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Tag 39 im Wolbergs-Prozess

Planungsreferentin nimmt Wolbergs in Schutz

Nahm Joachim Wolbergs Einfluss auf Vorschläge der Verwaltung zu einem Wohnbaugebiet im Stadtwesten Regensburgs? Die Aussage von Planungsreferentin Christine Schimpfermann zumindest untermauert diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht.

Referentin ohne Verhandlungsspielraum? Christine Schimpfermann. Foto: Archiv/ as

Immer wieder nimmt der ältere Herr in der ersten Reihe links sein Opernglas zur Hand, um genau zu beobachten, was da vorne vor sich geht. Ein paar Reihen weiter hinten gluckst etwas quengelig ein Baby und Richterin Elke Escher muss gerade mit strengem Blick das Gelächter der Zuschauer unterbinden, während sie sich zur Bedeutung des Begriffs „Obergschaftler“ äußert. Ob es jene Auseinandersetzung zwischen Joachim Wolbergs und der Staatsanwaltschaft ist, die so viele ans Landgericht Regensburg gelockt hat, oder die kürzlich gestartete neuerliche Öffentlichkeitsoffensive des suspendierten Oberbürgermeisters, lässt sich nicht ergründen. Auf jeden Fall ist der Zuschauerraum im Sitzungssaal 104 heute sogar noch voller als bei der Vernehmung seiner Gattin Anja Wolbergs.

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Vom “Obergschaftler” zum “Gschaftlhuber”

Gerade geht es um jene Kontroverse zwischen Oberstaatsanwalt und Oberbürgermeister von vergangener Woche. Joachim Wolbergs hatte Jürgen Kastenmeier als „Obergschaftler“ bezeichnet. Eine Protokollierung dieser Äußerung – und damit die Feststellung einer Straftat – hatte Escher abgelehnt und so verlangte der Oberstaatsanwalt einen förmlichen Beschluss, den die Vorsitzende Richterin nun gerade verliest. Elke Escher nimmt sich Zeit. Über eine Viertelstunde dauern ihre Ausführungen, in denen sie den „Obergschaftler“ als Steigerung von „Gschaftler“ vermittels des Präfix „Ober-“ herleitet, diesen wiederum auf den im Duden verzeichneten „Gschaftlhuber“ zurückführt und dessen Bedeutung als „Wichtigtuer“ oder Person, die geradezu „unangenehm betriebsam“ ist, festhält.

Eine Protokollierung des Ausfalls von Wolbergs lehnt Escher erwartungsgemäß ab, zieht dazu Urteile des Oberlandesgerichts Bremen – wo es offenbar auch schon mal einen „Obergschaftler“ gab – und des Bundesverfassungsgerichts heran, um dies zu begründen. Kurz zusammengefasst: Die Bezeichnung „Obergschaftler“ sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zwar sei Wolbergs’ Äußerung „unhöflich und unangebracht“ gewesen, sie sei aber bei einer „Auseinandersetzung in der Sache“ gefallen. Er habe sich damit gegen Kritik an seiner Lautstärke gewehrt.

Elke Escher will ihre Verhandlungsführung ändern

Die Ausführlichkeit und der Ernst, mit dem Escher ihren Beschluss verliest scheint aber auch noch einen anderen Grund zu haben. Sie wendet sich nämlich unmittelbar danach an Wolbergs. Er sehe jetzt hoffentlich, dass solche Äußerungen „zu Riesenbeschlüssen“ führen und jede Menge Zeit kosten würden. Er möge doch künftig auf seine Wortwahl achten. Wolbergs entschuldigt sich – wieder einmal. Er werde das nicht mehr machen. „Orientieren Sie sich nach vorne. Hier spielt die Musik“, gibt Escher zurück.

Dann dreht Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting nochmal etwas auf und bezeichnet es umgekehrt als Provokation der Staatsanwaltschaft, nun regelmäßig einen dritten Sitzungsvertreter zu entsenden, der nur als Aufpasser fungiere. Wieder kommt es zu einem kleinen Schlagabtausch, den Escher unterbindet und dabei auch der Staatsanwaltschaft über den Mund fährt. „Ich bin gerade dabei, meine Verhandlungsführung umzustellen“, erklärt sie schließlich.

