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Einstellung gegen 2.000 Euro Geldauflage

Verfahren gegen Wochenblatt-Redakteur: Zahlen macht Frieden

Gegen eine Geldauflage von 2.000 Euro wurde das Verfahren gegen Wochenblatt-Redaktionsleiter Christian Eckl eingestellt. Der Vorwurf lautete auf üble Nachrede. Eckl selbst hatte die Zahlung nun angeboten.

Vor Gericht kleinlaut: Christian Eckl. Foto: Archiv/ Staudinger

Nach wenigen Minuten ist alles vorbei. Gleich zu Beginn der Verhandlung lässt Christian Eckl über seinen Strafverteidiger Michael Haizmann eine Erklärung abgeben. Der Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts habe zu keinem Zeitpunkt gewollt, dass Stadträtin Tina Lorenz als Person „beleidigt, verleumdet oder negativ bewertet“ werde, so Haizmann. Er habe lediglich eine politische Entscheidung der Stadträtin kritisieren wollen – „drastisch, mehr aber auch nicht“.

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Gepolter nach dem Strafbefehl

Zur Erinnerung: Nachdem Tina Lorenz Ende Juli 2016 – kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs – die „Bunte Koalition“ verlassen hatte, veröffentlichte Christian Eckl einen Kommentar, in dem er sie als „politische Meuchelmörderin“ bezeichnete und als Schnorrerin darstellte, die ihr Stadtratsmandat nur ausübe, weil sie sonst ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren könne. Eine bizarre Unterstellung gerade anlässlich des Ausscheidens aus der Koalition, das mit einem Minus an Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigung einher ging.

Um seine Argumentation zu untermauern, hatte Eckl unter anderem behauptet, Lorenz würde für das Regensburger Stadttheater arbeiten und sich „mithin wiederum vom Steuerzahler über Wasser“ halten – das ist nachweislich falsch. Tatsächlich arbeitete Lorenz zu diesem Zeitpunkt als Lehrerin an einer Schauspielschule.

Nach einer Strafanzeige von Lorenz erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl über 40 Tagessätze (3.200 Euro) gegen den Redaktionsleiter des Anzeigenblatts. Eckl habe Tina Lorenz mit seinen falschen Behauptungen und vermeintlich bestehenden Zusammenhängen in dem Kommentar öffentlich in ihrer Ehre herabgewürdigt, heißt esdarin. Weil er objektiv falsche Tatsachen verwendet habe, seien seine Äußerungen auch nicht von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. Über Haizmann ließ Eckl Widerspruch einlegen und schrieb in dem Zusammenhang von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“. Haizmann polterte, dass ihm so etwas in seiner langjährigen Praxis als Strafverteidiger noch nicht untergekommen sei.

Kleinlaut vor Gericht

Am Dienstag war von diesem angriffslustigen Ton nichts mehr zu spüren. Eckl äußerte sich – abgesehen von Angaben zu seinen Personalien – gar nicht. Haizmann erklärte in seinem Namen, dass man „die Kuh vom Eis bringen“ wolle und bekundete den Willen zur „Befriedung“. Sein Mandant sei bereit, im Zuge einer Einstellung des Verfahrens, 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Staatsanwaltschaft und Gericht stimmten dem Vorschlag am Ende zu. Das Geld geht jeweils zur Hälfte an den Förderverein für die neue Synagoge und den Kontakt e.V..

Im Netz geht das Gepolter weiter

Tina Lorenz zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. “Ich habe keine Vendetta gegen Herrn Eckl. Mir geht es nur darum, dass er merkt, dass er nicht irgendetwas Falsches behaupten kann.”

