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Tag 4 im Wolbergs-Prozess

Der Belastungszeuge wirft seine Schatten voraus

Am vierten Verhandlungstag beim Prozess gegen Joachim Wolbergs, den Bauträger Volker Tretzel und zwei Mitangeklagte droht die Stimmung zusehends zu kippen. Es geht, um jemanden, der noch gar nicht anwesend ist und erst am Donnerstag aussagen soll: CSU-Stadtrat Christian Schlegl, wichtiger Belastungszeuge der Staatsanwaltschaft. Eine Kurzfassung gibt es in unserem Video am Ende des Berichts.

Bis zum Oktober 2014 war Christian Schlegl (li. neben Joachim Wolbergs und Jahn-Geschäftsführer Christian Keller) beim SSV Jahn noch wohlgelitten. Dann trat er mit deutlichen Worten als Aufsichtsrat zurück. Foto: Archiv/ Staudinger

Irgendwann merkt man Richterin Elke Escher dann doch an, dass es ihr für heute reicht. „Ich fürchte, wir vergaloppieren uns hier. Wenn wir das jedes Mal so machen, dann werde ich meine Verfahrensführung umstellen müssen.“ Das sei zwar bedauerlich, so Escher, aber dazu sei sie durchaus in der Lage.

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Dem Kurzprogramm folgt eine scharfe Auseinandersetzung

Eigentlich stand für den heutigen Dienstag nur die Vernehmung eines früheren Aufsichtsratsmitglieds beim SSV Jahn auf der Tagesordnung. Eher ein Notprogramm, das nach kaum einer halben Stunde vorbei ist. Der Zeuge hat nichts wesentliches mitbekommen, will tunlichst niemanden kritisieren und selbst seine Bemerkung, dass ihm das Politische beim Jahn zu viel geworden sei und er deshalb den Aufsichtsrat verlassen habe, konkretisiert er erst auf Nachfrage mit dem Namen Christian Schlegl. Den habe man während des Kommunalwahlkampfs ständig beim Jahn gesehen und dann nie wieder, sagt der Hotelier. Das war’s dann auch schon und er wird entlassen.

Bereits um kurz vor zehn will Escher den Verhandlungstag beschließen und einen schönen Feiertag wünschen. Doch dann entspinnt sich eine Debatte, die bis zum Mittag dauert und bei der die angespannte Stimmung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung wieder einmal deutlich zutage tritt. Es geht um den bereits erwähnten CSU-Stadtrat Christian Schlegl. Bereits einen Verhandlungstag, bevor er am kommenden Donnerstag als Zeuge geladen ist, sorgt seine Rolle für scharfe Wortgefechte zwischen den Staatsanwältinnen Dr. Christine Ernstberger und Ingrid Wein auf der einen und Wolbergs-Verteidiger Peter Witting auf der anderen Seite.

Schlegl: Der Kronzeuge in Sachen Jahn

Schlegl gilt als wichtigster Zeuge der Staatsanwaltschaft beim Themenkomplex SSV Jahn, für den insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt sind. Die zentrale Frage dabei: Gab es eine Verknüpfung zwischen zwei Kapitalerhöhungen beim SSV durch Volker Tretzel bzw. dessen Unternehmen BTT – in den Jahren 2014 und 2015 erhielt der Fußballverein so 2,8 Millionen Euro – und Bauvorhaben von BTT, insbesondere der Vergabe der Nibelungenkaserne?

So weit bislang öffentlich bekannt, stützt die Staatsanwaltschaft diese These zum einen auf E-Mails und Protokolle von Aufsichtsratssitzungen des SSV. Diese können allerdings – je nach Lesart – unterschiedlich interpretiert werden. Ganz anders ist es mit der Aussage von Christian Schlegl. Gegenüber den Ermittlungsbehörden hat der einstige CSU-Bewerber um das Amt des Oberbürgermeisters ausgesagt, dass ihn Norbert Hartl, damals noch SPD-Fraktionschef und nun wegen Beihilfe zur Vorteilsnahme angeklagt, am Rande einer Aufsichtsratssitzung des SSV Jahn beiseite genommen und sinngemäß gesagt haben soll: „Der Tretzel muss die Nibelungenkaserne kriegen, weil der Jahn Geld braucht.“ Schlegl war im Oktober 2014 als Aufsichtsrat des Vereins zurückgetreten und hatte bereits damals in einem flankierenden Schreiben Interessenskonflikte in Zusammenhang mit der Grundstücksvergabe an Tretzel moniert.

