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Tag 58 im Wolbergs-Prozess

Letzte Worte: Wolbergs rechnet ab, Tretzel droht

Bei den letzten Worten der Angeklagten ist viel von politischer Einflussnahme und Drahtziehern im Hintergrund die Rede. Während Joachim Wolbergs die Gelegenheit auch zu einer Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft nutzt, kündigt Volker Tretzel straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Staatsanwaltschaft und Medien an. Gelegentlich muss Verteidiger Florian Ufer den Redefluss seines Mandanten etwas bremsen.

In ihren letzten Worten stellten sowohl Joachim Wolbergs als auch Volker Tretzel eine politisch motivierte Einflussnahme bei den Ermittlungen in den Raum.

Seit letztes Wort liest Joachim Wolbergs ab. Ausnahmsweise, wie er sagt. Er wolle damit vermeiden, dass er vielleicht zu emotional werde. Dass es wieder Schlagzeilen gebe, denen zufolge er der Würde des Amtes oder des Gerichts nicht gerecht werde. Oder dass es wieder heiße, er sei ausgeflippt oder habe sich im Ton vergriffen. Und während der suspendierte Oberbürgermeister – zum letzten Mal vor der Urteilsverkündung kommende Woche – noch einmal rund zwei Stunden seine Sicht der Dinge schildert, ist der Ton zwar tatsächlich durchweg ruhig, doch die Schärfe seiner Vorwürfe gegen Ermittler, Medien und politische Konkurrenten mindert das keineswegs.

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“Mein Staat schützt mich nicht mehr”

Die Ermittlungen gegen ihn seien „von Wahnsinn getrieben“ und „natürlich politisch gelenkt“ gewesen. Man habe dabei „Millionen versenkt“ und die Staatsanwaltschaft habe sich durch die Anwesenheit eines dritten Vertreters im Sitzungssaal der „Veruntreuung von Steuergeldern“ schuldig gemacht. Mehrere Medien hätten ihn von Anfang an vorverurteilt und ihre Grabenkämpfe auf dem Rücken der Beschuldigten ausgetragen. Christian Schlegl, seinem CSU-Mitbewerber bei der OB-Wahl 2014, schließlich sei für dessen Rache „jedes Mittel recht“ gewesen. Das sind nur einige Schlaglichter aus Wolbergs’ Vortrag, der phasenweise wie ein fünftes Plädoyer oder eine politische Rede wirkt.

Für ihn sei das Verfahren „die Hölle“ gewesen, sagt er gleich zu Beginn. „Jeder Tag war für mich furchtbar“, jede Schlagzeile, jeder Bericht. Aktuell gebe es da einen im Nachrichtenmagazin Spiegel, der ihn auf einem Foto „wie einen Mafia-Paten“ zeige. „Wer dieses Bild sieht, ist überzeugt, dass ich ein Verbrecher sein muss.“ Dem Gericht sei er zu Dank verpflichtet. „Ich habe größten Respekt vor Ihrer Arbeit“, so Wolbergs zur Vorsitzenden Richterin Elke Escher. Diese habe ihn normal behandelt, „wie einen Menschen, nicht wie einen Verbrecher“. Das sei er nach den Ermittlungen nicht mehr gewohnt gewesen. Teilweise habe er das Vertrauen in Staat und Rechtsstaat komplett verloren und das Gefühl gehabt: „Mein Staat schützt mich nicht mehr.“

Escher sei anständig mit den Zeugen umgegangen – im Gegensatz zu den Ermittlern, habe alle Verfahrensbeteiligten gut behandelt, viel Geduld mit ihm, aber auch der Staatsanwaltschaft trotz deren „Dreistigkeit“ aufgebracht und zusammen mit der Verteidigung jene Ermittlungsarbeit übernommen, die zuvor versäumt worden sei. Dabei habe Escher auch „jeden zusätzlichen Quatsch“, den die Staatsanwaltschaft gefordert habe, berücksichtigt, so Wolbergs. Entsprechend habe er – bereits vor dem Urteil, „das ich natürlich fürchte“ – den Eindruck, dass es der Kammer um Recht und Gerechtigkeit gehe. „Vor dieser Leistung ziehe ich meinen Hut.“

„Ich habe mich in keinem Punkt korrigieren müssen.“

Wolbergs dankt auch allen Verteidigern, insbesondere seinen, Peter Witting und Jutta Niggemeyer-Müller. Diese hätten sich nicht nur juristisch, sondern auch menschlich um ihn gekümmert und er habe bei allen Plädoyers sehr viel dazu gelernt. Unter anderem dass die Wissenschaft, die Juristerei, mit dem, worum es in einer Hauptverhandlung gehe, nicht viel zu tun habe. Aber er habe eben lernen müssen, dass es Strafrechtsprofessoren oder ehemaligen Richtern, die sich ungefragt zu seinem Fall geäußert hätten, darum gehe, „sich selber in Szene zu setzen“ und dass solche Leute das wohl nötig hätten.

Einen eher seltenen Dank gibt es auch für Journalisten, diejenigen, „die das Verfahren durchgängig verfolgt haben“. Andere kämen dagegen nur, „wenn Rabatz erwartet“ werde. Vor allem die SZ nimmt Wolbergs immer wieder ins Visier, doch auch andere bekommen im Verlauf seines letzten Wortes ihr Fett weg. Dem Dank an die Besucher folgt schließlich jener für die Mitangeklagten, für den Umgang miteinander. Das liege vielleicht daran, dass es „immer nur eine Geschichte und eine Wahrheit gab“. Diese Geschichte habe man nie umschreiben müssen, es habe keine Widersprüche untereinander gegeben. „Ich habe mich in keinem Punkt korrigieren müssen.“

Eine Lanze für Hans Schaidinger

Ohnehin habe er gleich zu Beginn über Fehler geredet, die er gemacht habe, sagt Wolbergs, ohne näher darauf einzugehen, und auch im Rahmen der Verhandlung habe er vielleicht Fehler gemacht. Einer sei vielleicht gewesen, dass er sich immer wieder – nach Zeugenaussagen – zu Wort gemeldet habe, um Dinge einzuordnen. Diese beständigen Reaktionen auf Ergebnisse der Beweisaufnahme seien aber eben seine „einzige Chance“ gewesen, sich ausführlich zu äußern. Bereits vorher etwas zu sagen, das wäre in Wolbergs’ Augen einer Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht gleichgekommen. Ihm sei es – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – eben darum gegangen, der Wahrheit näher zu kommen. „Ob ich das immer gut gemacht habe, weiß ich nicht.“

Er habe verstanden, „dass es der Staatsanwaltschaft lieber gewesen wäre, wenn ich mich nicht gewehrt hätte“, vielleicht wäre es manchmal tatsächlich besser, sich nicht zu äußern, fährt Wolbergs fort. Das sehe man an seinem Amtsvorgänger Hans Schaidinger, der zu den gegen ihn laufenden Ermittlungen bislang nur einmal – anlässlich der städtisch organisierten Feier seines 70. Geburtstags – etwas gesagt und den Ermittlern mangelnde Bildung vorgeworfen hatte. Deshalb werde über den Alt-OB auch weitaus weniger berichtet als über ihn, so Wolbergs, der aber eine Lanze für Schaidinger bricht: Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien „hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen“.

Keine Entschuldigung für Emotionen und “Obergschaftler”

Während er sich aber für Fehler entschuldigen wolle, tue er dies nicht für seine vor Gericht gezeigten Emotionen. Eine Staatsanwaltschaft, die sich trotz zahlreicher Fehler nicht bei ihm entschuldige, die ihn zu Unrecht in Haft gebracht und ein unsägliches Plädoyer gehalten habe, müsse sich das eben anhören. Ebenso müsse sich ein Oberstaatsanwalt, der sich ihm gegenüber in den Sessel lümmle, eben auch „Obergschaftler“ nennen lassen. Zumindest habe man dadurch nun Rechtssicherheit, was diese Bezeichnung angehe und diese bleibe vielleicht ebenso an dem Oberstaatsanwalt kleben wie die Forderung nach viereinhalb Jahren Haft an ihm.

Dann wendet sich Wolbergs seinen Mitangeklagten zu.

Norbert Hartl: “Gnadenloses Unrecht”

Der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl „war nie ein Verbrecher und ist keiner“. Er habe sich zwar oft darüber geärgert, dass Hartl sich selbst kaum geäußert habe und er sich zu E-Mails erklären musste, die dieser geschrieben hatte, aber die Übersendung des Vorentwurfs der Ausschreibung für das Nibelungenareal an Bauträger Volker Tretzel sei „definitiv nicht strafbar“.

Hartl habe sich immer für günstigen Wohnraum eingesetzt, ihm sei durch die Ermittlungen und das Verfahren „gnadenlos Unrecht“ getan worden. Hartls Lebenswerk sei dadurch ins Wanken geraten und die SPD habe sich „in einem gnadenlosen Akt“ von diesem entsolidarisiert.

