschäftigung von Studiengangskoordinatoren, bei der kürzlich das Wissenschaftsministerium eingegriffen hat. Die Uni hat offenbar einen ganz eigenen Wissenschaftsbegriff.
Die hohen Fixierungszahlen in Taufkirchen sind dem Sozialministerium offenbar derart unangenehm, dass es bestreitet, etwas davon gewusst zu haben. Eine E-Mail an unsere Redaktion beweist: Das ist gelogen.
Warum wird gegen manche Teilnehmer der NPD-Sitzblockade ermittelt und gegen andere nicht? Der ehemalige FDP-Kreisvorsitzende Michael Feil spricht von „Willkür“. Bemerkenswert dabei: Gegen ihn wird nicht ermittelt, gegen den Demonstranten, der neben ihm saß, schon. Der Landtagsabegeordnete Jürgen Mistol hat sich mit einer Anfrage an die Staatsregierung gewandt.
Bei der letzten Kommunalwahl war er der glückliche Dritte: Mit fast 13 Prozent als Oberbürgermeisterkandidat schaffte Ludwig Artinger einen Achtungserfolg. Die ehemals nur durch Guerilla-Stadtrat Günther Riepl vertretenen Freien Wähler sind derzeit drittstärkste Fraktion und nach anfänglichen Kappeleien kommen sich Artinger und CSU-Fraktionschef Christian Schlegl immer näher. Wofür der Amtsrichter allerdings thematisch steht, ist manchmal schwer zu greifen. Über ein paar Punkte haben wir mit ihm gesprochen.
Nach der Eskalation bei der Auflösung einer NPD-Blockade im September in Regensburg setzt die damals scharf kritisierte Polizeiführung nun auf eine harte Linie. Seit wenigen Tagen laufen gegen bis zu 20 Personen, die an der friedlichen Sitzblockade teilgenommen haben sollen, Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Nötigung. Der Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl rät den Betroffenen, sich „zu einer breiten Phalanx zusammenzuschließen und die Sache durchzufechten“.
Wie kann es sein, dass ein Schwarzfahrer, der dem Kontrolleur einen Faustschlag versetzt elf Jahre in der Psychiatrie verschwindet? Wie kann es sein, dass eine Regensburgerin statt sechs Monaten Haft wegen Körperverletzung mittlerweile über sechs Jahre in der Forensik eingesperrt ist – ohne Aussicht auf Entlassung. Und wie kann es sein, dass das nichts Ungewöhnliches ist, sondern völlig rechtens zu sein scheint? Drei Juristen waren sich am Montagabend einig: Das Unterbringungsrecht muss dringend reformiert werden.