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Ausführlich: Die Verhandlung Tretzel contra Staatsanwaltschaft

Wenige Stunden zwischen Recht und Unrecht

Bekam im Grundsatz vor dem Verwaltungsgericht recht: Volker Tretzel. Foto: om/Archiv

Die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft am Tag der Anklageerhebung gegen Volker Tretzel war rechtswidrig. So urteilte am gestrigen Dienstag das Regensburger Verwaltungsgericht und gab damit einer schon lange anhängigen Klage des Bauträgers statt. Das Urteil beanstandet aber nicht Art und Inhalt der Pressearbeit, sondern deren zeitlichen Ablauf. Ein ausführlicher Bericht.

Rein optisch und nominell ist es ein ganz anderes Kräfteverhältnis als noch vor wenigen Wochen im großen Sitzungssaal des Regensburger Landgerichts. Im Anfang Juli zu Ende gegangenen Strafprozess, bei dem der Baumogul Volker Tretzel wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz zu einer (noch nicht rechtskräftigen) zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, standen ihm durchgehend drei Anwälte auf der Anklagebank zur Seite.

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Nun ist Tretzel selbst Kläger und lässt sich vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg nur von seinem Medienanwalt vertreten. Dr. Till Dunckel sitzt alleine, lediglich mit einem Laptop ausgestattet, einem Aktenberg und drei Beklagtenvertretern auf der anderen Seite gegenüber. Der frühere Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft Theo Ziegler sitzt dabei umrahmt von den Anwälten Klaus-R. Luckow und Hanna Straub in der Mitte. Ziegler, der mittlerweile als Richter und Vizelandgerichtspräsident in Landshut fungiert, ist gewissermaßen der Hauptprotagonist des jetzigen Verfahrens.

Tretzels Verteidigung kritisiert schon lange “rechtswidrige Medienarbeit”

Volker Tretzel hatte bereits im Herbst 2017 Klage eingereicht, um sich gegen die aus seiner Sicht „rechtswidrige Medienarbeit der Staatsanwaltschaft“, die „erheblich zur öffentlichen Vorverurteilung von [ihm] beigetragen“ habe (die damalige Pressemitteilung der Verteidigung Tretzel), zu wehren. Dabei geht es insbesondere um den 27. Juli 2017, den Tag der Anklageerhebung. Pressesprecher Theo Ziegler veröffentlichte damals eine siebenseitige Pressemitteilung und gab anschließend (im späteren Sitzungssaal des Strafprozesses) mündliche Erklärungen gegenüber der Presse ab.

Per Klage will Tretzel vom Verwaltungsgericht festgestellt wissen, dass die Staatsanwaltschaft zur Veröffentlichung der erfolgten Pressemitteilung und der mündlichen Presseauskunft an diesem Tag in der erfolgten Form nicht berechtigt gewesen sei. Zwei Hauptgründe führt Anwalt Dunckel für die Rechtswidrigkeit des staatsanwaltschaftlichen Handelns an: Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Volker Tretzel durch identifizierende Pressearbeit und einen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren durch verfrühte Medieninformation nach Versenden einer unvollständigen Anklageschrift. Die beklagte Staatsanwaltschaft beantragt, die Klage abzuweisen.

Tretzel durch Staatsanwaltschafts-PM identifizierbar?

Beim „Vorgeplänkel“, wie es die Vorsitzende Richterin Eva Mühlbauer bezeichnet, werden zu Beginn der Sitzung diverse Presseerklärungen beider Seiten chronologisch skizziert, die sich seit Ermittlungsbeginn Ende Mai 2016 wegen auffälliger Parteispenden angesammelt haben. So etwa die erste Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, die im Zusammenhang mit Durchsuchungen in Privat- und Geschäftsräumen, auch bei Tretzel, am 14. Juni 2016 veröffentlicht wurde.

Diese Mitteilung verzichtet, abgesehen von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, auf Namensnennung und Identifizierbarkeit der weiteren Betroffenen. Die Rede ist lediglich von „drei Unternehmen aus der Immobilienbranche“. In der Öffentlichkeit wusste man freilich schon kurz nach den Durchsuchungen, dass es sich um Tretzels BTT GmbH, Schmack Immobilien und das Immobilien Zentrum Regensburg handelte. Für Beklagtenvertreter Klaus-R. Luckow ist wichtig, dass zwei Wochen später, am 30. Juni 2016, Volker Tretzel selbst mittels Pressemitteilung seiner Kanzlei BLTS zum Thema Spenden und Vorteilsgewährung in die Öffentlichkeit trat. Das Persönlichkeitsrecht des damals Angeschuldigten sei seitens der Staatsanwaltschaft nicht verletzt worden.

