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Tag 10 im Wolbergs-Prozess

Der Chef-Ermittler im Zeugenstand

Zweieinhalb Stunden nahmen Verteidigung und Gericht am Dienstag den leitenden Kriminalbeamten bei den Ermittlungen zum Korruptionsprozess ins Verhör. Der sprach von sehr schwierigen Ermittlungen und gehemmtem Aussageverhalten bei zahlreichen Zeugen. Die Ermittlungs- und Vernehmungsmethoden von B. konnte die Verteidigung nicht wirklich in ein schlechtes Licht rücken, doch auf den ersten Blick wirkt die Beweislage beim isoliert betrachteten Komplex SSV Jahn eher dünn.

Am Dienstag traf Joachim Wolbergs im Gericht auf den Mann, dessen Ermittlungsmethoden er immer wieder scharf kritisiert hatte. Foto: Oswald

„Unverschämt!“ Es dauert keine zehn Minuten, ehe Joachim Wolbergs zum ersten Mal seinen Unmut kundtut. Auch sein Strafverteidiger Peter Witting meldet sich mehrfach lautstark zu Wort und Richterin Elke Escher muss immer wieder dazu ermahnen, den Zeugen zunächst alles im Zusammenhang schildern zu lassen, bevor man zu Fragen und Erklärungen komme. Im Zeugenstand sitzt Bernhard B., 55, Kriminalhauptkommissar. Er ist Leiter der Ermittlungsgruppe bei der Regensburger Kripo, die die Vorwürfe zusammengetragen hat deretwegen Wolbergs und seine Mitangeklagten seit Ende September vor Gericht stehen. Und er ist der Mann, dem in der Vergangenheit – vor allem von Wolbergs und dessen Anwälten – immer wieder einseitige Ermittlungen vorgeworfen wurden.

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Ermittlungsarbeit von Anfang an “sehr schwierig”

Heute, Dienstag, soll B. nur zum Komplex SSV Jahn aussagen, schildert aber zunächst doch den Beginn der Ermittlungen, die im März 2016 mit einem Hinweis des SPD-Landesschatzmeisters Thomas Goger begannen. Bis zu den ersten Durchsuchungen im Juni 2016 war B. allein und übernahm dann die Leitung der eigens gegründeten Ermittlungsgruppe. Die Ermittlungsarbeit sei von Anfang an „sehr schwierig“ gewesen. Man sei auf „geschlossene, empfindsame Kreise“ gestoßen, „die sich nicht gern in die Karten schauen lassen“. Ein Großteil der Zeugen sei den Ermittlern „zurückhaltend, ablehnend“ und teilweise „feindselig“ begegnet. B. spricht von „gehemmtem Aussageverhalten“ und „großen Erinnerungslücken“, die selbst in Bezug auf „herausragende Ereignisse“ da gewesen seien.

Insbesondere bei der Regensburger Stadtverwaltung sei es schwierig gewesen. Ein Amtsleiter habe sinngemäß zu ihm gesagt: „Sie glauben doch nicht, dass jemand aussagt, so lange der Wolbergs da oben sitzt.“ Später, nach der vorläufigen Amtsenthebung des Oberbürgermeisters, habe derselbe Amtsleiter mit Blick auf seine Aussagen gemeint: „Wenn er wieder kommt, werde ich im Keller sitzen und Akten abstauben.“ Im Rahmen einer Besprechung mit städtischen Führungskräften habe Wolbergs davon gesprochen, dass er die Zeugenaussagen kenne und sich „mehr Loyalität“ wünsche. Er sei da falsch verstanden worden, habe der Oberbürgermeister gesagt, als ihn ein Amtsleiter darauf ansprach.

“Gesteuerte Aktion” gegen die Staatsanwaltschaft

Während Bernhard B. redet fällt es sowohl Wolbergs als auch seinen beiden Verteidigern sichtlich schwer, sich zurückzuhalten. Als B. von der verzögerten und verweigerten Herausgabe von Akten durch die Stadtverwaltung spricht, gehen Peter Witting und Jutta Niggemeyer-Müller dazwischen. Wann denn das gewesen sein soll, will Witting wissen. Der Zeuge solle mit seinen Wertungen aufhören, fordert Niggemeyer-Müller und Richterin Escher bittet, B. doch zunächst mal reden zu lassen.

