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Korruptionsaffäre

Justizminister: „Keine Weisungen“ bei Regensburger Spendenaffäre

Von Joachim Wolbergs bis hin zu Franz Rieger: Zu den Ermittlungen und Verfahren in der Regensburger Korruptionsaffäre ließ und lässt sich das Bayerische Justizministerium regelmäßig von der hiesigen Staatsanwaltschaft berichten. Das zeigt ein Antwortschreiben von Justizminister Georg Eisenreich auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Toni Schuberl. Eine irgendwie geartete Einflussnahme weist das Ministerium von sich. Man habe keinerlei Weisungen erteilt.

Christian Schlegl, Joachim Wolbergs und Franz Rieger: das Justizministerium will und wollte bei den Ermittlungen gegen die drei Regensburger Politiker stets auf dem Laufenden gehalten werden. Fotos: Archiv

Über die Ermittlungen gegen mehrere Regensburger Politiker wegen auffälliger Spenden aus der Immobilien- und Bauträgerbranche ließ sich das Bayerische Justizministerium zwar regelmäßig informieren, Einfluss genommen oder gar Weisungen erteilt habe man hingegen nicht. So steht es in einer 14seitigen Stellungnahme von Justizminister Georg Eisenreich vom 11. Dezember, die unserer Redaktion vorliegt (als PDF). Bereits im Oktober hatte der Landtagsabgeordnete Toni Schuberl, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, dazu eine entsprechende Anfrage gestellt.

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Berichte „wegen Persönlichkeit oder Stellung der Beteiligten“

Wie aus mehreren Tabellen hervorgeht, wurde das Ministerium im Fall von Joachim Wolbergs bereits im März 2016 erstmals informiert – damals hatte die Staatsanwaltschaft ihre Vorermittlungen wegen Korruptionsverdachts gegen den Regensburger Oberbürgermeister begonnen. Erst im Juni desselben Jahres wurde daraus ein offizielles Ermittlungsverfahren und die Angelegenheit öffentlich bekannt. Insgesamt 30 Mal ließ sich das Justizministerium dann jeweils auf den neusten Stand bringen – zuletzt am 2. Oktober dieses Jahres, als man sich das Urteil der 5. Strafkammer im zweiten Prozess gegen Wolbergs übersenden ließ. Hier wurde Wolbergs unter anderem wegen Bestechlichkeit verurteilt. Im ersten Prozess stand am Ende „lediglich“ ein Verurteilung wegen mehrerer Fälle der Vorteilsannahme. In allen anderen Anklagepunkten wurde Wolbergs damals freigesprochen. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Als Grundlage dieser regelmäßigen Berichte nennt Eisenreich eine Bekanntmachung des Bayerischen Justizministeriums vom Dezember 2005. Demnach berichten die Staatsanwaltschaften dem Ministerium „in allen Strafsachen, die wegen der Persönlichkeit oder der Stellung eines Beteiligten, wegen der Art oder des Umfangs der Beschuldigung oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen oder voraussichtlich beschäftigen werden, oder die zu Maßnahmen der Justizverwaltung oder der Gesetzgebung Anlass geben können“.

Diese Voraussetzungen sah man nicht nur bei Wolbergs, sondern auch bei dessen Vorgänger Hans Schaidinger, dem früheren CSU-Oberbürgermeister-Kandidaten Christian Schlegl sowie beim Landtagsabgeordneten und früherem Regensburger CSU-Chef Franz Rieger als gegeben an. 18 Berichte über die zwischenzeitlich eingestellten Ermittlungen gegen Schaidinger listet das Antwortschreiben auf.

Entscheidung über Rieger-Anklage dauert nun fast ein Jahr

Neun Mal ließ man sich im Fall Schlegl informieren. Eine Anklage wegen Verstößen gegen des Parteiengesetz sowie uneidlicher Falschaussage gegen den früheren CSU-Stadtrat wurde im September zugelassen, allerdings gibt es noch keinen Prozesstermin (unser Bericht).

16 Berichte erhielt Eisenreich zu den Ermittlungen gegen seinen Landtagskollegen und Parteifreund Franz Rieger. Mittlerweile ist es fast ein Jahr her, seit die Staatsanwaltschaft gegen Rieger Anklage erhoben hat – wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz, Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Erpressung. Bislang hat die zuständige 6. Strafkammer am Landgericht Regensburg allerdings noch keine Entscheidung über die Zulassung für ein Hauptverfahren getroffen. Die letzte Mitteilung an das Justizministerium stammt vom 28. Oktober und firmiert als „Sachstandsmitteilung“.