Medieninformation der Staatsanwaltschaft auch im Schaidinger-Verfahren „sehr greifbare Gefahr“

Eine Rolle spielt dieses Argument in der mündlichen Verhandlung am Dienstagvormittag zunächst für die Zulässigkeit der vorliegenden Klage. Ein Feststellungsinteresse ist unter anderem dann gegeben, wenn ein tiefgreifender Grundrechtseingriff vorliegt. Weitere Fallgruppen, die das Gericht als relevant erachtet, sind die Wiederholungsgefahr (eines rechtswidrigen Verwaltungsakts) und das Rehabilitationsinteresse des Klägers. Zu letzterem äußert Dunckel, dass es zu Beginn der Ermittlungen „ein spürbares Interesse“ an Rehabilitation gegeben habe, dieses angesichts der kürzlich erfolgten Verurteilung aber „verblasse“. Darauf stütze man sich nicht mehr.

Eine konkrete Wiederholungsgefahr könne hingegen nicht ausgeschlossen werden. Tretzels Anwalt bezieht sich dabei explizit auf das laufende Ermittlungsverfahren gegen Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger. „Für uns ist das eine sehr greifbare Gefahr“, so Dunckel. Er befürchtet, dass sich die Staatsanwaltschaft bei einer möglichen Anklageerhebung in ihrer Pressearbeit „genauso verhalte“, wie im Zusammenhang mit dem Wolbergs-Verfahren.

Luckow verneint dies, da mittlerweile das „Presseinteresse zurückgegangen“ sei, zumal Schaidinger kein amtierender OB sei und auch keine Untersuchungshaft angeordnet wurde. Bei Joachim Wolbergs habe es sich um eine „Ausnahmesituation“ gehandelt, um einen „absoluten Ausnahmefall“. Eine Wiederholungsgefahr bestehe demnach nicht.

Dunckel will dem freilich nicht viel Glauben schenken und erkundigt sich, ob dies eine „verbindliche Zusage“ der Staatsanwaltschaft sei. Eine bloße Prognose nämlich könne die konkrete Gefahr nicht ausräumen. Luckow erwidert, dass es bei Schaidinger außerdem auch um Steuerstrafsachen gehe, die ohnehin besondere Zurückhaltung in der Kommunikation erfordern.

Der 27. Juli 2017 in der Staatsanwaltschaft

Am ausführlichsten werden in der knapp dreistündigen mündlichen Verhandlung, der nur wenige Zuschauer folgen, darunter aber auch der suspendierte OB Joachim Wolbergs, die Art und Weise der Zustellung der Anklageschrift an die Verteidiger am 27. Juli 2017 und die kurz darauf erfolgte ausführliche Presseinformation diskutiert.

Als am Tag der Anklageerhebung um 9:11 Uhr die Faxgeräte der Staatsanwaltschaft angeworfen wurden, verschickte man an die insgesamt neun Verteidiger (mit Norbert Hartl und Franz W. gab es noch zwei weitere Angeschuldigte) lediglich den 25-seitigen Anklagesatz und nicht die gesamte Anklageschrift (63 Seiten). Der Anklagesatz benennt die Vorwürfe der Anklage, spart gegenüber der Anklageschrift jedoch die Gründe aus, die Information, auf welche Beweismittel sich die Staatsanwaltschaft stützt.

Genau 22 Minuten dauerte es laut Aktenlage, bis auch der letzte Verteidiger die um die Beweisführung abgespeckte Anklage zugefaxt bekam. Bereits zwei Stunden und eine Minute später, um 11:34 Uhr, verschickte Oberstaatsanwalt Ziegler dann die oben bereits erwähnte siebenseitige Pressemitteilung an die Medien. Bundesweit.

Zwei Stunden und eine Minute ausreichend, um Verteidigung auf Presseanfragen vorzubereiten?

Tretzel-Anwalt Dunckel trägt dazu vor, dass diese Zeit nicht ausgereicht hätte, um sich als Verteidigung auf die erhobenen Vorwürfe einstellen zu können und auf Presseanfragen entsprechend zu reagieren. Knapp zwei Stunden seien keinesfalls ausreichend, um den Schriftsatz zu lesen, sich mit Mandant und Kollegen zu beraten und eine eigene Bewertung vorzunehmen.

Zumal, so Dunckel weiter, auch neue Tatvorwürfe in der Anklage enthalten gewesen seien, wie etwa wettbewerbsbeschränkende Absprachen, der Komplex Roter-Brach-Weg oder auch die Mittäterschaft bei Verstößen gegen das Parteiengesetz. Es gebe „nichts Gefährlicheres für Angeklagte“, als sich zu nicht genau bekannten Vorwürfen zu äußern.

Ziegler: Noch nie zuvor und nie danach solchen Mediendruck erlebt

Ziegler selbst erklärt, dass er die Zeitspanne „in diesem besonderen Fall“ für angemessen gehalten habe, für „ausreichend, dass die Betroffenen Kenntnis erlangen“. Es habe ein enormer Mediendruck geherrscht, den er „nie zuvor und nie danach“ erlebt habe. Die Behörde sei zur Auskunft an Medien verpflichtet und dürfe nicht lügen.