Der berichtet weiter, dass auch das Regensburger Wochenblatt die Ermittlungen behindert habe, durch verzerrende Berichterstattung über die angeblich schlimme Atmosphäre bei Zeugenvernehmungen, durch die Veröffentlichung von Auszügen aus Ermittlungsakten. Es habe eine „enge Zusammenarbeit“ zwischen Wolbergs, Wochenblatt-Redaktionsleiter Christian Eckl und Herausgeber Herbert Zelzer gegeben.

Wieder geht Witting dazwischen: „Es ist wohl ein Anliegen von Herrn B., hier Stimmung zu verbreiten.“ Wieder bittet Escher um Mäßigung und ermahnt nun auch B., bei den reinen Fakten zu bleiben. Der lässt es sich aber nicht nehmen, noch einmal aufs Wochenblatt zurückzukommen und von einer „gesteuerten Aktion gegen die Staatsanwaltschaft“ zu berichten (mehr dazu in diesem Bericht).

“Peinliche Fehler” bei der Telefonüberwachung

Der Kriminalhauptkommissar räumt aber auch mehrere Fehler ein. In der Datenauswertung sei ihm ein solcher unterlaufen. Die meisten aber gebe es bei der Telefonüberwachung – aufgezeichnete und zu spät gelöschte Verteidigergespräche und solche aus dem Kernbereich des persönlichen Lebens. „Da gibt es nichts schönzureden“, sagt B. „Das sind peinliche Fehler.“ Gleichzeitig betont der Ermittler aber auch, dass er solche Gespräche nie auf den Tisch bekommen habe. Hier seien andere Sachbearbeiter zuständig gewesen. Diese hätten die Gespräche auch als „nicht tatrelevant“ eingestuft und entsprechend einsortiert, aber das Löschen vergessen. Er habe diese Daten „nie zu Gesicht bekommen“, sondern nur Tatrelevantes.

Ebenfalls räumt B. eine fehlerhafte und sinnentstellte Berichterstattung eines Telefonats zwischen Wolbergs und dem Bauträger Volker Tretzel ein. Es geht um ein Gespräch über die mögliche Bebauung einer Fläche am Roten-Brach-Weg und eine Zusage Tretzels zur Unterstützung von Wolbergs. Die Kripo habe das zunächst als finanzielle Unterstützung – es ging um 200.000 Euro – eingeordnet, tatsächlich habe es sich aber um Unterstützung beim Vorgehen gegen verunglimpfende Berichterstattung gedreht.

Die Ermittlungsergebnisse zum SSV Jahn stützen sich – das stellt sich im weiteren Verlauf von B.s Aussage heraus – im Wesentlichen auf die Aussage von CSU-Stadtrat Christian Schlegl. Zur Erinnerung: Bei dem Tatkomplex geht es um die Frage, ob Tretzel zwei Kapitalerhöhungen bei dem Fußballverein in den Jahren 2014 und 2015 (insgesamt 2,8 Millionen Euro) vornahm, um anschließend den Zuschlag bei der Vergabe des Areals auf der früheren Nibelungenkaserne zu erhalten.

Man stützt sich vor allem auf Schlegl

Eine direkte Aussage von Wolbergs, die diesen Zusammenhang belegt, gebe es nicht, räumt B. ein. Es gibt jenes Gespräch am Rande einer Aufsichtsratssitzung beim SSV Jahn, bei dem – laut Schlegl – Hartl zu ihm gesagt habe: „Der Tretzel muss das Grundstück bekommen, weil der Jahn Geld braucht.“ CSU-Fraktionschef Hermann Vanino habe bestätigt, dass Schlegl ihm von diesem Gespräch berichtet habe und verbunden mit Telefonaten – vor allem zwischen Tretzel und Hartl – habe man diesen Zusammenhang hergestellt. Den Verdacht hätten auch frühere Mails von Tretzel genährt, in denen er ausdrücklich betont, dass der Jahn für ihn von rein geschäftlichem Interesse sei und er sich davon verspreche, eine „wohlwollende Beurteilung unserer Bauabsichten (…) im Stadtrat zu fördern“.

Nach kurzer Befragung von der Richterinnenbank nehmen dann die Verteidiger den Kripobeamten über zwei Stunden in die Zange. Warum er bei Schlegl nicht nachgefragt habe, was es denn heißen sollte, dass ein Zusammenhang zwischen Tretzels Jahn-Förderung und Grundstücksvergaben „unausgesprochen im Raum“ gestanden sei? „Sie dürfen glauben, dass wir gefragt haben, aber da nichts zurückgekommen ist, wurde auch nichts protokolliert“, gibt B. zurück. Ohnehin würden die Protokolle immer mit den Vernommenen abgestimmt, die diese ja auch anschließend unterschreiben müssten. Die meisten der Zeugen seien auch mit Rechtsbeistand erschienen.

