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Tag 33 im Wolbergs-Prozess

Erklären, was nur schwer zu erklären ist

Zum Abschluss des Komplexes Renovierungen versucht Joachim Wolbergs erneut zu erklären, warum die Übernahme von 20.000 Euro an privaten Handwerkerrechnungen durch das Bauteam Tretzel ihm nicht aufgefallen sei. Wieder werden einige Telefonate vorgespielt, die verschiedene Schlüsse zulassen.

Wolbergs hält den Vorwurf, dass hinter den übernommenen Handwerkerrechnungen Korruption stecken könnte für absurd. Foto: om

„Ja sind Sie wahnsinnig?“, bricht es aus Joachim Wolbergs heraus. Eine Nachfrage von Jürgen Kastenmeier, heute der dritte im Bunde auf der Bank der Staatsanwaltschaft, bringt den Angeklagten kurz in Rage. Zum Abschluss des „Komplexes Renovierungsarbeiten“ am 33. Tag des Korruptionsprozesses vor dem Regensburger Landgericht will der Staatsanwalt wissen, ob Wolbergs zwischenzeitlich die Rechnungen bezahlt hat, die das Bauteam Tretzel (BTT) für ihn übernommen hat, als er sein Wochenendhäuschen und eine Pächterwohnung in der Alten Mälzerei in den Jahren 2012 und 2013 renovieren ließ – rund 20.000 Euro sind es laut Anklage. Acht Handwerker und ein Bauleiter von BTT haben bei ihren Vernehmungen im Wesentlichen bestätigt, dass die Kosten für Maler- und Spenglerarbeiten, die Sanierung eines Parkettbodens, für Fenster und das Herrichten des Gartens ganz oder teilweise von BTT übernommen wurden. Die Rechnungen wurden dabei auf Leistungen an Tretzel-Objekten ausgestellt.

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“Sie haben die Vorteile also noch.”

„Ich habe die Zahlungen natürlich nicht geleistet“, sagt Wolbergs, nachdem er sich für seinen kurzen Ausbruch entschuldigt hat. „Da wird noch gesagt, ich wolle irgendwas vertuschen.“ Schließlich befinde er sich in einem laufenden Verfahren. „Sie haben die Vorteile also noch“, resümiert darauf Kastenmeier und erntet allenfalls leisen Protest von Wolbergs-Anwältin Jutta Niggemeyer-Müller. Das Wort „Vorteil“ sei nämlich eine unzulässige Wertung, meint sie.

Wieder versucht Wolbergs am Dienstag zu erklären, was in erster Linie eine Frage der Glaubwürdigkeit ist und in der Öffentlichkeit mit weit weniger Verständnis aufgenommen wird, als die im Vergleich weitaus höheren Parteispenden, Tretzels millionenschweres Engagement beim SSV Jahn und eventuelle Zusammenhänge mit dem Verkauf der Wohnbaugebiete auf der Nibelungenkaserne an BTT: Dass er nichts davon gewusst haben will, dass BTT Rechnungen für ihn übernommen habe. Dass er dies erst einige Monate nach Beginn der Ermittlungen am 31. Dezember 2016 erfahren habe, bei einer gemeinsamen Besprechung zwischen ihm, dem BTT-Bauleiter Oliver S. sowie dem mitangeklagten BTT-Geschäftsführer und dessen damaligem Rechtsanwalt. Dass er einiges dabei „nicht auf dem Schirm“ gehabt habe.

Der Vorwurf, dass bei den Renovierungsarbeiten Korruption im Spiel gewesen sei, sei „noch schlimmer“ als alles andere, sagt der suspendierte Oberbürgermeister. „Da sagen die Leute: ‘Der hat sich privat was in die Tasche geschustert.’ Aber das habe ich nicht.“

“Ich wollte die Rechnungen direkt von den Handwerkern.”

2012 habe er nach dem Tod seines Vaters mit ersten Arbeiten am Wochenendhäuschen in Mitterhaselbach begonnen. Eine Firma habe er mit Elekroarbeiten beauftragt, eine neue Küche habe er angeschafft und zusammen mit seinem Hausmeister eingebaut. „Alles, was ich selber tun konnte, habe ich auf den Weg gebracht.“ Erst dann habe er sich an Franz W. gewandt, damals zweiter Mann bei BTT und rechte Hand des mitangeklagten Bauträgers Volker Tretzel. Nicht wegen dessen Position, nein, „freundschaftlich verbunden“ sei er mit W. gewesen, sagt Wolbergs. Unter anderem über den SSV Jahn. „Und ich wusste, dass er viele Handwerker kennt.“

Dabei hätte er sich auch ein Angebot mit Kostenvoranschlag machen lassen können, einen Festpreis vereinbaren. „Aber gerade das wollte ich nicht. Ich wollte die Rechnungen direkt von den Handwerkern.“ Die seien dann auch gekommen, er habe bei Franz W. nachgefragt, ob sie korrekt seien und dann habe seine Frau überwiesen. Wolbergs selbst bezahlte laut Anklage rund 12.000 Euro, BTT übernahm knapp 10.000 Euro für die Arbeiten am Häuschen. Doch anzunehmen, dass er von der Splittung wusste, dass sei „absurd“, sagt der suspendierte OB. Zu diesem Schluss müsse man doch kommen, „wenn man sich ein bisschen Mühe gibt“. Sein Anwalt legt mehrere Rechnungen vor, die bei BTT geprüft und mit dem Vermerk “i.O.” an Wolbergs weitergeleitet wurde, um diese Schilderungen zu untermauern.

Ähnliches erklärt Wolbergs zur Pächterwohnung in der Alten Mälze. Hier bezahlte er persönlich etwas mehr als 2.000 Euro, BTT übernahm rund 9.000 für die Sanierung des Parkettbodens. Es seien eben nur Rechnungen über diesen Betrag gekommen, sagt Wolbergs. Da sich sein Hausmeister um die Abwicklung der Arbeiten gekümmert habe, habe er die fertig renovierte Wohnung auch „kein einziges Mal“ gesehen, entsprechend sei ihm das nicht aufgefallen. Und wieder spricht Wolbergs davon, dass es „an Absurdität nicht zu überbieten“ sei, wenn man glaube, dass er bewusst Vorteile angenommen habe.