Ob Eckl das tatsächlich gemerkt hat? Der Kommentar mit seinen Falschbehauptungen steht nach wie vor unverändert auf der Internetseite des Wochenblatts. Er sei „juristisch nicht zu beanstanden“, lässt dessen Redaktion in einem Artikel anlässlich der Einstellung wissen. So viel zum bekundeten Willen zur Befriedung…

Nach wie vor laufen Ermittlungen gegen Eckl wegen des Verdachts der Bestechung des Oberbürgermeisters. Eckl soll Wolbergs wohlwollende Berichterstattung gegen vertrauliche Unterlagen zugesichert haben. In einem Telefonat habe er unter anderem geäußert, er würde für Wolbergs „jeden Meineid“ schwören. Eckl selbst hatte die Vorwürfe gegen sich öffentlich gemacht.

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Kommentare (46)

  • Sepp Lengschwentner

    |

    Naja, da muss man hald Prioritäten setzen worauf man sich konzentriert, wenn man ein zweites Verfahren in einer ganz anderen Dimension an der Backe hat.

    Für das was er geschrieben hat ist es eigentlich schon eine Frechheit quasi ungeschoren davon zu kommen.

    Ob er wohl selbst weinerlich darüber berichten wird?

  • Mr. T

    |

    Der eigene Bericht darüber im Wochenblatt ist ja sowas von lächerlich. Da lässt sich der DrEckl die Weste wieder ganz weiß anschmieren. Wenn er doch so von seiner Unschuld und seinen “journalistischen Leistungen” überzeugt ist, wieso hat er sich dann seine Unschuld nicht am Ende eines Verfahrens vom Gericht bescheinigen lassen? Es ist ihm eine Ehre, den Neubau der Synagoge zu unterstützen. Dass ich nicht lache. Das hätte er schon lange davor tun können, ohne dass er dazu gezwungen worden ist. Na ja, in Regensburg gibt es ja auch “Unschuldige”, die zur Befriedung auch 500 Tagessätze akzeptieren …

  • R.G.

    |

    Gell Mister T.
    so weit geht der Neid Ihnen Unbescholtenem.
    Da vergunnens einem anderen Menschen nicht einmal Tagessätze wegen irgendwas!

    Fangens lieber zum Sparn an für Ihre Zukunft.
    Wie Mitteleuropa fertig umbaut ist, könnterten Leut wie Sie und der Fazi und ich wegen nochgarnichts ins Gfängnis gehn dürfen, und nach der Verbesserung von die dann immer noch zu laschen Gesetze, bloß wenn wir was denkt haben und nicht einmal gsagt oder gschrieben, Tagessätze aufbrummt kriegen.

    Bei Ihnen, wo so viel im Denkstall da oben umgeht, werdt das nachher richtig teuer!

    .

  • Ulrich Handlos

    |

    Spenden dieser Art an ‘gemeinnützige Organisation’ haben m.E. einen faden Beigeschmack. Entweder hat der Beschuldigte oder der Unschuldige Recht. Eine Einstellung des Verfahrens ist in solchen Fallen schädlich und “die Spenden” werden in den einschlägigen Gazetten zur “Ehre” glorifiziert. In solchen Fällen sollte es keinen Bonus geben und der Staat soll die Gelder anonym verteilen.

  • Lothgaßler

    |

    DrEckl ist indeutig zu billig davongekommen, und wenn die falschen Behauptungen tatsächlich weiterhin im Internet stehen, dann muss halt nochmal… Oder muss eine Ergänzung dazu, mit Verweis auf den Ausgang dieses Verfahrens?

  • Mathilde Vietze

    |

    Ohne nun Herrn Dr. Eckl hochzuloben:
    Was wäre geschehen, wenn er eine den
    Kommentatoren unliebsame Person kri-
    tisiert hätte?

  • Mr. T

    |

    Sehen Sie, Frau Vietze, das unterscheidet den einen oder anderen hier. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der DrEckl jemanden in den Dreck zieht, den ich auch nicht mag, hätte ich vielleicht auf den Hinweis auf seine Unfähigkeit verzichtet, aber ich hätte ihn sicher nicht gegen jede Vernunft mit nibelungnartiger Treue in Schutz genommen.
    Tina Lorenz bliebe ja noch der private Klageweg, so wie ich das sehe, oder? Wenn er jetzt so kleinlaut wie vor Gericht das Ganz gut sein hätte lassen, kein Problem. Das sei ihm zugestanden. Aber wenn er sich jetzt als juristischer Sieger und uneigennütziger Spender hinstellt, ist das schwer erträglich.
    Ja, R.G., ich bin schon am überlegen, ob ich jetzt schon spare, weiter gegen das PAG ins Feld ziehe oder mich langsam in ein Bundesland absetze, das kein Auslieferungsabkommen mit Bayern hat.

