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Vorwürfe auf Instagram

Polizeigewalt nach „Corona-Party“? Betroffener rudert zurück

Massive Vorwürfe gegenüber der Polizei nach der Auflösung einer „Corona-Party“ in einem Posting auf der Plattform Instagram sorgten für zahlreiche Reaktionen. Im Nachhinein relativiert der Betroffene die Vorwürfe und rudert in einigen Punkten zurück.

Die Spuren der Flucht. Auf Grund der Schmerzen sitze er derzeit im Rollstuhl, sagt Ismael K. Quelle: Screenshot Instagram

Die roten Streifen an den Handgelenken weisen noch auf die Handschellen hin. Abschürfungen im Gesicht, an den Händen und am rechten Knie zeugen von einer eher unsanften Begegnung zwischen einem jungen Mann und mehreren Polizeibeamten am vergangenen Freitagabend. Die Bilder von Ismael K. (Name geändert) sorgten am Wochenende auf der Plattform Instagram für viel Aufregung und reichlich Diskussionen. Seine Freundin, die die Bilder veröffentlichte, erhob schwere Vorwürfe und schrieb etwa: „Eine Polizei ist da um zu helfen und nicht um jemanden zu verprügeln!!!!“ (sic). Den Polizeibeamten rief sie in dem Post „SCHÄMT EUCH!!!!!!!“ entgegen und schrieb davon, dass sieben Beamte mit Schlagstöcken auf ihren Freund losgegangen seien.

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Auch der Betroffene selbst lässt sich in den Sozialen Medien über die Polizisten in eher unflätiger Weise aus. Im Gespräch mit regensburg-digital rudert er aber deutlich zurück. Zwar habe er „so eine Kontrolle noch nie erlebt“. Von den angeblich sieben Polizisten, die mit Schlagstöcken auf ihn losgegangen sein sollen, spricht er aber nicht. Doch was war passiert?

Polizei umstellt Haus

Laut einem Polizeibericht seien Beamte der PI Regensburg Nord am Freitagabend gegen 21.50 Uhr auf eine „Corona-Party“ aufmerksam gemacht worden. Da die Beamten vor Ort die Gefahr sahen, dass „Partygäste“ durch die Fenster fliehen könnten („Bei Eintreffen wollten die ersten Partygäste ihre Flucht durch einen Sprung aus dem 2. Stock erreichen.“), habe man Verstärkung angefordert, heißt es in dem Bericht. Mit einem größeren Aufgebot – eine Nachfrage ergibt: es waren acht Streifen – umstellte die Polizei schließlich das Gebäude, während weitere Beamte über das Treppenhaus zur „Party“-Wohnung vordrangen. In besagter Wohnung hielten sich zu diesem Zeitpunkt sechs junge Männer auf. Darunter auch Ismael K.

Von einer Party könne man nicht sprechen, nicht einmal Musik sei gelaufen, sagt dieser zu uns. Dennoch hätten sich wohl Nachbarn über die, laut der aktuell geltenden Infektionsschutzverordnung der bayerischen Landesregierung, unerlaubte Zusammenkunft bei der Polizei beschwert, vermutet er. Auch im Polizeibericht ist von einer solchen Beschwerde die Rede. Davon, dass Personen aus Fenstern hätten fliehen wollen, könne nicht die Rede sein, Ismael K. „Einer meinte, dass vor dem Haus Polizei sei. Deshalb wollte ich nachhause.“

Flucht endet mit Polizei auf dem Rücken

Dass „Partygäste nach dem Öffnen der Wohnungstüre durch die Polizeibeamten hindurch ihren Fluchtweg bahnen wollten“, konnte zunächst verhindert werden, heißt es im Polizeibericht. Da er keinen Personalausweis bei sich hatte und aus Angst vor einer Strafe, gab Ismael K. gegenüber den Beamten falsche Personalien an. Einen Moment der Unaufmerksamkeit habe er dann genutzt, um durch die Haustüre zu entwischen.

