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Plädoyers im zweiten Korruptionsprozess

“Nehmen Sie Herrn Wolbergs wie er ist.”

Strafverteidiger Peter Wittting fordert im Korruptionsprozess einen Freispruch für Joachim Wolbergs in allen Anklagepunkten. Zumindest solle das Gericht den „Irrtumsgedanken“ in Betracht ziehen. Der Rechtsanwalt appelliert, den Menschen Wolbergs zu sehen. Dieser sei „keiner der Politiker, die man landläufig kennt“.

Beim Plädoyer von Peter Witting für seinen Mandaten wird es stellenweise sehr emotional und persönlich. Foto: Archiv/om

„Ich möchte nicht wissen, wie viele Oberbürgermeister und Landräte sich ihre Geburtstagsfeier einfach von jemandem bezahlen lassen“, ruft Peter Witting in den Gerichtssaal. Der Verteidiger von Joachim Wolbergs befindet sich etwa im zweiten Drittel seines Plädoyers. Er fordert einen Freispruch in allen Anklagepunkten. Hilfsweise die Einstellung des Verfahrens – entweder wegen Verstoß gegen Fair Trial-Grundsätze oder wegen eines Verfahrenshindernisses, der doppelten Rechtsanhängigkeit, die die 5. Strafkammer zunächst bejaht, nach der Zulassung der Anklage durch das Oberlandesgericht Nürnberg dann aber verneint hatte.

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Gerade spricht Witting über Politiker, die sich regelmäßig zum Essen einladen lassen, über solche, die Beraterverträge annehmen. Es geht um die Parteispenden der Quandts und Klattens, darum, dass Helmut Kohl einst 2,1 Millionen D-Mark in bar bekam, darum, was der Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie alljährlich an die Parteien im Bundestag spendet und dass geschätzt 76 Prozent aller Parteispenden von Unternehmen und Verbänden anonym seien.

“Mut” und “gesunder Menschenverstand”

„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, schiebt Witting seiner leidenschaftlich vorgetragenen Aufzählung nach. „Aber wenn Sie was Böses denken, dann müssen Sie das überall denken.“ Bei Parteispenden sei schon eine Menge Heuchelei im Spiel und das Einzige, was die größere Politik von der auf kommunaler Ebene unterscheide, sei doch nur die personelle und sachliche Nähe in einer Kommune. Da dürfe man dann überhaupt keine Spenden einwerben, wenn man den Straftatbestand der Vorteilsannahme so auslege wie die Staatsanwaltschaft. Schließlich habe man immer irgendwann mit einem seiner Spender auch dienstlich zu tun. Die Folge laut Witting: „Sobald Sie Amtsträger sind und sich um Spenden bemühen, gehören Sie der Katz.“

Es geht viel um Grundsätzliches in Wittings Plädoyer. Darum, dass der Bogen der Korruption sehr weit gespannt werden könne. Dass man sich immer die Frage stellen müssen, wann man da mit „der Keule des Strafrechts“ komme. Dass es bei Richtern „Mut“ und „gesunden Menschenverstand“ brauche. Weil Vorteilsannahme „ein konturloser Tatbestand“ sei und die einschlägige BGH-Entscheidung (Kremendahl), gemäß der der „Anschein der Käuflichkeit“ strafbar ist, nicht praktikabel sei. Da dürfe man sich nicht auf alte Entscheidungen beziehen, die mittlerweile Literatur seien, da müsse man selbst entscheiden.

“Käuflichkeit ist Herrn Wolbergs zutiefst zuwider.”

Korruption – was sei das überhaupt, fragt Wittings an einer Stelle. Der Gesetzgeber habe das nicht klar definiert. Aber da gebe es zumindest die Definition von „Transparency International“, jener Organisation, „die da immer so hochgehalten wird“:

„Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“

Und nichts davon treffe auf seinen Mandanten zu, ist Witting überzeugt. Es gebe keinen Machtmissbrauch und keinen privaten Vorteil. Selbst die Staatsanwaltschaft stelle nicht in Frage, dass die konkreten (Ermessens)entscheidungen von Wolbergs, die im laufenden Prozess Gegenstand sind, nicht pflichtwidrig gewesen seien.

Sein Mandat habe nichts in die eigene Tasche gesteckt, es habe „keine braunen Umschläge mit Bargeld gegeben“, sagt Witting mehrfach. Wolbergs habe sich stets bemüht, die Vorgaben des Parteiengesetzes möglichst korrekt einzuhalten und Käuflichkeit sei etwas, das ihm „zutiefst zuwider“ sei. So sei auch sein emotionales Verhalten vor Gericht nachzuvollziehen.

“Legales Spendensplitting”

Wolbergs könne nicht verstehen, was er falsch gemacht habe. Rechtswidrig verhalten habe sein Mandat sich ohnehin nicht. Aber die Staatsanwaltschaft argumentiere juristisch „feinsinnig“ mit dem § 331 (Vorteilsannahme) und § 332 StGB (Bestechlichkeit), die so gut wie alles zuließen. „Ich verstehe nicht, dass bei Ihnen nicht angekommen ist, dass Herr Wolbergs nicht die Art Politiker ist, die man landläufig kennt“, hält Witting den beiden Staatsanwälten entgegen. Die Staatsanwaltschaft führe einen „Vernichtungsfeldzug“. „Das hat Herr Wolbergs nicht verdient.“

Wie schon im ersten Korruptionsprozess steigt Witting in die Tiefen des Parteiengesetzes ein. Wenn ein Unternehmen Spenden auf einzelne Töchter aufspalte, dann sei das – da sei sich die einschlägige Kommentarliteratur einig – „legales Spendensplitting“. Jede juristische Person sei einzeln zu bewerten. „Es gibt keine Großspende.“ Wenn die Spenden jeweils knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro blieben, dann sei das keine illegale Verschleierung, das sei auch nicht anrüchig. Es sei das gute Recht eines Spenders, anonym bleiben zu wollen, analog zum Wahlgeheimnis. Und wenn eine Partei Spenden einsammle, auch in großem Stil, dann sei das nicht nur legal, sondern verfassungsrechtlich ausdrücklich erwünscht.

Ergo: Auch wenn für den Wahlkampf 2013/14 erhebliche Summen eingesammelt worden seien, auch wenn dies – etwa im Fall des Immobilien Zentrum Regensburg – teils über mehrere Einzelgesellschaften mit derselben Firmenadresse gelaufen sei, „kann man daraus nicht einfach ein korruptives Verhalten ableiten“. Das sei alles kein Indiz.

Spenden vor der Wahl per se in Ordnung?

Aus dem Umfeld von Ferdinand Schmack erhielt der SPD-Ortsverein von Wolbergs insgesamt 80.000, von IZ-Boss Thomas Dietlmeier rund 160.000 Euro. Die Schmacks spendeten alles, Dietlmeier etwas mehr als die Hälfte vor Wolbergs’ Wahl und Amtsübernahme als Oberbürgermeister im Mai 2014. Diese Spenden vor der Wahl können in Wittings Augen ohnehin nicht Gegenstand einer Verurteilung sein – mit dieser Argumentation wischt der Verteidiger im Wesentlichen die Vorwürfe in Zusammenhang mit Schmack vom Tisch.

Wolbergs war zwischen 2008 und 2014 dritter Bürgermeister und damit Amtsträger. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn damit als „taugliches Objekt“ für Korruptionstatbestände und argumentiert unter anderem damit, dass er zumindest abstrakt auch für Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten zuständig gewesen sei. Darüber hinaus habe er qua Amtsstellung und durch seine Mitgliedschaft in der SPD-Fraktion, im Koalitionsausschuss und Teilnahme bei Referentenrunden entsprechenden Einfluss gehabt. Für Witting fehlt bei dieser Argumentation der Staatsanwaltschaft die Trennschärfe.

Wolbergs sei als dritter Bürgermeister Sozialreferent gewesen. Damit habe er qua Ämterzuschnitt ebenso wenig auf Einfluss auf Baugenehmigungen nehmen können wie ein Finanzbeamter. Zwar bleibe ein Bürgermeister auch Stadtrat, aber hier habe er in der Fraktion keine herausragende Stellung inne gehabt. Für einen Stadtrat gäbe es allenfalls eine andere Strafnorm in punkto Korruption (§ 108e StGB) und gegen die habe Wolbergs nicht verstoßen. Es könne deshalb keine illegale Einflussspende, also eine Spende in Erwartung eines Vorteils oder für eine bereits erbrachte Gegenleistung gegeben haben.

Die “blöde Geschichte” mit der Rechnung

Die einzig „blöde Geschichte“ bei den Spenden vor der Wahl seien lediglich jene 30.000 Euro bei einer Agentur-Rechnung, die Dietlmeier für Wolbergs bzw. die SPD über den Weg einer Scheinrechung übernommen hatte. Wolbergs selbst hatte den IZ-Boss bei seinem mehrfachen „Betteln“ (Dietlmeier) um Spenden um weitere Unterstützung gebeten. Der Vorschlag, die Rechnung zu übernehmen, sei dann von Dietlmeier gekommen, so Witting. Und der habe den Rest dann mit dem Inhaber der Agentur geregelt. Dieser stellte gemäß Dietlmeiers Forderung eine Scheinrechung in selber Höhe an das IZ aus. Im späteren Rechenschaftsbericht der Partei tauchen weder Rechnung noch deren Übernahme durch Dietlmeier auf.