  • Till Rickelt

    |

    Hallo Frau Vietze,

    Herr Eckl hat Frau Lorenz nicht kritisiert, er hat versucht, mit einer Reihe von rein spekulativen bis hin zu nachprüfbar falschen Behauptungen (die auch für Hern Eckl ohne Aufwand nachprüfbar gewesen wären, dass er darauf verzichtet hat, lässt den Schluss zu dass es ihm entweder völlig egal war oder er sie bewusst gewählt hat, um seinen absurden Anschuldigungen einen Anschein von Logik zu geben) eine ehrenamtlich tätige Stadträtin als prinzipienlose Abstauberin von Sitzungsgeldern zu diffamieren. Wer so handelt, nur um dann, als sich die so Diffamierte juristisch zur Wehr setzt, von einem Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit zu schreiben, vor Gericht aber einen Urteilsspruch mit einem “Deal” inkl. Eingeständnis der falschen Tatsachenbehauptungen abzuwenden, um sich anschließend sofort nach Verlassen des Gerichtsgebäudes wieder als zu Unrecht Beschuldigter zu inszenieren, offenbart in meinen Augen genau die Charakter- und Prinzipienlosigkeit, die der Herr Dr. Eckl Frau Lorenz anzudichten versucht hat.

  • Jonas Wihr

    |

    Auf Posts von Frau Vietze sollte man nicht reagieren, zu durchsichtig ist ihr permanentes Hochloben des Wolbergs-Clans. Aber das Fehlverhalten von Dr. Eckel als bloßes “Kritisieren” abzutun, ist ein starkes Stück, das nicht unwidersprochen hingenommen werden darf. Schämen Sie sich! Hier wurde eine Frau in übelster Weise und um von Wolbergs Fehlverhalten anzulenken, mutwillig und öffentlich diffamiert.

  • Ernst Seler

    |

    Dr. Eckl nennt auf der website von wochenblatt korrekt den Paragraphen §153a der Strafprozessordnung.

    Dort steht: „Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“

    Dr. Eckl hat also seine Schuld eingestanden, das belegt der “Deal”!

  • R.G.

    |

    @Matilde Vietze
    Seit Mitte der Pubertät meide ich Menschen mit ausgeprägten Zu- und Abneigungsgefühlen gegen nicht mit ihnen intim verbundene Personen, denn in ihrer Anwesenheit gibt es pauschalisierende Betrachtungsweisen, Selbsterhöhung durch Erniedrigung von vermeintlichen Gegnern, Mobbingverhalten etc.

    Ihre Fragestellung entspringt für mich deshalb einem mir bewusst fremd gewordenen Universum.

    Redakteure/Journalisten werden bei mir nach zwei Maßstäben beurteilt.
    Ich versuche die Sachzwänge auf ihrem Arbeitsplatz im konkreten Medium in Erinnerung zu rufen, und nachzuspüren, ob das Maß an dort möglicher journalistischer Anständigkeit von diesem Schreiber ausgeschöpft wird.

    Ist einer der Hauptinserenten beispielweise von einem …konzern, erscheinen daher gelegentlich nachteilige Artikel über Politiker, die als dessen vermeintlichen Geschäftszielen “unförderlich” bekannt sind, merke ich mir das für die Zukunft.

    Wo möglich, meide ich nachfolgend beide Produktgruppen, die des Medienkozerns, und die des Inserenten, dem man willfährig zu sein suchte.