Weswegen wird gegen Schlegl ermittelt?

Die Verteidigung zieht die Glaubwürdigkeit von Schlegl massiv in Zweifel und dabei spielt es insbesondere eine Rolle, dass auch gegen den CSU-Stadtrat wegen auffälliger Spenden ermittelt wird. Doch weswegen genau? Was sind die konkreten Vorwürfe? Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Schlegl gibt es? Diese und andere Details will Peter Witting kennen, ehe der Zeuge befragt wird. Am Dienstag regt Witting an, Schlegls Vernehmung zu verschieben. „Ich muss wissen, weshalb ermittelt wird.“

Für den Fall, dass der Vernehmungstermin am Donnerstag beibehalten werde, kündigt Witting mehrere Anträge an: Beiziehung der Ermittlungsakten, Vernehmung des zuständigen Sachbearbeiters bei der Staatsanwaltschaft und – falls dieser keine Aussagegenehmigung erhalte – gegebenenfalls ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. „Ich will keinen Popanz aufbauen und mein Mandant hat keinerlei Interesse an einer Verzögerung des Verfahrens“, so Witting. Aber im Sinne einer gewissen Waffengleichheit mit der Staatsanwaltschaft und einer angemessenen Vernehmung von Schlegl, müsse er als Strafverteidiger zu diesen Mitteln greifen, um seinen Mandanten adäquat zu vertreten.

Richterin Escher wurde nicht korrekt informiert

Richterin Escher versucht es zunächst mit begütigenden Worten. Auch sie kenne die Ermittlungsakten nicht. „So dramatisch hätte ich das jetzt auch nicht gesehen.“ Man könne Schlegl ja jederzeit erneut vernehmen, wenn sich etwas neues ergebe. Dann stellt sich heraus: Obwohl Escher im Vorfeld des Prozesses bei der Staatsanwaltschaft angefragt hat, wegen welcher Delikte gegen Schlegl ermittelt wird, wurde sie nicht vollständig informiert.

Erst nach einer kurzen Pause und Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter bringt Staatsanwältin Ernstberger alle Verfahrensbeteiligten in diesem Punkt auf den gleichen Wissensstand: Es gibt zwei Ermittlungsverfahren gegen Christian Schlegl. Eines wegen des Verdachts auf Steuerstraftaten, das zweite wegen möglicher Verstöße gegen das Parteiengesetz. Es gehe um Spenden von Tretzel, aber auch von anderen. Ein Bezug zum SSV Jahn bestehe nicht. Eine Akteneinsicht durch die Verteidigung lehnt Ernstberger ab. Die Verfahren seien noch nicht abgeschlossen und Schlegl als Beschuldigter sei noch nicht vollständig vernommen worden.

400 Seiten Schlegl-Akten liegen bei der Tretzel-Verteidigung

Derweil meldet sich Tretzel-Verteidiger Dr. Florian Ufer zu Wort. Man habe am Montag Akten in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Schlegl von der Staatsanwaltschaft erhalten – einen 400 Seiten starken Leitz-Ordner. Laut Ufer wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Tretzel in Zusammenhang mit Spenden an Schlegl nach §154 Strafprozessordnung eingestellt. Eine Teileinstellung, die wohl darin begründet liegt, dass Tretzel im Wolbergs-Prozess wegen desselben Vorwurfs angeklagt ist, wie er im Fall Schlegl im Raum steht – gestückelte Spenden – und insgesamt keine höhere Strafe zu erwarten wäre, wenn er auch hier angeklagt und gegebenenfalls verurteilt werden würde.

Jetzt wird Peter Witting richtig sauer. Es könne nicht sein, dass dem einen Verteidiger Akten vorlägen und den anderen nicht. „Ich muss zumindest denselben Wissensstand haben wie meine Kollegen.“ Ufer erklärt, dass er die Akten gerne an Witting weitergeben würde, das könne er aber nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Christine Ernstberger schließlich reagiert darauf mit der emotional vorgetragenen Bemerkung, dass das doch Ufers Sache sei, wie er das mit den Akten handhabe. Und man habe ja mitbekommen, wie da immer wieder Akten an bestimmte Medien durchgesteckt worden seien.