„Herr Wolbergs wusste nicht, wie genau das abgewickelt wurde“, sagt Witting. Für seinen Mandaten sei die Sache nach Dietlmeiers Zusage, dass er sich darum kümmern werde, erledigt gewesen. Das sei „eine blöde Geschichte“ gewesen, „naiv“, aber am Ende doch nicht mehr als einfach Unterstützung im Wahlkampf.

Dass die Summe dann nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgetaucht sei, begründet Wittting mit dem Satz: „Das ist der Wolbergs.“ Dem seien Finanzen eben nicht wichtig. Wichtig sei ihm gewesen, dass seine Dienstleister bezahlt würden, dass sein Ortsverein nicht wegen Schulden leiden dürfe, aber nicht, wie das am Ende genau abgerechnet wurde. Das sei vielleicht fahrlässig gewesen, aber keinesfalls korruptiv. Und ein Verstoß gegen das Parteiengesetz deshalb könne nicht mehr verfolgt werden (dieser Vorwurf wurde bereits im ersten Verfahren verhandelt).

Darlehen und privater Vorteil? “Wolbergs geht es nicht um Geld.”

Auch die von Dietlmeier veranlassten Spenden nach der Wahl – in den Jahren 2015 und 2016 flossen insgesamt 75.000 Euro – beurteilt Wolbergs’ Verteidiger als unverdächtig. Es seien Wahlkampfspenden gewesen. Schließlich habe der Ortsverein ja noch Verbindlichkeiten aus dem 2014 beendeten Wahlkampf begleichen müssen. Darüber, dass die Eheleute Wolbergs zu dieser Zeit dem Ortsverein bereits ein Darlehen über rund 200.000 Euro ausgereicht hatten, mit dessen Rückzahlung im Februar 2016 begonnen wurde, geht Witting weitgehend hinweg.

Mit dem Darlehen allein wäre der Ortsverein auch nicht weiter gekommen, merkt er nur an. Dass die Spenden via Rückzahlung auch ein privater Vorteil für Wolbergs gewesen seien, wie die Staatsanwaltschaft argumentiert, weist Witting mit dem Einwand zurück, dass die Eheleute von Anfang an mit einem weitgehenden Verlust des Darlehens kalkuliert hätten und dass es dem Menschen Wolbergs um so etwas nicht gegangen sei. Dem gehe es nicht um Geld.

“Es gibt keine Unrechtsvereinbarung.”

Was Witting bei sämtlichen Vorwürfen und Strafforderungen der Staatsanwaltschaft vermisst, ist eine Unrechtsvereinbarung. Eine Gegenleistung, die Wolbergs für die Spenden geliefert haben soll. In zwei Fällen fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit. Hier braucht es eine konkret definierbare Unrechtsvereinbarung. Doch diese gebe es nicht, so Witting.

Bestechlichkeit sieht die Staatsanwaltschaft zum einen wegen einer über Schmack vermittelten 5.000 Euro-Spende durch einen früheren Geschäftsführer des Immobilienentwicklers Sontowski & Partner. Diese floss unmittelbar vor der Stichwahl. Wolbergs sollte sich im Gegenzug für eine Erweiterung der Einzelhandelsfläche am Nördlichen Rübenhof (beim REWE-Supermarkt am Candis-Quartier) einsetzen, so die These der Anklage. Doch hier sei alles völlig normal abgelaufen, so Witting.

Wolbergs habe die Forderung nach mehr Einzelhandelsfläche für einen zusätzlichen Discounter und Getränkemarkt bereits während des Wahlkampfs vertreten. Die Verwaltung habe dieses Ansinnen des Investors immer abgelehnt. Schmack habe sich daraufhin an die Politik gewandt, auch an Wolbergs. Der habe später als OB mit der Verwaltung und der Koalition darüber gesprochen. Dort habe es breiten Konsens gegeben. Die Verwaltung habe das Vorhaben dennoch abgelehnt. Anschließend hätten dann Schmack und SPD-Fraktionschef Norbert Hartl mehrfach bei Wolbergs angemahnt, dass dieser etwas unternehmen solle. Dabei sei geradezu auffällig gewesen, dass er nichts getan habe.

Von den Absprachen zwischen Schmack und dem S&P-Geschäftsführer, von Mailwechseln über den Zweck der Spende habe Wolbergs nichts gewusst und es sei auch nicht nachzuweisen, dass er die Spende überhaupt habe zuordnen können. Und nur weil das Vorhaben in einer „To Do-Liste“ stehe, die Wolbergs auf eigenen Wunsch von Schmack erhalten habe, sei das nicht anrüchig. „Ich finde es toll, wenn ein Oberbürgermeister wissen will, welche Vorstellungen Unternehmer haben.“ Und wenn man hier derart überdrehe, dann mache das ein vernünftiges Miteinader in Kommunen künftig unmöglich.

“Kümmern? Eine stereotype Aussage.”

Auch im Fall Dietlmeier und Wolbergs’ Einsatz für eine Baugenehmigung in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet – der zweite Fall, in dem die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit fordert – habe Wolbergs nichts Verwerfliches gemacht, so Witting. Er habe Dietlmeier nie konkrete Zusagen gegeben. Er habe lediglich gesagt, dass er sich darum kümmern werde.

Das sei eine „stereotype Aussage“ von Wolbergs gewesen, die er jedem gegenüber gemacht habe, der mit einem Anliegen zu ihm gekommen sei. „Nicht nur bei Dietlmeier.“ Konkrete Absprachen habe es nie gegeben. Und eine konkrete Unrechtsvereinbarung lasse sich auch nicht ausmachen. Hier sieht Witting erhebliche Unstimmigkeiten zwischen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und den tatsächlichen zeitlichen Abläufen.

Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Geldzahlungen und dem Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet, das Wolbergs über seinen Einsatz bei der Verwaltung aufs Gleis brachte, hatte der Dietlmeier stets verneint. Dass er eine Überweisung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zu einem Gespräch mit Wolbergs anwies, hatte der Unternehmer immer damit begründet, dass er ja dafür schon eine Zusage gegeben und als „verlässlicher Unternehmer“ habe gelten wollen. Den Vorwurf der Bestechlichkeit sieht Witting mangels konkreter Unrechtsvereinbarung und pflichtwidriger Diensthandlung „komplett ins Leere“ gehen.

Absurd? Egal!

Auch den Vorwurf der Vorteilsannahme hält Witting in diesem Zusammenhang für unbegründet. Zwar habe Wolbergs sich bei der Verwaltung für eine Ermöglichung des Dietlmeier-Vorhabens eingesetzt, auch gegen fachliche Bedenken. Eine sach- oder gar rechtswidrige Entscheidung aber sei das nicht gewesen. Da sei es auch völlig bedeutungslos, wenn die damalige Leiterin des Planungsamtes den von Wolbergs ins Werk gesetzten Arbeitsaufwand für die Verwaltung angesichts von etwa sechs Wohnhäusern als „absurd“ bezeichnet habe. “Das ist egal.” Die Verwaltung sehe das ja öfter mal so, sei es aus Überlastung, sei es aus anderen Gründen. Und entscheiden dürfe am Ende Wolbergs. „Der wurde ja genau dafür gewählt.“

Sein Plädoyer schließt Witting mit einem Appell an das Gericht. Man solle den Menschen Wolbergs sehen. Dieser habe mit seinen zahlreichen Einlassungen den „ehrlichen Versuch“ unternommen, zur Aufklärung beizutragen. Der Vorwurf der Käuflichkeit habe den Ex-OB „im Innersten getroffen“. So sei auch mancher emotionale Ausbruch zu erklären.

“Irrtumsgedanke drängt sich auf.”

Er habe „hohen Respekt“ vor seinem Mandanten, der sich entschieden habe, den Kampf gegen diese Beschuldigungen aufzunehmen. Zu keinem Zeitpunkt hätten er oder sein Mandant einen „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft in Betracht gezogen. Auch wenn dieser Kampf noch lange nicht vorbei sei und Wolbergs „alles gekostet“ habe. „Nehmen Sie ihn so als Menschen wie er ist“, so Witting. Und, das solle keine Belehrung an das Gericht sein, aber man solle auch den „Irrtumsgedanken“, ähnlich wie im ersten Verfahren, in Betracht ziehen. Dies sei „ein Weg, der sich geradezu aufdrängt, wenn man tatsächlich zu einer Verurteilung gelangen will“.

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Kommentare (55)

  • Gerda

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    ‚Irrtumsgedanke‘ ist immer gut, bei Steuer, Gericht, Verkehr, Watten etcetera.

  • Werner Schwede

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    „Nehmen Sie Herrn Wolbergs wie er ist.“

    Ja, tun wir das! Wie ist Herr Wolbergs also nach zwei Prozessen?

    Er ist ein Ex-OB, der seine Amtszeit gegen die Wand gefahren hat. Weil er nicht beachtete, was jedem Beamten, jedem Ortsvereinskassier und jeder Altenpflegerin selbstverständlich ist: “Sauber bleiben!”

    Stattdessen hielt sich Joachim Wollbergs für unangreifbar. Es galten für ihn nicht die Maßstäbe der Gerichte, Juristen, Ministerien oder Antikorruptionsrichtlichen, nicht die Vorschriften der Finanzordnung der SPD, der Vergabeordnung und der Bauleitplanung. Nein, die Vorschriften bestimmte er. Er entschied über Recht und Unrecht. Und das tut er bis heute. Deshalb muss er alle beschimpfen, die sich seinen Maßstäben verweigern, die sich seiner Erzählung nicht unterwerfen.