Auf Instagram erhob die Freundin von Ismael K. schwere Vorwürfe gegenüber der Polizei. Die Posts sind mittlerweile gelöscht. Quelle: Screenshot

Wenig später sei er dann im Bereich des Alex-Center erneut von Polizisten aufgehalten worden. Doch diesmal endete der Fluchtversuch auf dem Boden liegend, mit einem Polizisten auf dem Rücken, wie er selber schildert. Da die Beamten einen Sprung über einen Gartenzaun mit einem beherzten Zug an der Jacke unterbunden hätten, landete K. unsanft auf den Knien. Einer der Beamten habe ihn sodann auf den Boden gedrückt und sich auf das schmerzende Gelenk gekniet. Außerdem habe es einen Schlag in den Rücken gegeben. Ob das wirklich ein Stock gewesen sein könnte, wie es bei seiner Freundin bei Instagram zu lesen war, das könne er nicht sagen.

Ordnungswidrigkeiten und Beleidigung

Auf Nachfrage erklärt die Pressestelle der Polizei Oberpfalz, dass der Fluchtversuch „durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang unterbunden wurde“. Von weiteren Tätlichkeiten, von denen die Freundin des Betroffenen auf Instagram schreibt – angeblich sei es auf der Wache zu weiteren Schlägen gekommen – spricht weder die Polizei noch der Betroffene selbst.

Ismael K. wird nun vorgeworfen, die Beamten während der Festnahme beleidigt zu haben. Genau könne er sich nicht mehr erinnern, gibt der 19jährige Lapperdsorfer an. Er habe aber geflucht und bestimmt auch ein paar Worte gerufen. Dies sei vor allem aufgrund der Schmerzen passiert und wären keine Beleidigungen gewesen.

Gegen ihn und seine Bekannten werden nun Ermittlungen wegen eines Verstoßes nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geführt. Dem 19jährigen droht zudem eine Anzeige wegen der Angabe falscher Personalien. Bei beidem handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus werde wegen des Verdachts der Beleidigung ermittelt. Der Betroffene selbst hat keine Anzeige gegen die Beamten erstattet. Die Posts seiner Freundin sind mittlerweile wieder gelöscht. Laut K. sei das, was sie geschrieben habe „nicht ganz richtig“ gewesen.

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Kommentare (29)

  • Heiner

    |

    Obwohl die Geschichte wohl nicht so stattgefunden hat wie Anfangs dargestellt muss man sich schon fragen was das noch mit Verhältnismäßigkeit zutun hat, wenn man eine Polizisten auf seinen Rücken sitzen hat, wenn man alleine(!) nach 21 Uhr draußen anzutreffen ist. Beziehungsweise wenn man generell wegen einer Ordnungswidrigkeit(!) mit Gewalt Anwendung seitens der Polizei zu rechnen hat, wenn man sich dieser entziehen will.

  • Privatfau

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    Tja, Ismail. Hätten Sie sich an die Regeln gehalten, hätten Sie auch nicht flüchten müssen.
    Ihrer Freundin empfehle ich die Lektüre des § 187 StGB – aber bitte nicht die Instagram- oder Twitterversion. Besser in Buchform oder z.B. bei “dejure.org, Buzer.de, gesetze-im-internet.de” etc.

    @Heiner
    Hier darf ich einen Internetpost zitieren, den ich mal gelesen habe und der mich köstlich amüsiert hat: “Egal ob es wahr ist oder nicht, ich glaube es!”

  • Mr. T.

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    Richtig, Heiner, mit Verhätnismäßigkeit hat das auf keinen Fall zu tun. Durch das erfolgreiche Framing von Söder und Konsorten werden Menschen, die gegen die Kontaktauflagen verstoßen, im Moment irgendwo zwischen Groß-Dealern und Kinderschändern verortet. Alleine schon, dass sie hier mit acht Streifen angerückt sind, zeigt, dass dies nicht eine zufällige oder blöd gelaufene Eskalation war. Hätte es beim Anruf geheißen: “da verprügelt ein Nachbar seine Alte”, wären zwei Streifen gekommen.

  • Gizmo

    |

    Wir haben eine Pandemie, die in Deutschland bisher mehr als 50.000 Tote gefordert hat. Regierung, Behörden und Mediziner arbeiten an Gegenmaßnahmen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung akzeptiert und befürwortet das – oft unter Zähneknirschen – als notwendig.
    Ein paar Vollidioten und Vollidiotinnen meinen, wenn sich die Mehrheit dran hält, geht uns das nicht an.
    Und ein Mr.T. findet das gar nicht schlimm, stören halt ein paar übermotivierte Bullen.

  • Mr. T.