Escher: “Angebot an die Verteidigung ist sehr fair”

Richterin Escher versucht immer wieder, die Wogen zu glätten, warnt davor, dass die Stimmung in diesem Verfahren bereits am Anfang zu kippen drohe. „Wir bringen hier gerade eine Schärfe rein, die es nicht braucht.“ Ihr Angebot an die Verteidigung, Schlegl nach dem Donnerstag gegebenenfalls jederzeit nochmal zu laden sei „sehr fair“. Vielleicht könne die Staatsanwaltschaft ja zumindest die Akten zum eingestellten Tretzel-Verfahren an alle Verteidiger herausgeben, schlägt sie als Kompromisslösung vor. Ein Ansinnen, dass der zuständige Sachbearbeiter nach einer neuerlichen Sitzungsunterbrechung ebenfalls ablehnt. „Gut. Ich habe alles versucht. Jetzt mag ich nicht mehr“, sagt Escher schließlich. Aber vielleicht komme man ja nach der Bedenkzeit über den Feiertag doch noch zu dem Schluss, dass es am Donnerstag nicht so konfrontativ und mit jeder Menge Anträge der Verteidigung weiter gehen müsse.

Gratwanderung zwischen dem Wunsch nach einem schnellen Verfahren und der Forderung nach den Schlegl-Akten: Joachim Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting. Foto: as

An dieser Stelle lenkt Witting schließlich ein: „Sie werden ihre Verhandlungsführung sicher nicht umstellen müssen“, sagt er an Escher gerichtet. Nachdem sein Mandant wünsche, dass das Verfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werde, „werde ich das zu akzeptieren wissen“. Schärfer wendet er sich den beiden Staatsanwältinnen zu: „Ich finde es unmöglich, dass erst einen Verhandlungstag vor der Vernehmung von Christian Schlegl bekannt wird, dass es zwei Ermittlungsverfahren es gegen ihn gibt.“ Es ist kurz vor zwölf als es schließlich in die Feiertagspause geht.

Telefonüberwachung: Witting will Gespräche vorspielen lassen

Richterin Escher hat derweil angekündigt, nächste Woche über die Zulässigkeit der Telefonüberwachung als Beweismittel in dem Prozess zu entscheiden. Die Verteidiger aller vier Angeklagten haben ein Verwertungsverbot beantragt. Am Dienstag hat die Staatsanwaltschaft darauf erwidert und gefordert, diesen Antrag abzuweisen. Einfach macht sich Richterin Escher die Entscheidung über diese Frage nicht. Sie wolle sich die monierten Aufnahmen – die Verteidigung listet zahlreiche Gespräche mit Verteidigern und aus dem sogenannten Kernbereich des persönlichen Lebens, die widerrechtlich aufgezeichnet und verschriftet worden seien – anhören. „Das dauert etwas.“ Für den Fall, dass die Überwachungsergebnisse als Beweismittel zugelassen würden, hat Peter Witting angekündigt, einzelne Gespräche vorspielen zu lassen. „Dann mag sich die Öffentlichkeit ein Bild machen.“

Prozesstag 4 in der Kurzfassung

 

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Kommentare (14)

  • Taxifahrer

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    Dass Wolbergs Dreck am Stecken hat ist klar. Offensichtlich ist jedoch die Staatsanwaltschaft übermotiviert. Keine gute Kombi.

  • mkv

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    Warum diese Ausdrucksweise, @Taxifahrer? Zumal Ihre unflätig erscheinende Aussage eine nackte Behauptung darstellt, durch nichts begründet. Glauben Sie dadurch würden Sie das Ansehen dieser Aufklärungs-Webseite mehren?

    Im Vergleich zum MZ-Protokoll von heute zeichnet r-d ein gut verständliches Bild vom Prozessgeschehen samt den widerstreitenden Interessen zwischen Vert. und StA einschließlich der wichtigen Antrags-Lage.

    Der Zeuge Schlegl, dessen Vernehmung für Do. angesetzt ist, hat grundsätzlich ein Recht die Aussage auf Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihn selbst belasten würden. Von daher ist es für die Vert. von Bedeutung zu wissen, wegen welcher Handlungen etc. gegen den Zeugen staatsanwaltl. ermittelt wird, um ggf. die Stichhaltigkeit einer Aussageverweigerung durch den Zeugen Schlegl inhaltlich überschauen zu können.