    Ob er mit seinen Spendenannahmen und seiner Günstlingswirtschaft Straftaten begangen hat, das möge das Gericht entscheiden. Aber allein der Anschein der Käuflichkeit, der Abhängigkeit, der Manipulierbarkeit, der durch die Vorgänge entstehen muss, der allein verlangt, dass dieser Mensch nicht weiter OB einer Großstadt sein konnte.

    Herr Wolbergs ist also ein Mensch ohne Unrechtsbewusstsein und – ausweislich seines Auftretens vor Gericht und seiner Facebook-Videos – einer Egozentrik, wie man sie in der Politik eigentlich nur noch jenseits des Atlantiks zu erleben bekommt. Zudem hat Herr Wolbergs in seinen Augen ohne Amt und Mandat keine Existenzberechtigung mehr auf dieser Welt. Er ist also ein Süchtiger, süchtig nach Aufmerksamkeit, nach Macht und Einfluss, nach Bedeutung, nach Kampf und Krampf.

    Ihm persönlich ist nicht zu helfen, auch nicht durch eine milde oder eine harte Strafe. Aber eine Strafe müsste es schon sein, damit das geschundene Gerechtigkeitsempfinden des größtenteils rechtstreuen Bürgers etwas Richtung erhält. Insbesondere nach der unbayerischen Kuscheljustiz im 1. Verfahren tut das Not.

  • Jonas Wihr

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    Na ja, wie gehabt! Wieder einmal hat der ach so liebe und nur ums Gemeinwohl bemühte JW nichts gewusst, nichts gesehen, nichts getan. Flucht nach vorn. Anders ist Wittings Plädoyer nicht zu deuten. Pächterwohnung, Mutter-Wohnug, Mitterhaslbach – all das nur zum Wohl der Stadt.

  • Mike

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    Man sollte dem Herrn Wolbergs sogleich einen Heiligenschein aufsetzen.

  • Mrs. Universa

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    Nach diesem Verteidiger-Plädoyer werden hier jetzt wieder gehässige Kommentare kommen, weil man – ebenso wie die hiesige Staatsanwaltschaft – sich nicht vorstellen kann oder will. dass es (wenige) Politiker gibt, die für (leider) teure Wahlkämpfe viel Spendengeld einsammeln und trotzdem unbestechlich und unkäuflich bleiben. Einer dieser wenigen ist Herr Wolbergs, den ich privat nicht kenne, den ich aber seit etwa 20 Jahren einschätzen – und schätzen – gelernt habe. Er hatte – und hat noch – die Vision von einer Regensburger Stadtgesellschaft, die sich auszeichnet durch Toleranz, Weltoffenheit, Empathie und Solidarität mit denen, die in Not geraten sind – seien es Mitbürger oder Hilfe suchende Flüchtlinge. Dafür lebt und kämpft der Politikermensch Wolbergs, dafür wollte er Stadtoberhaupt werden. Da er gesehen hatte, wie teuer die – durch Spenden finanzierten – Wahlkämpfe seines Amtsvorgängers waren, sammelte er, um überhaupt eine Erfolgschance zu haben, ebenfalls Spenden in dieser Größenordnung ein, blieb aber der unbestechliche Charakter, der er von Haus aus war und ist. In seinen drei OB-Jahren hat er ungemein viel in der o.g. Richtung angestoßen und verwirklicht. Hoffentlich führen die, die damals mit ihm zusammengearbeitet haben, das jetzt konsequent weiter. Und hoffentlich schafft er es bei der nächsten Wahl wieder zurück an die Stadtspitze!

  • Mr. T.

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    Wichtig, dass Stefan Aigner hier den Vorteil erwähnt, den Witting so gerne ignoriert. Der Ortsverein hätte überhaupt keine Spenden mehr benötigt, um die Wahlkampfkosten abzuzahlen, da die Eheleute Wolbergs die Schulden bereits mit ihrem Darlehen übernommen haben, von dem sie laut Witting bereits mit einem weitgehenden Verlust kalkuliert haben. Somit flossen die Spenden direkt weiter zu Wolbergs.
    Witting umschifft auch elegant die Tatsache, dass die Höhe der Spenden exorbitant und unverhältnismäßig war. Außerdem kam der Großteil der Spenden von genau drei Unternehmern, die zufällig alle in genau der einzigen Branche tätig sind, der ein Oberbürgermeister mit Ermessensentscheidungen Vorteile verschaffen kann. Warum war da kein Maschinenbauer, Biotechniker, Händler oder Software-Entwickler drunter? Weil es sich für die nicht lohnt!

  • XYZ

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    Werner Schwede:
    Mit dieser von Ihnen angesprochenen ‘Egozentrik’ hatte einst ein anderer Politiker Erfolg.

  • XYZ

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    Nachtrag zu Schwede:
    Warum wird einem egozentrischen Provinz-Politiker überhaupt so viel überregionale Aufmerksamkeit geschenkt? Gerade wieder ein überlanger Artikel von A. Glas in der SZ. Damit fördert man m.E nur die Politik-Verdrossenheit, die ja eh von rechts grassiert.

  • KD

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    @Mrs. Universa
    Ein sehr interessanter Hinweis:
    “Da er gesehen hatte, wie teuer die – durch Spenden finanzierten – Wahlkämpfe seines Amtsvorgängers waren, sammelte er, um überhaupt eine Erfolgschance zu haben, ebenfalls Spenden in dieser Größenordnung ein, ….”

    Bis dato habe ich stets nur gelesen, dass der Etat, den Herr Wolbergs in seinen Wahlkampf investiert hatte, für die Größe einer Stadt wie Regensburg, äußerst überhöht war.

    Können Sie mir daher mitteilen, wie hoch die Investitionen seines Vorgängers, die sich Ihren Angaben nach ebenfalls aus Spenden zusammensetzten, waren. Das, denke ich, wäre sicherlich nicht nur für mich, sondern auch die übrigen Lesera sehr interessant und das könnte auch, die negative Meinung, die Herrn Wolbergs zuteil wurde – äußerst überhöhte Wahlkampfkosten – widerlegen.

  • Hutzelwutzel

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    Man muß ihm schon zustimmen, dem Herrn Rechtsanwalt. In Deutschland genügend, in Bayern überhaupt stellen diese Parteispenden-Dinge ein Grundübel dar. Das außerordentlich “Dumme” bei der konkreten Sache aber ist, dass sich J. Wolbergs nicht nur für seine Partei geben liess (Wie kann man nur, für die Bayerische SPD????;-) sondern auch selbst noch genommen hat. Dieser letzte Punkt – wohl kalkuliert von Leuten, die jemanden “ganz fest in der Hand haben” und später auch “stürzen können wollen” (Anm.: Ich meine hier keinesfalls die direkten Spendengeber:innen!) – wird ihm hier einen Schuldspruch einbringen (müssen).
    Schade drum, denn nur einmal zu sehr den einem als vertrauenswürdig bekannt gemachten Leuten vertraut, schon biste in Bayern “am Ar…”. Das ist Bayern wie man es kennt. FJS war da durchaus noch den Anfängern zuzurechnen.

  • Jonas Wihr

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    JWs “Verdienste” in seiner kurzen Amtszeit als OB bestanden im Schaffen von zusätzlichen Planstellen, die wir Steuerzahler nun samt Pensinsansprüchen zu finanzieren haben. Die Mieten sind in Regensburg in JWs Amtszeit trotz – oder wegen – seiner “Bemühungen” und seiner durch die Spendenaffäre auffällig gewordenen Nähe zu Bauträgern immens gestiegen. Und weil Mrs. Universa “Weltoffenheit” angesprochen hat: Wenn die mit dem Tourismus-Overkill einhergeht wie in JWs Amtszeit, dann pfeiff ich da drauf.

  • KW

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    @XYZ
    “überregionale Aufmerksamkeit”
    Da der Noble durch sein Verhalten u.a. das Explodieren der Immobilienpreise in Regensburg massiv gefördert hat und daher seit einigen Jahren auch viel Geld aus dem sehr wohlhabenden Münchner Raum nach Regensburg fliesst, ist es durchaus nachzuvollziehen dass auch in der SZ ausführlich über die Prozesse gegen den ex-OB berichtet wird.
    Und das ist sicher nur einer von vielen Gründen, warum diese Story nicht nur in den lokalen Anzeigenblättern oder der hiesigen Tageszeitung ein interessantes Thema ist.
    Was das Plädoyer angeht, ich glaube nicht, dass RA Witting seinem Mandaten damit den allergrößten Gefallen getan hat. Aber wir werden sehen zu welchem Urteil das Gericht kommt.

  • Mr. T.

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    Noch so ein Gedanke zu Wolbergs’ Macht und Einfluss als dritter BM: er war wohl damals schon stark in die Immobiliengeschäfte mit eingebunden – nicht umsonst hat ihn Schaidinger zu dieser Zeit bereits als seinen Nachfolger als Bauträger-OB aufgebaut. Und nicht seinen Parteifreund …

  • Werner Schwede

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    Das überregionale Interesse erklärt sich – wie schon dargelegt – aus den hohen Summen, die geflossen sind. Die Wahlkampfkosten der SPD für 2014 entprachen in etwa denen der Berliner SPD. Das sind pro Einwohner rund 25mal höhere Ausgaben. Das zeigt bereits den Hang zu Maßlosigkeit und Größenwahn des Alleinverantwortlichen für diesen Wahlkampf. Der Privatkredit, dessen Ablöse davon abhing, dass die rechtswidrig gestückelten Spenden auch zu Amtszeiten weiter flossen, das war dann die Spitze des Pokerns. Wer hier die rechtlichen Risiken nicht sehen wollte, dem hätte man auch nie eine Großstadt anvertrauen dürfen.