200.000 Euro plus “unter die Arme greifen”?

Abseits dessen geht es am Mittwoch auch inhaltlich etwas voran. Der Komplex „Roter-Brach-Weg“ steht nun auf dem Programm. Es geht um ein Baugebiet, das an bereits vom Bauteam Tretzel (BTT) bebaute Flächen im Stadtwesten – Rennplatz/La Serena – anschließt. Etwa 200 Wohnungen könnten dort entstehen. In der Vergangenheit war das Gebiet „Rennplatz Nord/Roter-Brach-Weg“ laut Bebauungsplan von 2012 als Gewerbefläche ausgewiesen. 2016 beauftragte der Stadtrat im Rahmen einer „Wohnungsbauoffensive“ die Stadtverwaltung unter anderem für dieses Gebiet die Möglichkeit von Wohnbebauung zu prüfen. Im Vorfeld hatten Planungsreferentin Christine Schimpfermann und Wirtschaftsreferent Dieter Daminger ein Gespräch mit Volker Tretzel und einem Mitarbeiter von BTT geführt und vorgeschlagen, dass anstelle der damals verpflichtend für alle Neubaugebiete beschlossenen 20 Prozent geförderten Wohnraums, dort 50 Prozent entstehen sollten. Öffentlich geförderte Wohnungen, „Sozialwohnungen“, sind im Stadtwesten dünn gesät.

Wolbergs habe dies nicht unterstützt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Im Gegenzug habe ihm Tretzel später, als die Staatsanwaltschaft bereits ihre Ermittlungen aufgenommen hatte, einerseits 200.000 Euro versprochen, andererseits, dass er ihm beim Vorgehen gegen unliebsame Berichterstattung „unter die Arme greifen“ werde. Außerdem habe Tretzel Wolbergs erläutert wie er die Verbindung zwischen ihnen verschleiern wolle, indem er das Grundstück an seine Mitarbeiter verkaufe und über Erbpacht davon profitieren werde. Die Belege dafür sollen Telefonate sein, die am morgigen Donnerstag vorgespielt werden.

Verwaltung ohne Spielraum?

Die Vernehmung von Planungsreferentin Christine Schimpfermann am Mittwoch vermochte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht zu untermauern. Zwar habe es das erwähnte Gespräch zwischen ihr, Daminger und Tretzel am 10. November 2015 gegeben, allerdings habe sich Tretzel zu dem „Vorschlag“ 50 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert zu errichten, nicht geäußert. Bis heute nicht, So Schimpfermann. Ein wenige Tage später verfasstes Schreiben Tretzels, das an sie und Daminger adressiert ist, in dem er diesen Vorschlag ablehnt und das Bauvorhaben Zusammenhang mit seinem Millionenengagement beim SSV Jahn stellt, habe sie nie erhalten, so Schimpfermann.

Generell sei es ja so, dass die Verwaltung gar keine Handhabe gehabt habe, um Tretzel zu dem 50-Prozent-Vorschlag zu zwingen. Für Neubaugebiete habe damals nur eine Quote von 20 Prozent gegolten. „Da hatten wir gar keinen Spielraum.“ Dass die Stadt Regensburg selbstverständlich Verhandlungsspielraum bei dieser Quote hatte – man hätte die Gewerbeflächen ja gar nicht in Wohnbauflächen umwandeln müssen, wenn die Konditionen für die Stadt nicht gepasst hätten – und dass die Verwaltung bei anderen Baugebieten durchaus flexibel mit der Quote umging, erwähnt Schimpfermann nicht. Es fragt auch niemand nach.

“Wolbergs weder dafür noch dagegen”

Joachim Wolbergs wird von Schimpfermann in Schutz genommen. Er habe sich weder für noch gegen eine Erhöhung der „Sozialquote“ auf der Tretzel-Fläche ausgesprochen. Als es einmal den Vorschlag gegeben habe, die Quote generell von 20 auf 30 Prozent zu erhöhen, sei Wolbergs sogar dafür gewesen, beteuert Schimpfermann.

Diese Aussage will nicht einmal Wolbergs in seiner anschließenden Erklärung bestätigen. „Vielleicht hätte ich die Verwaltung bei 30 Prozent laufen lassen, aber 50 Prozent hätte es bei mir nicht gegeben.“ Generell sei die Idee für eine Wohnbebauung auf der Tretzel-Fläche nicht von ihm gekommen, wenngleich er sie natürlich mitgetragen habe. Tretzel habe da aber überhaupt nicht gedrängt, die Stadt sei zuerst an ihn herangetreten. Es handle sich um „ganz normale Abläufe“.

