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„Zu faul oder unfähig“

Flippte bei der Diskussion um eine Baugenehmigung aus: OB Hans Schaidinger.

Knapp zwei Jahre ist es her, dass Stadtrat und Stadtverwaltung Regensburg ein Bauvorhaben in der Von-Brettreich-Straße in der Nähe der Bischofshof-Brauerei erfolgreich verhindert haben. Investor Ferdinand Schmack wollte dort – erstmals 2005 – mehrere Wohngebäude errichten. „Nicht genehmigungsfähig“, lautete das Urteil der Stadtverwaltung.

Am Dienstag wurde nun doch eine Genehmigung erteilt – für einen anderen Investor und unter einigen Ausfälligkeiten des Oberbürgermeisters. Nach jahrelangem Streit um das Bauvorhaben und einem – für Schmack in wesentlichen Punkten positiven – Gerichtsurteil beschlossen SPD und CSU im September 2008 kurzerhand einen Bebauungsplan nebst Veränderungssperre für das Gelände. Die Opposition sprach von „Schikane“, die Koalition hob im Stadtrat die Hand und mit den Bauplänen erst einmal vorbei. Bis zum gestrigen Dienstag.

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In der Sitzung des Planungsausschusses wurde dem Immobilien Zentrum Regensburg die Genehmigung zum Bau von Wohngebäuden auf dem Areal erteilt. Die Ausschussmehrheit beschloss dafür eigens eine Ausnahme von der 2008 verhängten Veränderungssperre. Ein Beschluss mit Gschmäckle? Allein ein solcher Verdacht ist strafbar, wie Irmgard Freihoffer (Linke) erfahren musste. „Es deutet alles drauf hin, dass Investoren hier ungleich behandelt werden“, so die Stadträtin. Die Begründungen, mit denen das Bauvorhaben des Immobilien Zentrums jetzt im Gegensatz zu den Schmack-Plänen befürwortet werde, seien nachgeschoben. Die 2008 erfolgte Ablehnung sei völlig anders begründet worden.

Da konnte der Oberbürgermeister nicht mehr an sich halten. „Entweder sind Sie unfähig oder zu faul, um die Vorlage zu lesen“, brüllte Hans Schaidinger in den Raum. Er sage dies „ganz bewusst in dieser Schärfe“. „Für die Verwaltung“ lasse er sich ein solch „verwerfliches Vorurteil“ nicht bieten. „Beim nächsten Mal wird das ganz andere Konsequenzen haben“, so die kryptische Drohung des Oberbürgermeisters, die Günther Riepl (Freie Wähler) als „Unverschämtheit“ bezeichnete. Ohnehin war es nicht nur Freihoffer, die sich verblüfft über die neuen Bebauungsmöglichkeiten zeigte.

„Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass alle gleich, aber manche gleicher sind“, so Grünen-Fraktionschef Jürgen Mistol. „Die Veränderungsspere 2008 hatte ein Gschmäckle“, ergänzte Gabriele Opitz (FDP). Selbst SPD-Fraktionschef Norbert Hartl warf die Frage auf, weshalb die – eher geringfügigen – Veränderungen mittels derer die Bebauung nun als genehmigungsfähig eingestuft wird, nicht schon früher möglich waren. Man habe entsprechende Gespräche mit Schmack geführt, behauptet Schaidinger. „Aber er wollte einen Baubescheid.“ Einen solchen gab es erst fürs Immobilien Zentrum.

All zu viel hat sich bei den aktuellen Planungen im Gegensatz zum Schmack-Vorhaben nicht verändert. Tatsächlich wird das Immobilien Zentrum – ebenso wie zuvor von Schmack vorgesehen – Wohngebäude auf dem entsprechenden Areal errichten. Just die Wohnnutzung war 2008 noch als nicht mit dem Umfeld – konkret der Bischofshof Brauerei – vereinbar eingestuft worden. Jetzt sei dies möglich, weil drei- statt vierstöckig gebaut werde, die Erschließung anders aussehe und die Rahmenplanung für das Gebiet fertig gestellt sei, lautet die Begründung der Verwaltung für die veränderte Genehmigungspraxis.