  • blauäugig

    |

    @seler: Die Klage wurde doch erhoben, sonst hätte es keinen Prozesstermin gegeben.
    Wie kommen Sie zu Ihrer Betrachtung, dass da der §153a greifen könnte?
    Es war ein Deal, den der Angeklagte vorgeschlagen hat – und eben keine einseitige Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Ihr “korrekt” ist also ziemlich deplatziert.

  • blauäugig

    |

    Ergänzung: ich meinte, dass der von Herrn Seler zitierte 1.Absatz des §153a greifen könnte.

  • Politiker-Beobachter

    |

    Nur weil der Eckl sehr scharf und grenzwertig, wie hin und wieder halt, geschrieben hat, hat scheinbar der eine oder andere hier massiv gehofft, dass er eins richtig übergebraten bekommt.

    Was soll die Gehässigkeit? Und dann hier Leute anzugehen, die das bei weitem nicht so kritisch sehen! Ja, wo sind wir denn?

    Wir haben hier in Deutschland eine Meinungsfreiheit, um die wir weltweit beneidet werden.

  • Mr. T

    |

    Politiker-Beobachter, einfach mal den kommentar von Till Rickelt oben durchlesen. DrEckl hat hier mit falschen Behauptungen (oder Lügen) Tina Lorenz diffamieren wollen. Neben der Meinungsfreiheit existiert aber auch ein Schutz der Persönlichkeit.

  • Lothgaßler

    |

    @Politik-Beobachter:
    Jein und ruhig Blut! Dr.Eckl stand in einem Strafprozess vor Gericht, erst da überkam ihn die Einsicht, dass eine Verurteilung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht, und ein “Deal” das gerade noch mal so abwenden kann. Der “Deal” erkennt an, das nicht nur “grenzwertig”, sondern strafbar gehandelt wurde. Wenn nun diese als strafbar gewerteten (nachweilich falschen) Behauptungen weiterhin veröffentlicht bleiben, dann muss dies hart angegriffen werden.
    Ja, ich bin der Meinung Dr.Eckl ist zu billig davon gekommen, verglichen mit Schwarzfahrern. Ja, ich bin der Meinung, dass Leute die dies alles nicht so kritisch sehen per Kommentar “angegangen” werden sollen, wenn strafbahre Handlung mit Kritik gleichgesetzt und damit verharmlost wird.

  • Rosalia Genoveva

    |

    @Politiker-Beobachter
    Ja, wie stellen Sie sich die Spezies “regensburg-digital-Mensch”denn eingtlich vor?
    So nämlich: “hat scheinbar der eine oder andere hier massiv gehofft, dass er eins richtig übergebraten bekommt.”

    Es wär für unsereins intressant, mit was für einem Spielzeug Sie spielen haben dürfen, wie Sie noch kleiner als ein Schulbub oder Schulmensch gwesn sind.
    Warn Bratpfannen oder Keulen dabei?

    In einer reich gewordenen Knackwurschtstadt täten sich Bratpfannen bei in Gedanken nach- oder vorgestellten Schlachten heimischer ausmachen. Immerhin.

  • Ernst Seler

    |

    @blauäugig
    das „korrekt“ bezieht sich nur auf die Nennung des Paragraphen, nicht auf die Umstände.
    ———-
    Der genannte Paragraph ist ja durchaus problematisch, da der Angeklagte bei Einwilligung, zugibt eine Straftat begangen zu haben. Gesetzestext:
    § 153 „(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.“

    Aus eigener Erfahrung, das Amtsgericht Regensburg wollte mein Strafverfahren ohne Auflagen wegen geringer Schuld einstellen. Dem habe ich nicht zugestimmt. Danach zog die Staatsanwaltschaft Regensburg die Klage zurück. Das gesamte Verfahren dauerte dann drei Jahre, wurde geschlossen, ohne daß das Amtsgericht Regensburg eine Schuld feststellte. Als Bürger frage ich mich, ob die Vorgänge rechtens waren, denn medial war die Anklage in der Sonderform des Strafbefehls bundesweit verbreitet worden. Insofern wunderte es mich, daß Herr Dr. Eckl den „Deal“ mitmachte, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Es ist eben kein Freispruch gefallen, sondern das Verfahren wurde „vorläufig“ eingestellt. In meinem Falle mußte ich drei Jahre lang damit rechnen, die Staatsanwalt Regensburg wird die Anklage wieder aufleben lassen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten müsste der Gesetzgeber die Rechte des Angeklagten stärken, so daß die Staatsanwaltschaft nur mit Zustimmung des Angeklagten, die Anklage zurückziehen kann.