“Keine Beeinflussung” des Bauleiters

Wenig Worte verliert der Angeklagte über den BTT-Bauleiter Oliver S., der zunächst gemeinsam mit Franz W. auf den Baustellen auftauchte, um sich mit Wolbergs zu besprechen, später die Arbeiten überwachte und mehrere Handwerker dazu aufforderte, ihre Rechnungen zu splitten. Das sei auf Anweisung von Franz W. geschehen, hatte S. bei seiner Zeugenaussage erklärt. Und er gehe davon aus, dass Volker Tretzel darüber Bescheid gewusst habe.

In der gemeinsamen Besprechung zwischen Wolbergs, S. und W. am 31. Dezember 2016 hatte die Staatsanwaltschaft als Versuch gesehen, den Zeugen Oliver S. zu beeinflussen und schließlich Haftbefehl beantragt. Sowohl Wolbergs als auch Oliver S. bestreiten, dass hier etwas verdunkelt werden sollte. Tenor des Gesprächs sei es im Gegenteil gewesen, „dass es nichts zu verheimlichen gibt“, so der BTT-Bauleiter bei seiner Vernehmung vor Gericht. Telefonate, die kurz vor und nach diesem Treffen geführt wurden, und die das Gericht am Dienstag vorspielt, vermitteln stellenweise einen etwas anderen Eindruck.

“Wenn er aussagt, geht alles in die Hose…”

In einem Gespräch vom 30. Dezember 2016 spricht Franz W. davon, dass es „ein großes Problem“ gebe. „Der Olli“, Oliver S., müsse zum Aussagen bei der Kripo. Er versuche gerade dafür zu sorgen, dass S. „von den Tretzel-Anwälten betreut wird“. Wenn er aussage, dann gehe „alles in die Hose“, aber das sei ja wurscht. Wenig später meint Franz W., wenn Volker Tretzel „den S. nicht unter seine Kandare nimmt“, dann zerlege ihn der Kriminalhauptkommissar. Mehr wolle er am Telefon nicht bereden.

Drei Tage nach dem Treffen bei Franz W.s Rechtsanwalt telefoniert W. am 3. Januar 2017 mit Oliver S.. Es wird darüber diskutiert, was der Bauleiter sagen solle, wenn er bei seiner Vernehmung bei der Kripo nach den Handwerkern und anderen Details gefragt werde. S. könne ja „notfalls sagen“, dass er das eine oder andere nicht mehr wisse. Die beiden Männer diskutieren über Volker Tretzel. Dieser habe von den übernommenen Rechnung „mit Sicherheit mal gewusst“, aber erinnere sich nicht mehr, meint S.. „Dem Grunde nach weiß er es wahrscheinlich schon.“

Auch in anderen Gesprächen mit S. macht Franz W. diesem einige vorsichtig formulierte Vorschläge, wie und was er denn aussagen könne. Ob es dabei um Erinnerungslücken oder gezielte Abstimmungen geht, wird nicht wirklich deutlich. Mehrfach wird darüber diskutiert, welche Unterlagen die Ermittler haben könnten und welche nicht.

Joachim Wolbergs telefoniert während dieses Zeitraums einige Male mit dem damaligen Rechtsanwalt von Franz W.. In einem Gespräch vom 5. Januar 2017 spricht er von einem Treffen mit Volker Tretzel. Der sei gut drauf. Wolbergs habe ihm gesagt, es könne nicht sein, dass Oliver S. auf den Kosten für den Rechtsanwalt sitzen bleibe, den er zur Vernehmung bei der Kripo mitnehmen werde.

Wolbergs bestätigt, dass ihm dies ein Anliegen gewesen sei. Oliver S. sei ja nur ein Angestellter, der in die Sache „hinein geraten ist“. Alle Beteiligten des Treffens am 31. Dezember 2016 seien sich deshalb auch einig gewesen, dass Tretzel die Anwaltskosten übernehmen solle.

Kripobeamte bestätigt heikle Aussage

Am Dienstagnachmittag schildert eine Sachbearbeiterin der Kripo abschließend noch einmal den Ablauf der Ermittlungen zum Komplex Renovierungen. Richterin Elke Escher fragt aber auch zur Vergabe der Nibelungenkaserne an das Bauteam Tretzel nach. Unter anderem geht es um den Aktenvermerk, laut dem der Chef des städtischen Liegenschaftsamtes, Gunther Schröder, gesagt haben soll, dass allen in der Verwaltung „von Anfang an klar“ gewesen sei, dass die Ausschreibung der Nibelungenkaserne vom damaligen SPD-Fraktionschef Norbert Hartl so geschrieben worden sei, „dass sie auf Tretzel hinausläuft“. „Ja. So war das“, bekräftigt die Kriminalbeamte. Warum man Schröder damit nicht bei späteren Vernehmungen konfrontiert habe, könne sie sich nicht erklären. Schröder selbst hatte sich bei seiner Zeugenaussage vor Gericht zwar verärgert über den Aktenvermerk gezeigt, aber doch erklärt: „Wenn Herr B. (der leitende Kriminalhauptkommissar, Anm. d. Red.) das so schreibt, werde ich es vermutlich so gesagt haben.“

Abgesehen von Wolbergs’ kurzem Ausbruch, dem auch postwendend eine Entschuldigung folgte, geht es mittlerweile etwas ruhiger zu im Gerichtssaal. Man hab ja jetzt ein „geordnetes Verfahren“, meint Strafverteidiger Peter Witting etwas sarkastisch mit Blick auf die nun dauerhaft zu dritt auftretende Staatsanwaltschaft. „Das hatten wir vorher auch schon“, erwidert Richterin Elke Escher mit einem Schmunzeln.

Erst am 28. Januar wird der Prozess fortgesetzt. Dann geht es um Wohnungen, die Wolbergs’ Mutter und Schwiegermutter von BTT erworben haben und die Frage, ob es dabei unzulässige Vergünstigungen gab.

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Kommentare (47)

  • Hirsch

    |

    Na prima, dann ist der Punkt ja geklärt, ob Wolbergs die Rechnungen mittlerweise beglichen hat. Aber warum wäre es “wahnsinnig” diese zu begleichen bzw. warum würde dadurch der Eindruck enstehen, es gäbe etwas zu “vertuschen”? Das verstehe ich nicht.