Franz W.: “Kreuzbraver Mensch”

Der frühere BTT-Geschäftsführer Franz W. sei ein „kreuzbraver Mensch“, einer, der sich nie in die erste Reihe gedrängt habe. Er sei enttäuscht gewesen, dass W. ihn nicht als Freund gesehen habe, so Wolbergs. Aber vielleicht habe W. eine bessere Auffassung von Freundschaft als er. Es tue ihm leid, dass seine Aussagen zur Stadtbau dazu geführt hätten, dass der frühere Geschäftsführer Joachim Becker als Zeuge geladen wurde und sich abfällig über W. geäußert habe. Es tue ihm leid, dass er in einer seiner Videobotschaften W.s vollen Namen genannt habe und es tue ihm leid, dass W. seinen Job bei der Stadtbau wegen der Untersuchungshaft verloren habe. „Ich appelliere an das Gericht, ihm wenigstens ein Stück weit seine Ehre wieder zu geben.“

Volker Tretzel: Engagierter Erfolgsmensch

Als letztes widmet Wolbergs sich dem Unternehmer Volker Tretzel, der laut Staatsanwaltschaft als Spiritus Rector des angeklagten Spendensystems gilt, über das 475.000 Euro für Wolbergs’ OB-Wahlkampf flossen. In den Augen der Staatsanwaltschaft sei Tretzel „kein Mensch, sondern nur ein Unternehmer“ aus einer „gewissen Branche“, die ohnehin als verdächtig gelte. Die Ermittler reduzierten so Tretzels Persönlichkeit. Tatsächlich sei der 75jährige ein Mensch, der sich „seines Erfolges bewusst ist“, aber immer auch überlege, wie er andere daran beteiligen könne. Seien es seine Mitarbeiter, die Stadt Regensburg oder gemeinnützige Initiativen. Dabei sei Tretzel einer, der keinen großen Wert darauf lege, dass jede Scheckübergabe medial begleitet werde. Er engagiere sich einfach.

Künftig könne man nur jedem abraten, irgendetwas finanziell zu unterstützen. Vor allem, wenn man aus der Bauträger-Branche komme, vermute die Staatsanwaltschaft dahinter „nur einen Lumpen“. Doch die Wahrheit sei eine andere. Das Nibelungenareal wäre immer an Tretzel verkauft worden, so Wolbergs. Einfach weil dieser das beste Angebot abgegeben habe. „Jede andere Entscheidung wäre gegen die Interessen Regensburgs gewesen.“ Die Staatsanwaltschaft habe durch ihr Vorgehen dem gesellschaftlichen Zusammenhalt einen Bärendienst erwiesen. Jeder freue sich heute, dass Tretzel den Jahn gerettet habe, aber ihm habe das nur geschadet. Jeder werde sich künftig überlegen, ob er sich noch derart einbringe. Nach etwa einer Stunde wendet sich Wolbergs dann den konkreten Vorwürfen zu.

I. SSV Jahn: “Keine Ahnung von Profifußball”

Der Vorwurf, dass die Vergabe der Nibelungenkaserne an Tretzel etwas mit dessen Engagement beim SSV Jahn zu tun habe zeige, „dass Kripo und Staatsanwaltschaft keine Ahnung von Profifußball haben“, so Wolbergs. Tretzel habe mit der inkriminierten Kapitalerhöhung einfach sein bereits geleistetes Investment absichern wollen.

Der Vorwurf fuße auf Aussagen des CSU-Stadtrats Christian Schlegl, der sich nun selbst vor Gericht verantworten müsse. Doch unabhängig davon sei er sich auch bei Schlegl „relativ sicher, dass er nicht bewusst in strafbarer Weise Spenden angenommen hat“, relativiert Wolbergs. Ungeachtet dessen sei Schlegl einer, der ungefragt vertrauliche Unterlagen an Ermittlungsbehörden und Medien herausgegeben habe. Während aber bei ihm die Herausgabe von Stadtbau-Protokollen an einen Journalisten ein Haftgrund gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft gegen Schlegl erst auf sein Drängen hin Ermittlungen veranlasst.

Die Staatsanwaltschaft habe mit ihrem Vorgehen fast einen Fußballverein „an die Wand gefahren“. Tatsächlich hätten sich die Vorwürfe aber völlig in Luft aufgelöst und die Vergabe der Nibelungenkaserne an Tretzel sei ein „Dammbruch“, der sich bereits jetzt nachhaltig auf den Mietmarkt in Regensburg auswirke. Die Kritik der CSU und der Regierung der Oberpfalz an der Vergabe, verbunden mit den Vorgängen, die während der Verhandlung offenbar geworden seien, zeigten „politische Abgründe“, die erschreckend seien, so Wolbergs, ohne konkreter zu werden.

II. Spenden: Kein System, nur eine Praxis

Es habe nie ein System Wolbergs gegeben, resümiert der suspendierte Oberbürgermeister seine Sicht auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme zum Komplex Spenden. „Es gab eine Regensburger Praxis, von der in der Vergangenheit ausschließlich die CSU profitiert hatte.“ Doch auch dahinter habe kein System gesteckt, die Spenden seien nicht für Gegenleistungen geflossen, nicht einmal im Hinterkopf. Es hätten eben viele Vertreter aus der Bauwirtschaft gespendet. Bei der CSU bereits 2007, bei der SPD erstmals 2012, weil sie in ihm, Wolbergs, einen neuen Hoffnungsträger erkannt hätten.

Die Staatsanwaltschaft müsse man fragen, warum sie in der Vergangenheit nie ermittelt habe, obwohl die Praxis immer dieselbe gewesen sei. Für Wolbergs ist die Antwort klar: „Es wurde nicht ermittelt, weil es um die CSU ging. Da wäre von oben schnell die Einstellung angeordnet worden.“ Bei ihm hingegen sei die Situation „komfortabler“. Schließlich habe ihn der Landesschatzmeister der eigenen Partei angeschwärzt.

Er könne nur wiederholen, was er immer gesagt habe: Er habe Privatpersonen und Unternehmer um Spenden gebeten. Viele hätten sich dazu bereit erklärt, ihm über mehrere Jahre zu spenden und auch andere zu animieren. Und so sei das eben auch bei Tretzel gewesen. Die Gesetzgebung berge viele Graubereiche, durch die Spender und Empfänger nicht ausreichend geschützt seien, so Wolbergs. Hier bestehe Regelungsbedarf.

Krones, Mövenpick, Kohl und Schäuble

Die einschlägige BGH-Rechtsprechung (Kremendahl I und Kremendahl II) sei – „Das garantiere ich Ihnen“ – 95 Prozent der Politiker nicht bekannt und außerdem in der Praxis „nicht lebbar“. Wenn bereits der Anschein der Käuflichkeit für einen unbeteiligten Dritten (so Kremendahl II) genüge, um den Verdacht strafbaren Verhaltens – Vorteilsannahme – zu vermuten, dann werde das schwierig.

In Neutraubling gebe es beispielsweise die Firma Krones, die sicher auch an Parteien spende. Folge man dem BGH, dann dürfe der Stadtrat bzw. der Bürgermeister dort nicht mehr über entsprechende Vorhaben des Unternehmens entscheiden. Was sei, wenn ihm der Vorstand einer städtischen Tochtergesellschaft spende, dessen Vertragsverlängerung anstehe? Was, wenn dies ein städtischer Mitarbeiter tue? Da könne doch ein unbeteiligter Dritter immer irgendwelche Machenschaften, den Anschein der Käuflichkeit, dahinter vermuten, so Wolbergs. „Zum Beispiel ein politischer Gegenkandidat.“

„Kleine kommunale Politiker“ könne man eben gut packen, mit Helmut Kohl und Wolfgang Schäuble sei man dagegen nicht fertig geworden. Was sei, wenn die Bundeskanzlerin Unternehmer, die gespendet hätten auf Auslandsreisen zur Pflege von Wirtschaftskontakten mitnehme? Was sei mit Mövenpick? Was mit den Gesprächen zwischen Politik und Unternehmen beim Autogipfel?

Wann sei nun der Anschein der Käuflichkeit für einen unbeteiligten Dritten da? Wann nicht? „Mit solchen Dingen können Sie Politik völlig auf den Kopf stellen.“ Der Willkür sei Tür und Tor geöffnet.

III. Wohnungskäufe: Schwiegermutter will Strafe absitzen

Beim Kauf der Tretzel-Wohnung für die Mutter habe er einen Fehler gemacht, räumt Wolbergs ein. Aber er habe eben beim Notar nicht richtig zugehört und nicht mitbekommen, dass der Innenausbau der Wohnung nicht inklusive sei. Doch solche Fehler – das hätte ihm jeder bestätigt, mit dem er darüber geredet habe – mache auch jeder.

Ohnehin sei die Wohnung nur die elftgünstigste im Vergleich mit anderen gewesen. Es sei unverständlich, dass ihm etwas, bei dem er seiner Mutter eher widerwillig geholfen habe nun zum Verhängnis werden solle. Ähnlich sei das bei der Wohnung für seine Schwiegermutter – gekauft 2015. Diese habe angeboten, die von der Staatsanwaltschaft dafür geforderten acht Monate Haft für ihren Schwiegersohn abzusitzen.

IV. Renovierungen: “Das lasse ich mir nicht gefallen.”

Von den Nachlässen für die Renovierung seines Wochenendhäuschens wisse er erst seit 2016, erklärt Wolbergs zum wiederholten Male. Wie viel genau – das sei ihm auch nach der Verhandlung nicht vollends klar. „Ich hoffe, dass ich es noch erfahre, weil ich es dann sofort ausgleiche.“ Die Rechnungen, die er damals bekommen habe, seien für ihn verständlich, klar und (von BTT) geprüft gewesen. Auch andere hätten ihm bestätigt, dass man bei diesen Rechnungen davon ausgehen konnte, alles bezahlt zu haben.