Wolbergs-Verteidigung gegen Stadtbau-Zeugen

Unklar ist nach wie vor, ob der frühere Stadtbau-Chef Joachim Becker als Zeuge geladen werden wird. Die Staatsanwaltschaft hatte seine Vernehmung beantragt, weil sie Wolbergs’ Glaubwürdigkeit in Zweifel zieht. Es geht um eine Stellenbesetzung bei der Stadtbau. Kurzzeitig war dort der mitangeklagte frühere BTT-Geschäftsführer Franz W. zum technischen Leiter berufen worden. Auf Druck von Wolbergs, sagt Becker. Der bestritt dies vor Gericht mehrfach. Gegenstand der Anklage ist die Stellenbesetzung nicht. Wolbergs hat in einer spontanen Reaktion auf den Antrag erklärt, dass er sich auf eine Auseinandersetzung mit Becker vor Gericht freuen würde.

Strafverteidiger Peter Witting beantragt am Mittwoch dennoch, den Antrag der Staatsanwaltschaft abzulehnen. Für die Entscheidung in diesem Verfahren seien Beckers Aussagen ohne Bedeutung. Sofern Becker geladen werde, müsse man auch auch dessen Glaubwürdigkeit prüfen und falls das Gericht ihn vernehmen wolle, „werden wir aktiv werden“, kündigt Witting an. Dann sei eine „umfangreiche Beweisaufnahme“ nötig und diese stehe dem Beschleunigungsgrundsatz entgegen.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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Kommentare (35)

  • joey

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    “Joachim Wolbergs nimmt Schimpfermann in Schutz”

    Für die vielen Zufälle in dieser Stadt kann die Planungsreferentin natürlich nichts.

  • Katharina Reilinger

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    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Alle Referenten, alle Amtsleiter , alle schützen ihren Chef. Vielleicht haben sie ja nur Angst, das er wieder kommt.

  • Stefan Aigner

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    @joey

    Das ist missverständlich formuliert. Sie nimmt ihn in Schutz.

  • Checker

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    Vor dem Telefonat und den verdächtigen E-Mails kann sie ihn aber nicht in Schutz nehmen. Eingemischt hat er sich übrigens auch. Aber das wird Wollbergs nicht mehr auf dem Schirm haben.
    Der Wolli darf den Staatsanwalt also beleidigen darf dann eigentlich der Staatsanwalt auch Wolli einen netten Ganoven nennen? ?

  • Checket

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    Die Umwandlung von Gewerbe in Wohnland hat dem BTT Millionen gebracht. Aber die Stadt hatte keine Möglichkeit auch nur eine Sozialwohnung mehr zu fordern.
    Ein Offenbarungseid der Stadt gegenüber BTT und dumm für alle Bauträger die freiwillig was für die sozialquote getan haben.?

  • Lothgaßler

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    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger: Bitte nennen Sie keinen Beamten einen Obergschaftlhuber, das gibt sicherlich Ärger und ich bin mir nicht sicher, ob ein so angesprochenen Polizeibeamter den nötigen Humor mitbringt. Wolbergs wird damit rechnen müssen, dass auch er zukünftig mit “Obergschaftlhuber” angesprochen wird, das dann völlig zu Recht.
    Zur Verhandlung: Dieses nicht genauer Nach- bzw. Hinterfragen, wie hier bei der Zeugin Schimpfermann bemängelt, scheint eine Schwäche der Staatsanwaltschaft zu sein. Ich bin schon gespannt auf die Telefonmitschnitte morgen, die sicherlich von der Verteidigung angegriffen werden.

  • mkv

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    Lieber Lothgaßler,
    Ihr Fehl-Zitat ist gewiss nicht beabsichtigt, oder? Spekulation aber sicherlich der ganze erste Absatz. Was ist Ihre Motivlage?

