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Nach einer zweiten Obduktion von Daniel S. kann ein Tod durch Ersticken bislang nicht ausgeschlossen werden. Die erste Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft kann in dieser Gewssheit so jedenfalls nicht stehenbleiben.

Als die Staatsanwaltschaft Regensburg nach dem Polizeieinsatz vom 20. März und dem Tod eines 31-jährigen Mannes zunächst eine und wenig später eine weitere Pressemitteilung verschickte, las sich das Ganze so: Daniel S. hatte laut deser Darstellung im Vorfeld mutmaßlich einen anderen mit einer Eisenstange am Kopf verletzt, anschließend wehrte er sich heftig gegen die Festnahme, verletzte einen Polizisten, wurde, während er an den Füßen gefesselt wurde, plötzlich bewusstlos und habe “letztlich aufgehört zu atmen”.

Nach der Obduktion blieb die Todesursache unbekannt. In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft war von Fesselungsspuren die Rede und davon, dass ein Tod “infolge unmittelbaren Erstickens” ausgeschlossen werden könne. Erst später relativierte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher diese pauschale Aussage und sprach gegenüber unserer Redaktion davon, dass es keine Anhaltspunkte „für ein Ersticken durch todesursächliche Gewalteinwirkung gegen den Hals“ gebe. Ein deutlicher Unterschied.

Und trotz dieser Korrektur kann ein Großteil der anfänglichen Version mittlerweile so nicht mehr stehenbleiben.

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