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Hassbotschaften auf Facebook

KZ-Selfie für Gangsta-Rapper

Ein Neutraublinger Gangsta-Rapper musste sich am Dienstag vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten. Nicht wegen seiner Musik. Wegen zweier Facebookposts.

So sieht sich der Angeklagte gerne. Foto: Screenshot Facebook

Glitzernde, schwere Breitlings, stapelweise Fuffis, Gucci und Versace, ein Kalaschnikow-Tattoo im Nacken, lässig am Rolls Royce lehnend oder mit schwarzer Gesichtsmaske auf einem matt lackierten schwarzen Lamborghini Aventador S posierend. Das Rennautobild versehen mit dem Kommentar: „Damals musste ich mir anhören ‚du hast nichmal n Abschluss‘ … Heute besitze ich Autos im Wert von ihrem Schulgebäude. #true“. So sieht sich Rico K. (Name geändert) in seiner Rolle als knallharter Gangsta-Rapper gerne. Doch tatsächlich „true“ ist nur die Sache mit dem Abschluss. Und dem Tattoo.

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Aufforderung zur Steuerhinterziehung

In Wahrheit ist der 19-Jährige kürzlich aus der Wohnung seiner Mutter ausgezogen, verdient knapp 1.300 Euro netto im Einzelhandel, hat einen kleinen Kredit zur Wohnungsrenovierung aufgenommen und fährt mangels Auto mit dem Bus.

Am heutigen Dienstag sitzt Rico K. weder auf einem Lambo noch hinter der Kasse im Supermarkt, sondern auf der Anklagebank vor der Jugendschöffenkammer des Amtsgerichts Regensburg. Vorgeworfen werden dem Hobby-Rapper zwei Fälle der Aufforderung zu Straftaten. Diese betreffen aber nicht etwa seine Songtexte, sondern zwei Facebookposts, die von seinem privaten Profil im Jahr 2018 abgesetzt wurden. Am 25. Oktober soll er öffentlich geschrieben haben:

„Jeder der von heute an ALLE Steuern hinterzieht um diesen Drecksstaat zu schwächen und dies nachweisen kann bekommt von mir 5.000 € in bar dafür ausbezahlt !! Wenn sich jeder nur aufregt aber keiner was unternehmen will wird man uns alle weiterhin 3fach auslutschen…“ (Fehler im Original)

„Vergaßen !!! NaziBasen und Gaßkabinen errichten !!!“

Die Staatsanwaltschaft wertet das als Aufforderung zur Steuerhinterziehung. In einem zweiten Post, der von Rico K. am 11. Dezember in einer 500.000-Mitglieder starken Facebook-Gruppe geschrieben worden sein soll, heißt es:

„Vergaßen !!! NaziBasen und Gaßkabinen errichten !!! Diesen Leuten gehört VOR DEN AUGEN SEINER ARMEN MUTTER der Kopf bei lebendigem Leib abgehackt und ihm in die Eingeweide gepisst!!!“ (Fehler ebenfalls im Original)

Der Kommentar soll im Zusammenhang mit einem in der Gruppe geteilten Pressebericht über die Tötung eines siebenjährigen Mädchens durch einen 16-Jährigen in Österreich stehen. Die Anklage wirft K. vor, die Gruppenmitglieder dazu aufgefordert zu haben „Täter, wie denjenigen, der das Mädchen in Österreich getötet hatte, ebenfalls zu töten und nahm dabei zumindest billigend in Kauf, dass User seine Aufforderung ernst nehmen könnten.“ Der Täter (wie auch das ihm nah bekannte Opfer) hat einen tschetschenischen Migrationshintergrund.

Verteidiger: Facebookprofil gehackt?

Im Zentrum der Verhandlung steht der zweite Post. Aufgrund der Schwere der Straftat, zu der aufgefordert wird, aber auch, weil der einzige geladene Zeuge zu dem Steuerhinterziehungsvorwurf gar nichts sagen kann. Der Regensburger Kriminalbeamte Ewald M., der den in Dortmund ermittelten Fall zur Bearbeitung bekam, hat sich laut eigener Aussage mit diesem Vorwurf gar nicht befasst und den damals Beschuldigten lediglich zum Mordaufruf vorgeladen. Für die Vorsitzende Richterin Cornelia Braun ist die unvollständige Ladung „misslich“ und „ein Riesenproblem“.