  • Lena Opster

    |

    @Günther Herzig
    Den Link über das Privatleben hätten sie sich anstandshalber sparen können.

  • Lutherer

    |

    Das einzige was ich aus der Einstellung des Verfahrens ziehen kann ist der Großmut von Frau Lorenz. Sie hat schließlich der Einstellung wegen Reue zugestimmt. Ich kann mich an einige Verfahren unserer Regensburger Politprominenz erinnern, die aus gleichem Gründe ja fast blutrünstigg bis zur letzten Konsequenz ausgetragen wurden. Respekt!

  • Politiker-Beobachter

    |

    Es hat sich – nun auch bei meinem Beitrag – bestätigt: Wer hier von der Meinung her “aus der Reihe tanzt”, wird angegangen.

    Ansonsten verweise ich in der heutigen MZ auf die beiden letzten Absätze des groß aufgezogenen Artikels.

  • Rosalia Genoveva

    |

    @Günther Herzig

    Mei, den Artikel, wo ein ehrenhafter Redakteur mitten im Verkehr dabeisein hat dürfen bei einem echten Unfall, der kann einen jeden Erfinder von die die harten Reality-Formaten neidisch machen!

    Eines möcht ich dringend sagen, der Gedanke, Licht im Büro bedeutet, da arbeitet wer und wer viel arbeitet der hat keine Zeit mehr für die Familie nicht, sondern nur für eine neue Beziehung schon, der kommt mir eindeutig zweideutig vor. Wie aus einer ätzkatholischen Umgebung.

    Also, zu eurer Weiterbildung, der Fazi und ich haben das Licht in der Nacht aus einem ganz schlimmen Grund im Büro an. Im Finstern, im weichen Ehebett, da merken wir auf die alten Tag net mehr, wo fangt man selba an und wo hört der andre auf, und nachher streiten wir dauernd, wer von uns der Schnarcher ist, der was uns weckt.

    Jetzt möchtn wirs auf die Feldbetten im scharfen Licht von die Neonröhren von unserer Buchaltungsabteilung rauskriegen…

  • blauäugig

    |

    @Politiker-Beobachter
    Kämen Sie Ihrem Nicknamen einigermaßen nach, so hätten Sie hier auf Regensburg-Digital gesehen, dass es zu keinem Thema Konsens gibt und es beileibe nicht immer die selben Trolle/Kommentatoren sind, die angegangen werden.
    Zum von Ihnen so hoch verehrten Weberling – bei anderen Verfahren vertritt er eine geradezu überempfindliche Sicht, und vor Gericht kam er damit nicht durch
    https://www.regensburg-digital.de/pegida-peter-staatsanwalt-sieht-keinen-grund-fuer-anklage/04112016/

  • Jonas Wihr

    |

    Eine Frechheit, was das Wochenblatt heute “schmiert”: Lorenz-Verfahren eingestellt. Besser hätte man getitel: Eckl-Verfahren abgebogen.

  • Politiker-Beobachter

    |

    @blauäugig
    Ich weiß jetzt nicht so recht, auf was Sie hinaus wollen: Weberling? Und der Link? Und, was Sie damit bezwecken wollen?

    Ansonsten:
    Lesen in MZ, Lesen im Wochenblatt, Diskussion hier – ist doch eine gute Konstellation: egal, ob ohne oder mit Beitrag.