An Franz W., der die Arbeiten koordinierte, habe er sich als Freund gewandt, nicht weil er Geschäftsführer bei BTT war. Auch bei den Arbeiten in der Pächterwohnung in der Alten Mälzerei werde nun ein Vorteil für ihn „konstruiert“. Dabei habe er das an einen Mitarbeiter von ihm und an Franz W. delegiert und sich nicht weiter darum gekümmert. „Wenn das strafbar ist, dann muss ich bestraft werden“, so Wolbergs. Was er sich aber „nicht bieten“ lasse, sei, dass die Staatsanwaltschaft ihn deshalb als käuflich bezeichne. „Das lasse ich mir nicht gefallen.“

V. Sparkasse: “Courage sieht anders aus.”

Die Vorwürfe in Zusammenhang mit der Kreditvergabe an Tretzel durch die Sparkasse Regensburg seien „an Lächerlichkeit nicht zu überbieten“. Er, Wolbergs, habe mit der Unterschrift als Verwaltungsratsvorsitzender „einfach seinen Job gemacht“. Dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf dennoch aufrecht erhalte, liege daran, dass man dort „panische Angst vor Haftungsansprüchen“ durch das Kreditinstitut habe.

Die Sparkasse müsse wegen des Imageschadens auch klagen, ist Wolbergs überzeugt. „Alles andere wäre Untreue.“ Dass die Vorstände dies tun werden, glaubt er allerdings nicht. Diese seien ausschließlich bemüht, weiteren Schaden von der Sparkasse abzuwenden, welchen Schaden er als Verwaltungsratsvorsitzender dabei nehme, spiele keine Rolle. „Couragiertes Verhalten sieht anders aus.“

Fazit: „Politisch gelenkt“

Die Staatsanwaltschaft wisse natürlich, dass alle Vorwürfe gegen ihn „an den Haaren herbeigezogen“ seien, so Wolbergs’ Fazit. Aber man setze angesichts der minderen Qualität der Anschuldigungen eben auf Quantität. Er werde auch noch die zahlreichen (eingestellten) Sonderermittlungen gegen sich öffentlich machen, um dies zu untermauern. „Wer so schlampig arbeitet, kann nicht mehr ernst genommen werden.“

Er wolle nicht glauben, dass Staatsanwältin Christine Ernstberger als treibende Kraft hinter diesen, so geführten Ermittlungen stecke, auch nicht der leitende Ermittler bei der Kripo. Wolbergs vermutet, dass es der frühere Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Theo Ziegler, gewesen sein muss. Und nun sitze Ernstberger da und müsse das vertreten. Das Schlimme sei: „Der Beschuldigte wehrt sich. Den muss man kleinkriegen, denn wie stünde die Behörde sonst da?“

Das Verfahren gegen ihn sei „natürlich politisch“. Die Ermittlungen gegen ihn seien in der Bayerischen Staatskanzlei von Anfang an bekannt gewesen. Einen Tag vor den ersten Durchsuchungen habe dort jemand einem städtischen Referenten erzählt, dass „morgen eine Bombe platzen“ werde. Und seitdem werde vieles von der Staatsregierung „politische beeinflusst“ und „politisch gelenkt“.

Bei den Ermittlungsverfahren gegen die CSU-Politiker Schlegl, Franz Rieger und Hans Schaidinger beispielsweise komme „so gut wie nix an die Öffentlichkeit“. Er habe auch gelernt, dass sich Beamte des Freistaats von ihrem Dienstherrn „viel gefallen lassen“. Da werde nicht remonstriert, oder Entscheidungen von Vorgesetzten würden nicht infrage gestellt, sonst bekomme man es mit der geballten Macht des Freistaats zu tun. Offenbar darauf führt Wolbergs es auch zurück, dass Christine Ernstberger die Anklage bis zuletzt „bis ins letzte Detail verteidigt“ habe.

“So schüchtert man Leute ein.”

Seine Theorie: Bereits bei den Vorermittlungen hätten sich Kripo und Staatsanwaltschaft ihre abschließende Meinung über ihn gebildet. „Aus dieser Nummer sind sie nicht mehr rausgekommen.“ Entsprechend habe man dann nur noch das wahrgenommen und gesucht, was die These vom korrupten Politiker untermauert habe. „Wer so drauf ist, unternimmt keine Sekunde den Versuch, in Richtung Unschuld zu ermitteln.“ Ein erheblicher Gesetzesverstoß sei das, der aber folgenlos bleiben werde.

„Getrieben von Ermittlungsjagd“ habe man dann aber nicht genügend gefunden, sei nicht schnell genug voran gekommen. Also habe man Telefonüberwachung beantragt. Wieder sei nicht genügend dabei herausgekommen. Also habe man fünf Verdunkelungsgründe „konstruiert“, um Wolbergs, Tretzel und Franz W. verhaften zu können und sie „zu brechen“. Den Journalisten des Wochenblatts, der das kritisiert habe, habe man dann selbst mit einem Ermittlungsverfahren überzogen und das ein Jahr lang offen gelassen. „So schüchtert man Leute ein.“ Die Landesanwaltschaft habe all das nicht hinterfragt, sondern ihn aufgrund des Haftbefehls eines MZ-Kommentars und einer Aussage des CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger suspendiert.

Am Ende habe die Staatsanwaltschaft dann eine Anklage formuliert, die „so schlecht“ gewesen sei, dass die Kammer einen über 100 Seiten starken Eröffnungsbeschluss verfassen musste, um die Vorwürfe „überhaupt verhandelbar“ zu machen. Und während der Verhandlung schließlich frage die Staatsanwaltschaft nichts. „Stattdessen tun Sie sich leid“, schleudert Wolbergs Christine Ernstberger entgegen. Weil der Beschuldigte und dessen Verteidiger sich wehrten. Der Auftritt von Oberstaatsanwalt Markus Pfaller, der Mitte des Verfahrens mit einer längeren Erwiderung auf die Vorwürfe der Verteidigung aufgetreten war, sei „eine Unverfrorenheit gegenüber dem Gericht“, aber auch ein „Schlag ins Gesicht der Staatsanwaltschaft“ selbst gewesen. Ein Eingeständnis, dass das „nicht so läuft, wie wir wollen“.

Von Obermoralisierern und Klarnamenpflicht

Dann liefere man einen Fehlschlag nach dem anderen: Die Ladung des früheren Stadtbau-Geschäftsführers Joachim Becker, neue Vorwürfe in Zusammenhang mit Flächen in Weichs-Ost. „Alles in der von Wahnsinn getriebenen Vorstellung, etwas finden zu müssen.“ Beim Plädoyer habe man dann schließlich „toll gebrüllt“ und sei beim Bestechungsvorwurf geblieben in der Hoffnung: „Das bleibt kleben.“

Flankiert werde das Ganze von den Medien, der „selbsternannten vierten Gewalt“, die mehr Macht hätte als die anderen drei Gewalten zusammen, so Wolbergs. Vermeintlich linksliberale Medien würden dann zu den „Obermoralisierern“. Und während beispielsweise die SZ im Fall des ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke zurecht Ermittlungsfehler kritisiere, habe man das in seinem Fall nicht getan. Kommentatoren in Blogs und sozialen Netzwerken sei daneben in der Anonymität „alles erlaubt“, sagt Wolbergs und verliest beispielhaft zwei Kommentare unter seinem Facebook-Auftritt. Er sei froh, dass es mittlerweile die Forderung nach einer Klarnamenpflicht im Internet gebe. „Da muss aber erst jemand ermordet werden.“

Wolbergs, Hoeneß, Senta Berger

Er sei eine Person ohne juristische Vorbildung, aber mit einem gewissen Verständnis vom Rechtsstaat. Für ihn sei mit Beginn der Ermittlungen eine Welt zusammengebrochen. Da gebe es Behörden, denen mehr geglaubt werde als anderen und die keinerlei spürbare Verantwortung für Fehler übernehmen müssten. Ermittlungsrichter, Staatsanwaltschaft und Kripo seien unantastbar, auch wenn im „Ermittlungswahnsinn“ „Millionen versenkt“ würden.

Das, was ihm passiert sei, funktioniere dann, wenn Medien, vor allem größere, sich frühzeitig festlegen würden. Wenn die eigene Partei einem nicht helfe, sondern auf Distanz gehe, wenn sich die Stadtverwaltung durch Ermittlungen einschüchtern lasse, wenn „Personen, die aufmucken“ mit Ermittlungsverfahren bedroht würden und wenn Bürger sich nicht wehren, „weil Staatsanwaltschaft und Medien verbreiten, ich sei ein Verbrecher“. Wäre er Senta Berger oder Uli Hoeneß, dann hätte sich die Stimmung vielleicht gedreht, glaubt Wolbergs. „Aber bei einem Politiker ist das anders.“

Er habe gelernt, dass die Staatsanwaltschaft Menschen finanziell in den Ruin treiben könne, dass es andererseits Menschen gebe, die sich durch einen Strafbefehl einfach freikaufen könnten und dass die Frage nach Recht oder Unrecht oft davon abhänge, welchen Verteidiger man sich leisten könne.

Nicht gebrochen: “Verlassen Sie sich darauf”

Dem Verfahren gegen sich schreibt Wolbergs weitreichende Bedeutung zu. „Schnelle und unbürokratische Entscheidungen der Verwaltung werden dadurch seltener werden.“ Amtsträger würden sich künftig weniger mit der Frage beschäftigen, was sie zum Wohle der Menschen tun könnten, sondern, ob sie sich durch eine Entscheidung strafbar machen könnten. „Hemdsärmelige Entscheidungen wird es nicht mehr geben können.“ Auch das Zusammenspiel zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand werde weniger werden, weil jeder potentielle Spender oder Unterstützer Angst davor haben werde, mit Vorwürfen überzogen zu werden.

Alles, was er gesagt habe, könne man allerdings vergessen, wenn er sich habe kaufen lassen, sich bewusst bereichert oder nicht sachgerecht entschieden habe, sagt Wolbergs gegen Ende. „Aber das müssen Sie beweisen, nicht vermuten. Sonst ist der Rechtsstaat keiner mehr.“ Und er sei nie käuflich gewesen. Nie habe das jemand versucht.

