Stilblüten des Verbotswahns
Liebhaber der deutschen Sprache mag es stellenweise erheitern, Besucher der Jahninsel nicht unbedingt: ein städtisches Hinweisschild. Das sieht zwar brandneu aus, ist aber schon viele Jahre alt…

Wollen Sie Gitarre spielen? Auf einen Baum klettern? Oder hegen Sie gar die Absicht, sich in einen rauschähnlichen Zustand zu versetzen? Dann haben Sie auf der Jahninsel nichts verloren. Foto: Danzl
„Es wird ersucht, wegen der Heiligkeit des Ortes und im Interesse der Reinlichkeit desselben, sich des Ausspuckens auf den Kirchenboden zu enthalten.“
Es ist ein gut 200 Jahre alter Text, der so oder so ähnlich in manchen Gotteshäusern zu lesen war – damals, als Kautabak noch groß in Mode, Knigge nicht so weit verbreitet und diese Redewendungen noch gebräuchlich waren. Heute findet man solche Schilder manchmal noch als nostalgische Skurrilität an den Wänden von Wirtshäusern, Kramerläden oder Kreativen und erheitert sich einerseits über die überkommenen, weil nicht mehr notwendigen Verbote – wer spuckt schon in den Dom – andererseits über den altertümlichen Sprachduktus.
Das Schild : sehr alt und doch ganz neu
Manchmal gibt es aber auch brandneue Schilder, die einen der „guten alten Zeit“ gemahnen, sowohl was den Stil als auch die Verbotsvorstellungen betrifft. Ungeachtet dessen aber sind diese Schilder durchaus aktuell und – das ist nicht unbedingt zum Lachen – ernst gemeint. So zum Beispiel auf der Jahninsel, wo die Verwaltung – besorgt um die Ruhe und den Frieden der Anwohner in Stadtamhof – ein Schild aufgestellt hat.
„Es ist schwierig, einen juristischen Text so umzusetzen, dass ihn auch jeder versteht“, erklärt ein Sprecher der Stadt Regensburg, als wir ihn auf das brandneu aussehende Täfelchen ansprechen, das dort steht und vermittels dessen die Stadt auf eine ganze Latte von Verboten hinweist, die – würden sie ernsthaft umgesetzt – nur knapp am „Betreten verboten!“ oder einem schlichten „Ruhe!“ vorbeischrammen. Andererseits offenbart der unbekannte Verfasser des Textes durchaus einen gewissen Sprachwitz. Vermutlich unfreiwillig. Denn ansonsten strotzt der Verbotssermon nicht gerade von Humor.
„Viele Jahre“ stehe das schon da, so der Stadtsprecher. Also nicht gerade dieses Schild. Das sei wohl tatsächlich noch nicht so alt – wie man auch an den blitzenden Schrauben und dem lustigen neuen Stadtwappen im Micky Maus-Stil erkennen kann. Aber so ein Schild generell. Das sei schon lange da gewesen. Das werde einfach erneuert, wenn es verwittert oder sonst wie zu Schaden gekommen ist. Wann genau dies nun passiert ist, diese Erneuerung, ließ sich am Freitag nicht mehr genau feststellen. Was aber „während der vielen Jahre“ nie verändert worden sei, ist der Text.
Keine Gitarre, kein Fahrrad und keine Ähnlichkeiten mit ähnlichen Absichten…
Dass es nicht eben nett ist, auf der Jahninsel sturzbetrunken Feuer zu legen, Bäume umzusägen und dazu in dröhnender Lautstärke Death Metal zu hören, mag jedem einleuchten. Entsprechendes ist – in schönstem Verwaltungsdeutsch – auch in der städtischen Satzung zur Nutzung von Grünanlagen festgelegt.
Ab und an – wenn es wärmer wird – sieht man auch Vertreter des städtischen Ordnungsdienstes zwischen badenden, grillenden (teilweise verboten!) und Gitarre spielenden (verboten!), auf Bäume kletternden (verboten!), Fahrräder mit sich führenden (verboten!), Musik hörenden (verboten!) oder auf sonstige Art die Ruhe störenden Menschen (verboten!) über die Jahninsel patrouillieren.
Wie die Ordnungshüter allerdings feststellen wollen, ob manche von diesen Menschen – zwar ruhig, fahrrad- und musiklos, nicht kletternd oder grillend – dennoch „die Absicht hegen, sich (…) in Zustand zu versetzen“, der dem „berauschten oder rauschähnlichem“ „ähnlich“ ist, ab wann von so einem Zustand zu sprechen ist und bei wem dieses Verbot dann tatsächlich durchgesetzt wird und bei wem nicht, bleibt das Geheimnis des städtischen Ordnungsamtes. Zumindest darf man noch auf den Boden spucken. Schließlich ist die Jahninsel ja keine Kirche…