  • Lothgaßler

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    Zur Beeinflussung von Zeugen müssen keine “gezielte(n) Abstimmungen” per Telefonmitschnitt belegt werden, allein schon die oben dargelegten Gesprächsinhalte belegen, dass den Beteiligten bewusst war, bei welchen Sachverhalten Vergessen und Verschleierung vorteilhaft gewesen sind, und der Vorschlag sich aufs Vergessen zu besinnen ist eine klare Zeugenbeeinflussung.

  • R.G.

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    Schenkelklopf, die tägliche Soap mit einem hervorragend unsympathisch spielenden Darsteller…

    In Wirklichkeit soll er ein ganz lieber und selbstloser Mensch sein.
    Ich glaube es.

  • Checker

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    Was sind denn 20.000 Euro anderes als ein Vorteil? Ich füge hinzu auch kein kleiner Vorteil. Wolbergs hat klar gemacht, dass ihm 10.000 Euro zu der Zeit weh getan hätten. Das BTT hat ihm einen Vorteil von 20.000 Euro verschafft. Das ist schon mehr als Anfüttern wie die Fachleute dazu sagen. Jahre später hat das BTT dann für 100 Tausende den Wahlkampf der SPD finanziert und Wolbergs damit zu OB gemacht. Das stinkt zum Himmel. Wenn das keine Korruption ist kann man in Zukunft alles machen und sich an nix erinnern.

  • Zuschauer

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    Hmm, ich muss immer wieder an die Kassiererin denken, die vor zehn Jahren wegen eines Pfandbons in Höhe von 2,60 Euro fristlos gefeuert wurde.
    Begründung: “Eine Verdachtskündigung sei gerechtfertigt; das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet. Zeugen hätten bestätigt, dass sie die Bons zu Lasten ihres Arbeitgebers eingelöst habe.”

    Ein Verdacht wegen 2,60 Euro hat genügt. Das “Vertrauen” war zerstört. “zu Lasten des AG”, das ist so eine bodenlose Frechheit – aber bestätigt von zwei Gerichten.
    Erst das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung aufgehoben, jedoch festgestellt: “Es liege nur eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ vor….”
    Ein Pflichtwidrigkeit. Da steigt der Blutdruck, oder?

    Ein Pfandbon, ein Parkettboden, ein paar Fenster, what shall’s?

  • Stefan Aigner

    |

    @Jürgen

    Weil ich das öffentliche Interesse an dem vollen Namen anders sehe.

  • Lothgaßler

    |

    Nach dem zweiten Lesen interessant:
    “…Dabei hätte er sich auch ein Angebot mit Kostenvoranschlag machen lassen können, einen Festpreis vereinbaren. „Aber gerade das wollte ich nicht. Ich wollte die Rechnungen direkt von den Handwerkern.“ Die seien dann auch gekommen, er habe bei Franz W. nachgefragt, ob sie korrekt seien und dann habe seine Frau überwiesen…”
    => Wolbergs hat also sehr bewusst eine Bauaufsicht eingespannt, aber hat er diese Leistung auch bezahlt? Diese Leistung kostet auf dem freien Markt Geld!
    => Wolbergs wollte ganz bewusst (!) keinen Kostenvoranschlag (!), sondern die Rechnungen direkt von den Handwerkern: Hier stellt sich die Frage: Von wem wollte er keinen Kostenvoranschlag (= Angebot)? Ein Handwerker würde schon gerne vorab kalkulieren, was ihn der Auftrag kostet und was er dem Kunden dann in Rechnung stellen will. Oder wollte er von Franz W./BTT keinen Kostenvoranschlag (dann ja wohl ein Rundum-sorglos-Paket)? Das könnte ich sogar verstehen, denn dann gäbe es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Privatperson Wolbergs und BTT.
    => von den Handwerkern wollte er vorab gar nicht wissen, was das kostet, er wollte den von seiner Bauaufsicht verhandelten Preis zahlen bzw. er hat darauf vertraut, dass sein (damaliger?) Freund Franz W. für Ihn günstige Preise aushandelt bzw. von BTT-Preisen profitiert. Selbst unter guten “Freunden” eine konfliktträchtige Angelegenheit, wenn das Ergebnis nicht stimmt oder der Preis nicht gefällt. Hier ging es nicht nur um die Vermittlung von Handwerkern, es ging um ein Leistungspaket.
    => Wolbergs wollte die Handwerker-Rechnungen direkt: Dann muss er diese auch prüfen! Zumindest die Wohnungsgröße (Boden/Wände) und die Fensterzahl wird er mit den Rechnungen vergleichen können, auch ob plausible Stundenansätze und Materialkosten verrechnet wurden. Wenn Wolbergs nun explizit auf Franz W. als Rechnungsprüfer verweist, dann indirekt auch auf Oliver S. als Bauleiter/Bauaufsicht. Mit beiden hatte er für diese Leistungen keinen Vertrag und Oliver S. zählte nie zu seinen Freunden.

  • Noch so einer

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    Ist der Angeklagte Franz W. von deder BTT Firma igendwie verwandt zu der Langtagsabgeordneten Margit Wild (SPD)?

  • Robert

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    Gedanken zur Perversion des Freundschaftsgedanken bei J. Wolbergs.

    Man weiß ja nicht so recht, ob er nun welche hat oder nicht: der Herr Wolbergs, Freunde. Einmal sagte er öffentlich sinngemäß, in dieser Stadt dürfe man nicht einmal Freunde haben. Ein anderes Mal: in diesem OB-Amt kann man es niemand recht machen, einsam würde man werden und ohne Freunde dastehen. Nun sagt er im Zuge der von BTT übernommenen Leistungen zu seinem Vorteil (Material, Montagekosten, Bauleitung, Bauaufsicht: er sei halt mit dem mitangeklagten Geschäftsführer Franz W. freundschaftlich verbunden und dieser habe als solcher, und weil er nett ist, gewisse Kosten übernommen.

    Dass eine solche Erklärung jenseits aller Realitäten und Erfahrung schwebt (und nur im Leben eines Oberbürgermeisters existieren kann) ist klar, ebenso, dass ein Angeklagter das Blaue vom Himmel herunter reden kann, wenn es darum geht, strafbare Tatsachen irgendwie zu erklären, damit er straffrei davon kommt.