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    Gizmo, Ihre Reaktion ist genau das, was sich durch das erfolgreiche Framing ergibt. Hier haben sich sechs Leute getroffen, vielleicht auch Abstand gehalten. Und sie werden behandelt wie Schwerverbrecher und die alleine Schuldigen an der Pandemie. Warum aber marschieren nicht mal acht Streifen in einen Gottesdienst, einen Linienbus oder einen Fleischzerlegebetrieb ein, wo tagtäglich weit mehre gefährliche Kontakte stattfinden – ganz legal? Solche Kontake waren schon unter absurd hohen Strafen verboten, da hat man noch die Kinder in die Schule geschickt. Aber das Problem sollen diejenigen sein, die sich zu Dritt im Park treffen, unter freiem Himmel ein Bier trinken oder nach Neun alleine draußen unterwegs sind.
    Maßnahmen sind unbedingt nötig, aber bitte zielführend. Und nicht da, wo es der Regierung am leichtesten fällt, weil kein Gegenwind von Lobbyisten zu erwarten ist.

  • Charlotte

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    Genau weil wir ein paar ‚Mr. T. s und Ismaels nebst Freundinnen’ haben auf dieser Welt, genau deshalb braucht es Regeln und vor allem Kontrollen. Wer nach einem Fehltritt noch nicht mal die ‚Eier in der Hose’ hat, den Fehler einzugestehen und auch die Konsequenzen zu tragen, braucht erst recht nicht rumzujammern. Das geht einfach gar nicht. Noch dazu, wenn es um die Bekämpfung einer Pandemie geht. Und ganz ehrlich: wer nach einem Jahr Pandemie noch immer nicht begriffen hat, um was es geht, dem ist auch wirklich nicht mehr zu helfen.

  • Markus Frowein

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    Was ist jetzt wichtiger?

    Die kindische Aufmüpfigkeit gegen die Obrigkeit pflegen?

    Oder ganz ernsthaft Menschenleben bewahren?

    Vielleicht sollten gewisse angeblich konträre Gruppierungen gemeinsam
    demonstrieren – alle ohne Maske und ‘nen Joint dann zu zehnt rauchen.

  • Alfons

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    Mr. T hat seine Haltung begründet mit Verhältnismäßigkeit und den Verweis auf inkonsequente Regelungen der Politik. Die einerseits versucht die Pandemie zu privatisieren. Nur wir Privatpersonen sind verantwortlich für die Weiterverbreitung des Virus, weil wir uns nicht an die Regeln halten. Es gibt aber viel mehr Ansteckungsräume und Verantwortlichkeiten, die die Politik ungeregelt lässt, siehe Beispiele im Kommentar von Mr. T. Wenn sie , z.B. Charlotte eine andere Position haben, dann argumentieren sie doch bitte. Ich lese nur ein moralisches Heben des Zeigefingers mit altbackenen Ausdrücken wie “Eier in der Hose”, “braucht nicht rumzujammern” unterstrichen. Vielleicht ist dies Art des Erwiderns nötig, da sie keine Argumente haben.

  • Madame

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.

  • Charlotte

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    @Alfons
    Ich beziehe mich hier ausschließlich auf den Artikel und da steht alles drin. Hier geht es nicht um die Beurteilung der Pandemie–Maßnahmen, sondern um Vorwürfe eines Beschuldigten und seiner Freundin und deren Aktionen nach mehreren Gesetzesverstößen, die mehr als zu hinterfragen sind. Wer Wind säht, wird Sturm ernten…

  • Skyrider

    |

    “Hier geht es nicht um die Beurteilung der Pandemie–Maßnahmen, sondern um Vorwürfe eines Beschuldigten und seiner Freundin und deren Aktionen nach mehreren Gesetzesverstößen”
    Hier gehts eben schon um die Beurteilung der Maßnahmen. Warum wohl hat das Verwaltungsgericht wohl die 15 km Regel und das Alkoholverbot gekippt? Weil nicht V e r h ä l t n i s s m ä ß i g und eine Wirkung gegen die Pandemie nicht nachweisbar war…! Aktuell steht auch noch die nächtliche Ausgangssperre zur Prüfung an. Und MP Söder nutzt die Pandemie zur “Selbstdarstellung” in den Medien und als “Vorreiter” in der Verkündigung von vorab beschlossenen Maßnahmen. Natürlich immer ein bis zwei Tage vor der anberaumten Ministerpräsidenten Konferenz. Aktuell ist ja angenehme Ruhe, weil ich vermute, dass MP Söder nicht mit dem “Totalversagen” in der Impfstoffsache in Verbindung gebracht werden möchte.
    Und wenn die Polizisten, mit 8 Fahrzeugen anrücken, was ist daran noch “verhältnismäßig”? Fluchtgefahr, aus dem zweiten Stock?