Er empfinde sich selbst als Opfer. Er sei gedemütigt worden, ruiniert und seine Glaubwürdigkeit sei vernichtet. Die Behörden hätten dabei „den Rechtsstaat missbraucht“. Er sei aber nicht gebrochen. Er könne sich noch wehren. „Verlassen Sie sich darauf.“

Volker Tretzel: “Ich bin ja nicht irgendwer.”

„Sehr beeindruckt“ von Wolbergs’ Ausführungen zeigt sich anschließend Volker Tretzel. „Es ist sehr schade, dass er nicht Oberbürgermeister bleiben kann. Wir haben nämlich keinen besseren.“ Etwas sprunghaft, immer wieder begleitet von Gelächter, schildert dann der 75jährige seine Sicht der Dinge. Die Untersuchungshaft bezeichnet er als rechtswidrig. Entsprechend könne das Freiheitsberaubung in einem schweren Fall sein. Und ob das strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen werde, „das werden wir schon noch herausfinden“.

Es sei ja „ein bisschen in Mode“ Untersuchungshaft als Instrument zu verwenden, „um Leute weich zu kochen“. Beim Gründer des Immobilien Zentrum Regensburg, Thomas Dietlmeier, hätten ja nur 14 Tage genügt, damit dieser einen Strafbefehl wegen Bestechung akzeptiert habe.

Auch müsse man sich die Frage stellen, ob hier nicht für „ein willkürlich vom Zaun gebrochenes Verfahren“ die kompletten Kosten erstattet werden müssten. Diese beliefen sich bei ihm, inklusive der zahlreichen Gutachten „immerhin schon auf drei Millionen Euro“.

Die Suche nach den “Drahtziehern”

Die Staatsanwaltschaft habe mit ihren „Indiskretionen gegenüber der Presse“ versucht, seinen und den Ruf seines Unternehmens zu beschädigen. Das sei aber nur unmaßgeblich gelungen, auch wenn „die Presse, die ihr zugeworfenen Wursthappen dankbar aufgenommen und durch Erfindungen opulent angereichert“ habe. All dies werde noch strafrechtliche Maßnahmen und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Es gebe auch Schadenersatzansprüche. „Ich bin ja nicht irgendwer. Ich habe ein Unternehmen.“ Im Gegensatz zu manch anderem werde es bei ihm „nicht ganz hinhauen, mich finanziell auszubluten“. Früher oder später werde auch zutage treten, „wer die Drahtzieher hinter alledem sind“.

Mit Blick auf die Spenden sei es „wohl glaubhaft“, dass seine Mitarbeiter aus ihrem eigenen Vermögen gespendet hätten. Schließlich hätten diese in den fraglichen Jahren 20 Millionen Euro verdient. Einige hatten sich aber durch Wohnungskäufe bei BTT kurzzeitig so verschuldet, dass vorübergehend Liquidität auf deren Konten sichergestellt werden musste. Warum Franz W. „aus irgendeiner Spleenigkeit heraus“ dann immer dafür gesorgt habe, dass es der genau berechnete Bruttobetrag für eine Nettospende von 9.900 Euro gewesen sei, der dann dafür von BTT auf die Mitarbeiterkonten floss, das „weiß ich nicht“, so Tretzel. Von Koordinierung oder System jedenfalls könne keine Rede sein. „Es bedurfte keiner großen Überredungskünste zum Spenden.“

„Ihr müsst nicht so viel spenden, ihr bekommt das Grundstück auch so.“

Generell habe er Wolbergs wegen dessen politischer Ausrichtung, der Wohnungspolitik, unterstützt. Doch bei den 88 Treffen, die es laut der Beweisaufnahme gab, sei es vielleicht bei zehn um die Nibelungenkaserne gegangen.

Den Zuschlag aber habe BTT bekommen, weil man den Mitbewerbern „meilenweit voraus“ und klar am besten gewesen sei: günstige Nebenkosten, niedrige Kaufpreise, hohe Qualität. „Die Stadt hätte gar nicht anders entscheiden dürfen.“ Und man könne heute froh sein, dass BTT den Zuschlag bekommen habe. Wäre das Grundstück an das Immobilien Zentrum gegangen, dann würden dort wohl jetzt „halb fertige Ruinen stehen“, so Tretzel.

Es folgen weitere Exkurse über den hohen Baustandard und das Engagement von BTT bei der Einsparung von CO2. Strafverteidiger Florian Ufer interveniert kurz, als Tretzel vom guten Verhältnis zu einem früheren Chef des Stadtplanungsamts berichtet, mit dem er seine eigenen Planung erfolgreich weiter entwickelt habe. Als Tretzel schließlich anmerkt, dass Wolbergs zu ihm gesagt habe „Ihr müsst nicht so viel spenden, ihr bekommt das Grundstück auch so“, schlägt Ufer hörbar mit der flachen Hand auf den Tisch, um den Redefluss seines Mandanten etwas zu bremsen.

“Ein letzter Dienst am Jahn”

Also zurück zu den Kunden von BTT, die alle „glücklich und zufrieden“ seien. „In den letzten Jahrzehnten“ habe es „nicht einen Prozess“ mit einem Wohnungskäufer gegeben. Als Rezept seines Erfolgs nennt Tretzel harte Arbeit, Kreativität in vielen Bereichen, analytisches Vorgehen „und etwas Glück“. Davon habe er etwas zurückgeben wollen. 800.000 Euro habe BTT seit 1995 für gemeinnützige Zwecke gespendet, fast genau soviel sei von ihm und seiner Frau privat gekommen. „Jahn und Parteispenden nicht mitgerechnet.“ Und auch das Finanzamt habe mit zehn Millionen Euro pro Jahr von BTT profitiert.

Die Behauptungen in Zusammenhang mit dem SSV Jahn seien haltlos. Haltlos so wie Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen Hans Schaidinger, wo unter anderem behauptet werde, dieser sei mit Tretzels Yacht „nach Burgos gesegelt“. Das gehe allerdings höchstens mit dem Radlader, so Tretzel. Burgos liege nämlich im katalanischen Hochland. Am Ende habe er dem SSV Jahn seine Anteile für nur drei Millionen Euro überlassen, obwohl er zwei Angebote über sieben Millionen Euro gehabt habe. Ein „letzter Dienst am Jahn“ sei das gewesen, so Tretzel. Damit beendet er sein knapp einstündiges Schlusswort.

W. und Hartl fassen sich kurz

Kürzer fallen die letzten Worte von Franz W. und Norbert Hartl aus. Der frühere BTT-Geschäftsführer beteuert, dass er immer davon ausgegangen sei, dass er sich nicht strafbar gemacht habe. „Ich bin aber kein Jurist.“ Er schließe sich daher vollumfänglich seinen Verteidigern an. Norbert Hartl schließlich zeigt sich ebenso wie Tretzel „mehr als beeindruckt“ von Wolbergs Ausführungen. „Damit kann ich mich voll identifizieren.“ Und auch wenn er längst nicht von allem betroffen gewesen sei, so bedrücke es ihn doch.

Bei der Vergabe der Nibelungenkaserne sei das oberste Ziel günstiger Wohnraum bei hoher Qualität gewesen und wenn man sich das Gesamtergebnis, auch über BTT hinaus, anschaue, dann sei dort „das gelungen, wovon heute bundesweit alle sprechen: „600 Sozialwohnungen, 100 behindertengerechte Wohnungen und 300 preisgünstige Eigentumswohnungen“. Das sei das „mieter- und käuferfreundlichste Projekt, das in Regensburg bisher gemacht wurde“. Das, was ihm nach 41 Jahren im Stadtrat und „uneigennützigem Einsatz für die Stadt“ passiert sei, habe er sich nicht vorstellen können, kritisiert noch kurz einen aktuellen Zeitungsbericht und schließt mit einem Dank an Verteidigung, Familie, Freunde und Gericht.

Das Urteil wird am 3. und 4. Juli verkündet.

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Kommentare (64)

  • Markus Frowein

    |

    Zitat(e) J.W.:

    “… Amtsträger würden sich künftig … mit der Frage beschäftigen, … , ob sie sich durch eine Entscheidung strafbar machen könnten …”

    “… Auch das Zusammenspiel zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand werde weniger werden …”

    Endlich!

  • XYZ

    |

    Zu den Schlussworten ein Schlusskommentar:
    Alles was schiefgehen kann wird schiefgehen ( besonders bei geschlossenen Systemen ) und
    Was man dem Unbewussten als wahr übermittelt wird wahr ( dafür gehalten )
    und
    Man findet immer jemanden der es wieder in Ordnung bringt ( die Justiz ).
    Näheres nachzulesen bei Edward A. Murphy, Joseph Murphy und Paul Watzlawick.

  • Lutherer

    |

    Tragische letzte Worte: …ihr müsst garnicht so viel spenden, ihr bekommt das Grundstück auch so… Priceless!!

  • Rainer Wehpunkt

    |

    Zu Herrn Wolbergs fällt mir nur noch der Ausspruch des französischen Königs Ludwig XIV., genannt der Sonnenkönig, ein:
    “Wenn wir uns zur Unzeit ereifern, so pflegen wir nicht dem, welcher uns erzürnte, ein Übel zuzufügen und zu schaden, sondern uns selbst.”

    Meinem Eindruck nach fehlt Herrn Wolbergs diese Weisheit. Möge nun die Vorsitzende Richterin Frau Escher das Urteil im Namen des deutschen Volkes fällen. Ich bin sicher, es gibt nur wenige Menschen, die sich nicht danach sehnen. Vielen Dank an regensburg-digital für die hervorragende Prozess-Berichterstattung!

