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Nebenkriegsschauplätze des Korruptionsprozesses

„Sinnbefreit“: Schlegl zeigt Tretzel-Anwälte an

Das Spin Off zum Korruptionsprozess geht weiter. Nach öffentlichen Vorwürfen und Streit um die Zeugenaussage von CSU-Stadtrat Christian Schlegl gibt es nach der Strafanzeige der Tretzel-Anwälte gegen Schlegl dessen Gegenanzeige gegen das „Team Tretzel“.

Die Anwälte von Baumagnat Volker Tretzel (li.) attackieren CSU-Stadtrat Christian Schlegl wegen seiner Aussage zu Wahlkampfspenden des Baumagnaten Thomas Dietlmeier. Der schlägt nun mit einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen zurück. Fotos: om/as/IZ

Der Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs und den Bauträger Volker Tretzel bekommt einen dauerhaften Nebenkriegsschauplatz. Wie CSU-Stadtrat Christian Schlegl heute über seinen Rechtsanwalt mitteilen ließ, hat er Strafanzeige wegen falscher Verdächtigungen gegen Tretzels Rechtsanwälte erstattet. Einen entsprechenden Schritt hatte der frühere Oberbürgermeisterkandidat bereits vergangene Woche in Aussicht gestellt.

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Seit Schlegls Zeugenaussage geht es rund

Anlass der Auseinandersetzung war eine erste Zeugenaussage Schlegls beim Korruptionsprozess am 4. Oktober. Damals hatte er frühere Angaben gegenüber der Kripo bekräftigt, denen zufolge der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl am Rande einer Aufsichtsratssitzung des SSV Jahn Regensburg ihm gegenüber einen direkten Zusammenhang zwischen der Vergabe des städtischen Nibelungenareals an Tretzel und dessen millionenschwerem Engagement beim Fußballverein hergestellt habe.

Am Rande einer Aufsichtsratssitzung habe Hartl sinngemäß zu ihm gesagt: „Der Tretzel muss das Grundstück bekommen, weil der Jahn Geld braucht.“ Für die Staatsanwaltschaft ist diese mögliche Aussage Hartls zumindest ein wichtiges Indiz dafür, dass zwei Kapitalerhöhungen Tretzels beim SSV Jahn über 2,8 Millionen Euro eine Gegenleistung für den Zuschlag bei der Ausschreibung der Fläche gewesen sein und damit ein Korruptionsdelikt vorliegen könnte.

Allerdings ist es nicht diese Aussage Schlegls, deretwegen Tretzels Verteidigerteam kurz nach der Vernehmung Strafanzeige wegen des Verdachts der Falschaussage gegen den CSU-Stadtrat erstattet hatten. Im Verlauf der Befragung vom 4. Oktober war irgendwann auch Schlegls Kommunalwahlkampf Thema und die Frage, ob der bereits wegen Bestechung vorbestrafte Bauträger Thomas Dietlmeier bzw. dessen „Immobilien Zentrum Regensburg“-Gruppe ihn unterstützt habe. Hier erklärte Schlegl nach mehrfachen Nachfragen wörtlich: „Es gab hier keine Spenden an die CSU.“

Seitdem bekriegen sich die beiden Seiten öffentlich via Presseerklärungen.

Fortsetzung folgt…

Die Tretzel-Verteidiger wollen Schlegls Aussage so verstanden wissen, dass der sich auf die CSU im Allgemeinen bezogen habe. Zum Beleg, dass Schlegl die Unwahrheit gesagt habe, führen sie neben einer Spende Dietlmeiers für den Wahlkampf des Landtagsabgeordneten Franz Rieger, sogar eine an die CSU Obertraubling an. Schlegl hingegen bezeichnet die Behauptung, dass er sich auf andere Spenden als jene für seinen Kommunalwahlkampf bezogen haben könnte als „sinnbefreit“. In der aktuellen Pressemitteilung schreibt Schlegls Rechtsanwalt Konrad Brenninger dazu: „Unser Mandant kann keine Aussagen über andere Wahlkämpfe tätigen, erst recht nicht für andere CSU-Verbände.“

Schlegls Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung begründet Brenninger nun damit, dass die Tretzel-Anwälte ihre Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage wider besseren Wissens und allein mit dem Ziel, den Zeugen zu diskreditieren, gestellt hätten. Bei „nur durchschnittlichem Aktenstudium“ hätten Dr. Florian Ufer und dessen Kollegen erkennen müssen, dass Schlegl nichts mit dem Landtagswahlkampf zu tun hatte und die Zahlungen über ein anderes Konto liefen. „Ein Anfangsverdacht der falschen Verdächtigung liegt jedenfalls vor.“

Die nächste Fortsetzung folgt spätestens am 13. November, wenn Schlegl zum zweiten Mal als zeuge im Wolbergs-Prozess geladen ist.

Wir veröffentlichen Schlegls Pressmitteilung im Originalwortlaut:

Christian Schlegl erstattet Anzeige wegen falscher Verdächtigung

Wie in den Medien berichtet, wurde unser Mandant von Seiten des Herrn Tretzel bzw. der Rechtsanwälte des Herrn Tretzel angezeigt. Es ging um die Zeugenvernehmung unseres Mandanten im sog. „Wolbergs-Prozess“. Bereits bei anderer Gelegenheit ließ der Verteidiger Dr. Florian Ufer kundtun, dass unser Mandant wegen angeblicher Falschaussage angezeigt worden sei.

Unser Mandant muss sich solcher Angriffe und taktisch durchschaubarer Manöver gegen seine Glaubwürdigkeit und Persönlichkeit erwehren, daher haben wir für ihn nun Anzeige bei der StA Regensburg wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erstattet.

