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Korruptionsaffäre

Rieger-Kittel-Prozess: Deal or No Deal?

Der erste Tag im Prozess gegen den Landtagsabgeordneten Franz Rieger (CSU) und seinen Wahlkampfmanager und Parteifreund Peter Kittel mündet unmittelbar nach Verlesung der Anklage in ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ob es zu einer Verständigung kommt, ist bislang offen.

In der Regensburger Korruptionsaffäre müssen sich nun auch Peter Kittel (li.) und Franz Rieger vor Gericht verantworten. Foto: om

„Bei dir kommen’s jetzt alle daher zum Fotografieren. Bei mir waren’s nicht so viele“, scherzt der eine Angeklagte. „Ich bin es gewohnt. Hab heute nur keine Robe an“, gibt der andere zurück. Zum Auftakt ihres Strafverfahrens vor dem Landgericht Regensburg versuchen Peter Kittel und Franz Rieger sich betont gelassen zu geben (hier geht es zum ausführlichen Vorbericht mit zahlreichen Hintergrund-Verweisen). Vor Beginn und in den Verhandlungspausen scherzen und plaudern der CSU-Landtagsabgeordnete und sein früherer Wahlkampfmanager miteinander – so als säßen sie nicht auf der Anklagebank, sondern in einer Exklusiv-Hütte des Romantischen Weihnachtsmarkts, den Kittel jedes Jahr auf Schloss Thurn & Taxis organisiert. „Einen schönen Tag“ wünscht Rieger den anwesenden Medienvertretern, als er in den Sitzungssaal kommt, „und eine gute und ausgewogene Berichterstattung“. Ein Statement lehnt er ansonsten ab. Hatte der Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister Joachim Wolbergs etwas von einem Drama, vielleicht sogar einer Tragödie, wirkt das vorerst letzte (in Regensburg verhandelte) Verfahren in der Regensburger Korruptionsaffäre zunächst eher wie ein Schwank.

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Für Rechtsanwalt Rieger geht es um viel

Doch vor allem für Rieger geht es keinesfalls um eine Petitesse. Mehrere tatmehrheitliche Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstöße gegen das Parteiengesetz und Erpressung lauten die Anklagepunkte. Im schlimmsten Fall könnte dem Abgeordneten der Verlust seiner Zulassung als Rechtsanwalt drohen und es ist offen, wie die CSU-Spitze in München reagieren wird, sollte es zu einer Verurteilung kommen. Angesichts der Maskenaffären um CSU-Abgeordnete hat Ministerpräsident Markus Söder eine harte Linie in Sachen Korruption ausgegeben.

Nicht umsonst hat Rieger sich mit dem Berliner Rechtsanwalt Dr. Dirk Lammer einen durchaus erfahrenen Strafrechtler ins Boot geholt. Lammer vertrat in der Vergangenheit unter anderem Günther Schabowski, Mitglied des SED-Zentralkomitees in einem Prozess um die Toten an der Berliner Mauer. Zweiter Verteidiger ist Riegers Kanzleikollege Gunnar Mittag, Fachmann für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Auch Netzwerk-Pfleger Kittel setzt auf Doppel-Verteidigung

Peter Kittel (Weihnachtsmarkt, Papst-Wiese, Regensburger Stadtzeitung) soll bei alledem ein willfähriger Helfershelfer gewesen sein. Seine „Passwort GmbH“, eine PR-Agentur, die lediglich CSU-Referenzen aufweist und sich laut eigenen Angaben unter anderem der „Netzwerk-Pflege“ ihrer Kunden verschrieben hat, soll bei der Verschleierung von Wahlkampf-“Spenden“ tatkräftig mitgeholfen haben – mittels Scheinrechnungen in Höhe von knapp 30.000 Euro. Strafbar als Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Auch Kittel lässt sich von zwei Rechtsanwälten verteidigen. Dem 62-Jährigen stehen der Regensburger Wirtschaftsstrafrechtler Gerald Bischof und der Münchner Steuerstrafrechtler Michael Reinhart zur Seite.