    Das überregionale Interesse folgt auch aus dem fehlenden Unrechtsbewusstsein und die flegelhaften Beschimpfungen, die einer so erfolgreichen und bekannten Stadt wie Regensburg überhaupt nicht zuzutrauen sind. Der Potsdamer, Münsteraner, Augsburger, Würzburger, ja selbst der Tübinger oder Freiburger reiben sich verwundert die Augen. All das wäre in ihren Städten nicht vorstellbar.

    Der angebliche Irrtum war natürlich kein Irrtum. Sondern bloße Schutzbehauptung. Vielleicht sogar Lüge. Der, der völlig rücksichtslos auf einer kurvigen Strecke überholt, der irrt sich nicht, wenn es kracht. Der, der Steuern hinterzieht, der irrt sich nicht, wenn er ein Arbeitszimmer absetzt, das gar nicht existiert. Der, der einen prall gefüllten Geldbeutel findet und behält, der irrt ebenfalls nicht. Auch wenn er treuherzig sagt: Ich dachte, das darf man. Weil der Schorch, der hat es auch gemacht.

    Die Irrtumserwägungen des LG Regensburg im 1. Verfahren war dagegen so nachsichtig, dass zukünftig jeder Ladendieb mit der Behauptung “Habe ich bloß aus Versehen eingesteckt, da habe ich nicht aufgepasst!” davon käme. Diesen Ladendieben begegnet jedoch die bayerische Justiz im Allgemeinen sehr ungnädig und unnachsichtig. Auch deshalb wäre eine Entscheidung ohne Ansehen der Person wünschenswert.

  • Julian86

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    Im Unterkapitel “Unrechtsvereinbarung”, worauf keiner der “Vorredner” eingeht, steht für mich das Wesentliche:

    Es bedarf einer “konkret definierbaren Unrechtsvereinbarung. Doch diese gebe es nicht”, so der Verteidiger Witting.

    Diese “Unrechtsvereinbarung” ist das entscheidende Tatbestandsmerkmal, das zur Überzeugung der Gerichts, will man ihn insoweit verurteilen, vorliegen muss.

    Soweit der Glas-SZ-Artikel im Bayernteil von heute angesprochen wird, bleibt dieser für mich in Form und Inhalt doch weit hinter Aigners Prozessbericht zurück. Aigner hat insoweit sein Meisterstück abgeliefert.

  • Mr. T.

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    Werner Schwede, alles richtig – außer Tübingen ?

    Der Irrtum ist eine äußerst hilfreiche Salbe gegen die Verfolgung durch die Justiz. Allerdings ist sie genau so selten und steht Normasterblichen quasi nie zur Verfügung.

  • Julian86

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    Alter Schwede, mit Ihrer “Maßlosigkeit und Größenwahn” versäumen Sie es, die lokalen Wahlkampf-Kosten der SPD mit denen der CSU, auch schon beim Schaidinger-Wahl-Kampf zu vergleichen. Bereits der erste Prozess zeitigte das Ergebnis, dass beide Parteien 2014 etwa auf gleicher Linie, Höhe lagen mit ihren eingeworbenen Spenden. So what?

    Wo steht geschrieben, dass Spenden gedeckelt sind, wo ist die Grenze zur fehlenden Verhältnismäßigkeit, wie ein anderer hier schreibt. Solche Grenzen, jenseits derer die bloße Entgegennahme einer Spende illegal wäre, gibt es nicht.

    Offenbar wusste Wolbergs um die Höhe der Spenden, die unter Schaidinger beim Wahl-Kampf 2008 der CSU über einen Ortsverein zugeflossen waren. Daran orientierte er sich, um nicht erneut, wie 2008, knapp zu unterliegen.

    Zur Erinnerung:

    2008 – Schaidinger und Wolbergs erreichen Stichwahl
    “Hans Schaidinger muss rund 18 Prozent einbüßen und erhält knapp 44 Prozent, Joachim Wolbergs fährt mit 27 Prozent das schlechteste Wahlergebnis für einen SPD-Oberbürgermeister-Kandidaten seit dem II. Weltkrieg ein.”
    https://www.regensburg-digital.de/stichwahl-der-verlierer/03032008/

    Ergebnis Stichwahl 2008
    “52,15 Prozent der Stimmen kann der Amtsinhaber für sich verbuchen, 47,85 Prozent sein Herausforderer – das sind gerade mal 1.810 Regensburgerinnen und Regensburger weniger. Denkbar knapp.”
    https://www.regensburg-digital.de/2008/03/16/

  • Dieter

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    @Julian86

    Als Zusatz:
    Die Unrechtsvereinbarung braucht es nur bei dem Vorwurf der Bestechlichkeit, nicht bei Vorteilsnahme und kann generell auch “stillschweigend” sein.
    Letztendlich muss allerdings bei Bestechlichkeit nachgewiesen werden, dass Vorteil A für eine konkrete Gegenleistung B gewährt wurde.
    Dieses “konkret” ist bei einem länger andauernden Verhältnis des Gebens und Nehmens kaum nachzuweisen.

    Letztendlich wirkte es laut dem Artikel so, als ob Witting versucht, alle Aspekte abzudecken. Das ist einerseits nachvollziehbar, andererseits hört es sich für mich so an:
    “Das Gesetz ist veraltet und schwammig, außerdem realitätsfern – mein Mandat hat es auch nicht gebrochen. Und wenn doch, dann nicht absichtlich. Und wenn doch, dann muss man auch die persönlichen Hintergründe mildernd miteinbeziehen.”

    Im ersten Prozess wirkte Witting da noch souveräner.

  • Kalenderblatt

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    Der Staranwalt aus München wird schon wieder einen Freispruch hinkriegen.
    Wolbergs kommt vielleicht ohne Strafe davon, aber er hat in diesen beiden Verhandlungen die Maske fallen lassen, er hat seine Ehre verloren.
    Charakterlich unterste Schublade. Er geht vielleicht frei hinaus, aber er kann nicht mehr in den Spiegel sehen und das ist am Ende des Tages auch eine Strafe.

    Kurze Frage noch: warum wird immer wieder darauf hingewiesen, dass er ja genug bestraft ist, weil er wirtschaftlich ruiniert ist?
    Kann das jemand beantworten…
    Nach dem Kenntnisstand der Berichterstattung zum letzten Prozess bekommt er doch jetzt – da er bei der Kommunalwahl nochmal angetreten ist – seit 1. Mai eine monatliche Pension in Höhe von rund 5000 Euro netto…

    Dazu die Aufwandsentschädigung als Fraktionsvorsitzender im Stadtrat macht rund 6000-6500 Euro nette im Monat.

    Das Ganze dann “wirtschaftlich ruiniert” zu nennen ist mehr als eine schallende Ohrfeige für einen normalen Arbeitnehmer, der vielleicht die Hälfte verdient und dafür auch noch 35-40 Stunden in der Woche arbeiten muss.

  • Werner Schwede

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    Es gibt den Tatbestandsirrtum und den Verbotsirrtum. Letzterer ist nur beachtlich, wenn er unvermeidbar ist. Oder mit anderen Worten: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.”

    Hätte sich Herr Wolbergs als Bürgermeister oder Oberbürgermeister nur einmal an einen unabhängigen Rechtsanwalt oder den Schatzmeister der SPD in Berlin gewandt! Und hätte er den Sachverhalt der Spenden so dargestellt, wie er unstreitig ist. Dann wäre ihm sofort dringend davon abgeraten worden, diese Praxis weiter zu führen. Wegen unabsehbarer strafrechtlicher Konsequenzen.

    Herr Wolbergs hat das nicht. Nicht bei der SPD, seiner Partei, die seinetwegen 700.000 Euro beim Bundestagspräsidenten hinterlegen musste. Und meines Wissens nach auch nie bei einem Rechtsberater. Wolbergs wusste warum. So konnte er die Monstranz der Unwissenheit, des ehrsam Irrenden, des aufrechten Ignoranten vor sich und den Rest der Welt zum Hochamt tragen.

    Warum das LG Regensburg unter Vorsitz von Frau Escher zu einem unvermeidbaren Verbotsirrtum gekommen ist, ist mir schleierhaft. Und warum die Kammer dann noch die fakultative Strafmilderung für diese Irrtumsart auf die Spitze getrieben hat, das gehört zu den großen Rätseln Regensburger Justiz- und Stadtpolitik. Wie auch die rätselhaften Verfahrenseinstellungen gegen Prominente anderer Parteien, die sich von den gleichen Geldgebern pampern ließen.

    PS: Eine Unrechtsvereinbarung kann auch konkludent erfolgen, d.h. sich aus den Umständen ergeben. Im Zweifel ist sie auch nie schriftlich verfasst, sondern erfolgt mündlich. Z.B. durch Entgegennahme und Entgegenkommen.

  • Mr. B.

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    Zu Werner Schwede
    18. Mai 2020 um 21:18| #

    Ihr Bericht imponiert mir persönlich sehr!!!
    Sie haben alles Wichtige in dieser Sache angesprochen!!!
    Es kann und darf nicht so weitergehen, wie es bisher war!
    Der anständige Bürger soll doch nicht immer der Dumme sein!!!
    Das muss einigen ganz klar gemacht werden, ohne wenn und aber!!
    Danke!