    Das ist u.a. der Hintergrund für die erbetene Akteneinsicht bzw. die potentiell angekündigten Anträge des Vert. Peter Witting. Auch erscheint mir der Akteninhalt ggf. zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen und der Glaubhaftigkeit seiner Do-Aussage von Wichtigkeit. Denn alles hängt ja mit allem zusammen, von der Stückelung bis zum politischen (vormaligen) OB-Zweikampf samt Antichambrieren beim Jahn.

    Das Recht auf Akteneinsicht (AE) regelt § 147 StPO. Die Einsicht nach Absatz 3 darf nie (!) versagt werden. – https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html – Insoweit wird sich die StA daher ggf. zu bewegen haben.

    RA Dr. Böttner schreibt auf seiner Webseite:
    “Die Staatsanwaltschaft und das Gericht haben ohnehin eine viel stärkere Stellung als der Beschuldigte. Im Strafprozess soll aber möglichst „Waffengleichheit“ herrschen, damit das Verfahren fair sein kann. Es liegt auf der Hand, dass das nur möglich ist, wenn der Rechtsbeistand des Beschuldigten vollumfänglich informiert ist.”

    Dem kann man nur zustimen. Der Grundsatz der Fairness ist u.a. aus dem Rechtsstaatprinzip abgeleitet und somit ein Verfassungsprinzip, dessen Verletzung beim BGH im Wege der Revision gerügt werden kann. Daher verstehen sich die angekündigten Anträge des Vert. Witting auf AE auch insoweit als aktive Verteidigung, die dazu dient, die Rechte seiner Mandanten Wolbergs zu sichern.

  • Lothgaßler

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    Ich sehe die Staatsanwaltschaft nicht grundsätzlich in der stärkeren Position, gerade dann nicht, wenn widerrechtliche Absprachen zur Last gelegt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme bzw. Bestechung/Bestechlichkeit nur selten durch schriftliche (Unrechts-) Vereinbarungen nachgewiesen werden können.
    Aber der Verteidiger soll für seinen Mandanten die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dafür wird er auch bezahlt.
    Für mich wäre es nicht im Sinne des Rechtsstaates, wenn Ergebnisse der Telefonüberwachung nicht verwertet werden könnten. Andererseits sind wir kein Abhörstaat und Rechte müssen auch für Beklagte gelten. Ich tendiere bei bestimmten Straftatbeständen immer mehr zur Beweislastumkehr und zu härteren Bandagen zum Vorteil der Ankläger. Aber zu welchem Preis, wer zieht dann die Notbremse?
    Schlegl ist wohl raus aus der Politik, zumindest aus den Rennen um gehobene Posten (OB oder Bürgermeister), womit bei ihm der Mut zur Aussage wachsen könnte. Ein reiner Tisch (mit dem Segen seines Arbeitgebers, dass ihm das nicht übel angerechnet wird) könnte ihm auch noch Genugtuung verschaffen, auch gegen spezielle Parteifreunde. Nur Mut, Herr Schlegl!

  • Lieschen Műller

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    Wieso nur liegt der Verteidigung soviel daran die Telefonmitschnitte keinesfalls zuzulassen…. :)
    Ich erinnere mich nämlich an sehr brisante und komprimentierende Aussagen von Tretzel und Wolbergs.
    Wie hoch sind die Chancen, dass die Mitschnitte nicht zugelassen werden?

  • Helga Utting

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    „Ich bin gewählt, um eine Meinung zu haben.“
    https://www.regensburg-digital.de/tribunal-wolbergs/25092018/
    Na ja. Woli hat mit Allerlei zu Beginn seines(?) Prozess stundenlang an den Nerven gesägt, aber 0,Nix zur Aufklärung beigetragen. Es wird Zeit das er seine ersehnte Chance nicht verspielt.
    ‘Mit der Staatsanwaltschaft will er in vollem Umfang zusammenarbeiten’ war mal seine Meinung.
    https://www.tvaktuell.com/oberbuergermeister-joachim-wolbergs-aeussert-sich-zu-den-vorwuerfen-177357/

  • Taxifahrer

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    Kommentar gelöscht. Bitte beim Thema bleiben und persönliche Auseinandersetzungen mit anderen Forumsteilnehmern vermeiden.

  • R.G.

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    @mkv
    Ihre erklärenden und verständlichen Beiträge helfen mir, den Prozess besser zu verstehen.