170 Zeugen, 300 Vernehmungen, eine Beschwerde

„Gab es nicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen ihrer Art der Protokollführung?“, fragt Witting weiter. „Ja, eine“, gibt B. zurück, „bei 170 Zeugen und rund 300 Vernehmungen.“ Er wisse schon, dass er und seine Kollegen von der Verteidigung als „Inquisitoren“ dargestellt worden seien, deren Vernehmungen einige Sekretärinnen „schreiend und traumatisiert“ zurückgelassen hätten. „Aber das stimmt nicht.“ Immer wieder hakt Witting nach, will Details zu B.s Vernehmungen wissen und versucht, mal laut, mal leise, mal ernst, mal sarkastisch (vermeintliche) Widersprüche bei B.s Aussage aufzudecken. Das gelingt nicht wirklich. Schließlich gibt er das Wort an die Tretzel-Verteidiger ab.

Florian Ufer will wissen, warum längere Diskussionen bei Zeugenvernehmungen nicht komplett protokolliert wurden, sondern nur sinngemäße Zusammenfassungen. „Dann hätten die Ermittlungen zwei Jahre gedauert“, gibt B. zurück. „Die Gespräche hätten nicht länger gedauert. Daran kann es also nicht liegen“, erwidert Ufer. Auch er versucht, den Vernehmungsstil B.s genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie viele Beschwerden gegen ihn es denn allgemein in den letzten zehn Jahren gegeben habe? Ein eingestelltes Strafverfahren nach einer Hausdurchsuchung, antwortet B..

Waren die Kapitalerhöhungen ein Vorteil oder nicht?

Ob er denn wisse, dass die Kapitalerhöhungen für den Jahn gar kein Vorteil gewesen seien, fragt Ufer. Schließlich seien davon Tretzel-Darlehen zurückgezahlt worden.

Zur Erläuterung: Der Kreislauf bei Geldzuschüssen durch Tretzel war laut Schilderung mehrerer Zeugen im Wesentlichen immer derselbe. Zunächst gab es Darlehen, dann – bei anstehenden Lizenzvergaben durch den DFB – wurden diese Darlehen in Kapitalerhöhungen umgewandelt, um die Liquidität kurzfristig zu erhöhen und anschließend wurden die Darlehen aus den Kapitalerhöhungen zurückgezahlt. Kein Vorteil für den Jahn also, argumentiert die Verteidigung, und schon gar nicht für Wolbergs, der dazu gar kein Stimmrecht gehabt hätte.

„Die Darlehensrückzahlungen war nicht so relevant. Das war nicht Fokus unserer Ermittlungen“, so B. Fokus seien die Kapitalerhöhungen gewesen. Darin hätten die Ermittler den Vorteil gesehen. „Ihre Aufgabe ist es, Tatsachen zu ermitteln und nicht zu bewerten“, erwidert Ufer. Die Rückzahlungen seien Entlastendes gewesen, dass bei den Ermittlungen hätte berücksichtigt werden müssen. „Ich werde immer bewerten müssen, ob ich weitere Ermittlungsschritte mache und die sah ich hier nicht angezeigt.“ Dasselbe erwidert B. auch auf ähnliche Fragen von Markus Birkenmaier, Strafverteidiger von Franz W..

Witting kritisiert voreingenommene Ermittlungen

So geht das munter weiter. Immer wieder geht es um B.s Vernehmungsstil und Protokollführung. Niggemeyer-Müller berichtet von einer geplanten Vernehmung von Joachim Wolbergs, die man deswegen abgebrochen habe. Wolbergs habe nicht zusammenhängend aussagen können und B. habe bereits beim ersten Satz falsch protokolliert. So sei das nicht gewesen, antwortet B. einmal. „Ich erinnere mich nicht“, auf einen weiteren Einwand Niggemeyer-Müllers.

„Lächerlich“, kommentiert Peter Witting diese Antworten. Die Ermittlungen seien voreingenommen geführt und Entlastendes nicht berücksichtigt worden. Das zeige allein schon B.s achtseitiger Abschlussbericht zum Komplex SSV Jahn, der im Wesentlichen Wertungen, aber kaum Tatsachen enthalte. Es gebe Wertungen, die er in den Raum stelle, räumt B. ein. Aber er habe eben Anhaltspunkte dafür. Unter anderem Schlegls Aussage und Tretzels Mail, die dessen Motivation zeige.