    Hinweis und Anregung der Redaktion, im fraglichen Zusammenhang nachzufrragen, lassen außer Betracht, dass die Verwaltung (in Gestalt ihrer beiden genannten Referenten) an lokales Gesetz (sprich die geltende kommunale 20%-Regelung) gebunden ist. Das folgt auch Artikel 20 Abs. 3 GG. Sollten die beiden dem Bauträger regelwidrig ein “Verhandlungs-Messer” auf die Brust setzen? Gegenstand der Verhandlung(en) war diese fragwürdige Option nicht. Was ich als regelgerecht abhake.

    Was mich aber wirklich bis hierher wundert: Wo bleibt der konkrete Sachverhalt, den die StA dem Angeklagten Wolbergs in diesem Zusammenhang vorwirft, nachdem die Zeugin mit ihrem Referenten-Kollegen Damminger gar ohne (!) Kenntnis des OB das fragliche Gespräch mit Hernn Tretzel führte? Ich habe insoweit nichts notieren können: Wo ist die inkriminierte Handlung des OB? Auch nur im Ansatz? Worüber wird hier verhandelt, geschrieben, diskutiert? Kann man heute Abend über ein BVB-Tor von Reus ernsthaft plaudern, wo der doch nicht spielt?

    Aber vielleicht geben die morgen abzuspielenden Telefonate (Ca. 10 000 Telefonate wurden abgehört mit gewiss von der Vert. ggf. in der Revision zu hinterfragender Eingriffsnorm, vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG: Danach besteht ein “doppelstufiger” Schutz eines jeden Bürgers vor Eingriffen des Staates in sein “informationelles Selbstbestimmungsrecht”. Nichts, aber auch schon gar nichts habe ich seit vergangenem Herbst bis heute über angebliche diesbezügliche Täterhandlungen vergegenwärtigen können, die den notwendig-konkreten Verdacht der Bestechung/Bestechlichkeit (mithin u.a. eines rechtswidrigen(!) Verwaltungshandelns) belegen würde. Da auch mit den vor kurzem verkündeten richterlichen Hinweisen insoweit nichts von der Richterbank kam, wird sich die Frage nach der Rechtsgrundlage der TKÜ so oder so stellen (müssen), was den gesamten Strafprozess aushebeln bzw. zu einem (sehr) milden Urteil führen könnte. Die StA weiß all das. Nicht nur sie.

    Mit (gesteigerter) Spannung wird daher die (verfassungswidrig aufgezeichnete?) Telefonie von morgen zu verfolgen sein. Wird deren Inhalt kriminelle Energie und konkrete Handlungen belegen? Ggf. bei wem (nicht)?

  • Richard

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    @Lothgaßler
    ‚Obergschaftlhuber‘ hat unser susp. OB nie nicht gsagt. Er sagte nur ‚Obergschaftler‘, weils vermutlich liebevoller ist.

  • mkv

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    Kommentar gelöscht. Bitte beim Thema bleiben.

  • Hartnäckig

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    Wieso sollte Frau Schimpfermann den OB belasten ?
    Wenn der OB was gemacht/gesagt/angeordnet hätte, das rechtswidrig ist, hätte sie doch als gute Beamtin sicher remonstriert. Das wäre ja dann schriftlich festgehalten.
    Oder remonstrieren Spitzenbeamte nicht ???
    Umkehrschluss: Hat der OB was gesagt/gemacht/angeordnet, dass nicht i.O. war und Frau Schimpfermann hat nicht remonstriert, wäre das ja belastend für sie.

  • Bertl(Original)

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    Täusche ich mich, oder war das die Frau Schimpfermann, die auf einem Werbeprospekt des IZ zu sehen war mit einem netten Spruch?