    Was ich – nun erneut – halt festgestellt habe: dass man massgeregelt wird, wenn man sich kritischen Meinungen nicht (voll) anschließt…

  • Jonas Wihr

    |

    @Herzig: Besonders toll formuliert im WB-Artikel: die “absolut charismatische Frau zum Anfassen”.

  • MiReg

    |

    Sieht man sich den erbärmlich dünnen Umfang des aktuellen papierenen Wochenblättchens aus dem Briefkasten an, darf man hoffen, dass man nicht mehr lang von ihm, dem Meisterjournalisten, angeecklt.

  • Franz Lederer

    |

    Zu MiReg
    Da bin ich aber sehr glücklich, das ihnen die anderen Regensburger Wochenblätter mit ROT oder GRÜN eingefärbten Namen vermutlich besser gefallen. Müll ist letztentlich alles.

  • blauäugig

    |

    @Politiker-Beobachter Sie verwiesen auf die letzten beiden Absätze des MZ-Artikels, der die Meinung von Weberling wiedergibt. Weberling ist keineswegs neutral, wer will das einem Anwalt auch vorwerfen? Aber die MZ erweckt den Eindruck, er sei eine objektive Instanz, obwohl er auch die MZ vertritt.
    Ist Ihnen das zu kritisch, halte ich Sie für naiv.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “itik-Beobachter” – Sie sprechen mir aus der Seele!
    Wenn man die Meinung gewisser “Mehrheiten” nicht teilt,
    werden einem Dinge angedichtet, die man nicht mehr
    abschütteln kann. Mit Kritik – die ich in jeder Form befür-
    worte – hat das nichts mehr zu tun.

  • Mathilde Vietze

    |

    Pardon: Muß heißen Politik-Beobachter!

  • Lothgaßler

    |

    Ich korrigiere mich!
    Also nun habe ich mich notgedrungen auf die Online-Ausgabe des Wochenblatts verirrt und dort den Artikel zur Einstellung des Verfahrens gelesen (https://www.wochenblatt.de/politik/regensburg/artikel/241793/staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-wegen-wochenblatt-kommentar-zur-spendenaffaere-ein), dort steht geschrieben:

    “Die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und Eckl einigten sich nun auf die Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153a Strafprozessordnung.
    Bei der Einstellung des Verfahrens ist eben keine Schuld eines Angeklagten festgestellt, vielmehr gilt auch weiterhin die Unschuldsvermutung. Das bedeutet: Selbst wenn man die Schuld am Ende eines Gerichtsverfahrens feststellen würde, dann wäre sie allenfalls als gering zu bewerten. Die Auflage ist daher auch keine Bestrafung, die Zustimmung ist kein Geständnis. Eckls Kommentar über Lorenz ist also weiterhin juristisch nicht zu beanstanden.”

    => Von wegen Einsicht, auch nicht was die falschen Tatsachenbehauptungen angeht, die werden mit keinem Wort erwähnt. Im Artikel findet sich nur der Verweis auf den Begriff „politische Meuchelmörderin“ .
    => Gemäß § 153 StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html) gilt: Die Einstellung des Verfahrens ist vorläufig, aber: (1)”Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.

    =>> Ich muss mich korrigieren: Dr.Eckl hat gar nichts eingestanden und steht nun juristisch weißgewaschen da. Letztlich hats ihn (sofern nicht der Arbeitgeber oder eine Versicherung zahlt) lediglich ein paar Euro gekostet.
    Frau Lorenz muss tatsächlich damit leben, dass die von Dr.Eckl verfassten Zeilen weiterhin veröffentlicht bleiben und nun behauptet werden kann, dass keine üble Nachrede stattgefunden hat. Im Grunde hat Fr. Lorenz den Prozess verloren. Da hätte es anderer Auflagen und Weisungen ggü. Dr.Eckl bedurft.

  • rumpelstilzchen

    |

    Welchen Charakter Herr Dr. Eckl hat, beweist schon sein Verhältnis zum Herausgeber der Stadtzeitung. Jahrelang haben beide sich gegenseitig alles mögliche bezichtigt, seit einiger Zeit sind sie beste Freunde.