Um 11.35 Uhr ist die Vernehmung beendet und einerseits bleibt der Eindruck, dass es den Verteidigern nicht gelungen ist, B.s Ermittlungsmethoden grundsätzlich in ein schlechtes Licht zu rücken, andererseits aber auch, dass die Beweislage beim isoliert betrachteten Komplex SSV Jahn keineswegs erdrückend ist.

Strafanzeige gegen Schlegl

Die Tretzel-Verteidiger flankieren diesen Eindruck am Ende des zehnten Prozesstages mit der zweistündigen Verlesung eines umfangreichen Antrags, der ein Sachverständigengutachten fordert für den Fall, dass das Gericht nach wie vor eine Vorteilsannahme bzw. -gewährung mit Blick auf den SSV Jahn sehe. Sie sehen diesen Vorwurf als klar widerlegt an. Wolbergs habe gar keinen Vorteil gehabt, von der unterstellten Motivation Tretzels nicht gewusst und generell seien die Kapitalerhöhungen für den Jahn kein Vorteil gewesen, argumentieren sie unter anderem.

Gegen den Zeugen Christian Schlegl hat die Tretzel-Verteidigung Strafantrag wegen unleidlicher Falschaussage gestellt. Es geht um Schlegls Aussage bei seiner Vernehmung letzte Woche, bei der er behauptet hatte, dass die CSU vom Eigentümer des Immobilien Zentrum Regensburg, Thomas Dietlmeier, keine Spenden für den Wahlkampf erhalten habe.

Damit ist der Komplex SSV Jahn vorerst beendet. Ab Montag geht es um die Spenden Tretzels an den SPD-Ortsverein von Joachim Wolbergs. Bernhard B. wird noch mehrfach als Zeuge aussagen.

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Kommentare (18)

  • Ahnungsloser

    |

    Die Passage

    „Zur Erläuterung: Der Kreislauf bei Geldzuschüssen durch Tretzel war laut Schilderung mehrerer Zeugen im Wesentlichen immer derselbe. Zunächst gab es Darlehen, dann – bei anstehenden Lizenzvergaben durch den DFB – wurden diese Darlehen in Kapitalerhöhungen umgewandelt, um die Liquidität kurzfristig zu erhöhen und anschließend wurden die Darlehen aus den Kapitalerhöhungen zurückgezahlt. Kein Vorteil für den Jahn also, argumentiert die Verteidigung, und schon gar nicht für Wolbergs, der dazu gar kein Stimmrecht gehabt hätte.“

    Wirft eine Frage bei mir auf. Wenn ohne die Kapitalerhöhung nicht sicher gewesen wäre, dass der Jahn die notwendigen Lizenzen erhalten hätte oder sogar sicher nicht (war ja scheinbar immer fast insolvent), ist doch der Erhalt der Lizenz bereits ein Vorteil für den Jahn, oder? Ohne Lizenz, kein Ligabetrieb, keine Einnahmen etc. Daher wäre es auch immer im Sinn von Tretzel diese Lizenzen zu halten, da er sonst Millionen in einen Verein investiert hätte, der zwangsabgestiegen wäre …

  • Dieter

    |

    @Ahnungsloser

    Yep, bis jetzt hat fast jeder Zeuge Tretzel als Retter des Jahns zelebriert. Ohne ihn gäbe es keinen Profi-Fußball in Regensburg etc…

    Wenn’s dann um Vorteile für den Jahn geht, kommt ein Gutachten der Verteidigung das besagt, dass es keine Vorteile für den Verein gab.
    Alles klar.

  • mkv

    |

    Ist bereits die Sicherung der Lizenz ein “Vorteil” für den Jahn im Sinne von § 331 StGB:

    Ein Vorteil im Sinne von § 331 Abs. 1 StGB ist jede Leistung des Zuwendenden, welche den Amtsträger oder einen Dritten (Jahn) materiell oder immateriell in seiner wirtschaftlich, rechtlichen oder auch nur persönlichen Lage objektiv besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat.

    Vorteile können zum Beispiel Geld- und Sachwerte, Rabatte, Preisgelder in Verbindung mit wissenschaftlichen Ehrungen, Einladungen zu Veranstaltungen, Urlaubsreisen und Kongresse, die Überlassung eines Leihwagens usw. sein.