  • Lothgaßler

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    @mkv:
    Ok, heute scheint ein schwieriger Tag zu sein. Bei “Obergschaftler” kam mir der “Obergschaftlhuber” in den Sinn, wohl eine mir gängigere Variante aus meiner niederbayrischen Heimat. Das hat nichts mit lebenden Personen des Namens Huber zu tun (weder in Niederbayern noch im Regensburger Rathaus). Der Unterschied in der Bedeutung zwischen “(Ober-)Gschaftler” und “(Ober-)Gschaftlhuber” dürfte marginal sein.
    Spekulation: Probieren Sie es aus, sprechen Sie einen Polizeibeamten ruhig mal mit “(Ober-)Gschaftler” oder mit “(Ober-)Gschaftlhuber” an. Ich probier weder das eine noch das andere aus, denn aus meiner Sicht sind beide Begriffe klar abwertender Natur, von “liebevoll” keine Spur (damit wäre auch mein Motiv für den ersten Absatz beschrieben).
    Ist der OB nun “Chef der Verwaltung”, wird dann jedes Gespräch zwischen den Referenten und dem OB dokumentiert, muss er alles vorher oder darf er es auch nachher erfahren, muss es offiziell im Rathaus besprochen werden oder gilt auch ein Treff im Orphee, muss er reden oder reicht eine Geste, muss eine Mail persönlich gelesen werden oder reicht die Kenntnis über deren Inhalt? Die Referenten sind darauf angewiesen, dass zwischen Ihnen und dem OB sowie den führenden Köpfen im Stadtrat die Chemie stimmt, denn davon hängt (hier hing) die Bestätigung im Amt (2017 erfolgt) ab. Sie wissen auch, dass whistleblowing nicht belohnt wird.
    Wir nehmen eindeutig unterschiedliche Perspektiven ein: Ich stehe der Staatsanwaltschaft deutlich näher als den Angeklagten. Ja, da bin ich parteiisch, weil aus meiner Sicht schon was an den Vorwürfen/ Anklagepunkten dran ist. Gleichwohl darf der Rechtsstaat das Recht nicht beugen, auch wenn dann so mancher Sachverhalt unverfolgt und ungesühnt bleiben muss.
    Für mich stellt sich die Frage: Wollen wir Korruption (in all seinen Formen) im politischen Umfeld überhaupt strafrechtlich verfolgen? So wie es aussieht ist dies in der Praxis schwierig durchzuführen und faktisch wird auch kaum ein Angeklagter verurteilt. Wir könnten es auch bleiben lassen und konsequent den Straftatbestand aus dem Strafrecht tilgen, damit hätten wird die Korruption abgeschafft und Rechtsfrieden wäre eingekehrt. Es wäre halt ein Sonderrecht für jene, die überhaupt nur durch ihre Position/ Amt der Gefahr der Korruption ausgesetzt werden. Ich könnte mir vorstellen der Bundestag stimmt einem solchen Gesetzentwurf mit überwältigender Mehrheit zu.

  • Piedro

    |

    @Hartnäckig
    Ich frage mich wo ein Dezernent remonstrieren kann wenn eine Weisung des OB als rechtswidrig verstanden wird. Der OB ist doch der oberste Verwaltungshäuptling. Ist dann der Landrat zuständig? Und wenn es keinen gibt, bei einer kreisfreien Stadt?

  • Piedro

    |

    @mkv
    “Was mich aber wirklich bis hierher wundert: Wo bleibt der konkrete Sachverhalt, den die StA dem Angeklagten Wolbergs in diesem Zusammenhang vorwirft, nachdem die Zeugin mit ihrem Referenten-Kollegen Damminger gar ohne (!) Kenntnis des OB das fragliche Gespräch mit Hernn Tretzel führte?”

    Ich las:
    “Wolbergs habe dies nicht unterstützt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Im Gegenzug habe ihm Tretzel später, als die Staatsanwaltschaft bereits ihre Ermittlungen aufgenommen hatte, einerseits 200.000 Euro versprochen, andererseits, dass er ihm beim Vorgehen gegen unliebsame Berichterstattung „unter die Arme greifen“ werde. Außerdem habe Tretzel Wolbergs erläutert wie er die Verbindung zwischen ihnen verschleiern wolle, indem er das Grundstück an seine Mitarbeiter verkaufe und über Erbpacht davon profitieren werde. ”

    Wie ich das verstanden habe: hier wurde Herrn T. ein Vorschlag unterbreitet, er ihm, wäre er darauf eingegangen, das Grundstück gesichert hätte. In wie weit das rechtlich in Ordnung ist ist eine Frage, zum Nachteil Regensburgs wäre das nur gewesen, wenn andere Bauträger dies auch geboten hätten, und zwar günstiger. Der OB sprach sich dagegen aus und wurde dafür mit einem Geldversprechen und Beistand gegen freie Berichterstattung belohnt.

    Das soll nicht strafbar sein, weil der Vorschlag selbst nicht rechtmäßig war? Das erschließt sich vermutlich nur Juristen, aber ich lasse mir das gern erklären.