Die Zeugenliste liest sich, ähnlich wie bei den Prozessen gegen Joachim Wolbergs, wie ein Who is Who der Bauträger-Branche in Regensburg. Allen voran Thomas Dietlmeier, Gründer und Strippenzieher bei der „Immobilien Zentrum Regensburg“-Gruppe (IZ) mit ihren knapp 70 Tochtergesellschaften. Ihn soll Rieger erpresst haben. So schilderte es Dietlmeier im Rahmen einer umfassenden „Beichte“ den Ermittlungsbehörden. Der Unternehmer hat bereits einen Strafbefehl akzeptiert – unter anderem wegen Bestechung von OB Wolbergs wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 500 Tagessätzen verurteilt.

Erpressungs-Vorwurf: Von dem Gespräch wussten viele schon lange

60.000 Euro für seinen Landtagswahlkampf 2013 habe Rieger von ihm gefordert, verbunden mit dem Satz: „Herr Dietlmeier, Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Baugebiete und die Baugenehmigungen entscheidet.“ Geld floss anschließend über eine Einzelspende (9.900 Euro) und besagte Scheinrechnungen. Insbesondere den in der Anklageschrift zitierten Satz hatte Rieger, der vor Gericht schweigt, in der Vergangenheit bestritten. Dennoch ist es mehr als nur eine Aussage-gegen-Aussage-Frage. Das inkriminierte Gespräch zwischen Rieger und Dietlmeier machte in Regensburg die Runde und schaffte es sogar in eine Stadtratsdebatte.

Die sechste Strafkammer unter Vorsitz von Marcus Lang hat zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. 18 Zeugen sollen vernommen werden. Foto: om

Damals, im Dezember 2016, als die Vorwürfe gegen Joachim Wolbergs seit einigen Monaten bekannt waren, forderte Rieger dessen Rücktritt, sprach von einer „Bananenrepublik Regensburg“ und davon, dass Wolbergs ein „administratives Aleppo“ hinterlasse. Der so Angegriffene erwiderte darauf, dass er sicher nicht zurücktreten werde, „so lange hier ein Abgeordneter sitzt, der mit dem Hinweis ‘Sie wissen schon, wer in Zukunft die Baugenehmigungen erteilt’ Wahlkampf gemacht hat“ (hier geht es zu unserem damaligen Bericht). Intern wusste man also durchaus Bescheid über die Spendensammel-Praxis der politischen Konkurrenz, die vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben sollte.

Verbreitet hatte sich das Ganze, weil Dietlmeier es in seiner Verärgerung offenbar unmittelbar nach dem Gespräch mit Rieger gegenüber seiner Ehefrau und Geschäftspartnern beim IZ erwähnt hatte. Unter anderem deshalb soll ein Teil der Vorstandsriege der Bauträgergruppe vor der sechsten Strafkammer aussagen. Ungeachtet all der Vorwürfe und der Verurteilung Dietlmeiers wegen Bestechlichkeit hat auch die aktuelle Oberbürgermeisterin keine Berührungsängste mit der IZ-Gruppe und posierte zuletzt (neben Universitätspräsident Udo Hebel) bei einem PR-Termin des Unternehmens.

Auch im Fall Rieger kam das Strohmannsystem zum Einsatz

Ebenfalls geladen sind, in einem zweiten Komplex, Volker Tretzel, Chef der BTT Bauteam Tretzel GmbH, dessen früherer Geschäftsführer Franz W. und mehrere leitende Mitarbeiter – durchweg Beteiligte an dem Strohmannsystem, über das, teils schon rechtskräftig vom BGH festgestellt, Tretzel Wahlkampfspenden verschleierte – an die SPD für den Wolbergs-Wahlkampf, aber auch an die CSU, neben dem OB-Wahlkampf von Christian Schlegl auch für Riegers Landtagswahlkampf. Rund 60.000 Euro sollen hier über Tranchen von 9.950 Euro, knapp unter der Veröffentlichungsgrenze, geflossen sein. Vorgeblich von den Beschäftigten, allerdings kam das Geld tatsächlich – das legt eine Mail von Franz W. an diese mehr als nahe – direkt von der BTT Bauteam Tretzel GmbH.