    Mal angenommen, es war tatsächlich ein Freundschaftsdienst, den der Franz W. für den J. Wolbergs geleistet hat (den er als Bgm oder OB aber nicht hätte annehmen dürfen).
    Lebt eine Freundschaft nicht von Gegenseitigkeit, von Geben und Nehmen, von Geschenken? Was, so stellt sich die Frage, hat Wolbergs seinem Freund Franz W. gegeben: Kuchen, ein Jahnticket, eine Flasche Selbstgebrannten, hat er dessen Ferienhäuschen mit renoviert, wie es unter Kumpels und Freunden üblich ist?? Von dergleichen Freundschaftsdiensten hat Wolbergs nichts berichtet.

    Ich denke, Wolbergs ist bei seinen „Erklärungen“ gar nicht aufgefallen, dass er ein völlig einseitiges, ja weltfremdes Bild von Freundschaft zeichnet, in dem nur er, der Bürgermeister, der „Beschenkte“ ist. Aber selber angeblich nichts gegeben hat. Wie erbärmlich und pervers ist das denn?

    Die Lebenserfahrung sagt: Dass der Franz W. dem J.Wolberg nicht als „Freund“, sondern als Bürgermeister und zukünftigen OB ein Dienst erwiesen hat und zwar aus wirtschaftlichen Eigeninteressen.
    Es war also meiner Meinung nach kein Freundschaftsdienst, sondern ein Dienst innerhalb der Freunderlwirtschaft.

  • Auch a Regensburger

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    Volker Tretzel errinert mich an den hier:
    https://youtu.be/LdQyQLs2THM

    Die Verwaltung und der Statdrat an die hier:
    https://www.google.com/search?q=3+affen&oq=3+affen&aqs=chrome..69i57j0l3.3013j0j9&client=ms-android-om-lge&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8#imgrc=8-gYSDT7eZinwM:

    Und der Wolbergs an den Jan Ulrich. Der fühlte sich beim Doping auch von ganzen Herzen unschuldig. Hatten dies ja Alle und noch viel mehr gemacht.

    Und wie dumm muss ich sein als OB privat mit den Firmen zu arbeiten, die von der Stadt am stärksten Profitieren. Wenn ich da schon so blöd bin, muss ich zumindest dann die Rechnungen genaustens kontrollieren.

    Am Beschämentsten bleibt dabei, dass der Stadtrat dies Alles zulässt und nix kritisches dabei bemerkt.

  • Altbayer...

    |

    @Robert
    Franz W. hat nachdem er bei BTT in Ungnade gefallen war – noch während der damals laufenden Ermittlungen – einen attraktiven Job bei der Stadtbau durch seinen Freunderl erhalten. Sichtbar für die Öffentlichkeit und die Ermittlungsbehörden. Und alles ohne die Spur eines Schuldbewusstsein bei dem gewählten OB.

  • Brenner

    |

    Hat Herr Wolbergs damals bei der Besetzung der Position bei der Stadtbau die Gremien eigentlich darauf hingewiesen, dass er mit Franz W. “freundschaftlich verbunden” ist?

  • xyz

    |

    @Robert, @Altbayer

    Korrekt, Franz W bekam einen Job in leitender Position bei der Stadtbau…ging damals schon durch die Presse (soweit ich mich erinnere war das noch vor(!) dem Korruptionsverdacht) denn eigenartigerweise sind das Posten die innerhalb der Stadtbau nur Personen mit Universitären Studienabschluss (Architektur/Bauingenieur oder BWL) bekommen….Franz W jedoch war zwar bei Tretzl als Geschäftsführer tätig aber seine Vorbildung ist meines Wissens nach lediglich ein Handwerksmeister. Er setzte sich aber bei der Bewerbung seltsamerweise gegen Mitbewerber mit Studienabschluss durch weil er damals Wohlbergs ausdrücklicher Wunschkandidat war….

    @Regensburg Digital
    Hattet ihr darüber nicht auch damals einen Artikel? Und ist bekannt ob dieser Sachverhalt auch noch im Rahmen dieses Prozesses bearbeitet wird oder wurde?

  • B. Sorgt

    |

    Herrn Wolbergs ist nicht aufgefallen, dass die Renovierungskosten seiner Immobilien zu niedrig waren? Das ist ungewöhnlich. Er hat sich als langjähriger Stadtrat, Bürgermeister und Oberbürgermeister sehr häufig mit den Kosten befasst, die durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen entstehen – zumindest hätte er das tun müssen, es war/ist sein Job.

    Tausend Euro hin oder her – geschenkt. Das kann man wohl vorher nicht abschätzen; aber dass die Komplettsanierung eines Hauses (inklusive Dachstuhlarbeiten und Fenstern), das Verlegen eines Holzbodens und weitere Leistungen nicht für 10.000 bis 14.000 Euro (hier gibt es unterschiedliche Angaben) möglich sind, sollte er wissen.

    Sollte? Nein. Er muss es wissen. Ansonsten ist er als Oberbürgermeister untauglich, selbst, wenn das Verfahren für ihn glücklich ausgehen sollte.

    Wie kann ein OB, dem bei der Kalkulation seiner eigenen Sanierungsarbeiten nicht auffällt, dass die tatsächlichen Kosten um ca. 100 Prozent vom Rechnungsbetrag abweichen, beurteilen, ob Firmen, die für die Stadt Regensburg tätig werden, realistische Angebote vorlegen?

    Neubau, Erhalt, Sanierung sind in Regensburg Dauerthemen. Ein guter Teil unseres Haushaltes besteht aus Baumaßnahmen. Ein Oberbürgermeister muss einschätzen können, welche Preise dafür gerechtfertigt sind. Herr Wolbergs kann das ganz offensichtlich nicht.

    Er täte gut daran, unserer Stadt, seiner Partei und sich selbst eine erneute Kandidatur zum Oberbürgermeister zu ersparen – unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht.

  • Stefan Aigner

    |

    @xyz

    Die Stellenbesetzung bei der Stadtbau spielt juristisch keine Rolle (mehr). Es gab wohl Ermittlungen dazu, aber es wurde kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt.