    Während Herr Aigner versucht, knapp genug zu schreiben, dass der Überblick erhalten bleibt, was sein fachliches Können beweist, können Sie mit Ihrem Hintergrund das Zusammenspiel der Kräfte vor Gericht, die unterschiedlichen Aufgaben von Staatsanwaltschaft, Richter/in und Verteidigung erläutern.

    Danke Ihnen beiden!

  • mkv

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    Beweislast(umkehr) – im Strafrecht und im Zivilrecht

    Beweislast

    Die Beweislast setzt den Richter grundsätzlich in die Lage, auch dann und in den Rechtsfällen zu entscheiden, wo der Sachverhalt zu rechtserheblichen Voraussetzungen schweigt oder sich trotz aller Aufklärungsbemühungen (etwa wegen Gesetzesverstoß´ gerichtlich nicht verwertbarer Telefonabhörung) als unaufklärbar erweist.

    Grundsätzlich gilt: Für jede rechtlich relevante Voraussetzung gibt es eine Beweislastverteilung. Derjenige, der von Gesetzes wegen die Beweislast trägt (der sog. Beweisbelastete), den trifft das Risiko, den fraglichen Prozess zu verlieren, wenn er den Beweis nicht erbringen kann.

    STRAFRECHT
    Im Strafrecht ist die Verteilungsregel relativ einfach. Es gibt eine Unschuldsvermutung, die der Staat widerlegen muss. Die Beweislast für eine Straftat trägt der Staat. Kann die StA zur Überzeugung des Gerichts die Tatsachen, die den fraglichen Straftatbestand ausmachen (Bei Bestechung/Bestechlichkeit die sog. Unrechtsvereinbarung = do ut des) nicht beweisen, dann gilt die bekannte Beweislastregel: “Im Zweifel für den Angeklagten! In dubio pro reo!” Danach ist der Angeklagte (insoweit) freizusprechen (aber ggf. wegen anderer nachgewiesener (!) Delikte schuldig zu sprechen).

    ZiVILRECHT
    Im Zivilrecht ist die Sache komplizierter. Derjenige, der sich auf einen Anspruch beruft (A will von B Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls) muss vor dem Zivilgericht darlegen und unter Beweis stellen, dass der Unfallgegner B z.B. fahrlässig gegen Regeln der StVO verstoßen hat, wodurch es zum Unfall kam und er verletzt etc. wurde. Gelingt ihm das nicht, bekommt er keine Kohle.

    Bei einer OP gilt grundsätzlich das Gleiche. Vereinfacht dargestelltes fiktives Beispiel: Nehmen wir an, @Lothgaßler (der nachvollziehbar seine geschilderten Bedenken hat, die aber nur im Zivilrecht greifen) wurde am Blinddarm [ ;-) ] operiert. Irgendwas läuft schief während er in der Narkose das Schlaf des Gerechten schlief. Lothgaßer, frisch genesen, will wegen der erlittenen Unbill Schadensersatz vom Arzt. Grundsätzlich müsste er den Beweis der ärztlichen Fehlleistung erbringen, was bekanntlich schwer bis oft nicht möglich ist. Hier erscheint es nachvollziehbar, dass im Wege der Beweislastumkehr der Gesetzgeber dem Arzt die Beweis-last auferlegt, wonach er, der Arzt, zu beweisen hat, das seine Arbeit ohne Fehl und Tadel war. (Im Artzrecht sind die Dinge aber noch komplexer*)

    Beim Strafrecht ist eine solche Beweislastumkehr aber ein No-go. Hier trägt immer der Staat die Beweislast. Wie Lothgaßler trefflich anmerkte, würde insoweit staatlicher Willkür Tor und Tür geöffnet und ein wesentliches Prinzip des Rechts-Staats untergraben. Dafür nimmt der Rechtsstaat in Kauf, dass (tatsächliche) Straftäter bei offener Beweislage nicht verurteilt werden. Der Bestand, die Sicherung des Rechtsstaats geht dem einzelnen Strafrechtsfall vor. (Ein Befund, der grundsätzlich [ :-( ] nicht auf Parteien übertragen werden sollte … )

    —-

    Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
    “Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

    In der Bundesrepublik Deutschland ist der Unschuldsvermutung Ziffer 13 des Pressekodex gewidmet: „Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.“

    https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

    (*)
    Wen es interessiert, aber hier nicht einschlägig
    https://www.medizin-fachanwalt.de/beweislastumkehr-im-arzthaftungsrecht