Hintergrund für die nun erteilte Genehmigung dürfte insbesondere auch die Drohung Schmacks gewesen sein, aufgrund der Veränderungssperre vor Gericht zu ziehen und Schadenersatz zu fordern. Im August 2009 ließ der Bauunternehmer schließlich verlauten, er werde das Gelände an das Immobilien Zentrum verkaufen, sofern die Stadt diesem Investor Baurecht einräume. Dies sei eine Möglichkeit für alle Beteiligten, ihr Gesicht zu wahren, so Schmack.

Es gab Gespräche hinter den Kulissen – diese scheinen für alle Beteiligten zufriedenstellend verlaufen zu sein: Das Immobilien Zentrum erhält Baurecht, Schmack ist sein Grundstück neben dem ganzen Ärger los und darüber, ob der Beschluss von 2008 rechtmäßig war oder nicht, wird nun kein Gerichtsurteil mehr gefällt werden. Der Eindruck, dass hier nach zweierlei Maßstäben gemessen wurde, bleibt trotz dieser Einigung (nicht nur) bei Irmgard Freihoffer. Sie habe nach wie vor den Eindruck, dass man hier nicht von Gleichbehandlung sprechen könne. Schaidingers Drohungen wies sie zurück: „Auch im Stadtrat gilt die Meinungsfreiheit.“

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Kommentare (24)

  • grace

    |

    wolle kauffe bannane?

  • Matthias

    |

    Wieso sind wir in Regensburg nur ständig mit solchen I****** gestraft… der Schaidinger ist genauso untragbar wie der Müller… hier müsste mal RICHTIG aufgeräumt werden und ein paar Posten abgesägt werden…

  • Leser

    |

    Was bildet sich Schaidinger eigentlich ein wer er ist?
    Ein gewählter Repräsentant hat sich gefälligst solche Auslassungen zu sparen oder man sollte ihn schleunigst aus seinem Amt befördern.

    Wir brauchen drigend Änderungen in unserem System:
    – Amtsträgerhaftung drastisch erweitern (Veruntreuung / Günstlingswirtschaft)
    – Unbegrenzte Transparenz: Jeder Bürger einer Kommune muss jederzeit Einblick in alle Akten und Unterlagen haben (dank moderner Technik kein Problem) und sicherheitsrelevante Informationen dürften auf kommunaler Ebene kauf auftreten
    – Grundsätzlich der Verlust des passiven Wahlrechts auch bei kleinen Verfehlungen
    – Andere Strafmaße: Wer mehr Macht hat muss auch härter bestraft werden, sofern sich ein Vorwurf als erwiesen herausstellt.

  • Staufenschenk Henning

    |

    Wer glaubt dieser OB eigentlich wer er ist, dass er Stadträte derart frech und dreist behandelt?

  • grace

    |

    ein lupenreiner demokrat halt

  • Werner Stern

    |

    A bisserl gnädiger, bitte, Herr Staufenschenk!

    Denn: Wenn’s halt wieder mal nicht spuren, die Malefizen, ihn wieder einmal schamlos zur Weißglut treiben. Da ist eine rein verbale Drohung des Herrn OB wohl eher als eine grundgütige Körperbeherrschung gegenüber seiner Untertanen zu interpretieren. Manchmal hat er’s halt wirklich nicht leicht, der arme Mann.

  • Alexander Holz

    |

    Es ist unmöglich unseren Herrn Oberbürgermeister so reizen, dass er nicht mehr Herr seiner Si..Aussage sein konnte. Er, der so beherrscht seine Verhandlungen führt, der keinem Menschen etwas zumutet, der als das höchste Gut die Geduld sein eigen nennt…und dann so etwas. Wir sollten uns schämen. Einen besseren bekommen wir nicht. Auch, wenn sich nun Christian Schlegl bereit macht und des Abends im Gänsbauer schon mit Schmackes verhandelt, dann können wir getrost die kommenden Jahre uns herbeiwünschen. Frau Petra Freudenstein wird dann zweite Bürgermeisterin und die dritte Stelle bekommt unsere beliebte Hildegard Anke! Alfred Hofmaier wird dann Gulturrefärent!

  • RuhigBlut

    |

    Da hat wohl jemand einen wunden Punkt getroffen. Jaja, wer sich verteidigt, klagt sich an….!