    Dieses sog. abstrakte Gefährdungsdelikt will den bloßen Anschein der Käuflichkeit verhindern.

    Es stellt bereits legale und rechtlich zulässige Handlungen unter Strafe, wenn (und nur wenn) diese in einem unerlaubten Zusammenhang mit Geldzuwendungen gebracht werden können.

    Der Nachweis im Zusammenhang mit dem Jahn erscheint bisher nicht erbracht, allein Schlegls Aussage, die sich im Grunde nur auf einen von Hartl daher geplauderten Satz bezieht, trägt insoweit nicht. Es ist nicht erfindlich, wieso allein durch den Hartl-Satz, unterstellt es gab ihn, der notwendige Zusammenhang hergestellt hätte werden können:
    Es fehlte an der Kausalität und über die Grundstücksvergabe etc. entschied bekanntlich der Stadtrat und nicht Wolbergs. Zumal die Verteidigung vortrug, das Vergabeverfahren sei rechtens gewesen und insoweit ein Gutachten vorlegte, worüber sicher noch zu verhandeln sein wird.

    Der Straftatbestand ist und bleibt wenig bis nicht durchschaubar.

    Im Zusammenhang mit der “kondaminierten” TKÜ, deren Verwertbarkeit komplexer ist als es das Gericht bisher darstellte, geht für mich der erste Verhandlungskomplex auch im Zusammenhang mit dem heute von der Verteidigung gestellten Hilfsbeweisantrag an die Angeklagten und deren Rechtsanwälte.

  • Teo

    |

    Interessant dazu könnte noch der Artikel aus Eichstätter Kurier vom 10.10.2018 sein.

    “Skandalöse Öffentlichkeitsarbeit”
    Wolbergs-Prozess:Päsident des SSV Jahn Regensburg kritisiert Methoden der Staatsanwaltschaft.
    (Foto Hans Rothammer )

    “Dass der Jahn am Abgrund stand *, geht auch auf die Korruptionsvorwürfe zurück und die katastrophale und skandalöse Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft”

    Wau, ganz schön frech der Rothammer !
    War er auch bei den Absprachen dabei ,wie man die Staatsanwalt nun gemeinsam
    unter Druck setzen will, um sich erstmal Respekt zu verschaffen.

    Ich pers. sehe derzeit keine Fehler der Staatsanw. , umsomehr wünsche ich mir ,dass
    weitere offene Punkte noch zur Anklage kommen.

    Aber so sind die halt, sie versuchen sich bis aufs letzte irgendwie durchzumogeln.
    Das Spiel dauert 90 Minuten und hier eben mind 120.
    Der Ball ist rund und aus EUR Scheinen mit Gold verziert.
    Eine Einsicht ist himmelweit entfernt.
    Sehr mutig die Burschen.

    ( *Anm: Stand der schon mal wo anders ohne Zuschuss?)

  • Giesinger

    |

    Textzitat:

    Insbesondere bei der Regensburger Stadtverwaltung sei es schwierig gewesen. Ein “Amtsleiter habe sinngemäß zu ihm gesagt: „Sie glauben doch nicht, dass jemand aussagt, so lange der Wolbergs da oben sitzt.“ Später, nach der vorläufigen Amtsenthebung des Oberbürgermeisters, habe derselbe Amtsleiter mit Blick auf seine Aussagen gemeint: „Wenn er wieder kommt, werde ich im Keller sitzen und Akten abstauben.“ Im Rahmen einer Besprechung mit städtischen Führungskräften habe Wolbergs davon gesprochen, dass er die Zeugenaussagen kenne und sich „mehr Loyalität“ wünsche.
    ————–

    Nicht nur absolut informativ, immer auch sehr unterhaltsam und mitunter zum gesunden Lachen anregend, dieses regensburg-digital!

  • Dolittle

    |

    Die “unleidliche” Falschaussage Schlegels hat mich am meisten amüsiert…

    Ansonsten stellt sich der unbefangene und in den rechtlichen Abgründen der Korruptionsdelikte unbewanderte Beobachter folgende Frage: Wie kann es sein, dass das Engagement Tretzels einerseits “kein Vorteil für den SSV Jahn” gewesen sein soll, weil alles zurückgezahlt worden sei. Andererseits Tretzel aber kontinuierlich und unwidersprochen herumgejammert hat, wie teuer ihm dieses Engagement zu stehen komme (“40% der Nettogewinne des BTT”) und wie notwendig deshalb eine Kompensation (Nibelungenareal) sei.