  • Stefan Aigner

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    @B. Sorgt

    Die unterschiedlichen Angaben kommen dadurch zustande, dass es um zwei Objekte – Pächterwohnung und Wochenendhäuschen – geht. In Der Anklage werden die Renovierungskosten für das Haus auf 21.735,18 Euro beziffert, davon soll BTT mindestens 9.416,70 Euro übernommen haben, Wolbergs also etwas mehr als 12.000. Die Gesamtkosten bei der Wohnung lagen demzufolge bei 11.683,62 Euro, Wolbergs bezahlte davon 2.070,60 Euro, den Rest BTT. Insgesamt hat Wolbergs also rund 14.000 Euro bezahlt (laut Anklage; die Summen blieben während der Beweisaufnahme weitgehend unstrittig).

  • R.G.

    |

    Mich beschäftigt etwas, ich bitte um Mithilfe, es wirklich zu verstehen.

    Der Oberbürgermeister ist angeklagt, möglicherweise Vorteile erlangt zu haben im Gesamtwert von €…….(Endsumme noch unbekannt)
    Sein (!), seiner Mutter und Frau angespartes Geld sei – so meine ich den Berichten zu entnehmen, für den vielleicht vergünstigten Kauf jeweils einer Wohnung wiederum bei dem Bauträger, der schon zur Vorteile verschafft haben könnte, eingesetzt worden.
    Seine Freunde hatte er wiederum im Um- oder Angestelltenkreis des Bauträgers? Viel Freizeit verbrachte er in dem Sportverein, der von dem Bauträger gesponsert wurde.

    Sehe ich das richtig?: Alles wie eine große Sippe oder Großfamilie mit geschlossenem Wirtschaftssystem?

  • xyz

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    @Regensburg Digital
    Danke für die Antwort

    Klar das dass damals juristisch nicht fassbar war und wohl auch ist.. . jedoch jetzt unter dem Gesichtspunkt des Korruptionsprozesses und da Wohlbergs, Franz W im Rahmen dieses Prozesses als seinen Freund deklariert hat ist somit auch ziemlich offensichtlich weshalb er ihn als den fähigsten Mann (trotz nicht entsprechender Ausbildung) für diese Stelle hielt….riecht gewaltig nach Vetternwirtschaft

  • Altbayer...

    |

    @xyz
    Nicht als Jurist, sondern mit einfachem Menschenverstand beurteilt, kann man sagen: Das stinkt zum Himmel!
    Nachdem die Männergesellschaft der Münchner Verteidiger die Regensburger Damen der Staatsanwaltschaft reichlich verunsichert hat, wird das Thema “Franz W./Wolbergs/Stadtbau” im Prozeß wohl keine Rolle mehr spielen. Verstehen tue ich dies nicht.

  • B. Sorgt

    |

    @ Stefan Aigner

    Danke für die genauen Summen. Herr Wolbergs hätte demnach gerade mal 43 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten aus eigener Tasche bezahlt, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

    Wie kann sich Herr Wolbergs anmaßen, das Geld der Regensburger Bürgerinnen und Bürger zu verwalten, wenn er anscheinend nicht mal in seinem privaten Umfeld einen Überblick über die tatsächlichen Kosten, die Wohneigentum verursacht, hat?

  • Checker

    |

    Ein Stadtrat ist u. a. dafür da die Herren Oberbürgermeister zu kontrollieren. Das ist keine dankbare Aufgabe weil man gerne als Querulant und Besserwisser dargestellt wird. Aber wenn ein Stadtrat diese Aufgabe nicht erfüllen möchte sollte er das Amt lassen. Die SPD ist als Juniorpartner bei Schaidinger so rein gewachsen. Und Wolbersg wie er sich jetzt darstellt hatte mit Sicherheit keine Lust Schaidinger auf die Finger zu schauen. Er hatte alle Hände voll damit zu tun die SPD und eigene Interessen zu puschen. Wobei ich sagen muß, dass ich mir nicht vorstellen kann dass sich Schaidinger seine Immobilien von BTT Mitarbeitern betreuen hat lassen. Noch dazu zu Vorzugspreisen. Man hat quasi den Bock zum Gärtner gemacht wie ein altes Sprichwort sagt. Dass die CSU Stadträte die einzigen waren welche sich bei der Regierung der Oberpfalz beschwert haben kann man ihnen nur wahrlich nicht zum Vorwurf machen. Sie haben das Amt der Opposition übernommen und so gut wie möglich versucht auszufüllen. Einzig die Tatsache, dass man auch mal bei Schaidinger besser nachfragen hätte sollen ist verwerflich aber dafür wäre ja zu aller erst die SPD verantwortlich gewesen. Auch die Anzeige durch den SPD Schatzmeister ist aller Ehren wert. Man kann nur erahnen wie er in der eigenen Partei dafür behandelt wird.

  • Lieschen Müller

    |

    Ab 21.3 werden im Gericht ” persönliche Verhältnisse der Angeklagten ” verhandelt.
    Vielleicht wird dann das mit Wolbergs/Franz W. / Stadtbau angesprochen?

  • Checker

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    Wolbergs gibt an dass Franz W. sein spezieller Freund war. Er wußte, dass Franz W. beim BTT arbeitet und während seiner Arbeitszeit für ihn Wolbergs Tätigkeiten ausführt (Baustellenbesuche, Rechnungskorrekturen, Handwerkersuche, Vertragsverhandlungen…).
    Zusätzlich hat Franz W. noch einen weiteren Mitarbeiter nämlich Oliver S. vom BTT für die Wolbergs Baustellen mit eingespannt. Auch dieser hat zu Lasten von BTT kostenlos für Wolbergs gearbeitet.
    Es gab sogar gemeinsame Treffen aller drei Verdächtigen.
    Wolbergs hat nie eine Rechnung vom BTT erhalten. Folglich mußte Wollbergs klar sein, dass er nicht unerhebliche Vorteile der Firma BTT erhält. Dies kann er nicht leugnen. Oliver S gibt an, dass sein Chef von der Fälschung der Rechnungen zum Vorteil von Wolbergs wußte.
    Eine dumme Frage eines nicht Juristen. Wo besteht hier noch der geringste Zweifel an einer Unrechtsvereinbarung?