  • mkv

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    Blick zum Beck – Erinnerung an FJS

    Wer sich nicht in den fürstlichen Thiergarten aufmachen will, um, das Wetter nutzend, nach Luft und Schwammerln suchend, sich ggf. an FJS erinnernd, einen ordentlichen Einheits-WALK durch dieses wunderbare Areal zu machen, dem möchte ich den juristischen Beck-Blog des Regensburger Prof. Müller empfehlen, der zur bereits mehrfach erwähnten “Unrechtsvereinbarung”, die nachzuweisen wäre (Beweislast), u.a. schreibt:

    Zitat:

    Als Indizien für eine solche Unrechtsvereinbarung werden in der Literatur übereinstimmend genannt (vgl. MüKo-Korte, § 331 Rz. 130; Schönke/Schröder-Heine § 331, Rz. 28, 29c):

    – die Anzahl und außergewöhnliche Höhe der Spenden,

    – ein geringer zeitlicher Abstand zwischen Zuwendung und Dienstausübung,

    – ein hoher Grad der personellen Verflechtung zwischen Geber und Nehmer,

    – die Heimlichkeit der Handlung.

    Laut Anklage sollen mehrere dieser Indizien im Regensburger Fall vorliegen.

    Zitatende

    Quelle:
    https://community.beck.de/2018/09/26/wahlkampfspenden-als-vorteilsannahme-die-hauptverhandlung-gegen-den-oberbuergermeister-von-regensburg-hat

    Für die Jüngeren vor allem
    https://www.bayernkurier.de/inland/34795-was-bayern-franz-josef-strauss-verdankt/

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

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    1. Wolbergs: eine tragikomische gestalt. Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing – das gilt für alle, ausser für ihn ! Weil das Volk zu blöde ist, das zu kapieren, vertuschte er, wer ihn finanzierte. Unglaubwürdig, politisch tot.
    2.Tretzel: wird eine evt. Strafe quasi aus seiner portokasse zahlen. Da beissen sich kapitalismus und demokratie
    3. Staatsanwälte: erstaunlich über-eifrig. 6 Wochen u-Haft für wolbergs, Fakten dafür bis heute mir unbekannt. Welcher Richter hat da mitgespielt ? Und: bis heute keine anklagen gegen schlegl, schaidinger und rieger! Cui bono ? Eindeutig zugunsten CSU
    Das stinkt zum himmel

  • Taxifahrer

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    Das traurige ist, dass Wolbergs bis heute nicht verstanden hat, dass Trezel ihn lange angefüttert hat und er das ganze System nie begriffen hat, dass er sich strafbar macht.

  • meine9,99cent

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    @MKV:
    Das mit der Akteneinsicht haben Sie falsch verstanden. DIe AE nach § 147 bekommt der Verteidiger in die Akten, die die Ermittlungen gegen seinen eigenen Mandanten betreffen, aber nicht in die Akten betreffend andere Beschuldigte aus anderen Verfahren und wegen anderer Tatvorwürfe.
    Dass Ufer die Akten hat, Witting aber nicht, erklärt sich auch ganz problemlos: gegen Tretzel und Schlegel wurde wegen der Spenden an die CSU ermittelt, deshalb bekommt Tretzels Verteidiger auch Einsicht in die Akten betreffend diesen Tatvorwurf.
    Über Steuerstrafverfahren müsste die StA schon wegen des Steuergeheimnisses keinerlei Angaben gegenüber Dritten machen, wenn die Steuerdelikte nicht im Zusammenhang mit entgegengenommenen Geldern (unversteuerte Schmiergelder) stehen.

  • Barnie Geröllheimer

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    @Taxifahrer:
    So sehe ich das auch. Darüberhinaus ist m.E. nicht Jonas Wolters die treibende Kraft gewesen, sondern sein mitangeklagter Parteikollege Norman Härter. Der hat gesehen wie Johannes Schadinger jahrelang abgezogen hat, und als es aussichtsreich wurde den naiven Wolters regelrecht in die Sache hineingetrieben.

    Dass Wolters nun beleidigt regiert und die ganze Sache als Kleinigkeit und mit Hinweis auf Andere abtut entspricht dem Verhalten von kleinen Kindern.
    Insofern: “Free Wolli”. Er ist noch strafunmündig.

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drin