  • XYZ

    |

    Kommentar gelöscht. Nö. So nicht mehr.

  • Arno Nym

    |

    beim Mittelbayerischen Blog stand folgendes:
    „Wer so schlampig arbeitet, kann nicht mehr ernst genommen werden“, sagt Wolbergs zur Staatsanwaltschaft.

    das finde ich wiederum “interessant”, dass jemand, dessen Verteidigung u.a. darauf beruht, dass man halt aweng a Schlamper ist, der Emails nicht liest, Rechnungen nicht genau prüft, etc. jetzt meint, schlampige Arbeiter kann man nicht ernst nehmen.
    Ja, das gilt aber auch für schlampig arbeitende OBs…

    Ansonsten meine ich, dass hier der Untergang der Kommunalpolitik etwas übertrieben wird. Wenn die Spenden über 10 000Euro liegen und jeder sehen kann wer spendet ist das schon wieder was ganz anderes als “geheime” Spenden <10TEuro, wo eben keine Transparenz herrscht. Zumindest für mich ist das so. Unternehmen können Spenden, wenn es öffentlich ist und man sich eine Meinung dazu bilden kann. Was nicht geht ist dieses Untergrund Gemauschel. Vielleicht bin ich mit der Einstellung aber auch allein.

  • GSH

    |

    Wir erinnern uns gerne an die Zeiten, als Herr Wolbergs jeden Tag im örtliche Mitteilungsblatt mit Bildern und Berichten enthalten war. Warum dieses Geschimpfe auf die Presse? Herr Wolbergs hat diese Geister selbst gerufen. Jetzt würden plötzlich alle gegen ihn sein? Sein Leben würde zerstört worden sein? Nein, das hat er selbst zu verantworten und Rechenschaft dafür abzulegen. Ein “Nein” an gewissen Stellen, oder “ich schau’ mal nach, was die Renovierung kostet” wäre auch für ihn möglich gewesen. Jeder Angestellte im Öffentlichen Dienst muss den Wert einer Aufmerksamkeit zu Weihnachten kennen. Selbst der Müllmann muss den Wert der Pralinenschachtel kennen, sonst droht die Kündigung.

    Nein, soviel Selbstmitleid und Selbstbeweihräucherung wird zuviel.

    Danke für die hervorragende Prozessbegleitung and regensburg-digital.

  • Checker

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    Arno Nym:

    Nein Sie sind mit Ihrer Meinung gar nicht alleine. Genau so ist es. Wenn normal gespendet worden wäre, wäre der Landesschatzmeister der SPD sicherlich nicht eingeschritten.

    Und zu Schlamperei kann man ja nur sagen: Beim Notar nicht zuhören und damit Vorteile beim Ausbau einer Wohnung als nicht strafbar rechtfertigen ist schon eine sehr dürftige Verteidigungsstrategie. Mit so einer Verteidigung käme nicht nur ein Oberbürgermeister nicht durch dem die böse Staatsanwaltschaft nichts gutes zutraut. Nein damit käme sicherlich kein normaler Mensch vor Gericht durch.

  • Checker

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    Wenn ich den Artikel so lese, und er ist wie immer sehr ausführlich und im Vergleich zu allen anderen Quellen hervorragend, umfassend und informativ geschrieben erkennt man, dass die Angeklagten kein Schuldbewusstsein zeigen. Sie geben zwar alles mehr oder weniger zu. Treffen, Vorteile, Gespräche… Aber für die Angeklagten scheint das alles ganz normal.
    Ein Bürgermeisters soll eigentlich alle gleich behandeln und Gesetze und Vorschriften umsetzten. Wie soll er das noch können bei dem Verhältnis welches da anscheinend zwischen Tretzel und Wolbergs bestand?
    Wir sind doch nicht in einem Staat in dem man erst 500 Euro für den Beamten hinlegen muß, damit die Baugenehmigung schneller oder besser erfolgt. Oder???
    In einem normalen Verfahren wirkt sich dieses fehlende Schuldbewusstsein eigentlich negativ auf das Strafmaß für die Angeklagten aus. Lassen wir uns überraschen.

  • Sabine F.

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    Immer dann wenn Politiker Bilder vom fröhlichen Spatenstich veröffentlichen, drängt sich zwangsläufig die Frage auf, wer hat hier wem Gutes getan? Ich hätte nicht geglaubt, dass ich mir jetzt auch noch die Frage stellen muss, wie viel Spenden sind geflossen? So wird mir dieser Prozess für immer in Erinnerung bleiben.

  • Westendler

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    Ja da ist er doch der Beweis:

    “ihr müsst garnicht so viel spenden, ihr bekommt das Grundstück auch so”

    -Es gab Absprachen (bei den Spenden, bei den Grundstückvergaben,…)
    -Wolbergs wusste die gesamte bereits gespendete Höhe und was noch kommt

    Die “letzten Worte” gehören doch noch zum Verfahren bzw. können zur Beweisaufnahme gezählt werden oder?

  • gustl

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    ‘Hartl habe sich immer für günstigen Wohnraum eingesetzt’ ist der drittgrößte Witz.

  • Richard

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    Joachim Wolbergs will sich mit seinem Schlusswort weltläufig geben und ein wenig vermessen (Lob an die Richterin, Gefühlsduselei, Schwiegermutter will für ihn die Strafe absitzen) und beweist damit letztendlich nur, was er in Wirklichkeit ist: ein Politiker aus der Oberpfälzer Provinz, der glaubt, über dem Rechtsstaat zu stehen (den er ja offenkundig nicht versteht).

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

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    Wolbergs: DasPlädoyer eines bürgerlichen Politikers, der nicht begreifen will, warum Demokratie und sich finanziell aushalten lassen durch die ,Wirtschaft’ nicht zusammen passen.
    Dass so jemand bei der SPD als sozialdemokratisches Vorbild gefeiert wurde, zeigt ,wie nicht-sozialdemokratisch und daher überflüssig die SPD geworden ist.
    Tretzel: Ein Vertreter der Oberschicht will der Justiz und den Medien zeigen, wer besser bewaffnet ist.
    Das wird noch ,unterhaltsam’

  • Taxifahrer

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    Wolbergs: „Ihr müsst garnicht so viel spenden, ihr bekommt das Grundstück auch so“. Ich muss sagen, dass ich Tretzel im Laufe des Prozesses irgendwie liebgewonnen habe. Er ist lustig. Irgendwie dachte ich, dass er auch etwas intelligent ist. Durch die Aussage relativiert sich das doch wieder etwas. Auch seine Aussagen, dass Wolbergs ja kein OB mehr sein könne, war gut, da richtig. Jetzt ist der Prozess vorbei. Er war unterhaltsam, spannend und bitter. Ich bin gespannt auf das Urteil, wie hoch es ausfällt.

  • Empörer007

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    Der (hoffentlich) bald einsitzende ehem. OB wirft der StA Rbg. vor, mit dem am Verfahren teilnehmenden 3. StA eine ungeheuere Steuergeldverschwendung vor…
    Wie wäre es, wenn sich der Herr Ex-OB einmal genauer in sich hineinhorchen würde? Ein ordentlicher Rücktritt vor Prozeßbeginn, hätte uns gut 150 Tsd. € an Steuergeldern erspart, womit man diesen dreisten u. selbstgerechten Mann alimentiert hat! Dass ihn sein “Kumpel” T. in diesem Amt nachtrauert, ist der Regensburger Treppenwitz 2019…

  • Lutherer

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    @Aigner: es ist vollbracht! Danke für die interessante Berichterstattung. Wenn die kritische Berichterstattung derartige Drohungen und Verurteilungen hervorruft, dann war sie wohl treffend und zwar dort wo es wehtut. Natürlich gibt es viele Wahrheiten, das Problem ist nur, dass Regensburg-Digital Tatsachen berichtet, keine subjektiven Wahrheiten. Danke für die Objektivität die Aktualität und die Möglichkeit zur Diskussion!

  • R.G.

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    An welchen objektiven Kriterien könnte man erkennen, wen der Oberbürgermeister als Freund oder Feind bezeichnete oder empfand?

    Wir lasen, ein höherer Angestellter eines Bauunternehmers sei von ihm um die Aufsicht über die Renovierung privater Räume gebeten worden, in der Mindestauslegung, obschon Wolbergs ihn für seinen Freund hielt.
    Jener aber habe vor Gericht von einer Freundschaft nicht wirklich berichten können. Sichtlich hatten beide andere Vorstellungen, was Freundschaft ausmacht oder in welchem Umfeld sie sich knüpft.

    Noch schwieriger wird es für mich, allgemeine Maßgaben zu finden, weswegen bestimmte Medien als freund-lich oder feind-lich bewertet werden. Er nennt auschließlich Beispiele aus seinem persönlichen Erlebnishorizont, was ich für ihn in als Privatperson nachvollziehen kann. Das Verständnis kommt mir sofort abhanden, wo von jemandem mit Vorstellung operiert wird, wenn Wolbergs als Politiker wiederkomme, dann …. die Medien…

    Zur von ihm wiederholt geforderten Klarnamenspflicht. Ich persönlich bin mir sicher, gäbe es diese jetzt schon, wären auch weniger Wolbergs unterstützende, an seine eigene Diktion angelehnte Worte in Leserbeiträgen gestanden.

    Wenn Posten nur mehr unter Preisgabe der Identität möglich sein soll, dann bitte gleichzeitig Klarnamens- und Veröffentlichungspflicht für von außerhalb der Familie gegebene Spenden und Erbschaften jedweder Höhe an Politiker und Parteien.