  • Wintermute

    |

    Mich erinnert das immer wieder an den Paten, verzeiht mir den Vergleich, speziell aber die Szene, als Don “Hof” hält bei seiner Familienfeier. Allen ist klar, dass er das Sagen und die Entscheidung hat. Wenn nötig, erinnert er in einer kurzen Anspielung dran. So schafft er Abhängigkeiten, indem er Probleme für Leute löst. Das entscheidende ist aber, dass alle wissen, dass er die Macht hat und die Entscheidungen trifft. Niemand muss eine Vereinbarung treffen, in dem es konkret niedergeschrieben oder gesagt wird. Das ist der Hintergrund der ganzen Veranstaltung. Der Bezug? JW hat sich speziell Leute gesucht, die er nach Spenden fragen kann, die viel Geld haben und wo er schnell zum Ziel kommt. Er wusste, dass sie wissen, dass sie von seinen Entscheidungen und der Verwaltung abhängig sind und es sich im Grunde nicht leisten können, nicht zu spenden. Sie wussten, dass er es weiss. Und dass es alle wissen. Hier musste doch nichts explizit niedergeschrieben werden. Allein die Frage reichte für das ganze Setting. Genau das sagte doch auch Thomas D., auf die Frage ob er sich Vorteile erhoffte und er verneinte und sagte … das nicht, aber er wollte Nachteile gegenüber anderen vermeiden, wenn er das nicht getan hätte.

  • Mr. B.

    |

    Zu Mrs. Universa
    18. Mai 2020 um 23:07| #

    Haben Sie nur eine Minute die Prozesse verfolgt?
    Ich glaube nicht!!!

    Genau solche Abläufe stärken beim Normalbürger die Politikverdrossenheit!!!
    “Die da oben und die….”
    Da braucht man sich nicht wundern, wenn es dann andere Parteien gibt, die……
    Regensburger Vorkommnisse unterbinden das sicherlich nicht, nein ich persönlich glaube ehe das Gegenteil!

    Nur Ehrlichkeit und Anstand, was ich in den Prozessen bisher vermisste, zählen!!
    Ihre Beispiele in Ehren, aber denken Sie doch auch einmal an die Masse der Bürger, die keinerlei Vorteile durch das Zusammenwirken mit den Immo-Haien hatten. Bei denen sieht es nämlich anders aus!

  • Mrs. Universa

    |

    Werner Schwede, Sie sahen im 1. Verfahren eine “unbayerische Kuscheljustiz” am Werk. Abgesehen davon, dass dieser Ausdruck eine Unverschämtheit gegenüber der 6. Strafkammer und ihrer Vorsitzenden Richterin ist: Anscheinend hätten Sie in Bayern gerne eine “Hau-Drauf-Justiz”, eine, die Unschuldige wie den Gustl Mollath über 7 Jahre einsperrt. Lesen Sie doch mal “Wahn und Willkür” des (in R aufgewachsenen) Juristen Wilhelm Schlötterer oder – zur Einstimmung – dieses Interview mit ihm:
    http://www.planet-interview.de/interviews/wilhelm-schloetterer/42031/
    Wenn Sie es zu Ende lesen, werden Sie z.B. auch verstehen, warum die bayerische Staatsanwaltschaft Mitte der 80er Jahre nicht gegen Strauß und seine Minister wegen schwerer Körperverletzung ermittelt hat, als aus Polizeihubschraubern giftiges CS-Gas auf friedliche Anti-WAA-Demonstranten versprüht wurde.

    KD: Dass Schaidingers Wahlkämpfe ähnlich teuer waren, habe ich aus der Berichterstattung über das 1. Verdahren gegen Wolbergs in Erinnerung – ich meine, es war im Herbst 2018, als auch Zahlen im Raum standen und berichtet wurde, dass die Bauträger u.a. auf ein CSU-Konto des Ortsvereins Schwabelweis spendeten. Genaue Zahlen kämen aber nur an die Öffentlichkeit, wenn die Vorermittlungen gegen Schaidinger nicht eingestellt worden wären. Aber auch wenn man die genauen Kosten nicht kennt: Wer sich an die Wahlkämpfe seit 1996 erinnert, der hat vor allem die zahlreichen teueren, Monate lang stehenden, großformatigen Plakatwände vor Augen, von denen ein überlebensgroßer Hans S. herunterlachte oder auch die aufwändigen, farbigen Hochglanzbroschüren der CSU – die anderen Parteien, auch die SPD, sahen da mit ihren wenigeren, kleinformatigen Plakatständerchen und einfachen Flugblättern ziemlich verloren aus. Ist es verwerflich, dass Wolbergs 2014 mit ähnlichen Bandagen kämpfen wollte, als er sah, dass diese Großspender nun auch ihn und die SPD unterstützen würden? Leider ist es halt nun mal in unserem Land, und nicht nur hier, so, dass Wahlergebnisse meistens zu einem beträchtlichen Teil auch von der Wahlwerbung bestimmt werden (Stichwort “Amerikanisierung”!). Dass es 2014 auch mit deutlich weniger Materialeinsatz “geklappt” hätte, weil sein größtes Kapital eben seine Persönlichkeit war (und ist), erkannte Wolbergs – logischerweise – wohl erst bei seinem 70%-Wahlsieg.

  • R.G.

    |

    ; )
    Hat regensburg-digital einen entscheidenen Recherchefehler begangen?
    Wurde die schöne Rede doch nicht am Regensburger Gerichtsort sondern im Vatikan gehalten?
    Ging es überhaupt nicht um einen Prozess, sind wir vielmehr Zeuge einer Heiligsprechung zu Lebzeiten, geschaffen aus einem Versäumnis der Vergangenheit? Denn bisher gab es keinen dem Immobiliengewerbe, den Gewinnmaximierern, Tofumachern und Lobhudelzeitungsleuten zugeteilten Heiligen. Nur für aussterbende Berufe wie Tischler und Fleischer und sowas. Einen Teil des Bedarfs wäre mit seiner Erhöhung abgedeckt.

    Bitte nicht kleinlich sein und Hindernisse in der religiösen Praxis anführen. Denken Die an den Heiligen Augustinus!

  • Mrs. Universa

    |

    Werner Schwede, Sie meinen, im 1. Verfahren sei eine “unbayerische Kuscheljustiz” am Werk gewesen. Abgesehen davon, dass dieser Ausdruck eine Beleidigung der 6. Kammer und ihrer Vorsitzenden Richterin ist: Möchten Sie in Bayern eine “Hau-Drauf-Justiz”, eine, die den unschuldigen Gustl Mollath über 7 Jahre einsperrt? Sie sollten mal “Wahn und Willkür” des (in R aufgewachsenen) Juristen Wilhelm Schlötterer lesen oder – zur Einstimmung – das folgende Interview mit ihm:

    http://www.planet-interview.de/interviews/wilhelm-schloetterer/42031/

    Wenn Sie das bis zum Ende lesen, werden Sie z.B. auch verstehen, warum Mitte der 80er Jahre die bayerische Staatsanwaltschaft nicht wegen schwerer Körperverletzung gegen Strauß und seine Minister ermittelte, als aus Poolizeihubschraubern das giftige CS-Gas auf friedliche Anti-WAA-Demonstranten versprüht wurde.

    KD: Dass Schaidingers Wahlkämpfe ähnlich teuer waren, konnte man der Berichterstattung über das 1. Verfahren entnehmen. Soweit ich mich erinnere, las man im Herbst 2018, dass Großspenden, ebenfalls gestückelt, auf das Konto des CSU-Ortsverbands Schwabelweis gingen. Die genauen Zahlen kämen nur an die Öffentlichkeit, wenn die Vorermittlungen gegen Schaidinger nicht eingestellt worden wären. Aber wer sich an die Wahlkämpfe seit 1996 erinnert, wird besonders die zahlreichen, teuren, Monate lang hängenden, großflächigen Plakatwände vor Augen haben, von denen ein überlebensgroßer Hans S. herunterlachte, oder auch die aufwändigen, bunten Hochglanzbroschüren der CSU, gegenüber denen die anderen Parteien, auch die SPD, mit ihren Flugblättern und kleinformatigen Plakatständerchen ziemlich alt aussahen. Ist es verwerflich, dass Wolbergs 2014 mit ähnlichen Bandagen kämpfen wollte, als er sah, dass die Bauräger nun auch ihn und die SPD unterstützen würden? Leider ist es halt in unserem Land, und nicht nur hier, so, dass Wahlergebnisse meistens zu einem beträchtlichen Teil von der Wahlwerbung beeinflusst werden ( Stichwort “Amerikanisierung”). Dass es mit einem deutlich geringeren Materialeinsatz auch “geklappt” hätte, weil sein größtes Kapital eben seine Persönlichkeit war (und ist), erkannte Wolbergs wohl erst bei seinem 70%-Wahlsieg.

  • Charlotte

    |

    Mrs. Universa

    Sorry, aber es ist verwerflich und moralisch völlig daneben, rechtswidrig gestückelte Spenden anzunehmen, noch dazu, wenn sich die Spender auf drei Bauträger konzentrieren, die nur ein Ziel verfolgen.

    Und da gibt es schlichtweg keine Ausreden. Wer was wissen WILL, bekommt alle Informationen und rechtliche Beratungen! Und die Bürger und Steuerzahler haben das Recht, erwarten zu dürfen, dass sich ein OB- Kandidat und Bürgermeister an die Regeln hält.

    Die SPD in Regensburg hätte sich vielleicht ein bisschen mehr interessieren können, was Wolbergs mit seinem Mini-Ortsverband und der Ehefrau als Kassiererin so alles treibt. Verantwortlich bleibt aber natürlich Herr Wolbergs.