    @ A. Holz:

    C. Schlegl macht sich nicht “bereit”, sondern BREIT!

  • Werner Stern

    |

    @ grace:

    ja, ein lupenreiner Demokrat, der schon wegen seiner von sich aus freimütig eingeräumten „entweder- […] oder” – Option als überzeugter Philanthrop zu gelten hat. Schließlich hätte er der Frau Freihoffer ja einfach auch arglistig ein “und” unterstellen können.

  • Veits M.

    |

    Wer hat hier vielleicht von OB Schaidinger regelmäßig anderweitig bemühte (um andere mundtot zu machen) “Partikularinteressen” verfolgt und durchgesetzt?

    Auf wessen Kosten bzw. Nachteil?

    Wurden dadurch Glaubwürdigkeit und Legitimation der Tätigkeit der Verwaltung/des Stadtrat gestärkt?

    Das angesprochene Willkürverbot (als Ausfluss des Gleichheitssatzes) ist nur dann nicht verletzt, wenn die unterschiedliche Behandlung im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung durch sachliche(!) Gründe gerechtfertigt war und ist; was ist mit Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung …. Fragen, die zu beantworten Sache der Rechtsaufsicht sein sollte, um für die Zukunft klare Handlungsvorgaben zu haben ….

    Stellt der zitierte Affront u.a. eine strafrechtlich relevante Beleidigung zum Nachteil der Stadträtin Freihoffer dar, zumal zum einen nach eigener Darstellung der D1 sich mit vollem Vorsatz so artikulierte und zum anderen die so in Mitleidenschaft gezogene Vertreterin der Bürgerschaft ihr Engagement und Fleiß zu Hauf unter Beweis gestellt hat?

    Jedenfalls bekommt der Chef der Verwaltung dafür nicht den Deutschen Schulpreis 2010, der u.a. der Grundschule Landau aus Gründen der “Partizipation und Demokratie” ganz aktuell verliehen wurde – frei nach dem Grundsatz: Was Hänschen nicht lernt ….

    Zurecht weißt Frau Freihoffer auf die Freiheit der Meinungsäußerung hin; traurig allenthalben, dass dieser Hinweis im Hohen Haus der Stadt Regensburg offenbar notwendig ist, was ein weiterer Beweis für die demokratische Verwahrlosung dortselbst ist.

    Schaidingers Muster ist bekannt: Er verlässt die Sachebene, wenn er nicht mehr weiter weiß und wechselt auf die Gefühlsebene. Eine Muster, das sein an Gewicht zugelegter Prinz bereits verinnerlicht hat, was der vorausgegangene Artikel ja im Hinblick auf Stadtrat Riepl ohne weiteres beweist.

  • grace

    |

    Der Vorlage- text ist auf:
    http://srv19.regensburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5271&options=2
    zu finden.

    Man beachte
    unter “1. Vorgeschichte:”
    “Der westlich angrenzende Bereich ist als Gewerbe dargestellt.”

    unter “3. Ausnahme von der Veränderungssperre”
    “Über einen längeren Zeitraum hat der Bauherr zusammen mit der Stadt Regensburg die planerischen Grundlagen für eine Bebauung des Bereichs westlich der Von-Brettreich-Straße fortentwickelt.”

    hmmm…

  • Weber

    |

    Das Verhalten des OB gegenüber einer Ratsfrau disqualifiziert ihn persönlich.

    Das Manöver zur Gesichtwahrung war ein Schuss ins Ofenrohr, so scheint es auf den 1. Blick.

    Täte sich der Ob nicht so schwer, sich zu korrigieren, wäre die Weitergabe des Grundes von Schmack zum Immobilienzentrum wohl gar nicht passiert. Dann gäbe es keine Ungleichbehandlung, sondern die Verwaltung hätte sich „nur“ in Verhandlungen überzeugen lassen: Eigentlich das normalste der Welt – wenn das Recht-behalten nicht krankhaft übersteigertes Generalprinzip des OB geworden wäre.

    So diebisch man sich freuen könnte, dass der OB über sein eigenes krankes Prinzip stolperte, wäre das doch zu kurzfristig und verletzt ein gutes Prinzip: Wer über seinen Schatten gesprungen ist. verdient Anerkennung, nicht Häme.

  • Jochen Schweizer

    |

    Eine weitere Aüsserung des H. OB Schaidinger, mit der er sich selbst disqualifiziert!