Letztlich spielt das aber keine große Rolle, zumal der Polizist auch zum zweiten Facebookeintrag wenig beitragen kann. Sowohl den Kommentar als auch die Gruppe konnte er im Februar 2019 bei Facebook nicht mehr auffinden und habe sich entsprechend auf Beweismittel (Screenshots) der Polizei Dortmund verlassen. Einen Screenshot von Rico K.s Facebookprofil habe er immerhin selbst angefertigt.

Da hakt K.s Verteidiger Andreas Achatz nach. Habe die Polizei überhaupt IP-Adressen abgeglichen und sei zweifelsfrei nachzuweisen, dass die Posts auch tatsächlich vom Angeklagten stammen? Nein, habe man nicht, antwortet M. merklich ratlos. Allein über das Profilbild habe man K. identifizieren können.

Aber könnte es nicht sein, dass das Profil gehackt worden sei, möchte Achatz wissen. Nur mit Profilbild und ohne IP-Adressen zu arbeiten, sei „etwas dünn“. Licht ins Dunkel könnte K. bringen, doch dieser schweigt zu den Vorwürfen. Weder bestätigt er, die Beiträge verfasst zu haben, noch bestreitet er dies.

K. postet frühere Anklage triumphierend auf Facebook

Achatz’ Verteidigungsansatz ist für das Gericht (und die Staatsanwaltschaft sowieso) überhaupt nicht überzeugend. Ohnehin verfolgt er ihn mit einer Möglichkeitsannahme nur halbherzig und zieht für die Plausibilität seines Arguments lediglich einen Focus-Artikel aus dem Jahr 2018 heran, wonach 50 Millionen Facebookaccounts gehackt worden seien. Facebook sei nicht sicher. Die Beiträge könnte auch jemand anderes verfasst haben.

Das Gericht jedoch hat keinen Zweifel an der Täterschaft K.s. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen Hackerangriff. Der Angeklagte habe vor und nach den inkriminierten Posts den Account unauffällig weiterbetrieben und zahlreiche andere Beiträge veröffentlicht, die eindeutig ihm zuzuordnen seien, wie etwa Geburtstagswünsche oder Angelegenheiten, seine Musik betreffend.

Am Rande: Auch K.s Musikaccount unter seinem Künstlernamen lief zwischen den beiden angeklagten Kommentaren bruchlos weiter. Wenige Tage vor dem Mordaufruf veröffentlichte er triumphierend ein Foto einer früheren Anklageschrift aus dem Jahr 2016. Darin wird er der Unterschlagung, Bedrohung, gefährlichen Körperverletzung mit einem Werkzeug, Sachbeschädigung und dem Besitz von 20 verbotenen Waffen bezichtigt. Ihm vermutlich peinliche Passagen (Störung der Totenruhe) sind unkenntlich gemacht.

Aktuell auf Bewährung, aber günstige Sozialprognose

Tatsächlich wurde er im Sommer 2018 für diese Delikte – von Cornelia Braun – verurteilt. Damals hat K., so das Urteil, einen Autoschlüssel unterschlagen, zwei Mitschüler verletzt, wobei er einem eine Säge an den Hals hielt, in Neutraubling unter anderem Wände und ein Grab auf dem Friedhof mit orthodoxen Kreuzen, russischen Zeichen und der „666“ besprüht und unter anderem mehrere Schlagringe, Spring-, Wurf- und Butterflymesser sowie zwei Schreckschusspistolen besessen. Die zweijährige Bewährungszeit läuft noch.

Angesichts der Bewährung und anderer kleinerer Delikte in der Vergangenheit kommt der ruhig, sachlich und diszipliniert auftretende Gangsta-Rapper in der Verhandlung am Dienstag gut weg. Denn – darin sind sich alle Verfahrensbeteiligten (einschließlich Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe) einig – es läge insgesamt eine gute Sozialprognose vor. Schädliche Neigungen könnten „zum jetzigen Zeitpunkt“ (Staatsanwaltschaft) nicht bejaht werden. Der Angeklagte habe seit einem Dreivierteljahr einen festen Vollzeitjob, ziehe Anfang Dezember in eine eigene Wohnung und sei auch generell weitgehend zuverlässig (so die Bewährungshelferin).