    Und natürlich hatte er dadurch persönliche Vorteile: die Spenden haben ihm den Job ermöglicht, mit hohem Gehalt und hoher Pension. Die SPD hat davon gar nichts, außer dem politischen Schaden.

  • Thik

    |

    @Mr. T. 19. Mai 2020 um 13:10

    “Allerdings ist sie genau so selten und steht Normasterblichen quasi nie zur Verfügung.”

    Der den Vorsatz ausschließende Irrtum kommt immerhin auch den kleineren Übermenschen zugute, weswegen der von Piedro ab und an gebrachten Vorschlag etwa die zu Unrecht verweigernden Sachbearbeiter beim Jobcenter zu belangen, praktisch erfolglos sein dürfte. Insofern ist der Chef also im Ergebnis nicht bevorzugt.

  • Till Rickelt

    |

    @ Mrs. Universa:

    Es tut mir leid, das so hart sagen zu müssen, aber um die Ereignisse so zu interpretieren, wie Sie es tun, braucht es schon eine gehörige Portion “wishful-thinking”. Ich bestreite nicht, dass Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister in einigen Situationen gut und souverän agiert hat, zum Beispiel während der Flüchtlingskrise 2015. Ich halte aber seine Handhabung der Wahlkampfspenden und vor allem seine nachträgliche Rechtfertigung dazu so wie seine penetrante Selbst-Inszenierung als Opfer einer umfassenden Justiz- und Medienverschwörung für ein absolutes NoGo – politisch wie moralisch.

    Ich bin gern bereit, Herrn Wolbergs zu glauben, dass er sich in seiner eigenen Wahrnehmung nicht käuflich verhalten hat, d.h. dass er keine bereits getroffene Entscheidung aufgrund der Spenden nachträglich geändert oder gegen seine politischen Grundüberzeugungen gehandelt hat, um seinen Geldgebern Vorteile zu verschaffen. Ich halte es aber für absolut realitätsfremd, zu glauben, dass es irgendwie möglich sei, sich mit derartigen Summen unterstützen, sich dabei zusätzlich noch aus einer persönlich finanziell prekären Lage retten zu lassen (privates Darlehen für die Schulden des Ortsvereins, die Übernahme der unbezahlten PR-Rechnung in Höhe von 30.000 € durch das IZ), und sich anschließend den Geldgebern noch genauso objektiv und neutral gegenüber zu verhalten, wie wenn diese Spenden nie geflossen wären.

    Vertrauen in das unparteiische Handeln von Amtsträgern ist essentiell für das Funktionieren einer Gesellschaft. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Amtsträger nicht nur nicht käuflich sind, sondern darüber hinaus auch darauf achten, dass ihre Handlungen nicht den Anschein von Käuflichkeit erwecken. Und deshalb ist eben nicht nur Bestechung und Bestechlichkeit strafbar, sondern auch Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme.

    Das Bild, das Sie von Joachim Wolbergs zeichnen, ist das eines idealistischen und leidenschaftlichen Profi-Sportlers, der verzweifelt feststellen muss, dass er trotz härtestem Training keine Chance hat, einen Wettbewerb zu gewinnen, weil seine Mitkonkurrenten allesamt dopen, und der schließlich nach diversen schmerzhaften Niederlagen schwach wird und auch einmal zu verbotenen Substanzen greift. Wäre das in Ihren Augen eine zutreffende Analogie?

    Falls Ja: Wenn dieser Sportler dann bei einer Dopingkontrolle positiv getestet wird (es gab in der Vergangenheit eher selten Dopingkontrollen und es wird erbittert gestritten, warum gerade dieser Athlet kontrolliert wurde, war es Zufall, gab es einen konkreten Hinweis, oder ist es vielleicht eine Intrige seiner Konkurrenten?) und anschließend in einer Pressekonferenz behauptet: “Ich habe nur das getan, was alle tun, und was ich getan habe, ist völlig normal und legitim, und es ist auch völlig normal und legitim, dass alle es tun, diese Anti-Dopingvorschriften sind völlig lebensfremd, kein Sportler, der Leistung erbringen will, kann diese Vorschriften einhalten, und darüber hinaus ist es ein Skandal, dass diese Vorschriften jetzt eingesetzt werden, um mich persönlich zu vernichten, das ist ein persönlicher Rachfeldzug der Kontrolleure, und die Medien unterstützen sie mit ihrer sensationslüsternen Berichterstattung auch noch dabei!” Wären Sie der Meinung, dass ein Sportler der sich so verhält (wobei seine persönliche Verbitterung natürlich verständlich wäre), weiter als Vorbild anzusehen wäre und weiter bei professionellen Wettkämpfen antreten dürfen sollte?

  • Dieter

    |

    Man sollte sich noch einmal folgendes in Erinnerung rufen:

    In einer Stadt mit knapp 170.000 Einwohnern und vielen großen und mittelständischen Firmen aus verschiedenen Branchen haben 3 Bauträger mindestens 80% der Spenden für Wolbergs getätigt – vor und teilweise nach der Wahl.

    Mag aus der Automobilbranche, der Bäcker-Innung, der Halbleitertechnik oder der Gastronomie niemand bestimmte Politiker oder Parteien?
    Oder ist es nicht so, dass sich eine bestimmte Branche und hier auch nur bestimmte Protagonisten einen WettbewerbsVORTEIL durch diese immens hohen Spenden und andere Zuwendungen erwartet haben? Hätte Wolbergs ohne diese Spenden die Wahl gewonnen? Wäre Wolbergs ohne diese Spenden nicht hoch verschuldet gewesen?

    Ja, das sind rein rhetorische Fragen.

    Letztendlich stehen hier eine handvoll Königsmacher vor Gericht, und natürlich deren Kandidat, der sich einfach zu ungeschickt angestellt hat.

  • Gschaftlhuaba

    |

    @Till Rickelt
    Danke, das war eine der besten Analogien die ich bisher zu diesem Thema lesen durfte – damit kommt man sogar durch manche Scheuklappe der Brückianer… ;)

  • Mrs. Universa

    |

    Till Rickelt, Sie ziehen mit großem rhetorischen Aufwand einen Vergleich zwischen Wettkämpfen und Wahlkämpfen, der sich von vorneherein verbietet, denn Dopingmittel sind illegal und verboten, Wahlkampfspenden aber legal und vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht.
    Ich bleibe bei meiner positiven Einschätzung der Persönlichkeit von J. Wolbergs. Er ist in meinen Augen einer der wenigen Politiker, die für ihre Visionen “brennen”: Als OB ging er von Anfang an zeitlich und kräftemäßig voll und ganz in seinem Engagement für seine Stadt auf, und in der pauschalen Meinung, dass Parteispenden legal sind, nahm er eine untergeordnete Verbotsbestimmung nicht wahr – wie sollte er auch, nachdem sein Vorgänger genauso gehandelt hatte? Hätte ihn jemand darauf hingewiesen, so wäre er sicher davon abgekommen.

    Auch mir sind Materialschlachten in Wahlkämpfen zuwider. Sie kosten nur irre viel Geld und verhindern inhaltliche Auseinandersetzung und vernunftbasierte Meinungsbildung weitgehend. ‘Deshalb empfand ich es als angenehm, dass – wenn mich meine Wahrnehmung nicht getäuscht hat – in diesem heurigen Wahlkampf deutlich weniger Print- und Plakatmaterial zum Einsatz kam. Diskussionen zwischen den Kandidaten in den Stadtteilen, vom örtlichen TV live übertragen, dezentrale Infostände und last but not least die sozialen Medien bringen viel mehr Informationsgewinn. Und das Parteienfinanzierungsgestz sollte so novelliert werden, dass auch kommunale Kandidaten unabhängiger von Spenden werden.

  • Mr. T.

    |

    Mrs. Universa, Parteispenden sind legal, es ist aber nicht legal, Schmiergeld als Parteispenden zu verschleiern.
    Und nehmen Sie sich bitte meinen Vergleich zu den Wahlkampfkosten in Leipzig im letzten Wahlkampf (Link oben) zu Herzen.

  • Jonas Wihr

    |

    @Mrs. Universa

    Die Warnung, das Thema Parteispenden ernst zu nehmen und damit tunlichst gemäß den Satzungen umzugehen, kam im Wahlkampf von der Bayern-SPD! Herr Wolbergs hat auch diese Mail nicht gekriegt, gelesen, gesehen oder zur Kenntnis genommen. Auch das sagt viel über “Engagement” aus “brennen für Visionen”.

  • R.G.

    |

    “Er ist in meinen Augen einer der wenigen Politiker, die für ihre Visionen „brennen”

    Danke für Ihre Einschätzung.
    Ich bitte Sie, dafür den Wahrheitsbeweis zu versuchen.
    Wo, für wen, in welcher Weise hat er sich im vergangenen Jahr für irgenjemanden in Regensburg eingesetzt, da er laut Ihrer Aussage von Innen her für seine Vision brennt?
    Legen wir die Latte niedrig, nennen Sie nur zehn Beispiele.

    Dankeschön, dass Sie bald mit realen Beispielen aufwarten.

  • Mr. T.

    |

    Wie Till Rickelt oben richtig bemerkt hat, Wolbergs hat auch viele gute Aktionen gehabt, für die er sicher “gebrannt” hat. Er hat aber auch dafür gebrannt, nach gewonnenem Wahlkampf noch Wahlkampfspenden einzubetteln, damit die SPD ihm sein Darlehen zurückzahlen kann weil ihn auch seine privaten Schulden gebrannt haben. Und da hat er sich zumindest abhängig gemacht und den Anschein der Käuflichkeit erweckt.