  • Charlotte

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    @Skyrider
    Die Entwicklung der Infektionen gibt den Entscheidern Recht: die getroffenen Maßnahmen wirken und das ist das Wichtigste für alle: Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft. Dagegen kann doch keiner wirklich was haben.

    Ihre Aussagen zur 15 km Regel und zum Alkoholverbot sind falsch:
    Zitat Gericht: die textliche Festlegung eines solchen Umkreises (15 km) sei nicht deutlich genug und verstoße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit!.

    Auch das Alkoholverbot wurde nicht grundsätzlich gekippt: Zitat: …’ Mit der Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats überschreite die Staatsregierung daher die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers.’ Es muss also lediglich konkreter ausgesprochen werden.

    Und auch hier bin ich der Meinung: für das große Ganze ist eine befristete Maßnahme zum Schutz des Gesundheitssystems, der Schwachen und Kranken verhältnismäßig. Und deshalb trägt immer noch die Mehrheit der Bevölkerung die Entscheidungen der bayerischen Regierung und auch des MP mit.

  • GSH

    |

    Wer sagt, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Maßnahmen trägt?
    Es wird hingenommen.
    Damit hat es sich aber auch schon.
    Die Meßlatte von 50 Neuinfektion ist in Stadt und Landkreis unterschritten. Und jetzt?

  • Manfred Wager

    |

    Das leidige Thema Verhältnismäßigkeit ist etwas, dass im Zweifelsfall immer ein Richter entscheidet.
    Was, wenn Ismael ein Drogendealer gewesen wäre, der sich durch Angabe von falschen Personalien und Flucht einem Haftbefehl entziehen wollte? Der Polizist sieht nur eine flüchtige Person. Soll er jeden Flüchtigen laufen lassen?
    Auch Polizisten sind nur Menschen, die auf Grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung handeln und Menschen machen Fehler.
    Mir passen viele Sachen nicht, die uns aufgezwängt werden, doch ich kann nur empfehlen, sich nicht zu sehr aufzuregen. Man sieht ja, dass manches von den Gerichten kassiert wird, weil es zu pauschal gemacht ist.

    Als Abschluß möchte ich noch anmerken:
    Man kann niemals alles jedem Recht machen, es wird immer Leute geben, die meckern, weil es ihnen nicht zusagt, was entschieden wird.

  • Stefan Egeli

    |

    Es ist ja mittlerweile ganz einfach, die Polizei zu beschuldigen und das Verhalten des jungen Mannes zu beschönigen. Er hat versucht, sich der Polizeikontrolle zu entziehen. Daraufhin wurden entsprechende Maßnahmen getroffen.
    Hätte er sich einfach kooperativ gezeigt, wäre die Sache nicht eskaliert. So einfach ist das. Die Kontrolle der Polizei wurde zwar wegen der Pandemie eingeleitet, aber der unmittelbare Zwang wurde wegen des Fehlverhaltens und des Fluchtversuchs bei der Kontrolle angewendet. Das ist schon ein großer Unterscheid, das hat nichts mit der Pandemie zu tun.

  • GSH

    |

    Doch! Es hat eben schon mit der Pandemie zu tun. Hier wird Ursache und Wirkung verwechselt. Wir müssen es im Moment hinnehmen und akzeptieren, dass wir in unseren vier Wänden ohne richterlichen Beschluß und Kontrolle überwacht werden.

    Ohne Pandemie hätte es diese Kontrolle nicht gegeben.

  • Mr. T.

    |

    Manfred Wager und Stefan Egeli, das Problem beginnt hier mit der Tatsache, dass die Polizei bei einem mutmaßlichen Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen vorgeht wie bei einem Einsatz gegen Terroristen. Warum kommen die schon mit acht Streifen? Das dann und bei den absurd hohen drohenden Strafen jemand versucht, abzuhauen, kann schon sein. Die Eskalierung war sicher nicht einseitig.

