Verwaltungsgericht kippt Öffnungsverbot für Geschäfte in Einkaufszentren
In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Regensburg einem Herrenausstatter im Donaueinkaufszentrum die Öffnung seines Geschäfts erlaubt. Die Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen unter bestimmten Auflagen wieder öffnen, Einkaufszentren bleiben geschlossen – so ist es laut den seit Montag gelockerten Regelungen des Freistaats Bayern zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgesehen. Und so wird das bislang auch im Donaueinkaufszentrum in Regensburg gehandhabt. Hier haben lediglich Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und andere „systemrelevante“ Läden offen. Deren Öffnung sei ausnahmsweise zulässig, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Der Rest bleibt zu – unabhängig von der Größe des einzelnen Geschäfts. Die 800-Quadratmeter-Regelung greife hier nicht, heißt es vom Bayerischen Gesundheitsministerium. Eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom gestrigen Montag könnte das nun grundsätzlich ändern.