Kritik ist berechtigt. Wer aber in Zusammenhang mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes von einem „Ermächtigungsgesetz“ spricht und Vergleiche mit 1933 zieht, verabschiedet sich aus dem ernstzunehmenden Diskurs.

Auf Transparenten und in Reden: Vergleiche mit dem „Ermächtigungsgesetz“, einer Diktatur und 1933 waren am Samstag immer wieder präsent. Fotos: Witzgall
Den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (hier abrufbar) kann man kritisieren. Das wird im Übrigen auch gemacht. Sachlich und fundiert zum Beispiel von Juristinnen und Juristen bei Legal Tribune Online (hier nachzulesen), in verschiedenen anderen Medien wird ausführlich darüber berichtet (Beispiel Tagesschau), Kritik kommt aus der Opposition und von Verbänden (zum Beispiel von der Gewerkschaft ver.di), ja selbst auf der Seite des Deutschen Bundestages werden Kritiker und ihre Argumente und Anträge veröffentlicht (hier nachzulesen). Mittlerweile wird bereits nachgebessert (z.B. hier nachzulesen). Und trotzdem kann man immer noch skeptisch sein. Insbesondere angesichts des hektischen Verfahrens.
Wer aber von einem „Ermächtigungsgesetz“ (hier dessen Wortlaut) spricht und geschichtsvergessene, abstruse Vergleiche mit 1933 zieht, ist entweder dumm oder macht das mit Absicht.