    Charlotte, ach nein, das ist sogar mir zu blöd. Das lass ich lieber…

  • Stefan Egeli

    |

    Mr T und GSH, ich versuche es nochmal. Sie müssen das Ganze auseinanderhalten.
    Dass die Polizei in dieser Stärke wegen der Pandemie anrückt und dass es äußerst fragwürdig ist, wenn sich Nachbarn mittlerweile gegenseitig anzeigen, ist auch meiner Meinung nach befremdlich.
    Aber dass sich der junge Mann gegen die Kontrolle wehrt, ist ein ganz andere Sache.
    Er versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen und deshalb musste die Polizei durchgreifen.
    Aber lassen wir das, wir werden uns vermutlich hier nicht einigen.

  • Mr. T.

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    Freilich wärs gescheiter gewesen, er hätt nicht versucht, abzuhauen. Aber er hat wohl Angst vor der drohenden, unverhältnismäßig hohen Strafe gehabt. Er hat’s wohl auch bereut.

  • GSH

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    Lieber Stefan Egeln,

    ich bin voll auf Ihrer Linie.

  • Piedro

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    @GSH
    “Wir müssen es im Moment hinnehmen und akzeptieren, dass wir in unseren vier Wänden ohne richterlichen Beschluß und Kontrolle überwacht werden.”
    Das ist doch Blödsinn, keiner hat die Wohnung “überwacht”. Es gab eine Meldung wegen eines mutmaßlichen Verstoßes, das kann man sehen wie man mag, ist aber keine “Ãœberwachung”. Wenn jemand meldet, dass in einer Wohnung ein Rechtsbruch stattfindet schaut die Polizei halt vorbei, das muss sie tun, ob es um Drogenhandel, Hehlerei, Prostitution oder Corona-Verstöße handelt ist nur ein qualitativer Unterschied.
    Wenn sich dann ein Bürger der Amtshandlung entziehen will versucht die Polizei das zu verhindern, zumal sie den Grund für den Fluchtversuch nicht kennt. Die Person kann eine gesuchte sein, oder Beweise für ein Verbrechen mit sich führen. So weit alles im grünen Bereich. Ob die folgenden Maßnahmen verhältnismäßig sind kann bei Bedarf geprüft werden, aber diesen Bedarf sehe ich hier nicht. Die Person wurde nicht zusammengeschlagen, sondern lediglich festgehalten und fixiert. Dabei kann es schon mal zu Schrammen kommen. Gerade in Bayern hier schon von Polizeigewalt zu sprechen verhöhnt die Opfer, die von Beamten tatsächlich übel gedroschen wurden/werden, und davon gibt es leider mehr als genug.

  • Piedro

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    @ Mr. T.
    Vermutlich haben Sie noch keinen Einsatz wegen Terrorvermutung erlebt. Vor Jahren kam man da recht leicht in den Genuss eine Hundertschaft begrüßen zu dürfen. Das waren aber keine Provinzpolizisten, sondern Nahkämpfer mit der MP im Anschlag.

    Acht Streifen hört sich viel an, aber wenn jemand versucht durchs Fenster im zweiten Stock die Düse zu machen kann da auch was anderes vorliegen als ein paar Trottel, die sich das Bußgeld sparen wollen. Man stelle sich vor: da hockten bösfiese Islamisten beinander um was auszuhecken, zwei Polizisten betreten schließlich die Wohnung, aber alle sind hinten rum weg, das hätte noch ganz andere Kritik nach sich gezogen. 16 Uniformierte, die nur dafür sorgen, dass keiner den Abflug macht sind vielleicht ein paar mehr als nötig, aber weit weniger albern als das blöde Gefasel der Freundin dieses Helden mit dem schlimmen Aua am Knie.

  • Privatfrau

    |

    @ Mr. T.
    Angst vor der unverhältnismässig hohen Strafe?
    Dann müsste ihm das hohe Strafmass (richtigerweise: die hohe Bußgeldandrohung) ja bekannt gewesen sein.
    Bei seinem Verstoss gegen das Kontaktverbot war ihm das aber offensichtlich “wurscht”.
    Wir müssen mit gesetzlichen Bestimmungen nicht einverstanden sein, aber wir haben sie zu beachten.

  • Mathilde Vietze

    |

    All jene selbsternannten “Helden,” die sich für ganz toll halten, wenn sie die
    Vorschriften torpedieren, sollten mal in den Intensivstationen den Patienten
    die Nachttöpfe ausleeren müssen.