    Aber was soll man von einem Mann erwarten, der Zeit seines Lebens in Verwaltungen zubrachte, außer ein paar Jahren bei einem Immobilienunternehmer und sich deshalb als Mann aus b zw. der Wirtschaft bezeichnet.

    Allerdings von Wirtschaft hat der Mann keine Ahnung, wie sein desolates Wirken bei der LB Bayern zeigt, den offenbar hat er bis heute nicht verstanden wie der Deal bei dem Kauf der Hypo Alpe Adria Bank ablief und wer auf Kosten aller bayerischen Steuerzahlen innerhalb kürzester Zeit Millionen verdiente.

    Oder hat er es gewusst? Jedenfalls sollte er und die weiteren Verwaltungsratsmitglieder, H. Beckstein. H. Faltelhauser, H. Huber und H. Schmid haftbar gemacht werden, für die Nichterfüllung Ihrer Pflichten.

  • Nachdenken

    |

    Zitat aus dem Beitrag:

    Man habe entsprechende Gespräche mit Schmack geführt, behauptet Schaidinger. „Aber er wollte einen Baubescheid.“ Einen solchen gab es erst fürs Immobilien Zentrum.

    Alle Schmacks sind gleich, aber das IZ ist gleicher wie die Schmacks.

  • Flintinskorn

    |

    Die Korription findet in Regensburg ja schon offen statt, man kann es ja in der Zeitung nachlesen.

    Jetzt werden auch schon Straftaten (Beleidigung, Bedrohung) im Plenarsaal begangen.

    Was macht da die sonst so alerte Staatsanwaltschaft ?

    Ist da jemand “zu…. oder zu…..” um Zeitung zu lesen ?

  • Flintinskorn

    |

    Jedenfalls schrecklich peinlich, so jemand repräsentiert diese stadt ! Benimm und Selbstkontrolle null !

  • Matthias Beth

    |

    Der Eindruck, dass hier nach zweierlei Maßstäben gemessen wurde, bleibt trotz dieser Einigung bei allen Beteiligten haften.
    Die Drohungen von OB Schaidinger an die Stadträtin sind Substanzlos und entbehren jeder Grundlage, hier sollte die Stadträtin juristisch gegen die Androhung von Konsequenzen des H. OB Schaidinger vorgehen.

  • jerry_100

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    Kretin !

  • Peter Petry

    |

    Herr Schaidinger – der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.
    Dieser ” Herr” will mit aller Gewalt das Amt des Oberbürgermeisters von Regensburg beschmutzen !!!

  • Demokratiefeinde im Stadtrat? | Regensburg Digital

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    […] Graf (ÖDP) und Irmgard Freihoffer. Dass Linken-Bashing Schaidingers neue Lieblingsbeschäftigung (hier ein älteres Beispiel) zu sein scheint, dürfte ja mittlerweile klar sein. Dass sich dieses deutlich häufiger gegen […]

  • Stadtrats-Adventskalender, Folge 5 | Regensburg Digital

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    […] beispielsweise dass sie sich für die Nachfolgepartei der SED engagieren würde oder dass sie „zu faul oder zu unfähig“ sei, Verwaltungsvorlagen zu lesen. Liegt gerade keine Beleidigung auf der Hand, gibt er sich alle […]

  • altstadtkid

    |

    Seit 2017 wissen wir ja jetzt wie alles gelaufen ist, zum Glück vergisst das Netz nicht :o)

  • Baugenehmigung von Schaidingers Gnaden » Regensburg Digital

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    […] so für zwei Jahre auf Eis gelegt. Und als Schmack schließlich klein beigab und verkaufte, beschloss die große Koalition unter Schaidingers Ägide 2010 eigens eine Ausnahme von dieser Verän…, Unterstützer des Schaidinger-Wahlkampfs 2008 und unter seiner Regentschaft mehrfach Profiteur bei […]

  • Kontinuität? Geht’s noch? » Regensburg Digital

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    […] zu Schaidingers Regierungszeit sind offenkundig: Feuerbachweg, Unterer Wöhrd, Alter Schlachthof, Von-Brettreich-Straße, um nur ein paar zu nennen. Das schreit nach einer Überprüfung zurückliegender Entscheidungen, […]

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