Darüber, dass insgesamt vier zuständige Richterinnen und Richter im Rieger-Verfahren sich selbst wegen einer möglichen Besorgnis der Befangenheit angezeigt haben, wurde das Justizministerium bereits Ende Juni informiert. Sämtliche Selbstanzeigen wurden damals übrigens als unbegründet verworfen (unser Bericht). Ein halbes Jahr später steht eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage immer noch aus. Rieger selbst habe sich beim Staatsministerium „nach den vorliegenden Erkenntnissen“ nicht über den Stand der Ermittlungen erkundigt, heißt es in der Stellungnahme.

„Keine Weisung“

Ergänzend zu all den aufgelisteten schriftlichen Berichten habe das Staatsministerium „anlassbezogen“ auch Informationen per Telefon oder E-Mail angefordert, sofern dies erforderlich gewesen sei. Ein Einflussnahme auf irgendeines der Verfahren weist das Justizministerium von sich:

„Das Staatsministerium der Justiz hat in dem genannten Verfahrenskomplex weder an die Staatsanwaltschaft Regensburg noch an die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg eine Weisung erteilt.“

Grund zur Kritik an Staatsanwaltschaft sieht Justizminister Eisenreich kaum – weder an deren Ermittlungs- noch an der Pressearbeit, noch am Haftbefehl, der Wolbergs und zwei Mitangeklagte für sechs Wochen in Untersuchungshaft brachte.

Arbeitsgruppe soll „ergänzende Leitlinien“ erarbeiten

Den von Wolbergs und seinen Verteidigern erhobenen Vorwurf einseitiger Ermittlungen habe die 5. Strafkammer in ihrem Urteil im zweiten Prozess verneint (alle Berichte zum zweiten Prozess). „Soweit gerügt wurde, das Ermittlungsverfahren sei nur in Richtung einer Verurteilung geführt worden und Entlastendes nicht zur Kenntnis genommen worden, folgt die Kammer dieser Einschätzung der Verteidigung nicht“, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung wörtlich. „Die Kammer hat hierbei den gesamten Gang der Ermittlungen in den Blick genommen und berücksichtigt, dass umfangreiche Vernehmungen und weitere Ermittlungen durchgeführt wurden. Insofern liegt auch eine Vielzahl von Zeugenaussagen vor, die geeignet sind, den Angeklagten zu entlasten. Auch diese Aussagen gelangten zu den Akten.“

Das Abhören von Kernbereichsgesprächen und die fehlerhafte Verschriftung von Telefonaten – vor allem ein Thema im ersten Wolbergs-Prozess (alle Berichte dazu) – stuft der Justizminister gleichfalls nicht als sonderlich kritisch ein. Immerhin habe die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher festgehalten, dass die „Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation rechtmäßig war“ und „keine Anhaltspunkte für eine willkürliche und systematische Überwachung von Kernbereichs- und Verteidigergesprächen“ bestünden. Die festgestellten „Ungenauigkeiten“ bei der Verschriftung von Telefonaten seien „zum Gegenstand der regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit den Polizeidienststellen gemacht“ worden, „um auch insoweit die Arbeitsabläufe weiter zu verbessern“.

Als generelle Konsequenz aus den Erfahrungen in Regensburg und der scharfen Kritik, die die 6. Strafkammer an den Fehlern bei der Telefonüberwachung geübt hatte, wurde laut Eisenreich eine „Gemeinsame Arbeitsgruppe“ von Justiz und Polizei eingerichtet, um „ergänzende Leitlinien für derartige Sachverhalte“ zu erarbeiten.

Rüge an Pressearbeit soll „Beachtung finden“

Keinen Grund für weitreichende Konsequenzen für nötig hält der Justizminister wegen des Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg zur Pressearbeit der Staatsanwaltschaft. Der mitangeklagte Bauträger Volker Tretzel hatte dort erfolgreich gegen eine Pressemitteilung anlässlich der Anklageerhebung geklagt.

Das Gericht hatte damals festgestellt, dass zwar Form und Inhalt der inkriminierten Pressemitteilung nicht zu beanstanden seien, dass aber ein Zeitraum von zwei Stunden zwischen der Übermittlung der Anklage an die Betroffenen und einer Mitteilung an die Medien zu knapp gewesen sei. Der Verwaltungsgerichtshof München hat dieses Urteil bestätigt.

Diese Feststellung des Gerichts werde „künftig in anderen vergleichbaren Fällen (…) Beachtung finden“, heißt es.