  • Ahnungsloser

    |

    @mkv und @dieter : danke

    @mkv: natürlich ist der Nachweis der Unrechtsvereinbarung sehr problematisch, da es kein Schriftstück hierzu gibt. Maßgeblich ist sicher die Aussage von Schlegl. Dabei darf man aber sicher auch nicht die eMail von Tretzel an Hartl und Wolbergs im CC vergessen:

    „Nebenbei darf ich anmerken, das ich seit 10 Jahren etwa 40% des Nettoeinkommens von BTT (Bauteam Tretzel, Anm., d. Red.) für den Jahn ausgebe. Dieses Engagement beruht nicht darauf, dass ich mich für Fußball interessiere, sondern auf Bitte der damaligen Stadtspitze, um einen Konkurs des Jahn zu verhindern. Mein Engagement heute ist eine Geste der Dankbarkeit für Regensburg und seine Bürger. Es wäre für die Stadt mehr als fatal, wenn den 55 Millionen Investition für das neue Stadion durch einen in Konkurs gegangenen Jahn Regensburg nicht so wie momentan genutzt werden könnten. Der Jahn ist schätzungsweise für die Hälfte der Regensburger wichtig bis sehr wichtig, während die Förderung irgendeines gemeinnützigen Zweckes zwar auch gut ist, aber kaum jemanden interessieren dürfte. Die vom Jahn zusätzlich benötigten 1 Million Euro jährlich sind in den nächsten Jahren mit WA1 und WA2 alleine nicht zu erwirtschaften.“

    Hier scheint es für Tretzel ganz offensichtlich einen Zusammenhang zwischen Jahn-Sponsoring und Bautätigkeit in Regensburg zu geben. Dies war auch Wolbergs bekannt (wenn man davon ausgeht, dass er die eMails liest). Natürlich ist das auch nur ein Indiz. Aber auch andere eMails aus der Ära Schaidinger scheinen auf ein System hinzudeuten (dazu https://www.regensburg-digital.de/brisante-tretzel-mails-maezen-fuer-den-jahn-taktgeber-fuer-die-politik/12102018/).
    Es ist natürlich unklar, wie das Gericht die Glaubwürdigkeit von Schlegl beurteilt.

    Zumindest scheinen auch die Anwälte hier nicht 100% sicher zu sein, da sie ansonsten sich nicht derart auf die Tatbestandsvoraussetzung des “Vorteils” stützen würden. Dennoch gebe ich Ihnen recht, dass eine Verurteilung bzgl. dieses Komplexes alles andere als sicher ist.

  • mkv

    |

    “Un(l)eidiges” – Kernbereich privater Lebensgestaltung.

    @DoBig, Ja, da machen sich in der Tat einige zu “Unleidigen”. Zum Beispiel, wenn eine Staatsanwältin quasi entschuldigend erklärt (MZBlog), man habe die TKÜ das erste Mal in der Art getätigt.

    So what?

    Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. Oktober 2011 – 2 BvR 236/08). Darin steht, wie der doppelte, zweistufige Schutz der Grundrechte (Artikel 10 als Abwehrrecht GEGEN den Staat) zu vollziehen ist. Ich finde es erschreckend (auch vor dem Hintergrund des neuerlichen PAG mit weiteren Eingriffsrechten wegen nur “drohender Gefahr”), wie seitens Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Freiheitsrechten der Bürger umgegangen wird.

    “Peinlich” als Eingeständnis des rechtsstaatlichen Versagens reicht insoweit nicht aus. Es liegen gravierende Verfassungsverletzungen vor, die zu unmittelbaren und mittelbaren (!) Verwertungsverboten führen müssen. Da gibt es keinen Spielraum für das Gericht, wenn man nicht den Rechtsstaat insoweit aushöhlen will. Der Beschluss des BVerfG (*) ist insoweit eindeutig.

    Soweit die Strafkammer sich insoweit nicht aufmacht, in allen Einzelheiten zu differenzieren, fände sich hier das erste Einfallstor für ggf. eine von der Verteidigung einzulegende Revision. Hier läge auch ein erster “Hebel” der Verteidigung für ein ggf. mildes Urteil (Deal?), um Wolbergs rechtzeitig vor (!) der OB-Wahl wieder in seine Rechte zu setzen.