  • R.G.

    |

    Der Vergleich mit Doping passt scho, er ist sogar genial, werte Mrs. Universa, denn Medikamente als Mittel gegen Krankheit sind legal und erwünscht, ihr Missbrauch als Dopingmittel dagegen illegal, unanhängig davon, ob man nachher gewinnt oder verliert.

  • Mrs. Universa

    |

    R.G.: Ab seiner (unrechtmäßigen, wie sich herausstellte) Inhaftierung und dann Suspendierung konnte JW nicht mehr für seinen Beruf und seine Stadt “brennen” – haben Sie denn so wenig Einfühlungsvermögen? Und wenn Sie im Bild bleiben wollen: Die Staatsanwaltschaft hat ihn (weisungsgemäß ?) “ausbrennen” lassen! – Zu T. Rickelts Vergleich: Nicht nur die jeweiligen Mittel sind nicht analog zu sehen, auch Voraussetzungen und Zielsetzungen von Wettkämpfen und Wahlkämpfen sind nicht vergleichbar.
    Mr.T.: Ihr Verweis auf Leipzig: Da müsste man die komplette Situation dort und hier vergleichen, und die kennen wir nicht. Fakt ist jedenfalls (Julian86 hat es gestern hier auch unterstrichen): JW hat 2014 in etwa die gleiche Summe ausgegeben wie Schaidinger 2008. Dass das “Schmiergeld” war, ist Ihre private Ansicht – die 6. Kammer sah das definitiv nicht so, sondern als Verbotsirrtum.

  • R.G.

    |

    “….. konnte JW nicht mehr für seinen Beruf und seine Stadt „brennen“ – haben Sie denn so wenig Einfühlungsvermögen? ”

    Weshalb will man einen Menschen, der für seine Stadt nicht mehr brennen kann, unbedingt in die Rolle der Vergangenheit zurückdrängen? Als Therapieansatz?
    Es ist falsch, als Laie andere drauflos heilen zu wollen durch Ämterbeschaffung.

    Warum hilft ihm keiner aus seinem ganzen ihm bedingungslos ergebenen Verein, eine Alternative als Mensch zu finden, so wie man das unter Freunden macht?
    Wer hilft ihm durch eine Ausbildung oder Umschulung oder eröffnet ihm andere vernünftige Perspektiven? Geht wenigstens jemand mit ihm wandern, laufen, garteln, derzeit mit entsprechendem Abstand?

    Meine Frage haben Sie allerdings ein wenig zu groß gefasst verstanden, es würde schon genügen, wenn er zehn Akte der Mitmenschlichkeit gesetzt hätte, hin zu Schwächeren, Ärmeren, Kränkeren. Man kann Erkrankten den Hund ausführen, einen Einkauf erledigen, auf Begleitung angewiesene Behinderte mal im Rollstuhl durch die Stadt fahren, mit Kindern kicken, Flüchtlingen beim Erlernen des Schwimmens helfen, bei der Säuberung eines Waldstücks helfen, Obdachlosen auf Wunsch ein spezielles Essen kochen, Hartz IV ler aufs Amt begleiten, einfache Corona-Masken nähen, etc.
    Es gibt so viel zu tun, was vor allem Menschlichkeit vermittelt.
    Die ersten paar Mal hätte sich die Presse aufgeplustert, danach wäre sie dran gewöhnt gewesen, dass er ein patenter Mensch sein möchte.
    Mein Einduck ist, dass er vielleicht nicht die richtigen Freunde hat, viele scheinen ihm keine normale Gegenwart zu gönnen, für sie zählt seine verlorene Größe in der Vergangenheit und die Phantasie von Wiedererlangung der Macht, aber der pure Mensch Wolbergs ist ihnen nicht genug.

  • Mr. B.

    |

    Zu Till Rickelt
    Zu 19. Mai 2020 um 23:22| #
    @ Mrs. Universa:

    Sehr gut erklärt, wie ich meine.

    Aber es ist doch schade, dass nach dem vielen Bekanntwerden von “Vorkommnissen”, solche Erklärungen überhaupt notwendig sind! Sind viele Menschen m. E. so “verblendet” oder was macht es dann aus, wie manche Kommentare geschrieben werden. “Weltfremdheit” alleine kann es doch nicht sein!

  • Mr. B.

    |

    Zu Mrs. Universa
    20. Mai 2020 um 17:49| #
    “Ich bleibe bei meiner positiven Einschätzung der Persönlichkeit von J. Wolbergs. Er ist in meinen Augen einer der wenigen Politiker, die für ihre Visionen „brennen“: Als OB ging er von Anfang an zeitlich und kräftemäßig voll und ganz in seinem Engagement für seine Stadt auf,”

    Da hätte ich jetzt gerne ein paar Beispiele dazu!!! Natürlich ohne die Fakten mit den 3 oder 4 Bauträgern, mit denen ein OB, nach Berichten aus der Korruptionsaffäre, m. E. zurückliegend in der Hauptsache beschäftigt war.
    Bin schon ganz gespannt!!!!

  • Mr. B.

    |

    Zu Mrs. Universa
    20. Mai 2020 um 17:49| #
    “nahm er eine untergeordnete Verbotsbestimmung nicht wahr – wie sollte er auch, nachdem sein Vorgänger genauso gehandelt hatte? Hätte ihn jemand darauf hingewiesen, so wäre er sicher davon abgekommen.”

    Und jetzt noch eine Frage, die sich mir immer wieder im Zusammenhang mit der o. g. Aussage zwangsläufig ergibt:.
    Warum hat beim Vorgänger keiner der Wissenden die Staatsanwaltschaft informiert?
    Dachte man, alles könne für wenige für immer so weitergehen? Der “Dummbürger” (Wähler) weiß ja eh nichts??????
    Wenn jetzt auch von Seiten der Verteidiger alles einfach “menschlich” heruntergespielt werden soll, so bin ich persönlich doch der Meinung, dass hier beim Ganzen viel Absicht und auch Vorsatz vorhanden waren, denn gewiss machte sich m. E. keiner der Beteiligten Gedanken über “Menschlichkeit”, als für jeden Macht, Einfluss und das ganz große Geld winkten!!!!

  • Mathilde Vietze

    |

    Tja, manche Politiker gehen halte ihre “Aktivitäten” professioneller an!

  • Mr. B.

    |

    Zu Mathilde Vietze
    21. Mai 2020 um 12:04| #

    Sprechen Sie dann von der sog. Mafia, wie es ein Immo-Mogul gesagt haben soll?
    Ich glaube, mit Professionalität hat das nichts zu tun!

  • R.G.

    |

    @Werner Schwede
    “Das überregionale Interesse folgt auch aus dem fehlenden Unrechtsbewusstsein und die flegelhaften Beschimpfungen, die einer so erfolgreichen und bekannten Stadt wie Regensburg überhaupt nicht zuzutrauen sind.”
    Hier liegt für mich der Hauptfaktor des Stimmungsbildes.
    Welche Tageslaune findet ein Bittwerber, groß und mächtig oder klein und unwichtig, an der obersten Verwaltungsspitze= beim Oberbürgermeisterbüro vor?
    Bestehen regionale, kulturtypische Erfahrungswerte, wie man gute Laune erzeugen “kann” ?
    Es wurde der Eindruck beschrieben, was einmal im Stadtrat verhandelt wurde, war eh schon durch. Die Anstrengung läge dann für Wirtschaftstreibende in der Zeit davor, um bis dorthin zu “kommen”, wo alles nur mehr eine g’mahte Wiese ist…

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Mr.B” – Sie haben mich gründlich mißverstanden; manche Politiker agieren so
    geschickt, daß man ihnen nichts nachweisen kann.

  • Julian86

    |

    Nachdem auch R.G. diesen nochmals in Erinnerung gebrachten Satz von SCHWEDE anrührt, will ich diesen verqueren Satz nochmals herausziehen. Er lautet:

    “Das überregionale Interesse folgt auch aus dem fehlenden Unrechtsbewusstsein und die flegelhaften Beschimpfungen, die einer so erfolgreichen und bekannten Stadt wie Regensburg überhaupt nicht zuzutrauen sind.”

    Man muss sich diese Behauptung mal in aller Ruhe durch den Kopf gehen lassen.

    Ich nehme mal nur einen Teil heraus: Er wird darin u.a. ausgeführt, “flegelhafte Beschimpfungen, die … Regensburg überhaupt nicht zuzutrauen” seien, hätten für “überregionales Interesse” gesorgt.

    Zum einen war Wolbergs bekannte Einschätzung des fraglichen Staatsanwalts ein nach der Strafkammer zulässiges, von der Freiheit der Rede getragenes, wenn auch deftiges Feedback auf eine von Wolbergs als Ungehörigkeit empfundene Einlassung des Staatsjuristen. Derart grobe Klötze/Keile halten sich mit der Rechtsprechung des BVerfG die Waage.

    Warum wird insoweit nicht von der ungeziemenden Äußerung des StA geschrieben? Und dessen Gehabe einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen? Bis zur Aufspittung der Straf-Verfahren, die Wolbergs die Stichwahl gekostet haben dürfte? Mein Eindruck ist, dass genau das beabsichtigt war, in dieser Berichtssache, die die einzelnen Prozessvertreter der StA nur als “Figuren” in einem Politspiel benützt haben dürfte.

    Und bitte: Was hat dieses Wortgefecht der “Duellierenden” mit dem Organismus Stadt zu tun? Wieso soll man ein Wortgefecht zweier Prozessbeteiligter “einer Stadt wie Regensburg” nicht “zutrauen”? Und wo ist hier der innere Zusammenhang?

