Die Regensburger SPD hat im Zuge des anstehenden Kommunalwahlkampfes neue Transparenzregeln im Umgang mit Parteispenden beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf die jahrelangen Ermittlungen und politischen Diskussionen wegen auffälliger Spenden in Regensburg, besonders im Zusammenhang mit dem SPD-Wahlkampf im Jahr 2014. Der suspendierte Oberbürgermeister und damalige OB-Kandidat der Sozialdemokraten geht aufgrund dieses Beschlusses nun mit seiner Ex-Partei abermals hart ins Gericht.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Antrag von Joachim Wolbergs abgewiesen, seine vorläufige Suspendierung aufzuheben. Bereits die Verurteilung wegen Vorteilsannahme reicht in den Augen des Gerichts aus, um mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer späteren dauerhaften Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszugehen.
Ab 1. Oktober muss Joachim Wolbergs erneut im Gerichtssaal Platz nehmen. Das Landgericht Regensburg hat sämtliche Anklagen gegen ihn zugelassen und zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden. Mit Wolbergs sitzen zwei Immobilienunternehmer und der frühere Geschäftsführer eines mittelfränkischen Konzerns auf der Anklagebank.
Der Name war schon auf dem Stimmzettel aufgedruckt – doch das Ergebnis bei der Nominierung des Wolbergs-Wahlvereins „Brücke“ wäre wohl auch ohnedies so ausgefallen: Von 89 abgegeben Stimmen erhielt Joachim Wolbergs 88. Der Kandidat macht viele Versprechungen und hat große Pläne.
Nach seinem vieldiskutierten Gastbeitrag vom 2. März, in dem er die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister infrage gestellt hatte, äußert sich Werner Ebner (Richter im Ruhestand und Landgerichtsvizepräsident a.D.) nun zu den Reaktionen, die sein Text bei Lesern, Medien, Gericht, Verteidigung und Wolbergs selbst hervorgerufen hat. Der Beitrag lag uns bereits vor dem Urteil im aktuell zu Ende gegangenem Prozess vor und wird in Absprache mit Herrn Ebner nun bewusst erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg veröffentlicht.
Von einem „Fast-Freispruch“ für Joachim Wolbergs und einem „angeblichen Korruptionsskandal“ spricht die Vorsitzende der 6. Strafkammer bei ihrer Urteilsverkündung im Korruptionsprozess. Der suspendierte OB wird zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden, bleibt aber straffrei. Das Gericht gibt zudem eine Ehrenerklärung für Wolbergs ab und fällt ein vernichtendes Urteil über die Staatsanwaltschaft.
Nach Verkündung des Urteils gegen Joachim Wolbergs (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsannahme, ansonsten Freispruch; Straffreiheit), Volker Tretzel (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Pateiengesetz; zehn Monate Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldauflage), Franz W. (Schuldspruch aufgrund von Mittäterschaft in einem Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz; Geldstrafe) und Norbert Hartl (Freispruch) melden sich unter anderem die Regensburger Staatsanwaltschaft und die Landesanwaltschaft zu Wort. Wir dokumentieren die Stellungnahmen und ergänzen sie bei Bedarf durch weitere.
Das Urteil im Regensburger Korruptionsprozess ist gefallen. Joachim Wolbergs wird der Vorteilsannahme in zwei Fällen (Spendenannahmen in den Jahren 2015 und 2016) schuldig gesprochen. Von einer Strafe wird abgesehen. In allen weiteren Anklagepunkten wird der derzeit supendierte Oberbürgermeister freigesprochen. Bauträger Volker Tretzel (BTT GmbH) wird wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und insgesamt fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz (Strohmannsystem) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird samt einer Geldauflage von 500.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Sein ehemaliger Geschftsführer Franz W. wird wegen Mittäterschaft (ein Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, wird freigesprochen.
Bei den letzten Worten der Angeklagten ist viel von politischer Einflussnahme und Drahtziehern im Hintergrund die Rede. Während Joachim Wolbergs die Gelegenheit auch zu einer Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft nutzt, kündigt Volker Tretzel straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Staatsanwaltschaft und Medien an. Gelegentlich muss Verteidiger Florian Ufer den Redefluss seines Mandanten etwas bremsen.