  • Till Rickelt

    |

    @Mathilde Vietze, Politik-Beobachter: Was mich unabhängig von der Wahrnehmung des Diskussionsklimas hier im Forum wirklich interessieren würde: Finden Sie es in Ordnung, wenn einer ehrenamtlichen Stadträtin, die eine politische Entscheidung getroffen hat die Herrn Eckl offenbar nicht gefallen hat, deshalb ohne jeden Beleg, sondern nur aufgrund rein spekulativen Vermutungen und objektiv falschen Tatsachenbehauptungen, in einem auflagenstarken Medium unterstellt wird, nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können und ihr Mandat nur wegen der Aufwandsentschädigung auszuüben? Und dass eine juristische Gegenwehr gegen eine solche Unterstellung dann wieder auflagenstark als Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit geframed wird? Ja oder nein?

  • da_moartl

    |

    Beim nächsten Mal sollte das Gericht beschließen, dass Herr Eckl MONATLICH oder noch besser WÖCHENTLICH 2.000 Euro zahlen muss, bis die falschen Behauptungen komplett von allen Internetseiten verschwunden ist.

  • Aridus Restelmann

    |

    Ob die Vietze ingottesnamen endlich auf ihre unhöflichen Kommentare verzichten kann?
    Siehe dazu im Folgenden zum Thema:
    28 Jul2016
    “Basis für vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben”
    Wegen Spendenaffäre: Piratin verlässt Koalition

    Mathilde Vietze

    29. Juli 2016 um 08:33 | #

    Auf die Lorenz kann die Koalition getrost verzichten.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Till Rickelt” – Was Sie ansprechen stand in meinem Kommentar überhaupt nicht
    zur Debatte. Wenn es allerdings keine Kritik mehr gäbe würde unsere Demokratie
    sterben.

  • Till Rickelt

    |

    Hallo Frau Vietze,

    mehrere Kommentatoren haben hier Ihre Empörung über das Verhalten von Herrn Eckl formuliert. Sie haben in Ihrem Kommentar angedeutet, dass der wahre Grund für diese Empörung nicht die Vorgehensweise von Herrn Eckl sei, sondern nur die Person, gegen die sie gerichtet war, und keine Empörung hervorgerufen hätte, wenn sie sich gegen eine den Kommentatoren “unliebsame Person” gerichtet hätte. Die Vorgehensweise von Herrn Eckl haben Sie als “Kritik” bezeichnet. Ich finde daher die Frage durchaus berechtigt, ob Sie die Vorgehensweise von Herrn Eckl, jemanden in einer auflagenstarken Zeitung ohne jede Form von faktischer Begründung, dafür mit einer Reihe von rein spekulativen bis hin zu objektiv falschen Behauptungen die moralische Integrität abzusprechen und zu unterstellen, ein Ehrenamt aus finanziellem Interesse auszuüben, als legitime Form von Kritik auffassen.

  • Johanna Uster

    |

    Was macht eigentlich Frau Lorenz im Stadtparlament? Man hört doch ziemlich wenig.

  • Politiker-Beobachter

    |

    Hallo Frau Vierte,

    scheinbar werden wir beide hier als Querulanten gesehen, die es zu bekehren gilt. Schmunzeln muss ich auch noch :-). Nur, weil wir nicht mit der Keule dermaßen draufhauen?

    Ich verweise ausdrücklich auf meinen Ersteintrag (23.5., 3.43 Uhr): “…Eckl sehr scharf und grenzwertig, wie hin und wieder halt, geschrieben hat…” Scheinbar ist das beim einen oder anderen hier nicht richtig angekommen ist: “scharf und grenzwertig” habe ich da über den Eckl-Beitrag geurteilt.

    Aber halt auch nicht mehr. Scheinbar kann der eine oder andere damit nicht umgehen. Siehe “blauäugig” (24.5., 6.59 Uhr – vermutlich mit nüchternen Magen auch noch!). Zuerst eine Verschwörungstheorie vermuten – okay, wenn er meint :-). Die mir dann aufdrängen wollen – naja :-). Aber “der” wird dann sogar leicht unverschämt auch noch :-(.