  • Publikum

    |

    ‚Ein Pfandbon, ein Parkettboden, ein paar Fenster, what shall’s?‘
    Na ja, hier gib es doch nach m.M. erhebliche Unterschiede.
    Ein Pfandbon über 2,60 € wurde eingelöst —> ggf. Unterschlagung
    Ein sanierter Parkettboden—>ggf. Vorteilsannahme
    Und trotzdem, das alles wegen ein paar Peanuts. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

  • Checker

    |

    An Publikum:

    Fast 500.000 Euro Wahlkampf Spenden als ein paar Peanuts zu bezeichnen ist schon ein wenig verwegen. Mit 500.000 Euro kann man sich schon den ein oder anderen gefügig machen.

  • Dolittle

    |

    @Checker
    Die Unrechtsvereinbarung ist für die Frage der Bestechlichkeit von Bedeutung. Der Bestochene muss einen Vorteil dafür angenommen haben, “daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde” (§ 332 Abs. 1 StGB).

    D.h. es muss irgend eine Absprache, ein Geben und Nehmen, vereinbart worden sein, bei dem Bestochene erklärt hat, ggf. dafür auch seine Dienstpflichten zu verletzen. Wenn Herr Wolbergs Vorteile angenommen und sich 88mal mit Herrn Tretzel und leitenden Mitarbeitern seiner Firma getroffen hat, entsteht natürlich der Verdacht es gebe so eine Vereinbarung. Die kann aber auch stillschweigend geschlossen werden (konkludent). Es reicht auch, wenn sich der Amtsträger dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat, seine Dienstpflichten zu verletzen oder sich bei einer Ermessensausübung beeinflussen zu lassen (§ 332 Abs. 3 StGB).

    Nun gibt es diese Unrechtsvereinbarung zwischen Tretzel und Wolbergs nicht auf Papier und auch nicht als abgehörtes Gespräch. Das ist das Beweisproblem. Ich denke, durch die Spenden, die persönlichen Vorteile, das merkwürdige Vergabeverfahren Nibelungenkaserne hat man schon schwerwiegende Anhaltspunkte, weil Tretzel all das sicher nicht ohne Erwartungen gemacht hat. Ob Wolbergs aber signalisiert hat, diesen Erwartungen zu entsprechen, das ist die Frage. Und das Gericht hat in seinem Eröffnungsbeschluss die Bestechlichkeit erst mal ausgeklammert. So denke ich, es verlangt ein Quentchen mehr, als das, was die Staatsanwaltschaft bisher vorgelegt hat. Eine Amtspflichtverletzung von Wolbergs ist bisher auch nicht wirklich nachgewiesen, sondern nur ziemlich wahrscheinlich. Das reicht nicht.

    So bleibt nur die Vorteilsannahme als ziemlich sichere Bank. Das ist mittlerweile gut belegt. Erschreckend mit welcher Sorglosigkeit oder Chuzpe Herr Wolbergs das angenommen hat oder geschehen ließ. Er hat sich in Abhängigkeit begeben. Auch wenn er noch immer felsenfest davon überzeugt sein sollte “nicht käuflich” zu sein, hat er seine Unabhängigkeit Tretzel zum Fraße vorgeworfen.

    Persönlich vermute ich aber, dass er Tretzel sein Wohlwollen versichert hat, insbesondere beim Nibelungenareal. Und dann das Duo Hartl/Wolbergs alles getan hat, damit Tretzel den Zuschlag bekommt. Dafür hat das Gericht aber sich relativ wenig mit diesem Punkt auseinandergesetzt, vielleicht war das auch nicht aufzuklären. Vielleicht ist es allen Beteiligten, inklusive der in München, auch recht, wenn die Bestechlichkeit raus fällt. Aber da spekuliere ich.

  • R.G.

    |

    @Zuschauer

    Es gab ein “Maultauschen-Urteil.
    Eine langjährige Pflegekraft aß ein von einer zu pflegenden Person zurückgeschickte Maultaschen-Mahlzeit und wurde gekündigt.

  • Matthias Beth

    |

    Die Frage an Herrn Wolbergs, ob er die Rechnungen inzwischen bezahlt hat und dessen Antwort sagt eigentlich alles aus! Das ist geradzu das Eingeständnis, dass alles richitg war mit der Übernahme der Kosten durch BTT. Dass die Preise für das Wohnen in Regensburg hoch sind, ist damit auch geklärt, die Mieter oder Käufer haben in den Vergangenen Jahren die Kosten für Spenden an die SPD, CSU und deren Bürgermeister übernommen, ohne es zu wissen!

  • Giesinger

    |

    Ganz eine andere Frage: Warum braucht Wolbergs zwei Verteidiger/innen?
    Aufgrund der ganzen aktuellen Diskussion um Vorteile für Wolbergs, sowie seines in der Vergangenheit beobachteten Systems der Rechnungsbegleichung, stelle ich mir (und natürlich Euch) die Frage:

    Dürfte ein anderer Beteiligter im gleichen Verfahren für seine Anwaltsrechnungen aufkommen? Wäre das gestattet?

  • Giesinger

    |

    Ich kann einfach nur hoffen, daß Finanzbeamte das Prozeßgeschehen mitverfolgen und natürlich (so meine Hoffnung) eventuell entsprechend hart bei den nächsten, anstehenden Prüfungen ansetzen werden.

    Inwieweit Dinge verjährt sind, keine Ahnung, aber das kann doch nicht sein (Volkesstimme), daß diese Bande so davonkommt.

    Meine Meinung bzw. Sicht auf die Dinge:

    Die Handwerker haben auf Verlangen eines Mitarbeiters von BTT Falschrechnungen ausgestellt.
    Leider haben wir durch die Gerichtsberichterstattung keinen Einblick in die Buchhaltung von BTT GmbH.
    So wie die Rechnungen vor Gericht beschrieben wurden, wurden sie wohl bei BTT direkt als Aufwand verbucht.
    Fand dort mittlerweile eine Korrekturbuchung insbesondere der Vorsteuer statt?

    Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden -Ja, Juristen, ihr könnt darüber eventuell nur lachen – aber ich spreche es an, weil es immerhin auch um “Volkes Stimme/ des Bürgers Stimme” bei einem nicht zurücktretungswilligen OB geht, sollte folgendes passieren:

    BTT zahlt den Handwerken die vollen Bruttorechnungsbeträge zurück. BTT rückerstattet dem Finanzamt die entgangenen Vorsteuerbeträge. BTT berichtigt seinen (durch die Peanuts verursachten) fehlerhaften Jahresüberschuß.
    Die Handwerker stellen dem Wolbergs, die fehlerhaft zunächts der BTT GmBh in Rechnung gestellen Leistungen, bitte gefälligst nachträchlich in Rechnung!
    Wolbergs zahlt gefälligst die bisher nicht von ihm beglichenen Rechnungen incl. Umsatzsteuer!

  • Checker

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    Natürlich muß jeder seinen Verteidiger selber zahlen. Das wäre ja schon wieder eine Gefälligkeit (Bestechung) mit der Hoffnung verbunden, dass Wolbergs wieder als OB antritt.

    Wolbergs denkt da vielleicht ein wenig anders. Er hat ja von Tretzl auch verlangt er solle den Verteidiger von Oliver S. zahlen weil der als Angestellter da ja unschuldig in die Sache rein gekommen ist.

    Aber für den normalen Menschenverstand ist es natürlich auch eine Art Bestechung wenn man einem eine Dienstleistung zahlt.

  • Giesinger

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    Zu Günter Herzig 18. Januar 2019 um 12 :53

    Ach, Herr Herzig, ich finde, das kleine züngelnde Feuerchen der bürgernahen Demokratie sollte weiter angefacht werden.

    Keineswegs geht mir das zu weit, ganz im Gegenteil!

    Herr Wolbergs erhält als OB susp. unter anderem immer noch Bezüge auf Kosten der Steuerzahler in Höhe von € 5.000.- monatlich.
    Insofern geht das die Bürger schon durchaus etwas an, so finde ich!

  • X

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    Die SZ berichtet nun zum Wochenende im Bayernteil unter “Das war”:
    “In dieser Woche ging es um die Frage, ob sich der suspendierte OB auch private Rechnungen von einem ‘Bauunternehmer’ zahlen liess.” Es wird nicht zwischen der Firma und deren Angestellten unterschieden. Der Firmeninhaber kann ja nicht für alles verantwortlich gemacht werden.

  • Noch ein Regensburger

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    Die Werklohnansprüche der Handwerker für ihre Leistungen in den Jahren 2012 und 2013 in der Pächter Wohnung und am Wochenendhaus durften infolge Zahlung durch Wollbergs selbst oder durch die Tretzelfirma erloschen sein. Soweit dies zwischen soweit dies nicht der Fall sein sollte, ist jedenfalls so sind sie jedenfalls verjährt.

    Es gibt also herzlich wenig, was Forist Günter Herzig für Wollbergs „pro bono“ auf dem Zivilrechtsweg unternehmen könnte.

    Kein Gesetz verbietet es einem Unternehmen karitativ tätig zu werden und Menschen mit Spenden zu beglücken, die auch dergestalt zeigen können, dass sie von einer Verbindlichkeit frei werden in dem man ihre Rechnungen bezahlt.

    Die Firma Tretzel kann deshalb selbstverständlich Handwerkerrechnungen für Dritte in beliebigen Umfang bezahlen, , sofern ihre Gesellschafter damit einverstanden sind und den keine Unrechtsvereinbarung im Sinne der Paragrafen § § StGB zugrunde liegt ,es . Solche Zahlungen dürfen von ihr aber in keinem Fall als Betriebsausgaben gebucht werden, sondern als Privatentnahmen, da sie nicht mit der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens in Zusammenhang stehen.

    Sollten betrieblich nicht veranlasste Handwerkerrechnungen von einem Unternehmen trotzdem als Betriebsausgaben gebucht werden dann hat es mit einem Steuerstrafverfahren zu rechnen

    Sollte die Kammer des Landgerichts zu der Auffassung kommen, dass der teilweisen Bezahlung von Handwerkerrechnungen durch die Tretzel Firma eine Unrechtsabrede mit Wollbergs im Sinne der §§ 331 ff. StGB zugrunde gelegen hat, kann sie, nach §§ 73 ff. StGB anordnen, dass bei Wollbergs der Tatertrag (= Vorteil im Sinn des § 331 StGB), also der Teilbetrag der Handwerkerrechnungen in die Brezelfirma für ihn bezahlt hat, von seinem Vermögen eingezogen wird, da dieser nach seiner Auskunft in der Hauptverhandlung auf die ausdrückliche Frage eines Oberstaatsanwalts dort noch vorhanden ist.

  • Altbayer...

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    @ Giesinger
    Wolbergs Freundin und Vertreterin im Amt Maltz-Schwarzfischer hat in alter Verbundenheit dafür gesorgt, dass die Bezüge von dem suspendierten OB wesentlich höher sind. Es kommen noch diverse Zulagen und Bezüge aus Nebenämtern(Beirats-/Aufsichts-/Verwaltungsratsvergütungen) hinzu. M. E. dürften mtl. Bezüge in einer Größenordnung von € 8.000,00 zusammen kommen.
    Ein aufrichtiger Stadtrat könnte hier für Transparenz für die Stadtgesellschaft sorgen. Heute ist übrigens Jahrestag seiner Verhaftung. Insgesamt kommen in 24 Monaten schon rund €200.000,00 für Nichtstun zusammen. Und das geht so weiter…

  • Noch ein Regensburger

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    Und was soll hier bitte Hexenjagd heißen?

    Ungeachtet, dass dies rechtlich zulässig ist, kommt es im wirklichen Rechts- und Geschäftsverkehr praktisch nicht vor, das Unternehmen für Privatpersonen Rechnungen anderer Betriebe bezahlen.

    Sollte dies trotzdem geschehen, ist davon auszugehen, dass für diese extremst seltene Form unternehmerischer karitativer Wohltätigkeit ganz besondere Gründe vorliegen.

    Wollbergs hätte schon aus Gründen des politischen Anstandes – er ist als Oberbürgermeister trotz über Fälligkeit dieses Schrittes immer noch nicht zurückgetreten – an die Trertzel Firma den Betrag überweisen müssen, den diese für seine Rechnungen an die Handwerker bezahlt hat

    Hätte Wollbergs dies getan, dann hätte er dadurch auch in keiner Weise etwas verschleiert oder verdunkelt, da der Rückfluss der Zuwendung & Rätsel bestätigt, dass diese ursprünglich geflossen ist, wobei Wollbergs aber durch unverzügliche Rückzahlung nach Kenntniserlangung seine Behauptung glaubhaft unterstrichen hätte, dass die teilweise Bezahlung seine Rechnungen ohne sein Wissen und gegen seinen Willen erfolgt ist.