  • Alfred Meier

    |

    Wir haben gute Gründe zu hoffen, dass das Gericht diese unsägliche Geschichte mit Freisprüchen für alle Angeklagten beendet. Unsere Hoffnung ruht vor allem auf der Vorsitzenden Richterin, die auch im Falle des Gustl Mollath das Ansehen der bayerischen Justiz gerettet hat.

  • Lieschen Müller

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    Wolbergs letzte Worte (so Gott will) haben mich wieder nicht enttäuscht.
    Es hätte mich sehr gewundert wenn er den devoten Stil beibehalten hätte.

    Ich frage mich allerdings:

    Sieht er das Amt eines OBs tatsächlich als reines politisches Amt?
    Er hat es bis heute nicht verstanden, dass er Dienstleister /Beamter war? Nur so erklären sich doch diese ganzen Vergleiche mit Privatpersonen?
    Meint er wirklich dem Gericht erklären zu müssen wie unschuldig auch die anderen Angeklagten sind?
    Was geht in seinem Kopf nur vor, wenn er HOFFT, dass der Begriff “Obergschaftler” jetzt an Dr. Pfaller kleben bleiben soll wie so manches an ihm?
    Wie relevant für die Entscheidung der Richterin soll sein Gejammer über die negativen Berichtserstattungen der Medien sein? Was hat denn das Gericht damit zu tun???
    Wieso zitiert er ” böse” facebookkommentareunter seinen Videos? Das war schliesslich sein Privatvergnügen facebookvideos einzustellen. ( letztendlich, wenn auch zu spät, hat auch er gemerkt, dass es ihm nichts nutzt / er keine Wählerstimmen damit mehr bekommt)
    Wird es wegen Tretzels Aussage “…. ihr müsst garnicht so viel spenden, ihr bekommt das Grundstück auch so” nochmal einen extra Verhandlungstag geben (müssen)?
    Wird er jemals ein Unrechtsbewusstsein entwickeln?

    Ich bin sehr gespannt und danke Herrn Aigner für diese ausführliche Berichterstattung.

  • Empörer007

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    Kommentar gelöscht. Keine strafrechtlich relevanten Tatsachenbehauptungen.

  • Lotte E.

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    Wenn das Verfahren mit Freispruch endet, glaube ich nicht mehr an den Rechtsstaat!

  • Taxifahrer

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    @Alfred Meier: Finden Sie es rechtlich richtig, dass Bauunternehmer an Politiker immer knapp unter der Veröffentlichungsgrenze spenden, damit die Spenden geheim bleiben? Fühlen Sie sich da nicht veräppelt, da Ihnen vor der Wahl nicht die Wahrheit gesagt wurde, woher die Spenden kommen?

  • Checker

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    Lutherer:

    Ich denke es ist noch lange nicht vollbracht. Nächste Woche kommen noch ein oder zwei Tage Urteil. Ich hoffe auch hier auf eine umfangreiche und informative Berichterstattung von RD. Nicht jeder von uns wird Zeit haben persönlich im Gerichtssaal zu sitzen.

    Und dann geht es ja weiter entweder Revision beim BGH und/ oder der nächste Prozess vor der 5. Strafkammer in Regensburg. Dieser wurde ja von Nürnberg also von der nächst höheren Ebene angeordnet.

    Bürgermeister und Unternehmer, welche so handeln müssen mit einem Prozess rechnen und falls nötig bestraft werden damit nicht der Eindruck entsteht die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen. Bürgermeister sind Beamte, Beamte haben alle im Staat gleich zu behandeln. Besonders ihre Freunde oder Bekannten sonst besteht der Eindruck von Vetternwirtschaft und da beginnt Korruption.
    Bei einem öffentlichen Grundstücksgeschäft kann es unmöglich sein, dass sich Herr Wolbergs 10 mal vorher mit Herrn Tretzel trifft und Herr Tretzel behauptet BTT bekommt sowieso das Grundstück weil sie die Besten sind.
    Wie konnte das Wolbergs wissen vor dem Abgabetermin? Warum haben sich die anderen Anbieter überhaupt die Mühe gemacht ein Angebot abzugeben wenn Tretzel angeblich eh der Beste war? Der Staatsanwalt hat dazu so oder so ähnlich treffend gesagt:
    Auch der Erste oder Beste kann bestechen.
    Wenn es noch eines Beweises für Korruption bedurfte so waren dies die letzten Worte von Herrn Tretzel persönlich.
    Wenn ein Angeklagter solche Worte spricht muß er sich sehr sicher in seine Haut fühlen. Woher diese Sicherheit kommt verstehe ich nicht. Der Hinweis auf 3 Millionen Euro für ihn entstandene Kosten unter anderem für umfangreiche Gutachten ist auch äusserst komisch.

  • Dieter

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    Die Indizien sind nach wie vor eindeutig, manche Fakten auch, die Beweislage bleibt dennoch dünn.
    Von Tretzels “Versprechern” hätte ich gerne mehr gehört, da bleibt auch die Frage warum die StA den Angeklagten nicht vor Gericht noch einmal grundlegend auf den Zahn gefühlt hat.

    Persönlich hoffe ich ja auf Verurteilungen wegen Vorteilsnahme in mehreren Fällen – darauf wetten würde ich bei Richterin Escher nicht. Ich befürchte, es bleibt bei einem blauen Auge für alle Angeklagten.

    Ansonsten wäre es interessant, wie Wolbergs bei einer Verurteilung auf das ihm heilige Gericht zu sprechen wäre und wie weit er sich mit seinen schülertheaterreifen Auftritten beim OLG Nürnberg in der Revision aus dem Fenster lehnen würde.

    Nun ja, so oder so wird es nicht das letzte Verfahren gewesen sein.

  • Joachim Datko

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    Ich würde mich darüber ärgern, wenn ich mich ärgern könnte!

    Zitat OB Wolbergs:” Jeder freue sich heute, dass Tretzel den Jahn gerettet habe, aber ihm habe das nur geschadet. Jeder werde sich künftig überlegen, ob er sich noch derart einbringe. ”

    Der Jahn sollte untergehen, wenn er nicht aus eigener Kraft bestehen kann. Ich erinnere mich noch, wie der Jahn schon bei OB Schlichtinger vor 50 Jahren die Hand aufgehalten hat und dann immer wieder finanzielle Probleme hatte. Über die öffentlichen Rundfunkanstalten müssen wir sowieso schon die astronomischen Gehälter des Profifußballs mitfinanzieren.

  • Hansemann

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    Zuersteinmal vielen Dank an Herrn. Aigner für die Berichterstattung vom Wolbergsprozess.
    Die beiden Herren Wolbergs, und Tretzel können nur mit einer Verurteilung und zwar
    -ohne Bewährung- aus diesem Prozess kommen. Sollte das Gerichtsurteil anders ausgesprochen werden, so würde ich schon leise Zweifel an unseren Politik, an unseren Rechtsstaat haben.

  • Checker

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    Joachim Datko:

    Der Jahn hat sich selbst gerettet durch gute Arbeit und Leistung. Tretzel hat beim Verkauf seiner Anteile sein Geld zurückbekommen. Seit Jahren benötigt der Jahn Gott sei Dank solche Geldgeber nicht mehr. Nur durch eigenen Leistung werden Vereine bestehen da gibt es zig Beispiele.

    Dieter:

    Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft nicht weiter nachgefragt, da die Lage so sonnenklar ist. Wir kennen doch gar nicht alle Schriftstücke und Emails welche im Selbstleseverfahren von Richterin Escher ins Verfahren eingeführt wurden. Sie können aber sicher sein, dass nur interessante aussagekräftige Schriftstück eingeführt wurden.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass da viel entlastendes dabei war sonst hätten es die Verteidiger schon breit getreten. Mir kam es so vor als wären sie heil froh, dass die Staatsanwältinnen nicht viel dazu sagen.

  • Heike Stirnemann

    |

    “Letzte Worte” … Geht’s auch weniger melodramatisch? Oder warum sonst solche Überschriften auf BILD-Zeitungs-Niveau?

  • Checker

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    Heike:

    So weit ich weiss bittet sogar das Hohe Gericht um das Letzten Wort des Angeklagten. Vielleicht kann man sich ja mal überlegen ob man zu diesem Schlusswort anders sagen möchte. RD oder einem anderem Medium aber schon wieder irgendwelche mit Sicherheit nicht gemeinten Böswilligkeiten zu unterstellen weil man dieses geflügelte Wort benutzt ist aber auch nicht OK und lenkt nur von den eigentlichen Skandal, welchen zum Großteil die Angeklagten zu verantworten haben ab.
    Nichts für ungut meine Meinung.

  • Alfred Meier

    |

    @Taxifahrer
    Das Parteiengesetz verbietet einem Spender nicht, seine Spende in Beträge unter 10 000 € aufzuteilen. Strafbar wäre nur, wenn die empfangende Parteiorganisation eine Spende stückeln und damit ihren Rechenschaftsbericht fälschen würde. Solches wirft man Anja Wolbergs, der Kassiererin des SPD-Ortsverein Regensburg- Stadtsüden nicht vor, sonst säße sie längst auf der Anklagebank.

  • Lutherer

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    Aber Herr Meier: was das Gesetz nicht verbietet, verbietet die Moral ;-) aber mehr als 50.000 in einem Jahr von einem Spender egal wie und von wem gestückelt sind auch zu melden.

  • Mr. T.

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    Nicht ganz, Lutherer. Mehr als 10.000 von einem Spender im Jahr sind zu melden. Deswegen die knapp unter 10.000 von verschiedenen Personen.

    Und ja, natürlich kann die Handelsmaxime eines Oberbürgermeisters nicht das sein, was das Gesetz vielleicht gerade noch so erlaubt.

