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Der Unternehmer Volker Tretzel hat gegen seine Verurteilung durch das Landgericht München I Revision eingelegt. Damit muss sich der BGH möglicherweise erneut mit der Regensburger Korruptionsaffäre befassen.

Hat nach eigenen Angaben neun Millionen Euro zur Verteidigung gegen die Korruptionsvorwürfe ausgegeben: Bauträger Volker Tretzel. Foto: Aigner

Keine zwei Wochen ist die Verurteilung des Regensburger Baumagnaten Volker Tretzel vor dem Landgericht München I her, die schiedlich-friedlich, ja fast schon harmonisch über die Bühne ging. Er habe über neun Million Euro in Zusammenhang mit seiner Verteidigung ausgegeben, ließ Tretzel dort mitteilen.

REWAG

Verdummte Briegel-Kündigung: Das Abwälzen der Verantwortung beginnt

Folgt man einer Stellungnahme der städtischen Pressestelle, dann waren das Beteiligungsmanagement und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verantwortlich für die peinlichen und möglicherweise teuren Formfehler bei der Kündigung des REWAG-Vorstands. Wobei: Fehler will man gar keine gemacht haben – und zögert das Ganze hinaus.

„Das war einfach falsch.“

Herr Tretzel lässt Korruption gestehen – und belastet Ex-OB Wolbergs

Bauträger Volker Tretzel erklärt, dass Regensburgs Ex-OB Joachim Wolbergs von einem Strohmann-System zur Verschleierung von Wahlkampfzuwendungen wusste. Generell habe er gespendet, um sich „das Wohlwollen“ des Oberbürgermeisters zu sichern. Ob der das begriffen habe, wisse er nicht.

Weiterer Streit zwischen Stadt und Bauträger

„Die Biene lesen lernen“

Seit acht Jahren streitet Martin Schmack, Bauträger und Nebenerwerbsimker, mit der Stadt Regensburg um die Errichtung einer Bienenbeobachtungsstation. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun beide Seiten zu einer vorläufigen Einigung gebracht.

Pfarrerin vor Gericht

Kardinalfehler einer Päpstin in spe

Sie will mehrfach für den Friedensnobelpreis nominiert gewesen und von Papst Benedikt XVI. zur Kardinälin ernannt worden sein – mit Aussicht auf das Papst-Amt. Seit Dienstag muss sich eine Pfarrerin aber wegen eher unchristlicher und wenig friedfertiger Delikte vor Gericht verantworten – ihr könnte eine Unterbringung in der Psychiatrie drohen.

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