Urteil fällt erzieherisch aus

Das Urteil fällt, nachdem auch die Staatsanwaltschaft dahingehende Anregungen gegeben hatte, erzieherisch aus. K. wird schuldig gesprochen. Das Gericht erteilt ihm die Weisungen binnen drei Monaten nachweislich eine KZ-Gedenkstätte zu besuchen, 300 Euro an die Organisation Sea Eye zu spenden, das „Tagebuch der Anne Frank“ und verwirrenderweise Eugen Kogons „NS-Staat“ zu lesen (da es dieses Buch nicht gibt, bleibt unklar ob Braun Kogons „SS-Staat“ oder Ian Kershaws „NS-Staat“ meint).

Zur Begründung führt die Vorsitzende Richterin an, dass K. sich nicht wirklich bewusst sei, was seine Worte in Bezug auf die Forderung nach „Vergasungen“ und „Gaskammern“ bedeuten. „Sie haben keine Ahnung, was Sie da geschrieben haben.“ Er solle sich mit den Themen Rassismus und Nationalsozialismus befassen und sich in das Leid von NS-Opfern hineinversersetzen. Er werde dann, so die Hoffnung, „nie wieder auf die Idee kommen, so einen Blödsinn zu schreiben.“

Als Nachweis, dass er eine KZ-Gedenkstätte besucht habe, genüge laut Braun übrigens ein Selfie. Ob Rico K. dabei ohne Breitling, Lambo und stapelweise Fuffis auskommt, bleibt einstweilen abzuwarten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare (28)

  • joey

    |

    Selfie am KZ? Das ist vermutlich nicht recht wirksam.

    Zu meiner Schulzeit (70er) hat man erzieherisch gewisse Leute nachmittags antreten lassen und sie einen langen Aufsatz zu einem der Tat entsprechenden Thema schreiben lassen. Erst wenn das Ergebnis paßte (inkl. Rechtschreibung), kam man wieder “raus”. Es handelte sich also nicht um eine Haft, sondern um Übungszeit zum Nachholen von Bildung. Man brauchte sich trotzdem nicht trauen, den Raum vor zufriedenstellender Erledigung zu verlassen.

    Selbst wenn er ein Buch liest, ist unklar, ob er was davon verstanden hat… bei dem fehlt es weit.

  • Ex Regensburger

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    Sorry, aber erster Impuls bei mir war: AUSWEISEN. Soll er doch in Tschetschenien Leuten Sägen an den Hals halten.

  • joey

    |

    @Ex Regensburger
    ausweisen geht nicht, aber einweisen.

  • True school

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    “Was has du getan?
    Von uns hörs du dir an:
    Hättest du einen Schulgebäudeabschluss,
    könntest du jetzt Autofahren und nicht Bus.
    Und jetzt schweigst du vorm Gericht,
    besser so, denn gerappt wird da nicht!

  • Regensburgerin

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    @ Ex Regensburger
    Wie kommen Sie drauf, dass der junge Mann bzw. seine Eltern aus Tschetschenien sind?
    So würde er auf keinen Fall ortodoxe Kreuze oder Russische Zeichen malen. Tschetschenen sind in d.R. Muslime und haben nichts mit ortodoxen Kreuzen zu tun.

    Schade, dass er so wenig Geldstrafe bekam. Das würde ihm bestimmt mehr weh, als ein Buch zu lesen. Übringens wie soll das überprüft werden? Auch mit einem Foto vom Buch?
    Merkwürdig finde ich die Aussage der Richterin: sie wissen nicht, was sie sagen.
    Wenn jemand “Vergasungen… Gaskammer…” schreibt, dann weiß er ganz genau was ein KZ ist und wozu die KZ da waren.
    Daher ein Selfi, statt mind. einer Führung ist mehr als harmlos.
    Also, die Stafe die quasi keine Strafe ist.

  • Piedro

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    Jaja, ausweisen, einweisen, weg mit dem Dreck. Wer braucht schon einen Rechtsstaat?
    Aber das mit dem Kogon ist brutal. Dafür braucht der Bursche doch Jahre! Mit Quellenverweisen doppelt so viele.