  • Wolli Fan

    |

    Seine letzten Worte hat er gut rüber gebracht. Auf seiner facebook-wolli-seite mit link auf die bruecke-regensburg.com alles 1:1 nachlesbar

  • Lutherer

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    Mr. T ja richtig! ziehe meine Aussage zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Checker

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    Alfred Meier:

    Wenn von einem Spender im Jahr über 10000 Euro kommen muss er namentlich erwähnt werden. Dies ist BTT umgangen in dem alle Spenden aus dem Umfeld von BTT knapp unter 10000 Euro gespendet haben. Das fiel dem Schatzmeister auf und er vermutete eine Straftat. Unabhängig davon hat BTT die Wähler im unklaren gelassen und die spd Verantwortlichen haben willig mit gemacht.

  • M.B.

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    Ich lege an die moralischen Grundsätze eines Bauunternehmers und eines Oberbürgermeisters eine unterschiedliche Messlatte an. Ich kann deshalb nicht verstehen, weshalb sich in seinem letzten Auftritt Herr Tretzel einem Herrn Wolbergs fast schon anbiedert. Das hat er m.E. nicht nötig.
    Einen Bauunternehmer traut man für gute Geschäfte ganz allgemein doch einiges zu.
    Bei einem OB setzt man moralische Integrität voraus, wenn man ihn wählt oder wenn er per Mehrheit gewählt wird.
    Ein Bauunternehmer arbeitet auf eigenes Risiko. Ein OB wird von der Kommune bezahlt, also mit deren Einnahmen. Und ein OB ist dieser Kommune nebst seinen Bewohnern verpflichtet, zu deren Wohl seinen Job zu machen.
    Mit was für doch etwas primitiven Maßstäben auf seiten von OB W. gearbeitet wird, zeigt der Vorschlag der Schwiegermutter, die die Haft für den Schwiegersohn absitzen will im Falle einer Verurteilung. Das zeigt mir die auf dieser Seite geltenden Moralvorstellungen, einfach doch etwas primitiv und ohne jegliche Schuldeinsicht.

  • semmeldieb

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    III.: Wohnungskäufe

    mit welchen menschen um alles in der welt hat er denn “darüber geredet”, die dann – jeder von ihnen – ihm bestätigt hätten, dass “jeder solche fehler” mache??

    ich habe kaum eine verbriefung von gewerbe zu privat erlebt, bei der nicht gründlichst und dreimal genauestens bei jedem noch so unsinnigen scheissdreck nachgehakt worden ist.

    2 von hundert sassen drin und es war ihnen einfach wurscht, was der notar vorlas. das waren die, die jede woche irgendwas verbriefen und eine meute von rechtanwälten für das kleingedruckte im zwinger halten. die 2% waren dann wohl die, mit denen er sich üblicherweise so unterhielt?

  • Taxifahrer

    |

    Wir halten fest: Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass ein Bauunternehmen eine halbe Millionen über ein Strohmannsystem gestückelt in 9.900 Euro an einen Politiker spendet. Und der Politiker sagt: “…du bekommst das Grundstück auch so…”. Wir werden es sehen, was da Gericht entscheidet, ob das rechtlich einwandfrei ist, oder nicht. Ich tippe: Eher nicht.

  • XYZ

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    Nach dem Schluss der Beweisaufnahme erhält der Angeklagte das persönliche Wort:
    Hier wurde also eine Aussage des Bauträgers getroffen dass der OB gesagt habe “ihr kriegt das Grundstück sowieso” – damit ist ggf. ein Wiedereintritt in die Verhandlung zu prüfen. Die Aussage wurde aber ersichtlich im Zusammenhang mit den vorherigen Ausführungen getroffen dass das Angebot der Firma das beste gewesen sei und die Stadt es annehmen ‘musste’.
    Die Aussage – ohne Verteidiger – ist sehr wohl auszulegen und zu verifizieren. Etwas anderes wurde nicht kommentiert.

  • Dieter

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    @Wolli Fan:

    danke für den Hinweis, ich habe mir das “letzte Wort” nun auch komplett zu Gemüte geführt.
    Einer Meinung werden wir wohl nicht – ich finde darin zu viele Vermutungen, Vorwürfe und, bestenfalls, Halbwahrheiten.

    In einem bin ich mir mit Wolbergs einig: Würde Kremendahl ernsthaft umgesetzt (gerne noch verschärft), würde es mit der Parteien- und Wahlkampffinanzierung deutlich anders aussehen.
    Ich bewerte das, im Gegensatz zu ihm, allerdings positiv.
    Keine 46 Nebeneinkünfte wie damals Thilo Sarrazin oder Beraterverträge nach dem Ausscheiden aus dem Amt, wie Schaidinger bei BTT. Das wurde von Wolbergs natürlich nicht thematisiert.

    Und ganz ehrlich: Die StA hat geschlampt, keine Frage. Doch wenn die Verstöße so eklatant gewesen wären, warum nicht gleich eine Einstellung des Verfahrens von Seiten der Kammer oder auf Antrag der Verteidigung? DAS hätte nämlich Steuergelder und Zeit gespart.
    Insofern wirken diese Nebenschauplätze unglaubwürdig.

    Wolbergs lehnt sich hier weit aus dem Fenster, wie schon im ganzen Verfahren. Manche “Verschwörungstheorien” könnten nämlich auch noch ein juristisches Nachspiel für ihn haben.

    Abschließend zum Thema ‘Rechtsstaatlichkeit’:

    Es ist schon fraglich, wie man als Politiker so ein, zumindest vorgebliches, blindes Obrigkeitsvertrauen haben kann/konnte.
    Ob Verwaltung, Polizei, Partei oder StA und auch Gericht, man muss schon die letzten Jahrzehnte in einer besonderen Filterblase verbracht haben, um so naiv zu sein um zu glauben, dass dort immer sauber, unabhängig und unparteiisch gearbeitet wird. Nicht umsonst heisst es auch “Vor Gericht und auf hoher See…”

    Übrigens: Escher hat Wolbergs viel Platz für seine Selbstinszenierung und Schelte gelassen, das ist sicher nicht üblich. Manche sind eben gleicher.

  • Heike Stirnemann

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    @ Stefan Aigner

    Zwischen “Letztes Wort” (Singular) und “Letzte Worte” (Plural) gibt es einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Unterschied: “Unter den letzten Worten versteht man das, was ein Mensch im Angesicht seines Todes der Nachwelt hinterlässt.”
    https://de.wikipedia.org/wiki/Letzte_Worte
    Das “letzte Wort” meint etwas ganz anderes. Deutsche Sprache, schwere Sprache ….

    Ich hoffe doch nicht, dass Sie davon ausgehen, dass am Ende ein Todesurteil steht. Daher ein allgemeiner Tipp: Wie wär’s einmal mit einer differenzierten Wortwahl jenseits eines schreierischen BILD-Zeitungsniveaus? Der Versuch könnte Regensburg-digital nicht schaden ;.-))))

  • Stefan Aigner

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    @Heike Stirnemann

    Letzte Worte der Angeklagten – Plural. Verwendet z.B. auch Herr Wolbergs in seinem entsprechenden Facebook-Post, verwendet TVA, verwendet der Donaukurier, verwendet die MZ, verwendet die WELT, verwenden in anderen Prozessen alle möglichen Medien. Sie dürfen sich natürlich trotzdem echauffieren. Ist ein freies Land.

  • xy

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    Ich denke auch, dass es das “letzte Wort” des Angeklagten als feststehenden gesetzlichen Begriff nur im Singular gibt (“Singulare tantum”). Es hatten also mehrere Angeklagte das “Letzte Wort”, aber nicht die “letzten Worte”.

  • Checker

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    Richtig Stefan Aigner:

    Sogar das Wolli hörige Wochenblatt verwendet letzte Worte. Aber es scheint den Wolli Fans mit dieser Randdiskusdion vom eigentlichen Skandal abzulenken.

    Gott sei Dank hat die Richterin nächste Woche die allerletzten Worte. Und wird diese Träumer in ihre Schranken weisen. Wenn nicht die dann der BGH. Und zur Beruhigung Wolbergs jeder muss in Deutschland seine Haft persönlich absitzen. Die Zeit der Prügelknaben ist lange vorbei. Als kleine Prinzen Bockmist bauen konnten und dafür andere verprügelt wurden. Wer tatsächlich bei seinen letzten Worten ausführt dass seine Schwiegermutter die Haft für ihn absitzen würde kann wirklich nicht mehr ernst genommen werden.

  • R.G.

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    @xy
    und an Kritiker der “Letzten Worte”, die gerne das letzte Wort haben wollen. Manche wollen den verbalen Sieg jeden Tag wieder, sie sammeln gewissermaßen Letzte Worte und das hart gar nichts mit wiederholtem Ableben zu tun.

    Korrekt erkannt, in einer guten Zeitung, einem großen Verlag, beschäftigte man ehedem Lektoren.

    Die Kontonummer des Blogs ist leicht zu finden.
    Sowie genug Geld eingeht, um das Gehalt für sie zu erbringen, wird Herr Aigner gewiss Posten ausschreiben.

    Bis dahin wird er sich in heutigem Deutsch ausdrücken (müssen).
    ; )

  • Heike Stirne@mann

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    @ Stefan Aigner

    Herzlichen Dank für die Liste. Ein Beweis mehr, wie es um die Qualität des Journalismus in unseren Breiten bestellt ist …

    @xy
    Bin ganz Ihrer Meinung.

  • Giovanni Bavarese

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    @Heike:
    Klar, das letzte Wort hat immer der Wohlbergs. Jetzt hat er sogar ein allerletztes am Montag.