  • Hartnäckig

    |

    @ Piedro:
    Der Beamte, der eine Weisung für rechswidrig hält, verfasst ein Schriftstück in dem er die Rechtswidrigkeit darlegt und gibt es dem, der die rechtswidrige Weisung erteilt hat zur Unterschrift.
    Das Ganze wird zu den Akten genommen.
    “Schert” sich der Vorgesetzte nichts darum, liegt das Schriftstück ” folgenlos” bei den Akten. Gibt es kein Schriftstück wurde nicht remonstriert.
    Eigentlich ganz einfach – zu einfach !

  • XYZ

    |

    Zu Checket 15.45:
    Bitte checken Sie die Fakten soweit aus der Presse bekannt.
    Die Fa. BTT hat bei dem als WohnGebiet ausgewiesenen Nibelungenareal 50 % Sozialquote übernommen, mit gleichem architektonischen Standard. Ein rechtsverbindlicher Stadtratsbeschluss bestand nur für 20 %.
    Das GewerbeGebiet am Roten-Brach-Weg sollte offensichtlich von der Stadt angestrebt als WohnGebiet ausgewiesen werden, um den Wohnungsengpass zu mildern. Und dann soll die Firma trotz laufender strafrechtlicher Ermittlungen heiter jubeln?

  • Mr. T.

    |

    Hat sich das Grundstück nicht schon im Besitz von Tretzel befunden und es ging nur um die Konditionen, wann die Stadt bereit gewesen wäre, die Gewerbefläche in Wohnbaufläche umzuwandeln?

  • Piedro

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    Das kenne ich anders.
    “Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.” … “Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verhältnis von Remonstrationen zu Frühpensionierungen bei Beamtinnen und Beamten antwortete die Bundesregierung unter anderem: Die Remonstration bedarf keiner besonderen Form, kann also mündlich oder schriftlich erfolgen.”
    https://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration

    Es bedarf also eines Vorgesetzten um zu remonstrieren, des nächst höheren Vorgesetzten. In Regensburg wäre das tatsächlich der Landrat (bei kreisfreien Städten wohl die Landesregierung).
    https://www.mhkbg.nrw/kommunales/Kommunale-Selbstverwaltung/Struktur-der-Kommunen/Staatliche-Aufsicht/Dienstaufsicht/index.php

    Es gibt sogar eine Remonstrationspflicht nach (§§ 56 BBG, 38 BRRG). Wieder was gelernt.

  • R.G.

    |

    @Lothgaßler
    Ein Huber war der Besitzer einer Hube Landes, der minimal nötigen Fläche zum Selbsterhalt einer Familie, ihm stand von seiner Position her das Gschafteln nicht zu, nur das untertänige Roboten. Ein Gschaftlhuber erhob sich über die ihm zustehende Position.
    Sozusagen ein Bgriff aus der Immobilienwelt der vergangenen Jahrhunderte.

    Sprach so ein gewählter Immobilien-Fachmann von heute?

  • Checker

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    XYZ:

    Zwischen BTT und Wollbergs bestand und besteht eine Nähe die zum Himmel stinkt. Jeden Tag werden Details bekannt die ich nicht hören möchte.

    Ich mag keinen OB der schon kurz nach der Wahl Klamm ist und sich mit einem Bauträger am Telefon zwielichtig über Geld unterhält.

  • XYZ

    |

    Zu Mr.T 20.26:
    Narürlich wollen und sollen beide Seiten profitieren: die für das Gemeinwohl ihrer Bürger verantwortliche Stadt – dazu zählt nach der bayr. Verfassung die Schaffung sozialgerechten Wohnraums – und die steuerzahlende und Mitarbeiter beschäftigende Firma.

  • Lothgaßler

    |

    @R.G.
    Aha, das mit dem “Huber” wusste ich so noch gar nicht.
    “…Sprach so ein gewählter Immobilien-Fachmann von heute?..”
    Bin ich damit gemeint? Die Antwort lautet NEIN.
    Aber beim Stichwort “gewählter Immobilien-Fachmann” kommt mir gerade Wolbergs in den Sinn und seine Suche nach Plan B. Wie wäre es mit Immobilien-Makler:
    “…Egal, ob Berufsanfänger oder Quereinsteiger – Immobilienmakler kann jeder werden. Zwar fordert der Beruf weder Ausbildung noch Studium und auch keinen bestimmten Schulabschluss, dafür aber eine behördliche Maklererlaubnis, jede Menge Fachwissen, soziale Kompetenzen, hohes Engagement, ein dickes Fell sowie den Willen, sich ständig weiterzubilden…” (Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/wie-man-immobilienmakler-wird.html).