    —-

    (*) Zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung

    Man lese die Randziffern 213 ff, 220 dieser Entscheidung
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/10/rs20111012_2bvr023608.html

    —–

    Uneidliches

    Zur Strafanzeige gegen Schlegl wegen des Verdachts einer falschen “uneidlichen Falschaussage”
    https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

    Meineid, bei Schlegl nicht einschlägig, da nicht vereidigt
    https://dejure.org/gesetze/StGB/154.html

  • Lothgaßler

    |

    @mkv:
    “…Es fehlte an der Kausalität und über die Grundstücksvergabe etc. entschied bekanntlich der Stadtrat und nicht Wolbergs. …”
    Da muss ich jetzt doch lachen! Formal stimmt das vielleicht (oder entscheiden Ausschüsse?), aber Entscheidungen werden beeinflusst oder vorab abgesprochen (durch Verwaltungsvorlagen und durch fraktionsinterne Vorgaben/Entscheidungen).
    Und gerade hier “Kausalität” zu fordern bedeutet, dass Korruption dann keine Korruption ist, wenn vermieden wird “Kausalität” nachweisbar zu machen. Nichts leichter als das: ich warte mit der Gegenleistung einfach ab, oder zeige mich an anderer Stelle großzügig. Gerade bei längerlaufenden “Geschäftsbeziehungen” ist eine Kausalität so leicht zu umschiffen. Der Stadtrat in seiner Gesamtheit muss dann die “weisse Weste” liefern.
    Der Fall zeigt aber, dass Grundstücksgeschäfte (u.a.) einer starken Transparenz unterliegen müssen. Die bemühten Geschäftsgeheimnisse der Interessenten sind Ausflüchte.

    Die Frage der Staatsanwaltschaft an Tretzel müsste lauten: Was wäre Ihr Investment wert gewesen, wenn der Jahn keine Lizenz bekommen hätte? Was wäre Ihr Investment wert gewesen, wenn das neue Stadion nicht gebaut worden wäre?
    Die Fragen an den OB bzw. an die Referenten der Stadt müsste lauten: Welchen finanziellen Schaden hätte die Stadt erlitten, wenn der Jahn keine Lizenz erhalten hätte? Die Stadt hatte massives Interesse das Betriebsdefizit des neuen Fußballtempels zu verringern, durch Ligabetrieb!
    Selbstverständlich hängt der Wert der Profifußball-KGaA davon ab, ob sie überhaupt eine Lizenz zur Teilnahme am Ligabetrieb erhält oder nicht. Ist diese Lizenz futsch, dann sind die Anteile wertlos. Liga 2 oder Liga 3 oder Amateurliga bringt deutliche Unterschiede bei Einnahmen (Ticket, Fernsehübertragung, Sponsoring) mit sich. Insofern hatte auch Tretzel massives Interesse daran, dass der Profifußballbetrieb weitergeht.

  • mkv

    |

    @Ahnungsloser

    Gut, dass Sie mit dem Zitat nochmals die Aktivitäten des Angeklagten Tretzel in Erinnerung bringen. Jenseits der bereits fraglichen Kenntnisnahme dieser Mail durch Wolbergs (bei seinem im OB-Büro absolut offen gehaltenen E-mail-Account), kann eine Unrechtsvereinbarung aber sicher nicht einseitig durch ein Schreiben “herbeigeführt” werden.

    Immer muss das “Gegenseitigkeitsverhältnis” nachgewiesen werden.

    Strafrecht, Besondere Teil, siehe im unteren Bereich von Seite 303
    books.google.de
    https://tinyurl.com/yabumuwk

  • mkv

    |

    @ Lothgaßler

    Sie haben in Vielem, was Sie schreiben, sicherlich recht. Hier aber geht es um die Regelhaftigkeit des Strafrechts und seiner Prozessordnung, um die Einhaltung der Verfassung mit ihren Freiheitsrechten, über die Sie, so mein Eindruck aus früheren Posts, schon mal leicht hinweg-sehen wollen. Damit wäre aber der Willkür Tor und Tür geöffnet.

    Die Väter/Mütter unseres Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 Geburtstag feiert, wussten gewiss, was sie taten – die Nazi-Zeit noch im Rücken. Und heute?

    Ich höre gerade im BR, dass Wolbergs neue Anklagen ins Haus stehen. Wo bleiben die Ermittlungsergebnisse der StA in der Causa Schaidinger, in der Causa Rieger?