Im Wesentlichen kann zusammengefasst werden: Ausgangspunkt des Vorgehens der Tretzel-Anwälte ist eine Antwort unseres Mandanten zu Spenden für seinen Wahlkampf. Sachgerechter Weise muss zu jeder Antwort auch die zugrundeliegende Frage ins zentrale Blickfeld gerückt werden. Die Frage des weiteren Verteidigers des Franz W. (RA Dr. Birkenmaier) am 04.10.2018 an Herrn Schlegl zielte eindeutig und für die dort anwesenden Prozessteilnehmer klar auf etwaige vom Immobilienzentrum Regensburg in seinem Wahlkampf erhaltene Spendenzahlungen ab. Also, ob unser Mandant, der bekanntlich als CSU-OB-Kandidat einen Wahlkampf führte, Spendenzahlungen vom IZ erhielt. Derart war die Frage des RA Birkenmaier zu verstehen. Alles andere wäre auch sinnbefreit, denn unser Mandant kann keine Aussagen über andere Wahlkämpfe tätigen, erst recht nicht für andere CSU-Verbände. Allein auf die Frage des RA Dr. Birkenmaier nach etwaigen IZ-Spenden in seinem Wahlkampf, betonte Herr Schlegl, dass die CSU keine Spende erhielt. „Die CSU hat keine Spende bekommen.“

Dazu steht unser Mandant und folgend wird auch ersichtlich, warum aus Sicht unseres Mandanten die Tretzel-Anwälte wider besseren Wissens Herrn Schlegl einer Falschaussage bezichtigen:

Laut MZ vom 20./21.10.2018 werden in dem Artikel „Tretzel-Anwälte machen ernst“ als Begründung für die Anzeige gegen unseren Mandanten im Wesentlichen zwei Aspekte genannt. Es habe eine Zahlung vom IZ-Gründer Thomas D. im Januar 2014 an die CSU Obertraubling (!) gegeben, ferner eine Zahlung von ihm im Juli 2013 an die „Regensburger CSU“. Dies wurde an die Medien geleitet und damit erstattete man wohl am 15.10.2018 Strafanzeige, obwohl die obig benannte Fragestellung nach Spenden im Wahlkampf des Herrn Schlegl seit 04.10.2018 bekannt war und die Tretzel-Anwälte, jedenfalls Herr RA Dr. Ufer, (teilweise) Akteneinsicht in die Ermittlungsakten unseres Mandanten – und somit Kenntnis – von entscheidenden Details, wie eben diese Zahlungen von Juli 2013 oder Januar 2014, hatten.

Zunächst: Die CSU Obertraubling ist nicht die die CSU Regensburg-Stadt. Unser Mandant führte nicht im Landkreis einen Landratswahlkampf, sondern in der Stadt Regensburg einen OB-Wahlkampf. Ferner: Bei nur durchschnittlichem Aktenstudium, z.B. der E-Mail vom 26.07.2013, die gerade von RA Dr. Ufer sogar gegen unseren Mandanten angeführt wurde (hier bedankt sich Herr Schlegl für die Bereitschaft einer Unterstützung, jedoch kamen dann keine Spenden ein), geht deutlich eine Kontonummer für das Kommunalwahlkampfkonto hervor. Hiervon strikt zu trennen und ebenso aus Akteninhalten ersichtlich ist das Landtagswahlkampfkonto der Regensburger CSU! Bekanntlich fand im September 2013 in ganz Bayern eine Landtagswahl statt. Hier hatte sich der Regensburger CSU-Kandidat Dr. Rieger zur Wahl gestellt. Für Spenden des Landtagswahlkampfes – somit gerade nicht für den Wahlkampf unseres Mandanten (nur hiernach wurde er gefragt) – hatte sich die Regensburger CSU aus Transparenzgründen eine andere Kontonummer organisiert. Dies ist aus diesseitiger Betrachtung auch aus Akteninhalten ersichtlich. Die Zahlung vom Juli 2013 ging daher wohl auf das Konto des Landtagswahlkampfes. Es wird zu prüfen sein, ob Herr Tretzel bzw. seine Anwälte aufgrund der Aktenkenntnis von der anderen Kontonummer des Landtagswahlkampfkontos (beginnend mit 20 … statt mit 10 ….) wussten.

Das heißt: KEINE der beiden von den Tretzel-Anwälten genannten Spenden hat auch nur irgendwas mit dem Wahlkampf unseres Mandanten zu tun. Unser Mandant geht davon aus, dass die Tretzel-Awälte dies erkannten, aus taktischen Prozessgründen aber Anzeige gegen ihn erstatteten. Auch Zeugen haben Persönlichkeitsrechte und müssen sich nicht alles gefallen lassen. Ein Anfangsverdacht der falschen Verdächtigung liegt jedenfalls vor.

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Kommentare (2)

  • Lothgaßler

    |

    Das mit Obertraubling ist nun wirklich ein Schmarrn, es sei denn man kennt die Lokalitäten nicht und hat halt mal einen rausgehauen.
    Interessant wird es dann, wenn dies dazu führt, dass die CSU Spenden transparent werden, ggf. auch rückwirkend. Das wäre doch ein schönes Eigentor (für Schlegl, Tretzel, IZ und die CSU). Vielleicht sticht ein CSU-Insider mal was durch.

  • Hutzelwutzel

    |

    Sieht er nicht irgendwie aus wie Heino Ferch, der Christian Schlegl? ;-)
    —————–
    Ich schreibe jetzt nur noch “Schmierentheater”, und verweise auf die “Dreigroschenoper”. Man muß jetzt nur noch einen “guten Abschluß” für die über Jahre erfolgte Konzentration von Einzelassets finden.

Kommentare sind deaktiviert

drin