  • Checker

    |

    Wie Wolbergs sagt in dem Telefonat mit Tretzl das Grundstück Roter-Bach-Weg müsse Wohnbebauung werden.
    Komisch beim Bauträger der ihm bei seiner Finanzierungslücke von 200.000 Euro helfen möchte sagt er das aber der Baureferentin soll er das nicht gesagt haben?
    Wollte der Wolbergs da den Tretzel hinters Licht führen oder kann sich die Baureferentin nur nicht mehr so gut erinnern.
    Äusserst suspekt alles.

  • Checker

    |

    Und dann kriegen Sie von mir die 200.000 Euro die Ihnen jetzt fehlen.

    Hallo wo sind wir denn? Warum weiss ein Bauträger, dass dem OB von Regensburg 200.000 Euro fehlen? Warum fürchtet ein Bauträger, dass der OB von Regensburg vor der Pleite steht? Allein dies ist schon ein NO GO.

    Herr Wolbergs treten Sie bitte zurück es sind Politiker wie Sie die aus der Politik ein Scheingeschäft machen. Entschuldigen Sie den Ausdruck aber er stammt von Ihnen.

    Und Herr Witting bitte nehmen Sie beim nächstenmal Ihren Mandanten die Handys weg wenn Sie schon wissen, dass ein Verfahren gegen die Mandanten läuft. An so etwas ist ein Anwalt auch nicht unschuldig.

  • Lothgaßler

    |

    @Checker:
    “…bitte nehmen Sie …Ihren Mandanten die Handys weg…”
    => eben nicht, denn das ist doch gefundenes Fressen für die Verteidigung, um die mitgeschnittenen Telefonate für unzulässig erklären zu lassen. Wie in diesem Prozess vorgeführt wird passieren bei der TÜ Fehler/Rechtsverstöße. Ich könnte mir vorstellen, dass Verteidiger ihre Mandanten zukünftig auch gezielt schulen: Nennt dies oder jenes Stichwort, redet von Inhalten die ihr euren Verteidiger anvertrauen wollt oder habt, nennt immer wieder den Namen eures Rechtsbeistands, streut intime Dinge ein….und schon hat die Staatsanwaltschaft Probleme diese Erkenntnisse aus der TÜ zu verwenden.
    Wie schon früher einmal vorgeschlagen, könnten die Verteidiger auch ein auf deren Kanzlei offiziell zugelassenes Handy (gegen Gebühr versteht sich) dem Mandanten übergeben, damit wäre von vornherein ein Abhören wohl rechtlich unmöglich.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Wenn der Bauträger fürchtet, dass der OB ohne Spende vom Ihm vor der Pleite steht, wie ist das dann erst nach 70 Prozeßtagen, bei dem das Verteidigerpärchen so um die € 500,– pro Stunde kostet? Dazu kommt für jeden Prozeßtag ca. 1 Tag Vorbereitung für Aktenstudium, Anträge usw. Macht am Schluß -mit Spesen- wohl so um die € 600.000,–. Wenn da schon € 200.000,– ein Problem zu sein scheinen, wer bezahlt dann den Anwalt? Der will nicht erst am Ende, sondern schon zwischendrin Geld sehen. Also mit Facebookauftritten kann Mann das wohl kaum verdienen, und die halbe Apanage von der Stadt reicht da wohl auch kaum…

  • M-C.G.