„Voraussetzungen für Haftbefehl lagen vor“

Kritik an der Staatsanwaltschaft wegen des Haftbefehls gegen Wolbergs vom Januar 2017 lässt der Justizminister nicht gelten. Die Untersuchungshaft werde zum einen nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern durch einen Richter angeordnet. Zum anderen habe auch die 6. Strafkammer (erster Wolbergs-Prozess) diesen nach einer ersten Beschwerde zwar ausgesetzt, aber doch aufrechterhalten und dabei insbesondere das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts bejaht.

Aufgehoben worden sei der Haftbefehl im März 2018 am Ende deshalb, weil die Anordnung der Untersuchungshaft zwischenzeitlich nicht mehr verhältnismäßig gewesen sei. „Weder das Beschwerdegericht noch ein anderes Gericht haben demnach festgestellt, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nicht vorgelegen hätten.“

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Kommentare (9)

  • XYZ

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    Das ist ein potemkisches Dorf, man lese 146 GVG: “Die Beamten der StA haben den dienstlichen Anweisungen der Vorgesetzten nachzukommen.” Das wären hier der GStA in N und dann der Justizminister in M. Es besteht also eine Hierarchie, die durch beamtenrechtliche Berichtspflichten abgesichert wird. Eine förmliche Weisung wird natürlich nicht erteilt, da müsste man mehr Akten- und Sachkenntnis besitzen. Freundliche Gespräche ohne nähere Aktenkenntnis können aber ggf. eine Richtung andeuten. Heribert Prantl von der SZ hat sich dazu mehrmals sehr informativ geäussert.

  • XYZ

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    Noch ein letzter Nachtrag zum BayStMdJustiz: die gesetzlich verankerte Weisungsbefugnis bedeutet nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht ggf. eine Weisung zu erteilen, auch wenn es ans Eingemachte gehen sollte – den richtigen Weg weisen, keinen Irrweg.

  • Fremder2020

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    Der Name „Rieger“ beeinflusst die Regensburger Justiz.

    Ich, als normaler Bürger weiß natürlich nicht, welcher Zusammenhang zwischen dem Richter oder Anwalt und gleichzeitig dem Landtagsabgeordneter Dr. Franz Rieger und der Regensburger Immobilien RIEGER GmbH liegt, aber schon der „Name Rieger“ führt dazu, dass die Gerechtigkeit bei der Regensburger Justiz ganz anders funktioniert. Man sollte bei der Justiz natürlich NICHT über die sogenannten – Freundschaften, Kameradschaft oder etwas ähnliches sprechen oder schreiben, aber wie kann man diese Erfahrungen richtig beschreiben? Nur als eine Befangenheit?
    Faktum aber bleibt, dass die Richter am Landgericht Regensburg bei dem Namen „Rieger“ sehr empfindlich reagieren und somit stellen sie nicht nur die Gerechtigkeit, sondern auch unseres Rechtssystem am Kopf.
    Nicht um sonst hat die „Regensburger Justitia“ am Haidplatz keine Binde vor den Augen, weil „sie“ genau sehen möchte – Wem sie vor sich hat und wie sie entscheiden sollte.
    Im Februar 2017 bin ich am Grundstück der Immobilien Firma Rieber GmbH Regensburg auf dem vereisten und nicht gestreuten Fußweg zu der Garage Anlage ausgerutscht und ich habe mich ziemlich schwer verletzt. Trotz der Warnung eines Anwaltes, dass man die Immobilien RIEGER, nicht anklagen darf, habe ich das getan. Ich habe an die „deutsche“ Gerechtigkeit geglaubt. Trotz den zahlreichen rechtskräftigen Gerichtsurteilen wie auch dem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes, dass der Grundstückinhaber für den Winterdienst, Streu – wie auch Aufsichtspflicht verantwortlich ist und damit für jede Schäden haftet, bin ich gescheitert. Der Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg interessieren diese rechtskräftige Gerichtsurteile NICHT und er versucht den „Kläger“ mindestens 50% Mitschuld geben und er sollte auch die Kosten des Verfahrens selbst tragen. Eindeutige Manipulation nicht nur der Klage, sondern auch der Wiederspruch dem rechtskräftigen Urteil des Bundesgerichtshofes, damit der Grundstückinhaber Immobilien RIEGER GmbH aus diesem „zivilrechtlichen Prozess“ heil rauskommt.
    Ein Juraprofessor hat mir auf meine Frage über die „Richterkompetenz“ gesagt: „Der Richter vertritt ein Gesetzt, aber der Richter selbst, ist kein Gesetz.“ Kann in der Justiz vielleicht sein aber in Regensburg gelten andere „Gesetze“.