    @Martin Oswald
    “…und verwirrenderweise Eugen Kogons „NS-Staat“ zu lesen (da es dieses Buch nicht gibt, bleibt unklar ob Braun Kogons „SS-Staat“ oder Ian Kershews „NS-Staat“ meint).”
    Hier sollten Sie schnell nachbessern. Das Buch gibt es schon lange: https://de.wikipedia.org/wiki/Der_SS-Staat
    “Es ist eine umfassende Darstellung des deutschen KZ-Terrors und gilt als die erste historische Analyse des NS-Terrorsystems.”

    Das schnallt der Bursche vermutlich nicht mal im Ansatz, mit Shakespeare im Orignal täte er sich leichter.

  • Stefan Aigner

    |

    @Piedro

    Wieso nachbessern?

    Ein Buch “NS-Staat” von Kogon gibt es nicht. Und nichts anderes steht da.

  • Piedro

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    @Stefan Aigner
    “Ein Buch „NS-Staat“ von Kogon gibt es nicht. Und nichts anderes steht da.”
    Doch. Einen Braun Kogon kenne ich nicht. Den SS-Staat hat ein Eugen geschrieben. Die Richterin hat da halt geholpert.

    Was sagt das über das Urteil? Der Verurteilte müsste raus sein, weil er diese Auflage nicht erfüllen kann. Glück gehabt…

  • Lothgaßler

    |

    Ein armes Würstchen, und im Grunde hat er das auch schon geschnallt. Die Aggression ist wohl eher Ausdruck der Verzweiflung über die eigene Situation. Ich würde als Beleg für den KZ-Besuch einen Bericht von ihm auf seiner facebook-Seite verlangen, und eintsprechende Entschuldigungen bzw. geläuterte Meinungsbeiträge von Ihm zu seinen beklagten facebook-Gewaltaufrufen. Danach wäre sein Gangsta-Image auf facebook zwar dahin, das würde ihm aber wahrlich mehr nutzen als schaden.

  • Piedro

    |

    @Regensburgerin
    “Schade, dass er so wenig Geldstrafe bekam. Das würde ihm bestimmt mehr weh, als ein Buch zu lesen.”
    Da wäre ich mir nicht so sicher. Das Problem mit diesem Angeklagten ist: das ist ein Volltrottel. Ein ungebildetes Großmaul, das bestenfalls vortäuschen kann ein Musiker zu sein, oder reich, aber in einem fort vertrottelte Ansagen macht. Für den das Jugendstrafrecht gilt.
    Ein Jugendrichter soll nicht die brutalste Strafe finden, er darf sich der Hoffnung hingeben mit seinem Urteil zu bewirken, dass der Täter nicht wieder straffällig wird und vielleicht sogar erkennt auf welchem Holzweg er taumelt.

    Nun würde es ihn auch nicht zu einem anderen Menschen machen, wenn er versucht den Kogon auswendig zu lernen, aber wenn er im Internet schon nicht weiter so eine widerwärtige Kacke absondert, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt, weil er keinen Ärger kriegen will – gut so. Ansonsten darf man davon ausgehen, dass die erzieherischen Faktoren des Jugendstrafrechts bei der nächsten Runde nicht mehr berücksichtigt werden.

    “Also, die Stafe die quasi keine Strafe ist.”

    Naja. Der selbsternannte Überflieger (sorry, Name geändert) ist ein Fake seiner selbst und erkennt, bis zu welcher Grenze er sich wichtig machen kann. Oder auch nicht. Vielleicht ist er dumm genug bei FB auf die Kacke zu hauen, weil die Richterin so doof ist, und macht sich gleich wieder angreifbar.
    Das ist ein halbwüchsiger Volltrottel, daran ändert keine Strafe was. Soll er einsitzen? Soll er jahrelang für den widerwärtigen Dreck abbezahlen? Soll er leiden? Dann soll er sich lieber 100 Stunden das Oevre der Hellwig-Schwestern anhören. Aber nicht die Version von 2003, sonst sämpelt er das noch. Dafür schlage ich vor das Strafmaß zu reduzieren: eine Stunde kann schon lebensbedrohlich sein… Das sollte reichen.

  • Mr. B.

    |

    Ich will dem Gericht bestimmt nicht zu nahe treten, aber als Strafe mit 19 Jahren ein Buch lesen, wenn einer nichts versteht? Wie soll das überprüft werden?