    |

    Es empört mich, dass ein Angeklagter die Vertreter der Staatsanwaltschaft ungestraft beleidigen kann. Vielleicht mag ein einzelner Begriff aus dem bairischen Sprachraum für sich keine Beleidigung sein, doch in der Summe der verbalen Ausfälle erkenne ich sehr wohl den Versuch W.s, die Staatsanwälte nachhaltig in ihrer Ehre herabzuwürdigen. Respekt vor Vertretern des Staates sieht anders aus. Die seitenlange Begründung erscheint mir als hahnebüchener Versuch zu erklären, weshalb die vorsitzende Richterin nicht schon von Anfang an diese Ausfälle geahndet hat. – Klar, Herr W. ist in einer belastenden Ausnahmesituation. Doch jeder Angeklagte ist das. Und verletztende, ehrabschneidende Ausfälle würden bei anderen Angeklagten sofort mit Bußgeld o.a. geahndet. Für mich sieht es so aus, dass vor Gericht mit zweierlei Maß gewertet wird.
    Nebenbei bemerkt, Respektlosigkeit ist mit Beleidigungen gegen Polizisten, Feuerwehrleuten und Sanitätern inzwischen schon beinahe Normalität. Da schreit jeder, das gehe so nicht. Und einem Herrn W. sieht man das nach?

  • mkv

    |

    Kommentar gelöscht. Wie bereits mehrfach erwähnt: Die Moderation des Forums übernehmen wir.

  • mkv

    |

    Nachtrag
    (*)
    Nachzureichen habe ich die oben angekündigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit.

    Zitat:

    Vielmehr ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als subjektive Freiheit des unmittelbaren Ausdrucks der menschlichen Persönlichkeit ein grundlegendes Menschenrecht (vgl. BVerfGE 7, 198 ). Die Meinungsfreiheit ist als individuelles Freiheitsrecht folglich auch um ihrer Privatnützigkeit willen gewährleistet und umfasst nicht zuletzt die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen.

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass grundsätzlich auch die überspitzte Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (vgl. BVerfGE 54, 129 ). Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 24, 278 ). Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ).

    Randziffer 24 und 25

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016
    – 1 BvR 2844/13 – Rn. (1-33),
    http://www.bverfg.de/e/rk20160310_1bvr284413.html

  • Aloisius

    |

    Bei allem, was bisher aus der Prozessberichterstattung bekannt wurde, wird deutlich, dass weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine Vorstellung über die politische Willensbildung und den Verfahrensablauf einer Kommunalverwaltung haben, wenn es um Stadtratsentscheidungen geht. Da unterscheidet sich im Grunde Regensburg weder von München noch von Wenzenbach.
    Kommt die politische Willensbildung direkt über eine Partei ins Laufen, so hat nur der Antrag der politischen Mehrheit zum Tragen, weil sich die Verwaltung soweit möglich danach richtet. Idealerweise wird die Verwaltung vom Ober-Bürgermeister geleitet, der den Antrag der Mehrheit exekutiert.

    Beabsichtigt ein Referat, den Gemeinderat mit einer Angelegenheit zu befassen, so trägt sie diese an den Ober-Bürgermeister heran, der bei den Gemeinderäten vorfühlt, ob das Vorhaben eine Mehrheit findet. Referent(innen) können auch Anträge ohne das Placet des Ober-Bürgermeisters einbringen, werden davon aber absehen, weil sie sich u..U. eine Niederlage einhandeln und ihre Wiederwahl gefährden.

    In den meisten Fällen initiiert der Ober-Bürgermeister, der die Tagesordnung aufstellt, Gemeinderatsbeschlüsse. So wie er sie von der Verwaltung bearbeiten lässt und seiner “Partei” vorträgt, werden sie beschlossen. Nur wenn es der Opposition gelingt, eine Mehrheit gegen den Ober-Bürgermeister zu organisieren, hat sie die Chance ihre Vorstellung durchzusetzen. Die zentrale Figur im Entscheidungsprozess ist der Oberbürgermeister.

  • Piedro

    |

    @Aloisius
    “Die zentrale Figur im Entscheidungsprozess ist der Oberbürgermeister.”

    Jau, und der hat 200.000 zugesagt bekommen, nebst Schützenhilfe gegen unliebsame Presse, weil er die Interessen eines Unternehmers vertrat. Das hat nichts mit politischer Willensbildung zu tun, sondern mit dem Strafrecht, und damit kennen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schon ein wenig aus, gelle?

  • Checker

    |

    Kleine Anekdote am Rande:

    Kam nicht der Parkettboden für Wollbergs Wohnung von der Baustelle vom Roten-Bach-Weg?

    Sonst hatte Wolbergs aber hundertprozentig nichts mit dem Roten-Bach-Weg zu tun. Das hätte er sonst auf dem Schirm. :)

Kommentare sind deaktiviert

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