Ein weiterer interessanter Zeuge wäre Manfred Sauerer, bislang noch Chefredakteur der Mittelbayerischen Zeitung. Er soll möglicherweise Auskunft darüber geben, ob es tatsächlich so gut um Riegers Verbindungen zum Medienhaus bestellt war. Unter anderem damit, aber auch mit guten Beziehungen zu hiesigen Richterschaft, soll Rieger seine Geldforderung gegenüber Dietlmeier untermauert haben. Fest steht jedenfalls, dass Wahlkampfmanager Peter Kittel ein intimer Spezl der MZ-Führungsriege war – zumindest bislang.

Wird der Prozess deutlich verkürzt?

Doch ob die Öffentlichkeit all diese Zeugen tatsächlich zu hören bekommen und damit einen neuerlichen Einblick in das enge Geflecht zwischen Regensburger Kommunalpolitik und Bauwirtschaft erhalten wird, ist nach dem ersten Prozesstag weitgehend offen. Unmittelbar nach Verlesung der Anklage regt der Vorsitzende Richter Marcus Lang ein Rechtsgespräch an. „Nach unserer Ansicht sind die Sach- und Rechtslage und die Erkenntnisse aus anderen Verfahren geeignet für eine Verständigung, zumindest eine Straffung des Verfahrensstoffs.“

Knappe zwei Stunden beraten anschließend die Kammer, Verteidiger und Staatsanwälte hinter verschlossenen Türen. Kurz vor Mittag verkündet Richter Lang schließlich, dass das Gespräch noch nicht beendet sei. Zunächst sollten die Verteidiger den bisherigen Diskussionsstand mit ihren Mandanten besprechen und deren Standpunkt einholen, anschließend – ab 15 Uhr – werde man sich wieder zusammensetzen. Der ursprünglich für Montag als Zeuge geladene Chefermittler der Kriminalpolizei wird kurzfristig abgeladen, der öffentliche Prozess erst am Mittwoch fortgesetzt. Dann wird zu erfahren sein, ob sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung tatsächlich annähern konnten.

Staatsanwaltschaft nach BGH-Urteil selbstbewusst

Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier (er vertritt zusammen mit Dr. Alexander Guth die Anklage) zeigt sich bislang eher verhalten. „Wir sind die letzten, die sich einem Gespräch verweigern und hören uns gerne an, was Gericht und Gegenseite zu sagen haben“, so sein Statement im Vorfeld der ersten Verständigungsunterbrechung. Die Staatsanwaltschaft zeigt sich angesichts der BGH-Entscheidung im Fall Wolbergs auch ansonsten recht selbstbewusst. Unter anderem gibt es vor Prozessbeginn ein Statement von Pressesprecher Dr. Markus Pfaller vor den Kameras. Das hatte man nach der Entscheidung im ersten Wolbergs-Prozess, wo die frühere sechste Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher die Staatsanwaltschaft noch abgewatscht hatte, so nicht mehr gesehen.

Doch wirklich in die Karten schauen lassen sich weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung. Dirk Lammer spricht davon, dass eine kürzere Verfahrensdauer (bislang sind acht Verhandlungstage angesetzt), die eine Verständigung mit sich bringen könne, noch „kein Wert an sich“ sei. Am Ende müsse auch „das Ergebnis für die Angeklagten stimmen“. Und die hatten beide bislang ihre Unschuld beteuert. Wer ihn kenne, der wisse, dass er das, was ihm vorgeworfen werde, niemals tun würde, so das Mantra von Franz Rieger. Peter Kittel bezeichnete sich in der Vergangenheit als zu Unrecht verfolgten „unbescholtenen Bürger“.

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Kommentare (25)

  • Mr. T.

    |

    Es wäre sehr schade, wenn die Öffentlichkeit um eine ausführliche Aufarbeitung gebracht würde.

  • Realist

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    Habe hier keine Sorge.
    Rieger ist ja bei der richtigen Partei.
    Da gibts sicher einen schönen Deal…
    Und wir werden doch zusammenhalten…

  • KW

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    Bitte keinen Deal, das würde nur auf ein zu mildes Urteil für die beiden hinauslaufen. Das öffentliche Interesse ist so groß, dass man niemandem die ausführliche Aufarbeitung mit Hörung aller Zeugen vorenthalten sollte.