  • Andreas

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    Die Weisungsbefugnis und die Kontrollmöglichkeiten, die das Justizministerium als Bestandteil der Exekutive hat, sind und bleiben ein Makel in unserer Demokratie, da die Gewaltenteilung durchbrochen wird. Besonders zum Tragen kommt dieser Makel in einem Staat, in dem schon seit Jahrzehnten ein und dieselbe Partei die Exekutive beherrscht.

  • Mr. B.

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    Können die noch ausstehenden Verfahren gegen die jeweiligen Personen zwischenzeitlich noch verjähren?

  • Henning Mueller

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    Andreas schreibt: “Die Weisungsbefugnis und die Kontrollmöglichkeiten, die das Justizministerium als Bestandteil der Exekutive hat, sind und bleiben ein Makel in unserer Demokratie, da die Gewaltenteilung durchbrochen wird.”
    Es gibt zum Thema “Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft” eine ausgiebige Diskussion in der Rechtswissenschaft. Aber wer von “Durchbrechung der Gewaltenteilung” spricht, irrt. Die derzeitige Regelung entspricht durchaus der Gewaltenteilung, denn die Staatsanwaltschaft ist eben Teil der Exekutive. Die Struktur (Justizminister, Generalstaatsanwälte bis hinunter zum einzelnen Staatsanwalt) stellt eine Behördenhierarchie dar, die durch das Parlament insgesamt demokratisch kontrolliert wird. Unabhängig davon ist die Judikative, zu der die Gerichte gehören. Wenn man nun Staatsanwälte der Judikative zugeschlägt und diese ebenfalls (was sie sich natürlich wünschen) unabhängig wären, würde DAS tatsächlich die Gewaltenteilung durchbrechen und eine demokratische Kontrolle wäre überhaupt nicht mehr möglich. Dass die demokratische Kontrolle der Justiz wichtig ist und sogar in Bayern effektiv sein kann, hat sich im Mollath-Verfahren gezeigt. Eine von der Politik unabhängige Staatsanwaltschaft hätte damals keine Wiederaufnahme beantragt.
    Auch der Politik wäre es manchmal recht, wenn die Staatsanwälte alle unabhängig wären, denn dann brauchte sie sich nicht zu rechfertigen, wenn Staatsanwälte Fehler machen, wie z.B. der Staatsanwalt in Gera, der monatelang gegen das ZPS ermittelte (sieeh mein Blog-LInk).
    Schöne Grüße
    Henning Ernst Müller

  • XYZ

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    Zu Henning Müller 13.20
    Die Tradition der StA geht auf das frz. Recht zurück. Code de procedure penale, article 35:
    Le procureur general veille a l’application de la loi penale – Der GStA überwacht die Anwendung der Strafgesetze. Das ist aber nach dem frz. Gesetzestext nicht das Justiz-Ministerium, das politisch abhängig sein mag. Darin liegt wohl hier ein Konstruktions-Fehler: das Ministerium hat da nichts zu sagen, Berichte hin oder her.

  • XYZ

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    Nochmals zu Henning Müller
    Die Fakten stimmen einfach nicht, die Wiederaufnahme wurde im Fall Mollath von der Verteidigung beantragt – war ja ähnlich im Fall C.F. Es ging dann um falsche Atteste, ein absoluter Rechtsmittelgrund. Das hätte das LG R auch früher erkennen können, tat es aber nicht. Die Rechtsfolge dann klar: Wiederaufnahme. Inwieweit das Ministerium dabei mitgewirkt hat ist mir unbekannt.

  • Matthias Beth

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    Interessant ist das schon, alle drei handelnden Personen haben versucht, das was von Herrn OB Schaidinger jahrelang aufgebaut wurde, ein Beziehungsgeflecht zwischen Politik, hier im wesentlichen der gewählte OB und dessen Partei, der Stadtplanung und den Bauträgern zu Ihren gunsten weiterzuführen. Leider haben alle drei entscheidene Fehler gemacht und das System ist kollabiert. Bisher wurde nur derjenige verurteilt, der aufgrund seines Parteibuches, überhaupt keine Beziehung zur CSU geführten Staatsregierung hatte bzw. hat. Bei den anderen beiden wird offenbar auf Zeit gespielt, die COVID-19 Pandemie wird das begünstigen, und es kommt zu keiner Verhandlung!

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drin