  • Giesinger

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    @Herr Günther Herzig,
    lassen Sie doch bitte mal den Trump beiseite.
    Wenn, dann kommen Sie mir bitte mit Merkel, Seehofer…und Konsorten.
    “Pro Bono” habe ich in der Suchmaschine nachgeschaut. Ich hatte in der Schule halt nur Englisch und Französisch.

    Aber was Ihr Hauptanliegen betrifft, “Ja, ich zahle Steuern, und das nicht wenig!

    Wenn Sie dem Wolbergs dann auch eventuell noch (unentgeltliche?) zivilrechtliche Hilfe anbieten, so ist das Ihre Sache.

    Wenn es denn irgendwann soweit sein sollte, würde ich mir wünschen, wenn Sie dann im Forum noch kurz darüber Auskunft erteilen könnten.

  • Giesinger

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    Zum Zitat von Noch ein Regensburger 18. Januar 2019 um 20: 04

    “Es gibt also herzlich wenig, was Forist Günter Herzig für Wollbergs „pro bono“ auf dem Zivilrechtsweg unternehmen könnte.”

    Der war gut!

    @Herr Günther Herzig, Sie wissen noch gar nichts von mir, das sei Ihnen gesagt.

    Nur mal kurz soviel:
    Wenn Sie mir mit Sprüchen kommen, wie “Also das geht zu weit! Wen geht das etwas an?” (18. Januar 12:53), dann fange ich gerne erst richtig an.

    So, nun laßt uns wieder beim Thema bleiben, und ich muß auch gleich los und an der gesellschaftlichen Wertschöpfung aktiv teilnehmen. ( Für unsere Politiker und sonstige Abgreifer)

  • R.G.

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    @Günther Herzig

    Mir stellt sich die in den Leserbriefen geäußerte allgemeine Stimmung dar als entweder Wunsch, durch eine Verurteilung Oberbürgermeister Wolbergs werde einem vermuteten Wohnungsverteuerungs-System der Riegel vorgeschoben,
    oder bei seinen Anhängern, Verbitterung darüber, dass man ihn anklagte, obschon er nichts getan habe, was nicht andere täten oder getan haben.

  • omeiomei

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    @Lieschen Müller:
    Danke für den link. Aber Eckls Wochenblatt wird wohl sicher nicht aus “Justizkreisen” von der bevorstehenden Anklage erfahren haben, wie dort zu lesen ist, sondern vom Spezl Wolle und seiner Entourage selbst, wenn man so sieht, was die Herren am Telefon bislang besprochen haben.

  • Check

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    Hat eigentlich das Wochenblatt schon über die gefälschten Handwerker Rechnungen berichtet?

    Die wissen doch sonst immer alles als erste.

    Aber vermutlich fällt dem Wochenblatt da auch nichts mehr zur Verteidigung der Spezis ein.

  • mkv

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    Nach-Denkliches zum Haftbefehl des Ermittlungsrichters, der von der StA beantragt und unterschriftsreif, wie üblich, vorgelegt und von diesem erlassen wurde

    Wie frei war der an Gesetz und Recht gebundene Ermittlungsrichter in seiner Entscheidung?

    These
    Nicht der Inhalt einer Entscheidung, sondern wie sie zustande kam, bestimmt ihren Charakter als frei. Es ist nur die Vernunft, die dieses Zustandekommen beurteilen kann. Freiheit spiegelt sich daher in der Vernunft des (Be)Urteilenden und darin, wie verlässlich sich das Umsetzen der Einsichten ins Handeln vollzieht.

    Die Verteidigung trug vor und stellte einen entsprechenden Beweisantrag: Dem Ermittlungsrichter sei eine fehlerhafte Verschriftung von Maßnahmen der TKÜ zur Begründung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls unterbreitet worden. Der Inhalt der abgehörten Telefonate wäre in Wirklichkeit ein anderer gewesen, jedenfalls einer, der die gesetzliche Voraussetzung der Verdunkelungsgefahr etc. nicht erfüllt haben würde.

    Fragen:

    Wie verlässlich handelte die StA vor dem Hintergrund des sie bindenden Legalitätsprinzips?

    Welche vernunftgetragene Entscheidung würde der/ein Ermittlungsrichter heute treffen, wüsste er vom tatsächlichen, wahren Inhalt der Telefonate?

    Hätte es ohne Haftbefehl eine Suspendierung vom Amt des Oberbürgermeisters gegeben?

  • Karli Frömmel

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    Fragen über Fragen.
    Es wäre doch einfacher wenn mkv seine (gewünschten) Antworten gleich dargestellt hätte?

  • Check

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    Antwort an mkv:

    Der Haftbefehl ist doch Schnee von gestern.

    Er ist Realität und muß von allen Beteiligten vor allen den Angeklagten so akzeptiert werden.

    Wäre es Ihnen lieber, Wolbergs wäre noch im Amt und nicht suspendiert? Wie sollte er den eine Stadt leiten wenn er 70 Tage vor Gericht sitzt und dann wenn noch weitere Klagen kommen noch länger???

    Wenn er nicht in U-Haft hätte kommen wollen hätte er besser nicht mit seinen Spezis telefoniert und irgendwelche undurchsichtigen Sachen ausgemacht. Wenn er nicht in U-Haft hätte kommen wollen hätte er sich am 31.12 besser nicht bei einem Anwalt getroffen und irgendwelche Absprachen vorgenommen.

    Das stinkt doch alles zum Himmel. Kein Ermittler hätte da tatenlos zugesehen. Und wenn dann hätten Sie ihm vorgeworfen, dass er seine Arbeit nicht macht.

    Wolbergs sollte endlich mal erklären warum er nur privat 20.000 Euro Vorteile vom BTT erhalten hat? Warum er diese Vorteile von denen er seit Jahren weiß nicht endlich zurückzahlt.

    Er stand und steht doch so immer noch in Tretztls Schuld.

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drin