  • Realist

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    Also…Ironie beiseite….wenn es hier wirklich zu einem Deal kommen würde…der für Rieger soweit passen würde das er seine Ämter und seinen Anwaltstitel behalten kann wäre das für mich ein juristischer und politischer Skandal….einfach ein NoGo….aber man kennt sich halt unter den Juristen….und amigos sind nicht unbedingt ausgestorben…
    Wie kann sojemand dann noch erhobenen Hauptes durch Regensburg marschieren, wenn er weiss das jeder der ihn sieht die gleichen Gedanken hat…..

  • Miss Gunst

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    Wenn einer der Angeklagten sonst eine Robe trägt (“Hab heute nur keine Robe an”), dann wird er sicher nicht versuchen, sich auch auf einen Verbotsirrtum heraus zu reden. Und es ist zu fragen, was für ein zwielichtiger Typ der eigentlich ist, wer läßt sich mit solchen Leuten ein?

  • Johannes Urban

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    @Hr. Herzig:
    Doch, klar! Es geht auch darum, die Öffentlichkeit köstlich zu unterhalten nachdem die CSU und die Bauwirtschaft und deren korrupte Protagonisten sich an der Öffentlichkeit köstlich korrupt bedient haben.

    Außerdem hat die Öffentlichkeit natürlich ein Interesse daran, zu erfahren, wie sie betrogen und beschissen wurde. Das war schon in den ersten Prozessen sehr erhellend.

    Kann ja sein, dass Sie bereits wissen, wie Korruption in Politik und Baugewerbe üblicherweise abläuft- ich wusste es nicht.

    Natürlich liegt es im Interesse von Baugewerbe und CSU diese Machenschaften und Methoden im Dunklen zu lassen und den Schleier der Geheimwissenschaften darüber zu legen. Diese Interesse sei ihnen unbenommen, sie mögen es begründen mit üblicher Praktik oder Persönlichkeitsrecht oder anderen juristischen Nebelkerzen. Ich fände es sehr ungerecht.

  • Nevermore

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    @Realist. Ein Deal wäre tatsächlich ein Skandal! Der Bürger/ Wähler hat ein Interesse an öffentlicher Aufarbeitung. Bzgl des Unrechtbewusstseins von Politikern liefert doch der GröBatz und seine Religionsgemeinschaft das beste Beispiel! Laufen auch noch selbstbewusst durch die Stadt und schimpfen über Recht und Gesetz. Alle andern sind unwissend und dumm, nur sie kennen die Wahrheit. Die Politikverdrossenheit vieler Bürger ist aufgrund dieser Machenschaften der Parteien nachvollziehbar

  • Hobbyrichter

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    Auch bei einem Deal müssten die Angeklagten ja öffentlich Geständnisse ablegen und diese Geständnisse bestätigt werden, jedenfalls durch die Vernehmung der Polizeibeamten oder Verlesung von Zeugenaussagen. Man wird also in jedem Fall erfahren, was nun nach dem Geständnissen gelaufen sein soll.

  • Mr. T.

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    Günther Herzig, auch wenn ich früher nur sporadisch Richterin Barbara Salesch im Nachmittagsfernsehen gesehen habe, habe ich zumindest am Rande mitbekommen, dass die Öffentlichkeit die Kontrolle der gerichtlichen Tätigkeit gewährleistet und Geheimverfahren und willkürliche Verfahrensweisen verhindert.

  • Madame

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    Omg der rieger!!!!! Aussen hui innen pfui

  • Dominik Müller

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    An alle Deal-Gegner. Nur weil ein anderer Regensburger die falsche Verteidigungsstrategie hatte, ist ein Deal im Strafrecht in ganz Deutschland sehr üblich, der Skandal ist für mich, wie abfällig hier darüber diskutiert wird.

  • Hthik

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    Dominik Müller 8. November 2021 um 18:33

    “… der Skandal ist für mich, wie abfällig hier darüber diskutiert wird.”

    Mit den Zweifeln sind die hiesigen Zweifler nicht ganz alleine.

    “Das Verständigungsgesetz sichert die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in ausreichender Weise. Der in erheblichem Maße defizitäre Vollzug des Verständigungsgesetzes führt derzeit nicht zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung.”, 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 vom 19.03.2013

    Besser kann man die kippgefährdete Position am Rande der Rechtsstaatlichkeit kaum beschreiben. Leider ist es dem Deal eigen, dass die Öffentlichkeit selten genau mitbekommt, wie der Vollzug im Einzelnen aussieht.