    Wolbergs hatte alles Recht, in seiner Rolle als Angeklagter auf des StA Äußerung, ein grober Klotz, selbst einen groben Keil zu setzen.

    Volksweisheit: “Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus”.

    Aber es ist ja so herrlich, in dieser Welt der Zeichen, jenseits aller körperlicher Anwesenheit, seine eigene Realität zu fabrizieren, was einer “Stadt wie Regensburg” …..

  • R.G.

    |

    Ein einziges Mal werde ich Ihnen in der Klarheit antworten auf Ihre:

    “Volksweisheit: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus“.

    Sogenannte Freunde versuchen vielleicht einem Mann, der meint, ihm sei großes Unrecht geschehen, zu erklären, er müsse sich möglichst wie ein gereizter Gorilla aufführen, wenn ihm jemand angriffig vorkomme. Brüllen, Schreien, Hassworte seien die richtige Art.
    Die möglichen natürlichen Entsetzensreaktionen auf für Zuschauer einschüchternd wirkende, angeblich “verständliche Reaktionen” könne man durch in Foren und Blogs dauerpostende Juristen privat unterbinden. Es solle jeder Angst bekommen, der auf die Macht des gemäßigten Wortes vertraue und weil er /sie das sich selbst sogar in den schlimmsten Zeiten abverlange, das als Maßstab auch für ihn sehe.

    Die Menschen sollten einfach als Nützlinge funktionieren, wählten sie ihn nicht, müsse man sie bestrafen, hassen, niederschreiben. Lobten sie ihn dagegen hoch, nützten sie ihm dadurch, bekämen sie vielleicht einen gemäßigteren Ton zu hören. Wären das nicht Ideale nach der Art eines Steinzeitmachos?

    Kein Unrecht, kein Gerücht, kein Urteil, nicht mal tatsächlich von ihm begangene Fehler, könnte diesen Mann so beschädigen, wie wenn er den Männlichkeits- und Machtphantasien solcher Einflüsterer folgte.
    Sollte er je Macho-Machern gefolgt sein, sähe ich als ihm offenen Ausweg, zurück bis zu den Menschen zu gehen, wo er sich wie ein moderner, seine Konflikte mit gemessenen Worten lösender Mann verstehen durfte.

  • rumpelstilzchen

    |

    Mr.B vorher hat sich niemand so ungeschickt verhalten, dass die Staatsanwaltschaft gezwungen war dem Legalitätsprinzip entsprechend zu ermitteln. Den Kassier der Landespartei, einen Staatsanwalt, aufgrund Schlamperei mit der Nase auf Unkorrektheit zu stoßen, war eine von der Staatsanwaltschaft nicht zu ignorierende Einladung. So einfach sind Geschehensabläufe manchmal.

  • meine5cent

    |

    Für einen Irrtum ist doch Voraussetzung, dass man überhaupt etwas denkt. Und jw hat sich doch bei gar nichts irgendetwas gedacht, wenn er überhaupt irgendetwas mitbekommen hat, wie meistens nicht, weil er nichts gelesen, gehört und gesehen hat. Das war doch so sinngemäß die Ausrede-, äh, Verteidigungsstrategie in beiden Prozessen?

  • Mr. B.

    |

    Zu Rumpelstilzchen:

    Oder vielleicht vorher nach dem Motto:
    “Wo kein Kläger, da kein Richter?”

  • Julian86

    |

    Zu R.G. vom 21. Mai 2020 um 22:15
    —-

    R.G., Sie schreiben, mit einem Imperativ im Köcher, in Richtung Wolbergs vom “Menschen als Nützling”. Hierzu ein Congress-Bericht mit dem gleichnamigen Titel.
    https://www.sabineschlimm.de/cradle-to-cradle-congress-2018/

    Erstaunlicherweise führen diese Schilderungen schnurstracks zur Regensburger StA bzw. deren potentiellen Weisungsgebern. Das Bild, das sich zeichnet, ist eingerahmt in diesem Satz:

    “Statt von der Wiege bis zur Bahre also von der Wiege bis zur Wiege, Cradle to Cradle.”

    Dieser Grundsatz versteht sich “ganzeinheitlich”. Er bindet ausdrücklich die “soziale Fairness” mit ein. Im Strafrecht ist der Grundsatz des fairen Verfahrens ein Verfassungsgrundsatz, dessen Verletzung durch die StA die Verteidigung im ersten wie im zweiten Prozess wiederholt rügte.

    Liegt doch der mit Händen greifbare Verdacht nicht fern, dass die weisungsgebundene StA auch und gerade im Hinblick auf die aktenkundigen Verletzungen grundrechtlich geschützter Positionen Wolbergs dessen Fall von der “Wiege” zur (politischen) “Bahre” einfach hinnahmen, wenn nicht gar in Kauf nahmen. Unterband sie doch laut Wolbergs im Zusammenhang mit der verhängten U-Haft dessen verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, was geeignet war, Wolbergs verbotenerweise zum “Objekt staatlichen Handelns herabzuwürdigen”, insbesondere was die absolut substanzlosen Anwürfe beim Sparkassen-Komplex betraf.

    Wolbergs blieb ohnmächtig und verbittert in seiner Zelle zurück, ohne zum Vorwurf der Verdunklungsgefahr als einer Voraussetzung der U-Haft angehört worden zu sein. Und wer könnte zweifeln daran, dass es gerade die U-Haft war, die zu seiner Suspendierung führte.

    Der zu spinnende rote Faden führt den Prozessbeobachter hin zur Aufsplittung der Verfahren, so dass durch die dadurch verursachten Zeitverzögerungen Wolbergs nicht als Amtsinhaber zur OB-Wahl antreten konnte. Und was der “Amtsbonus” vermag, zeigte sich bei GMS.

    Wer also, wie R.G. und andere, sich darin gefallen, über Wolbergs verbale Ein- und Auslassungen zu “urteilen”, der möge sich gedanklich zunächst in dessen “Mokassins” begeben, um eine alte Indianerweisheit zu bemühen. Und sich überlegen, wie ER sich in dessen Lage verhalten hätte.

    Im Übrigen: Es würde den Rechtsstaat stärken, würde nach rechtskräftigem Abschluss der Verfahren allein über die Frage der Rechtmäßigkeit des Handelns der StA eine Untersuchung stattfinden, darüber ob und wie diese ihre Verpflichtungen nach dem Legalitätsprinzip eingehalten hat. Darüber, ob und ggf. welcher Einfluss seitens der Politik auf die StA ausgeübt wurde. Eine solche Untersuchung könnte den Weg ebnen, die bisherige Weisungsgebundenheit der StA endlich abzuschaffen.

    Denn bliebe es beim status quo, würde der Eindruck einer organisierten Verantwortungslosigkeit der Ermittlungsbehörden im Umgang mit den Verfassungsrechten der Betroffenen die “strukturierte Gewalt” (Galtung) des Staates unüberprüft lassen, was mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nur schwerlich zu vereinbaren wäre.

  • R.G.

    |

    Falsch interpretieren Sie meine Worte wenn Sie meinen:
    “Wer also, wie R.G. und andere, sich darin gefallen, über Wolbergs verbale Ein- und Auslassungen zu „urteilen“, der möge sich gedanklich zunächst in dessen „Mokassins“ begeben, um eine alte Indianerweisheit zu bemühen..”

    Ich habe mich im Gegenteil über die angeblichen, mit der Aura von im privaten Blogbereich dauertätigen, wie “Juristen” auftretenden Freunde / Beschützer Wolbergs geäußert.
    Deren Art finde ich rückblickend ausgesprochen kontraproduktiv für ihn.
    Es schadete meiner Meinung nach seinem Image mehr, als es der schwerste strafrechtliche Vorwurf oder eine Verurteilung je könnte, so man ihm einredete, er müsse in Richtung Staatsanwaltschaft schreien und schimpfen.
    Als aktuelles Beispiel, wie unfair wäre es, ihn glauben machen zu wollen, dass man mit ihm nicht Mitgefühl gehabt hätte?
    Wie gemein wäre das ihm gegenüber?

    Es demontierte aber auch den Ruf von Strafverteidigern, wenn man deren Klienten einredete, sich vor Gericht so zu gebärden, als gäbe es da niemanden der sie nach allen Regeln der Kunst verteidige.

    Sollte sich jemand unter falschem Einfluss so aufführen, dass ihn menschliche Zuwendung ohnehin nicht mehr erreichen kann und wird, und würde, obwohl man sieht, dass das Verhgalten nicht gut ankommt, er darin immer noch weiter bestärkt, weil die Einflüsterer die Konservierung der Katastrophe mehr lieben als einen Ausblick in eine lebbarere Zukunft, bekäme man nicht mehr einen Menschen zu sehen, der möglicherweise von der Staatsanwaltschaft demontiert worden sei, sondern einen, der sich mittlerweile fleißig selbst demontiert.

  • highwayfloh

    |

    @R.G:

    bezüglich dieses Kommentars verwundert es mich, dass Sie _nicht_ der Strafverteidiger von Wohlbergs geworden sind und noch viel mehr, dass Sie _nicht_ im VGH als Richter berufen sind. Nein, meine ich wirklich so – insofern Sie diese ehrwürdigen und ehrbaren Richtlinien / Grundsätze als Jurist, in der Praxis so vehement vertreten, praktizieren und real umsetzen und viel wichtiger: auch real durchsetzen!

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drin