    Kann man da nicht mal ein paar Monate Sozialstunden in einem Pflegeheim (unter Anleitung und Aufsicht) oder vielleicht oder zusätzlich z. B. 3 Monatsgehälter als Strafe aussprechen?

  • Martin Oswald

    |

    Kleine Anmekerungen: Der Angeklagte ist nach eigener Aussage Moslem (nicht, dass er irgendwie relevant wäre). Durch das Urteil wurden keine Strafen, sondern Erziehungsmaßregeln (nach § 9 ff. JGG) verhängt. Die Buchlektüre soll über Kontakt Regensburg e.V. vermittelt und nachgewiesen werden. Ich nehme an, ein Lektürenachweis erfolgt durch Gespräche mit dem Verein.

  • Giesinger

    |

    @Piedro, also ein Tag Zelle mit Hellwig-Schwestern-Beschallung, das sind ja Stasi-Methoden! Das ist Zersetzung!
    Das wäre doch bestimmt gegen die die UN-Menschenrechtskonvention?
    (Leben die eigentlich noch, die Schwestern?)

  • Martin Oswald

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    Ich verstehe nicht ganz, was am Geschriebenen unverständlich ist.

    Es gibt:
    – Ian Kershaw, Der NS-Staat
    – Eugen Kogon, Der SS-Staat

    Es gibt nicht:
    – Eugen Kogon, Der NS-Staat

  • R.G.

    |

    @Piedro
    @Giesinger
    Über Geschmack lässt sich streiten.

    Mir hat das Hören der Hellwig-Schwestern bei der Entwicklung meiner individuellen Rechtschreibung sehr geholfen.

  • Giesinger

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    @R.G.
    Beim Lesen Ihrer extravaganten, individuellen Texte habe ich in der Vergangenheit tatsächlich Anzeichen von “Hirnschwurbel” (bei mir) erlebt.
    Jetzt habe ich mich aber schon gut an an Sie und Ihre Schreibweise gewöhnt.
    Wie schon mal erwähnt, der tolle Ausdruck “Hirnschwurbel” stammt von Eckhard Henscheid.

  • joey

    |

    Daß er Moslem ist, kann schon wichtig sein. Denn “Rico K.” deutet auf einen Hintergrund “neue Länder” hin, Islam auf einen orientalischen Migrationshintergrund.

    Wie ich schon öfters hier geschrieben habe, begegne ich in Migrationskreisen (“Russen”, “Türken”) oft einem himmelschreienden Rassekrampf bzw einer “positiven Sicht” auf NS, Bedauern, daß “Ihr Deutschen Euch von den J. so einschüchtern laßt”. K. gehört sicher nicht zu irgendwelchen führenden Köpfen, ist eher der untere Ausfluß von gängigen Sprüchen.
    “Kampf gegen Rechts” trifft vielleicht nur einen Teil des Sumpfes. Die Herkunft von K. sollte thematisiert werden.

  • Piedro

    |

    @R.G.
    Individuelle Rechtschreibung ist gut. ;)

    Giesinger
    Wenn das Hirn nicht schwurbelt, gar nix. Das ist nicht viel. Und manchmal halt nur wenig mehr…

    Natürlich haben Sie recht: eine derartige Beschallung währe des Staates unwürdig.

    @Marin Oswald
    “Es gibt nicht:
    – Eugen Kogon, Der NS-Staat”
    Und Braun Kogons „SS-Staat“ gibt es auch nicht. Das steht da. Die Richterin hat sich um einen Buchstaben vertan, Sie vertun sich um einen Vornamen. Trotzdem wissen alle was und wer gemeint ist. Aber der Verurteilte muss das nicht wissen.

  • Martin Oswald

    |

    Wie lange kann man auf einem Schlauch stehen? Das gibt es doch nicht. Braun ist der Nachname der Richterin, nicht der Vorname von Kogon.

    Mein letzter Kommentar zum Buchthema, es wird mir zu blöd.

  • R.G.

    |

    @Piedro
    Hallo Ex-Nachbar!