  • Burgweintinger

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    Ein Deal ist ein Kompromiss und somit ein Schuldeingeständnis der Angeklagten…

    Warum sollten die Angeklagten eine Schuld eingestehen, wenn doch der eine ein “unbescholtener Bürger” sei und der andere so etwas, “was ihm vorgeworfen werde, niemals tun würde”…

  • Robert

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    Rieger Mantra – Wer ihn kenne, der wisse, dass er das, was ihm vorgeworfen werde, niemals tun würde – klingt wie eine Strophe von Wolbergs Klagelied.

    Wolbergs: “Das, was mir unterstellt wird, bin ich nicht.“

    Oder doch eher wie der Refrain von Wittings Vortrag vor dem BGH in Leipzig:
    Sie kennen Herr Wolbergs nicht wirklich, sie können ihn doch nicht verurteilen!

    Das von einem uneinsichtigen Angeklagten präsentierte Selbstbild eines Unschuldigen führt aber nicht immer zu einem Freispruch, selbst die Kammer Escher tat dies nicht. haha.

  • Julian86

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    Die Kritik am Verständigungsgesetz (Deal) ist nicht verstummt

    Die StA ist weisungsgebunden. Erhielt sie ggf. eine solche vom zuständigen Ministerium, um das Verfahren auf diesem Weg zu beenden? Welcher Richter, der seine Karriere noch nicht hinter sich hat, würde sich nach Kräften gegen einen solchen Deal wenden, gar mit dem Argument, das Korruptionsfeld auch der Schwarzen gehöre öffentlich ausgeleuchtet?

    Hintergrund des Grundsatzes der Öffentlichkeit (§ 169 GVG) ist die Idee, das Vertrauen in die Gerichte durch öffentliche Kontrolle zu bestärken und dem Bürger die Gelegenheit zu geben, sich von der Rechtmäßigkeit des Rechtsfindungsprozesses überzeugen zu können.

    Im Übrigen hat Hthik zum Verständigungsgesetz Wesentliches bereits geschrieben.

    Gesetzestext
    https://dejure.org/gesetze/StPO/257c.html

    Studie zu Absprachen im Strafprozess – Erlaubte Ver­stän­di­gung oder sch­mut­ziger Deal?
    von Peggy Fiebig
    Als “verheerend für das Ansehen der Justiz” bezeichnete einstmals der frühere Präsident des Bundesgerichtshofes (BGH), Klaus Tolksdorf, die Absprachen in Strafprozessen. Das war im Januar 2009, noch während der Diskussionen um ein neues Verständigungsgesetz, mit dem die Praxis “in weitem Umfang Vorgaben für Zustandekommen und Inhalt der Verständigung” erhalten sollte.”
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/studie-absprache-strafprozess-257c-stpo-verstaendigung-deal/

  • Gscheidhaferl

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    Ich denke auch, dass ein ‘Deal’ in der Öffentlichkeit nicht gut ankäme. Nicht zuletzt das inhaltlich zum Teil sehr harsche Feedback des BGH zum ersten Wolbergsprozess lässt die Regensburger Justiz ja nicht unbedingt in einem guten Licht erscheinen. Ein Deal im anstehenden Verfahren kann da schnell als ein weiteres, als ungerecht empfundenes Indiz für ‘auffallende Milde’ gegenüber den Akteuren des Spendenskandals gewertet werden. Die breite Öffentlichkeit unterscheidet ja wahrscheinlich nicht sauber zwischen den Verfahren gegen Wolbergs und dem Prozess gegen Rieger / Kittel. Für die ist das (nicht ganz zu Unrecht) alles ein Sumpf. Also auch wenn das keine juristisch relevante Argumentation ist, denke ich doch, dass die Strafkammer gut beraten wäre, so transparent und sorgfältig wie nur irgendmöglich vorzugehen, um verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Das würde aus meiner Sicht selbstverständlich beinhalten, dass auf hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Deals möglichst verzichtet werden sollte.

    Ein Gericht braucht schließlich das Vertrauen der Bürgerschaft. Und die Bürgerschaft braucht vertrauenswürdige Gerichte. Das durch das erste Regensburger Wolbergs-Urteil erschütterte Vertrauen ist durch das BGH gerade erst wieder etwas wiederhergestellt worden. Es wäre fatal, wenn es durch den Rieger / Kittel-Prozess neuerlich Schaden nehmen würde.