Was wäre gewesen, wenn er in der Zeit von neun Uhr bis zur Pressemitteilung gefragt worden wäre, ob bereits Anklage erhoben sei?, so Ziegler. „Wenn ich gesagt hätte, dass ich dazu nichts sagen kann, dann wäre auch klar gewesen, dass Klage erhoben wurde.“

Es sei eine „ungute Hängepartie“ gewesen. Zur Versendung des bloßen Anklagesatzes führt Ziegler unter anderem technische Gründe an. Es sei schwierig, so viele Seiten an so viele Verteidiger möglichst gleichzeitig zu faxen. Außerdem sei die Beweisführung nicht Gegenstand der späteren Pressemitteilung gewesen. Insofern hätte der Anklagesatz gereicht.

„Fragen Sie mal Ihre TKÜ-Abteilung“

Auch diese Argumentation überzeugt Dunckel nicht. Man hätte beispielsweise auch einen Boten schicken (die BLTS-Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Staatsanwaltschaft) oder die Anklageschrift auch per E-Mail versenden können. Kurz eingewendete Sicherheitsbedenken Zieglers wischt er sogleich lächelnd beiseite: „Sie irren sich, ein Fax ist auch nicht sicher. Fragen Sie mal ihre TKÜ-Abteilung.“

Abschließend lässt Dunckel die Beklagtenvertreter wissen, dass sie Staatsanwaltschaft gar „nicht wahnsinnig viel“ hätte anders machen müssen, um ein faires Verfahren sicherzustellen. Man hätte lediglich die vollständige Anklageschrift zustellen und der Verteidigung zumindest einen Tag vor dem behördlichen Schritt an die Öffentlichkeit einräumen sollen. Und wenn alles so eine große Eile habe, hätte man in die Pressemitteilung vielleicht „ein, zwei Argumente“ der Beschuldigten mit aufnehmen können, so Dunckel.

Gericht: Zeitpunkt der Presseauskünfte war rechtswidrig, der Inhalt nicht

Diese geringe Zeitspanne zwischen Anklageerhebung und Presseinformation und die unvollständige Zustellung der Anklage sind letztlich die ausschlaggebenden Gründe für die Kammer unter Vorsitz Eva Mühlbauers, der Klage Tretzels stattzugeben. Laut Urteil wurde dadurch das Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt.

Inhaltlich hat das Gericht die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft ausdrücklich nicht beanstandet und insofern auch dem Vorwurf der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und einer vorverurteilenden Medienarbeit der Ermittlungsbehörde eine Absage erteilt. Der Streitwert wurde auf 5.000 Euro festgesetzt. Binnen eines Monats kann nach Zustellung des Urteils Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

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Kommentare (6)

  • xy

    |

    Es heißt: “Tretzels Verteidigung kristiert schon lange „rechtswidrige Medienarbeit“
    Ist “kristieren” ein neues (deutsches?) Wort oder ein Schreibfehler? Bei “Mimimi” war ich mir da kürzlich auch gar nicht sicher…

  • christian

    |

    Müsste es nicht heißen: “Quasi-Freispruch für die Staatsanwaltschaft”

  • Martin Oswald

    |

    Ist korrigiert.

  • Checker

    |

    Na ja es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass wenn man genügend Geld hat und man sich die nötigen Anwälte leisten kann man überall Recht bekommt.

    Tretzel hat ja selber davon gesprochen, dass er ca. 3 Millionen in den Prozess gesteckt hat.

    Aber gut so lang die Staatsanwaltschaft nichts unrechtes gesagt hat nur der Zeitpunkt zu verurteilen ist gebe ich Christian vollkommen recht.

    Das ist ein quasi Freispruch für die Regensburger Staatsanwaltschaft. Bei der Verteidiger Power von Tretzel ist das quasi in Sieg. :)

  • Samson

    |

    Geniale Überschrift !!!
    Über einem genialen Artikel.
    Da gibt’s nichts dran zu meckern.
    Außer wir verlegen uns jetzt darauf, Tippfehler zum Thema zu machen.
    Ähh einer wars ??
    Scheisse hoch hundert?
    Geile Axt!!!

  • cF

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    “Lustig” erscheint mir das nicht, Herr Herzig, was die verehrten Profi-Kritiker bezüglich der Gerichtsentscheidung oben aus dem Zauberhut ziehen. Wo kann man bitte den Fairnessgrundsatz finden, gegen den die Regensburger Staatsanwaltschaft durch welche Akteure verstoßen hat? Worauf fußt er? Vielen Dank, Herr Herzig.

Kommentare sind deaktiviert

drin