  • Hartnäckig

    |

    mkv schreibt:
    Ich höre gerade im BR, dass Wolbergs neue Anklagen ins Haus stehen. Wo bleiben die Ermittlungsergebnisse der StA in der Causa Schaidinger, in der Causa Rieger?
    Die Frage wird einerseits zu Recht gestellt, zum anderen ist aber genau das der Punkt den mkv verteidigt: Die Unabhängigkeit der Gerichte. Dies gilt nicht nur für die Inhalte der jeweiligen Sache, sondern auch für die zeitliche Ansetzungen.
    Klar, darüber könnte man streiten, ob nicht ” angewiesen ” werden darf, dass der zeitlichen Reihenfolge nach zu entscheiden ist. Wäre dies der Fall, ist H. Schaidinger vor Wollbergs II zu behandeln.
    Aber nochmals: Auch das ist Unabhängigkeit der Gerichte !

  • mkv

    |

    Sie, @Hartnäckig, scheinen “Gerichte” mit der Staatsanwaltschaft als weisungsgebundene Anklagebehörde zu verwechseln, die an das sog. auch auf Artikel 3 GG zurückführende Legalitätsprinzip gebunden ist. Sein sollte. Die diesbezügliche Skepsis wächst, je länger sich in Sachen Schaidinger/Rieger nichts Erkennbares tut.

    Hier nochmal der LINK, schauen Sie doch bitte unter Ziffer 1 nach
    https://www.generalbundesanwalt.de/de/legal.php

  • Lothgaßler

    |

    @mkv:
    Ich habe es (sinngemäß) schon einmal geschrieben: Das Recht gehört nicht nur in die Hände der Juristen, es geht uns alle an.
    Eine schmale Grenze trennt uns von “politischer Landschaftspflege” und Zuständen wie in Italien (Mafia). Ob die Mütter (hoffentlich gab es einige) und Väter unserer Verfassung alle Unwägbarkeiten der heutigen Gegenwart und der Zukunft abschätzen konnten? Sicher nicht, deshalb ist eine Fortentwicklung der Rechts notwendig. Die Grauzonen zwischen Politik und Wirtschaft(s-Interessen) müssen klein gehalten werden, der Gschaftlhuberei (zum Wohle der Stadt und Anderer) muss Transparenz entgegen gesetzt werden. Ich bin nun jenseits der 50 und erkenne leider keine Entwicklung, die unsere Gesellschaft hier weiter gebracht hätte. Immer wieder kommen zweifelhafte Vorgänge ans Licht, und die können dann nicht aufgedeckt werden, weil die Handhabe fehlt.
    Ich will die Anklagebehörde hier mit Zähnen zum Zubeissen sehen. Gerade auf lokaler Ebene treffen die “Stakeholder” unmittelbar aufeinander und “Nebenabreden” sind schneller durch Augenzwinkern besiegelt als Sie “im Namen des Gesetzes” aussprechen können. Hier geht es nicht um “Privatsphären”.
    Ich gebe zu und stehe dazu: Mir erscheinen die Möglichkeiten der Strafverfolgung hier etwas zu sehr beschnitten und die Intransparenz zu sehr ohne Konsequenzen.

    Was die Verfolgung möglicher Straftaten durch Schaidinger und Schlegl betrifft: Mir gefällt das auch nicht! Wenn das nun auf Verjährung hinausläuft, oder zuerst Wolbergs durchexerziert und dann ggf. Schaidinger und Schlegl wg. vermeintlich geringerer Schuld weichgespült aus der Sache entlassen werden, dann stinkts gewaltig! Wir Bürger bleiben dann hilflos und mit offenem Mund zurück.

  • Alfred Meier

    |

    Zur Erinnerung: Auslöser der Ermittlungen gegen SPD-OB Wolbergs war die “dienstliche Erklärung” des SPD-Landesschatzmeisters Goger, die dieser in seiner Eigenschaft als Staatsanwalt seinem Generalstaatsanwalt in Bamberg vorlegte. Über den Generalstaatsanwalt in Nürnberg gelangte diese Erklärung, die einer Strafanzeige gleichkam, zur zuständigen Staatsanwaltschaft beim Landgericht Regensburg.

    Warum spielte diese dienstliche Erklärung bei der Zeugenaussage des “Chef-Ermittlers” keine Rolle? Sie war doch Anlass und Grundlage seiner Ermittlungen!

  • mirxweis

    |

    Kaum gewinnen die Anwälte ein bisschen Oberwasser, taucht in den Medien die 2te Anklage auf! BR, P&P,Donaukurier
    Die anderen Spezl’n werden dabei nur nebenbei oder gar nicht erwähnt.
    Alles irgendwie komisch…aber vielleicht sehe ich ja auch nur Gespenster

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