    Diskussionskultur sieht anders aus :-)…

  • Till Rickelt

    |

    Hallo Politik-Beobachter,

    ich stosse mich tatsächlich an Formulierungen wie “scharf und grenzwertig”, weil ich sie angesichts der Vorgehensweise von Christian Eckl in diesem Fall tatsächlich als verharmlosend empfinde (=eine Grenze wird evtl. berührt, aber nicht überschritten). Ich kann mich da nur wiederholen: Wenn jemand eine ehrenamtlich tätige Stadträtin aufgrund einer politischen Entscheidung, die von einem moralischen Werturteil getragen ist, in einem Kommentar in einem auflagenstarken Medium mit nachweislich falschen Behauptungen zur unmoralischen Sozialschmarotzerin stilisiert und sich selbst bei juristischer Gegenwehr dann als Kämpfer für Meinungs- und Pressefreiheit, ist das in meinen Augen nicht “scharf und grenzwertig”, sondern einfach nur ehrverletzend und charakterlos – auch wenn Sie diese Formulierung vermutlich als Draufhauen mit der ganz großen Keule empfinden werden.

  • Mathilde Vietze

    |

    Werter “Till Rickelt” – Ich verurteile grundsätzlich unfaires Verhalten gegenüber
    Dritten. Mir scheint allerdings, daß hier gewisse Leute mit zweierlei Maß messen.
    Würden Sie übrigens genauso erregt reagieren, wenn Dr. Eckl über Herrn Wol-
    bergs Unfreundliches geschrieben hätte. Diese Frage können Sie mir in einem
    persönlichen Gespräch beantworten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
    Persönliche Zwiegepräche auf RD sind mit Rücksicht auf andere Kommentatoren
    nicht zielführend.

  • Piedro

    |

    Ich bedanke mich für die abermals gelungene Unterhaltung.

    Ein Strafbefehl wegen falscher Behauptungen, objektiv falsche Tatsachen und Beleidigung ist also ein Angriff auf die Pressefreiheit. Man muss vermutlich Jurist sein um zu dieser Einsicht zu gelangen.

    Was einen Staatsanwalt dazu treibt die selbst verhängte Strafe um über ein Drittel zu reduzieren, damit der pressefreiheitverteidigende Anwalt die Kuh vom Eis bringen kann, erschließt sich mir gar nicht.

    Staatsanwalt: Du warst bösfies, du wirst bestraft.
    Beschuldigter: Nö, will ich nicht.
    Anwalt: Wir zahlen freiwillig weniger als zwei Drittel und bringen so die Kuh vom Eis.
    Staatsanwalt: Auch gut, ich mag ja Rindviecher.

    Wer trägt eigentlich die Kosten des Verfahrens?

  • Mr. T

    |

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen nachweislich falschen Behauptungen und Lügen?

  • Mathilde Vietze

    |

    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie bitte beim Thema des Artikels.

  • Piedro

    |

    “Was ist eigentlich der Unterschied zwischen nachweislich falschen Behauptungen und Lügen?”

    Bei diesem Schreiberling, der sich als Journalist versteht, und seinen Mitstreitern?
    Alles ist wahr, was die ablassen, so lange kein Richter feststellt, dass gelogen wurde.

    “Selbst wenn man die Schuld am Ende eines Gerichtsverfahrens feststellen würde, dann wäre sie allenfalls als gering zu bewerten. Die Auflage ist daher auch keine Bestrafung, die Zustimmung ist kein Geständnis. Eckls Kommentar über Lorenz ist also weiterhin juristisch nicht zu beanstanden.”

    https://www.wochenblatt.de/politik/regensburg/artikel/241793/staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-wegen-wochenblatt-kommentar-zur-spendenaffaere-ein

    Es ist Sache der Beleidigten, ob sie das so gelten lässt.

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