    Bleiben sie trotz Erwiderungen authenitisch:
    Erst mit einem Posting entgegnen, dann erst den Eingangstext sinnerfassend lesen! ; ))

  • Piedro

    |

    @Martin Oswald
    “Wie lange kann man auf einem Schlauch stehen?”
    Bei mir kann das dauern, aber jetzt habe auch ich das verstanden. Das Komma ist verrutscht.
    (da es dieses Buch nicht gibt, bleibt unklar ob Braun Kogons „SS-Staat“ oder Ian Kershaws „NS-Staat“ meint)
    (da es dieses Buch nicht gibt bleibt unklar, ob Braun (Eugen) Kogons „SS-Staat“ oder Ian Kershaws „NS-Staat“ meint).
    Ich danke für Ihre Geduld mit meinem Schlauch. Kann passieren.

  • Martin Oswald

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    @joey: Es gibt keine Anhalstpunkte dafür, dass die beiden verurteilten Delikte in irgendeiner Weise eine religiöse Motivation hatten. Für mich deshalb nicht relevant. Ein “orientalischer Migrationshintergrund” liegt nicht vor. Ich hätte auch Joey K. schreiben können. Was wäre dann die kriminologische Frage? New York oder Zwickau? Vielleicht sollte man sich aus einem Triggerwort und einem erfundenen Vornamen nicht eine ganze Welt malen.

  • joey

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    dann schreibe ich es nochmal anders:
    Es geht nicht um Religion oder ethnische Zusammenhänge von Rico K. isoliert als solche, sondern um den Hintergrund, in dem ein solcher Krampf gewachsen ist. Wie schon bekannt kommen mir im Raum Regensburg immer wieder Holocaust Befürworter unter, aufgrund meines Migrationshintergrundes zieht man mich immer wieder ins Vertrauen. Da wollte ich nur kurz “kriminologisch” einordnen – ob das aus den mir bekannten Ställen kommt.
    Rico K. als Philosoph, dem diese Ausdrucksweise selber eingefallen ist? Gerade drängt sich mir hier auf, daß die saudische Strafpraxis gerne mit “Abhacken” arbeitet… ok, das kommt auch in anderen Scharia Staaten vor. In diesem Bereich ist seine Begrifflichkeit und Rechtschreibung korrekt, nur Nazibasen muß er noch erforschen.

    Joey K. dürfen Sie schreiben, ich heiße ja nicht so.

  • R.G.

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    Holocaustleugner und Holocausthochlober schreiben in Foren verbotene Worte gerne bewusst mit falscher Rechtschreibung, um ihre Beiträge bei automatischer Zensur dieser Worte, trotzdem veröffentlicht zu sehen.
    Lasst euch da nicht an der Nase rumführen.

  • Politiker-Beobachter

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    @joey

    “…daß „Ihr Deutschen Euch von den J. so einschüchtern laßt…“

    Die Nichtdeutschen wundern sich doch (völlig zurecht) nur, dass wir Deutsche uns wegen dem Holocaust DAMALS immer und immer wieder ein schlechtes Gewissen einreden lassen!

    Vermutlich ist das in 165 Jahren genauso wie jetzt. Als ob sich das rückgängig machen lässt.

    Also: abhaken und nach vorne schauen! Und sich nicht immer eine Art schlechtes Gewissen einreden lassen (oder das sogar selbst zu tun) – was vor 75 bis 80 Jahren war!!!!

  • Mr. T.

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    Das hat nix mit schlechtem Gewissen zu tun! Das hat damit zu tun, dass man das niemals vergessen darf und darauf aufpassen muss, dass so etwas nie wieder passiert! Aktuell ist es gerade wieder so weit, dass eine faschistische Partei benachteiligte Menschen gegeneinander aufhetzt. Das ist dem Vorgehen vor 90 Jahren nicht unähnlich. Wer die Nazizeit nicht nur auf die schlimmsten letzten Jahre reduziert, erkennt deutliche Parallelen zu heute in der Zeit der Vorbereitung auf diese schlimmsten letzten Jahre. Da macht es keinen Unterschied, ob ein österreichischer Postkartenmaler nach Bayern einwandert oder ein hessischer Lehrer nach Thüringen.
    Entschuldigung, dass ich vom Thema abgewichen bin, aber so einen “Ende mit dem Schuldkult”-Mist kann ich nicht unwiderschrieben stehen lassen!

  • Piedro

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    @Mr. T.
    Danke. Es ist so einfach, wenn man nur verstehen will.

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