  • Regensburger

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    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass Wolbergs vor Kommunal- und Bundestagswahl quasi in einem Schauprozess gevierteilt wurde, Riegers Prozess aber erst nach den Wahlen stattfindet. So kann er der CSU beim Wahlvolk nicht noch mehr Schaden zufügen.

  • Stefan Aigner

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    @Regensburger

    Allein der Begriff Schauprozess zeigt, dass Sie es mit dem Rechtsstaat nicht so haben.

  • Joachim Datko

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    Es ist bezüglich der Richtigkeit nur eine Aussage-gegen-Aussage-Frage nicht mehr!

    Zitat: “Dennoch ist es mehr als nur eine Aussage-gegen-Aussage-Frage. Das inkriminierte Gespräch zwischen Rieger und Dietlmeier machte in Regensburg die Runde und schaffte es sogar in eine Stadtratsdebatte.”

    Was die Richtigkeit der Aussage anbetrifft, die angeblich getroffen wurde, bleibt es unabhängig von der Anzahl der Personen, die sie wiederholen, eine Aussage-gegen-Aussage-Frage.

    Etwas wird nicht dadurch wahr, weil es von vielen behauptet wird.

  • Stefan Aigner

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    @Datko
    Vielleicht sollten Sie, nicht nur in diesem Fall, Texte lesen, anstatt nur Sachen aus dem Zusammenhang zu reißen, um damit Ihre meist abstrusen Ansichten zu untermauern – siehe AfD.

  • Arno Nym

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    Wurde Herrn W auch ein Deal angeboten oder zumindest Angeboten darüber zu sprechen?

    Ich denke er hätte es eh abgelehnt da er ja von seiner Unschuld überzeugt war/ist und durch den Prozess dies belegen wollte

    Wenn Rieger/Kittel einen anderen Weg wählen, den unsere Gesetzgebung zulässt, auch wenn dieser Umstritten ist, dann ist es ihr Weg.
    Schade, aber für sie vermutlich Sinnvoller als sich FB in Monologen zu rechtfertigen.

    Morgen wissen wir mehr.

  • Realist

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    “Nun wird von der Staatsanwaltschaft offiziell beantragt, dass das Verfahren gegen Rieger hinsichtlich des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Parteiengesetz gemäß Paragraf 154 einzustellen. Vorläufig”…..Zitat aus dem Blog der MZ

    Was heißt das jetzt….kommt hier gar nichts auf den Rieger zu……oder bekommt er die Strafe aus dem Deal…oder was …und wenn das wirklich so wäre das nichts auf den Rieger zukommt…..wer in Bayern kann Anweisungen an die Staatsanwaltschaft geben, welche die dann auch einhalten muß…

  • Stefan Aigner

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    @Realist

    Da steht noch etwas mehr drin im Blog. Unser Bericht kommt in Kürze.

  • Carla Sandos

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    Es geht um weit mehr als nur um diesen “lächerlichen” Deal. Deutschland und insbesondere Bayern ist zu einer verkommenen Bananenrepublik geworden, dessen schlimmsten Merkmale sind:
    1. Das Stillhalten und Mitmachen der ANDEREN gegenüber der bekannten Korruption.
    2. Wer eine oppositionelle Haltung dagegen einnimmt und den Mund aufmacht, der wird zum Täter erklärt und nicht zum Opfer.
    3. Das Mitmachen und Decken durch Staatsanwälte und Richter, die widerrechtlich vom Bayerischen Ministerpräsidenten ernannt werden (siehe aktuelles Bay.Richtergesetz – vielen Juristen überraschender Weise unbekannt!).
    4. Die im vorauseilendem Gehorsam folgenden Behörden, wie beispielsweise Finanzbehörden, die CSU-Kritiker verschärft kontrollieren (lassen).
    Wer´s nicht glauben mag, der lese mal Schlötterers Buch “Mollath” oder die “Causa Wunsiedel”, eine bay. Staatsaffaire, in der der ehemalige CSU-Bürgermeister Karl-Willi Beck die Stadt Wunsiedel (für die nächsten zwanzig Jahre!) finanziell ruinierte.

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