  • Privatfrau

    |

    @ Mathilde Vietze
    Schöner Gedanke – aber auf Freiwilligkeitsbasis wird das nix (“isch kenn meine Rechte!”). Aber der Gesetzgeber könnte z.B. das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten analog zum § 153a StPO mit der Möglichkeit der Verfahrenseinstellung mit Auflagen ausstatten (Vorschlag: § 47a OWiG). Damit könnte die Ahndung von (nur!) Ordnungswidrigkeiten sowohl dem Allgemeinwohl zugute kommen und zugleich allen Betroffenen nachhaltig (wer das Elend auf Intensivstationen kennt, wird es niemals vergessen) zur Pflichtenmahnung gereichen.

  • Skyrider

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    @Charlotte
    Nachdem Sie mich ja jetzt aufgeklärt haben, warum die beiden Maßnahmen laut Ihrer Aussage n i c h t außer Kraft gesetzt sind, bleibe ich trotz alledem bei meiner Aussage, sie wurden vom Verwaltungsgericht gekippt.
    Auch wenn eine “befristete Maßnahme zum Schutz des Gesundheitssystems, der Schwachen und Kranken für Sie verhältnismäßig” ist, bleibt diese befristete Maßnahme dennoch rechtswidrig.
    Zitat: “Der Kläger, der SPD-Landtagsabgeordnete Christian Flisek, erklärte, die Entscheidung zeige, dass auch in Krisenzeiten auf den Rechtsstaat Verlass sei. Künftige Bußgeldbescheide hätten nun keine Rechtsgrundlage mehr – bei Verstößen wurden bisher 500 Euro fällig” BR 24.
    Zitat: “Die Richter gaben am Dienstag einem Eilantrag statt und setzten das wegen Corona geltende bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug, wie der Verwaltungsgerichtshof mitteilte. Zur Begründung habe der zuständige Senat darauf verwiesen, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien” BR 24.

    Kurzum. Beide Verordnungen wurden außer Vollzug gesetzt und gelten nicht mehr……
    Wenn Sie solche “rechtswidrigen Maßnahmen” zum “Schutz der Bevölkerung” für in Ordnung halten, ist das Ihre Sache, ich bin da anderer Meinung.
    Da es sich bei zwei der drei Anschuldigungen gegen den Mann, nur um “Ordnungswidrigkeiten” handelt, dürfte das ja nach Ihrer “Rechtsauffassung”, kein Problem darstellen.

  • Charlotte

    |

    @skyrider

    Damit hier keine Missverständnisse entstehen: es ist natürlich völlig richtig, dass man Entscheidungen gerichtlich prüfen lassen kann. Ob man das im Sinne einer gesellschaftlichen Gesamtbetrachtung und eine fragliche massive Einschränkung für die Mehrheit der Bevölkerung während einer Pandemie incl. einer befristeten Zeitachse auch wirklich tun muss, steht auf einem anderen Blatt. Unsere Gerichte sind ja nicht wirklich unausgelastet. Und schauen wir mal, wie die Verordnungen rechtskonform nachgebessert werden.

    Zum eigentlichen Artikel abschließend meinerseits:

    2 x geflüchtet, keine Ausweispapiere, falsche Personalien angegeben, Kontaktverbote missachtet, Beamte beleidigt, scheinbar die Polizei fälschlicherweise Weise in den sozialen Medien beschuldigt… mein Mitleid hält sich in Grenzen. Ich bin eher entsetzt, welche kriminelle Energie hier vorhanden ist.

  • peter

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    @charlotte:
    zitat:
    “Und auch hier bin ich der Meinung: für das große Ganze ist eine befristete Maßnahme zum Schutz des Gesundheitssystems, der Schwachen und Kranken verhältnismäßig. Und deshalb trägt immer noch die Mehrheit der Bevölkerung die Entscheidungen der bayerischen Regierung und auch des MP mit.”

    “befristet”- ist ein schönes wort-
    so ähnlich wie “begrenzt verfügbar”
    wenn ich drei schränke zu verkaufen habe, dann sind die “begrenzt verfügbar”
    – die menge der sandkörner auf diesem planeten ist recht hoch, aber auch diese sind “begrenzt verfügbar”

    die massnahmen zum “war against terror” nach 9/11 waren
    “befristet” und gelten noch heute…

    der ständer den law-and-order-politiker angesichts der momentanen möglichkeiten zur demokratieeinschränkung in der hose haben (und das feuchte hösschen der entsprechenden politikerinnen, um inklusiv zu formulieren) dürfte jeder beschreibung spotten

    es heisst “wehret den anfängen”

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drin