    Off topic, aber ich würde aber jetzt schon gerne wissen, was der Plural vom „Letzten Wort“ vor Gericht ist.
    „Letzte Wörter“ kann es nicht sein, denn das bedeutet was ganz anderes, wie ja alles Gscheidhaferl/-gschaftler wissen sollten.

  • Frida Frank

    |

    Liebe @Heike und liebe Verschwörungstheoretiker:
    In der Strafprozessordnung (§ 258 Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes) steht:”…dem Angeklagten gebührt das letzte Wort”.
    Das ist also nicht nur ein geflügeltes Wort der Journalisten um dem Angeklagten die Unvermeidbarkeit eines Urteils vor Augen zu führen, sondern ein unübertragbares Recht in einem demokratischen Rechtsstaat, auch wenn der Angeklagte und so manch andere AfD-Wähler nicht dran glaubt. Ich hoffe, damit ist das letzte Wort zum Thema “letztes Wort” gesprochen.

  • Piedro

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    Das werden schon nicht seine letzten Worte gewesen sein. Er wird noch viel zu sagen haben. Zum Beispiel zu dem Urteil, wenn es ergangen ist. Bestimmt wird auch darüber berichtet.

  • Reinhard

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    Da am Montag jetzt mindestens noch einmal vier mal ein “Letztes Wort” gesprochen wird – eigentlich ein viertletztes, ein drittletztes, ein vorletztes und ein letztes – darf dann Herr Aigner bestimmt mal den Plural benutzen, oder? Ausweg: Wir sprechen nur noch von den Schlussworten. Oder wäre das auch pietätlos?

  • Dieter

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    Zur Unterscheidung “die letzte Worten” vs. “das letzte Wort” – das ist zwar generell deflektierender Nonsens, aber man sollte das letzte Wort keinem Troll überlassen.

    Sollten die “letzten Worte” vor dem Ableben nur aus einem Wort bestehen, heisst es auch “das letzte Wort”.

    Das Wort “Wort” ist kein Singularetantum. Im Gegensatz zu z.B. Durst gibt es hier einen Plural – selbst wenn sich die Bedeutung vermeintlich ändern würde.

    Zur Vermeidung einer negativen Konnotation wäre vor Gericht das “jeweils letzte Wort” sicherlich sinnvoller als “die letzten Worte”. Zwingend und generell falsch ist das nicht, geschweige denn “Bildzeitung-Niveau”. Und schon gar nicht nur “in unseren Breitengraden”. Auch Rechtsanwälte nutzen diesen Plural sowie überregional so ziemlich jedes Medium bei Gerichtsreportagen.

    Desweiteren rückt hier niemand Wolbergs in die Nähe der Todesstrafe, die es im übrigen in unseren Breitengraden auch nicht gibt.

    Hier noch ein Fun Fact:

    Wird nächste Woche die Verhandlung noch einmal geöffnet, steht den Angeklagten jeweils ein weiteres “letztes Wort” zu.

  • Regensbsurger

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    Eigenartig, über was hier diskutiert wird. Das muss wohl an der Hitze liegen.

  • Heike Stirnemann

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    Kommentar gelöscht. Ihre Empörung ner die Überschrift ist zur Kenntnis genommen. Bitte jetzt beim Thema bleiben.

  • Alfred Meier

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    @ Lutherer
    Vor dem Landgericht Regensburg geht es nicht um Moral, sondern um eine angeklagte Straftat, für die es keine Beweise gibt.
    @Checker
    Sie schreiben, der Landesschatzmeister (der BayernSPD) vermutete eine Straftat, weil viele Spenden knapp unter 10 000 € eingingen. Das kann nicht sein, denn ein Landesschatzmeister kennt das Parteiengesetz, das für solche Fälle keine Strafen androht.

  • Stefan Aigner

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    Vor Gericht hat der Landesschatzmeister sein Vorgehen ausführlich erläutert:

    https://www.regensburg-digital.de/wie-sich-joachim-wolbergs-selbst-ans-messer-lieferte/22102018/

    Mehrfach betont Goger, dass einzelne Punkte für sich genommen kein Problem seien. Selbst wenn ein Unternehmer jedes Jahr 9.999,99 Euro spende, dann sei das legitim. Es wohne einem gesetzlichen Grenzwert inne, dass er bisweilen knapp unterschritten werde, weil man eben nicht genannt werden wolle. Auch dass nach einer Wahl noch gespendet werde, sei zunächst einmal nicht ungewöhnlich. Hier aber sei „zu viel auf einmal zusammengekommen“: zahlreiche Spenden knapp unterhalb der Grenze, enger zeitlicher Zusammenhang, immer ein Zusammenhang mit demselben Unternehmen. „Da liegt es nahe, dass hier eine größere Zuwendung gestückelt werden sollte.“ Das Stichwort lautet: Einflussspende.

  • Rainer Wehpunkt

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    Am 21.12.2017 berichtete die Süddeutsche, dass ihr eine Email des SPD-Landesgeschäftsführers Finanzen vom 10. Februar 2015 vorliege, in welcher Wolbergs “zu allergrößter Vorsicht im Umgang mit Parteispenden……. vor allem bei Spenden von Bauunternehmen” gemahnt wird.
    Es gab also intern bereits 2015 deutliche Hinweise, dass hier etwas nicht sauber läuft. Natürlich hat das Herrn Saubermann nicht beeindruckt und er hat weiterhin bis März 2016 alle “Spenden” angenommen.

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/korruptionsaffaere-in-regensburg-spd-warnte-wolbergs-vor-illegaler-spendenpraxis-1.3801131

    Zum Zweiten möchte ich an die “politische Meuchelmörderin“ (O-Ton Dr.E.) erinnern, die im Juli 2016 die bunte Koalition verlassen hatte. Tina Lorenz hatte damals in einer E-Mail an die Koalition als Grund genannt, Wolbergs habe versucht, Einfluss auf die Zeugenaussagen der Koalitionäre zu nehmen. Herr Wolbergs hat auf Anraten seiner Anwälte darauf verzichtet, gegen diese Aussage von Frau Lorenz rechtlich vorzugehen.

    Auch hier hat Herr Saubermann gezeigt, was er von Aufrichtigkeit und Wahrheit hält. Kein Wunder, dass er sich in 58 Prozesstagen so aufgeführt hat, wie er sich aufgeführt hat. Offenbar erträgt er sein eigenes Ich nicht anders.

  • Alfred Meier

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    Lieber Stefan Aigner, auch eine “Einflussspende”” ist nicht strafbar, wenn sie darauf hinwirken soll, dass eine Politik gefördert wird, die die wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung einer Region unterstützt. Wolbergs stand für den wirtschaftlichen Aufschwung in der südlichen Oberpfalz zum Wohle von Wirtschaft und Arbeitnehmern.

    Thomas Goger, Landesschatzmeister der BayernSPD, hat etwas Einmaliges in der deutschen Parteiengeschichte gemacht. Er hat einen Spender an seine SPD wegen Bestechung und einen Amtsträger seiner Partei wegen Bestechlichkeit angezeigt und zudem wahrheitswidrig behauptet, er hätte das tun müssen, weil er im Hauptberuf Staatsanwalt sei.

    Goger muss endlich die Karten auf den Tisch legen:
    – Welche Verdächtigungen hat er in seiner “dienstlichen Erklärung” seinem Generalstaatsanwalt in Bamberg berichtet.
    – welche “Unrichtigkeiten” im Rechenschaftsbericht der SPD hat er über die Berliner SPD-Zentrale an den Bundestagspräsidenten berichtet.

  • Stefan Aigner

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    @Alfred Meier

    Geht es jetzt wieder los mit Ihren Falschbehauptungen? Nur ein Beispiel: Es gab keine Anzeige von Goger.

  • Giesinger

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    Der SZ-Redakteur Andreas Glas hat wieder einen interessanten Artikel vollbracht, der wohl nicht nur seitens der Angeklagten, sondern auch seitens der übrigen Regensburger Politiker wieder als sehr störend empfunden werden wird.

    Zum Glück!

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-regensburg-korruption-joachim-wolbergs-urteil-1.4503435

    Daraus ein Interview-Zitat von Barbara Stefan, die ich leider nicht kenne:

    “Einen Protest, vielleicht sogar eine Demo”, das hätte sie irgendwie schon erwartet, sagt Stefan.”
    ———

    Ja, das hätte auch ich mir von Anfang an gewünscht.
    Gerade in einer Stadt, in der ständig gegen irgendetwas demonstriert wird.

  • Monetäre Kriterien

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    Für mich wäre es schon ein Fortschritt, wenn die Richterschaft bessere Worte findet als angeblich bei dem Vergleichsfall, der im Artikel angeführt ist. Nicht sowas ängstärmliches wie: “…der Anschein …genüge, um den Verdacht … zu vermuten…”

    Ich vermute mal den wagen Verdacht, dass Herr Tretzel aus irgendeinem Grund auserwählt wurde, um Herrn Wolbergs mal so richtig reinzureiten.
    Weil Tretzels von Gelächter begleitete Plauderei Folgen hat, denke ich nicht, dass er sich Wolbergs anbiedert.

    Eurerer Mone

  • Checker

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    Alfred Meier:

    Wolbergs stand für den wirtschaftlichen Aufschwung der südlichen Oberpfalz. ?

    Herr Meier er war 2 Jahre OB bis er zu Recht suspendiert wurde. Und seit 3 Jahren geht es nun in der südlichen Oberpfalz wohl bergab??? ?

    Solche Leute leiden unter kompletter Selbstüberschätzung. Wenn sie nicht hart bestraft werden kann man keinem Beamten Richter oder Polizisten mehr klar machen warum gerade er bei Zuwendungen es ganz genau nehmen muss.

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drin