Die Stadträte Ernst Zierer und Thomas Thurow haben am heutigen Montagabend ihren Austritt aus der SPD-Stadtratsfraktion erklärt. Ob sie zum Wolbergs-Wahlverein “Brücke” wechseln ist bislang noch unklar.
Im ersten Teil eines angriffslustigen Plädoyers fordert Strafverteidiger Peter Witting am Montag für Joachim Wolbergs “Freispruch in allen Punkten”. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von viereinhalb Jahren sei “ein Wahnsinn”, das Vorgehen der Ermittler vernichtend für seinen Mandanten. Mit Blick auf die konkreten Vorwürfe wiederholt und vertieft Witting im wesentlichen die bereits vorgebrachten Argumente. Die Arbeitshypothese der Staatsanwaltschaft vom korrupten Politiker werde dem Menschen Wolbergs nicht gerecht.
Jeweils viereinhalb Jahre für Joachim Wolbergs und Volker Tretzel, drei Jahre Haft und eine Bewährungsstrafe für ihre Mitangeklagten fordert die Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer im Korruptionsprozess. Es habe ein jahrelanges, komplexes korruptives System mit einem „Spiritus Rector“ Tretzel gegeben.
Der demokratische Rechtsstaat ist ein komplexes Gebilde. Wenn Personen des öffentlichen Lebens seine Regeln falsch darstellen, dann ist das öffentliche Interesse groß, den Darstellungen wird vielfach geglaubt und das Ansehen des Rechtsstaats kann Schaden nehmen. Unter anderem zwei Vorwürfe, die Joachim Wolbergs anlässlich des derzeit laufenden Prozesses erhoben hat, haben unsere Leser hier im Forum, aber auch auf anderen Plattformen beschäftigt. Mit Unterstützung von Juristen, bei denen wir nachgefragt haben, hat regensburg-digital einen näheren Blick darauf geworfen.
Die Anklage gegen Joachim Wolbergs, unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit durch den Boss des “Immobilien Zentrum Regensburg”, wird nun doch zugelassen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die erstistanzliche Entscheidung des Landgerichts Regensburg aufgehoben.
Kürzer als die übrigen Angeklagten äußert sich am Donnerstag Norbert Hartl zu seinen persönlichen Verhältnissen. Die Verteidiger nehmen derweil noch einmal Berichterstattung und Medienarbeit der Staatsanwaltschaft ins Visier.
„Brücke“ heißt der Verein, mit dem Joachim Wolbergs sich 2020 wieder zum Oberbürgermeister wählen lassen will. 70 Mitglieder wählten ihn am Mittwochabend einstimmig zum 1. Vorsitzenden.
Bei einer Versammlung des SPD-Stadtverbands am Montagabend hat Joachim Wolbergs seinen Parteifreunden nun auch offiziell die Gründung eines Vereins mit Ambitionen für die nächste Kommunalwahl verkündet. In letzter Konsequenz droht ihm und anderen nun der Parteiausschluss.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg legt gegen die Nichtzulassung der zweiten Anklage gegen Joachim Wolbergs wegen IZ-Spenden durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg sofortige Beschwerde ein.
Dass die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Joachim Wolbergs nicht zugelassen wurde, bedeutet nicht automatisch, dass über die Vorwürfe in Zusammenhang mit dem „Immobilien Zentrum Regensburg“ nicht verhandelt wird. Laut dem Strafrechtsprofessor Dr. Henning Ernst Müller sind verschiedene Szenarien möglich.
Die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg lässt die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft wegen der Spenden durch das „Immobilien Zentrum Regensburg“ gegen Joachim Wolbergs nicht zu. Grund sei eine „untrennbare Verknüpfung“ mit Tatvorwürfen, die bereits im laufenden Prozess vor der 6. Kammer von Richterin Elke Escher verhandelt werden.